Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Ablaufhemmung in sachlicher Hinsicht

Tz. 67 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ablaufhemmung bezieht sich nur auf die Steuern, die in der Prüfungsanordnung angegeben sind und auf die sich die Prüfung auch tatsächlich erstreckt (z. B. BFH v. 17.06.1998, IX R 65/95, BStBl II 1999, 4; AEAO zu § 171, Nr. 3.2 m. w. N.). Die Prüfungsanordnung gibt damit grds. den Rahmen vor, innerhalb dessen die Ablaufhemmung eintre...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Mitwirkungspflichten der Beteiligten (§ 76 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 FGO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pflicht des FG zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) wird eingeschränkt durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten, die in § 76 Abs. 1 Satz 2 FGO gesetzlich statuiert ist, wobei dem Gedanken der Beweisnähe besondere Bedeutung zukommt (BFH v. 21.07.2017, X B 167/16, BFH/NV 2017, 1447). Die...mehr

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zfs 10/2018, Innenausgleich... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Kl. kann, soweit sie ihre Leistungsverpflichtung aus der bei ihr gehaltenen Kfz-Haftpflichtversicherung erfüllt hat, von der Bekl. einen Innenausgleich nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Mehrfachversicherung verlangen (§ 78 Abs. 2 S. 1 VVG)." Dabei kann offen bleiben, ob es sich bei der Regelung in A.1.1.5 Abs. 4 AKB, welche bei Schadenverursachung durch ein G...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Kostenerinnerung (§ 66 Abs. 1 GKG)

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Kostenansatz kann sowohl der Kostenschuldner als auch die Staatskasse den besonderen Rechtsbehelf der Erinnerung einlegen. Die Erinnerung kann zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich, auch ohne Mitwirkung eines Bevollmächtigten, eingelegt werden (§ 66 Abs. 5 Satz 1 GKG). Mit der Erinnerung gem. § 66 GKG können nur Ei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Kein grobes Verschulden nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO (Aufhebung oder Änderung zugunsten des Steuerpflichtigen)

Tz. 38 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berücksichtigung für den Stpfl. günstiger Tatsachen oder Beweismittel ist durch § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 AO jedoch grundsätzlich von der Voraussetzung abhängig, dass den Stpfl. kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden. Grobes Verschulden bedeutet Vorsatz oder grobe ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Allgem... / III. Außenprüfung von Konzernen und sonstigen zusammenhängenden Unternehmen

§ 13Konzernprüfung (1) Unternehmen, die zu einem Konzern im Sinne des § 18 AktG gehören, sind im Zusammenhang, unter einheitlicher Leitung und nach einheitlichen Gesichtspunkten zu prüfen, wenn die Außenumsätze der Konzernunternehmen insgesamt mindestens 25 Millionen Euro im Jahr betragen. (2) Ein Unternehmen, das zu mehreren Konzernen gehört, ist mit dem Konzern zu prüfen, de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Vertretungszwang vor dem BFH (§ 62 Abs. 4 FGO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während sich jeder Kläger Beteiligte vor dem FG selbst vertreten kann (Rz. 1), besteht vor dem BFH gem. § 62 Abs. 4 Satz 1 FGO Vertretungszwang, und zwar auch für solche Prozesshandlungen, durch die ein Verfahren vor dem BFH eingeleitet wird (§ 62 Abs. 4 Satz 2 FGO), z. B. die Einlegung einer Beschwerde (§ 128 FGO). Hiergegen bestehen ke...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verfahren bei Gericht

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Tätigwerden des Gerichts setzt ein entsprechendes Ersuchen durch die Finanzbehörde voraus. An dieses Ersuchen ist das Gericht grundsätzlich gebunden. Es hat aber zu prüfen, ob das Ersuchen der Finanzbehörde den formellen Anforderungen genügt (BFH v. 26.09.1995, VII B 148/95, BFH/NV 1996, 200 m. w. N.). Das FG braucht dem Ersuchen z. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Sachliche und örtliche Zuständigkeit (§ 195 Satz 1 AO)

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die örtliche und sachliche Zuständigkeit für die Anordnung und Durchführung der Außenprüfung ist nach § 195 Satz 1 AO grundsätzlich mit der Zuständigkeit für die Besteuerung verknüpft. Dies folgt ohnehin daraus, dass die Außenprüfung Teil des Besteuerungsverfahrens ist (so auch BFH v. 18.11.2008, VIII R 16/07, BStBl II 2009, 507 m. w. N....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Weisungen über Art und Umfang der Ermittlungen, Abs. 3

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die herkömmliche Amtsermittlung ist der Sache nach einzelfallbezogen. § 88 Abs. 1 und 2 AO befassen sich dementsprechend mit der Sachverhaltsermittlung in einem konkreten Besteuerungsfall. Ergänzend dazu ermöglicht § 88 Abs. 3 AO den obersten Finanzbehörden die Möglichkeit, Weisungen über Art und Umfang der Ermittlungen für bestimmte od...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Voraussetzung und Gegenstand der Verzinsung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nur hinterzogene Steuern sind zu verzinsen (§ 235 Abs. 1 Satz 1 AO). Zum Begriff der Steuerhinterziehung s. § 370 AO. Daher ist auch bei der Festsetzung von Hinterziehungszinsen stets – auch durch das FG – inzidenter zu prüfen, ob hinsichtlich der der Verzinsung zu unterwerfenden Steuerbeträge eine Steuerhinterziehung vorliegt. Steuern s...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Haftung bestimmter Berufsangehöriger

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 191 Abs. 2 AO enthält eine Sonderregelung für den Erlass von Haftungsbescheiden gegen Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer, die wegen Handlungen i. S. des § 69 AO, die sie in Ausübung ihres Berufes vorgenommen haben, haftbar gemacht werden sollen. Vor ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Bestellung eines gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 183 Abs. 1 Satz 1 AO sollen die Feststellungsbeteiligten der Finanzbehörde gegenüber einen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten bestellen, der ermächtigt ist, für sie alle Verwaltungsakte und Mitteilungen in Empfang zu nehmen, die mit dem Feststellungsverfahren und dem anschließenden Verfahren über einen Einspruch zusammenhängen. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 16 Stellung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ehrenamtliche Richter wirken bei den Urteilen des Senats mit den gleichen Rechten wie die Berufsrichter bei den FG mit (s. § 5 FGO Rz. 3 f.). Beim BFH gibt es keine ehrenamtlichen Richter – dies folgt unmittelbar aus § 10 Abs. 3 FGO –, was sich daraus erklärt, dass der BFH als Revisionsinstanz lediglich über Rechtsfragen zu entscheiden h...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Beihilfe

Tz. 78 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Von der Mittäterschaft, bei der jeder Mittäter die Tat als eigene will (s. Rz. 72), unterscheidet sich die Beihilfe zur Tat eines anderen (BGH v. 26.11.1986, 3 StR 107/86, wistra 1987, 106; BGH v. 20.12.1989, 3 StR 276/88, wistra 1990, 149). Als Gehilfe gilt, wer einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener Tat wissentlich Hilfe leist...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Wesen der Vollstreckung

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vollstreckung ist Verwirklichung von Steueransprüchen oder einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen durch Verwaltungszwang. Der Verwaltungszwang ist Ausfluss der hoheitlichen Staatsgewalt und bedarf zu seiner Rechtfertigung in jedem Fall einer besonderen gesetzlichen Verankerung. Die Arten und die Durchführung der Vollstreckungshan...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Besonders schwerwiegender Fehler

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für die Nichtigkeit ist, dass der Verwaltungsakt an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet. Dies ist nicht schon dann der Fall, wenn der Verwaltungsakt gegen das geltende nationale Recht oder Gemeinschaftsrecht verstößt (BFH v. 31.05.2017, I B 102/16, BFH/NV 2017, 1189 zur Anwendung einer veralteten Gesetzesfassung)....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Voraussetzungen der Nichtigkeits- und Restitutionsklage

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung der Erhebung einer Wiederaufnahmeklage ist – entsprechend § 40 Abs. 2 FGO – eine Beschwer des Klägers, und zwar dergestalt, dass ihm die anzufechtende Entscheidung etwas versagt, was er im finanzgerichtlichen Verfahren in zulässiger Weise beantragt hatte. Zur Statthaftigkeit der Klage gehört – abgesehen von dem Erfordernis, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Methoden der Schätzung

Tz. 49 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die verschiedenen Schätzungsmethoden dienen dazu, Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln, die die größtmögliche Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich haben (BFH v. 22.08.2002, IV R 42, 43/01, BFH/NV 2003, 302 m. w. N.). Die Wahl der Schätzungsmethode hängt daher vom Einzelfall, insbes. von der Art der zu schätzenden Besteuerungsgrund...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung (§ 397 Abs. 3 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 397 Abs. 3 AO nennt den spätesten Zeitpunkt, in dem die Einleitung des Strafverfahrens dem Beschuldigten mitzuteilen ist. Nach § 136 StPO hat dies bei Beginn der ersten Vernehmung des Beschuldigten zu geschehen. Diese wiederum muss spätestens vor dem Abschluss der Ermittlungen stattfinden (s. § 163a Abs. 1 Satz 1 StPO). Wird auf eine V...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Allgem... / II. Durchführung der Außenprüfung

§ 4Umfang der Außenprüfung (1) Die Finanzbehörde bestimmt den Umfang der Außenprüfung nach pflichtgemäßem Ermessen. (2) Bei Großbetrieben und Unternehmen im Sinne der §§ 13 und 19 soll der Prüfungszeitraum an den vorhergehenden Prüfungszeitraum anschließen. Eine Anschlussprüfung ist auch in den Fällen des § 18 möglich. (3) Bei anderen Betrieben soll der Prüfungszeitraum in der ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 217 Steuerhilfspersonen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bestellung von Steuerhilfspersonen zur Feststellung von Tatsachen, die zoll- und verbrauchsteuerrechtlich erheblich sind, soll der Entlastung der Steueraufsicht dienen. Der Steuerhilfsperson darf lediglich die Feststellung von Tatsachen übertragen werden, die für die Besteuerung erheblich sein können (s. z. B. § 62 Abs. 2 EnergieStG)...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Sachlicher, persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 147 Abs. 6 AO gewährt ein Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung nur im Rahmen von Außenprüfungen, wozu auch Umsatzsteuer- und Lohnsteuersonderprüfungen gehören, nicht aber die betriebsnahe Veranlagung oder die Nachschau (s. § 210 AO, insbes. i. V. m. § 146b AO oder § 27b UStG). Auch der Steuerfahndung stehen die Rechte aus § 147 Abs...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 18 Ausschlussgründe

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 18 FGO ergänzt § 17 FGO und nennt persönliche Ausschlussgründe, die einer Berufung in das Amt des ehrenamtlichen Richters entgegenstehen. Die Regelung enthält – abschließend aufgezählte – zwingende Ausschlussgründe (§ 18 Abs. 1 FGO) und solche die im Regelfall zur Ablehnung der Berufung führen ("Soll-Ausschlussgründe", § 18 Abs. 2 FGO;...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 72 Haftung bei Verletzung der Pflicht zur Kontenwahrheit

Schrifttum Gehm, Die Haftung bei Verletzung der Pflicht zur Kontenwahrheit gemäß § 72 AO – Risikoprofil in der Praxis, StBp 2016, 7 Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 154 Abs. 1 AO darf niemand auf einen falschen oder erdichteten Namen für sich oder einen Dritten ein Konto errichten oder Buchungen vornehmen lassen, Wertsachen (Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten) in Ver...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Jope, Der Anknüpfungspunkt "geringfügige Abweichungen" bei der Selbstanzeige: materieller Tatbegriff contra Berichtigungsverbund, NZWiSt 2012, 59; Prowatke/Kelterborn, Zur Wirksamkeit von Selbstanzeigen bei "geringfügiger Unvollständigkeit", DStR 2012, 640; Beyer, Wird eine Selbstanzeige mit Schätzwerten noch geduldet? AO-StB 2013, 385; Burger, Die Verjährungsregelung in § 376 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zivilrechtlich formelle und wirtschaftliche Betrachtungsweise

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zurechnung eines Wirtschaftsgutes im steuerlichen Bereich zielt auf die Feststellung ab, bei welcher Person oder Personenvereinigung das Wirtschaftsgut zu erfassen ist mit der Folge, dass es für diese als Besteuerungsgrundlage einen Steuertatbestand auslöst (s. § 38 AO). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Entscheidendes Kriterium d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Bedürftigkeit

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bedürftigkeit als subjektive Voraussetzung für die Gewährung der PKH ist unter Berücksichtigung des Einkommens und des einzusetzenden Vermögens zu beurteilen. Sie wird schematisch durch die Tabelle des § 115 Abs. 1 Satz 4 ZPO bestimmt. Einsetzen muss der Kläger sein Einkommen i. S. von § 82 Abs. 2 SGB XII, das nicht einkommensteuerr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. § 379 Abs. 2 und 3 AO

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 379 Abs. 2 AO stellt Verstöße gegen die Mitwirkungs- bzw. Meldepflichten wegen bestimmter Auslandsbeziehungen (s. § 117 c Abs. 1 AO; § 138 Abs. 2 AO und § 138a AO), Aufzeichnungspflichten (s. § 144 AO) und gegen die Verpflichtung zur formalen Kontenwahrheit (s. § 154 Abs. 1 AO) unter die Bußgelddrohung des § 379 Abs. 4, 5 und 7 AO. Ge...mehr

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Anhang 1: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vom 14.12.1976, zuletzt geändert durch Zweites Bürokratieentlastungsgesetz vom 30.06.2017, BGBl. I S. 2143. Art 97Übergangsvorschriften § 1Begonnene Verfahren (1) Verfahren, die am 1. Januar 1977 anhängig sind, werden nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu Ende geführt, soweit in den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. (2)...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verschulden

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es muss eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegen. Die vorsätzliche Pflichtverletzung kann auch eine Haftung nach § 71 AO begründen. Es steht dem FA frei, ob es einen Haftungsbescheid neben § 69 AO auch auf § 71 AO stützt. Im Zweifelsfalle darf das FA die Frage des Vorliegens eines Vorsatzes auf sich beruhen las...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 4 Anwendung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Schrifttum Bartone, Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen letztinstanzliche Entscheidungen des BFH, AO-StB 2008, 224. ??. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 4 FGO verweist auf die §§ 21a bis 21i GVG betreffend die allgemeinen Vorschriften über das Präsidium und die Geschäftsverteilung, die unmittelbar nur für die ordentlichen Gerich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 78 Akteneinsicht

Schrifttum Paetsch, Persönliche Akteneinsicht durch die Beteiligten im Revisionsverfahren?, DStZ 2007, 79; Bartone, Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Finanzprozess – Eine Zusammenstellung der jüngeren BFH-Rechtsprechung, AO-StB 2011, 179. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 78 FGO regelt das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten. Es ist Ausfluss des grundrechts...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Krabbe, Das EG-Amtshilfegesetz, RiW 1986, 126; Werra, Die Grenzen der zwischenstaatlichen Rechtshilfe in Steuersachen, BB 1988, 1160; Brenner, Internationale Steuerauskünfte und Rechtsschutz, FR 1989, 236; Heidner, Die Spontanauskunft als zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen, DStR 1989, 526; Carl/Klos, Rechtschutzprobleme bei steuerlichen Spontanauskünften an...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Anwendung von Beweisregeln der Abgabenordnung

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch im finanzgerichtlichen Verfahren besteht ein Interesse an einer effizienten Sachaufklärung. Deshalb verweist § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO auf einige Beweisregeln der AO. Allerdings beschränkt sich die Verweisung auf eine sinngemäße Anwendung auf die § 158 AO (Beweiskraft der Buchführung), § 160 AO (Empfängernachweis) und § 162 AO (Schätzu...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / I. Die Mitwirkung Dritter bei der Abfassung des Schiedsspruchs

Rz. 62 Die Beiziehung eines Dritten mit Spezialkenntnissen bei der Beratung und Abfassung des Schiedsspruchs erachtet die h.M. als zulässig, sofern der Dritte nicht anstelle der Schiedsrichter richterliche Funktionen übernimmt.[91] Dies bietet die Möglichkeit, in einem IPR-Fall einen ausländischen Rechtsanwalt oder Notar hinzuzuziehen, oder in Fällen, bei denen spezielle steu...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten als Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung des Nachlasses

Rz. 217 Gleich dreimal verpflichtet das Gesetz die Erben zur Mitwirkung bei der Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten: (1) Die Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten ist grundsätzlich eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses,[243] deshalb sind alle Erben gem. § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB zur – notfalls klageweise geltend zu machenden – Mitwirkung verp...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / h) Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten als ordnungsgemäße Verwaltung

Rz. 38 Aus drei verschiedenen rechtlichen Gründen ist jeder einzelne Miterbe verpflichtet, bei der Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten mitzuwirken: (1) Die Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten ist grundsätzlich eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses,[51] deshalb sind alle Erben gem. § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB zur Mitwirkung verpflichtet. (2) Au...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / bb) Alleinverwaltungsrecht und -pflicht jedes Miterben

Rz. 45 Im Rahmen eines gesetzlichen Auftrags- und Vertretungsrechts kann der einzelne Erbe ordnungsmäßige Maßnahmen sowohl im Innenverhältnis als auch im Außenverhältnis treffen. Jeder Miterbe hat ein Alleinverwaltungsrecht (Notgeschäftsführung, § 2038 Abs. 1 S. 2 a.E. BGB). Im Falle der Notgeschäftsführung ist der betreffende Erbe auch zur Alleinverfügung nach außen gem. § ...mehr

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§ 22 Berichtigung des Hande... / III. Testamentsvollstreckung

Rz. 29 Ist ein Testamentsvollstrecker bestellt, so ist auch seine Mitwirkung bei der Handelsregisteranmeldung erforderlich.mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Wechselseitige Verpflichtung der Miterben zur ordnungsmäßigen Verwaltung

Rz. 322 Trotz des auf Auseinandersetzung gerichteten Zwecks der Erbengemeinschaft muss der Nachlass zwischen dem Erbfall und der endgültigen Erbauseinandersetzung zur Erhaltung als Haftungsmasse sinnvoll verwaltet werden. Diese Verwaltungsbefugnis kommt den Miterben zu, es sei denn, der Erblasser hätte sie einem Testamentsvollstrecker übertragen. Die Verwaltung umfasst alle M...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Testamentsvollstreckung an einem Erbteil

Rz. 520 Besteht die Testamentsvollstreckung an einem Erbteil eines verbleibenden Miterben, so kann ein Nachlassgegenstand nur von den Miterben zusammen mit dem Testamentsvollstrecker auf den Abzuschichtenden übertragen werden. Sein Verfügungsrecht bezieht sich aber nicht auf den Erbteil.[544] Bezieht sich die Testamentsvollstreckung aber auf den Erbteil des Abzuschichtenden, ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Zweiseitiger oder mehrseitiger Erbvertrag

Rz. 487 Der Vorteil des Erbvertrags besteht u.a. darin, dass nicht nur ein Vertragspartner Verfügungen von Todes wegen zu treffen braucht, sondern dass auch zwei oder mehr Vertragspartner ihrerseits Verfügungen von Todes wegen treffen können. Am häufigsten ist der zweiseitige Erbvertrag, der unter Ehegatten geschlossen wird. Er gewinnt auch zunehmende Bedeutung für geschiede...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / 2. Beklagter/Anspruchsgegner

Rz. 25 Die Klage ist gegen die einzelnen Miterben zu richten, die bisher eine Auseinandersetzung verweigert haben bzw. dem vom Kläger vorgelegten Teilungsplan außergerichtlich nicht zugestimmt haben. Einer Klage gegen Miterben, die dem Teilungsplan außergerichtlich schon zugestimmt haben, würde das Rechtsschutzbedürfnis fehlen. Die Klage gegen diese Miterben wäre kostenpflich...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Auseinandersetzung

Rz. 552 Der Testamentsvollstrecker (TV) hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, unter den Miterben die Auseinandersetzung des Nachlasses "nach Maßgabe der §§ 2042 bis 2057a BGB zu bewirken, falls der Erblasser nichts anderes bestimmt hat (§ 2204 BGB)." Kommt der TV dieser Pflicht nicht nach, so kann er von den Erben dazu verklagt werden.[568] Die Auseinandersetzung...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / tt) Rechtsanwaltsgebühren

Rz. 344 Bei Vertretung eines Beteiligten (§ 9 ZVG) erhält der Rechtsanwalt folgende Gebühren: Gegenstandswert: § 26 RVG.mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 3. Auskunftsgläubiger

Rz. 146 Gläubiger des Anspruchs ist jeder Miterbe, der zum Kreis der Ausgleichsberechtigten gehört. Der Anspruch ist ein Individualanspruch, kann also von jedem berechtigten Miterben unabhängig von der Zustimmung oder der Mitwirkung der anderen Miterben geltend gemacht werden.[168] Rz. 147 Der gesetzlichen Ausgleichungspflicht unterliegen insoweitmehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Besonderheit Testamentsvollstreckung

Rz. 264 Besteht Testamentsvollstreckung mit dem Aufgabenkreis der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses (§ 2204 BGB), so ist den Erben die Aufteilung des Nachlasses entzogen. Vielmehr verfügt der Testamentsvollstrecker kraft der ihm verliehenen Rechtsmacht über die Nachlassgegenstände (§ 2205 BGB) und vollzieht die Teilung unter den Miterben in erster Linie nach d...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 7. Die Verantwortlichkeit des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses

Rz. 110 Nicht selten erkennt der Erbe nicht sofort beim Erbfall, dass die Anordnung eines förmlichen Nachlassverfahrens notwendig ist. Er verwaltet den Nachlass und verfügt über Nachlassgegenstände. Danach wird eines der förmlichen Nachlassverfahren angeordnet. Was ist mit den von dem Erben vorgenommenen Rechtshandlungen nach außen und im Verhältnis zu den Nachlassgläubigern...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 7. Ermittlungen zum Nachlass

Rz. 173 Wird die Zulässigkeit des Antrags bejaht, so hat das Gericht Ermittlungen über den Nachlass anzustellen. Hierfür wird es sich häufig eines Sachverständigen bedienen, in aller Regel derjenigen Person, die für den Fall der Verfahrenseröffnung als Insolvenzverwalter oder Treuhänder in Betracht kommt. Die Aufgabe des Sachverständigen besteht darin, festzustellen, ob ein E...mehr