Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

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Steuerfreiheit der Beteiligungserträge gemeinnütziger Körperschaften aus gewerblich geprägten Personengesellschaften

Leitsatz Beteiligt sich eine gemeinnützige Stiftung an einer gewerblich geprägten vermögensverwaltenden Personengesellschaft, unterhält sie auch dann keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wenn die Personengesellschaft zuvor originär gewerblich tätig war (Fortsetzung des BFH-Urteils vom 25.5.2011, I R 60/10, BFHE 234, 59, BStBl II 2011, 858). Normenkette § 14 AO, § 6 Abs. ...mehr

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Vorsteuerabzug für privat genutzten Gebäudeteil: Altfall der sog. Seeling-Rechtsprechung

Leitsatz 1. Wird ein von einer GmbH bebautes Grundstück teilweise dem Geschäftsführer zu Wohnzwecken überlassen, so scheidet ein Vorsteuerabzug für den Wohnteil gemäß § 15 Abs. 2 UStG aus, wenn dieser steuerfrei vermietet wurde. 2. Das Recht zur Nutzung zu Wohnzwecken aufgrund des Arbeitsvertrags des Geschäftsführers kann Teilentgelt für seine Arbeitsleistung darstellen. Norm...mehr

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Keine gewerblichen Einkünfte bei der Vermietung von Wohnungen im Rahmen eines betreuten Wohnens

Leitsatz Erträge aus der Vermietung von Wohnungen im Rahmen des sog. betreuten Wohnens sind nicht als Einnahmen aus Gewerbebetrieb sondern als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu qualifizieren, wenn von dem Vermieter neben der Vermietungsleistung lediglich unterstützende Leistungen für die altersadäquate Wohnungsnutzung der Mieter erbracht werden. Sachverhalt Die Kläg...mehr

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Was ist bei der Ladung zu beachten?

Leitsatz Nimmt der Verwalter in der Einladung auf eine Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat Bezug und wird den Wohnungseigentümern das Ergebnis dieser Konsultation als Beschluss unterbreitet, ist nur dann eine ordnungsgemäße Vorbereitung der Wohnungseigentümer gewährleistet, wenn bereits im Einladungsschreiben eine zumindest schematische Darstellung der Entscheidungsgrundlag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10i Vorkostenabzug bei einer nach dem Eigenheimzulagengesetz begünstigten Wohnung

Rz. 1 § 10i EStG ist letztmalig anzuwenden, wenn der Stpfl. vor dem 1.1.1999 das begünstigte Objekt angeschafft oder mit dessen Herstellung begonnen hat (§ 52 Abs. 21 EStG).[1] Die Bestimmung hat damit keine praktische Bedeutung mehr. Rz. 2 § 10i EStG knüpft an das Eigenheimzulagengesetz [2] an und bildet für dieses eine progressionsabhängige flankierende Fördermaßnahme. Der h...mehr

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AGS 2/2016, Voraussetzungen... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 269 Abs. 5 S. 1 ZPO statthafte sofortige Beschwerde ist gem. §§ 567, 569 ZPO zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt worden. Der Senat entscheidet durch den Einzelrichter, weil der angefochtene Beschluss des LG von einem Einzelrichter erlassen wurde (§ 568 S. 1 ZPO). Die sofortige Beschwerde der Beklagten hat in der Sache Erfolg, denn die Voraussetzungen der ...mehr

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zfs 2/2016, Die Entwicklung... / D. Fahrzeugmietrecht

Mit Entscheidung vom 13.3.2015 urteilte das AG Rheinbach[44] über die Reichweite des vertragsgemäßen Gebrauchs eines gemieteten Wohnmobils: Es ist (noch) als eine Verschlechterung durch vertragsgemäßen Gebrauch i.S.v. § 538 BGB anzusehen, wenn ein Mietwohnmobil leichte äußerliche Beschädigungen in Form von wenigen Millimeter breiten Oberflächenverletzungen erleidet, die verm...mehr

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Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)

Überblick Die Finanzverwaltung ändert ihre Rechtsaufassung zur Definition von Vermietungs- und Verpachtungsleistungen. Diese Begriffe sind nicht nach nationalem Zivilrecht, sondern nach dem Unionsrecht auszulegen. Demnach kann auch die Vermietung von Standplätzen auf Kirmessen zu einem einheitlichen steuerfreien Vermietungsumsatz führen. Kommentar Die rechtliche Problematik Di...mehr

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Steuerbefreiung, Betrieb eines Altenheims, Betreutes Wohnen

Sachverhalt Das belgische Vorabentscheidungsersuchen betraf die Steuerbefreiung für eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen durch anerkannte Einrichtungen gem. Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der 6. EG-Richtlinie (ab 1.1.2007: Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL). Das vorlegende Gericht wollte wissen, ob die von einer "Einrichtung für be...mehr

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Begriff der Modernisierung und modernisierenden Instandsetzung

Leitsatz Unterlässt ein Versammlungsleiter die Verkündung des Beschlussergebnisses, sei es pflichtwidrig oder weil er sich zur Verkündung wegen tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten bei der Bewertung des Abstimmungsergebnisses außerstande sieht, kann in einem Verfahren gemäß § 43 Nr. 4 WEG Klage auf Feststellung des Beschlussergebnisses erhoben werden. Eine modernisi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 8 Abzug von Vorkosten

Rz. 55 Bestimmte Aufwendungen, die vor Beginn der erstmaligen Selbstnutzung entstanden sind, können – ohne Beschränkung auf ein einziges Objekt oder auf die Einkunfts-Fördergrenzen[1] – wie Sonderausgaben abgezogen werden (Abs. 6). Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen vor dem Beginn der erstmaligen Selbstnutzung des Objekts entstanden sind[2]; bei Ausbauten und Erweiterun...mehr

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Blockheizkraftwerke: Ertragsteuerliche Folgen aus der Einordnung als Gebäudebestandteil

Kommentar Blockheizkraftwerke sind nach neuer Auffassung der Finanzverwaltung nicht mehr als selbstständige bewegliche Wirtschaftsgüter, sondern als wesentliche Gebäudebestandteile anzusehen – für Anlagenbetreiber ergeben sich daraus geänderte Abschreibungsmodalitäten. Der Volksmund spricht vielen Dingen im Leben zwei Seiten derselben Medaille zu – im Steuerrecht zeigt sich d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 59 [Wohnraumförderung]

Rz. 1 Die sozialen Wohnungsbaufördervorschriften sehen eine einkommensabhängige Zusatzförderung für den Mieter über die Dauer der jeweils maßgebenden Mietbindung vor. Wird die Zusatzförderung nach den § 88e II. WoBauG [1] oder § 51f WoBauG Saarland, dem WoFG [2] oder einem Landesgesetz zur Wohnraumförderung nicht an den Vermieter, sondern unmittelbar an den Mieter gezahlt, ble...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / X. Bauliche Aufwendungen des Mieters (Mietereinbauten)

Rz. 28 [Autor/Stand] Vielfach führen Mieter (Pächter) auf Grund einer mit dem Vermieter getroffenen Vereinbarung oder auch auf Grund eines ihnen nach dem Mietvertrag zustehenden Rechts bauliche Maßnahmen, wie Umbauten, Einbauten oder sonstige Veränderungen an dem Grundstück des Vermieters (Verpächters) durch. Die Frage, ob solche Baumaßnahmen die Höhe des Einheitswertes beei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Nebenleistungen des Mieters

Rz. 25 [Autor/Stand] In die Jahresrohmiete sind auch Umlagen und alle sonstigen Leistungen des Mieters, insbesondere auch die vom Mieter zu tragenden Bewirtschaftungskosten, wie die Betriebskosten – Ausnahme s. Anm. 27 – einzubeziehen (§ 79 Abs. 1 Satz 2 und 3 BewG). Bei Abgaben oder Gebühren, die der Mieter vereinbarungsgemäß tragen muss, ist es gleichgültig, ob diese an de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Schönheitsreparaturen

Rz. 20 [Autor/Stand] Der Vermieter hat die vermietete Sache dem Mieter in einem zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten (§ 536 BGB). Diese Pflicht des Vermieters bezieht sich auch auf die Vornahme der sog. "Schönheitsreparaturen" oder auch "Schönheitsinstandsetzungen". Als Schönheitsreparaturen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Mietvorauszahlungen und Baukostenzuschüsse

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Mietvorauszahlung dient in erster Linie der Baufinanzierung. Bauherren lassen sich mitunter von ihren künftigen Mietern Finanzierungsbeiträge geben, um Finanzierungslücken zu schließen. Die Vorauszahlungen werden anschließend auf die Miete angerechnet. Durch die geleisteten Beiträge wird der Mietzins also ganz oder zu einem Teil im Voraus entrichtet....mehr

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Anhang Gesetzestexte und Ve... / D. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) – Stand September 2010

Rz. 4 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.[5] 1....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Abstandszahlungen

Rz. 19 [Autor/Stand] Der Baukostenzuschuss ist ein Finanzierungsbeitrag des Mieters zum Bau einer Wohnung oder anderer Räume, die dem Mieter überlassen werden sollen. Abstandszahlungen dagegen stellen keinen eigentlichen Finanzierungsbeitrag dar. Abstandszahlungen können an den Vormieter oder auch an den Vermieter geleistet werden. Bei der Entscheidung, ob eine Abstandszahlu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Jahresrohmiete bei bedingter Mietpreisbindung

Rz. 45 [Autor/Stand] Bei bedingter Mietpreisbindung beziehungsweise bei bedingter Mietpreisfreigabe kann der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen einseitig die Preisbindung durch Berufung auf die preisrechtlich zulässige Miete wieder herbeiführen. So gilt im steuerbegünstigten Wohnungsbau grundsätzlich die selbstverantwortlich gebildete Miete. Die Kostenmiete ist nur maßg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Begriff

Rz. 2.1 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz unterscheidet begrifflich zwischen der Jahresrohmiete (§ 79 Abs. 1 BewG) und der üblichen Miete (§ 79 Abs. 2 BewG). Sowohl der Jahresrohmiete als auch der üblichen Miete liegen die gleichen Ermittlungsgrundsätze zu Grunde. Bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen auf aktuelle Stichtage kommt der tatsächlich vereinbarten Miete i.S...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 48 [Autor/Stand] Es gibt Fälle, in denen für die Benutzung von Grundstücken (Grundstücksteilen) keine Miete gezahlt wird oder in denen die vereinbarte Miete keinen zutreffenden Maßstab für die Bewertung abgibt. Diese beiden Fälle werden auch in § 79 Abs. 2 BewG unterschieden. § 79 Abs. 2 Nr. 1 BewG umfasst im Wesentlichen die Fälle, in denen keine Miete vereinnahmt wird,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Mietpreisregelungen am 1.1.1964

Rz. 54 [Autor/Stand] Die Übersicht über die am 1.1.1964 bestehenden Mietpreisregelungen ist von Bedeutung, soweit der Einheitsbewertung bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen die tatsächliche Miete vom Hauptfeststellungszeitpunkt (1.1.1964) zugrunde zu legen ist. Dies kommt insbesondere für Gebäudeteile in Betracht, die beispielsweise im Rahmen von Umbauten, Anbauten un...mehr

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AGS 1/2016, Vergleichsmehrw... / 2 Anmerkung

Sowohl das OLG Düsseldorf als auch das OLG Stuttgart nehmen einen Vergleichsmehrwert an, wenn der Mieter im Wege des Räumungsvergleichs auf Räumungsfrist und/oder Räumungsschutz verzichtet, weil es sich insoweit um eigene, selbstständige Ansprüche handelt. Das OLG Düsseldorf[1] nimmt dabei regelmäßig einen Mehrwert i.H.v. 20 % der Jahresmiete an, während das OLG Stuttgart[2]...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Anwendungsbereich [Rdn 305]

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Anhang Gesetzestexte und Ve... / C. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 2015 – Stand: 19.5.2015

Rz. 3 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Allge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Entgelte für die Benutzung von Bestandteilen und Zubehör des Grundstücks, von Betriebsvorrichtungen und ähnlichen Gegenständen

Rz. 6 [Autor/Stand] Jahresrohmiete ist lediglich das Entgelt für die Benutzung des Grundstücks (Grundstücksteils; § 79 Abs. 1 Satz 1 BewG). Als Grundstück in diesem Sinne ist die wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens anzusehen (§ 70 Abs. 1 BewG). Zum Grundvermögen gehören der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör (§ 68 Abs. 1 Nr. 1 Bew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Heute geltende Mietpreisregelungen

Rz. 47 [Autor/Stand] Für Fortschreibungen und Nachfeststellungen ab 1.1.1974 ist darauf hinzuweisen, dass die Mietpreisbindung nach dem 1.1.1964 weitgehend entfallen ist. Neuregelungen, die durch gesetzliche Änderungen nach dem 1.1.1964 ausgelöst wurden, müssen deshalb außer Betracht bleiben. Der BFH führt hierzu in seinem Urteil v. 26.7.1989[2] aus, dass nach dem Hauptfests...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Mietspiegel

Rz. 78 [Autor/Stand] Die Ableitung der üblichen Miete aus Vergleichsgrundstücken bedarf regelmäßig umfangreicher Ermittlungen im Einzelfall. Hierzu war die Finanzverwaltung angesichts der Notwendigkeit, zum Hauptfeststellungszeitpunkt sämtliche vorhandenen Grundstücke zu bewerten, nur unzureichend in der Lage. Sie hat deshalb anhand vorhandener Unterlagen Mietspiegel aufgest...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Mietpreisrechtliche Vorschriften für den nach dem I. und II. WoBauG steuerbegünstigten Wohnraum

Rz. 73 [Autor/Stand] Für den nach dem I. und II. WoBauG steuerbegünstigten Wohnraum galt am 1.1.1964 eine bedingte Preisfrage. Der Vermieter konnte eine selbstverantwortlich gebildete Miete fordern, d.h. praktisch die Miete, die nach den Verhältnissen des örtlichen Wohnungsmarktes zu erzielen war. Der Mieter konnte sich aber durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermiet...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Mietpreisrechtliche Vorschriften von steuerbegünstigtem Wohnraum

Rz. 64 [Autor/Stand] Die Vermietung von steuerbegünstigtem Wohnraum – Wohnraum, der ohne öffentliche Mittel i.S.d. § 3 I. WoBauG geschaffen worden ist – unterlag am 1.1.1964 grundsätzlich keinen Preisvorschriften.[2] Es konnte vielmehr eine vom Vermieter selbstverantwortlich gebildete Miete vereinbart werden. Überstieg die vereinbarte Miete jedoch die Kostenmiete – die zur D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 41 [Autor/Stand] Die Wohnraummieten waren im Hauptfeststellungszeitpunkt vielfach durch das Mietpreisrecht gebunden.[2] Soweit der Mieter auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage die preisrechtlich zulässige Miete zu entrichten hat, ist diese als Jahresrohmiete der Bewertung zugrunde zu legen. Der Gesetzgeber hat sich in Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BewÄndG 1965 für die Ank...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Vereinbarung einer Miete unter Verstoß gegen Preisbindungen

Rz. 46 [Autor/Stand] Haben Vermieter und Mieter eine Miete vereinbart, die gegen die gesetzliche Preisbindung verstößt, ist die Vereinbarung insoweit nichtig.[2] Der Gesetzesverstoß ist steuerrechtlich indes unbeachtlich, wenn sich die Mietparteien an die Vereinbarung halten (§§ 40, 41 AO 1977). In diesen Fällen ist jedoch zu prüfen, ob die vereinbarte preisrechtlich unzuläs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Zuschläge für Schönheitsreparaturen

Rz. 92 [Autor/Stand] Soweit die Finanzverwaltung – wie in Nordrhein-Westfalen – bei Aufstellung der Mietspiegel von der gesetzlichen Regelung ausgegangen ist, nach der der Vermieter die Schönheitsreparaturen trägt (s. Anm. 20 f.), sind zusätzlich zu den Spiegelmieten die in Anm. 24 aufgeführten Zuschläge für die Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter anzusetzen.mehr

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§ 6 Einkommensteuer beim Au... / 3. Wohnsitz

Rz. 480 Die Ansässigkeit ist in der Praxis am häufigsten durch das Vorliegen eines Wohnsitzes im Inland gegeben. Der steuerliche Wohnsitzbegriff ist in § 8 AO gesondert definiert. Danach liegt ein Wohnsitz in Deutschland vor, wenn man hier eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass man die Wohnung beibehalten und benutzen wird. In dieser Definiti...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Wohngebäude für Arbeitskräfte

Rz. 109 [Autor/Stand] Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft erfordert zumindest ab einer bestimmten Größe auch Arbeitskräfte. Deshalb gehören auch Gebäude oder Gebäudeteile, die Arbeitnehmern des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (z.B. Gutsbeamte, Förster, Kellermeister, Land- und Waldarbeitern) und deren Familienangehörigen zu Wohnzwecken zur Verfügung gestellt wer...mehr

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AGS 1/2016, Herausgabeklage... / 2 Aus den Gründen

Die befristete Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss ist zulässig (§§ 68 Abs. 1, 66 Abs. 2 bis 6, 63 Abs. 3 S. 2 GKG) und hat auch in der Sache teilweisen Erfolg. 1. Das LG hat ausgeführt: Für den geltend gemachten Klageanspruch, bestehend aus Zahlung und Herausgabe aus § 985 BGB, sei für den Wert der Sache ein Betrag in Höhe der Anschaffungskosten von 2 Mio. EUR anzusetzen...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Einkünfte aus Erwerb und Vermögen 1.1. Auszugehen ist vom regelmäßigen Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2. Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf 1 Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z.B. Abfindungen) sind grundsätzlich auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen. 1.3. Überstundenvergütungen werden dem Eink...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Wohnflächenberechnung

Rz. 100 [Autor/Stand] Bei der Wohnflächenberechnung sind die §§ 42–44 II. BerechnungsVO zugrunde zu legen (Abschn. 23 Abs. 2 BewRGr.). Nach § 42 Abs. 4 Nr. 1 II. BerechnungsVO sind Zubehörräume im Keller und Dachböden nicht zur Wohnfläche zu rechnen. Zu diesen Räumen gehören jedoch nur die herkömmlichen Keller- und Dachräume, Vorrats-, Heiz-, Lager-, Hausanschlussräume. Räume...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wertfortschreibung bei Wegfall der Grundsteuervergünstigung und der Beihilfe für Arbeiterwohnstätten

Rz. 114 [Autor/Stand] Mit Wegfall der Grundsteuervergünstigung entfiel der Grund für den Zuschlag nach § 79 Abs. 3 BewG. Deshalb war wegen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse auf den nächsten Stichtag eine Wertfortschreibung zugunsten des Grundstückseigentümers durchzuführen, wenn die Wertgrenzen des § 22 Abs. 1 Nr. 1 BewG überschritten sind.[2] Der Vermieter ist regelmäß...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / (1) Wohnungen in Geschäftsgrundstücken, gemischtgenutzten Grundstücken und Mietwohngrundstücken

Rz. 74 [Autor/Stand] Für eigengenutzte Wohnungen oder für Wohnungen, für die aus anderen Gründen die übliche Miete nach § 79 Abs. 2 BewG zu schätzen ist, kann i.d.R. die Kostenmiete nicht unterschritten werden. Wird von Mietern des zu bewertenden Grundstücks bzw. in vergleichbaren Grundstücken, bei denen die tatsächlich gezahlte Miete für die Einheitsbewertung maßgebend ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Nicht in die Jahresrohmiete einzubeziehende Zuschläge und Betriebskosten

Rz. 27 [Autor/Stand] Untermietzuschläge und Betriebskosten für besondere Anlagen gehören nach ausdrücklicher Vorschrift des § 79 Abs. 1 Satz 4 BewG nicht zur Jahresrohmiete. Diese Beträge sind, soweit sie in der Miete enthalten sind, herauszurechnen. Es kommen die folgenden Zuschläge und Kosten in Betracht: 1. Untermietzuschläge. Nach der amtlichen Begründung zum BewÄndG 1965 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / (1) Wohnungen in Geschäftsgrundstücken, gemischtgenutzten Grundstücken und Mietwohngrundstücken

Rz. 65 [Autor/Stand] Für eigengenutzte Wohnungen oder für Wohnungen, für die aus anderen Gründen die übliche Miete nach § 79 Abs. 2 BewG zu schätzen ist, kann i.d.R. die Kostenmiete nicht unterschritten werden. Wird von Mietern des zu bewertenden Grundstücks bzw. in vergleichbaren Grundstücken, bei denen die tatsächlich gezahlte Miete für die Einheitsbewertung maßgebend ist ...mehr

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§ 2 Erstattungs-ABC

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Teil D: Daten / Daten, Datenlöschung, Dokumentations- und Benachrichtigungspflichten [Rdn 158]

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zerb 12/2015, Die verspätet... / Aus den Gründen

II. 1. Das Rechtsmittel der Beteiligten zu 3. ist als Beschwerde gemäß § 58 Abs. 1 FamFG statthaft und auch im Übrigen in zulässiger Weise eingelegt. a) Das Amtsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Beteiligten zu 3. schon mit ihrem Schriftsatz vom 10.6.2015 Beschwerde gegen den – ihnen damals noch nicht positiv bekannten – Ausschließungsbeschluss vom 16.3.2015 ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstwohnung / 3.7 Tod des Mieters

Verstirbt der Beschäftigte, der zugleich Mieter einer Werkmietwohnung ist, so sind die §§ 563–564 BGB zu beachten. 3.7.1 Eintritt in das Mietverhältnis Im Rahmen einer Sonderrechtsnachfolge tritt gemäß § 563 BGB der Ehegatte mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, sofern er mit ihm einen gemeinsamen Haushalt gebildet hat. Tritt ein Ehegatte nicht ein, so treten Kind...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstwohnung / 2.9.2 Vertragliche Hausordnung

Regelmäßig ist die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags, d. h. der Mieter hat vor oder bei Vertragsschluss Kenntnis von der Hausordnung bekommen. In diesem Fall ist die Hausordnung eine Art "Allgemeine Geschäftsbedingung". Praxis-Tipp Im Vertrag sollte die Geltung der Hausordnung bestimmt und dem Mieter ein Exemplar der Hausordnung zusammen mit dem Vertrag ausgehändigt we...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstwohnung / 3.8.3.2 Widerspruchsrecht bei Werkmietwohnungen

Kündigt ein Vermieter eine Werkmietwohnung mit der Kündigungsfrist des § 573c BGB, so steht dem Mieter das Widerspruchsrecht (Sozialklausel) nach §§ 574 ff. BGB zu. Das Widerspruchsrecht besteht auch, wenn dem Mieter einer normalen (oder auch funktionsgebundenen) Werkmietwohnung mit der Frist nach § 576 Abs. 1 Nr. 1 BGB gekündigt wird. Gemäß § 576a Abs. 1 BGB sind in diesem F...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstwohnung / 3.8.1 Kündigungsgrund

§ 576 BGB dient lediglich der Verkürzung der Kündigungsfristen für Werkmietwohnungen, er enthält aber keine Kündigungsgründe, so dass diesbezüglich § 573 BGB zu beachten ist. Hinsichtlich des Kündigungsgrunds ist zu unterscheiden, ob die Kündigung während des Bestands des Arbeitsverhältnisses oder nach der Beendigung des Arbeitverhältnisses erfolgt. Als Kündigungsgrund während...mehr