Fachbeiträge & Kommentare zu Mandat

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 3. Nachlass- und Gesamtgutsverwaltung

Rz. 121 Hierfür entstehen Jahresgebühren nach Nr. 12311 KV. Für die Kosten der Nachlassverwaltung haften nur die Erben, wenn es zur Anordnung der Nachlassverwaltung kommt, § 24 Nr. 5 GNotKG. Der Antragsteller haftet für die Kosten der Gesamtgutsverwaltung gemäß § 22 Abs. 1 GNotKG.mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Einigungsgebühr

Rz. 50 Die Voraussetzungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr sind in § 3 Rdn 21 ff. ausführlich beschrieben. In der Rechtsmittelinstanz beträgt die Einigungsgebühr jedoch abweichend 1,3 nach Nr. 1004 VV RVG.mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 3. Formvorschriften

Rz. 17 Für die Wirksamkeit der Vergütungsvereinbarung muss der Rechtsanwalt den Katalog der Formvorschriften von § 3a Abs. 1 RVG beachten, die eine Informations-, Warn- und Beweisfunktion erfüllen sollen. a) Umfang des Formzwangs Rz. 18 Die Vereinbarung über die Vergütung unterliegt nach § 3a Abs. 1 S. 1 RVG der Textform. Formbedürftig ist daher nur die Vereinbarung, also der ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Die Ermittlung der Erben (§ 342 Abs. 1 Nr. 4 FamFG)

Rz. 126 Nur die Bundesländer Bayern (Art. 37 AGGVG) und Baden-Württemberg (§ 41 LFGG) kennen eine weitergehende Ermittlungspflicht. Die amtliche Erbenermittlung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, namentlich zur Feststellung des Erbrechts des Fiskus gemäß § 1964 ff. BGB.[148]mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / F. Verfahren nach dem FamFG

Rz. 103 In § 342 Abs. 1 FamFG werden die Nachlasssachen begrifflich bestimmt. I. Die besondere amtliche Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen (§ 342 Abs. 1 Nr. 1 FamFG) Rz. 104 Hierfür entsteht eine Gebühr nach Nr. 12100 KV. Sie gilt für alle nach § 346 FamFG vorzunehmenden Annahmen, so dass die Verwahrung von eigenhändigen und notariellen Testamenten, Nottestamenten, Erb...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 5. Auslagen/Umsatzsteuer

a) Auslagen Rz. 96 Der Anspruch auf Auslagenersatz besteht neben dem Vergütungsanspruch und ergibt sich nicht aus § 2221 BGB, sondern aus §§ 2218, 670 BGB.[130] Mit der Vergütung sind die allgemeinen Geschäftskosten abgegolten. Dies gilt auch für die Kosten einer Haftpflichtversicherung, es sei denn, die Verwaltung ist mit einem besonderen Haftungsrisiko verbunden, welches ei...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / VIII. Die Nachlassverwaltung (§ 342 Abs. 1 Nr. 8 FamFG)

Rz. 140 Hierfür entstehen Jahresgebühren nach Nr. 12311 KV. Für die Kosten der Nachlassverwaltung haften die Erben nur, wenn es zur Anordnung der Nachlassverwaltung kommt, § 24 Nr. 5 GNotKG.mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Gebühren- und Wertanpassungen

Rz. 2 In erster Linie soll das Kostenrechtsänderungsgesetz der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung sowie den gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb Rechnung tragen. Die Gesetzesänderung berücksichtigt sowohl den Anstieg der Verbraucherpreise als auch die allgemeine Einkommensentwicklung seit der letzten Gesetzesreform im Jahre 2013. Seitdem sind die Verbraucherpreise...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Gebühren

Rz. 158 Tätigkeiten im Rahmen der sogenannten gerichtsnahen Mediation zählen nach § 19 Abs. 1 S. 1 RVG zum Rechtszug und werden durch die dortigen Gebühren mit abgegolten.[168]mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) Gesetzliches Widerrufsrecht

Rz. 39 Liegt ein Verbrauchervertrag zwischen dem erbrechtlichen Mandanten und dem Rechtsanwalt vor, muss dem erbrechtlichen Mandanten als Verbraucher ein Widerrufsrecht zustehen. Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu, § 312g Abs. 1 BGB. aa) Außerhalb von Geschäftsräumen ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Stufenklage bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen

1. Auskunftsklage Rz. 53 Wird der Rechtsanwalt nur mit der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs beauftragt und klagt er danach aufgrund eines weiteren gesonderten Auftrages die Zahlung ein, sind zwei separate Gebührentatbestände erfüllt. Es entstehen für den Kläger, gemäß den §§ 91 ff. ZPO, keine Kostenerstattungsprobleme durch diese Vorgehensweise, selbst wenn durch eine Stu...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 2. Bestimmung der Rahmengebühr

Rz. 6 Die Kriterien zur Bestimmung der Rahmengebühr sind im Einzelfall konkret abzuwägen. Für den Ansatz der Höchstgebühr kann es ausreichend sein, wenn zwei der Bewertungsmerkmale in überdurchschnittlichem Maße vorliegen. So kann trotz unterdurchschnittlicher Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bei Vorliegen einer überdurchschnittlich hohen Bedeutung der Angelegenheit d...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / A. Gebührentatbestände

I. Beratungsgebühr Rz. 1 § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ist mit Wirkung vom 1.7.2006 durch das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vom 5.5.2004, Art. 5 und 8,[1] neu gefasst worden. Die neue Fassung des § 34 RVG lautet: (1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusam...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / II. Geschäftsgebühr

1. Höhe der Geschäftsgebühr Rz. 5 Der Rechtsanwalt erhält für die außergerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr gemäß der Nr. 2300 VV RVG. Das "Betreiben eines Geschäfts" für den Mandanten durch den Rechtsanwalt liegt immer dann vor, wenn der Rechtsanwalt nach außen hin tätig wird. Die Höhe der Geschäftsgebühr ist geregelt in Nr. 2300 VV RVG und liegt zwischen 0,5 und 2,5. ...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / B. Abrechnung bei der Testamentserrichtung

I. Abgrenzung Geschäftstätigkeit und Beratung Rz. 40 Wird der Rechtsanwalt beauftragt, ein Testament zu entwerfen, handelt es sich jeweils um eine einseitige Willenserklärung des künftigen Erblassers. Wohingegen in § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO das Entwerfen von Urkunden noch ausdrücklich aufgeführt war, ist nun der Wortlaut in der Nachfolgevorschrift Nr. 2300 VV RVG anders gefass...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

I. Voraussetzungen Rz. 165 Der Antragsteller muss bedürftig sein im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 1 BerHG, d.h. es müsste ihm Verfahrenskostenhilfe ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten zu gewähren sein.[178] Auf das Einkommen des Ehegatten kommt es nicht an, auch § 1360a BGB ist nicht heranzuziehen.[179] Der Antrag darf nicht im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG "mutwillig" sein,...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Hinweispflicht des Anwalts

Rz. 172 Der Anwalt kann die Aufhebung der Bewilligung nur beantragen, wenn er gemäß § 6a Abs. 2 S. 2 Nr. 2, § 8a Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 BerHG den Mandanten bei der Mandatsübernahme auf die Möglichkeit der Aufhebung der Bewilligung sowie auf die sich für die Vergütung ergebenden Folgen hingewiesen hat. Der Hinweis ist in Textform zu erteilen.mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / B. Erkenntnisverfahren (1. Instanz)

I. Verfahrensgebühr Rz. 26 Die Vergütung des bestellten Rechtsanwalts richtet sich nach Nr. 3100 VV RVG. Die Gebühr entsteht bereits mit der ersten Tätigkeit, die der Rechtsanwalt nach Erteilung des Auftrags ausübt. In der Regel beginnt dies mit der Entgegennahme der Information durch den Mandanten. In jedem Fall hat der Anwalt die Gebührenhöhe von 1,3 verdient bei folgenden T...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / II. Einmaligkeit der Gebührenforderung

Rz. 120 § 15 Abs. 2 RVG konkretisiert den zeitlichen Abgeltungsbereich dahingehend, dass der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern kann. Für die Abrechnung der gesetzlichen Gebühren nach dem RVG ist für den Rechtsanwalt daher im Einzelfall entscheidend, in welchen Fällen dieselbe Angelegenheit vorliegt. 1. Dieselbe Angelegenheit Rz. 121 Was un...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / C. Berufungsverfahren

I. Verfahrensgebühr Rz. 48 Im Berufungsverfahren erhält der Anwalt Gebühren nach den Nr. 3200 ff. VV RVG. Es entsteht mindestens eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,1 nach Nr. 3201 VV RVG. Diese Gebühr entsteht bereits mit der Entgegennahme der Informationen.[49] Mit Einlegung der Berufung bzw. Begründung des Rechtsmittels entsteht die volle Verfahrensgebühr in Höhe von 1,6 na...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / G. Verfahren vor einem Schiedsgericht

Rz. 149 Gemäß § 36 RVG erhält der Anwalt eine Vergütung bei der Vertretung einer Partei im Schiedsverfahren nach Teil 3 Abschnitt 1, 2 und 4 des Vergütungsverzeichnisses. Hierbei fallen die üblichen Gebühren, also Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr, wie im sonstigen gerichtlichen Verfahren an. I. Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO Rz. 150 Der Begriff des ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / H. Gebühren in der gerichtlichen Mediation

I. Gebühren Rz. 158 Tätigkeiten im Rahmen der sogenannten gerichtsnahen Mediation zählen nach § 19 Abs. 1 S. 1 RVG zum Rechtszug und werden durch die dortigen Gebühren mit abgegolten.[168] II. Erfolgloses Mediationsgespräch Rz. 159 Beispiel In einem Rechtsstreit mit einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000 EUR wird zunächst der Versuch einer gerichtlichen Mediation eingeleitet ...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / V. Hinweispflichten des Rechtsanwalts

1. Hinweispflichten bei der Abrechnung nach dem RVG Rz. 138 Erfolgt eine Vergütung des Rechtsanwalts nach dem RVG, trifft den Rechtsanwalt grundsätzlich nicht die Verpflichtung, den Mandanten ungefragt über die voraussichtliche Höhe seiner Anwaltsvergütung zu belehren.[307] Dieser Grundsatz kann im Einzelfall dadurch durchbrochen werden, dass der Mandant nach der Höhe der Ver...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / V. Fazit

Rz. 173 Aufgrund des einzusetzenden Vermögens, das durch die Durchsetzung eines erbrechtlichen Anspruches erzielt werden soll, wird im Alltag des Erbrechtsanwalts die Beratungshilfe keine große Bedeutung einnehmen. Bei der Erhebung einer Stufenklage im Rahmen der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs mit den Stufen Auskunft, Wertermittlung und Zahlung, kann die Verfahre...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / C. Abrechnung bei Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung

Rz. 46 Der im Erbrecht tätige Anwalt sollte seine Mandanten auch auf die Notwendigkeit einer vorsorgenden Verfügung, z.B. Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung, hinweisen. Da das Testament erst nach dem Ableben des Mandanten Wirkung entfaltet und die Zahl der Menschen, die aus medizinischen Gründen in ein künstliches Koma versetzt werden, deutlich ansteigt, ist an di...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / II. Erbvertrag

Rz. 43 Der Entwurf eines Erbvertrags durch den Rechtsanwalt fällt bereits in den Wortlaut der Vorbem. 2.3 Abs. 3 zu Nr. 2300 VV RVG. Hierfür entsteht mithin eine Geschäftsgebühr bereits nach dem Wortlaut des Gesetzes. Dieser Fall wird selten vorkommen, da der Erbvertrag notariell beurkundet werden muss, § 2276 Abs. 1 S. 1 BGB.mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / bb) Interessengegensatz

Rz. 18 Besteht eine Sachverhaltsidentität muss der Rechtsanwalt, um gegen die berufsrechtliche Grundpflicht aus § 43a Abs. 4 BRAO zu verstoßen, ferner eine andere Partei in derselben Rechtssache schon einmal im entgegengesetzten Interesse beraten oder vertreten haben. Entscheidend für den Interessenwiderstreit ist, dass der Rechtsanwalt für zwei oder mehr Parteien tätig gewes...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / II. Berufsrechtliche Grundpflichten

Rz. 5 Obwohl der Rechtsanwalt bei der Annahme von Mandaten frei ist, können ihn berufsrechtliche Grundpflichten daran hindern, das Mandat anzunehmen oder fortzuführen. Rz. 6 Die Berufspflichten werden in der juristischen Ausbildung meist stiefmütterlich behandelt, da sie nur selten einen Schwerpunkt der Ausbildung darstellen. Insbesondere jüngere Kolleginnen und Kollegen weis...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Vertretung

Rz. 57 Bei dem häufig auftretenden Mandat, den Auftraggeber als Miterben bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu vertreten und einen Auseinandersetzungsvertrag zu entwerfen oder den/die Auftraggeber bei Abschluss des Vertrages zu vertreten, sind die üblichen Tätigkeiten:mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / E. Pflichtteilsrecht

Rz. 75 In Pflichtteilssachen kann der Rechtsanwalt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für den Mandanten auftreten. Der Mandant kann den Rechtsanwalt entweder mit der Geltendmachung seiner Pflichtteils- und/oder Pflichtteilsergänzungsansprüche oder mit der Abwehr dieser Ansprüche beauftragen. In Betracht kommt auch die rechtliche Prüfung, ob dem Mandanten Pflichttei...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / a) Umfang des Formzwangs

Rz. 18 Die Vereinbarung über die Vergütung unterliegt nach § 3a Abs. 1 S. 1 RVG der Textform. Formbedürftig ist daher nur die Vereinbarung, also der Text, in dem die Parteien ihre Vergütung vertraglich fixieren.[19] Diese Vereinbarung muss von beiden Parteien auf derselben Urkunde unterzeichnet werden, es sei denn, dass mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen werden, die...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / I. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit

Rz. 4 Der Rechtsanwalt ist bei der Annahme oder Ablehnung eines erbrechtlichen Mandats unter Berücksichtigung der Privatautonomie frei. Ein Kontrahierungszwang besteht für ihn nicht.[5] Welcher Inhalt dem Anwaltsvertrag bei der Annahme des Mandats zugrunde liegt, hängt von der konkret getroffenen Vereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten im Einzelfall ab. Lehn...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / 2. Verschwiegenheit

Rz. 8 Im Verhältnis zum Mandanten bildet die Verschwiegenheitspflicht aus § 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA, § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB einen Hauptpunkt der anwaltlichen Berufspflichten. Die Verschwiegenheitspflicht bildet die unerlässliche Grundlage des Vertrauensverhältnisses zwischen Rechtsanwalt und Mandant.[8] Der Mandant darf darauf vertrauen, dass der Rechtsanwalt ohne seinen ...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / e) Rechtsfolgen einer Interessenkollision

Rz. 43 Die Vertretung von widerstreitenden Interessen kann für den Rechtsanwalt ein ganzes Bündel von Rechtsfolgen auslösen. Neben der Beendigung des Mandats können strafrechtliche, berufsrechtliche, verfahrensrechtliche und gebührenrechtliche Konsequenzen drohen. Welche Konsequenzen den Rechtsanwalt im Einzelfall treffen, hängt maßgeblich davon ab, ob die Interessenkollisio...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / aa) Abschluss eines Erfolgshonorars

Rz. 102 Das Erfolgshonorar kann als Fremdkörper, im Hinblick auf die Möglichkeit eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen, angesehen werden. Durch diesen Ausnahmecharakter bedarf es einer Einzelfallprüfung der Zulässigkeit der Vereinbarung erfolgsbasierter Vergütungen.[215] Aus dem Erfordernis der Einzelfallprüfung ergibt sich für den Rechtsanwalt eine doppelte Einschränkun...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (2) Interessenkollision im Laufe der Mandatsvertretung

Rz. 60 Tritt hingegen eine Interessenkollision erst im Laufe der Mandatsvertretung auf, beispielsweise durch die Annahme eines zweiten Mandats in derselben Rechtssache, soll diese nicht dazu führen, dass der Rechtsanwalt jeglichen Vergütungsanspruch verliert, sofern die Honoraransprüche vor der Pflichtverletzung entstanden sind.[137] Der Verstoß gegen das berufsrechtliche Ve...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / aa) Zeithonorare

Rz. 69 Sofern Zeithonorare betroffen sind, sollte der Multiplikationsfaktor, der sich aus einem Vergleich von gesetzlichen und vereinbarten Gebühren ergibt, nicht mehr berücksichtigt werden.[139] Vielmehr muss auf die Angemessenheit der Honorarformel im konkreten Fall sowie auf die Angemessenheit des ausgehandelten Stundensatzes und der Bearbeitungszeit abgestellt werden.[14...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (1) Interessenkollision bei der Anrechnung einer Schenkung auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch gem. §§ 2325, 2327 BGB

Rz. 77 Beispiel Der Erblasser E hat in einem Testament verfügt, dass seine Ehefrau F Alleinerbin wird. Vor seinem Tod hatte der E seiner Ehefrau F 50.000 EUR geschenkt und seinem Sohn A zur Einrichtung einer Anwaltskanzlei 30.000 EUR zugewandt. Sein Sohn B hat kein Geld erhalten. Nach dem Tod des E beauftragen die Söhne A und B den Rechtsanwalt R zur Durchsetzung ihrer Pflic...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / aa) Interessenkollision bei der Erbengemeinschaft

Rz. 71 Relativ häufig wird der Rechtsanwalt mit der Vertretung mehrerer Miterben beauftragt, die das gemeinsame Ziel einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft haben. Zu Beginn des Mandats werden die Mandanten häufig die schnellstmögliche Erbauseinandersetzung anstreben. Dabei muss der Rechtsanwalt für Erbrecht, eine Interessenkollision nicht von vornherein fürchten, sol...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (2) Interessenkollision bei der Erbauseinandersetzung und dem Bestehen einer Insolvenzforderung

Rz. 75 Beispiel Die Rechtsanwältin R hatte zwei Personen – Tante und Neffe – im Rahmen einer Erbauseinandersetzung vertreten. Die Tante des Neffen machte neben der Erbauseinandersetzung eine Insolvenzforderung gegen den insolventen Neffen durch R geltend, den sie in der Vergangenheit finanziell unterstützt hatte. Auf der Grundlage des Verbots widerstreitender Interessen besc...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / a) System der Zeitaufzeichnung

Rz. 88 Bei der Frage nach einem überzeugenden System der Zeitaufzeichnung für den Mandanten muss der Rechtsanwalt im Einzelfall die Festlegung eines angemessenen Abrechnungsintervalls, die Angemessenheit des Stundensatzes sowie die hinreichende Dokumentation beachten. Rz. 89 Zunächst sollte der Rechtsanwalt eine transparente Abrechnung mit dem Mandanten eine Zeiteinheit – Tag...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant

Rz. 95 Neben einem nachvollziehbaren System der Zeitaufzeichnung über die geleisteten Stunden des Rechtsanwalts sollte dieser ein Vertrauensverhältnis zum Mandanten aufbauen. Solange noch kein hinreichend festes Vertrauensverhältnis zum Mandanten aufgebaut ist, empfiehlt es sich, die geleisteten Stunden in kurzen Abständen hintereinander – etwa monatsweise – abzurechnen.[202...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / 3. Interessenkollision

Rz. 10 Für das erbrechtliche Mandat bildet das Verbot der Vertretung der widerstreitenden Interessen aus § 43a Abs. 4 BRAO einen Grundpfeiler der anwaltlichen Berufspflichten im Verhältnis zum Mandanten. In der alltäglichen Praxis ist es vielen Rechtsanwälten gerade bei der Vertretung von erbrechtlichen Mandanten nicht bewusst, dass eine Interessenkollision vorliegt, welche ...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / cc) Beratung von Ehegatten bei der Gestaltung eines Ehegattentestaments oder eines Ehegattenerbvertrags

Rz. 80 Neben der Vertretung von Miterben oder Pflichtteilsberechtigten gehört zu den alltäglichen Aufgaben des Rechtsanwalts für Erbrecht die Beratung von Ehegatten bei der Errichtung und Gestaltung eines gemeinschaftlichen Testaments oder eines Erbvertrags. In den meisten Fällen werden die Ehegatten bereits eine gemeinsame Entscheidung über die Verteilung von Erbquoten, die...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (2) Interessenkollision bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und der Abwehr von Nachlassforderungen

Rz. 78 Beispiel In einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs[174] wurde die Beiordnung eines Rechtsanwalts (§ 121 ZPO) aufgrund einer Interessenkollision rückwirkend aufgehoben. Die Alleinerbin machte als Klägerin eine Nachlassforderung gegen die Beklagte – die Witwe ihres verstorbenen Bruders – vor dem Landgericht geltend. Der Rechtsanwalt der Beklagten vertrat bereits die K...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / cc) Berufs- und strafrechtliche Folgen

Rz. 66 Schließt der Rechtsanwalt in Kenntnis der Vertretung widerstreitender Interessen einen Anwaltsvertrag mit dem Mandanten ab oder führt er in Kenntnis eines Interessenwiderstreits das Mandat fort, handelt er vorsätzlich und verwirklicht den Straftatbestand des Parteiverrats, § 356 Abs. 1 StGB. Eine anwaltsgerichtliche Ahndung scheidet in diesen Fällen nach § 115b S. 1 B...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / bb) Interessenkollision im Pflichtteilsrecht

Rz. 76 Eine vergleichbare Interessenkollision – wie bei der Vertretung mehrerer Miterben bei der Erbauseinandersetzung – kann sich bei der gemeinsamen Vertretung mehrerer Pflichtteilsberechtigter ergeben. Auch hier werden die Pflichtteilsberechtigten im Grundsatz zunächst ein einvernehmliches Vorgehen gegen den Erben bzw. die Erben anstreben. Allerdings kann das Bestehen mög...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / ee) Interessenkollision in der Mediation

Rz. 87 Ein Fall der Interessenkollision scheidet aus, wenn der Rechtsanwalt im Rahmen einer erbrechtlichen Beratung als Mediator tätig wird. In diesem Fall wird der Rechtsanwalt im Einverständnis beider Parteien mit dem Ziel der Vermittlung und Schlichtung beauftragt.[196] Eine spätere anwaltliche Vertretung einer Mediationspartei ist aber ausgeschlossen.[197]mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 1. Gegenstandsgleichheit

Rz. 133 Eine Gegenstandsgleichheit liegt in den Fällen vor, in denen der Auftraggeber nur notwendigerweise gemeinsam mit anderen etwas verlangen kann oder für etwas einzustehen hat.[286] Eine Gegenstandsgleichheit, die zu einer Erhöhung im Sinne von § 7 RVG i.V.m. Nr. 1008 VV RVG führt, liegt im Erbrecht vor,[287]mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 2. Gegenstandsverschiedenheit

Rz. 135 Eine Gegenstandsverschiedenheit liegt in den Fällen vor, in denen die einzelnen Gegenstände den Auftraggeber selbst betreffen, weil er die Gegenstände einzeln zu fordern oder zu erfüllen hat.[295] Eine Gegenstandsverschiedenheit kann im Erbrecht vorliegen,[296]mehr