Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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AGS 12/2018, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die statthafte (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO) und auch i.Ü. zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht hat ausgeführt, bei dem Ablehnungsverfahren betreffend einen Richter oder Sachverständigen handele es sich im Beschwerdeverfahren um einen neuen Rechtszug, in dem Gebühren neu entstünden. Die Einreichung eines Schriftsatzes sei nicht e...mehr

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AGS 12/2018, Terminsgebühr ... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist begründet. 1. Die Klägerin verlangt eine Terminsgebühr für die mündliche Verhandlung im Berufungsverfahren, die infolge Berufungsrücknahme abgesetzt wurde. Eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV fällt nach Maßgabe der Vorbem. 3 Abs. 3 Nr. 2 VV auch für die Mitwirkung an Besprechungen an, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens geric...mehr

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FF 12/2018, Grundzüge des I... / b) Kostenentscheidungen in Kindschafts- und Abstammungssachen

Für die in der Praxis sehr bedeutsamen Kindschaftssachen entspricht es in erster Instanz häufig der Billigkeit, die Gerichtskosten – einschließlich eventueller Auslagen z.B. für das Gutachten – zwischen den Eltern hälftig zu teilen und die Erstattung außergerichtlicher Kosten erster Instanz nicht anzuordnen.[21] In Kindschaftsverfahren können dem beteiligten Kind nach § 81 A...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Gebührenrecht: Erledigungsgebühr als besondere Tätigkeitsgebühr

In einem Verfahren vor dem FG Köln (Urteil v. 29.5.2018, 2 Ko 3253/17) ging es um die Frage, ob eine gesonderte Erledigungsgebühr entstanden ist. Die gerichtliche Erledigungsgebühr ist in den Nrn. 1002, 1003 VV RVG geregelt. Danach entsteht sie u. a., wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltu...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / Zusammenfassung

Überblick Das FG Köln hat in seiner Entscheidung vom 29.5.2018 interessante Ausführungen zur 10 %-Grenze bei der Erledigungsgebühr gemacht. Darin ging es u. a. darum, wie darzulegen ist, ob ein Prozessbevollmächtigter in besonderer Weise an der Erledigung eines Rechtsstreits mitgewirkt hat. Herr Berners rät für die Praxis, zum Nachweis der Erledigungsgebühr die konkrete Mitw...mehr

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Treuepflicht zwischen GmbH-Gesellschaftern

Zusammenfassung Wird einem Gesellschafter mit einem falschen Hinweis suggeriert, sein Erscheinen zur Gesellschafterversammlung werde sich mangels Stimmrechts nicht auszahlen und erscheint der Gesellschafter tatsächlich nicht zur Gesellschafterversammlung, kann ein dann gefasster Gesellschafterbeschluss wegen Verstoßes gegen die Treuepflicht rechtswidrig sein. Hintergrund Die P...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 5 Absehen von der Erörterung

Rz. 14 Das Erörterungsgebot besteht grundsätzlich, insbesondere wenn der Einspruchsführer die Erörterung beantragt hat. Das generelle Unterlassen der Erörterung unter dem Vorwand der allgemeinen Arbeitsüberlastung ist pflichtwidrig. Nur in Ausnahmefällen handelt die Finanzbehörde ermessensfehlerfrei, wenn sie die beantragte Erörterung unterlässt. Die Finanzbehörde darf ermes...mehr

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Sommer, SGB V § 211 Aufgabe... / 2.1 Gesetzlich zugewiesene Aufgaben (Abs. 1)

Rz. 3 Die in Abs. 1 und 2 genannten Aufgaben der Landesverbände unterscheiden sich dadurch, dass Abs. 1 alle Rechtsbeziehungen erfasst und Abs. 2 nur das Innenverhältnis zwischen Landesverband und angeschlossenen Mitgliedskassen betrifft. Bei den in Abs. 1 pauschal genannten gesetzlichen Aufgaben handelt es sich um solche, die durch bundes- oder landesrechtliche Vorschriften ...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.1.3.6 Nr. 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (4.9.6 – F 4.6)

Rz. 142 Mit dem Pflegebereich Nr. 6 wird – neben Nr. 2 – ein zweiter Bereich aufgenommen, der jedenfalls auch die kognitiven Fähigkeiten der betroffenen Person berücksichtigt. Im Rahmen der früheren Regelung zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit einer Person waren die hier genannten Kriterien – abgesehen vom Kriterium "Ruhen und Schlafen" – nicht gesondert zu bewerten. Si...mehr

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AGS 11/2018, Streitwert für Mitwirkung zur gemeinsamen Veranlagung der Einkommensteuer

FamGKG § 42 Abs. 1; BGB § 1353 Leitsatz Begehrt ein Ehegatte von dem anderen dessen Mitwirkung an der Durchführung der gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer, richtet sich der Wert eines Verfahrens, mit dem ein hierauf gerichteter Anspruch verfolgt wird, nach den Vorstellungen des antragstellenden Ehegattens, soweit sie durch getätigte Feststellungen verobjektivierbar sin...mehr

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AGS 11/2018, Streitwert für... / Leitsatz

Begehrt ein Ehegatte von dem anderen dessen Mitwirkung an der Durchführung der gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer, richtet sich der Wert eines Verfahrens, mit dem ein hierauf gerichteter Anspruch verfolgt wird, nach den Vorstellungen des antragstellenden Ehegattens, soweit sie durch getätigte Feststellungen verobjektivierbar sind. OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.9.2018 ...mehr

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AGS 11/2018, Streitwert für... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, § 59 Abs. 1 FamGKG, und in der Sache begründet. Die Beschwerde ist fristgemäß eingelegt, §§ 59 Abs. 1 S. 3, 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG, weil sie innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Rechtskraft der im Verfahren ergangenen (Sach-)Entscheidung, die hier mit Rücknahme der gegen den Beschl. v. 19.7.2017 gerichteten Beschwerde am 23.3.2018 eintrat,...mehr

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AGS 11/2018, Streitwert für... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte beantragt, die Antragsgegnerin, seine seit 2014 von ihm getrenntlebende und von ihm mittlerweile geschiedene Ehefrau, auf Mitwirkung zur gemeinsamen einkommensteuerlichen Veranlagung für den Veranlagungszeitraum 2014 zu verpflichten. Dabei bezifferte er ohne nähere Darlegungen einen eigenen wirtschaftlichen Vorteil durch diese Veranlagungsform auf 5.0...mehr

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AGS 11/2018, Streitwert für... / 3 Anmerkung

Verfahren zwischen Eheleuten aus Anlass steuerlicher Veranlagung sind Familienstreitsachen nach § 266 Abs. 1 FamFG. Soweit nicht eine bezifferte Geldforderung verlangt wird (§ 35 FamGKG), richtet sich der Wert solcher Verfahren nach der Auffangvorschrift des § 42 Abs. 1 FamGKG. Beantragt ein Ehegatte von dem anderem, dass dieser der gemeinsamen Veranlagung oder dem begrenzten...mehr

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FF 11/2018, (Nicht-) Anerke... / 2 Anmerkung

Problemstellung In dem Verfahren geht es um die Wirksamkeit einer im Rahmen eines gemäß § 107 FamFG geführten Anerkennungsverfahrens zu beurteilenden, vor einem geistlichen Shari'a-Gericht in Syrien vollzogenen einseitigen Verstoßungsscheidung (sog. Privatscheidung). Eine Privatscheidung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie nur auf der Willenserklärung eines (oder auf einem v...mehr

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AGS 11/2018, Terminsgebühr ... / Leitsatz

Die Terminsgebühr für die Mitwirkung an außergerichtlichen Besprechungen (Nr. 3104 i.V.m. Vorbem. 3 Abs. 3 VV) entsteht auch dann, wenn ein Prozessbevollmächtigter einen auf Erledigung des Verfahrens gerichteten fernmündlichen Vorschlag des gegnerischen Prozessbevollmächtigten zur Weiterleitung an seine Partei entgegennimmt. BVerwG, Beschl. v. 3.9.2018 – BVerwG 3 KSt 1.18mehr

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ZErb 11/2018, Eintragung ei... / Aus den Gründen

III. Die nach § 78 Abs. 1 GBO statthafte und auch im Übrigen gemäß § 78 Abs. 3 GBO iVm § 71 FamFG zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Die Erwägungen des Beschwerdegerichts halten einer rechtlichen Nachprüfung stand. 1. Ohne Rechtsfehler nimmt das Beschwerdegericht an, dass das Grundbuchamt den auf § 36 GBO gestützten Eintragungsantrag zu Recht zurückgewiesen hat; denn...mehr

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AGS 11/2018, Editorial

Im Aufsatzteil befasst sich N. Schneider (S. 489 ff.) mit der Abrechnung und Festsetzung der Kosten eines Terminsvertreters. Wird der Terminsvertreter im Namen der Partei beauftragt, ist im Rahmen der Kostenfestsetzung darauf zu achten, dass eine ordnungsgemäße Rechnung des Terminsvertreters, lautend auf die Partei, vorgelegt wird. Problematisch ist die Frage, ob die Kosten ...mehr

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AGS 11/2018, Zustellungen i... / 2 Aus den Gründen

Die statthafte und zulässige Beschwerde ist teilweise begründet. 1. Die Beschwerde des Klägers ist statthaft (§ 33 Abs. 3 S. 1 RVG), da sie ausweislich des Schriftsatzes vom 11.9.2017 eine Streitwertreduzierung zum Ziel hat. Die Beschwerde ist zulässig, der Beschwerdewert von mehr als 200,00 EUR (§ 33 Abs. 3 S. 1 RVG) ist erreicht und die Beschwerde ist – entgegen der Auffass...mehr

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AGS 11/2018, Terminsgebühr ... / 1 Aus den Gründen

Die Erinnerung des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten des BVerwG ist gem. § 151 i.V.m. § 165 VwGO zulässig, aber nicht begründet. Über sie entscheidet der Berichterstatter des Senats gem. § 87a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 VwGO. Das vorbereitende Verfahren i.S.d. Vorschrift erfasst nach seinem Entlastungszweck auch Nebenentscheidungen (hier) über die Kos...mehr

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AGS 11/2018, Gegenstandswer... / 1 Aus den Gründen

Über den sinngemäßen Antrag der Beklagten, einen niedrigeren Gegenstandswert nach § 30 Abs. 2 RVG festzusetzen, hat gem. § 33 Abs. 8 S. 2 und 3 RVG das Gericht ohne Mitwirkung ehrenamtlicher Richter zu entscheiden. Der Einzelrichter hat das Verfahren wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache auf die Kammer übertragen. Nach Auffassung der Kammer ist grds. der Einzelrichter ...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / F. Pflicht zur Mitwirkung bei der Aufnahme des Nachlassverzeichnisses

Rz. 166 In Literatur und Rechtsprechung wird unterschiedlich beurteilt, ob und inwieweit die Erben verpflichtet sind, an der Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses mitzuwirken.[365] Anders als durch gegenseitige Information über Tatsachen, die nicht allen Miterben bekannt sind, kann jedoch eine ordnungsgemäße Verwaltung nicht erfolgen. Beispielsweise können weder Forderunge...mehr

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§ 9 Prozessführung, Erbsche... / V. Klage auf Schadensersatz gegen Miterben wegen fehlender Mitwirkung bei der Verwaltung

Rz. 40 Nach § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB sind die Erben verpflichtet, bei Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung mitzuwirken, um so die Durchführung der Maßnahmen zu ermöglichen. Der Widerstand von Erben oder auch die bloße Passivität kann nicht nur zu einer Verurteilung zur Zustimmung zur Verwaltungsmaßnahme führen (siehe oben Rdn 39), sondern auch zu einer Schadensersatzpfli...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / 1. Möglichkeit der Auseinandersetzung

Rz. 62 Mehrere Vorerben bilden eine Erbengemeinschaft. Diese kann sich jederzeit nach § 2042 BGB auseinandersetzen (siehe hierzu auch § 8 Rdn 13 ff.).[102] Rz. 63 Der Mitwirkung von Dritten, wie Nacherben, weiteren Nacherben oder Ersatznacherben, bedarf es zur schuldrechtlichen Vereinbarung des Auseinandersetzungsvertrages nicht.[103] Der Vorerbe ist nicht daran gehindert, di...mehr

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§ 9 Prozessführung, Erbsche... / IV. Klage gegen nicht zustimmende Miterben im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung

Rz. 39 Im Vorfeld einer Maßnahme, die einen Mehrheitsbeschluss erfordert, kann die Mitwirkung der Miterben im Klagewege erzwungen werden. Zu verklagen sind die Erben, die entweder gegen die Maßnahme gestimmt haben oder sich überhaupt nicht an der Verwaltung beteiligt haben. Liegt ein Beschluss der Erbengemeinschaft noch nicht vor, ist ausschließlich die weiter reichende Klag...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / a) Allgemeines

Rz. 114 § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB regelt eine Ausnahme vom Grundsatz der Einstimmigkeit: Zwar ist auch bei ordnungsgemäßer Verwaltung Einstimmigkeit erforderlich. Hier sind die Erben jedoch verpflichtet mitzuwirken, um so das gemeinschaftliche Handeln i.S.v. § 2038 S. 1 BGB zu gewährleisten. Nach § 2038 Abs. 1 S. 2 BGB ist in diesem Fall jeder Miterbe den anderen gegenübe...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / aa) Ordnungsgemäße Verwaltung

Rz. 32 Während der Zeit der Vorerbschaft sind die Vorerben verpflichtet, den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten (arg. ex. § 2130 Abs. 1 S. 1 BGB). Ordnungsgemäße Verwaltung erfordert die Erhaltung des Nachlasses nach seiner Wertsubstanz, nicht nach den konkreten Gegenständen.[65] Die Vorerben müssen bei Maßnahmen nicht nur die Interessen der Miterben nach billigem Ermessen, ...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 1. Allgemeines

Rz. 126 Die Regelung des § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB ist im Wesentlichen deckungsgleich mit § 744 Abs. 2 S. 1 BGB. Sie soll die Handlungsfähigkeit der Erbengemeinschaft in besonderen Ausnahmefällen gewährleisten. "Zur Erhaltung notwendig" ist eine Maßregel, wenn ohne sie der Nachlass insgesamt oder Teile hiervon Schaden nehmen würden.[293] Notwendige Maßregeln sind zwangslä...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / IV. Entstehung einer Einigungsgebühr bei der Beratung

Rz. 15 Die Gebühren des Teil 1 entstehen entsprechend der Vorbemerkung 1 "neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren": Soweit der Rechtsanwalt im Rahmen seiner Beratungstätigkeit am Abschluss eines Vergleichs mitwirkt oder eine andere, die Entstehung einer Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 VV RVG rechtfertigende Tätigkeit vornimmt, entsteht eine Einigungsgebühr. Das ist all...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / aa) Im Vorfeld der Maßnahme

Rz. 122 Im Vorfeld einer Maßnahme, die einen Mehrheitsbeschluss erfordert, kann die Mitwirkung der Miterben im Klagewege erzwungen werden. Zu verklagen sind die Erben, die entweder gegen die Maßnahme gestimmt haben oder sich überhaupt nicht an der Verwaltung beteiligt haben. Liegt ein Beschluss der Erbengemeinschaft noch nicht vor, ist ausschließlich die weiter reichende Kla...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / b) Objektiv lag kein Fall der Notverwaltung vor

Rz. 140 Eine Maßnahme der Notverwaltung ist stets auch ein Fall der ordnungsmäßigen Verwaltung. Handelt der Miterbe im Rahmen einer vermeintlichen Notverwaltung, lag objektiv jedoch nicht die erforderliche Dringlichkeit vor bzw. war die Maßnahme für die Erhaltung des Nachlasses nicht erforderlich, so ist zunächst zu prüfen, ob (wenigstens) die Voraussetzungen einer ordnungsm...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Rechtlicher Überblick

Rz. 6 Das Vermögen der Erbengemeinschaft ist gesamthänderisch gebunden und ein vom Privatvermögen der einzelnen Erben dinglich getrenntes Sondervermögen. Die Vermögen der Erben und das Sondervermögen der Erbengemeinschaft sind Vermögen verschiedener Rechtsträger und bleiben getrennt.[2] Rechtsbeziehungen, die der Erblasser mit einem Miterben hatte, bleiben bestehen. Konfusio...mehr

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§ 23 Strafrecht / I. Einleitung

Rz. 107 Übersicht Selbstanzeige – § 371 AO Möglichkeit der Selbstanzeige bei Täterschaft/Teilnahme bzgl. § 370 AO Anforderungen an Selbstanzeige Vollständigkeitsgebot für vergangene 10 Jahre Sperrgründe Ausschluss der Selbstanzeige bei §§ 372–374 AO sowie Begünstigung § 369 Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 257 AO Erstattung der Selbstanzeige persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertr...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / a) Der Eigenerwerb des Vorerben

Rz. 83 Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur besteht weitestgehend im Ergebnis: Auch der Vorerbe kann nacherbschaftsfrei Gegenstände aus dem Nachlass erhalten. Es bedarf dabei stets der Mitwirkung aller Nacherben. Da es für die Übertragung an Dritte keiner Zustimmung der Ersatznacherben bedarf, wird eine solche auch bei der Übertragung von einzelnen Nachlassgegenständen ...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / b) Der Nacherbenvermerk im Grundbuch

Rz. 92 Nicht selten bilden Grundstücke den wesentlichen Teil des Nachlassvermögens. Für Verfügungen des nichtbefreiten Vorerben über Nachlassgrundstücke bietet der von Amts wegen einzutragende Nacherbenvermerk im Grundbuch grundbuchmäßige Sicherung.[148] Er bewirkt jedoch keine Grundbuchsperre.[149] Nach § 51 GBO sind in diesen auch die bedachten Ersatznacherben und Befreiun...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / 4. Eintrittsklausel

Rz. 154 Im Gegensatz zu den Nachfolgeklauseln, die zu einem automatischen Eintritt der (qualifizierten) Erben in die Gesellschaft führen, eröffnet die Eintrittsklausel dem Nachfolger oder den verbleibenden Gesellschaftern ein Wahlrecht. Zunächst erfolgt die Fortsetzung der Gesellschaft durch die verbleibenden Gesellschafter, jedoch räumt die Klausel dem Nachfolger, ggf. unter...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / I. Allgemeines

Rz. 7 Unter Auseinandersetzung ist nicht lediglich die Verteilung des Nachlasses unter den Erben entsprechend den gesetzlichen oder/und testamentarischen Vorschriften zu verstehen: Zur Auseinandersetzung gehört vorrangig die Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten, § 2046 BGB. Bevor die Nachlassverbindlichkeiten nicht vollständig beglichen sind, kann eine Verteilung des V...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / 1. Allgemeines

Rz. 13 Nach § 2042 BGB kann jeder Miterbe grundsätzlich jederzeit ohne Rücksicht auf die Interessen der Miterben die Auseinandersetzung verlangen (zu Ausnahmen siehe unten Rdn 16). Anders also als im Gesellschaftsrecht, auf das das Recht der Erbengemeinschaft verweist, ist kein "wichtiger Grund" erforderlich und das Auseinandersetzungsbegehren kann auch zur Unzeit gestellt w...mehr

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§ 9 Prozessführung, Erbsche... / III. Feststellungsklage

Rz. 36 Die Feststellungsklage hat ihren Platz im Bereich des Erbrechts vor allem in Dingen, wenn es um die Klärung einzelner Streitpunkte geht, die nicht ohne Weiteres mit einer Leistungsklage erfolgen kann. Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft scheitert häufig an unterschiedlichen Auffassungen, ob und in welchem Umfang Forderungen im Rahmen der Auseinandersetzung ...mehr

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§ 13 Betreuung und Vorsorge... / 2. Betreuungsbedürftiger Miterbe

Rz. 6 Aus der Möglichkeit, dass Geschäftsfähigkeit und Betreuung auseinanderfallen, ergibt sich beim Umgang mit Betreuten oder betreuungsbedürftigen Menschen für andere Personen – wie Miterben – ein zentrales Problem. Auch ein Betreuter kann, wenn er geschäftsfähig ist, einen Auseinandersetzungsvertrag wirksam schließen. Allerdings kann ein Geschäftsunfähiger unbetreut sein,...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / b) Erwerb von Geschäftsanteilen vor Eintragung

Rz. 173 Ist die Gesellschaft bereits errichtet,[301] der Gesellschaftsvertrag also abgeschlossen, die Gesellschaft aber noch nicht in das Handelsregister eingetragen worden, haften die Gesellschafter nach der geänderten Rechtsprechung des BGH zur Vorgesellschaft vom 27.1.1997 im Rahmen der einheitlichen Gründerhaftung in Form der bis zur Eintragung andauernden Verlustdeckung...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / c) Maßnahmen, die ein Miterbe allein treffen darf

Rz. 169 Jeder Miterbe darf gem. § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB die zur Erhaltung notwendigen Maßregeln ohne Mitwirkung der anderen treffen. Es handelt sich um Notverwaltungsmaßnahmen, die ein Handeln unaufschiebbar machen. Im Rahmen eines zum Nachlass gehörenden Geschäftsanteils stellt die Möglichkeit zur Anfechtungsklage nur eines der Miterben gegen einen Gesellschafterbeschlu...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / 2. Wirkung der Auseinandersetzung

Rz. 66 Die Erbauseinandersetzung zwischen den Vorerben stellt einen Erwerb mit Mitteln der Erbschaft dar,[112] sofern die Mitvorerben bei der Auseinandersetzung unter Mitwirkung der Nacherben nicht etwas anderes vereinbart haben.[113] Rz. 67 Bei der Beantwortung der Frage, was unter den gesetzlichen Tatbestand des "Erwerbs mit Mitteln der Erbschaft"[114] gem. § 2111 BGB fällt...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / 2. Testament

Rz. 36 Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit bei der Errichtung von Testamenten ist umstritten,[31] denn es soll mangels Außenwirkung keine Geschäftsgebühr ausgelöst werden. Vielmehr soll es sich bei dieser Tätigkeit um eine reine Beratung handeln, mit der Folge, dass die Abrechnung einer über eine Erstberatungsgebühr hinausgehenden Tätigkeit einer Vergütungsvereinbarung ...mehr

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§ 19 Mietrecht / I. Allgemeines

Rz. 34 Nach den allgemeinen erbrechtlichen Regeln geht ein Mietverhältnis nach den §§ 1922, 1967 BGB auf den oder die Erben über. Die Regeln der §§ 563, 563a BGB legen ein hiervon abweichende Sonderrechtsnachfolge kraft Gesetzes[50] fest. Dieses Konzept genießt somit Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge.[51] Eine hiervon abweichende Regelung zum Nachteil des Mieters ist unz...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / a) Verfügung gegenüber der Erbengemeinschaft

Rz. 43 § 2040 Abs. 1 BGB gilt auch entsprechend für Verfügungen gegenüber der Erbengemeinschaft, obgleich diese vom Wortlaut nicht ausdrücklich umfasst sind. Es folgt jedoch aus dem Rechtsgedanken des Abs. 1: Würde bspw. lediglich ein Miterbe auf Auflassung eines Grundstückes durch Klage in Anspruch genommen und verurteilt werden, so nützt dem Gläubiger das rechtskräftige Ur...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / b) Vertretung und Vergleichsabschluss

Rz. 40 Beispiel Die Miterben einigen sich durch Abschluss eines notariellen Erbauseinandersetzungsvertrages auf bestimmte Erbenstellungen und die vollständige Veräußerung des Nachlasses (Immobilie, Münzsammlung, Depotvermögen) und legen vertraglich die Veräußerung bzw. Wertermittlung zur Veräußerung fest. Der Rechtsanwalt nimmt nach Abschluss des Vertrages den auf den Auftra...mehr

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§ 15 Nachlasspflegschaft / III. Herausgabe- und Rechenschaftspflicht

Rz. 21 Die Pflicht des Nachlasspflegers zur Herausgabe des Nachlasses und Ablegung der Rechenschaft gegenüber den Erben nach Beendigung der Pflegschaft oder Entlassung bestimmt sich nach §§ 1915, 1890 ff. BGB. Gläubigerin ist die Erbengemeinschaft,[38] bei Teilnachlasspflegschaft der betroffene Miterbe. Jeder Miterbe, § 2039 BGB, kann Rechenschaftsablegung über die gesamte A...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / 2. Umwandlungsbeschluss durch den Testamentsvollstrecker

Rz. 271 Die Frage, ob ein Testamentsvollstrecker bei der Umwandlung des zum Nachlass gehörenden Unternehmens mitwirken kann, hängt zunächst davon ab, ob überhaupt an dem maßgeblichen Geschäftsanteil Testamentsvollstreckung zulässig ist. Ist dies wie z.B. bei der KG[478] der Fall, stellt sich weiter die Frage nach dem Umfang der Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / 3. Kombination aus Einziehungs- und Abtretungsklausel

Rz. 243 Beide Klauseln haben Vor- und Nachteile. Bei der Einziehungsklausel wird der Gesellschafterbestand reduziert und die verbleibenden Gesellschafter erwerben, möglicherweise unerwünscht, mehr Rechte und Pflichten. Die Abtretungsklausel hält den Gesellschafterbestand gleich, ist aber möglicherweise nicht ohne Schwierigkeiten umsetzbar, da der Erwerber an der Abtretung mit...mehr