Fachbeiträge & Kommentare zu Lüften

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ansprüche.

Rn 2 Ansprüche müssen bereits entstanden, nur noch nicht fällig sein. Die Verfolgung eines erst in Zukunft entstehenden Anspruchs erlaubt § 259 nicht (BAG NJW 15, 1773). Außer den Fällen der §§ 257, 258 sind alle Arten von noch nicht fälligen Ansprüchen umfasst, auch bedingte (BGHZ 5, 342) und von einer Gegenleistung abhängige Leistungen, zB Herausgabe (BGH NJW-RR 05, 1518);...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Inhalt des Urteils.

Rn 7 Die größte Bedeutung haben Leistungsurteile. Mit ihnen wird der Beklagte zu einem Tun oder Unterlassen verurteilt. Das kann zB die Zahlung eines Geldbetrags oder die Duldung der Zwangsvollstreckung sein. Die Leistungsurteile sind der Vollstreckung zugänglich (§ 704 Rn. 3). Rn 8 Feststellungsurteile sind im Hauptausspruch der Vollstreckung im eigentlichen Sinne nicht zugä...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / II. Empfehlungen zum Verhalten des Mandanten

Rz. 66 Ein vorausschauender Anwalt wird seinem Mandanten Empfehlungen hinsichtlich dessen außerprozessualen und – soweit der Mandant an der Güteverhandlung teilnehmen soll oder will – des Verhaltens in der Verhandlung geben. Dazu gehört der dringliche Hinweis, mit der Information über die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses, wenn sie gelingt, nicht hausieren zu gehen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Die Vorschrift regelt das Verhältnis der EuGVO zu Übereinkommen für besondere Rechtsgebiete. Bereits der entsprechende Abs 1 der Ursprungsfassung (VO [EG] 44/2001) räumte als Rangkollisionsnorm (Rauscher/Mankowski Rz 1) denjenigen spezielleren multilateralen völkerrechtlichen Verträgen den Vorrang ein, die noch unter Geltung des EuGVÜ abgeschlossen worden sind, und verb...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Negative Zukunftsprognose

Rz. 211 Das Arbeitsverhältnis muss durch die Vertragspflichtverletzung konkret beeinträchtigt worden sein.[525] Derartige konkrete Beeinträchtigungen müssen auch in Zukunft zu befürchten sein,[526] es muss eine Wiederholungsgefahr bestehen.[527]mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Negativprognose

Rz. 173 Auch zur Rechtfertigung der personenbedingten Kündigung ist eine Negativprognose erforderlich. Im Zeitpunkt der Kündigung muss die auf konkrete Tatsachen gestützte Prognose (allgemein zum Prognoseprinzip siehe oben Rdn 52) gerechtfertigt sein, dass der Arbeitnehmer in Zukunft die von ihm geschuldete Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht mehr in ausreichendem Maße...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkung.

Rn 25 § 91a ist Ausfluss der Dispositionsmaxime. Mit den übereinstimmenden Erledigungserklärungen entfällt die Rechtshängigkeit des Klagebegehrens bis auf die Kostenfrage (BGHZ 106, 359 = NJW 89, 2885). Eine Fortsetzung des Verfahrens scheidet aus. Weder können neue Sachanträge gestellt werden (BayObLG JurBüro 96, 97), noch ist eine Klagerücknahme möglich (Bambg NJW-RR 97, 1...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 2. Betriebsänderung und Sozialplanansprüche unter der Geltung der Insolvenzordnung

Rz. 95 Plant der Insolvenzverwalter eine Betriebsänderung im eröffneten Insolvenzverfahren, so hat er dieselben Vorschriften zu beachten wie das Management außerhalb der InsO, allerdings mit folgenden Erleichterungen: Rz. 96mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Berechnung.

Rn 8 Der pfändungsfreie Teil des Arbeitseinkommens ist abhängig vom monatlichen, wöchentlichen oder täglichen Auszahlungsmodus zu berechnen. Welcher Zeitraum gilt, richtet sich nach der arbeitsrechtlichen Bestimmung zwischen Schuldner und Drittschuldner und darf nicht durch das Vollstreckungsgericht festgelegt werden (LG Bochum Rpfleger 85, 370). Weichen die Arbeitsvertragsp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite.

Rn 6 Rechtsnachfolger des Gläubigers sind dessen Allein- oder Miterben ab dem Zeitpunkt des Anfalls der Erbschaft nach §§ 1922 I, 1942 I BGB (nicht erst bei deren Annahme). Freilich kann die Rechtsnachfolge erst ab dem Zeitpunkt der Annahme der Erbschaft nachgewiesen werden. Miterben ist aufgrund ihrer gemeinschaftlichen Berechtigung nach §§ 2032, 2039 BGB vor der Auseinande...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / H. Wichtiger Grund

Rz. 25 Für die außerordentliche Kündigung ist ein "wichtiger Grund" erforderlich. Es gibt keine absoluten Kündigungsgründe.[60] Ein gemäß § 626 Abs. 1 BGB wichtiger Grund zur Kündigung kann auch in einer schuldhaften Verletzung von arbeitsvertraglichen Nebenpflichten liegen.[61] Eine Nebenpflicht des Arbeitnehmers besteht darin, auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beiordnung.

Rn 3 Im Regelfall werden Gerichte mit bei dem Gericht ernannten Richtern besetzt (BVerfGE 14, 163; BGHZ 130, 304). § 59 III gestattet, im begründeten Ausnahmefall (BVerfG DtZ 96, 175) Richter auf Probe (§ 12 DRiG) und Richter kraft Auftrags (§ 14 DRiG) einzusetzen. Die Beiordnung ist gem Abs 2 an ein bestimmtes Ereignis, vornehmlich ein Datum zu knüpfen (Schmidt/Temming in G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Nutzungswert der Wohnung in einem Baudenkmal

Rn. 77 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Nutzungswertbesteuerung für eine Wohnung (s Rn 78), die sich in einem Gebäude o Gebäudeteil befindet, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal (s Rn 79) ist, kann entsprechend § 13 Abs 2 Nr 2 EStG (ohne zeitliche Befristung) über den VZ 1986 hinaus fortgeführt (s Rn 80) werden, wenn die Wohnung die bei Betrie...mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / IV. "Rahmenfrist"

Rz. 25 Alle zu berücksichtigenden Kündigungen innerhalb von 30 Kalendertagen (Rahmenfrist) sind zusammenzurechnen. Es handelt sich hierbei um einen zusammenhängenden Zeitraum, der sowohl in die Zukunft als auch in die Vergangenheit greifen kann. Der 30-Kalendertage-Zeitraum ist deshalb für jeden Entlassungstermin neu festzulegen. Beginn und Ende bestimmen sich entgegen frühe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition des "Totalgewinns"

Rn. 283 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Als Gewinn iS einer Gewinnerzielungsabsicht ist eine Vermögensmehrung zu verstehen, die sich in einer nach steuerrechtlichen Grundsätzen ermittelten BV-Mehrung o in einem sonstigen allg wirtschaftlichen Vorteil zeigen kann (BFH v 25.06.1984, BStBl II 1984, 751 unter C.4.2.a.), wobei eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehung des Gesetzes.

Rn 1 Das FamFG ist das vorläufige Ergebnis, nicht der Endpunkt (Heinemann FGPrax 19, 145, 149; Holzer ZNotP 13, 294, 303) der Reformgeschichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die mit dem Erlass des früheren FGG beginnt. Da sich die wesentlichen Verfahrensvorschriften für die nichtstreitige Gerichtsbarkeit im BGB und HGB befanden, war dieses lediglich als Ergänzung konzipie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtschutzbedürfnis.

Rn 3 Ein Interesse an der Entscheidung unterliegt außer in den Fällen des Verlustes des Antragsrechts nur beschränkt zeitlichen Grenzen. Es besteht unabhängig vom Stand des Verfahrens immer dann, wenn der Richter konkret mit der Sache befasst ist. Deshalb ist die vorsorgliche Ablehnung eines Richters oder seines Vertreters unzulässig (Brandbg FamRZ 13, 1600). Der Erlass eine...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / IV. Entfristungsklage

Rz. 21 Gem. § 17 S. 1 TzBfG muss der Arbeitnehmer, der geltend machen will, dass die Befristung eines Arbeitsvertrags rechtsunwirksam ist, innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist (zur Musterentfristungsklage vgl...mehr

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ZErb 04/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bayerischer Notarverein e.V. (Hrsg.) Kostentabelle für Notare Bäuerle Tabelle 35. Auflage, 2021 Nomos, ISBN 978-3-8487-7053-3, 29 EUR Die Kostentabell...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Dauerfristverlängerung (§ 46 UStDV), Sondervorauszahlung (§ 47 UStDV)

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorauszahlung ist am zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig (§ 18 Abs. 1 S. 4 UStG). Zur Vermeidung von Härten kann das BMF mit Zustimmung des Bundesrates gem. § 18 Abs. 6 S. 1 UStG durch Rechtsverordnung die Fristen für die Voranmeldungen und Vorauszahlungen um einen Monat verlängern und das Verfahren näher bestimmen. ...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / C. Sachverhaltserfassung

Rz. 15 Der Erfolg anwaltlicher Tätigkeit in Kündigungsschutzrechtstreitigkeiten hängt wesentlich davon ab, dass der zugrunde liegende Sachverhalt voll erfasst, bearbeitet und verwertet wird. Kein Kündigungsschutzrechtsfall ist wie der andere, auch wenn sich Stereotypen bilden lassen. Um bei der Mandatsannahme bereits den Sachverhalt voll zu erfassen, bietet es sich an, bei k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 890 ermöglicht dem Gläubiger eines titulierten Unterlassungs- oder Duldungsanspruchs gegen den Schuldner zu vollstrecken und entspricht für diesen Bereich der Handlungsvollstreckung nach den §§ 887 f. Praktische Bedeutung kommt § 890 va im Bereich der Störung dinglicher Rechte, im Wettbewerbs-, Urheber-, Patent- und Namensrecht sowie beim Schutz absoluter Rechtsgüter ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erklärung.

Rn 17 Die dogmatische Einordnung der übereinstimmenden Erledigungserklärungen (prozessuale Bewirkungshandlungen, Prozessvertrag zwischen den Parteien, Klageverzicht oder privilegierte Klagerücknahme) ist umstr (vgl bereits Habscheid JZ 63, 579), hat jedoch praktisch kaum Bedeutung. Es ist nahe liegend, die übereinstimmenden Erledigungserklärungen als Rechtsinstitut eigener A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Grundlage des Anspruchs.

Rn 19 Die materiell-rechtliche Grundlage des Hauptanspruchs ist ohne Bedeutung. Daher lässt eine Inanspruchnahme aufgrund Bürgenhaftung den Charakter des Zinsanspruchs als Nebenforderung nicht entfallen, solange die Haftung auf den Zinsanspruch abhängig von der Hauptforderung verlangt wird (BGH MDR 58, 765). Auch bei der Klage auf Befreiung von einer Verbindlichkeit nebst Zi...mehr

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FoVo 04/2024, Es geht los: ... / III. Das Herzstück: Die Vorlage des Titels als elektronisches Dokument

Der vereinfachte Fall wird zum Regelfall Die elektronische Antragstellung in der Zwangsvollstreckung ist für Rechtsanwälte nach § 130d ZPO bereits verpflichtend, für Inkassodienstleister nach der Einführung des eBO obligatorisch und üblich. Ungeachtet dessen kommt es zu hybriden Anträgen, weil außerhalb des Anwendungsbereichs von § 754a bzw. § 829a ZPO der Vollstreckungstitel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wiederkehrende Leistungen.

Rn 2 Dies sind einseitige (BGH NJW 86, 3142) Ansprüche, die sich als einheitliche Folgen aus demselben Rechtsverhältnis ergeben, so dass die einzelne Leistung in ihrer Entstehung nur noch vom Zeitablauf abhängig ist (BGH NJW 07, 294), wie Ansprüche auf Rente nach §§ 759, 843 II, 844 II, 912 ff BGB, Unterhalt (BGH NJW 07, 2249 [BGH 28.03.2007 - XII ZR 163/04]), Kapitalzins od...mehr

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AGS 04/2024, Verjährung des... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Die rechtlichen Ausführungen des OLG zum Eintritt der Verjährung und der nicht erfolgten Hemmung des Ablaufs der Verjährungsfrist sind zutreffend. Es ist nun mal h.M., dass nur der Eingang des Pauschgebührantrages beim zuständigen OLG die Verjährungsfrist unterbricht (s. auch Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, § 51 Rn 91 ff. m.w.N.). De...mehr

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FF 04/2024, Sachverhaltserm... / c) Disposition über den Verfahrensgegenstand

Ehesachen werden nur auf Antrag eingeleitet (§ 124 FamFG). Durch den Verweis in § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG gilt ansonsten die ZPO, deren weitreichende Dispositionsmöglichkeiten aus den oben genannten Gründen wiederum durch § 113 Abs. 4 FamFG eingeschränkt werden, so dass nach Nr. 2 Antragsänderungen von den Voraussetzungen des § 263 ZPO befreit sind und nach Nr. 6 ein Anerken...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nebenrechte.

Rn 76 Die mit der Pfändung des Hauptrechts verbundene Beschlagnahme erstreckt sich ohne Weiteres auch auf alle Nebenrechte, die im Falle einer Abtretung nach §§ 412, 401 BGB auf den Gläubiger übergehen. Sie werden von der Pfändung und Überweisung der Hauptforderung miterfasst und dürfen vom Pfändungspfandgläubiger ausgeübt werden (BGH ZVI 21, 403). Einer gesonderten Neben- o...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / VII. Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Betriebsübergang und Sozialauswahl

Rz. 50 Widerspricht der Arbeitnehmer dem Betriebsübergang, verbleibt sein Arbeitsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber (Betriebsveräußerer). Kann dieser den Arbeitnehmer wegen der Betriebsveräußerung mangels vorhandenen Arbeitsplatzes nicht mehr weiterbeschäftigen, berechtigt dies grds. zur betriebsbedingten Kündigung. Es stellt sich dann zwangsläufig die Frage, ob die betr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Energieerzeugung durch Wind-, Solar- und Wasserkraft bzw durch ein Blockheizkraftwerk

Rn. 59a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Verwertung der mittels Wind-, Solar- bzw Wasserkraft erzeugten Energie stellt grundsätzlich eine gewerbliche Betätigung dar, weil insoweit keine planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens erfolgt (R 15.5 Abs 12 S 1 EStR 2012). Dementsprechend kann sie auch nicht im Rahmen eines luf Nebenbetriebs erfolgen, weil Wind-, Solar- un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr.

Rn 14 Die Diskussion um die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr ist durch die Einfügung des § 15a RVG zumindest tw beendet. Dieser bestimmt, dass ein Dritter sich auf eine Anrechnungsvorschrift nur berufen kann, wenn er eine der Gebühren bezahlt hat, wegen eines der Ansprüche ein Vollstreckungstitel gegen ihn besteht oder beide Gebühren in demselben Verfa...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / VI. Bedingte Wettbewerbsverbote/Wettbewerbsverbote mit Wahlrecht

Rz. 51 Die Möglichkeiten des Arbeitgebers, sich von einmal vereinbarten Wettbewerbsverboten zu lösen, sind gesetzlich beschränkt (vgl. Rdn 56 ff.). Aus diesem Grunde sind nach der Rechtsprechung Wettbewerbsverbote unverbindlich, bei denen es der Entscheidung des Arbeitgebers überlassen sein soll, ob der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Wettbewerb zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Wohnung des LuF und Altenteilers als notwendiges BV – historischer Überblick

Rn. 60 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Gemäß § 13 Abs 2 Nr 2, § 13a Abs 3 Nr 4, Abs 7 EStG aF gehörte (seit EStG 1925; dort § 27 Abs 1) der Nutzungswert der Betriebsleiter- und Altenteilerwohnung zu den Einkünften aus LuF, wenn die Wohnung die bei Betrieben gleicher Art übliche Größe nicht überschritt. In diesem Fall waren die Wohnung(en) samt dem dazugehörigen Grund und Boden no...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 59 Die Verfahrensgebühr ist eine Wertgebühr i.S.d. § 13 RVG. Sie entsteht gem. Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und beträgt nach Nr. 3100 VV in der 1. Instanz grundsätzlich und ungeachtet des Umfangs und der Schwierigkeit der Tätigkeit 1,3. Sie umfasst die gesamte Tätigkeit des Anwalts vom Auftrag bis zum Ende...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / I. Aufhebungsvertrag

Rz. 47 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 19.1: Aufhebungsvertrag Zwischen _________________________ GmbH, – Arbeitgeberin – und Herrn/Frau _________________________, wohnhaft _________________________ – Arbeitnehmer – wird Folgendes vereinbart: § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Verhältnis zur Vollstreckungsabwehrklage.

Rn 29 Die Vollstreckungsabwehrklage und die Abänderungsklage für den gleichen Streitgegenstand schließen sich grds gegenseitig aus (BGHZ 163, 187, 189 = NJW 05, 2313; BGH NJW 08, 1446, 1447; Rosenberg/Schwab/Gottwald § 159; Zö/G.Vollkommer § 323 Rz 19; Anders/Gehle/Anders ZPO § 323 Rz 6), da sie unterschiedliche Rechtsschutzziele verfolgen (zur Abgrenzung im praktischen Fall...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Verhältnis Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuer-Jahreserklärung

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach der Rechtsprechung des BFH ist der Jahressteuerbescheid vom Zeitpunkt seines Ergehens an alleinige Grundlage für die Verwirklichung des Anspruchs auf die mit Ablauf des Veranlagungszeitraums entstandene Steuer sowie für die Einbehaltung der als Vorauszahlung für den Veranlagungszeitraum entrichteten bzw. für die Vergütung der die positiv...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / 9. Sonstige sachliche Gründe

Rz. 156 Da § 14 Abs. 1 S. 2 TzBfG keine abschließende Aufzählung von sachlichen Gründen enthält,[366] bleibt auch in der Zukunft die Befristung aufgrund neu entwickelter Befristungsgründe sowie aufgrund von bereits in der Rspr. des BAG anerkannten Befristungsgründen möglich. Die Gesetzesbegründung nennt als weitere Befristungsgründe z.B. Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beseitigung.

Rn 16 Weil der Verwender sich nun nicht mehr auf die unwirksamen Klauseln berufen darf, hat er auch den Anschein ihrer Wirksamkeit zu beseitigen, dh er muss etwaige Vertragspartner – sofern diese mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden können – über die Unwirksamkeit der betreffenden Klauseln unterrichten (Köhler/Bornkamm/Köhler Rz 12; MüKoZPO/Micklitz/Rott Rz 6). Ein solche...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / G. Abmahnung

Rz. 23 Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung im Allgemeinen eine Abmahnung notwendig.[57] Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses posi...mehr

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§ 25 Auflösung des Arbeitsv... / 2. Gründe für einen arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag

Rz. 24 Das Arbeitsverhältnis ist auf Antrag des Arbeitgebers durch das Gericht gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen (§ 9 Abs. 1 S. 2 KSchG). Voraussetzung ist die Prognose einer schweren Beeinträchtigung des Austauschverhältnis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Höhe des Schadens.

Rn 11 Die wichtigste beweisrechtliche Funktion des § 287 I besteht unbestritten in der Feststellung der Höhe eines Schadens. Steht ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach fest und bedarf es lediglich der Ausfüllung zur Höhe, darf die Klage grds nicht vollständig abgewiesen werden (BGH NJW 10, 3434, 3435 [BGH 14.07.2010 - VIII ZR 45/09]). Vielmehr muss der Tatrichter versu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Einleitung auf Antrag.

Rn 19 Das Festsetzungsverfahren kann auf Antrag des Anspruchsberechtigten oder des Zahlungsverpflichteten (insb des [nach § 9 verfahrensfähigen] Mündels) eingeleitet werden. Ein in die Zukunft gerichteter Dauervergütungsantrag ist unzulässig (BGH FamRZ 16, 1759); § 168d verweist ausdrücklich nicht auf § 292 II. Rn 20 Gehört der Anspruchsinhaber einer unter § 203 StGB unterfal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Wegfallmitteilung (§ 13a Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Durchschnittssatzgewinnermittlung endet nach § 13a Abs 1 S 4 EStG in dem Wj, das nach Bekanntgabe der Mitteilung endet, durch welche die FinBeh auf den Beginn der Buchführungspflicht oder den Wegfall einer der Gewinnermittlungsberechtigungen nach § 13a EStG hingewiesen hat. Eine Frist für die Mitteilung schreibt das Gesetz nicht vor. Da...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / I. Interessenabwägung

Rz. 28 Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind. Die außerordentliche Kündigung muss also die unausweichlich letzte Maßnahme (ultima ratio) sein. Besteht hingegen die Möglichkeit einer zumutbaren anderweitigen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unterhaltsverfahren.

Rn 45 Der Antrag auf Bewilligung von VKH für ein Trennungsunterhaltsverfahren kann nicht deshalb als mutwillig zurückgewiesen werden, weil bereits einmal eine einstweilige Anordnung auf Zahlung von Unterhalt im Scheidungsverfahren erwirkt, und diese durch Rücknahme des Scheidungsantrags durch der Unterhaltsgläubiger wirkungslos wurde (Schlesw OLGR 01, 214). Auch bei regelmäß...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Steuerschuldner in den Fällen des § 18k UStG (§ 13a Abs. 1 Nr. 7 UStG)

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die Einfügung des § 13a Abs. 1 Nr. 7 UStG wird Art. 2 Nr. 30 der Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 05.12.2017 zur Änderung der MwStSystRL und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen (ABl. L 348 vom 29.12.2017, 7), ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Umwandlung bei bestehender Pfändung.

Rn 31 Auch bei einer bestehenden Pfändung kann das Konto umgewandelt werden (aber Gottwald/Mock § 850k Rz 58). Gerade in derartigen Konstellationen existiert ein besonderes Bedürfnis, den Kontopfändungsschutz zu erreichen. Der Schuldner kann in diesem Fall nach Abs 7 S 3 verlangen, dass das Konto zum Beginn des vierten auf die Erklärung folgenden Geschäftstags als Pfändungss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gesetzliche Übertragungsverbote.

Rn 3 Eine Forderung ist nach § 851 I trotz fehlender Pfändungsverbote nur pfändbar, soweit sie übertragbar ist. Damit ist § 851 I ua auf die Regelung des § 399 Alt 1 BGB (Rz 12) anwendbar. Die Übertragbarkeit und damit Pfändbarkeit selbständiger Gestaltungsrechte richtet sich nach dem Einzelfall (BGH NJW 03, 1858). Nicht übertragbar aufgrund gesetzlicher Anordnung sind im bü...mehr