Fachbeiträge & Kommentare zu Nachlassverbindlichkeit

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§ 12 Erbengemeinschaft / ii) Verantwortlichkeit der Erben gegenüber den Nachlassgläubigern für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses

Rz. 52 Nicht selten erkennen die Erben nicht sofort beim Erbfall, dass die Anordnung eines förmlichen Nachlassverfahrens notwendig ist. Sie verwalten den Nachlass und verfügen über Nachlassgegenstände. Danach wird eines der förmlichen Nachlassverfahren angeordnet. Was ist mit den von den Erben vorgenommenen Rechtshandlungen nach außen und im Verhältnis zu den Nachlassgläubig...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 6. Insolvenzantragspflicht

Rz. 652 Den Nachlassgläubigern gegenüber besteht nach § 1980 Abs. 1 S. 1 BGB eine unverzügliche Insolvenzantragspflicht, wenn der Erbe Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung erlangt. Der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung steht die auf Fahrlässigkeit beruhende Unkenntnis gleich, § 1980 Abs. 2 S. 1 BGB. Fahrlässigkeit ist anzunehmen, ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 22. Rückforderung nach Lastenausgleichsrecht

Rz. 163 Für eine früher bewilligte Leistung nach dem Lastenausgleichsgesetz kann die Rechtsgrundlage wegfallen, wenn infolge der deutschen Einigung und des damit verbundenen Wegfalls früherer Eingriffe in Vermögenswerte des Erblassers eine Begünstigung eintritt. Das Gesetz stellt in § 349 Abs. 1 LAG (Lastenausgleichsgesetz) damit nicht auf denjenigen ab, der vom Schadensausg...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Begriff und Bedeutung

Rz. 76 Der Testamentsvollstrecker hat nach § 2205 S. 2 BGB das Recht, den Nachlass in Besitz zu nehmen. Aus der Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses ergibt sich eine Pflicht zur Besitzverschaffung. Rz. 77 Nach § 2215 Abs. 1 BGB ergibt sich die weitere Verpflichtung, unverzüglich nach Annahme des Amtes ein Verzeichnis über die seiner Verwaltung unterliegenden ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / dd) Haftungsbeschränkungsvorbehalt für den Kläger nach § 780 ZPO

Rz. 101 Die Klarstellung seitens des BGH, dass der Haftungsbeschränkungsvorbehalt nach § 780 ZPO einerseits und die Berufung auf die Haftungssumme des § 1586b Abs. 1 S. 3 BGB andererseits sich auf verschiedene Haftungsumfänge beziehen und unabhängig voneinander bestehen können, ist sachgerecht und verdient Zustimmung. Nach dem strengen Wortlaut des § 780 ZPO kann der Haftung...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / aa) Allgemeines

Rz. 168 Kosten einer "standesmäßigen Beerdigung" sind all das über das unbedingt Notwendige hinaus, was nach den in den Kreisen des Erblassers herrschenden Auffassungen und Gebräuchen zu einer würdigen und angemessenen Bestattung gehört. Hierfür ist von Bedeutung, welche Lebensstellung der Verstorbene gehabt hat und was bei der Bestattung eines Angehörigen seines Lebenskreis...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / d) Auskunftsanspruch des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten über Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen die Erben des Verpflichteten

Rz. 103 Dem unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten steht beim Tode des Verpflichteten gegenüber den Erben ein Auskunftsanspruch über den Bestand des Nachlasses und ausgleichungspflichtige Zuwendungen des Erblassers zu. Die Auskunft hat sich auch auf einen bei der Bemessung der Haftungsgrenze des § 1586b Abs. 1 S. 3 BGB zu berücksichtigenden, dem geschiedenen Ehegatten...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 1. Allgemeines

Rz. 52 Erste Handlung des Nachlasspflegers muss sein, den Nachlass zu sichern und den Bestand aufzunehmen.[38] Der Pfleger hat also den Nachlass zu verzeichnen und das Verzeichnis dem Nachlassgericht einzureichen (§§ 1885, 1888 Abs. 1, 1835 BGB). Nach dem Gesetzeswortlaut ist das Verzeichnis nach dem Stand bei seiner Bestellung einzureichen.[39] Dennoch erscheint es oft prax...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Nachlassgläubiger

Rz. 366 Gläubiger von Nachlassverbindlichkeiten können jedoch sowohl gegen den Testamentsvollstrecker als auch gegen den Erben vorgehen, § 2213 Abs. 1 BGB. Rz. 367 Der Testamentsvollstreckung unterliegendes Nachlassvermögen zählt bei Anordnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse. Dazu das OLG Köln:[330] Zitat "Das Nachlassvermögen, hinsichtlich dessen Testamentsvo...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Anspruchskonkurrenz

Rz. 176 Anspruchskonkurrenz kann bestehen mit Vorschriften des Auftragsrechts, wenn entweder mit Auftrag oder ohne Auftrag gehandelt wurde, §§ 670, 683.[204] In der Praxis kann dies in Betracht kommen, wenn bspw. der Bestattungsunternehmer ohne ausdrücklichen Auftrag des Erben die Bestattung vornimmt. Weitere konkurrierende Anspruchsgrundlagen sind §§ 812, 2022 Abs. 2 BGB und...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / c) Muster: Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund (§ 2227 BGB)

Rz. 251 Muster 13.53: Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund (§ 2227 BGB) Muster 13.53: Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund (§ 2227 BGB) An das Amtsgericht – Nachlassgericht – Az. _________________________ Nachlassverfahren _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _______...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / cc) Checkliste: Drittwiderspruchsklage gegen die Gläubiger des Vorerben

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 286 & Teilerbauseinandersetzung Der Übergeber und seine beiden Kinder sind auf Ableben des Vaters Miterben i.S.d. §§ 2032 ff. BGB geworden. Bezüglich der Nachlassgegenstände bilden sämtliche Miterben gem. §§ 2032 ff. BGB eine Gesamthandsgemeinschaft. Nach § 2038 BGB erfolgt die Verwaltung des Nachlasses grundsätzlich gemeinschaftlich. Auch die Verfügungsmacht steht den Mi...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / aa) Problembeschreibung

Rz. 111 Rechtsprechung und Literatur mussten sich immer wieder mit der Frage beschäftigen, in welcher Weise bei Auflösung der Ehe ein gerechter Vermögensausgleich unter den Ehegatten erfolgen kann, wenn durch das eheliche Güterrecht ein solcher nicht möglich ist,[109] wenn also die eigentumsmäßige Zuordnung des Vermögens bei einem Ehegatten im Hinblick auf nicht unbedeutende...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / aa) Gerichtskosten

Rz. 334 Gerichtsgebühren für das Aufgebotsverfahren und für den Ausschließungsbeschluss werden in Höhe von 0,5 Gebühren erhoben, Nr. 15212 Nr. 3 KV GNotKG. Kostenschuldner ist der Antragsteller, § 22 GNotKG. Rz. 335 Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind Nachlassverbindlichkeiten[319] und Masseschulden im Insolvenzverfahren, § 324 Abs. 1 Nr. 4 InsO, und fallen deshalb im Inn...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 83 Hinsichtlich der gesetzlichen Verpflichtung des Käufers zur Rückübertragung des erworbenen Erbteils auf die Miterben, welche ihm gegenüber ihr Vorkaufsrecht ausgeübt haben, wird auf die Hinweise in Rdn 68 ff. verwiesen. Rz. 84 Abwicklung des Übertragungsanspruches Der Übertragungsanspruch kann lediglich von denjenigen Miterben ausgeübt werden, die ihren Erbteil weder ve...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / f) Kosten

Rz. 40 Die Akteneinsicht ist gebührenfrei. Für die Erteilung von Kopien und deren Beglaubigung gilt Nr. 31000 KV GNotKG. Für die Erteilung eines Erbscheins wird beim Nachlassgericht nach §§ 34, 40 GNotKG, Nr. 12210 KV GNotKG eine Gebühr von 1,0 erhoben. Die Kosten der Erbscheinserteilung sind keine Nachlassverbindlichkeiten.[54] Der Erbschein wird lediglich im subjektiven In...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 1. Zweck

Rz. 322 Ob der Erbe seine Haftungsbeschränkung durch eines der zwei förmlichen Nachlassverfahren (Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenzverfahren) herbeiführt, wird oft davon abhängen, wie hoch die Nachlassverbindlichkeiten sind. Deshalb gibt das Gesetz dem Erben mit dem Aufgebotsverfahren ein Mittel an die Hand, sich darüber einen Überblick zu verschaffen. Dieses Verfahren s...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / VI. Familienrechtliche Auskunftsansprüche mit erbrechtlicher Auswirkung

Rz. 142 Familienrechtliche Auskunftsansprüche können indirekte Auswirkungen auf das Erbrecht haben: Rz. 143 1. Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes über die eigene Abstammung Rz. 144 a) Auskunftsanspruch aus der gegenseitigen allgemeinen Beistands- und Rücksichtnahmepflicht Im Hinblick auf das gesetzliche Erbrecht des nichtehelichen Kindes an seinem Vater und an dessen V...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 6. Auskunfts- und Rechenschaftspflicht

Rz. 121 Stirbt der Beauftragte (bspw. Bevollmächtigte), so geht der gegen ihn bestehende Anspruch des Auftraggebers auf Auskunft und Rechenschaft (§ 666 BGB) als Verbindlichkeit auf die Erben über.[125] Die Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers geht auf dessen Erben über, ist also passiv vererblich.[126] Rz. 122 Vorher ist jedoch zu prüfen, ob überhaupt ein vertragliches A...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Muster: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall

Rz. 2 Muster 17.1: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall Muster 17.1: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall An _________________________ Pflichtteilsanspruch Ihrer Stieftochter _________________________ Sehr geehrter Herr _________________________, wir nehmen Bezug auf unsere Besprechu...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / aa) Nichtabziehbarkeit von Vermächtnissen bei der Überschuldungsprüfung

Rz. 142 Bei der Überprüfung einer etwaigen Überschuldung des Nachlasses im Sinne des Insolvenzrechts und der Insolvenzantragspflicht aus § 1980 BGB bleiben die Vermächtnisse als Nachlassverbindlichkeiten außer Betracht, § 1980 Abs. 1 S. 3 BGB, § 317 InsO. Rz. 143 Beruht die Überschuldung des Nachlasses aber auf den Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen und Auflagen, so stellt ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / IV. Muster: Klage des Erben gegen den sich noch im Amt befindenden Testamentsvollstrecker auf Schadensersatz an die Erbengemeinschaft (§ 2219 Abs. 1 BGB)

Rz. 266 Muster 13.54: Klage des Erben gegen den sich noch im Amt befindenden Testamentsvollstrecker auf Schadensersatz an die Erbengemeinschaft (§ 2219 Abs. 1 BGB) Muster 13.54: Klage des Erben gegen den sich noch im Amt befindenden Testamentsvollstrecker auf Schadensersatz an die Erbengemeinschaft (§ 2219 Abs. 1 BGB) An das Amtsgericht _________________________ Klage des _______...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 3. Muster: Schriftsatz des "Anfechtungsgegners" bei Anfechtung der Erbschaftsannahme

Rz. 167 Muster 7.31: Schriftsatz des Anfechtungsgegners bei Anfechtung der Erbschaftsannahme Muster 7.31: Schriftsatz des "Anfechtungsgegners" bei Anfechtung der Erbschaftsannahme An das[93] Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ _________________________ (Einleitung) Zwar kann die Überschuldung der Erbschaft eine verkehrs...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / e) Muster: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot und nach Vorbehalt im Ersturteil gem. § 2015 BGB, §§ 305, 782, 785, 767 ZPO; Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 225 Muster 11.13: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot und nach Vorbehalt im Ersturteil gem. § 2015 BGB, §§ 305, 782, 785, 767 ZPO; Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung Muster 11.13: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot und nach Vorbehalt im...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines

Rz. 249 Ist die Gefahr einer Verjährung nicht gegeben, kann der Berechtigte auch zunächst nur Auskunfts- und Wertermittlungsklage erheben. Muss nach Abschluss derselben Zahlungsklage erhoben werden, entstehen lediglich die eingangs bereits erwähnten höheren Prozesskosten. Ein Auskunftsanspruch kann grundsätzlich nicht durch einstweilige Verfügung erzwungen werden. Rz. 250 Sch...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 189 Das erste Sicherungsmittel, welches das Gesetz dem Nacherben an die Hand gibt, ist das Verlangen einer Sicherheitsleistung nach § 2128 Abs. 1 BGB . Geschützt wird das Recht des Nacherben auf Herausgabe der Erbschaft im Zustand einer fortgesetzt ordnungsgemäßen Verwaltung, § 2130 BGB. Rz. 190 Hinweis Befreiungsmöglichkeit: Der Erblasser kann den Vorerben von der Verpfli...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 1. Organisation der Erbengemeinschaft

Rz. 29 Anders als das Recht der Personengesellschaft unterscheidet das Recht der Erbengemeinschaft bei der Strukturierung ihrer Organisation nicht zwischen Geschäftsführung als Berechtigung und Verpflichtung im Innenverhältnis einerseits und Vertretung im Außenverhältnis andererseits, sondern spricht von "Verwaltung" und "Verfügung" über Nachlassgegenstände. Rz. 30 Für die Ve...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Inhalt der Auskunft, notarielles Nachlassverzeichnis

Rz. 395 Die erteilte Auskunft muss den Pflichtteilsberechtigten in die Lage versetzen, seinen Pflichtteilsanspruch zuverlässig berechnen zu können.[425] Deshalb hat der Erbe in einem Verzeichnis gem. § 260 BGB über all die Berechnungsfaktoren Auskunft zu erteilen, die für die Pflichtteilsberechnung – einschließlich Ergänzungsanspruch – benötigt werden. Eine (zeitraumbezogene...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / (3) Reichweite des Erbstatuts, Art. 23 EuErbVO

Rz. 51 Die Reichweite des Erbstatuts wird von Art. 23 EuErbVO bestimmt. Hierunter fällt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen nach den Art. 21, 22 EuErbVO.[71] Die Rechtsnachfolge von Todes wegen ist in Art. 3 Abs. 1 lit. a EuErbVO legal definiert: Zitat jede Form des Übergangs von Vermögenswerten, Rechten und Pflichten von Todes wegen, sei es im Wege der gewillkürten Er...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / a) Muster: Antrag auf Außerkraftsetzung einer Erblasseranordnung (§ 2216 Abs. 2 BGB)

Rz. 117 Muster 13.22: Antrag auf Außerkraftsetzung einer Erblasseranordnung (§ 2216 Abs. 2 BGB) Muster 13.22: Antrag auf Außerkraftsetzung einer Erblasseranordnung (§ 2216 Abs. 2 BGB) An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Az. _________________________ Nachlassverfahren _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / aa) Bewertung bei auszugleichenden Vorempfängen

Rz. 108 Bewertungen der einzelnen Nachlassgegenstände werden erst erforderlich, wenn eine Teilung in Natur wegen der Beschaffenheit der Nachlassgegenstände nicht möglich ist oder wenn Vorempfänge auszugleichen sind.[87] Beim Vorhandensein ausgleichungspflichtiger Vorempfänge wird der Verteilerschlüssel für die Erbteilung, der sich primär nach den Erbquoten richtet, verändert...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 54 Ausscheidung aus der Erbengemeinschaft durch Abschichtung Eine Erbengemeinschaft kann nach h.M. neben der Teilung bzw. der Veräußerung der Nachlassgegenstände oder durch Übertragung von Erbteilen einen dritten Weg wählen, der zu einer persönlichen Teilauseinandersetzung führt.[66] Ein Miterbe kann auch, meist gegen Abfindung, im Einvernehmen mit den/dem anderen Miterben...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 8. Kostentragung durch den Sozialhilfeträger

Rz. 70 Hat ein Hinterbliebener Bestattungskosten getragen, stellt sich die Frage, inwieweit der Sozialhilfeträger die Bestattungskosten übernimmt. Wurden die Kosten lediglich aus einer sittlichen Verpflichtung oder sonst "freiwillig" getragen, ist dies für eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger nicht ausreichend.[192] Der lediglich Bestattungsberechtigte ist kein V...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / X. Muster: Klage des Testamentsvollstreckers gegen Erben auf Vergütungsfestsetzung mit beziffertem Klageantrag

Rz. 308 Muster 13.55: Klage des Testamentsvollstreckers gegen Erben auf Vergütungsfestsetzung mit beziffertem Klageantrag Muster 13.55: Klage des Testamentsvollstreckers gegen Erben auf Vergütungsfestsetzung mit beziffertem Klageantrag An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________, in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / e) Muster: Antrag des Erben auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassen der Eingehung einer Verbindlichkeit durch den Testamentsvollstrecker (§ 2206 Abs. 2 BGB)

Rz. 121 Muster 13.26: Antrag des Erben auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassen der Eingehung einer Verbindlichkeit durch den Testamentsvollstrecker (§ 2206 Abs. 2 BGB) Muster 13.26: Antrag des Erben auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassen der Eingehung einer Verbindlichkeit durch den Testamentsvollstrecker (§ 2206 Abs. 2 BGB) An das Landgerich...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Umfang und Inhalt des Auskunftsanspruchs

Rz. 216 Die Erben sind zur Auskunft über den Bestand des Nachlasses verpflichtet. Sie müssen über sämtliche Aktiva und Passiva des Nachlasses Auskunft erteilen.[252] Zweck des Auskunftsanspruchs ist das Offenlegen der Berechnungsfaktoren.[253] In der Praxis hat sich der Wortlaut der Vorschrift dafür als zu eng erwiesen, so dass die Rechtsprechung den Anwendungsbereich des § ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / X. Muster: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Wiederverheiratungsklausel (Einheitslösung)

Rz. 489 Muster 3.34: Gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament mit Wiederverheiratungsklausel (Einheitslösung) Muster 3.34: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Wiederverheiratungsklausel (Einheitslösung) Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, und _________________________, geborene...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Erbauseinandersetzungsvertrag (vollständige Auseinandersetzung)

Rz. 127 Muster 18.17: Erbauseinandersetzungsvertrag (vollständige Auseinandersetzung) Muster 18.17: Erbauseinandersetzungsvertrag (vollständige Auseinandersetzung) _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind 1. A, 2. B, alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise. Nach Grundbucheinsicht beurkunde ich Folgendes: § 1 Vertragsgegenstand (1) Die Urk...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 6. Zuständigkeit bei Annahme- und Ausschlagungserklärungen, Art. 13 EuErbVO

Rz. 175 Hinsichtlich der Erklärung über die Annahme oder die Ausschlagung einer Erbschaft, eines Vermächtnisses oder eines Pflichtteils sieht Art. 13 EuErbVO einen besonderen Gerichtsstand vor. Flankiert wird die Regelung des Art. 13 EuErbVO von der Bestimmung des Art. 28 EuErbVO, wonach hinsichtlich der Formgültigkeit einer solchen Erklärung auch die lex fori des nach Art. ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Anfechtungsgründe

Rz. 544 Als Anfechtungsgründe im Sinne eines Motivirrtums (Eigenschaftsirrtum) nach § 119 Abs. 2 BGB kommen die Überschuldung des Nachlasses, mangelnde Kenntnis einzelner wichtiger Nachlassverbindlichkeiten, aber auch die fehlerhafte Einschätzung des Wertes einzelner Nachlassgegenstände in Betracht. Dabei ist als "Sache" im Sinne dieser Vorschrift bei der Anfechtung gem. §§ ...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / G. Übersichten zum Vermächtnisrecht

Rz. 316 Übersicht: Unterschiede Erbe/Vermächtnisnehmermehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 3. Muster: Erbauseinandersetzungs- und Erbteilsübertragungsvertrag bei angeordneter Vor- und Nacherbschaft sowie Testamentsvollstreckung

Rz. 138 Muster 18.18: Erbauseinandersetzungs- und Erbteilsübertragungsvertrag bei angeordneter Vor- und Nacherbschaft sowie Testamentsvollstreckung Muster 18.18: Erbauseinandersetzungs- und Erbteilsübertragungsvertrag bei angeordneter Vor- und Nacherbschaft sowie Testamentsvollstreckung _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Erschienen sindmehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / bb) Muster: Außergerichtliches Auskunftsbegehren

Rz. 224 Muster 17.14: Außergerichtliches Auskunftsbegehren Muster 17.14: Außergerichtliches Auskunftsbegehren An _________________________ Auskunftsbegehren über den Nachlass von _________________________, verstorben am _________________________ in _________________________ Hiermit zeigen wir an, dass wir _________________________ anwaltlich vertreten. Die Bestätigung einer ordn...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Nachlasspflegschaft

Rz. 30 Auf Antrag eines Nachlassgläubigers hat das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger zu bestellen, wenn die Erbschaft entweder noch nicht angenommen oder der Erbe unbekannt oder ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat, § 1961 BGB. Dies korrespondiert mit der Vorschrift des § 1958 BGB, wonach vor der Annahme der Erbschaft eine Klage gegen den Erben als unzulässig...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Allgemeines

Rz. 234 Unter einem Vermächtnis versteht man die Zuwendung eines Vermögensvorteils im Gegensatz zur Erbeinsetzung in der Weise, dass der Vermächtnisnehmer nicht in die Rechtsstellung des Erblassers, d.h. in alle Rechte und Pflichten (Von-Selbst-Erwerb) einrückt, sondern lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber dem/den Beschwerten auf Übertragung des Zugewandten e...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 1. Grundsatz

Rz. 234 Grundsätzlich bezieht sich der Anspruch auf Nachlassauseinandersetzung auf den gesamten Nachlass. Sind sich alle Miterben einig, so kann der Nachlass auch nur teilweise auseinander gesetzt werden. Ausnahmsweise kann ein Miterbe auch dann die teilweise Auseinandersetzung verlangen, wenn besondere Gründe vorliegen und die Belange der übrigen Erben nicht beeinträchtigt ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / bb) Rechtsprechung des BGH

Rz. 112 Der BGH hat den Anwendungsbereich für die Rückabwicklung unbenannter Zuwendungen in seiner Entscheidung vom 30.6.1999[110] auf die Fälle begrenzt, in denen das "Element des Gebens" um der persönlichen Bindung der Ehegatten willen im Vordergrund steht. Die unbenannte Zuwendung hat den Zweck, die eheliche Lebensgemeinschaft zu verwirklichen (häufigstes Beispiel: Schaff...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 4. Muster: Klage auf Zustimmung zum Teilungsplan (mit Teilungsanordnung bezüglich Grundstück)

Rz. 289 Muster 19.1: Klage auf Zustimmung zum Teilungsplan (mit Teilungsanordnung bezüglich Grundstück) Muster 19.1: Klage auf Zustimmung zum Teilungsplan (mit Teilungsanordnung bezüglich Grundstück) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen F...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 123 Der Nacherbe kann von dem Vorerben die Erstellung eines Verzeichnisses der vorhandenen Nachlassgegenstände verlangen, § 2121 Abs. 1 BGB . Damit soll ein Beweismittel geschaffen werden, das nach dem Eintritt des Nacherbfalls die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen Vor- und Nacherben erleichtert.[163] Eine Befreiung des Vorerben von dieser Verpflichtung ist n...mehr