Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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FF 01/2019, Keine Mitmutter... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligte zu 2 begehrt die Eintragung ihrer Mitmutterschaft für das von ihrer Ehefrau geborene Kind in das Geburtenregister. [2] Die Beteiligten zu 1 (Kindesmutter) und zu 2 (im Folgenden: Antragstellerin) lebten seit Mai 2014 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und schlossen am 12.10.2017 durch Umwandlung dieser Lebenspartnerschaft die Ehe. Am 3.11.2017 ge...mehr

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Insolvenzverwalter darf keine Vereinbarung über den Gerichtsstand treffen

Zusammenfassung Ein Insolvenzverwalter ist kein Kaufmann und daher nicht befugt, eine Vereinbarung über den Gerichtsstand nach § 38 Abs. 1 ZPO zu treffen. Eine Ausweitung der Vorschrift kommt aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit nicht in Betracht. Der Hintergrund Der Kläger ist Insolvenzverwalter eines Malerbetriebs in Rechtsform einer GmbH (Insolvenzschuldnerin...mehr

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Grunderwerbsteuer: Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags und Wirksamkeit einer Abtretungsanzeige

Leitsatz Rückgängigmachung im Sinne des § 16 Abs. 1 GrEStG und Unwirksamkeit einer Abtretungsanzeige, wenn deren Eingang als Fax als auch der Zugang des Originals vor der Entstehung des Anspruchs lagen Sachverhalt Die Klägerin veräußerte mit notariellem Kaufvertrag an die B-ApS des Rechtsanwalts C... als amtlich bestellter Vertreter des Notars D ein Grundstück. Der Kaufvertra...mehr

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Zustimmung zur Veräußerung: Widerruf

Leitsatz Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass der Wohnungseigentümer zur Veräußerung des Wohnungseigentums der Zustimmung bedarf, wird eine erteilte Zustimmung unwiderruflich, sobald die schuldrechtliche Vereinbarung über die Veräußerung wirksam geworden ist. Normenkette WEG § 12; BGB § 183 Das Problem In einer Wohnungseigentumsanlage ist eine Veräußerungsbeschr...mehr

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Gesonderte Feststellung des verbleibenden Spendenvortrags – Zeitpunkt der Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück bei Übertragung auf eine Stiftung

Leitsatz 1. Ein verbleibender Spendenvortrag für eine Vermögensstockspende nach § 10b Abs. 1a EStG ist erstmals zum Schluss des Veranlagungszeitraums des Zuwendungsjahres gesondert festzustellen (§ 10b Abs. 1a Satz 4 EStG i.V.m. § 10d Abs. 4 EStG). Dieser Bescheid hat für die nachfolgenden Einkommensteuerbescheide hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 10b A...mehr

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ZErb 12/2018, Schadensersat... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über einen Schadensersatzanspruch aufgrund einer Pflichtverletzung hinsichtlich eines Erbvertrags. Die Klägerin ist die Tochter der Beklagten. Durch notariellen Vertrag mit der Urkundsnummer ... vom 19.7.2002 des Notars ... in ... schloss die Klägerin mit ihren Eltern, der Beklagten und deren am 10.9.2008 verstorbenen Ehemann Herrn ..., einen Erbvertrag....mehr

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ZErb 12/2018, Eintragung ei... / Sachverhalt

Der am 20.8.2017 verstorbene, im Grundbuch als Eigentümer des verfahrensgegenständlichen Grundbesitzes eingetragene ... hatte der Beteiligten zu 1 am 28.1.2015 eine notariell beurkundete General- und Vorsorgevollmacht erteilt, welche – ausdrücklich mit Wirkung über den Tod hinaus – auch die Vermögenssorge umfasste. Am 22.8.2018 schloss die Beteiligte zu 1 unter Verwendung der...mehr

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ZErb 12/2018, Schadensersat... / Aus den Gründen

Die Klage ist zulässig, aber unbegründet. A. Die Klage ist zulässig. (...) B. Die Klage ist jedoch nicht begründet. Die durch die Klägerin geltend gemachten Ansprüche stehen ihr aus keiner denkbaren Anspruchsgrundlage zu. I. Es besteht zu Gunsten der Klägerin kein Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB. Zwar hat die Beklagte eine Pflicht aus einem Schuldverhältnis mit der Klägerin schul...mehr

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ZErb 12/2018, Zur Versicher... / 4

Auf einen Blick Mit dem vorstehend besprochenen Beschluss hat das OLG Celle festgestellt, dass auch ein General- und Vorsorgebevollmächtigter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im Erbscheinsverfahren zugelassen werden kann, wenn er diese im eigenen Namen abgibt. Die Einleitung eines isolierten Betreuungsverfahrens sei damit nicht (mehr) nötig. Diese Entscheidung is...mehr

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FoVo 12/2018, Vermögensauskunft im Kontext einer Demenz

Die Gesellschaft altert. Ein Umstand, der auch die Zwangsvollstreckung vor neue Herausforderungen stellt, wenn aus älteren Vollstreckungstiteln vollstreckt wird oder aber ältere Menschen Verbindlichkeiten begründen, ohne sie dann auch zu begleichen. Mit einer solchen Konstellation hatte sich jetzt das LG Berlin (Beschl. v. 28.5.2018 – 51 T 122/18) zu beschäftigen. Ist der Sc...mehr

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ZErb 12/2018, Zur Versicher... / I. Vorfrage: Erlass der eidesstattlichen Versicherung nach § 352 Abs. 3 S. 4 FamFG?

Weil nicht entscheidungserheblich, hat sich das OLG Celle nicht näher mit der Frage befasst, ob in einer Konstellation wie der vorliegenden[12], nicht ein Erlass der eidesstattlichen Versicherung nach § 352 Abs. 3 S. 4 FamFG in Betracht kommt. Dieser steht im pflichtgemäßen Ermessen des Nachlassgerichts. Bei dieser Ermessensentscheidung soll es maßgeblich darauf ankommen, ob...mehr

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ZErb 12/2018, Keine Anhörun... / Aus den Gründen

(...) In der Sache hat die Beschwerde keinen Erfolg. Soweit sich die Beschwerde vom 7.8.2018 gegen die Zwischenverfügung vom 19.4.2018 insgesamt richtet, also ausdrücklich auch gegen die in Ziff. 1 der Zwischenverfügung an den Antragsteller gerichtete Aufforderung der Grundbuchrechtspflegerin, maßgebliche Beweggründe einer vollentgeltlichen Verfügung substantiiert darzulegen, ...mehr

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ZErb 12/2018, Keine Anhörun... / Sachverhalt

Der Antragsteller ist im streitgegenständlichen Grundbuchblatt seit dem Jahr 2011 in Abt. ... lfd. Nr. ... als Eigentümer eingetragen. In Abt. ... lfd. Nr. ... ist ein Vermerk eingetragen, wonach der Antragsteller befreiter Vorerbe ist und Nacherben A, geb. am ...2011, sowie etwaige weitere Kinder des Vorerben. Frau B erwarb mit Kaufvertrag mit Auflassung vom 30.6.2017 (UR-N...mehr

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ZErb 12/2018, Dinglicher Ar... / Aus den Gründen

Der zulässige Antrag ist begründet. Es liegen sowohl Arrestanspruch als auch Arrestgrund vor. I. 1. a) Der Arrestanspruch (§ 916 ZPO) folgt für sämtliche Antragsteller aus § 2303 Abs. 1 BGB. Die Antragsteller sind sämtlich Abkömmlinge des Erblassers, die durch das Testament vom 5.7.1997 von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. (...) b) Hinsichtlich der Höhe des Pflichtteilsansp...mehr

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ZErb 12/2018, Zur Versicher... / VI. Formulierungsvorschläge für Vollmacht und Erbscheinsantrag

Im Verfahren vor dem OLG Celle musste erst durch Auslegung der Vollmacht geklärt werden, ob diese auch die Antragstellung im Erbscheinsverfahren erfasse. Dies sollte in der Praxis durch eine klare und unzweideutige Formulierung (§ 17 Abs. 1 S. 1 BeurkG) vermieden werden. Hierzu kann es sich empfehlen, im Rahmen eines Beispielkatalogs in der Vollmacht ausdrücklich die Stellun...mehr

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ZErb 12/2018, Eintragung ei... / Aus den Gründen

Die nach §§ 71 GBO zulässige Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 3 hat auch in der Sache Erfolg. Die von dem Grundbuchamt in der angegriffenen Entscheidung aufgezeigten Eintragungshindernisse liegen nicht vor. Zu Recht lässt die Rechtspflegerin zunächst die begehrte Eintragung der Grundschuld nicht am Nachweis der Vollmacht scheitern. Ist der Bevollmächtigte im Besitz der Voll...mehr

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Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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ZErb 11/2018, Inhalt und Fo... / b) Eigene Ermittlungen des Notars

Die Wiedergabe, Plausibilitätskontrolle und Beurkundung von Erläuterungen des Erben durch den Notar reicht allerdings nicht aus, damit der Auskunftspflichtige den Anspruch des Pflichtteilsberechtigten aus § 2314 Abs. 1 BGB erfüllt. Vielmehr ist der Notar für den Inhalt des Bestandsverzeichnisses verantwortlich und hat – ausgehend von den Angaben des Erben – den Nachlassbesta...mehr

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ZErb 11/2018, Inhalt und Fo... / 1. Aufgaben des Notars bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses im Allgemeinen

Den Notar, der entsprechend § 15 Abs. 1 Satz 1 BNotO zur Aufnahme des Nachlassverzeichnisses verpflichtet ist, treffen im Zusammenhang mit der Erstellung des Verzeichnisses im Wesentlichen zwei Pflichten, nämlich einerseits die Entgegennahme, Prüfung und Beurkundung von Erklärungen des Erben sowie andererseits eigene Ermittlungen, und zwar jeweils im Hinblick auf die vorsteh...mehr

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ZErb 11/2018, Inhalt und Fo... / a) Wiedergabe, Plausibilitätskontrolle und Beurkundung von Erklärungen des Auskunftspflichtigen

Nach § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB kann der Pflichtteilsberechtigte verlangen, dass der Erbe ihm über den Bestand des Nachlasses im Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalls durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses Auskunft erteilt. Seine Auskunftspflicht erfüllt der Erbe nur dann, wenn ein vollständiges und einheitliches notarielles Verzeichnis mit allen Aktiv- und Pass...mehr

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ZErb 11/2018, Inhalt und Fo... / aa) Unbewegliche und bewegliche Gegenstände als Nachlassaktiva

Mit Blick auf körperliche Nachlassgegenstände ist zu berücksichtigen, dass der Erbe im Rahmen des § 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB verpflichtet ist, zur Vorbereitung eines privatschriftlichen Nachlassverzeichnisses sämtliche Nachlassgegenstände zu ermitteln und näher zu bezeichnen.[21] Mit Blick auf eine in den Nachlass fallende Immobilie und dort befindliche bewegliche Nachlassgege...mehr

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ZErb 11/2018, Inhalt und Fo... / bb) Forderungen als Teil der Nachlassaktiva

Ferner hat der Notar mit Blick auf zum Nachlass gehörende Erblasserforderungen bei den ihm bekannten Banken und Versicherungsgesellschaften nach Konten, Wertpapieren, Versicherungen sowie sonstigen Anlagen des Erblassers nachzufragen und ggf. auch Unterlagen (z. B. Versicherungsscheine, Darlehensverträge) anzufordern.[31] Da der Notar grundsätzlich den sichersten Weg wählen ...mehr

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ZErb 11/2018, Inhalt und Fo... / c) Form

Die an das Verzeichnis zu stellenden formellen Anforderungen folgen aus §§ 2314 Abs. 1, 260 Abs. 1 BGB. Aufgrund der dortigen Formulierung ("vorzulegen") bedarf das Verzeichnis der Schriftform[41] und muss transparent sowie übersichtlich sein.[42] Auf Grundlage der geschuldeten geordneten Zusammenstellung müssen eine Nachprüfung der Angaben sowie eine Berechnung des Nachlass...mehr

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ZErb 11/2018, Inhalt und Fo... / cc) Fiktiver Nachlass, insbesondere unentgeltliche Zuwendungen

Auch im Hinblick auf den fiktiven Nachlass treffen den Notar entsprechend den vorerwähnten Grundsätzen Ermittlungspflichten. Die Erkenntnisquellen des Notars sind insofern jedoch oftmals eingeschränkt. Angezeigt sind aber hinsichtlich ausgleichungs- und ergänzungspflichtiger Zuwendungen in aller Regel jedenfalls die Befragung der Erben[38] und die Einholung von vollständigen...mehr

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ZErb 11/2018, Inhalt und Fo... / III. Schlussbetrachtung

In der Praxis werden die Anforderungen, die an ein notarielles Nachlassverzeichnis gestellt werden, zusehends verschärft. Das betrifft zum einen die Aufgabe des Notars zur Wiedergabe, Plausibilitätskontrolle sowie Beurkundung von Erklärungen des Erben und zum anderen seine Pflicht zu eigenen Ermittlungen. Zur Bestimmung des genauen Inhalts dieser den Notar treffenden Pflicht...mehr

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ZErb 11/2018, Inhalt und Fo... / 4

Auf einen Blick Enterbte Angehörige eines Erblassers sind oftmals nicht nur enttäuscht, nicht bedacht worden zu sein, sondern mangels unmittelbarer dinglicher Nachlassbeteiligung auch im Unklaren über den Bestand und Wert des Nachlasses. Genauso wenig Einblick haben sie regelmäßig in lebzeitige Zuwendungen des Erblassers an Dritte. Um dieses Informationsgefälle abzumildern, ...mehr

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ZErb 11/2018, Ergänzungspfl... / Sachverhalt

Die drei minderjährigen Kinder wenden sich gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 22. Februar 2018, mit dem für sie der beteiligte Ergänzungspfleger zur Wahrnehmung ihrer Verfahrensrechte in einem familiengerichtlichen Genehmigungsverfahren bestellt worden ist. Die ergangene Entscheidung ist vor folgendem Hintergrund zu sehen: Am 22. Mai 2007 verstarb der in M wohnhaft...mehr

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FF 11/2018, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2018

29. November bis 1. Dezember 2018 in Münster Programm Donnerstag, 29. November 2018mehr

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ZErb 11/2018, Eintragung ei... / Aus den Gründen

III. Die nach § 78 Abs. 1 GBO statthafte und auch im Übrigen gemäß § 78 Abs. 3 GBO iVm § 71 FamFG zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Die Erwägungen des Beschwerdegerichts halten einer rechtlichen Nachprüfung stand. 1. Ohne Rechtsfehler nimmt das Beschwerdegericht an, dass das Grundbuchamt den auf § 36 GBO gestützten Eintragungsantrag zu Recht zurückgewiesen hat; denn...mehr

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FF 11/2018, Der Tod im Fami... / I. Materielles Recht

1. Stirbt ein Verlobter, ist das Verlöbnis aufgehoben und im Zweifel sind Geschenke nicht zurückzugeben, § 1301 S. 2 BGB. 2. Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen, § 1353 BGB. Sie endet mit dem Tod des Ehepartners. Wird ein Ehepartner irrtümlich für tot erklärt und heiratet der andere danach wieder, ohne dass er Kenntnis von dem Irrtum hat, dann löst die neue Ehe die alte Eh...mehr

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FF 11/2018, (Nicht-) Anerke... / 2 Anmerkung

Problemstellung In dem Verfahren geht es um die Wirksamkeit einer im Rahmen eines gemäß § 107 FamFG geführten Anerkennungsverfahrens zu beurteilenden, vor einem geistlichen Shari'a-Gericht in Syrien vollzogenen einseitigen Verstoßungsscheidung (sog. Privatscheidung). Eine Privatscheidung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie nur auf der Willenserklärung eines (oder auf einem v...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Kanzleimanagement: So bauen Sie ein Netzwerk hilfreicher Kontakte auf

Networking ist heutzutage ein sehr häufig gebrauchter Begriff. Ein Netzwerk zu haben und zu "networken" gehört schon fast zum guten Ton. Für Steuerberater kann Networking ein wichtiges Instrument zur Steigerung des Kanzleierfolgs sein. Mit der richtigen Vorgehensweise und einigen einfachen Maßnahmen gelingt es oft, ein individuelles Kontaktnetzwerk aufzubauen, das Sie auf vi...mehr

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Aufteilungsplan: Aufgaben

Leitsatz Wird eine Wohnung in dem der Eintragungsbewilligung beigefügten Aufteilungsplan lediglich in einer horizontalen Ebene dargestellt, lässt sich nach der Grundbucheintragung, die sich hierzu nicht verhält, nicht feststellen, dass sich das Sondereigentum auch auf einen etwaigen über dem Dachgeschoss befindlichen Raum beziehen soll. Normenkette WEG § 1 Abs. 5, § 5 Abs. 2,...mehr

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Anerkennung der Beurkundung einer Verschmelzung durch einen Schweizer Notar

Zusammenfassung Die Beurkundung einer Verschmelzung von zwei deutschen GmbHs durch einen Schweizer Notar mit Amtssitz im Kanton Basel-Stadt erfüllt jedenfalls dann die Anforderungen der notariellen Beurkundung der Verschmelzungsbeschlüsse und des Verschmelzungsvertrags nach §§ 6, 13 UmwG, wenn die Niederschrift in Gegenwart des Notars den Beteiligten vorgelesen, von ihnen ge...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Anzeigepflicht der Notare und Mitteilungspflichten nach der Zinsinformationsverordnung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Obwohl Notare zu den in § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b AO aufgezählten Personen gehören, schränkt ihr dadurch gegebenes Verweigerungsrecht die für Notare bestehenden gesetzlichen Anzeigepflichten nicht ein (§ 102 Abs. 4 AO). Wegen der die Notare betreffenden besonderen umfassenden Anzeigepflichten s. die einschlägigen Einzelsteuergesetze,...mehr

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zerb 10/2018, Zur Feststell... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht und mit zutreffender Begründung ist das Nachlassgericht nach Durchführung der Beweiserhebung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erblasserin bei der Errichtung des Testaments vom 7.2.2017 infolge einer schweren Demenz nicht mehr testierfähig war. 1. Die Rügen des Beschwerdeführers zum vom Nachlassgericht gewählten Verfahren greifen nich...mehr

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AGS 10/2018, Verfahrenswert... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig und auch in der Sache begründet. Dem Beschwerdevorbringen der Bezirksrevisorin ist nämlich beizutreten. Der Wert des Verfahrens einer Volljährigenadoption – einer nichtvermögensrechtlichen Angelegenheit – ermittelt sich vorrangig nach § 42 Abs. 2 FamGKG und nur bei Fehlen genügender Anhaltspunkte nach dem bezifferten Auffangwert des § 42 Abs. 3 Fa...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Steuerpflichtige

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berichtigungspflicht trifft den Stpfl. (s. § 33 AO). Es ist in Bezug auf abgegebene Erklärungen unabhängig davon zur Berichtigung verpflichtet, ob die Erklärung von ihm selbst oder – in Erfüllung seiner (des Stpfl.) Erklärungspflicht – von einem Dritten für ihn abgegeben worden ist. Beruht die Kenntnis der Finanzbehörde über den steu...mehr

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zerb 10/2018, Inhalt und Fo... / c) Fiktiver Nachlass

Nachdem Wortlaut der §§ 2314 Abs. 1, 2311 BGB beschränkt sich die zu erteilende Auskunft auf den Bestand des Nachlasses bei Eintritt des Erbfalls, sodass an sich keine Angaben zu lebzeitigen vermögensmindernden Verfügungen des Erblassers zu machen sind. Der Anwendungsbereich des § 2314 BGB ist allerdings über den Wortlaut hinaus auszuweiten. So kann dem Pflichtteilsberechtig...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 53 Zustellung

Schrifttum Werth, F., Völkerrechtliche Zulässigkeit von Auslandszustellungen im finanzgerichtlichen Verfahren unter besonderer Berücksichtigung der Zustellung in die Schweiz, DStZ 2006, 647. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zustellung ist eine – formalisierte – Unterart der Bekanntgabe (§ 122 Abs. 5 AO, § 166 Abs. 1 ZPO). § 53 Abs. 1 FGO schreibt sie für bestimmte Fäl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Joecks, Die Stellung der Kreditwirtschaft im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren, WM Beilage 1/98 zu Heft 20, 1998; Dittges/Grass, EG-Rechtswidrigkeit der Fahndungswelle bei deutschen Banken, BB 1998, 1390; Dörn, Vernichtung beschlagnahmter Beweisunterlagen bei fehlender Rückgabemöglichkeit, wistra 1999, 175; Kunz, Durchsuchung und Beschlagnahme im Steuerstrafverfahren,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Objektiver Tatbestand

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Den objektiven Tatbestand der Bußgeldvorschrift des § 378 AO bildet die Verkürzung von Steuern oder die Erlangung nicht gerechtfertigter Steuervorteile, entweder durch unrichtige oder unvollständige Angaben über steuererhebliche Tatsachen gegenüber Finanz- oder anderen Behörden (aktive Tathandlung) oder durch pflichtwidriges In-Unkenntni...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Inhalt und Grenzen der Auskunftspflicht

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hinsichtlich des Inhalts der zu erteilenden Auskunft bestimmt § 93 Abs. 3 Satz 1AO, dass die Auskünfte nach bestem Wissen und Gewissen zu erteilen sind, was ohnehin selbstverständlich ist, weil die Pflicht zur Auskunftserteilung nur als Pflicht zur Erteilung von wahren und vollständigen Auskünften verstanden werden kann. Nach § 93 Abs. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeine Voraussetzungen der Zurückweisung

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bevollmächtigte und Beistände, die geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, ohne dazu befugt zu sein, sind zurückzuweisen; dies gilt jedoch nicht für Notare und Patentanwälte (s. § 80 Abs. 8 AO i. V. m. § 4 Nr. 1 und 2 StBerG), ebenso wie für Beratungsstellenleiter von Lohnsteuerhilfevereinen (§ 23 Abs. 3 StBerG) und natürliche Per...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zur Amtshilfe Verpflichtete

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zur Amtshilfe verpflichtet sind alle Gerichte und Behörden (§ 111 Abs. 1 Satz 1 AO). Was unter Behörden in diesem Sinne zu verstehen ist, ist nicht definiert. Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift ist der Begriff nicht eng auszulegen; er umfasst alle öffentlichen Stellen, soweit sie in § 111 Abs. 3 AO nicht ausdrücklich ausgenommen sind...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Personen in einem sonstigen Amtsverhältnis (§ 7 Nr. 2 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu diesem Personenkreis zählen Träger eines öffentlichen Amtes, die nicht Beamte oder Richter i. S. des § 7 Nr. 1 AO sind, soweit sie in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen. Dies betrifft z. B. nicht beamtete Regierungsmitglieder, Notare und Notarassessoren ohne Rücksicht auf Art und Inhalt ihrer Tätigkeit. Nicht darunter ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Behörde (§ 6 Abs. 1 AO)

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff der Behörde i. S. des § 6 Abs. 1 AO entspricht nicht mehr ganz dem in § 1 Abs. 4 VwVfG und § 1 Abs. 2 SGB X enthaltenen allgemeinen Behördenbegriff. Es wird in der AO nun klargestellt, dass es sich um eine öffentliche Stelle handeln muss. Die detaillierte Differenzierung in "öffentlichen Stellen" und "nicht-öffentliche Stelle...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Anzeige

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Anzeigen sind Mitteilungen über Vorgänge, die steuerlich erheblich sein können, weil sie es den Finanzbehörden ermöglichen, diese zu prüfen und ggf. eine Steuer festzusetzen. Anzeigepflichten des Stpfl. sind z. B. Anzeigen als Erwerber nach § 30 ErbStG (BFH v. 10.11.2004, II R 1/03, BStBl II 2005, 244), nicht jedoch die besondere Mitteil...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Als Bevollmächtigte oder Beistände infrage kommende Personen

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als Bevollmächtigte und Beistände kommen Personen in Betracht, die nach §§ 3 und 4 StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen (zum Begriff s. FG He v. 18.01.2007, 13 K 1124/06, EFG 2007, 897) befugt sind. Das sind nach § 3 Nr. 1 StBerG Steuerberater und –bevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsan...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Betroffener Personenkreis

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Personenkreis, dem das beruflich bedingte Verweigerungsrecht zusteht, ist in Abs. 1abschließend genannt. Es handelt sich also nicht um eine nur beispielhafte Aufzählung, sodass sich andere Berufsgruppen nicht auf ein berufsbedingtes Aussageverweigerungsrecht berufen können. Deshalb steht auch Mitarbeitern von Kreditinstituten kein Au...mehr