Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Mehrheit von Mietvertragsbeteiligten

Rz. 13 Aus dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Mietverhältnisses folgt, dass alle Vermieter allen Mietern gegenüber die Kündigung erklären müssen (BGH, Urteil v. 28.4.2010, VIII ZR 263/09, NZM 2010, 577; BGH, Urteil v. 16.3.2005, VIII ZR 14/04, NJW 2005, 1715). Das entspricht auch der Ansicht des BGH, der jedoch im Einzelfall in Anwendung des § 242 den Einwand eines in der...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 5.1 Vertragliche Vereinbarung

Folge einer vertraglichen Vereinbarung über den Weiterbezug des Kabelempfangs direkt vom Vermieter ist, dass dieser wiederum die Kabelempfangsgebühren unter den Mietern verteilt bzw. auf diese umlegt. Insoweit verbietet zunächst die Bestimmung des § 556 Abs. 4 BGB von den Regelungen des § 556 Abs. 1 bis 3 BGB abweichende Vereinbarungen über Betriebskosten zu treffen. Da die ...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 4.2.1.3 Umlage als Betriebskosten

Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage der Umlagemöglichkeit als Betriebskosten bildet insoweit § 556 Abs. 3a BGB i. V. m. § 2 Satz 1 Nr. 15c BetrKV. Nach § 556 Abs. 3a BGB kann das Glasfaserbereitstellungsentgelt dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn die Umsetzung der Maßnahme wirtschaftlich erfolgt. Handelt es sich um eine aufwändige Maßnahme im Sinne von § 72 Abs. 2 Satz 4 TK...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 5 Weiterer Kabelempfang über den Vermieter

Zunächst hat die infolge des Wegfalls der Umlagemöglichkeit der Kabelgebühren erfolgende Kündigung des Kabelempfangsvertrags seitens des Vermieters selbstverständlich für alle Mieter keine Auswirkungen, die ihren Kabelempfang aufgrund eines individuellen Vertrags mit dem Telekommunikationsunternehmen beziehen. Diese Mieter müssen nichts unternehmen. Mieter, denen vom Vermiet...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 1 Grundsätze

§ 2 Satz 1 Nr. 15 Betriebskostenverordnung (BetrKV) ermöglicht die Umlage der Telekommunikationskosten, also insbesondere der Kosten des Kabelempfangs auf die Mieter. Hintergrund ist die verbreitete Konstellation, dass nicht der Mieter selbst Vertragspartner des Telekommunikationsunternehmens ist, sondern der Vermieter als Eigentümer des Hauses, das vom Betreiber an das öffe...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Die Wartefrist

Rz. 5 Unberücksichtigte Erhöhungen Wie schon früher, bleiben Erhöhungen nach den §§ 559 – 560 (bis 2001: §§ 3–5 MHG) unberücksichtigt. Demgemäß setzen Mieterhöhungen nach durchgeführter Modernisierung und wegen Veränderungen von Betriebskosten, auch wegen gestiegener Betriebskosten bei einer vereinbarten Brutto-Kaltmiete, die Wartezeit nicht in Gang. Das gilt auch bei einem v...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Wohnmerkmale

Rz. 17 Art Mit dem Wohnwertmerkmal "Art" ist insbesondere die Struktur des Hauses und der Wohnung erfasst (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 558 BGB Rn. 51). Zur Struktur gehört insbesondere die Frage, ob die Wohnung in einem Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus liegt; ebenfalls spielen Merkmale der Baustruktur, wie Mehrfamilienfachwerkhaus, Stadtvilla, Plattenbau (Both in Herrle...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 § 558 Abs. 4 – Kappungsgrenze nach Ende der Preisbindung

Rz. 64 Die Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 gilt für bestimmte Mieter bis zu einer bestimmten Höhe in bisher preisgebundenen Wohnungen nach Auslaufen der Förderung nicht. Im Einzelnen: Es muss sich um öffentlich geförderte Wohnungen i. S. d. § 1 WoBindG handeln. Der Mieter war zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe (Fehlbelegungsabgabe) nach § 1 AFWOG verpflichtet. Die Eigenschaft d...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 6 Handlungsempfehlungen für Vermieter

In all den Fällen, in denen die Kabelverteilanlage vor dem 1.12.2021 in Betrieb genommen wurde, sollten Vermieter rechtzeitig vor dem 1.7.2024 ein Meinungsbild ihrer Mieter einholen, ob und wie viele Mieter weiterhin Medienempfang über den Vermieter wünschen, sodass der Vermieter mit dem Kommunikationsdienstleister die Konditionen des Versorgungsvertrags abstimmen kann. Sollt...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Einordnung der Wohnung im Vergleich

Rz. 27 Die konkrete Wohnung, für die die Miete festgestellt bzw. erhöht werden soll, ist in die entsprechende Kategorie der Vergleichswohnungen einzuordnen. Das Gesetz spricht von Vergleichbarkeit, nicht von Deckungsgleichheit, was praktisch angesichts der Vielfalt von Wohnungen auch nicht möglich wäre. Zur weiteren Herstellung der Vergleichbarkeit und vor allem zur Ausfüllu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.2 Echte Ersatzmieterklausel

Rz. 34 Vereinzelt gibt es auch Vereinbarungen, die dem Mieter nicht nur das vorzeitige Ausscheiden aus dem Mietverhältnis ermöglichen sollen, sondern ihm einen Anspruch gewähren, einen Ersatzmieter zu stellen. Eine solche Vereinbarung ist für den Mieter z. B. dann sinnvoll, wenn er erhebliche Investitionen getätigt hat und diese auf den Nachmieter übertragen möchte. Derartig...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.1 Unechte Ersatzmieterklausel

Rz. 33 Eine Vereinbarung, die dem Mieter nur das vorzeitige Ausscheiden aus dem Mietverhältnis ermöglicht und ihm das Recht gibt, einen Ersatzmieter zu stellen, ist (nur) eine sog. unechte Ersatzmieterklausel. Sie kann etwa wie folgt lauten: "Der Mieter ist berechtigt, den Mietvertrag vorzeitig mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, wenn er dem Vermieter drei wirtschaftlich ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.2 § 558

Rz. 68 Wer ist zur Drittmittelanrechnung verpflichtet? Bezieht sich die Anrechnungspflicht auch auf den Wohnungserwerber? Besteht die Anrechnungspflicht nur im laufenden Mietverhältnis oder gilt sie auch bei Vertragsschluss über eine schon modernisierte Wohnung? Sind die Drittmittel einmal, unbegrenzt bei jeder Mieterhöhung oder nur in dem durch den Fördervertrag vorgegebenen Z...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Zugangsprobleme

Rz. 17 Die mündlich erklärte Kündigung wird wirksam, wenn sie der Empfänger wahrnimmt – dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass eine mündliche Erklärung überhaupt wirksam ist (§ 568 Abs. 1 gilt nur für die Wohnraummiete). Die schriftliche Kündigungserklärung, die dem Kündigungsadressaten ausgehändigt wird, erlangt mit der Übergabe Wirksamkeit. Für den üblichen Weg de...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Ermittlung des allgemeinen Mietenniveaus – Durchschnittswert

Rz. 14 Zur Herstellung der Vergleichbarkeit stellt sich der Gesetzgeber einen anhand der Kriterien des § 558 Abs. 2 ermittelten Wohnungs-/Mietpreispools vor, an dem die konkrete Wohnung zu messen ist. Das wäre allerdings nur durch entsprechende Erhebungen in der Gemeinde feststellbar, so wie es für Mietspiegel durchgeführt wird. Wie jedoch § 558a Abs. 4 zeigt, kann die Vergl...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 2 Umlage der Kosten der Medienversorgung

§ 2 Satz 1 Nr. 15 BetrKV stellt die zentrale Norm für die Umlage der Kosten der Medienversorgung dar. Die Gebühren des Kabelempfangs können ab dem 1.7.2024 in den praxisrelevanten Fällen, in denen die Empfangsanlage vor dem 1.12.2021 in Betrieb genommen wurde, nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden. Wurde die Empfangsanlage ab dem 1.12.2021 errichtet, war und ist eine Uml...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4 Kündigung im Prozess

Rz. 8 Die Kündigung des Mietverhältnisses kann auch im Prozess erfolgen. Eine Prozessvollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten auch zu materiell-rechtlichen Willenserklärungen, wenn sie sich auf den Gegenstand des Rechtsstreits beziehen; solche Erklärungen sind auch dann von der Prozessvollmacht umfasst, wenn sie außerhalb des Prozesses abgegeben werden. Im gleichen Umfang, ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Mieterhöhungsverlangen

Rz. 3 Ein formell wirksames Mieterhöhungsverlangen ist gegeben, wenn der Vermieter unter zutreffender Einordnung der Wohnung des Mieters in die entsprechende Kategorie des alternativen Begründungsmittels die dort vorgesehene Mietspanne richtig nennt und die erhöhte Miete angibt; liegt die verlangte Miete oberhalb der im alternativen Begründungsmittel ausgewiesenen Mietspanne...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 4.1.1 Grundsätze

Nach § 555b Nr. 4a BGB zählen zu den Modernisierungsmaßnahmen auch solche bauliche Veränderungen, durch die die Mietsache erstmalig mittels Glasfaser an ein öffentliches Netz mit sehr hoher Kapazität im Sinne des § 3 Nr. 33 TKG angeschlossen wird. Zunächst stellt der Anschluss an das Glasfasernetz nach § 555b Nr. 4a BGB dann eine Modernisierungsmaßnahme dar, wenn die Mietsac...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / Zusammenfassung

Überblick Ab 1.7.2024 entfällt die Möglichkeit der Umlage der Kosten des Kabelempfangs auf die Mieter im Fall der Medienversorgung über das Breitbandkabelnetz oder eine Gemeinschaftsantennenanlage in all den praxisrelevanten Fällen, in denen die Empfangsanlage vor dem 1.12.2021 in Betrieb genommen wurde. An vorerwähntem Zeitpunkt ist das Telekommunikationsmodernisierungsgese...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 2.2 Breitbandkabel

Bezüglich der Kosten des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen Verteilanlage regelt § 2 Satz 1 Nr. 15b BetrKV die Umlage der Kosten des Betriebsstroms sowie die laufenden monatlichen Grundgebühren für die Breitbandanschlüsse. Allerdings können auch die laufenden Kabelgebühren nur noch bis einschließlich 30.6.2024 auf die Mieter umgelegt werden. Die Kosten des Betr...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 4.2.2.1 Grundsätze

Die Schaffung der Glasfaserinfrastruktur kann zum einen durch den Netzbetreiber erfolgen, was der Regelfall sein dürfte. Die Glasfaserinfrastruktur kann aber auch durch den Vermieter selbst oder ein von ihm beauftragtes Drittunternehmen geschaffen werden. Beschreitet der Vermieter den Weg des Selbstausbaus in Person oder durch Beauftragung eines Drittunternehmens, hat er ste...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.4 Mietenvergleichbarkeit

Rz. 40 Der Begriff von Zuschlägen ist in zweierlei Hinsicht relevant. Erhöhung der Vergleichsmiete Die konkrete Wohnung kann wegen nicht ortsüblicher Sonderleistungen des Vermieters bzw. Sondermerkmalen der Wohnung von dem üblichen vergleichbaren Wohnraum abweichen. Hierfür sind für die konkrete Wohnung bestimmte Zuschläge anzusetzen, die die konkrete Wohnungsmiete im Verhältn...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7.2 Verlängerung

Rz. 25 Die Verlängerung eines auf bestimmte Zeit eingegangenen Mietverhältnisses kann – immer unabhängig vom Kündigungsschutz für den Mieter – auf zweierlei Weise geschehen: Vertrag mit Optionsrecht, Vertrag mit Verlängerungsklausel. Rz. 26 Bei einem Mietvertrag mit Optionsrecht soll vereinbarungsgemäß eine Vertragspartei berechtigt sein, einen befristeten Vertrag vor dessen Ab...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Wartefrist

Rz. 4 Dauer Die Wartefrist betrug nach dem bisherigen § 2 Abs. 1 Nr. 1 MHG ein Jahr. § 558 Abs. 1 normiert jetzt eine Frist von fünfzehn Monaten, in der die Miete unverändert geblieben sein muss. Damit ist jedoch tatsächlich keine Änderung der Sach- und Rechtslage verbunden. Es soll sich lediglich um eine Klarstellung handeln. Denn die Rechtsprechung war bei der bislang formu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.5 Vergleich Brutto-/Nettomiete – Äpfel-Birnen-Problematik

Rz. 42 Grundsätzlich können nur Netto- mit Nettomieten und Brutto- mit Bruttomieten verglichen werden. Eigentlich ist es allerdings systemwidrig, überhaupt Bruttomieten bei der ortsüblichen Vergleichsmiete zu berücksichtigen. Denn bei den Betriebskosten, also dem Bruttoanteil der Miete, handelt es sich um tatsächliche Kosten, die vom Mieter verursacht bzw. auf ihn überbürdet...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 4.2.2.4 Zeitpunkt der Mieterhöhung

Voraussetzung für die Zahlung der erhöhten Miete ist, dass die Modernisierungsmaßnahme vollständig abgeschlossen ist. Ist dies der Fall, hat der Mieter die erhöhte Miete nach § 559b Abs. 2 BGB mit Beginn des 3. Monats nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens zu zahlen.mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Kündigung

Rz. 3 Sie ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, und zwar ein sog. Gestaltungsgeschäft. Zur Wirksamkeit ist der Zugang dann erforderlich, wenn sie in Abwesenheit des Erklärungsempfängers abgegeben wird (§ 130 Abs. 1 Satz 1). Diese Willenserklärung wird nur dann nicht wirksam, wenn dem Erklärungsempfänger vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht (§ 130 A...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.1 § 559

Rz. 67 Wer kann die Miete bei Modernisierung erhöhen, wer ist zur Anrechnung von Drittmitteln verpflichtet? Nach § 559 Abs. 1 ist der Vermieter zur Mieterhöhung nach Modernisierung berechtigt, der die baulichen Maßnahmen durchgeführt hat, also der auch der Bauherr war (LG Berlin, Urteil v. 30.11.2010, 63 S 107/10, GE 2011, 339). Damit ist derjenige gemeint, der die baulichen M...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.3 Ersatzmieter – Absichtserklärungen

Rz. 35 In der überwiegenden Zahl der Mietverträge finden sich weder unechte noch echte Ersatzmieterklauseln, sondern nur vage Formulierungen, dass der Vermieter seine Bereitschaft erklärt, einen Nachmieter zu akzeptieren, oder der Mieter berechtigt sein soll, einen Nachfolgemieter zu benennen. Aus diesen Klauseln ist nicht klar ersichtlich, welche genaue Verpflichtung des Ve...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 2.3 Kosten des Betriebs einer gebäudeinternen Verteilanlage

Als neue Betriebskostenposition sieht § 2 Satz 1 Nr. 15c BetrKV die Möglichkeit der Umlage der Kosten des Betriebs einer gebäudeinternen Verteilanlage vor. Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms der Verteilanlage sowie das Glasfaserbereitstellungsentgelt des Netzbetreibers nach § 72 Abs. 1 TKG. Voraussetzung für die Umlage des Glasfaserbereitstellungsentgelts ist, dass...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 4.2.1.4 Netzausbau zwischen 1.1.2015 und 1.12.2021

§ 72 Abs. 7 Satz 2 TKG erlaubt auch ein Bereitstellungsentgelt für Infrastrukturen, die im Zeitraum vom 1.1.2015 bis 1.12.2021 errichtet wurden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Grundstückseigentümer und der Betreiber anlässlich der Errichtung der Netzinfrastruktur einen Gestattungsvertrag geschlossen haben, der nach der vertraglichen Vereinbarung frühestens am 1.7.2024 e...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 4.2.2.2 Wirtschaftlichkeit

Bei der Modernisierungsmieterhöhung gilt die Kappungsgrenze des § 72 Abs. 2 TKG nicht. Der Vermieter kann also auch einen höheren Betrag als maximal 540 EUR auf den Mieter umlegen. Zu beachten ist allerdings das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot. Die Investitionen müssen objektiv wirtschaftlich vertretbar sein. Unzweckmäßige oder überzogene Aufwendungen können nicht zu ein...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7.1 Bestimmte Mietzeit

Rz. 24 Ein Mietverhältnis auf bestimmte Zeit endet grundsätzlich mit dem Ablauf dieser Zeit. Für das Ende des Mietverhältnisses muss ein zukünftiges gewisses Ereignis maßgebend sein. Die Angabe im Mietvertrag, dass das Gebäude, in dem die Wohnung liegt, abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden soll, ist zur Mitteilung eines Befristungsgrundes eines auf bestimmte Zeit...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 2.1 Gemeinschaftsantennenanlage

Für die Kosten des Betriebs einer Gemeinschaftsantennenanlage, also einer Satelliten- oder DVB-T-Anlage, regelt § 2 Satz 1 Nr. 15a BetrKV die Möglichkeit der Umlage der Kosten des Betriebsstroms einschließlich ihrer Einstellung durch eine Fachkraft. Zu beachten ist, dass etwaige Reparaturkosten nicht umlagefähig sind. Weiter sind auch etwaige Gebühren umlagefähig, die nach d...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Inhalt der Kündigung

Rz. 5 Die Benutzung des Wortes "Kündigung" ist nicht erforderlich, denn die Willenserklärung kann im Zweifelsfall ausgelegt werden. Allerdings muss zur Auslegung als Kündigung der Erklärung unmissverständlich entnommen werden können, dass das Mietverhältnis beendet werden soll (BGH, Urteil v. 19.9.2018, VIII ZR 231/17, GE 2018, 1389; BGH, Urteil v. 10.12.2014, VIII ZR 25/14,...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Berechnung der Kappungsgrenzen

Rz. 54 Wie auch sonst in § 558 ist zur Kappungsgrenze allgemein von Miete die Rede. Die Ausgangsmiete ist mithin unabhängig von der jeweiligen Mietstruktur festzulegen. Miete ist also entweder die vereinbarte Brutto- oder Nettomiete. Bei der Inklusivmiete sind also nicht zur Berechnung der Kappungsgrenze von 20 % Betriebskostenanteile abzuziehen. Auf der anderen Seite sind b...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Umdeutung der Kündigung

Rz. 16 Die Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen fristlosen Kündigung in eine ordentliche Kündigung wird von Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich zugelassen, wenn – für den Kündigungsgegner erkennbar – nach dem Willen des Kündigenden das Vertragsverhältnis in jedem Fall zum nächstmöglichen Termin beendet werden soll (§ 140; BGH, Urteil v. 24.7.2013, XII ZR 104/...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Anwendungsbereich

Rz. 50 Die Kappungsgrenze gilt nur für Mieterhöhungen nach § 558. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass Mietvereinbarungen bei Neuvermietungen nicht erfasst werden. Der Gesetzgeber hat im BGB eine entsprechende gesetzliche Regelung (vgl. für die Vergangenheit z. B. § 3 GVW-Berlin und Art. 2 § 2 MÜG für den Übergang von der Preisgebundenheit zur Miete nach MHG) nicht gesc...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1 Gesetzliche Ausgangslage

Rz. 66 Die bis zur Mietrechtsreform maßgeblichen Vorschriften der §§ 2 und 3 MHG sahen vor, dass bei Mieterhöhungen Kürzungsbeträge zu berücksichtigen seien. Gemeint waren damit dem Vermieter zugeflossene verbilligte oder zinslose Darlehen aus öffentlichen Haushalten, aber auch Mieterdarlehen, Mietvorauszahlungen oder von einem Dritten für den Mieter erbrachte Leistungen. Fü...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Kündigungsfrist

Rz. 6 Die Vertragspartei, die von ihrem Recht zur außerordentlichen unbefristeten Kündigung Gebrauch macht, ist nicht an die Einhaltung einer Kündigungsfrist gebunden. Die Kündigung wird mit ihrem Zugang wirksam und löst zu diesem Zeitpunkt das Mietverhältnis auf. Jedoch ist es durchaus möglich, dass der Kündigende aus Gründen der Rücksichtnahme auf die Gegenseite in dem Kün...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 § 558 Abs. 6

Rz. 77 Die Regelung stimmt mit der bisherigen Rechtslage überein, dass eine abweichende Vereinbarung zum Nachteil des Mieters unwirksam ist. Unwirksam sind alle Vereinbarungen, die dem Vermieter Erleichterungen von den materiellen Voraussetzungen des § 558 einräumen. Die Vereinbarung, dass die Jahresfrist bereits mit Vertragsschluss beginnt ist ebenso unwirksam, wie die Vere...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 § 558 Abs. 2 – ortsübliche Vergleichsmiete

Rz. 10 Im Gegensatz zum früheren § 2 MHG verwendet das Gesetz in § 558 Abs. 2 den Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete. Es handelt sich um eine von der Literatur und Rechtsprechung entwickelte Begriffsschöpfung, die als schlagwortartige Umschreibung des Gesetzesvorhabens des ehemaligen § 2 MHG galt. Gemeint sind damit gem. § 558 Abs. 2 die üblichen Entgelte, die in der G...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.1 Beschaffenheit

Rz. 35 Mängel der Mietsache nach § 536 beziehen sich jeweils auf die konkrete Wohnung. Daraus folgt, dass die zur Herstellung der Vergleichbarkeit mit dem Mietniveau nach § 558b Abs. 2 nicht berücksichtigt werden können, mögliche Ansprüche des Mieters nur über §§ 536 ff. zu regulieren sind. Dabei kommt es nicht darauf an, ob nach BGB tatsächlich Mietminderung verlangt werden...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hohe Wohnkosten: Jeder 2. Mieter hätte lieber Eigentum

Überblick Die hohen Wohnkosten in Deutschland belasten mittlerweile nahezu die Hälfte der Bevölkerung, wie eine repräsentative Online-Umfrage von YouGov im Auftrag der Postbank zeigt. Das betrifft Mieter und Eigentümer – doch eine Gruppe ist unzufriedener. Wohnkosten überfordern jeden 13. Deutschen Knapp die Hälfte (40,5 %) der Umfrageteilnehmer sagten, sie könnten sich die W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
BGH: Vor-Vormiete kann für ... / 2 Das Problem

Die Vermieterin und der Mieter einer Wohnung in Berlin streiten über die zulässige Miethöhe für eine 38 m2 große Wohnung in Berlin. Für die Wohnung gilt seit 1.6.2015 die Mietpreisbremse. Der Mieter hatte die Wohnung im Juli 2017 für eine Nettokaltmiete von 460 EUR (ca. 12 EUR/m2) gemietet. Die ortsübliche Vergleichsmiete betrug 256 EUR (6,65 EUR/m2). Zuvor war die Wohnung Mit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.2 Angaben zum Ertragswert laut Formular BBW 2/16 (Zeilen 36 bis 64)

Wichtig Zeitliche Anwendung Die folgenden Ausführungen betreffen das Formular BBW 2/16 – für den Zeitraum bis zum 31.12.2022. Die Zeilen 36 bis 59 betreffen das Ertragswertwertverfahren, das für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke zur Anwendung kommt, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt. Beim...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.3 Angaben zum Ertragswert laut Formular BBW 2/23 (Zeilen 36 bis 80)

Zu beachten sind für das Ertragswertverfahren die gleichlautenden Ländererlasse v. 20.3.2023.[1] Für das Formular BBW 2/23 können auch die Erläuterungen in 2.6.2 herangezogen werden. Beim Ertragswertverfahren sind getrennt voneinander ein Bodenwert und ein Gebäudeertragswert zu ermitteln. Anschließend werden beide Werte zusammengerechnet und ergeben somit den Ertragswert für d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Balkonkraftwerk: Darf der Vermieter es verbieten?

Balkonkraftwerke sind brandaktuell. Oft werden sie aber für Vermieter zum Ärgernis – etwa wenn sich Mieter bei der Installation der Mini-Solaranlagen nicht an die Anforderungen halten. Ein neuer Rechtsstreit soll nun Klarheit bringen. Umweltlobbyisten hoffen auf ein Grundsatzurteil. Ein Paar klagt derzeit vor dem AG Kiel gegen das Verbot der Anbringung einer Mini-Solaranlage ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mikroapartments – ein lukratives Investment

Überblick Die Nachfrage wächst, die Flächeneffizienz ist groß, die Quadratmetermieten hoch, die Renditen aussichtsreich: Mikroapartments bieten laut einer Makler-Analyse viel Potenzial für Investments. Der Wohntyp ist umso attraktiver, als der Wohnungsmarkt noch länger angespannt bleiben dürfte. Der Wohnungsmangel in Deutschland verschärft sich und gleichzeitig wird immer we...mehr