Fachbeiträge & Kommentare zu Mitgliedschaft

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.1.3 Auskunftsdateien – Creditreform u. a.

Die Creditreform Boniversum GmbH z. B. liefert ihren Mitgliedern Informationen über die Bonität von Privatpersonen. Sie unterhält dazu einen Datenpool, in dem ca. 46 Millionen Datensätze über Privatpersonen erfasst sind. Jedes Unternehmen, das Warenkredite gewerbsmäßig an Privatpersonen vergibt, kann auf diesen Datenpool zugreifen. Mitglieder erhalten sämtliche relevanten In...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1 Form und Adressat

Rz. 22 Die Anhörung zur konkret geplanten Kündigung kann – auch bei schwierigen und komplexen Sachverhalten – mündlich oder schriftlich stattfinden. Die Unterrichtung hat grundsätzlich während der Arbeitszeit und in den Betriebsräumen stattzufinden.[1] Sie muss gegenüber dem/der Vorsitzenden des Betriebsrats oder im Falle seiner/ihrer Verhinderung dessen/deren Stellvertreter...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Auseinandersetzungsguthaben und Kündigung

Rz. 18 Pfändbar hingegen ist der Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben nach Ausscheiden des Mitglieds (§ 73 GenG). Der Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben ist bereits mit dem Beitritt zu einer Genossenschaft aufschiebend bedingt durch das Ausscheiden aus der Genossenschaft und einen dann aus der Bilanz folgenden positiven Auseinandersetzungssaldo entstanden. ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Errichtung einer betrieblichen Beschwerdestelle

Rz. 7 Durch einen für den Betrieb geltenden Tarifvertrag oder eine freiwillige Betriebsvereinbarung kann in den Fällen, in denen der Betriebsrat nach § 85 Abs. 2 BetrVG die Einigungsstelle anrufen kann, die Einigungsstelle durch eine betriebliche Beschwerdestelle ersetzt werden. Dabei kann diese wie im Regelfall die Einigungsstelle entweder jeweils bei Bedarf oder aber als s...mehr

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Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 2.4 Anbieter von Eingliederungsleistungen

Rz. 20 Satz 4 schließt Vertreter von Beteiligten des Arbeitsmarktes von der Mitgliedschaft im örtlichen Beirat aus, wenn der Beteiligte Eingliederungsleistungen nach dem SGB II anbietet. Damit werden Interessenkollisionen im örtlichen Beirat vermieden. Die gemeinsame Einrichtung wird dadurch nicht dahin beraten, gerade das Angebot an Eingliederungsleistungen des Beteiligten ...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / b) Beschränkte Einkommensteuerpflicht

Rz. 5 Neben der unbeschränkten Steuerpflicht gibt es aber auch in der Schweiz eine beschränkte Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit, die u.a. durch die folgenden Anknüpfungspunkte begründet wird:mehr

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Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 2.3 Berufung der Mitglieder

Rz. 17 Satz 3 trägt mit der Einbeziehung der Trägerversammlung in das Regelungswerk über die örtlichen Beiräte zur Klarstellung der gesetzgeberischen Absichten bei. Die Vorschrift erkennt der Trägerversammlung die Kompetenz zu, die Mitglieder des örtlichen Beirates zu berufen. Dabei darf sie allerdings keine eigene Mitgliederfindung betreiben, sondern hat sich an Vorschläge ...mehr

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Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bezieht sich sowohl auf die Organisationsform der gemeinsamen Einrichtung nach § 44b der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers wie auch auf die Jobcenter der zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a. Sie zielt darauf ab, dass die Trägerversammlung nicht allein den Blickwinkel ihrer Mitglieder, also bezogen auf den kommunalen Träger die sozial-int...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.2.2 Sachlicher Umfang des Entscheidungs- und Vertretungsrechts

Rz. 50 Die gesetzliche Vermutung bewirkt kein selbständiges (Teil-)Sorgerecht der Pflege- und Erziehungspersonen. Vielmehr bleibt das Sorgerecht der Personensorgeberechtigten unberührt (vgl. dazu BVerwG, Urteil v. 21.6.2001, 5 C 6/00). Die Rechtsstellung der Pflege- und Erziehungspersonen ist stets davon abgeleitet. Inhalt und sachliche Grenzen der Vertretungsbefugnis sind i...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.5 Nachholung des geforderten Antrags nach Ablauf der Frist/Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs (Abs. 3 Satz 1 und 2)

Rz. 52 Kommt ein Versicherter seiner Pflicht zur Stellung eines Antrags auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Abs. 1 Satz 1, Rz. 7 ff.) oder Antrags auf Altersrente (Abs. 2, Rz. 46 ff.) nicht rechtzeitig nach, endet sein Anspruch auf Zahlung von Krankengeld mit dem letzten Tag der jeweiligen Frist (Abs. 3 Satz 1) und lebt erst mit dem Tag wieder auf, an dem er den ge...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.1.5 Folgen einer fehlenden oder zu späten Antragstellung

Rz. 30 Stellen Versicherte innerhalb der 10-Wochen-Frist den Antrag nicht, entfällt der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist. Wird der Antrag später gestellt, lebt der Anspruch auf Krankengeld erst mit dem Tag der Antragstellung wieder auf (§ 51 Abs. 3 Sätze 1 und 2). Eine fehlende bzw. zu späte Antragstellung des Versicherten wirkt sich deshalb im Einzelnen wie folg...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.2.3 Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung nach Abs. 2 Nr. 5

Rz. 23 Schließlich erklärt Abs. 2 Nr. 5 die Regelungen über die Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung für anwendbar, also § 335 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5 SGB III. Durch den Verweis ist den Grundsicherungsträgern die Rückforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung vom Leistungsberechtigten möglich. Wichtig ist, dass durch die Rückforderung d...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.1.6 Eingeschränktes Dispositionsrecht und dessen Folgen

Rz. 33 Grundsätzlich kann jeder Versicherte entscheiden, ob er bei antragsabhängigen Sozialleistungen (§ 19 Satz 1 SGB IV) einen Leistungsantrag stellen will oder nicht, einen gestellten Antrag wieder zurücknehmen will oder bestimmen will, dass der Reha-Antrag nicht die Wirkung eines Rentenantrages haben soll oder – falls er mit einer Umwandlung des Rehabilitationsantrags in ein...mehr

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Sauer, SGB II § 4 Leistungs... / 2.3 Beratung und Hilfe durch andere Träger

Rz. 9 Aktivitäten der Jobcenter (§ 44b) bzw. zugelassenen kommunalen Träger (§ 6a) nach Abs. 2 sind auf das Ausschöpfen von Ansprüchen gegenüber jeglichen anderen Trägern von Leistungen ausgerichtet, auch außerhalb des Sozialgesetzbuchs. Die Träger der Kranken- und Rentenversicherung werden ausdrücklich genannt, weil ihnen gegenüber besonders häufig Ansprüche bestehen können...mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.2 Wichtige Gründe nach Abs. 1

Rz. 5 Nach Abs. 1 Nr. 1 ist eine Arbeit unzumutbar, wenn der Leistungsberechtigte zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist. Das sind alle Fälle des Nichtkönnens und Nichtdürfens. Dies ist an einer konkreten Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit zu messen. Es kommt auf die objektiven Arbeitsbedingungen und Arbeitsinhalte einerseits und das o...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 16d verfolgt das vorrangige Ziel des SGB II, die Arbeitsuchenden in eine Erwerbstätigkeit zu integrieren. Das zielt anders als nach einer Vorgängervorschrift im BSHG nicht darauf, entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten beim Leistungsträger selbst zu schaffen, auch wenn dies nicht ausgeschlossen ist. Die Vorschrift ist politisch umstritten. Sie wird auch als Vorwan...mehr

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Controller und andere Finan... / 7.2 Mitarbeit im Prüfungsausschuss

Controller im Prüfungsausschuss Falls ein Prüfungsausschuss oder ein vergleichbares Gremium gebildet wird, sollte der Controller deshalb explizit nach einer Mitgliedschaft nachfragen. Nach der Richtlinie 2006/43/EG müssen nur Unternehmen von öffentlichem Interesse Prüfungsausschüsse einrichten. Nach $ 41 der EU-Prüferrichtlinie bestehen die Aufgaben des Prüfungsausschusses in:...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.6 Pools

In diesem Kapitel sollen kurz internationale Varianten des "Pools" als Untervariante der indirekten Abrechnung beschrieben werden. Allen "Pools" ist gemein, dass explizit kein Leistungsaustausch zugrunde liegt, dass alle Beteiligten im gegenseitigen Interesse in n:n Beziehungen zueinander stehen und dass die reine Kostenbasis ohne Gewinnzuschlag verrechnet wird. Die folgende ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Durchschnittsberechnung

Tz. 6 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Finanzverwaltung stellt für die Grenzen von Mitgliedsbeitrag (1 023 EUR), Aufnahmegebühren (1 534 EUR), Investitionsumlage (5 113 EUR) jedoch nicht auf das einzelne Vereinsmitglied ab, sondern auf den Durchschnittswert. D.h., es wird ein durchschnittlicher Mitgliedsbeitrag und eine durchschnittliche Aufnahmegebühr aus dem Verhältnis der zu ber...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Verkauf von Karnevalsorden

Tz. 15 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Bei dem Verkauf von Karnevalsorden handelt es sich um einen, von der unentgeltlichen Abgabe von Karnevalsorden abzugrenzenden, steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (FG Köln v. 18.04.2012, 13 K 1075/8, EFG 2012, 1693). In seiner Entscheidung lehnt das FG die Einordnung in einen Zweckbetrieb ab, weil die Tatbestandsmerkmale (Bed...mehr

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AGS 02/2023, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus den Jahren 2022/2023

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2020/2021 wurde zuletzt in AGS 2022, 145 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. Es sind auch die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen enthalten. Der Stand des Beitrags ist Anfang Februar 2023. Hinweismehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fragen und Antworten zu den... / 12. Dürfen Kriegsflüchtlinge - mit oder ohne Begründung einer Mitgliedschaft - beitragsfrei in Sportvereinen mittrainieren, ohne dass dies die Gemeinnützigkeit des jeweiligen Sportvereins gefährdet?

Aus Billigkeitsgründen ist eine beitragsfreie Trainingsbeteiligung von Kriegsflüchtlingen gemeinnützigkeitsrechtlich nicht zu beanstanden.mehr

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Das Testament / 2.8.2 Vererbung einer Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft

Keine Erbengemeinschaft entsteht, wenn die Mitgliedschaft an Offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts vererbt wird. Denn solche Gesellschaftsanteile gehen im Wege der erbrechtlichen Sondernachfolge unmittelbar[1] in Teilen auf die mehreren Erben über.[2] Die Nachfolge in die Mitgliedschaft vollzieht sich dann unmittelbar –...mehr

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Erbfall: Vermögensübergang,... / 2.4 Weitere wichtige Formalien und Erledigungen

Außerdem ist an Folgendes zu denken: Es ist zu überlegen, ob das Begräbnis durch die Angehörigen selbst oder durch ein Bestattungsunternehmen organisiert werden soll. Es muss eine Abmeldung des Verstorbenen beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen. Arbeitnehmer des Verstorbenen sind ggf. von dessen Tod zu unterrichten. Mitgliedschaften in Vereinen usw. müssen gekündigt werden...mehr

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Das Testament / 2.10.3.2 Fortführung des Unternehmens bei Testamentsvollstreckung

Da zu bezweifeln ist, dass ein unternehmensfremder und regelmäßig auch noch anderweitig tätiger Dritter als Testamentsvollstrecker die unternehmerische Initiative und das Engagement aufbringt, die für die dauerhafte Unternehmensfortführung nach dem Tod des Inhabers erforderlich ist, kann die Testamentsvollstreckung im unternehmerischen Bereich regelmäßig nur eine Übergangslö...mehr

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Das Testament / 2.1.1.1 Vermeidung der potenziell streitträchtigen Erbengemeinschaft

Die zu Erben eingesetzten Personen werden grundsätzlich gem. § 1922 Abs. 1 BGB Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft (§ 1922 Abs. 2 BGB), der gem. § 2032 BGB der Nachlass als gemeinschaftliches Vermögen zusteht (Gesamthand). Jeder Miterbe hat einen Anteil am Nachlass, aber nicht an den einzelnen Nachlassgegenständen (§ 2033 BGB). ...mehr

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Erbfall: Vermögensübergang,... / 2.3 Sicherung des Nachlasses

Während die Inbesitznahme der Vermögensgegenstände für die Entstehung des Erbfalls grundsätzlich nicht erforderlich ist, ist die Sicherung des Nachlasses als eine der ersten Maßnahmen nach dem Tode des Erblassers dringend zu empfehlen. Praxis-Tipp Da i.d.R. nach dem Tod des Erblassers ein längerer Zeitraum vergeht, bis ermittelt werden kann, wer in welchem Umfang Erbe geworde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Jahressteuergesetz 2022... / 1. Photovoltaik

Steuerfreie Einnahmen und Entnahmen: § 3 Nr. 72 EStG stellt rückwirkend Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen steuerfrei, wenn diese nach dem 31.12.2021 erzielt oder getätigt werden (§ 52 Abs. 4 S. 27 EStG). Begünstigt sind Photovoltaikanlagen mit einer installierten Gesamtbruttoleistung von bis zu 30 kWp, die auf, an oder in einem Einfamilien...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Abwehr- und Beseitigungsansprüche

Rn. 70 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Da die Begründung eines intensiven Abhängigkeitsverhältnisses in Form einer qualifiziert faktischen Konzernierung unzulässig ist, stehen den außenstehenden Aktionären Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche gegen das MU zu. Die Rechtsgrundlage bildet neben der aktienrechtlichen Treuepflicht auch § 823 Abs. 1 BGB, da die Mitgliedschaft als so...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Unternehmereigenschaft

Rn. 9 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Ausgleichs- und Berichtspflichten der §§ 311ff. AktG richten sich nur an herrschende "UN". Beherrschende Aktionäre, die selbst keine Unternehmer sind, werden nicht erfasst. Eine Erstreckung auf alle beherrschenden Gesellschafter ist weder mit dem eindeutigen Wortlaut noch mit dem System des Aktienkonzernrechts, das auf dem UN-Begriff aufba...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 78 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Altmeppen (1991), Abschied vom qualifiziert faktischen Konzern: Verflechtungen im faktischen Unternehmensverbund und ihre Auswirkungen, Heidelberg. Altmeppen (1998), Die Haftung des Managers im Konzern, München. Altmeppen (2007), Die historischen Grundlagen des Konzernrechts, in: Bayer/Habersack (Hrsg.), Aktienrecht im Wandel (Bd. II), Tübingen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.5.3 Zulässige Ungleichbehandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

§ 9 AGG schützt das in Art. 140 GG i. V. m. Art. 136 WRV gewährleistete Selbstbestimmungsrecht eigener Angelegenheiten der Kirchen bzw. sonstigen Religionsgemeinschaften. Eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgesellschaften, die ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf deren Rechtsform oder durc...mehr

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Antidiskriminierung / 4.2.1 Grundsätzliches

Auch die Nichtberücksichtigung eines Bewerbers bei den Einladungen zu einem Vorstellungsgespräch kann i. S. d. Vermutungsregelung des § 22 AGG ein Umstand sein, der dazu führt, dass die Beweislast "umschlägt" und der Arbeitgeber bei der Nichteinstellung eines Bewerbers die Beweislast dafür trägt, dass diese Benachteiligung aus sachlichen Gründen gerechtfertigt oder zumindest...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.1 Anwendungsbereich des AGG

Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität (zu diesen Begriffen siehe sogleich unter 2.2) sind nach § 2 AGG unzulässig bei: dem Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit und dem beruflichen Aufstieg, den Beschäfti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.1 Arbeitgeber (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nummer 1 ermöglicht eine Abfrage mit dem Ziel der Ermittlung des Arbeitgebers bzw. Rentenversicherungsträgers, bzw. berufsständische Versorgungseinrichtung des Schuldners, um gegebenenfalls dort eine Lohnpfändung ausbringen zu können. Der Gerichtsvollzieher darf hiernach bei jedem Genannten, (BT-Drucks. 16/13432 S. 44 re. Sp.) wenn es sich bei dem Arbeitgeber um eine na...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Social-Media-Aktivitäten in... / 3.4.2 So finden Sie neue Mitarbeiter in sozialen Netzwerken

Ein Aspekt des Social Recruiting kommt insbesondere Klein- und Kleinstunternehmen entgegen: Im Vergleich zum traditionellen Personalmarketing ist es in der Regel zwar nicht kostenfrei, aber sehr kostengünstig. So können Sie kostenlos Unternehmensprofile in den jeweiligen sozialen Netzwerken eröffnen. Darüber hinaus können Sie aktiv nach passenden Mitarbeiterprofilen suchen. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Austritt / 2 Gesellschaftsvertragliche Austrittsregelung

Im Gesellschaftsvertrag können beliebige Austrittsgründe verankert werden. Insoweit herrscht weitgehend Vertragsfreiheit. Allerdings darf durch diese Regelungen nicht das Recht zum Austritt aus wichtigem Grunde beschränkt werden. Dieses Austrittsrecht kann so ausgestaltet werden, dass die Gesellschaft entweder mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgeführt wird oder die G...mehr

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GmbH: Austritt / 1 Austritt aus wichtigem Grund

Ein allgemeines Austrittsrecht ist im GmbH-Gesetz nicht vorgesehen. Allerdings ist allgemein anerkannt, dass sich ein Gesellschafter aus wichtigem Grund von seiner GmbH trennen kann. Mit anderen Worten: Die Unzumutbarkeit der Mitgliedschaft muss den Austritt als notwendig erscheinen lassen. Diese Unzumutbarkeit kann sowohl in der Person des austretenden Gesellschafters als a...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (a) Zivilrecht

Rz. 65 Sieht der Gesellschaftsvertrag ein Eintrittsrecht für einen oder alle Erben oder auch für fremde Dritte vor,[187] wird die Gesellschaft zunächst – wie bei der Fortsetzungsklausel – mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Die in der Eintrittsklausel genannten Personen haben aber das Recht (Option), in die Gesellschaft einzutreten. Die Besonderheit dieser Nachfolge...mehr

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zfs 01/2023, Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht - einfach mehr wert

Im Namen des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht wünsche ich Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, ein gutes und gesundes Neues Jahr 2023. Wieder ist ein turbulentes Jahr vergangen, zu den andauernden Problemen der Pandemie hat sich noch eine kriegerische Auseinandersetzung in Europa hinzugesellt, das vergangene Jahr war alles andere als erfreul...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Grundsätzliche Möglichkeiten der gesellschaftsvertraglichen Nachfolgeregelungen bei Kapitalgesellschaften

Rz. 143 Bei Kapitalgesellschaften ist die in den Geschäftsanteilen (GmbH) bzw. den Aktien (AG) verbriefte Mitgliedschaft frei vererblich, § 15 GmbHG.[401] Mit dem Erbfall fällt automatisch auch die Mitgliedschaft gem. § 1922 Abs. 1 BGB dem Erben, ggf. der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand (§§ 2032 ff. BGB bzw. § 18 GmbHG, § 69 AktG), an. Dieser freien Vererblichkeit steht e...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / a) Zustimmungsbedürftigkeit im Personengesellschaftsrecht

Rz. 17 Im Personengesellschaftsrecht bedarf die gewillkürte Stellvertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten im Falle der Geschäftsunfähigkeit eines Gesellschafters nach h.M. stets der Zustimmung der Mitgesellschafter.[29] Und zwar sowohl für die Ausübung von Gesellschafterrechten als auch für die Ausübung von Leitungsaufgaben. Dies zeigen folgende Erwägungen: Rz. 18 Zwar...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 2. Erteilung der Zustimmung

Rz. 25 Die Vertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten bedarf in bestimmten Konstellationen der Zustimmung der Mitgesellschafter (siehe Rdn 17 ff.). Es stellt sich die Frage, wie die Zustimmung erteilt werden kann. Rz. 26 Zustimmung ad hoc Die Mitgesellschafter können ihre Zustimmung ad hoc im Falle der Geschäftsunfähigkeit erklären.[43] Rz. 27 Einfache Zustimmung im Gesell...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Einheit und Vielheit

Rz. 4 Wirtschaftsgut ist ein Sammelbegriff, der Sachen, Rechte, tatsächliche Zustände und konkrete Möglichkeiten umfasst. Es geht um Positionen, die einer gesonderten Bewertung zugänglich sind, deren Erwerb mit einem Aufwand verbunden ist, und die in der Regel einen Nutzen für mehrere Jahre bringen.[2] Ein Wirtschaftsgut ist vielfach für sich allein verkehrsfähig. Notwendig ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 38 Verpflichtungen, die aus einer Stellung als Gesellschafter resultieren und die bei der Zuwendung eines Gesellschaftsanteils auf den Bedachten übergehen (wie z.B. Haftung, Mitarbeit, Verlustrisiko bei Personengesellschaften), beinhalten keine Gegenleistung.[75] Die Grundsätze der gemischten Schenkung (vgl. Rdn 39 ff.) finden daher keine Anwendung, wenn über die Pflicht...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Familienverein

Rz. 18 § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG gilt grds. für rechtsfähige Familienvereine entsprechend, die wesentlich im Interesse einer oder bestimmter Familien errichtet wurden, soweit ihre Mitgliedschaft in Parallele zu Stiftungen unvererblich (§ 38 BGB), und diese Vermögensbindung laut der Satzung Vereinszweck ist (§ 57 Abs. 1 BGB).mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Unternehmen

Rz. 8 Sämtliche Aktiva und Passiva eines Unternehmens gehen dabei auf den oder die Erben ungeteilt über. Dies umfasst sowohl Einzelunternehmen wie auch Beteiligungen an Personen- oder Kapitalgesellschaften. Bei bestimmten Unternehmen sind berufsrechtliche Besonderheiten zu beachten; so ist in § 13 Abs. 1 ApoG geregelt, dass die Erben eines Apothekers, die selbst keine zugela...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Grundsatz: Aufteilung anhand des Nennkapitals

Rz. 12 § 97 Abs. 1b BewG regelt die Aufteilung des gemeinen Werts der in § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG genannten Kapitalgesellschaften auf deren Gesellschafter. Aufteilungsregeln für andere in Abs. 1 genannte Körperschaften (Nr. 2 bis 4) sieht das Gesetz nicht vor, weil bei diesen eine Aufteilung des Werts des Betriebsvermögens nicht in Betracht kommt. Denn eine Vermögensbeteiligun...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Versicherungsunternehmen (Abs. 3)

Rz. 22 Anzeigepflichtig nach § 33 Abs. 3 ErbStG sind alle Unternehmen, die das Versicherungsgeschäft auf versicherungsrechtlicher Basis betreiben, wenn sie ihre Leistungen an einen anderen als den Versicherungsnehmer auszahlen oder an diesen zur Verfügung stellen. In § 3 ErbStDV ist der Kreis der so verpflichteten Unternehmen bezeichnet. Neben den Versicherungsunternehmen zä...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Aufhebung/Auflösung einer Familienstiftung/eines Familienvereins (Abs. 2 S. 2)

Rz. 15 § 15 Abs. 2 S. 2 ErbStG regelt die Steuerklasse bei Erwerb infolge der Aufhebung einer Stiftung bzw. der Auslösung eines Vereins. Im Gegensatz zu Satz 1 des § 15 Abs. 2 ErbStG gilt die Begünstigungsregelung in Satz 2 des § 15 Abs. 2 ErbStG für alle Stiftungen und Vereine im In- und im Ausland und gem. § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 ErbStG auch für ausländische Vermögensmassen ...mehr