Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 8 Sicherheitsleistung

Ein Gläubiger kann vom Schuldner zum Teil eine Sicherheit verlangen. Eine sehr bekannte Sicherheit ist die Mietsicherheit ("Kaution"). Mietsicherheit Das BGB sagt nicht, dass der Mieter eine Mietsicherheit schuldet. Die Mietvertragsparteien können sie aber vereinbaren. Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese nach § ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.1 Überwachung der Verschonungsvoraussetzungen

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens bestehen für die Finanzämter bestimmte Pflichten gegenüber anderen Finanzämtern. Hierzu enthält die Verwaltungsanweisung v. 7.12.2017[1] verschiedene Anweisungen an die Finanzämter, von denen die Kenntnis im Zusammenhang mit den Betriebsfinanzämtern praktisch besonders bedeutsam sind. Denn die Betriebsfinanzämter sind angehalten im Zusamme...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 9.1 Schuldverhältnisse aus Vertrag

Ein Schuldverhältnis wird in der Regel durch ein Rechtsgeschäft (dazu Kap. B.II.1.2) begründet. Dies kann beispielsweise ein Kauf-, Miet-, Dienst- oder Werkvertrag sein. Recht der Schuldverhältnisse Das Recht der Schuldverhältnisse bildet das 2. Buch des BGB mit den §§ 241 bis 853 BGB. Wohnungseigentum Der BGH sieht aber auch in den Vereinbarungen der Wohnungseigentümer für ihr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschenke / 3 Verstoß gegen Geschenkannahmeverbot

Bei (mehrfachem) Verstoß gegen diese Pflichten ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Regelmäßig wird zuvor eine Abmahnung erforderlich sein.[1] Der wiederholte Verstoß eines Angestellten im öffentlichen Dienst gegen das Verbot gem. § 3 Abs. 2 TVöD, ohne Zustimmung des Arbeitgebers Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf seine dienstliche Tätigkeit anzunehmen, ist an si...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 10.3 Inhalt des Kaufvertrags

Durch einen Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache nach § 433 BGB verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache außerdem frei von Sach- und Rechtsmängeln (dazu Kap. B.II.1.10.4 und B.II.1.10.5) zu verschaffen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zah...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 9.6 Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Eine Person kann für jeden Vertrag individuell mit einer anderen Person im Einzelnen aushandeln, welche Pflichten und Rechte jeweils bestehen sollen (siehe auch § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB). Im Geschäftsleben wäre ein derartiges Vorgehen nicht nur unzweckmäßig, sondern häufig unmöglich. Es gibt daher seit Langem vorformulierte (= bestehende) Vertragsbedingungen, die eine Vertrag...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 2.6.3 Besonders wichtige und häufig vorkommende Verträge

Für besonders wichtige und häufig vorkommende Verträge gibt es im BGB Rechtsnormen, welche die Verträge typisiert ausgestalten, z. B. den Kaufvertrag oder den Mietvertrag. Durch den Mietvertrag wird der Vermieter z. B. nach § 535 Abs. 1 Satz 1 BGB verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Die Vertragsparteien können ihre Beziehungen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietrecht (ZertVerwV) / 3.3.1 Überblick

Der Vermieter kann nach § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB ordentlich kündigen, wenn er ein "berechtigtes Interesse" an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist gem. § 573 Abs. 1 Satz 2 BGB ausgeschlossen. Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt nach §§ 573 Abs. 2, 573a BGB insbesondere vor: O...mehr

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Umsatzsteuer in der Schweiz / 7 Reform der MwSt-Besteuerung ab 1.1.2025

Ab 1.1.2025 sind folgende Änderungen des schweizer MwSt-Rechts zu beachten: Einführung einer freiwilligen Ausgleichs- und Pauschalbesteuerungsmethode, um die Einhaltung der Steuervorschriften für Steuerzahler im Rahmen von Mehrwertsteuer-Pauschalsätzen zu vereinfachen. Steuerpflichtige müssen bei dieser Methode die auf ihre Ausgaben entrichtete Vorsteuer nicht erfassen; Vorste...mehr

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Allgemeines Vertragsrecht (... / 9 Schuldverhältnisse

Ein Schuldverhältnis ist eine Sonderverbindung zwischen 2 oder mehreren Personen (dazu Kap. B.II.1.1.1). Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger nach § 241 Abs. 1 Satz 1 BGB berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern (die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen, § 241 Abs. 1 Satz 2 BGB). Das Schuldverhältnis kann, woran § 241 Abs. 2 BGB erinnert,...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 2.2.1 Grundsatz

§ 13 Abs. 1 WEG (1) Jeder Wohnungseigentümer kann, soweit nicht das Gesetz entgegensteht, mit seinem Sondereigentum nach Belieben verfahren, insbesondere dieses bewohnen, vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen, und andere von Einwirkungen ausschließen. Nach § 13 Abs. 1 WEG darf jeder Wohnungseigentümer die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile u. a. vermieten...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 9.6.4 Inhaltskontrolle

Nach § 307 BGB sind Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine derartige unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist. Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel nach...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 9.5 Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern

Es ist möglich, dass dem Gläubiger nur ein Schuldner gegenübersteht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die GdWE bei einer X-GmbH Heizöl kauft oder mit einem Verwalter einen Verwaltervertrag schließt oder mit einem Unternehmen verabredet, dass dieses sich um den Winterdienst kümmert. Es ist aber auch möglich, dass einem Gläubiger mehrere Schuldner gegenüberstehen. So ist...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.4 Kompetenzschutzklagen

Kompetenzschutzklagen kommen in Betracht, wenn ein Organ der GdWE seine Kompetenzen überschreitet. Kompetenzüberschreitung des Verwalters Der Verwalter kann seine Pflichten als Organ der GdWE verletzen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn er eine Versammlung einberuft, obwohl sich sein Ermessen, das er für die GdWE ausübt, auf "null" reduziert hat und die Einberufung verbie...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Heizkostenverordnung (ZertV... / 1.5.5 Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen (§ 6a Abs. 1, Abs. 2 HeizkostenV)

Sind in einer Wohnungseigentumsanlage fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung installiert worden, hat der Gebäudeeigentümer den Nutzern nach § 6a Abs. 1 HeizkostenV monatlich Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen für Heizung und Warmwasser auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs oder der Ablesewerte von Heizkostenverteilern mitzuteilen. Die Verbrauchsi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 3.10 Rechtsfolgen: Können und Dürfen im Innenverhältnis

Besitzt eine Person eine Vertretungsmacht, kann sie den Vertretenen rechtsgeschäftlich binden. Ob sie diese Bindung im Innenverhältnis herstellen darf, ist eine andere Frage. Sie stellt sich insbesondere für Verwaltungen in Wohnungseigentumsanlagen, denn nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG kann die Verwaltung die GdWE in fast allen Belangen vertreten. Innenverhältnis Ob die Verwaltung...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.2.2 Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn die unmittelbare Beteiligung am Nennkapital dieser Gesellschaften 25 % oder weniger beträgt.

Auch wenn zum Betriebsvermögen der Betriebe oder Gesellschaften Anteile an Kapitalgesellschaften gehören und wenn die unmittelbare Beteiligung am Nennkapital dieser Gesellschaften 25 % oder weniger beträgt, sind die Anteile dem Verwaltungsvermögen zuzurechnen (siehe auch R E 13b.20 ErbStR 2019). Bei der sogenannte Poolregelung ist Folgendes zu beachten: Ob die Grenze von 25 %...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 10.2.1 Grundsatz

Die Entscheidung, ob die GdWE eine Sache kauft, müssen nach § 19 Abs. 1 WEG grundsätzlich die Wohnungseigentümer durch Beschluss treffen oder nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG vereinbaren. Die Verwaltung kann diese Entscheidung als Organ der GdWE von Gesetzes wegen nur dann treffen, wenn die Wohnungseigentümer das vereinbart oder beschlossen haben oder wenn die Voraussetzungen des ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Heizkostenverordnung (ZertV... / 1.5.1 Überblick

Gem. § 3 Satz 1 HeizkostenV muss eine Jahresabrechnung die Kosten, die der HeizkostenV unterfallen, nach ihren Maßstäben umlegen. Vor allem sind nur Umlageschlüssel maßgeblich, die konform mit der HeizkostenV festgelegt worden sind. Nach der ständigen Rechtsprechung entspricht allein eine den Anforderungen der HeizkostenV genügende Jahresabrechnung den Grundsätzen ordnungsmä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.5.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

a) Es liegt von den Schulden und Lasten ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem zu Wohnzwecken vermieteten Grundstück vor Liegen Schulden und Lasten vor, die mit dem zu Wohnzwecken vermieteten Grundstück in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind diese nur anteilig abziehbar.[1] Dies ergibt sich nun nicht mehr aus dem bisherigen § 10 Abs. 6 Satz 5 ErbStG aF sondern aus d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 9.6.2 Anwendungsbereich und Bereichsausnahmen

Eine Reihe von Vorschriften zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nach § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen nicht anwendbar. Weiteres bestimmt insoweit § 310 Abs. 1 Satz 2 BGB. Verbraucherverträge Bei Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbrauch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Schweiz / 4.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer

Die schweizerische Mehrwertsteuer ist eine Selbstveranlagungssteuer. Unternehmer (z.B. Händler, Handwerker, Fabrikant oder Dienstleistungserbringer) müssen daher ihre Steuerpflicht selbst abklären und sich, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, bei der ESTV anmelden. Personen, die nach Art. 10 CH-MwStG (Inlandsteuer) steuerpflichtig werden, haben sich unaufgefordert b...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 9.2 Schuldverhältnisse aus Gesetz

Ein Schuldverhältnis kann aber auch schon durch die bloße Aufnahme von Vertragsverhandlungen entstehen (vgl. § 311 Abs. 2 BGB) oder durch das Gesetz begründet werden (gesetzliches Schuldverhältnis). Ein gesetzliches Schuldverhältnis soll unter den Wohnungseigentümern als gemeinsame Eigentümer des gemeinschaftlichen Eigentums bestehen.[1] Ein Wohnungseigentümer hat auch im Ra...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Konsequenzen der Erwerbsfiktion

Rz. 43 Durch die Bezugnahme auf § 1a Abs. 2 UStG in § 1c Abs. 2 UStG wird das Verbringen eines Gegenstands durch die Streitkräfte wie ein unternehmerisches Verbringen behandelt, das der Erwerbsbesteuerung unterliegt. Die Streitkräfte unterliegen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1c Abs. 2 UStG immer der Steuerpflicht des innergemeinschaftlichen Erwerbs. Eine etwaige St...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 5 Weitergabe von begünstigtem Vermögen

Wie bisher schon gibt es auch die Regelung zur Weitergabe von begünstigtem Vermögen zu beachten. Diese hat sich inhaltlich nicht verändert und ist nun in § 13a Abs. 5 ErbStG enthalten. Nach dieser Regelung kann ein Erwerber den Verschonungsabschlag gem. § 13a Abs. 1 ErbStG und den Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG nicht in Anspruch nehmen, soweit er begünstigtes Vermögen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaft- und Schenkungste... / 3.8 Weiterübertragungsverpflichtung

Das Kind kann die Steuerbefreiung nicht in Anspruch nehmen, soweit es das begünstigte Vermögen aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers (Testament) oder einer rechtsgeschäftlichen Verfügung (Erbvertrag) des Erblassers auf einen Dritten übertragen muss.[1] Anwendungsfälle sind z. B. das Vermächtnis (auch Vorausvermächtnisse), Schenkungen auf den Todesfall und Aufl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Nichtsteuerbarkeit des innergemeinschaftlichen Erwerbs (§ 1c Abs. 1 UStG)

Rz. 13 Die Regelung des Art. 3 Abs. 1 Buchst. a i. V. m. Art. 2 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL ist durch § 1c Abs. 1 UStG 1993 nicht vollständig in innerstaatliches Recht umgesetzt. Nach den Richtlinienbestimmungen entfällt die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenständen, deren Lieferung im Inland nach Art. 148 und 151 MwStSystRL steuerfrei wäre. Unter die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.3.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Das Jahressteuergesetz 2020 sieht – um einen ungerechtfertigten steuerlichen Vorteil durch den unbegrenzten Abzug von Schulden und Lasten zu vermeiden – folgende Änderungen für den Schuldenabzug vor. Es werden Schulden und Lasten anteilig gekürzt, die nicht in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen stehen. Dies sind z. B. Pflichtteilsverbindlic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 10.1 Überblick zum Kaufvertrag (§ 433 BGB)

Das BGB regelt in seinem 2. Buch 8. Abschnitt zu den einzelnen Schuldverhältnissen (§§ 433 bis 853) an 1. Stelle den Kaufvertrag. Diese Stellung zeigt die besondere Bedeutung, die Kaufverträge im Alltag haben. Für die GdWE spielen sie zwar eine untergeordnete Rolle, da im Wohnungseigentumsrecht Dienst-, Energie-, Geschäftsbesorgungs-, Miet-, Wärme-, Versicherungs- und Werkve...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietrecht (ZertVerwV) / 3.2.1.1 Alle Mietverträge

Jede Vertragspartei, also Vermieter oder Mieter, kann einen Mietvertrag – welchen auch immer – nach § 543 Abs. 1 Satz 1 BGB aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund i. d. S. liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beide...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Heizkostenverordnung (ZertV... / 1.3.3 Leasing, Kauf oder Miete der Ausstattung

Der Gebäudeeigentümer kann die Ausstattung zur Verbrauchserfassung kaufen. Er hat, wie § 4 Abs. 2 HeizkostenV zeigt, aber auch die Möglichkeit, die Ausstattung zur Verbrauchserfassung zu mieten oder durch eine andere Art der Gebrauchsüberlassung zu beschaffen. Abwägung im Einzelfall Folgen von Leasing, Kauf oder Miete Der Gebäudeeigentümer muss abwägen, welcher Weg für ihn pass...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.2.3 Teilnahme von Konzernmitarbeitern oder Leiharbeitnehmern

Eine Betriebsveranstaltung liegt auch dann vor, wenn an einer betrieblichen Veranstaltung mit gesellschaftlichem Charakter Arbeitnehmer anderer Unternehmen im Konzernverbund oder Leiharbeitnehmer teilnehmen. In diesen Fällen ist der Freibetrag von bis zu 110 EUR für diese Personen ebenfalls anzuwenden, wenn die Betriebsveranstaltung allen Arbeitnehmern und damit z. B. auch al...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslösungen / Zusammenfassung

Begriff Auslösungen sind zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers, die dem an eine auswärtige Arbeitsstelle entsandten Arbeitnehmer einen Ausgleich für die Mehrkosten gewähren sollen, die durch die Arbeit außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte entstehen. Auslösung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, den das Lohnsteuerrecht nicht kennt. Auslösung im lohnsteuerrechtlichen Sinne i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.1 Die neue Regelung im Einzelnen

In § 13a Abs. 9 ist nun ein Vorwegabschlag für Familienunternehmen vorgesehen. Dieser beträgt höchstens 30 %. Der Vorwegabschlag darf diese Grenze nicht übersteigen. Für die Inanspruchnahme des Vorwegabschlags muss kein Antrag gestellt werden. Aber es besteht für den Erwerber die Verpflichtung, die Voraussetzungen für den Vorwegabschlag nachzuweisen.[1] Praxis-Tipp Pauschaler ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.6 Verfahrensrechtliches

Der Erwerber obliegt nach § 13a Abs. 9 Satz 5 Nr. 1 ErbStG die Verpflichtung, dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt die Änderungen der genannten Bestimmungen oder der tatsächlichen Verhältnisse innerhalb einer Frist von einem Monat anzuzeigen (Anzeigeverpflichtung). In § 13a Abs. 9 Satz 5 Nr. 2 ErbStG ist eine entsprechende Festsetzungsfrist vorgesehen. Demnach en...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.3 Begünstigtes Vermögen (Zeilen 3 bis 5)

Begünstigt sind zu Wohnzwecken vermietete bebaute Grundstücke (oder Gebäudeteile), die im Inland oder in einem EU-/EWR-Staat belegen sind.[1] Zu den bebauten Grundstücken in diesem Sinne gehören Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum oder entsprechende Grundstücksteile anderer Grundstücksarten. Praxis-Tipp Garagen etc. Auch Garagen, Nebenräume und Ne...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.2.1 Aktivprozesse

Entscheidung zur Aktivklage Ob die GdWE Klage erhebt, müssen nach § 19 Abs. 1 WEG die Wohnungseigentümer beschließen. Die Verwaltung ist nach § 27 Abs. 1 WEG berechtigt und verpflichtet, die Entscheidung selbst zu treffen, wenn die Klageerhebung eine untergeordnete Bedeutung hat und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führt oder zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung ein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Heizkostenverordnung (ZertV... / 1.3.2 Ausstattungen zur Verbrauchserfassung

Der Gebäudeeigentümer hat nach § 4 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen und dazu die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen. Heizkostennovelle 2021 Die am 1.12.2021 in Kraft getretene Novelle der HeizkostenV sieht neue Techniken und Verbrauchsinformationen[1] vor, die innerhalb bestimmte...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung, Gesam... / 5 Umsatzsteuervoranmeldung: So wird die Gesamtdifferenz berücksichtigt

Bei den Umsatzsteuervoranmeldungen muss die Gesamtdifferenz für jeden Voranmeldungszeitraum berechnet werden. Allerdings können innerhalb der Voranmeldungszeiträume eines Jahres negative und positive Gesamtdifferenzen miteinander verrechnet werden. Praxis-Beispiel Gesamtdifferenz in den Umsatzsteuervoranmeldungenmehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.19.3 Obliegenheit des Arbeitgebers zur Zuweisung von Alturlaub vor Anordnung von Kurzarbeit

Voraussetzung für die Gewährung von Kurzarbeitergeld ist gem. § 95 SGB III u. a., dass ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt. Gemäß § 96 SGB III ist ein Arbeitsausfall erheblich, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen oder auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, er vorübergehend und nicht vermeidbar ist und im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) minde...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechtsverhältnis der Wohnun... / 2.2 Rechte und Pflichten des Nießbrauchers

Der Nießbraucher ist kein Wohnungseigentümer – er hat keine Pflichten und keine Rechte als Wohnungseigentümer. Infolgedessen schuldet er kein Hausgeld, ist nicht zu einer Versammlung zu laden und hat dort keine eigenen Rechte und ist nicht berechtigt, die Verwaltungsunterlagen einzusehen. Aus dem zwischen Nießbraucher und Wohnungseigentümer bestehenden (Begleit-)Schuldverhältnis...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten der Wo... / Zusammenfassung

Überblick Die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer nennt Anlage 1 zu § 1 Satz 1 ZertVerwV in Ziff. 2.1.5. Der DIHK-Rahmenplan (Stand März 2022) taxiert diesen Prüfungsgegenstand mit S+M/3.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten der Wo... / 1 Gebrauchs-/Nutzungsrechte

Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer 1.1 Gebrauch des Sondereigentums 1.1.1 Überblick Jeder Wohnungseigentümer ist nach § 13 Abs. 1 WEG berechtigt, sein Sondereigentum zu bewohnen, also es zu gebrauchen. Mit dem Begriff des "Gebrauchs" ist die selbstnützige, tatsächliche Verwendung des Sondereigentums, vor allem Gehen, Laufen, Schlafen, Spielen, Treten und Wohnen gemeint...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten der Wo... / 6 Überwachungspflichten

Den Wohnungs- als Sondereigentümer treffen sämtliche Pflichten, die das Sondereigentum als Grundstück betreffen. Er muss z. B. die Verkehrssicherungspflichten erfüllen oder andere vor den Gefahren schützen, die ihnen wegen des Zustands des Sondereigentums drohen. Werden beispielsweise in einem im Sondereigentum stehenden Raum gefährliche Gegenstände und Materialien gelagert,...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer (ZertVerwV)

Zusammenfassung Überblick Die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer nennt Anlage 1 zu § 1 Satz 1 ZertVerwV in Ziff. 2.1.5. Der DIHK-Rahmenplan (Stand März 2022) taxiert diesen Prüfungsgegenstand mit S+M/3. 1 Gebrauchs-/Nutzungsrechte Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer 1.1 Gebrauch des Sondereigentums 1.1.1 Überblick Jeder Wohnungseigentümer ist nach § 13 Abs. 1 WEG ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechtsverhältnis der Wohnun... / 3.2.1 Verstöße gegen die Pflichten aus § 14 Abs. 1, Abs. 2 WEG

Nach § 17 Abs. 2 WEG ist ein Veräußerungsverlangen insbesondere dann gerechtfertigt, wenn der Wohnungseigentümer trotz Abmahnung wiederholt gröblich gegen die ihm nach § 14 Abs. 1, Abs. 2 WEG obliegenden Pflichten verstößt. Infrage kommt die konkrete Ausgestaltung einer Vermietung eines Wohnungseigentums an Feriengäste[1] oder der Fall, dass derjenige, der ein Wohnungseigent...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechtsverhältnis der Wohnun... / 2.3 Rechte und Pflichten des Wohnungseigentümers

Überlässt ein Wohnungseigentümer sein Sondereigentum einem Nießbraucher, muss der Wohnungseigentümer nach §§ 16 Abs. 1 Satz 3, 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG dafür sorgen, dass der Dritte vom Sondereigentum und vom gemeinschaftlichen Eigentum Gebrauch macht und dieses nur nutzt, wie es dem Wohnungseigentümer nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG geboten ist. Der Wohnungseigentümer muss mithin auf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten der Wo... / 7 Duldungspflichten

7.1 Betreten Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, das Betreten seines Sondereigentums zu dulden. Diese Duldungspflicht soll der GdWE bzw. von ihr beauftragten Dritten, beispielsweise einem Handwerker, ermöglichen, das gemeinschaftliche Eigentum im Bereich des Sondereigentums, zu erhalten und/oder baulich zu verändern. Einbau von Messger...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten der Wo... / 7.2 Andere Einwirkungen

7.2.1 Allgemeines Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Fall 2 und Abs. 2 Nr. 2 WEG ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, bestimmte Einwirkungen auf sein Sondereigentum zu dulden.[1] Unerheblich ist, ob die Einwirkungen ihren Ausgang im gemeinschaftlichen Eigentum oder im Sondereigentum genommen haben. Beispiele für solche Einwirkungen sind das Aufbrechen, Beschädigen und Zerstören der...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten der Wo... / 1.1 Gebrauch des Sondereigentums

1.1.1 Überblick Jeder Wohnungseigentümer ist nach § 13 Abs. 1 WEG berechtigt, sein Sondereigentum zu bewohnen, also es zu gebrauchen. Mit dem Begriff des "Gebrauchs" ist die selbstnützige, tatsächliche Verwendung des Sondereigentums, vor allem Gehen, Laufen, Schlafen, Spielen, Treten und Wohnen gemeint.[1] Vermietung/Verpachtung Kein Gebrauch ist die Vermietung/Verpachtung. H...mehr