Fachbeiträge & Kommentare zu Lüften

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§ 19 AGG / VI. Religion oder Weltanschauung

Rz. 24 Auch für die Begriffe der Religion und Weltanschauung gibt es keine Legaldefinition. Daher muss die deutsche Rspr. zu Art. 4 GG herangezogen werden. Die Begriffe sind weit zu verstehen, damit nicht bereits im Wege einer Definition diskriminiert und der Schutzbereich des AGG unzulässig verkürzt wird. Die Rspr. versucht diese Begriffe als eine mit der Person des Mensche...mehr

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§ 76 Einrichtung einer Besc... / A. Allgemeines

Rz. 1 Ein weiteres Mittel, um eine effektive Compliance-Organisation einzuführen bzw. abzusichern, ist – unabhängig von der Einrichtung eines Whistleblowing-Systems – die Einrichtung einer allgemeinen Beschwerdestelle für die Mitarbeiter eines Unternehmens. Nach § 13 AGG haben die Beschäftigten in jedem Betrieb das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs, des Unt...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 3. Auswirkungen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Rz. 505 Die EU hat seit dem Jahre 2000 insgesamt vier Richtlinien erlassen (ausführlich hierzu Langohr-Plato, BetrAV 2006, 451 ff.), die sich mit Fragen des Diskriminierungsschutzes befassen. Diese sog. Antidiskriminierungsrichtlinien verpflichten die BRD zur Transformation der darin niedergelegten Vorgaben in innerstaatliches Recht. Mit dem AGG (v. 18.8.2006, BGBl I, 1897) ...mehr

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§ 19 AGG / F. Darlegungs- und Beweislast für Benachteiligungen

Rz. 74 In § 22 AGG wird die Beweislastverteilung für Rechtsstreitigkeiten nach dem AGG geregelt. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Indizien, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt gem. § 22 AGG diejenige Partei, die sich auf eine solche Benachteiligung beruft. § 22 AGG sieht ein zweistufiges Verfahren vor. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gewöhnlicher Geschäftsverkehr

Rz. 106 [Autor/Stand] § 9 BewG enthält keine Definition des Begriffs des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs. Unter gewöhnlichem Geschäftsverkehr ist ein Marktgeschehen zu verstehen, bei dem der Preis eines Wirtschaftsgutes auf der Grundlage von Angebot und Nachfrage der Marktteilnehmer bestimmt wird.[2] Entscheidend dafür ist, dass die wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / X. Religion, Weltanschauung und sexuelle Identität

Rz. 33 Die Frage nach der Religion, der Weltanschauung und der sexuellen Identität galt bereits in der Vergangenheit als unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre des Bewerbers (vgl. Schaub, ArbRHB, § 26 Rn 40). Die Unzulässigkeit der Frage folgt heute unmittelbar aus §§ 1, 7 AGG. Eine Ausnahme besteht bei Arbeitsverhältnissen im kirchlichen Bereich oder bei konfessionsgebun...mehr

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§ 63 Verträge im Inland mit... / I. Sprache

Rz. 10 Anders als in vielen ausländischen Rechtsordnungen sieht die deutsche Rechtsordnung keine zwingende Sprache für Arbeitsverhältnisse vor. Es herrscht daher der Grundsatz der Vertragsfreiheit, der insb. auch nicht durch das NachwG eingeschränkt wird. D.h., Arbeitsverträge können in Deutschland in jeder beliebigen Sprache, selbst in einer Kunstsprache wie Esperanto abgef...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz im Verhältnis zum AGG

Rz. 856 Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz wird nicht durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verdrängt (Hinrichs/Zwanziger/Maier/Mehlich, DB 2007, 574; a.A. Maier/Mehlich, DB 2007, 110). Nach § 2 Abs. 3 S. 1 AGG wird die Geltung sonstiger Benachteiligungsverbote oder Gebote der Gleichbehandlung durch das AGG nicht berührt. Das AGG zielt auf die Verh...mehr

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§ 63 Verträge im Inland mit... / A. Verträge im Inland mit Ausländern

Rz. 1 Bei der Beschäftigung von Ausländern im Inland, ohne dass ein weiterer grenzüberschreitender Bezug des Arbeitsverhältnisses vorhanden ist (vgl. zu diesen Fällen unter § 65 Rdn 1 ff.), sind folgende Punkte zu differenzieren:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zeitlicher Umfang der Bindung; Änderung oder Aufhebung der Anrufungsauskunft

Rn. 74 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Da die Anrufungsauskunft ein feststellender VA ist, entfaltet sie Bindungswirkung bis zu ihrer Aufhebung (Rücknahme und Widerruf, vgl BMF vom 12.12.2017, BStBl I 2017, 1656 Tz 15) oder Änderung, Heuermann in Brandis/Heuermann, § 42e EStG Rz 38 (Mai 2022). Auch kann die Anrufungsauskunft befristet erteilt werden, BMF vom 12.12.2017, BStBl I 2...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 31. Betriebliche Übung

Rz. 451 Unter Betrieblicher Übung versteht man die regelmäßige (mindestens dreimalige) und gleichförmige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen eines Arbeitgebers über einen bestimmten Zeitraum hinweg, aus der die Arbeitnehmer entnehmen können, dass ihnen die entsprechenden Leistungen auch künftig, und zwar auf Dauer, gewährt werden sollen (so die ganz h.M. der Lit., vgl. ...mehr

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§ 54 Beschlussverfahren / B. Antrag

Rz. 3 Das Beschlussverfahren wird gem. § 81 Abs. 1 ArbGG auf Antrag eingeleitet. Die Antragsschrift muss einen bestimmten Sachantrag enthalten und eine Begründung. Der Antrag bestimmt das mögliche Ergebnis des Verfahrens. Auch das ArbG ist im Beschlussverfahren an § 308 ZPO gebunden und daran gehindert, über den Antrag des Antragstellers hinauszugehen (BAG v. 8.11.1983, AP N...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (2) Freiwilligkeitsvorbehalt

Rz. 403 In der Rspr. des BAG ist anerkannt, dass ein Freiwilligkeitsvorbehalt, der sich nicht in dem bloßen Hinweis erschöpft, dass sich der Arbeitgeber "freiwillig" zur Erbringung der Leistung verpflichtet, ohne dazu durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz gezwungen zu sein (BAG v. 13.5.2015 – 10 AZR 266/14) wirksam das Entstehen eines Rechtsanspruches des Zuwe...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers

Rz. 1074 Das UrhG enthält anders als das ArbnErfG keine Regelung über die Vergütung des Arbeitnehmers für die Einräumung von Nutzungsrechten. Für das gesamte Urheberrecht bestimmt § 32 UrhG ganz grundsätzlich, dass der Urheber für die Einräumung von Nutzungsrechten einen Vergütungsanspruch hat. Grds. bezieht sich der Anspruch auf die "vertraglich vereinbarte Vergütung" (§ 32...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / g) Befristung mit Sachgrund

Rz. 224 Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist gem. § 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG auch zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund für eine Befristung liegt nach dieser Vorschrift insb. vor:mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Rechtsmissbrauch/Verwirkung/Treu und Glauben

Rz. 834 Die Geltendmachung des Arbeitnehmerstatus durch den Freien Mitarbeiter kann an Treu und Glauben scheitern. Es verstößt allerdings grds. nicht gegen Treu und Glauben, wenn eine Partei sich nachträglich auf die Unwirksamkeit einer von ihr abgegebenen Willenserklärung beruft und ein unter ihrer Beteiligung zustande gekommenes Rechtsgeschäft angreift. Widersprüchliches V...mehr

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§ 29 Kündigung / 1. Begriff

Rz. 1 Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis für die Zukunft entweder sofort (außerordentliche Kündigung) oder nach Ablauf einer Kündigungsfrist (ordentliche Kündigung) beendet werden soll (KR/Becker, § 1 KSchG Rn 95 m.w.N.).mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Provisionen

Rz. 1491 Angestellte Vertriebskräfte erhalten regelmäßig zusätzlich zum Festgehalt einen leistungsbezogenen Anteil in Form von Provisionen: Dies sind Erfolgsvergütungen. Ist eine solche erfolgsbezogene Vergütung vereinbart, liegt eine Provisionsvereinbarung vor, gleichgültig wie die Parteien sie bezeichnet haben (vgl. BAG v. 14.11.1966 – 3 AZR 158/66, EversOK Ls. 28). Die Pr...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / (2) Heutige Rechtsprechung

Rz. 360 Seit der grundlegenden Entscheidung des BAG v. 4.6.1997 (AP Nr. 137 zu § 626 BGB m. Anm. Felderhoff) wird eine Abmahnung vor Ausspruch jeder Kündigung für erforderlich gehalten, wenn es um ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers geht und eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann (BAG v. 4.6.1997, AP Nr. 137 zu § 626 BGB; BAG v. 10.2.1999, AP Nr. ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicheres Arbeiten in Laboren / 2.1 TRGS 526 und DGUV-I 213-850

Die TRGS 526 "Laboratorien" gilt für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bei chemischen, physikalischen und physikalisch-chemischen Methoden in Laboratorien. Die DGUV-I 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen" enthält praktische Hinweise und Empfehlungen für sicheres Arbeiten im Labor und erleichtert die Anwendung der TRGS 526. Die TRGS 526 berüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schweißen und Schneiden / 2 Gefahren

Gefährdungen beim Schweißen und Schneiden entstehen in Abhängigkeit vom angewendeten Verfahren, den eingesetzten Werkstoffen sowie den spezifischen Bedingungen am Arbeitsplatz. Es müssen Schweiß- und Schneideverfahren ausgewählt werden, bei denen die Gefährdung insgesamt am geringsten ist. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und Maßnahme...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / IV. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 412 Spricht der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung aus, ist er darlegungs- und beweisbelastet für alle Umstände, die als wichtige Gründe für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung in Betracht kommen (BAG v. 6.8.1987 – 2 AZR 226/87, DB 1988, 451 = NJW 1988, 438; Reinecke, NZA 1989, 584). Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast gem. § 1 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Wirtschaftsgut als Gegenstand des gemeinen Werts

Rz. 51 [Autor/Stand] Gegenstand der Ermittlung des gemeinen Werts sind Wirtschaftsgüter. Auch § 2 BewG enthält keine gesetzliche Definition des Begriffes Wirtschaftsgut. Ein Wirtschaftsgut ist ein selbständig bewertungsfähiges Gut, das alleine für sich oder zusammen mit anderen Gütern Gegenstand des Geschäftsverkehrs sein kann. Dabei kann unterschieden werden nach materielle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abfluss von Ausgaben beim StPfl

Rn. 101 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der Begriff des Zuflusses korrespondiert mit dem des Abflusses, auch wenn § 11 Abs 1 S 1 EStG vom Zufließen der Einnahmen spricht und § 11 Abs 2 S 1 EStG vom Abfließen von Leistungen; BFH vom 08.10.1985, VIII R 284/83, BStBl II 1986, 481. Die Ausführungen zum Zuflussprinzip gelten entsprechend für das Abflussprinzip, Kister in H/H/R, § 11 E...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Leistungsverweigerung des Arbeitnehmers

Rz. 1041 Es entsteht ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung, wenn der Arbeitgeber seiner Hauptleistungspflicht nicht nachkommt und mit der Lohnzahlung in Verzug gerät. Die Rechtsprechung stützt dieses dogmatisch auf § 273 Abs. 1 BGB (BAG v. 25.10.1984 – 2 AZR 417/83). Da der Arbeitnehmer gem. § 614 BGB vorleistungspflichtig ist, kann er seine Arbeitsleistung nicht ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Mobbingschutz und das AGG

Rz. 1194 § 3 Abs. 3 AGG definiert den Begriff der "Belästigung", welche eine verbotene Benachteiligung i.S.d. §§ 1, 2 AGG darstellt. Danach ist eine Belästigung eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 AGG genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und in ein von Einsc...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Schutz des Persönlichkeitsrechts

Rz. 843 Aus der Schutz- und Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers resultiert weiter, dass dieser das sich aus Art. 2 Abs. 1 GG ergebende Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers zu schützen hat. Eine besondere Konkretisierung erfährt die Fürsorgepflicht gem. § 12 Abs. 1 AGG , wonach der Arbeitgeber verpflichtet ist, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / V. Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten i.S.d. Art 9 Abs. 1 DSGVO gem. § 26 Abs. 3 BDSG

Rz. 83 Der Gesetzgeber hat in § 26 Abs. 3 BDSG zudem eine weitere Unklarheit beseitigt, die im BDSG a.F. im Hinblick auf die Verarbeitung besonderer Datenkategorien im Sinne des § 3 Abs. 9 BDSG a.F. bestand. § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG a.F. regelte nur den Umgang mit "einfachen" personenbezogenen Daten. Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach § 3 Abs. 9 BDSG a.F. beson...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Haftung für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Rz. 940 Das aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht ist seit Langem in der Rspr. als absolutes Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB anerkannt. Es gewährleistet nach der Definition des BVerfG (z.B. Urt. v. 8.7.1997, NZA 1997, 992) die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen, die sich durch die anderen Fr...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Geltungsbereich und Reichweite des Gleichbehandlungsgrundsatzes

Rz. 853 Adressat der Pflicht zur Gleichbehandlung ist der Arbeitgeber. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gilt nicht nur betriebsbezogen, sondern kann innerhalb desselben Unternehmens auch betriebsübergreifend Geltung beanspruchen (vgl. BAG v. 17.11.1998, NZA 1999, 606). Die Begrenzung auf den Betrieb allein findet nur seine Stütze in § 75 Abs. 1 S. 1 BetrVG, w...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XIII. Zeugnis

Rz. 315 Das qualifizierte Zeugnis für den ausscheidenden Mitarbeiter sollte vollständig ausformuliert als Anlage zu der Aufhebungsvereinbarung genommen werden. Dies beugt etwaigem späteren Streit über den Inhalt des Zeugnisses vor (vgl. BAG v. 14.6.2016 – 9 AZR 8/15, juris Inhalt eines Zeugnisses; BAG v. 12.8.2008 – 9 AZR 632/07, DB 2008, 2546 = BB 2008, 2514 – zur Bestimmun...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / aa) Rechtsprechung des BAG zu § 77 Abs. 6 BetrVG

Rz. 556 Kommt es zu keiner Ablösung der bestehenden Betriebsvereinbarung, bleibt dem Arbeitgeber nach § 77 Abs. 5 BetrVG die Möglichkeit der Kündigung der bisherigen Regelung (BAG v. 10.3.1992 – 3 ABR 54/91, NZA 1993, 234), wobei diese Kündigung ohne Angabe von Kündigungsgründen erfolgen kann (vgl. Blomeyer, DB 1985, 2506 ff. und DB 1990, 173) und keiner inhaltlichen Kontrol...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Tarifübliche Regelung

Rz. 1494 Wenn ein den betreffenden Gegenstand regelnder Tarifvertrag nicht (mehr) besteht, genügt es für die Sperrwirkung, dass die betreffende Angelegenheit "üblicherweise" tariflich geregelt wird. Maßgeblich ist die einschlägige Tarifpraxis. Tarifüblich ist eine Regelung regelmäßig, wenn Verhandlungen über einen den Regelungsgegenstand betreffenden Tarifvertrag geführt wer...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Kündigung trotz Kündigungsausschluss

Rz. 1191 Ist durch eine arbeitsvertragliche, tarifvertragliche oder in einer Betriebsvereinbarung enthaltene Unkündbarkeitsvereinbarung die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, so ist eine dennoch ausgesprochene Kündigung unwirksam (Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigungsschutz, Rn 206). Möglich bleibt nur die außerordentliche Kündigung, die allerdings nur bei Vorliegen eines w...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Freiwilligkeitsvorbehalte

Rz. 899 Von einem Freiwilligkeitsvorbehalt ist auszugehen, wenn sich der Arbeitgeber vorbehalten hat, die Zahlung einer Leistung einzustellen. Wer ohne Rechtspflicht zahlt, kann die Leistung auf der Grundlage eines ausgeübten Freiwilligkeitsvorbehaltes einstellen. Zwar hat ein Freiwilligkeitsvorbehalt nicht die Bedeutung, dass eine freiwillig gezahlte Leistung ohne Rechtsgru...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Nebenpflichten

Rz. 1470 Als Nebenpflichten obliegen dem Außendienstmitarbeiter wie dem Handelsvertreter ausgeprägte Interessenwahrnehmungs- und Sorgfaltspflichten. Zu ihnen gehören umfassende Berichts- und Informationspflichten (Küstner/Thume/Castelletti, HdB-VertR, Bd. III, Kap. 3 Rn 8 ff.). Die angestellte Vertriebskraft muss ihrem Arbeitgeber alles mitteilen, was für diesen von Interess...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / III. § 48 SGB X (Rücknahme eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung)

Rz. 7 § 48 SGB X findet im Gegensatz zu § 45 SGB X sowohl für begünstigende als auch auf belastende Verwaltungsakte Anwendung. Die Vorschrift setzt voraus, dass es sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt und eine wesentliche Änderung in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen eingetreten ist. Grds. ist eine Aufhebung mit Wirkung für die Zukunft vorgese...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Konflikt mit anderen Betriebsvereinbarungen

Rz. 1545 Kollidieren mehrere Betriebsvereinbarungen, so gelten die allgemeinen Regeln. Eine spätere Vereinbarung löst grds. die ältere ab, wobei eine spätere Betriebsvereinbarung für die Zukunft auch für Arbeitnehmer ungünstigere Bestimmungen enthalten kann (Zeitkollisionsregel). Bereits entstandene Ansprüche der Arbeitnehmer können allerdings nicht ohne Weiteres beseitigt w...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Einschätzungsspielraum des Betriebsrats

Rz. 614 Es muss sich um Bildungs- und Schulungsveranstaltungen handeln, die für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermitteln. Dies ist der Fall, wenn die zu erwerbenden Kenntnisse unter Berücksichtigung der konkreten Situation im Betrieb und im Betriebsrat benötigt werden, damit die Betriebsratsmitglieder ihre derzeitigen oder demnächst anfallenden gesetzlichen...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / dd) Rechtsfolgen

Rz. 471 Hält sich eine Rückzahlungsvereinbarung nicht innerhalb der durch die vom BAG gezogenen Bindungsgrenzen oder entspricht eine Rückzahlungsklausel nicht den Mindestanforderungen, ist diese nichtig (BAG v. 14.6.1995 – 10 AZR 25/94). Im Zweifel ist anzunehmen, dass nicht die gesamte Gratifikationszusage überhaupt, sondern nur die zu lange Bindung nichtig ist, andernfalls...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Verhaltensbedingte Kündigung

Rz. 1232 Bei einer verhaltensbedingten Kündigung wird eine Wiedereinstellung regelmäßig nur im Fall der nachträglichen Rehabilitierung des Arbeitnehmers nach einer Verdachtskündigung in Betracht kommen. Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt nämlich grds. schuldhafte Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers voraus, welche für die Zukunft die Gefahr der Wiederholung solcher Pfl...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / j) Nachträgliche Zustimmung des Betriebsrats

Rz. 839 Ob die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzungen eine Maßnahme insgesamt unwirksam macht – und sich der Arbeitnehmer auch dann noch auf die Unwirksamkeit für die Zukunft berufen kann –, wenn der Betriebsrat ihr nachträglich zustimmt, erscheint als zweifelhaft (dafür LAG Bremen v. 20.7.2005 – 2 TaBV 4/05, juris; LAG Hamm v. 15.7.2008 – 14 Sa 1957/07, juris; dagegen LAG ...mehr

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§ 54 Beschlussverfahren / M. Vergleich

Rz. 34 Die Beteiligten können sich außergerichtlich einigen. Anders als im Urteilsverfahren führt die Mitteilung eines außergerichtlichen Vergleiches nicht zur Beendigung des Beschlussverfahrens (BAG v. 9.7.1981 – 2 AZR 788/78). Dazu bedarf es der Rücknahme des Antrages oder der Erledigungserklärung aller Beteiligten. Rz. 35 Gem. § 83a Abs. 1 S. 1 ArbGG können die Beteiligten...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 1. Gesetzestext

Art. 10a Übergangsregelungen (1) Für die Anwendung des Art. 6 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 1 dieses Gesetzes sowie der §§ 223 und 224 BewG ist für Feststellungszeitpunkte zwischen dem 1.1.2022 und dem 31.12.2024 zu unterstellen, dass die Feststellungen für die Besteuerung nach diesem Gesetz von Bedeutung sind und die wirtschaftlichen Einheiten zur Besteuerung nach diesem Ge...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / cc) Negative Gesundheitsprognose

Rz. 232 Bei der auf krankhaftem Alkoholismus beruhenden Kündigung wird i.R.d. Prognoseprüfung ermittelt, ob auch in Zukunft mit alkoholbedingten Arbeitsunfähigkeitszeiten bzw. Leistungseinschränkungen zu rechnen ist. Auch insoweit sind die objektiven Umstände bei Zugang der Kündigung entscheidend. Ist im Zeitpunkt der Kündigung die Prognose gerechtfertigt, der Arbeitnehmer b...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / g) Mitbestimmungsfragen

Rz. 618 Nach einhelliger Auffassung des BAG ist die Beachtung zwingender Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Wirksamkeitsvoraussetzung für eine im individuellen Arbeitsverhältnis nachteilig wirkende Neuregelung (grundlegend hierzu BAG v. 26.4.1988 – 3 AZR 168/86, NZA 1989, 219). Lediglich die Schließung oder die Teilschließung des betrieblichen Versorgungswerkes ist mitbes...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 8. Beweislast

Rz. 97 Hinsichtlich der Anwendbarkeit des ersten Abschnittes des KSchG gelten die Grundsätze der abgestuften Darlegungs- und Beweislast (BAG v. 26.6.2008 – 2 AZR 264/07, EzA § 23 KSchG Nr. 32). Der Arbeitnehmer genügt regelmäßig seiner Darlegungslast, wenn er die Tatsachen und die ihm bekannten äußeren Umstände schlüssig darlegt, die für ein Überschreiten der entsprechenden ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Emotionen am Arbeitsplatz: ... / 1.2 Emotionen und die Künstliche Intelligenz

Ein Zukunftsthema, das aufgrund der emotionslosen Fortschrittstechnologie zu vielen Emotionen führt, ist die immer schneller fortschreitende Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI). Die zunehmende Integration von KI-Systemen wird Arbeitsprozesse vereinfachen oder ergänzen, teilweise ersetzen und stetig mit Herausforderungen und Lernanforderungen einhergehen. Seit der öf...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / IV. § 44 SGB X (Aufhebung eines belastenden Verwaltungsakts trotz Bestandskraft)

Rz. 8 Die Vorschrift ist in der Rechtslandschaft ohne Beispiel. Durch sie wird die Bestandskraft von Verwaltungsakten und auch die Rechtskraft von Urteilen (fast) aufgehoben. Rz. 9 Zu jeder Zeit kann ein Bürger den Sozialleistungsträger zwingen, zu untersuchen, ob bei einem bereits bestandskräftigen Verwaltungsakt das Recht unrichtig angewandt oder von einem unrichtigen Sachv...mehr