Fachbeiträge & Kommentare zu Mietrecht

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Kündigung

Rz. 4 Entsprechend § 1056 Abs. 2 S. 1 BGB ist der Nacherbe berechtigt, das Miet- bzw. Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen, er ist also an vereinbarte Vertragslaufzeiten oder abweichende vertragliche Kündigungsfristen nicht gebunden.[7] Bei Wohnraum sind allerdings die Kündigungsbeschränkungen durch das soziale Mietrecht zu beachten (...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / d) Art der Rechte

Rz. 18 Bei den Rechten, die vom Voraus umfasst sind, handelt es sich in aller Regel um das Eigentum an beweglichen körperlichen Sachen. Der Vorschrift des § 1932 BGB unterfallen auch Anwartschaftsrechte, Mietrechte an Haushaltsgegenständen, Miteigentumsrechte, schuldrechtliche Forderungen auf derartige Sachen, Schadensersatzansprüche wegen Entziehung oder Beschädigung von Ha...mehr

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FoVo 8+9/2020, Räumungsvoll... / 2 II. Aus der Entscheidung

Gehörsverletzung des Beschwerdegerichtes als Ausgangspunkt Die gegen diese Beurteilung gerichtete Rechtsbeschwerde führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an den Einzelrichter des Beschwerdegerichts. Der im Streitfall gegebene Gehörsverstoß ist entscheidungserheblich. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Einzelrichterin o...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / Literaturtipps

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / (e) Aufklärungspflicht des Autovermieters

Rz. 167 Der für das Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH hat inzwischen die bisher streitige Frage der Aufklärungspflicht des Autovermieters bei Anmietung eines Fahrzeugs zum Unfallersatztarif geklärt. Danach muss der Vermieter zwar nicht über den gespaltenen Tarifmarkt aufklären, also weder über die eigenen unterschiedlichen Tarife noch die Angebote der Konkurrenz. ...mehr

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ZErb 01/2020, Haftung des E... / 2 Gründe

Die Revision hat Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt: Der Beklagte sei Alleinerbe seines Bruders geworden. Soweit er seine Erbenstellung auch noch in der Berufungsinstanz bestreite, hätte es ihm im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast oblegen, substantiiert dazu ...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 14. Andere Nutzungsrechte

Rz. 223 Der Nießbrauch ist nicht das einzige Nutzungsrecht, das einem Vermächtnisnehmer eingeräumt werden kann. Denkbar sind auch schuldrechtliche Nutzungsrechte wie Miet- und Pachtverhältnisse oder atypische Nutzungs-Rechtsverhältnisse, die gemäß §§ 241, 311 BGB zugewandt werden können, solange sie weder gesetz- noch sittenwidrig sind. Sobald darin ein Vermögensvorteil erbl...mehr

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Wohnfläche (Miete) / 1.2.1 Begriff der Wohnfläche

Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Praxis-Beispiel Wohnungsgrundfläche Hierzu zählen auch Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossenen Räume sowie Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung gehören.[1] Zubehörräume gehören nicht zur Wohn...mehr

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AGS 12/2019, Bub/Treier, Handbuch Geschäfts- und Wohnraummiete

Herausgegeben von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Bub und RiBGH a.D. Hans-Jörg Kraemer. 5. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. LXVI, 2412 S.,179,00 EUR Für die Neuauflage des "Bub/Treier" wurde es wahrlich Zeit, nachdem seit der Vorauflage über 5 Jahre vergangen sind. Das Handbuch ist nunmehr in 5. Auflage erschienen und hat überwiegend den Stand Februar 2019. Dements...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Allgemeines

Rz. 52 Hat der beauftragte Rechtsanwalt den zur Erledigung seines Auftrags maßgeblichen Sachverhalt ermittelt, so beginnt seine vornehmste und wichtigste Aufgabe, diesen Sachverhalt im Hinblick auf das von seinem Mandanten erstrebte Ziel – sorgfältig und "nach jeder Richtung"[280] – rechtlich zu prüfen. Erst nachdem der Rechtsanwalt selbst die Rechtslage festgestellt hat, ka...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / Literaturtipps

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 4. Formvorschriften

Rz. 24 Da das Mietrecht – soweit es die Wohnraummiete betrifft – eine erhebliche soziale Funktion zu erfüllen hat, hat der Gesetzgeber es stark formalisiert. § 550 S. 1 BGB bestimmt, dass Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr als auf unbestimmte Zeit geschlossen gelten, wenn sie nicht der Schriftform genügen. Rz. 25 Ganz erheblichen rechtlichen Einschränkung...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 1. Wesen der Rechtsschutzversicherung

Rz. 279 Die Rechtsschutzversicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten für gerichtliche Verfahren und die vorhergehende Rechtsberatung. Dabei sind jedoch gravierende Einschränkungen zu beachten. Zum einen bestehen die meisten Rechtsschutzversicherungen aus sog. Leistungspaketen , d.h. sie gelten nicht für alle den Versicherungsnehmer betreffenden Rechtsstreitigkeiten, sonder...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 3. Mängelhaftung

Rz. 23 Auch im Mietrecht hat der Vermieter zu haften, wenn die vermietete Sache mangelhaft ist. Ein Mangel liegt dann vor, wenn der Wert oder die Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch nicht unerheblich gemindert ist. Anders als im Kaufvertragsrecht, das hinsichtlich der Mängelhaftung auf den Zeitpunkt der Übergabe abstellt, haftet der Vermieter auch für nach Übergabe der...mehr

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / 1. Einführung

Rz. 82 Statt Vertragsbedingungen für jeden einzelnen Vertrag auszuhandeln, besteht bei immer wiederkehrenden Geschäften ein Bedürfnis, auf vorformulierte Vertragsbedingungen zurückzugreifen. Damit besteht aber die Gefahr, dass der Verwender der AGB einseitig für ihn günstige Vertragsbedingungen "diktiert" und der Vertragspartner sich darauf einlässt, weil er die AGB überhaup...mehr

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§ 8 Sachenrecht / III. Besitzschutz

Rz. 6 In der Praxis kommen relativ häufig Fälle von Besitzstörungen unterschiedlichster Art vor. So meinen Personen gelegentlich, sich ohne Einschaltung der Justiz "ihr vermeintliches Recht" im Wege der Selbsthilfe holen zu dürfen. Die sog. " Selbstjustiz " ist allerdings fast immer unzulässig. Ein klassischer Beispielsfall unzulässiger Selbstjustiz geht dahin, dass der Vermie...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Allgemeines

Rz. 72 Als gesetzliche Erben sind in Art. 565 c.c. der Ehegatte, die Abkömmlinge, die Aszendenten, die Geschwister, die übrigen Verwandten bis zum sechsten Grad und der Staat genannt. Grundsätzlich schließt der nähere den entfernteren Verwandtschaftsgrad aus. Rz. 73 Durch die Kindschaftsrechtsreform 2014[114] sind in Italien eheliche und nichteheliche Abkömmlinge vollkommen g...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 22 V

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§ 49 Wörterlexikon / 13 M

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Belgien / 2. Entziehung des Erb- oder Noterbrechts

Rz. 84 Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung bzw. Trennung von Tisch und Bett haben die Eheleute gem. Art. 1287 Abs. 2 GGB vertragliche Regelungen u.a. auch über ihre wechselseitigen Erb- und Noterbrechte zu treffen, etwa in Form einer Entziehung dieser Rechte.[111] Rz. 85 Einen einseitigen Ausschluss der Noterbrechte seines Ehepartners kann der Erblasser testamentarisch...mehr

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Belgien / 3. Ehe unter gleichgeschlechtlichen Partnern, Lebenspartnerschaft (Zusammenwohnende) und faktisches Zusammenleben

Rz. 46 Infolge der Neufassung des Art. 143 ZGB durch Gesetz vom 13.2.2003[80] ist in Belgien die Eheschließung zwischen Gleichgeschlechtlichen zulässig, die mit den gleichen Erbrechten verbunden ist wie die Eheschließung zwischen getrenntgeschlechtlichen Ehepartnern (siehe Rdn 40 ff.). Rz. 47 Der belgische Gesetzgeber hat neben der Eheschließung gleich-, aber auch getrenntges...mehr

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AGS 11/2019, Lindner, Wohnraummietrecht

Von Dr. Eric Lindner. 3. Aufl., 2019. Verlag C. H. Beck. München. XXVI, 410 S., 59,00 EUR Das bisher unter dem Titel "Praxis des Mietrechts" von Dr. Reinhold Horst erschienene Werk liegt nun in 3. Auflage unter dem Titel "Wohnraummietrecht" vor. Da zwischenzeitlich mehr als 10 Jahre seit der Vorauflage vergangen sind, war eine umfassende Neubearbeitung Werks erforderlich. In ...mehr

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AGS 10/2019, Gramlich, Mietrecht – Kommentar zu den §§ 535 bis 580a BGB, HeizkostenV BetrKV

Von Bernhard Gramlich. 15. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XV, 266 S., 49,00 EUR Klein, aber fein. Etwas unscheinbar kommt der kleine Kompaktkommentar von Gramlich daher; er hat es aber in sich. Auf 266 Seiten im Kleinformat gelingt es dem Autor, die gesamten mietrechtlichen Vorschriften des BGB zzgl. der Heizkosten- und der Betriebskostenverordnung zu kommentieren. W...mehr

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ZErb 10/2019, Überschneidun... / 3. Konfusion

Das Mietverhältnis endet mit dem Tod einer Vertragspartei, wenn sie von der anderen allein beerbt wird. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die überlebende Partei nur Miterbe wird. Die überlebende Partei hat dann die Stellung als ursprüngliche Vertragspartei einerseits und als Mitglied der Erbengemeinschaft nach der verstorbenen Partei andererseits.[15]mehr

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ZErb 10/2019, Überschneidun... / 1

Die Privatautonomie und mithin die Vertragsfreiheit sind zumindest im Kern durch den fundamentalen Art. 1 GG in Verbindung mit der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verankert. Gleichermaßen werden Eigentum und Erbrecht durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützt. Gemäß Art. 14 Abs. 2 GG gilt der Grundsatz "Eigentum verpflichtet" und danach soll s...mehr

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FoVo 10/2019, Vorübergehend... / 3 Der Praxistipp

Eigentum verpflichtet Auf kaum einem anderen Rechtsgebiet wie dem Mietrecht zeigt sich, in welchem Umfang das Eigentum sozialverpflichtet ist. Die staatliche Verpflichtung, das Leben und die Gesundheit des Einzelnen zu schützen, drückt sich in einem Vollstreckungsverbot für den titulierten Räumungsanspruch aus. Am Ende erfüllt der Gläubiger und nicht der Staat die Schutzverpf...mehr

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AGS 10/2019, Creifelds, Rechtswörterbuch

Begründet von Dr. Carl Creifels, herausgegeben von Prof. Dr. Klaus Weber. 23. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XXI, 1.787 S., 69,00 EUR Die neugefasste 23. Aufl. des Creifelds ist mehr als nur ein Rechtswörterbuch. Nach wie vor steht es an der Spitze unter den juristischen Lexika. Neben der verständlichen Darstellung sämtlicher Rechtsbegriffe trägt das Werk zum Verstän...mehr

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FF 10/2019, Mietvertrag zwi... / I. Die Situation nach Scheidung

Der in der Familienimmobilie verbliebene Miteigentümer wird eine von ihm nicht gewünschte Teilungsversteigerung mit den während der Trennungszeit häufig noch wirksamen Mitteln (vor allem Drittwiderspruchsantrag, gestützt auf §§ 1365, 749 Abs. 2, 1353 Abs. 1 oder § 242 BGB)[1] nach der Scheidung meist nicht verhindern können. Er kann dies auch nicht mit dem Erwirken einer ger...mehr

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zfs 08/2019, Vertrag über e... / 2 Aus den Gründen:

"… [7] 1. Entgegen der Auffassung des Landgerichts sind auf den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag nicht die Vorschriften über den Werkvertrag, sondern die Vorschriften über den Mietvertrag anzuwenden. Maßgeblich für die Einordnung des Vertragstyps ist die rechtliche Qualifizierung der vertraglich geschuldeten Hauptleistungspflicht." [8] a) Nicht zu beanstanden ist a...mehr

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zfs 08/2019, Vertrag über e... / 3 Anmerkung

1) Unter Fortführung seiner bisherigen Rspr. (Nachweise in Rn 10) und unter Abstellen auf den typischen Vertragszweck ordnet der BGH die von dem Eigentümer des Kfz übernommene Verpflichtung zur Erlaubnis der Aufbringung der Werbefläche als mietvertragliche Verpflichtung ein. Für die Frage der Bestimmtheit der Vertragspflichten und die Gewährleistung hat das erhebliche Konseq...mehr

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AGS 07/2019, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, BGB – Band 2: §§ 481–704 BGB, AGG

Herausgegeben von Dr. Heinz Georg Bamberger, Dr. Herbert Roth, Dr. Wolfgang Hau und Dr. Roman Poseck. 4. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XLVII, 2892 S., 189,00 EUR In der 4. Aufl. erscheint das Werk in fünf Bändern. In Band 2 sind Teile des besonderen Schulrechts von §§ 481–704 BGB und das AGG kommentiert. Insbesondere zu nennen sind das Darlehensrecht, Mietrecht, Die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Mietpreisbindung

Rz. 142 [Autor/Stand] Zur Mietpreisbindung wurde in R 167 Satz 6 ErbStR 2003 ausgeführt: "Maßgebend ist die Miete, die vertraglich vereinbart worden ist, unabhängig davon, ob Mietpreisbindungen bestehen." Bei der Ermittlung des Grundstückswerts ist somit auch dann von der tatsächlich vereinbarten Miete auszugehen, wenn Mietpreisbindungen öffentlich-rechtlicher oder privat-rech...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 10. Bezugsgröße "Wohn-/Nutzfläche"

Rz. 267 [Autor/Stand] Wird die übliche Miete aus Mietspiegeln abgeleitet, handelt es sich um eine Miete, die sich auf einen Quadratmeter Wohn-/Nutzfläche bezieht.[2] Die Wohn-/Nutzfläche wird ggf. auch bei der Ableitung der üblichen Miete aus Vergleichsmieten benötigt, wenn diese Vergleichsmieten auf 1 m2 Wohn-/Nutzfläche bezogen sind. Bei Ein- und Doppelgaragen sowie Stellp...mehr

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zfs 06/2019, Die fehlende Z... / C. Auswirkungen auf die Beteiligten über den Rechtsstreit hinaus

Der prozessuale Erfolg kann jedoch zum Pyrrhussieg werden, der bis zu einem Regress gegen die eigene anwaltliche Vertretung führen kann. Zudem ist auch an einen Regress gegen den Eigentümer zu denken. Der Schädiger haftet gegenüber dem Eigentümer gemeinsam mit dem Halter als Gesamtschuldner. Eine Gesamtschuld fällt nicht bereits durch die Unaufklärbarkeit weg. Zwar bereitet d...mehr

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Mängel (Miete) / 4.2 Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts bei unterlassener Mängelanzeige

Nach der Rechtsprechung des BGH wird das Zurückbehaltungsrecht bei unterlassener Mängelanzeige nach Treu und Glauben[1] ausgeschlossen.[2] Der BGH begründet den Ausschluss des § 320 BGB zum einen damit, dass das Zurückbehaltungsrecht "die ihm zukommende Funktion, auf den Schuldner Druck auszuüben, nicht erfüllen" kann, wenn dem Vermieter der Mangel nicht bekannt ist. Zum and...mehr

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Mängel (Miete) / 1.1 Sachmangel

Ein Sachmangel i. S. v. § 536 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit des Mietobjekts in negativer Weise von der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit abweicht. Maßgeblich sind in erster Linie die Vereinbarungen im Mietvertrag ("subjektiver Mängelbegriff"). Als Fehler können sowohl tatsächliche Umstände als auch rechtliche Verhältnisse in Bezug auf die M...mehr

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Mängel (Miete) / 4 Zurückbehaltungsrecht an der Miete

Solange die Mietsache mangelhaft ist, hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete.[1] Ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Mangels hindert den Eintritt des Verzugs, ohne dass das Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Vermieter ausdrücklich geltend gemacht werden müsste. Jedoch muss der Mieter zu erkennen geben, dass er die Miete wegen der Mängel zurückbehält[2]; es ...mehr

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AGS 05/2019, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die befristete Erinnerung ist gem. § 11 Abs. 2 RPflG zulässig und in der Sache auch begründet. Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin war zunächst nicht zur Empfangnahme des Vergleichsbetrages aufgrund der vorliegenden Prozessvollmacht ermächtigt. Die Prozessvollmacht nach § 81 ZPO ermächtigt zur Empfangnahme des Streitgegenstandes oder anderer Leistungen nur, wenn sie sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsausschluss / 2.2.1 Geltung für beide Vertragsteile

Der Kündigungsausschluss muss für beide Vertragsteile gelten. Ein Kündigungsausschluss, der nur für den Mieter gilt, ist unwirksam.[1] Hinweis Ausnahme bei Staffelmietvereinbarung Eine Ausnahme gilt nach der Rechtsprechung des BGH, wenn der Kündigungsausschluss in Verbindung mit einer Staffelmiete vereinbart wird.[2] Die Dauer des Kündigungsausschlusses darf für den Mieter nich...mehr

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FF 04/2019, Die Wohnung in der familienrechtlichen Praxis

Götz/Brudermüller/Giers 2. Auflage 2018, 269 Seiten, 49 EUR, Gieseking Verlag Götz und Brudermüller – haben die nicht schon einmal ein Buch über die Wohnung im Familienrecht verfasst? Ja, vor über zehn Jahren. Gerd Brudermüller, der damals schon zahlreiche Abhandlungen über Wohnungszuweisungen an Ehegatten und nichteheliche Lebensgefährten verfasst hatte, konnte Isabell Götz ...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / 1. Schabowski-Moment der Kanzlerin und Ehe für alle im Eiltempo!

Die Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft sollte zum 1.8.2001 die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare beenden.[1] Bereits mit dem Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts (LPartÜG), das am 1.1.2005 in Kraft getreten ist,[2] erfolgte eine grundlegende Umgestaltung des bisher geltenden Rechts. Es handelte sich dabei um den Versuch einer zivil...mehr

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AGS 04/2019, Der Vergleichsmehrwert in Räumungsstreitigkeiten; – zugleich eine Anmerkung zu OLG Hamm AGS 2018, 346 –

Aus sozialen Gründen hat der Gesetzgeber die Gegenstandswerte in Mietsachen gedeckelt: Zieht z.B. § 8 ZPO bei Streit über das Bestehen oder die Dauer des Mietverhältnisses den auf die streitige Zeit entfallenden Mietwert, max. den 25-fachen Jahreswert heran, so begrenzt § 41 GKG den Wert auf maximal den Jahresbetrag des Mietzinses. Das führt inzwischen offensichtlich zu der ...mehr

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Haustürgeschäfte im Mietrecht

Zusammenfassung Überblick Wird ein Mietvertrag in der Wohnung des Mieters abgeschlossen oder wird dort ein solcher Vertrag aufgehoben, abgeändert oder modifiziert, spricht man von Haustürgeschäften. Danach kann der Mieter eine auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Erklärung u. a. dann widerrufen, wenn die Vertragsverhandlungen im Bereich einer Privatwohnung geführt wor...mehr

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Haustürgeschäfte im Mietrecht / 1 Voraussetzungen des Widerrufsrechts bei Haustürgeschäften

1.1 Verbrauchervertrag (§ 310 Abs. 3 BGB) Nach der Legaldefinition in § 310 Abs. 3 BGB ist unter einem Verbrauchervertrag ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher zu verstehen. 1.1.1 Der Begriff: Unternehmer Als "Unternehmer" gilt, wer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.[1] Hierunter ist eine planmäßige und auf...mehr

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Haustürgeschäfte im Mietrecht / 1.1 Verbrauchervertrag (§ 310 Abs. 3 BGB)

Nach der Legaldefinition in § 310 Abs. 3 BGB ist unter einem Verbrauchervertrag ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher zu verstehen. 1.1.1 Der Begriff: Unternehmer Als "Unternehmer" gilt, wer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.[1] Hierunter ist eine planmäßige und auf Dauer angelegte, wirtschaftlich selbstst...mehr

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Haustürgeschäfte im Mietrecht / 1.3 Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen des Wohnungsunternehmens (§ 312b BGB)

1.3.1 Anwendungsbereich (§ 312b Abs. 1 BGB) Nach der Legaldefinition in § 312b Abs. 1 BGB sind unter dem Begriff der "außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene(n) Verträge" solche Verträge zu verstehen, die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers an einem Ort geschlossen werden, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist. Wichtig Erf...mehr

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Haustürgeschäfte im Mietrecht / 1.3.5 Der Begriff: Geschäftsräume (§ 312b Abs. 2 BGB)

Geschäftsräume sind die Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit dauerhaft ausübt, in der Regel also die Büroräume des Wohnungsunternehmens. Den Geschäftsräumen des Wohnungsunternehmens sind die Geschäftsräume des für den Vermieter tätigen Hausverwalters oder Maklers gleichzustellen. Praxis-Beispiel Keine Geschäftsräume Nicht zu den Geschäftsräumen zählen insbeso...mehr

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Haustürgeschäfte im Mietrecht / 1.1.1 Der Begriff: Unternehmer

Als "Unternehmer" gilt, wer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.[1] Hierunter ist eine planmäßige und auf Dauer angelegte, wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit unter Teilnahme am Wettbewerb zu verstehen.[2] Wichtig Keine private Vermögensverwaltung Die Verwaltung eigenen Vermögens zählt danach grundsätzlich nicht zu den gewerbl...mehr