Fachbeiträge & Kommentare zu Medikament

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.5 Vorgaben für die Vertragsinhalte (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 enthält die gesetzlichen Vorgaben für die in den Bundesverträgen zur Heilmittelversorgung zu regelnden Inhalte. Das Wort "insbesondere" in Abs. 2 Satz 1 macht deutlich, dass die in den Nr. 1 bis 11 enthaltenen Vorgaben nicht abschließend sind und ggf. weitere Vorgaben hinzukommen können. Die Vorgaben entsprechen nach der Gesetzesbegründung im Wesentlichen den bi...mehr

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ZErb 12/2021, Zur Errichtun... / 2 Gründe

II. Die nach §§ 58 Abs. 1, 352e FamFG statthafte und nach §§ 59 Abs. 2, 61 Abs. 1, 63 Abs. 2, 64 Abs. 1 FamFG zulässige Beschwerde ist unbegründet. 1. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Amtsgericht den Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1) zurückgewiesen. Der Beteiligte zu 1) ist nicht aufgrund des Testaments vom 26.6.2014 Alleinerbe der Erblasserin geworden, we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2021... / 4. Arbeitnehmer

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anforderungen an Preisnachlässe als Entgeltminderung

Leitsatz 1. Der Unternehmer kann für eine in einem anderen Mitgliedstaat erbrachte steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Inland keinen Anspruch auf Steuerminderung geltend machen. 2. Gewährt der Unternehmer einem Endverbraucher anlässlich einer ersten Lieferung für eine an ihn erbrachte Leistung eine Aufwandsentschädigung, die der Endverbraucher zum verbilligten Bez...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arzneimittel

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwendungen für Arzneimittel sind im Allgemeinen AgB iSd § 33 EStG. Zu Einzelheiten > Krankheitskosten Rz 10 Arzneimittel und > Krankheitskosten Rz 10 Arzneimittelvorrat. Zu einer Steuerermäßigung führen aber nur Aufwendungen oberhalb der zumutbaren Eigenbelastung (vgl § 33 Abs 3 EStG). Zur Abgabe von Arzneien durch den Betrieb > Arbeitslohn Rz 64...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Krankenhausärzte

Rz. 10 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Chefärzte und leitende Abteilungsärzte in Krankenhäusern sind > Arbeitnehmer , soweit sie vom Krankenhaus eine feste Vergütung für die Behandlung der Kassenpatienten, die allgemeine medizinische Betreuung der Station usw erhalten. Übrigens behandelt auch das BSG (HFR 1971, 170) den Chefarzt hinsichtlich seiner Tätigkeit in der Privatstation a...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Einzelfälle

Rz. 60 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Rz. 60/1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Bereicherung

Rz. 33 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Die Bereicherung beim ArbN hängt weder dem Grunde noch der Höhe nach von einer entsprechenden Entreicherung beim ArbG ab (EFG 1993, 155). Unmaßgeblich ist auch, ob der ArbG Aufwendungen gehabt hat (vgl BFH/NV 1990, 493; ergänzend > Rz 40) oder ob er ihm entstehende Aufwendungen als BA abziehen darf (> Rz 43) oder ob der ArbG mit der Zuwendun...mehr

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Slowenien / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 20 Zur Durchführung bestimmter Unternehmenstätigkeiten kann aufgrund von Spezialgesetzen (z.B. dem Bankwesengesetz,[5] dem Versicherungsgesetz[6] oder dem Arzneimittelgesetz [7]) die Einholung spezieller Zustimmungen oder eines sonstigen Akts einer staatlichen Behörde oder Institution (beispielsweise für die Bestellung eines Organmitglieds) erforderlich sein. Dies gilt u....mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 17 Für einzelne Unternehmensgegenstände kann aufgrund des Gesetzes (z.B. Bankengesetz,[8] Versicherungsgesetz[9] oder Arzneimittelgesetz [10]) die Einholung der Zustimmung oder eines sonstigen Akts einer staatlichen Behörde oder Institution, beispielsweise für die Bestellung eines Organmitglieds, erforderlich sein. Dies gilt u.a. für das Bankwesen, die Versicherungstätigk...mehr

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Ukraine / L. Steuerrecht

Rz. 230 Nach den Bestimmungen des Steuergesetzbuches der Ukraine vom 2.12.2010 ist der Steuersatz der Gewinnsteuer einheitlich und beträgt 18 % des zu versteuernden Gewinns. Als Steuerzahler gelten u.a. alle in der Ukraine ansässigen juristischen Personen, die ihre Geschäftstätigkeit auf dem Territorium der Ukraine oder außerhalb der Ukraine ausüben. Rz. 231 Gesellschaften mi...mehr

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Rumänien / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 148 Gemäß Art. 14 SGB sind rumänische juristische Personen grundsätzlich mit ihrem weltweiten Einkommen in Rumänien körperschaftsteuerpflichtig. Der rumänische Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 16 %, wobei die Bemessungsgrundlage als Differenz zwischen dem erzielten Einkommen und den steuerlich abzugsfähigen Ausgaben in einem Fiskaljahr, verringert um die steuerfrei...mehr

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Finnland / IV. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 27 Aufgrund der Niederlassungsfreiheit bedarf die Errichtung der Gesellschaft als solcher grundsätzlich keiner staatlichen Genehmigung. Neben Bank- und Versicherungsgeschäft sind u.a. folgende Erwerbstätigkeiten jedoch genehmigungspflichtig:mehr

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Slowakei / O. Steuerrecht

Rz. 149 Das Steuerrecht in der Slowakei unterliegt regelmäßigen Änderungen, die sich auf alle Arten der Besteuerung beziehen und im Vergleich zu der ehemaligen einheitlichen Struktur zu komplizierter Besteuerung sämtlicher für die GmbH relevanten Steuerarten führen. Je nach der Steuerresidenz des Empfängers sind Dividendensteuer oder auch Quellenesteuer anzuwenden. Die Körpe...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Kalkulation der Gemeinkosten

Tz. 68 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Bei Verrechnung der fixen und variablen Produktionsgemeinkosten ist von einer Normalauslastung der Kapazitäten der vorhandenen Produktionseinrichtungen auszugehen (IAS 2.13). Normalkapazität wird definiert als das erwartete Ausmaß der Produktion, welches im Durchschnitt über mehrere Perioden (bzw. Saisons) unter normalen Bedingungen und unter...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Einzelfälle

Tz. 16 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 In einer Vielzahl von Anwendungsfällen sollte die Entscheidung, ob Vermögenswerte als Vorräte einzustufen sind, eindeutig sein. In einzelnen Fällen kann es aber zu Abgrenzungsproblemen kommen: Tz. 17a Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Werden Arzneimittel bereits vor Marktzulassung produziert, kann eine Qualifizierung als Vorräte in Betracht kommen, we...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.3.5 Preisgünstige importierte Arzneimittel (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 14 Seit dem 1.1.2000 haben Importarzneimittel im Gesetz wieder eine rechtliche Grundlage (Abs. 1 Satz 2 der Vorschrift), die allerdings zu gegebener Zeit überprüft werden soll, ob die gesetzliche Importregelung weiterhin sinnvoll ist (vgl. Abs. 1 Satz 10 und 11) oder ob sie unter Umständen wegfallen kann. Es handelt sich um Arzneimittel, die von Importeuren im Ausland gek...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.3.2 Hinweise des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Austauschbarkeit von Arzneimitteln (Abs. 1a)

Rz. 11 Die Aut-idem-Regelung (lat., übersetzt: "oder das Gleiche") bezeichnet die Austauschbarkeit eines verordneten Arzneimittels gegen ein preisgünstiges wirkstoffgleiches Arzneimittel. Eine vertragliche Lösung zur Erstellung von Hinweisen zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen der Arzneimittel unter Berücksichtigung ihrer therapeutischen Vergleichbarkeit und Hinweisen z...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.13 Vertragsoption zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern (Abs. 8)

Rz. 12 Nach Abs. 8 können die Krankenkassen oder ihre Verbände vertraglich mit den pharmazeutischen Unternehmern zusätzliche Rabatte auf freiwilliger Basis (vgl. "können … vereinbaren") ausmachen. Rechtlich handelt es sich um einen Vertrag, der durch übereinstimmende Willenserklärungen der Beteiligten zustande kommt. Die Gleichsetzung der Begriffe der Vereinbarung und des Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.15 Arzneimittel zur Behandlung seltener Leiden (Abs. 9)

Rz. 14 Abs. 9 regelt eine weitere Möglichkeit, den gesetzlichen Herstellerrabatt für ein Arzneimittel auszusetzen. Dabei geht es um Arzneimittel, die zur Behandlung seltener Leiden nach der Verordnung (EG) Nr. 141/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.1999 zugelassen sind. Ziel ist, dass diese wichtigen Arzneimittel für die Versorgung weiterhin zur Verf...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.3.3 Kriterien für die Auswahl preisgünstiger Arzneimittel (Abs. 2 i.V.m § 9 Rahmenvertrag)

Rz. 12 Die Kriterien, wie das Austauschverfahren i. S. preisgünstiger Arzneimittel zu funktionieren hat, legen der GKV-Spitzenverband und der DAV nach Abs. 2 der Vorschrift im Rahmenvertrag fest. Hat nach § 9 Abs. 1 Rahmenvertrag der Vertragsarzt ein Fertigarzneimittel verordnet, zu dem es außer dem Importarzneimittel keine Auswahlmöglichkeit gibt oder die Ersetzung eines unter...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abweichend vom Leistungserbringerrecht des Vierten Kapitels des SGB V, z. B. für Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren, Vertragszahnärzte oder Heilmittelerbringer, ist für Apotheken im SGB V kein öffentlich-rechtliches Zulassungsverfahren geregelt. Die Abgabe von Arzneimitteln in Deutschland richtet sich neben der Rechtsvorschrift "R...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.4.2 Näheres zur erneuten Abgabe und Abrechnung eines mangelfreien Arzneimittels im Fall des § 31 Abs. 3 Satz 7 (Abs. 4b)

Rz. 15b Muss für ein Arzneimittel aufgrund eines Arzneimittelrückrufs oder einer von der zuständigen Behörde bekannt gemachten Einschränkung der Verwendbarkeit erneut ein Arzneimittel verordnet werden, so ist die erneute Verordnung für den Versicherten zuzahlungsfrei (§ 31 Abs. 3 Satz 7). Im Rahmenvertrag nach Abs. 2 der Vorschrift haben die Vertragspartner auf Bundesebene n...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.4 Empfängnisverhütende Arzneimittel

Rz. 7 Vom gesetzlichen Herstellerabschlag ausgenommen bleiben verordnungspflichtige empfängnisverhütende Mittel für weibliche Versicherte, die das 20. Lebensjahr vollendet haben, weil für sie auf Kontrazeptiva (Antibabypille) und Intrazeptiva (sog. "Pille danach") nach § 24a kein Versorgungsanspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung besteht; diese Frauen haben empfän...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.16.3 Zuschlag für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel im Wege des Botendienstes (Abs. 5g)

Rz. 27c Mit Wirkung zum 1.1.2021 ist durch Abs. 5g i. V. m. Art. 8 Abs. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken den Apotheken die Möglichkeit eingeräumt worden, bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung im Wege des Botendienstes einen zusätzlichen Zuschlag in Höhe von 2,50 EUR je Lieferort und Tag...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.2.2 Rechtswirkung des Rahmenvertrages für Apotheken

Rz. 9b Der Rahmenvertrag hat Rechtswirkung für die nach Abs. 3 der Vorschrift bestimmten Apotheken. Für öffentliche Apotheken, die einem regionalen Mitgliedsverband des DAV angehören, tritt die Rechtswirkung des Rahmenvertrages zwangsläufig aufgrund ihrer Mitgliedschaft ein. Unter Mitgliedsverbänden in diesem Sinne sind die regionalen Apothekerverbände e. V. oder Apothekerver...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.18 Abgabepreis für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (Abs. 5a)

Rz. 29 Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gehen im Allgemeinen zulasten der Versicherten (§ 34 Abs. 1 Satz 1), wenn es sich nicht um vertragsärztliche Verordnungen für Kinder bzw. für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen handelt. Ausnahmsweise können nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel dann zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung vom Vertragsarzt vero...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.3.1 Gesetzliche Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung (Abs. 1)

Rz. 10 Nach Abs. 1 Satz 1 sind die Apotheken bei der Abgabe verordneter Arzneimittel an Versicherte nach Maßgabe des Rahmenvertrages nach Abs. 2 verpflichtet zur 1. Abgabe eines preisgünstigen Arzneimittels in den Fällen, in denen der verordnende Arzt a) ein Arzneimittel nur unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnet oder b) die Ersetzung des Arzneimittels durch ein wirkstoffg...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.2 Gesetzliche Herstellerabschläge

Rz. 4 Es ist zwischen verschiedenen gesetzlichen Herstellerabschlägen (Herstellerrabatten) zu unterscheiden: Für erstattungsfähige Arzneimittel ohne Festbetrag beträgt der Herstellerabschlag 7 % (vgl. Abs. 1 Satz 1). Für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel gilt ein Abschlag in Höhe von 6 % (vgl. Abs. 1 Satz 2). Für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generika und...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.5 Preismoratorium (Abs. 3a)

Rz. 8 Das Preismoratorium ist eine zeitlich begrenzte Preisbindung. Sie dient dazu, Preiserhöhungen auszuschließen bzw. zeitlich aufzuschieben und stellt einen staatlichen Eingriff in den freien Wettbewerb dar. Bei dem sog. Preismoratorium für Arzneimittel handelt es sich um ein wirksames gesetzliches Regulierungsinstrument, wodurch einseitig bestimmte Preissteigerungen der ...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.6 Ausnahmen vom Preismoratorium

Rz. 8b Ausgenommen vom Preismoratorium sind Preiserhöhungen des pharmazeutischen Unternehmers für solche Arzneimittel, für die ein Festbetrag gilt. Die Ausnahme bezieht sich nach dem Wortlaut des Abs. 3a Satz 1 HS 2 auf alle Arzneimittel, für die durch den GKV-Spitzenverband ein Festbetrag gemäß § 35 bestimmt ist, egal ob Preiserhöhungsbeträge oberhalb des Festbetrages oder ...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nachdem die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sowohl im Jahre 2001 als auch im ersten Halbjahr 2002 wesentlich stärker gestiegen waren als die beitragspflichtigen Einnahmen, sah sich der Gesetzgeber veranlasst, mit dem BSSichG die Finanzgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stärken, das Beitragssatzniveau zu stabilisieren und finanziellen Spiel...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.1 Rabattverfahren (Abs. 1)

Rz. 3 Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung werden die gesetzlich vorgegebenen Rabatte der pharmazeutischen Unternehmer von den öffentlichen Apotheken (Zahlungspflichtige) an die gesetzlichen Krankenkassen (Zahlungsempfänger) geleistet. Die Formulierung in Abs. 1 Satz 1 "die Krankenkassen erhalten von Apotheken einen Abschlag vom Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.7 Herstellerrabatt auf Generika und patentfreie Referenzarzneimittel (Abs. 3b)

Rz. 8e Die systematische und die entstehungsgeschichtliche Auslegung der Norm sowie die hinreichend dokumentierte Regelungsabsicht des Gesetzgebers führen nach dem Urteil des BSG v. 30.9.2015 (B 3 KR 1/15 R, BSG-Pressemitteilung v. 1.10.2015) zu dem Ergebnis, dass in Abs. 3b Satz 1 ausschließlich auf die Patentfreiheit des Wirkstoffs abgestellt wird. Das System der Versorgun...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.3.4 Abgaberangfolge (§§ 11 bis 14 Rahmenvertrag)

Rz. 13 Die Apotheke hat nach § 10 Rahmenvertrag die Auswahl des abzugebenden Fertigarzneimittels nach Maßgabe der §§ 11 bis 14 Rahmenvertrag zu treffen. Die Apotheke hat nach § 11 Abs. 1 des Rahmenvertrages vorrangig ein wirkstoffgleiches Fertigarzneimittel abzugeben, für das ein Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 besteht (rabattbegünstigtes Arzneimittel). Voraussetzungen hierf...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.9 Zahlungs- und Lieferanspruch (Abs. 4Rahmenvertrag

Rz. 20 Mit Wirkung zum 23.7.2015 ist der gesetzliche Regelungsinhalt des Rahmenvertrages mit der Einfügung des Abs. 4 Satz 2 insoweit ausgebaut worden, als die Apothekerinnen und Apotheker vor unsachgemäßen Retaxationen der Krankenkassen (Vollabsetzung von der Rechnung) und damit vor wirtschaftlicher Überforderung in den Fällen geschützt werden sollen, in denen Versicherte d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.9 Genehmigung der Freistellung von gesetzlichen Herstellerabschlägen (Abs. 4 und 9)

Rz. 9a Durch Anfügung der Sätze 2 bis 8 ist Art. 4 der Richtlinie 89/105/EWG mit Wirkung zum 30.7.2010 insoweit umgesetzt worden, als pharmazeutische Unternehmer nach § 130a Abs. 4 und Abs. 9 eine Ausnahmegenehmigung vom Preismoratorium und den gesetzlichen Herstellerabschlägen beantragen können, wenn dies durch besondere Gründe gerechtfertigt ist. Über den Antrag, den der I...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung

Rz. 8 Die Vorschrift ist Teil des 4. Kapitels SGB V 7. Abschnitt, der mit "Beziehungen zu Apotheken und pharmazeutischen Unternehmern" überschrieben ist. Zum 7. Abschnitt gehören neben der Vorschrift noch die §§ 129a (Krankenhausapotheken), 130 (Rabatt), 130a (Rabatte der pharmazeutischen Unternehmer), 130b (Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.4 Weitere Gegenstände des Rahmenvertrages (§ 1 Rahmenvertrag)

Rz. 15 Nach § 1 des Rahmenvertrages i. d. F. v. 1.4.2020 gehören neben den in Abs. 1 der Vorschrift aufgeführten Pflichtinhalten noch die folgenden Inhalte zum Gegenstand des Rahmenvertrages: Abgabe von Arzneimitteln, für die ein Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 besteht, Ersetzung eines Fertigarzneimittels zur Verarbeitung in parenteralen Zubereitungen durch ein wirkstoffgleic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.2.1 Argumente für das Sachleistungsprinzip in der Arzneimittelversorgung im Zusammenhang mit der EuGH-Rechtsprechung

Rz. 9a Im Rahmen des Sachleistungsprinzips bei der Abgabe verordneter Arzneimittel stehen die Apotheken nicht im Preiswettbewerb um Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, welche regelmäßig auch keine Kenntnisse über konkrete Preise der Arzneimittel haben. Aufgrund des Rechts der Versicherten, unter den Apotheken, für die der Rahmenvertrag Geltung hat, nach § 31 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.17 Datenübermittlung zur Herstellung von Transparenz (Abs. 6 der Vorschrift i. V. m. § 12 Rahmenvertrag)

Rz. 28 Gegenstand des Rahmenvertrages ist auch die Übermittlung von Daten zur Herstellung einer pharmakologisch-therapeutischen und preislichen Transparenz (§ 12 Rahmenvertrag). Der DAV ist gesetzlich verpflichtet, die zur Herstellung einer pharmakologisch-therapeutischen und preislichen Transparenz erforderlichen Daten im Rahmen der Arzneimittel-Richtlinie an den Gemeinsamen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.14 Rabattverträge für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie (Abs. 8a)

Rz. 13 Nach dem mit Wirkung zum 13.5.2017 eingeführten Abs. 8a Satz 1 können die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen zur Versorgung ihrer Versicherten mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten mit pharmazeutischen Unternehmern Rabatte für die verwen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.5 Ergänzende Landes- oder Einzelverträge zum Rahmenvertrag (Abs. 5)

Rz. 16 Die Formulierung in Abs. 5 Satz 1 der Vorschrift, dass ergänzende Verträge auf Landesebene geschlossen werden können, heißt, dass die möglichen Vertragspartner, die Krankenkassen oder ihre Verbände bzw. der Apotheker oder sein Landesapothekerverband, ein Dispositionsrecht haben. Vertragspartner eines ergänzenden Vertrages auf Landesebene sind einerseits die Krankenkass...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.16.2 Evaluation der Auswirkungen des Abs. 3 auf die Verteilung der Marktanteile der Versandapotheken und der Vor-Ort-Apotheken (Abs. 5f)

Rz. 27b Nach Abs. 5f evaluiert das BMG im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bis zum 31.12.2023 die Auswirkungen der Regelungen des Abs. 3 Satz 2 und 3 auf die Marktanteile von Apotheken (sog. Präsenzapotheken) und des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Die Evaluation soll nach der Gesetzesbegründung insbesondere die Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.11 Preisangabe (Abs. 1 Nr. 4 der Vorschrift i. V. m. § 8 Rahmenvertrag)

Rz. 22 In § 8 des Rahmenvertrages ist geregelt, dass Apotheken bei der Abgabe verordneter Arzneimittel an Versicherte verpflichtet sind, den für den Tag der Abgabe geltenden Apothekenabgabepreis zu berechnen und grundsätzlich anzugeben. Diesen Preis entnimmt der Apotheker der Großen Deutschen Spezialitätentaxe, die unter dem Namen "Lauer-Taxe" bekannt ist und fortlaufend akt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.10 Abgabe wirtschaftlicher Einzelmengen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 21 Der Förderung des Wirtschaftlichkeitsgebotes dient auch die wirtschaftliche Abgabe von Einzelmengen (Abs. 1 Nr. 3). Diese gesetzliche Verpflichtung des Apothekers lehnt sich an den Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungserbringung nach § 70 Abs. 1 Satz 2 an, der für jeden Leistungserbringer gilt. Hat der Vertragsarzt in seiner Verordnung die Arzneimittelmenge nicht b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.19 Teilnahme von Apotheken an vertraglich vereinbarten Versorgungsformen (Abs. 5b)

Rz. 30 Der Abs. 5b sichert den öffentlichen Apotheken, wenn sie und die Vertragspartner der vertraglich vereinbarten ambulanten ärztlichen Versorgungsformen dies wollen, die Teilnahme an den neuen Versorgungsformen. Abs. 5b gehört zwar zu den Beziehungen zu Apotheken, die im Siebten Abschnitt Viertes Kapitel SGB V geregelt sind, hat aber mit dem Rahmenvertrag nach § 129 inha...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.12 Apothekenabschlag (§ 8a Rahmenvertrag)

Rz. 23 In § 8a des Rahmenvertrages ist allgemein bestimmt, dass sich der Apothekenabschlag nach § 130 richtet. Dieser Verweis auf § 130 bedeutet, dass der Apothekenabschlag (Rabatt) gesetzlich geregelt wird und nicht durch regionale Verträge oder den für Ersatzkassen geltenden AVV nach Abs. 5 der Vorschrift erhöht oder gemindert werden kann. Der festgelegte Apothekenabschlag ...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.16 Maßnahmen bei Vertragsverstößen (Abs. 4 Satz 1 der Vorschrift i. V. m. § 11 Rahmenvertrag)

Rz. 27 § 11 des Rahmenvertrages regelt die Vertragsmaßnahmen, die bei Verstößen der Apotheke gegen die Verpflichtung zu Abgabe preisgünstiger Arzneimittel, preisgünstiger Importarzneimittel, die Abgabe wirtschaftlicher Einzelmengen und die Angabe des Apothekenpreises, gegen diesen Vertrag oder die ergänzenden Verträge auf der Landesebene bzw. den AVV der Ersatzkassen und geg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.10 Ansprüche auf Rückabwicklung der Herstellerabschläge (Abs. 5)

Rz. 10 Nach Abs. 5 kann der pharmazeutische Unternehmer seine berechtigten Ansprüche auf Rückzahlung der Herstellerabschläge nach den Abs. 1, 1a, 2, 3a und 3b gegenüber den begünstigten Krankenkassen geltend machen. Für zurückliegende Zeiträume kann dies in einigen Fällen dazu führen, dass die in den Verzeichnisdiensten veröffentlichen Herstellerabschläge nicht korrekt ausgew...mehr