Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Arbeitnehmersparzulage / 7 Arbeitgeberhaftung für Sparzulage

Soweit der Arbeitgeber seine Pflichten nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz verletzt hat, haftet er für zu Unrecht gezahlte Sparzulagen. Eine solche Pflichtverletzung kann sich z. B. aus einer Verletzung von Kennzeichnungs- oder Anzeigepflichten i. S. d. § 15 Abs. 3 5. VermBG ergeben. Bei der Arbeitgeberhaftung für zu viel gezahlte Arbeitnehmersparzulagen gelten die Regeln de...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 182 Die Revision hatte Erfolg. Mit Recht hatte das Berufungsgericht allerdings angenommen, dass der Beklagte eine Person war, deren Haftung nach § 104 Abs. 1 S. 1 SGB VII beschränkt war. Nach dieser Bestimmung sind Unternehmer den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, ...mehr

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Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / 3.4 Fall- und Personengruppen, die nicht unter den Anwendungsbereich der eAU- Bescheinigung fallen

Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten: Von dem Befreiungstatbestand nach § 5 Abs. 1a EFZG nicht erfasst sind nach dem Gesetzeswortlaut Personen, die eine geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten gemäß § 8a SGB IV ausüben. Privatversicherte: Zudem bleibt es bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern bei dem bisherigen Verfahren nach § 5 Abs. 1 EFZG. Der privat...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / 2. Weitere Folgen der Empfangszuständigkeit nach Art. 13 EuErbVO

Rz. 71 Auf Rechtsfolgenseite wird Art. 13 EuErbVO flankiert von Art. 28 lit. b EuErbVO, wonach die erbrechtlichen Erklärungen formwirksam sind, wenn sie den Formerfordernissen des Rechts des Staates entsprechen, in dem der Erklärende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.[138] Bei Erklärungen aufgrund von Art. 13 EuErbVO vor einem deutschen Gericht enthält § 31 S. 2 und 3 IntEr...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 259 In diesem neueren Urt. v. 23.3.2004 – VI ZR 160/03 hatte sich der BGH mit dem Verhältnis der Haftungsprivilegien bei so genannten Helferfällen, in denen die Zuordnung von Tätigkeiten zu mehreren Unternehmen in Betracht kommt, zu befassen. Bei § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII ist der auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätige Unternehmer nur dann privilegiert, wenn er selbs...mehr

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Slowenien / II. Gesetzliche Erben erster Ordnung

Rz. 14 Gesetzliche Erben erster Ordnung sind die Kinder sowie der Ehegatte [31] des Erblassers. Grundsätzlich erben sie zu gleichen Teilen (Art. 11 Abs. 1, 2 ErbG). Uneheliche Kinder sind ehelichen gleichgestellt (Art. 4 Abs. 2 ErbG).[32] Rz. 15 Das Familiengesetzbuch (FamGB)[33] sieht ausschließlich eine Volladoption von Kindern[34] vor (Art. 9, 212 ff. FamGB). Mangels abweic...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 4 Das Berufungsgericht war der Ansicht, der Schadensersatzanspruch des Geschädigten sei auf die Klägerin unabhängig davon übergegangen, ob und wann sie die Behandlungskosten der Krankenkasse tatsächlich erstattet habe. Für die Frage des Rückgriffs nach § 81a BVG komme es allein darauf an, dass der Versorgungsträger zur Erstattungsleistung herangezogen worden sei. Im Anwe...mehr

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Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / Zusammenfassung

Begriff Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) ist das zentrale Instrument zum Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit. Sie wird vom behandelnden Arzt ausgestellt und enthält Angaben zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtlicher Dauer sowie Angaben dazu, ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Angaben zur Diagnose enthält di...mehr

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Überstunden / 2 Leistungspflicht

Überstunden bedeutet die Erbringung von Arbeitsleistung außerhalb der regelmäßigen arbeitsvertraglichen Arbeitszeit. Die Verpflichtung zur Leistung von Überstunden[1] bedarf einer ausdrücklichen oder konkludenten Regelung im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung, da anderenfalls der Arbeitgeber einseitig das Austauschverhältnis der gegenseitigen ...mehr

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Kroatien / III. Inhalt des Testaments

Rz. 35 Der Erblasser kann durch Testament eine oder mehrere Personen zu Erben einsetzen, Art. 43 ErbG. Hat er mehrere Erben eingesetzt, so erben diese zu gleichen Teilen, wenn der Erblasser die Quoten nicht abweichend geregelt hat. Setzt er Erben zu bestimmten Quoten ein, ohne den Nachlass hierbei auszuschöpfen, so wird der verbleibende Rest von den gesetzlichen Erben geerbt...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 417 Das Berufungsurteil hielt einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Den Beklagten kam kein Haftungsprivileg zugute. Rz. 418 Das Berufungsgericht hatte allerdings zu Recht angenommen, dass die Haftung des Beklagten zu 1 nicht gemäß § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII ausgeschlossen war. Nach dieser Bestimmung sind Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen V...mehr

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Polen / 1. Struktur der Erbengemeinschaft

Rz. 73 Wenn die Erbschaft mehreren Erben zufällt, entsteht eine Nachlassgütergemeinschaft. Auf diese Gemeinschaft und auf die Nachlassteilung finden die Vorschriften über das Miteigentum nach Bruchteilen entsprechende Anwendung. Gemäß Art. 1035 ZGB werden diese Vorschriften unter Berücksichtigung der Art. 1035–1046 ZGB angewendet. Rz. 74 Ein Erbe kann mit Zustimmung der übrig...mehr

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Türkei / 4. Ausschluss vom Pflichtteil

Rz. 70 Ein Erbverzicht erfolgt durch notariell beurkundeten Erbverzichtsvertrag, Art. 528 ZGB (zuvor Art. 475 ZGB).[123] Der Erblasser muss den Erbverzichtsvertrag persönlich abschließen. Kommt der Erbverzichtsvertrag durch eine Vertretung zustande, ist dieser unwirksam.[124] Rz. 71 Der Ausschluss von der Erbfolge ist zum Schutz der Nachkommen eines zahlungsunfähigen Erben ge...mehr

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Türkei / 5. Vor- und Nacherbfolge

Rz. 56 Die Anordnung der Nacherbschaft ist im türkischen Recht – wie im schweizerischen Recht – nur einstufig möglich; eine Bestimmung von Nach-Nacherben ist folglich nicht möglich (Art. 521 Abs. 2 und Art. 522 Abs. 3 ZGB).[103] Der Erblasser kann gem. Art. 521 Abs. 1 ZGB durch Verfügung von Todes wegen den eingesetzten Vorerben verpflichten, die Erbschaft an den Nacherben h...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 104 Diese Beurteilung des Berufungsgerichts hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Die Feststellungen des Berufungsgerichts ließen nicht erkennen, ob und inwieweit die Klägerin aktivlegitimiert war. Rz. 105 Mit Recht wies die Revision darauf hin, dass der Anspruch des R. gegen den Schädiger bzw. gegen den hinter ihm stehenden Haftpflichtversicherer – nunmehr d...mehr

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Slowakei / VI. Hauptverfahren

Rz. 152 Der Gerichtskommissar eröffnet das Hauptverfahren, wenn die materiellrechtlichen Voraussetzungen vorliegen und keine Gründe für die Einstellung des Verfahrens vorliegen.[97] Nach Bestimmung des Kreises der in Betracht kommenden Erben benachrichtigt der Notar i.S.d. § 189 ZPO diese über die Erbschaft und belehrt über die Möglichkeit und die Folgen einer Ausschlagung d...mehr

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Elektronisch unterstützte B... / 3.1 Umfang

Im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung werden regelmäßig die Daten der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung sowie des betrieblichen Rechnungswesens als Teil der Finanzbuchhaltung berücksichtigt. Art und Umfang der für die Betriebsprüfung relevanten Daten und Unterlagen ergeben sich insbesondere aus §§ 8 ff. BVV. Der allgemeine Umfang einer Betriebsprüfung[1] bleib...mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 115 Die Revisionen waren teilweise begründet. Die Klägerin konnte von der Beklagten Schadensersatzleistungen auf ihren Verdienstausfall bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nur insoweit verlangen, als sie von einem Sozialversicherungsträger (hier: gesetzliche Rentenversicherung) infolge der unfallbedingten Erwerbsminderung keine kongruenten Leistungen erhalten oder noc...mehr

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§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / a) Der Fall und die rechtliche Beurteilung

Rz. 17 Die Nichtzulassungsbeschwerde hatte Erfolg, soweit sich die Klägerin gegen die Abweisung ihrer Anträge auf Feststellung der Ersatzverpflichtung der Beklagten für sämtliche materiellen Schäden wendet, die ihr als Folgen eines ärztlichen Eingriffs entstanden waren und entstehen werden und soweit sie sich gegen die Abweisung ihres Antrags auf Feststellung der Ersatzverpf...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 7. Steuervertreter

Rz. 310 Gemäß Art. 18.4 spanErbSt-VO ist der aus spanischer Sicht beschränkt steuerpflichtige Erbe verpflichtet, "eine Person mit Aufenthaltsort in Spanien" als Steuerrepräsentant (representante fiscal) hinsichtlich seiner steuerlichen Verpflichtungen gegenüber den spanischen Steuerbehörden zu benennen.[382] Diese Verpflichtung ist allerdings 2023 für Steuerpflichtige aus ei...mehr

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Italien / 8. Bedingungen, Befristungen, Auflagen

Rz. 116 Testamentarische Verfügungen können unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung (Art. 633 c.c.) angeordnet werden. Eine unmögliche oder nicht erlaubte Bedingung (Beispiele: Zugehörigkeit zu bestimmter Religion bzw. Partei; lebenslanges Verfügungsverbot über Nachlassgegenstände) gilt als nicht angeordnet; die gesamte Zuwendung macht sie aber nur nichtig, wen...mehr

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Norwegen [1] / IV. Nachlassverwalter (bobestyrer)

Rz. 100 Bei einer öffentlichen Nachlassauseinandersetzung wird das Gericht im Regelfall einen Nachlassverwalter (bobestyrer) ernennen, der die gesamten notwendigen Tätigkeiten bis zur Verteilung des Nachlasses übernimmt. Das Gericht kann daneben ggf. auch einen für den Nachlass zuständigen Rechnungsprüfer (revisor) beauftragen (näher § 134 ADL). Rz. 101 Besondere Bestimmungen...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.5.1 Voraussetzungen der Dokumentationspflichten

Der Anwendungsbereich des § 2 Abs. 2 NachwG erfasst jeden Auslandseinsatz, der länger als 4 aufeinanderfolgende Wochen andauert. Die Regelung gilt auch, wenn der Auslandseinsatz in mehreren Ländern erfolgt, solange dazwischen keine zeitliche Unterbrechung eintritt. Gleiches gilt, wenn der mindestens 4-wöchige Aufenthalt durch kurze Inlandsaufenthalte außerhalb der Arbeitslei...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 269 Die Beurteilung des Berufungsgerichts hielt einer revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand. Entgegen seiner Auffassung war der Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegen die Beklagte aus § 823 Abs. 1 und § 280 Abs. 1 BGB gemäß § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X auch in Höhe der Aufwendungen für den Investitionszuschlag nach Art. 14 Abs. 1 GSG auf die Klägerin übergegange...mehr

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Belgien / b) Vor- und Nacherbschaft

Rz. 73 Die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft ist wie die des Vor- und Nachvermächtnisses grundsätzlich verboten, Art. 4.133, § 1 Abs. 1 ZGB, wenn damit die Verpflichtung zur Erhaltung der Erbmasse für den Nacherben bzw. Nachvermächtnisnehmer verbunden ist. Die Einsetzung eines Nacherben bzw. Nachvermächtnisnehmers ist hiernach möglich, soweit sich die Bindung des Begüns...mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 32 Das Berufungsgericht, dessen Urteil u.a. in OLGR Nürnberg 2008, 403 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, das Freistellungsbegehren des Klägers sei nicht begründet, weil eine gesamtschuldnerische Haftung der Parteien i.S.d. §§ 421, 426, 840 BGB nicht vorliege. Zwar stehe die Haftung des Klägers gegenüber der Geschädigten aufgrund des Urteils des OLG München fest. Der Be...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber muss für jede lohnsteuerliche Betriebsstätte beim Betriebsstättenfinanzamt sowohl die von ihm einbehaltene als auch die zu seinen Lasten pauschal erhobene Lohnsteuer anmelden. Dies muss unabhängig davon geschehen, ob Lohnsteuer anfiel oder ob die Lohnsteuer auch tatsächlich abgeführt wird. Die Verpflichtung zur Abgabe weiterer Lohnsteuer-Anmeldungen en...mehr

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Niederlande / 4. Haftung der Erben für die Nachlassschulden

Rz. 87 Die Erben haften gemeinsam für die Nachlassschulden. Gemäß Art. 4:13 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 1 BW obliegt dem überlebenden Ehegatten die Pflicht, diese Schulden zu tilgen. Nach der gesetzlichen Verteilung verbleiben dem überlebenden Ehegatten die Güter des Nachlasses. Die Kinder haben nur ein Forderungsrecht.mehr

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Slowakei / VI. Vererbung an Ausländer

Rz. 133 Auf die Staatsangehörigkeit der Erben wird keine Rücksicht genommen. Ausländer treten in die Rechte und Pflichten des Erblassers im Wege des Erbfalles auf die gleiche Weise wie Inländer ein und sind keinen Beschränkungen aus dem Titel der Staatsangehörigkeit gegenübergestellt.mehr

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Finnland / 3. Erbenhaftung

Rz. 98 Die Erben haften für Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich nur mit dem Nachlassvermögen. Die Haftung der Erben kann aufgrund fahrlässigen oder vorsätzlichen Fehlverhaltens jedoch ausgeweitet wird. So haften die Erben auch mit ihrem eigenen Vermögen, wenn der Nachlass nicht innerhalb der gesetzlichen Frist inventarisiert wird (PK 21:2). Rz. 99 Sofern im Rahmen der Nac...mehr

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Russische Föderation / V. Testamentsvollstreckung

Rz. 54 Grundsätzlich sind die Erben dazu berufen, den letzten Willen des Erblassers zu erfüllen. Der Erblasser kann jedoch gem. Art. 1134 ZGB einen Testamentsvollstrecker einsetzten, der für die ordnungsgemäße Erfüllung des letzten Willens Sorge tragen soll. Dabei kann der Testamentsvollstrecker auch gleichzeitig Erbe sein. Der Erblasser kann aber auch einen unabhängigen Dri...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / 3. Umfang der Bindungswirkung des § 108 SGB VII und Aussetzungspflicht des Gerichts

Rz. 480 BGH, Urt. v. 22.4.2008 – VI ZR 202/07, VersR 2008, 820 Zitat SGB VII § 108 Zum Umfang der Bindungswirkung und zur Pflicht des Zivilgerichts zur Aussetzung seines Verfahrens. a) Der Fall Rz. 481 Der Kläger begehrte Ersatz immateriellen Schadens wegen einer am 18.4.2006 erlittenen Nasenbeinfraktur. Der bei einer Spedition beschäftigte Kläger hielt sich auf dem Betriebsgelän...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / a) Allgemeines

Rz. 39 Die Erbeinsetzung erfolgt durch Erbvertrag (siehe Rdn 51 ff.) oder Testament. Der Erbe tritt in Übereinstimmung mit Art. 661 CC in seiner Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein.[56]mehr

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Schweiz / aa) Unterscheidung von Erbstatut und Eröffnungsstatut

Rz. 16 Das schweizerische IPRG unterscheidet bei der Frage des anwendbaren Rechts zwischen dem sog. Erb(folge)statut und dem Eröffnungsstatut:mehr

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Künstler / 7.2 Aufzeichnungspflichten

Abgabepflichtige Unternehmen sind verpflichtet, alle an selbstständige Künstler oder Publizisten gezahlten Entgelte aufzuzeichnen. Bei Verletzung kann ein Bußgeld bis zu 50.000 EUR festgesetzt werden.mehr

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Schweden / VIII. Pflichtteilsrecht

Rz. 112 Das Pflichtteilsprinzip in der heutigen Form wurde 1857 eingeführt. Der Pflichtteil (laglott) ist heute im 7. Kapitel des Erbgesetzbuches geregelt. In § 1 heißt es, "dass die Hälfte des Erbteils, das einem Leibeserben (bröstarvinge) nach dem Gesetz zusteht, seinen Pflichtteil bildet". Sprachlich eher korrekt wäre es im Rahmen einer deutschsprachigen Darstellung des s...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 2 Vertragliche Grenzen der Mehrfachbeschäftigung

Arbeitsvertraglich trifft den Arbeitnehmer die Pflicht, durch eine weitere Beschäftigung betriebliche Belange nicht zu beeinträchtigen. Er darf daher nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber treten[1] oder die andere Tätigkeit während der Arbeitszeit ausüben. Schließlich darf der Arbeitnehmer sich in keinem Arbeitsverhältnis so verausgaben, dass er seinen Pflichten im jeweils and...mehr

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Weißrussland (Republik Bela... / I. Erbeintritt

Rz. 1 Unter dem Vererben bzw. dem Erbeintritt wird in der Rechtsordnung der Republik Belarus der Übergang von Rechten und Pflichten des Verstorbenen auf andere Personen (Erben) verstanden, der grundsätzlich im Wege der Universalsukzession vollzogen wird, Art. 1031 Abs. 1, 1033 Abs. 1 Zivilgesetzbuch der Republik Belarus (ZGB RB).mehr

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Österreich / 3. Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen unter Lebenden

Rz. 56 Durch Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen wird verhindert, dass der Pflichtteilsanspruch aller oder bestimmter Personen vom Verstorbenen durch unentgeltliche Zuwendungen zu Lebzeiten geschmälert oder vereitelt wird. Auf Verlangen eines Pflichtteilsberechtigten sind deshalb bestimmte Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Personen oder Dritte rechnerisch dem aktiven ...mehr

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Portugal / 3. Verfahren für Alleinerben

Rz. 211 Für einen Alleinerben besteht die Pflicht zur Inventarisierung des Erbes lediglich in den Fällen, in denen der Vertreter des öffentlichen Interesses (Ministério Público) diese zum Schutz des Geschäftsunfähigen beantragt. Das Feststellungsverfahren beschränkt sich in diesen Fällen auf die Inventarisierung des Erbes (Art. 4).mehr

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Bulgarien / III. Nachlassverfahren bei der Vererbung in Bulgarien belegenen Nachlasses eines deutschen Erblassers

Rz. 90 Zur Anerkennung eines deutschen Erbscheins ist lediglich erforderlich, dass dieser mit einer Apostille versehen und durch einen bei der konsularischen Abteilung des bulgarischen Außenministeriums zugelassenen Übersetzer übersetzt ist. Im Übrigen hat ein deutscher Erbe oder Nachlassgläubiger dieselben verfahrensrechtlichen Rechte und Pflichten wie ein Bulgare.mehr

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Polen / IV. Durchführung des Nachlassverfahrens

Rz. 110 Das Verfahren in den Angelegenheiten aus dem Bereich des Erbrechts gehört zu den Amtsgerichten. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Lässt sich der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers in Polen nicht feststellen, so entscheidet das Amtsgericht des Ortes, an dem sich das Vermögen des Erblassers oder ein Teil davon be...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 2.2 Arbeitsrechtliche Besonderheiten

Arbeitsrechtlich werden ausländische Arbeitnehmer grundsätzlich ebenso behandelt wie deutsche Arbeitnehmer. Gegenüber einem Ausländer können sich für den Arbeitgeber jedoch gesteigerte Pflichten ergeben, die aus der besonderen Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers folgen (z. B. bei erkennbaren Sprachproblemen). U. U. ergibt sich eine Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers bei de...mehr

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Großbritannien: England und... / 3. Aufgaben der Nachlassabwickler

Rz. 92 Der personal representative hat nach s. 25 (a) A.E.A. 1925 die grundsätzliche Pflicht, "to collect and get in the real and personal estate of the deceased and administer it according to law", wobei Letzteres v.a. die Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten und die Verteilung des Restnachlasses an die Begünstigten umfasst. Die personal representatives haben – sofern ...mehr

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Künstler / 7.3 Auskunfts-/Vorlagepflichten

Abgabepflichtige Unternehmen haben der KSK oder der DRV auf Verlangen alle notwendigen Angaben zu machen und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Bußgeld bis zu 50.000 EUR festgesetzt werden.mehr

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Geschäftsführer / 4.1 Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer

Geschäftsführer haften für die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer (zu 100 %) von den Arbeitslöhnen, inkl. der pauschalen Nachbesteuerung von Sachbezügen der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer.[1] Sind in einer Gesellschaft mehrere Geschäftsführer bestellt, trifft grundsätzlich jeden von ihnen die Verantwortung für die Erfüllung der steuerlichen Pflich...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 2. Die Anwendung ausländischen Rechts

Rz. 241 Es gilt der Grundsatz iura novit curia auch im spanischen Recht, aber erstreckt sich nicht auf ausländisches Recht.[346] Ausländisches Recht wird im Prozess vor spanischen Gerichten wie eine Tatsache behandelt. Dies galt schon nach der wiederholt bestätigten Rechtsprechung des spanischen Obersten Gerichtshofes[347] (Tribunal Supremo) so, hat seit 1974 auch Gesetzeskr...mehr

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Bosnien und Herzegowina / c) Inhalt des Testaments

Rz. 64 Inhalt eines Testaments können materiellrechtliche (Erbeinsetzung, Enterbung, Verzeihung der Erbunwürdigkeit usw.), verfahrensrechtliche (Bestimmung des Testamentsvollstreckers) oder persönliche Bestimmungen (Anerkennung eines unehelichen Kindes, Anordnungen bezüglich der Bestattung) sein. Rz. 65 Als wesentliche materiellrechtliche Bestimmung wird die Einsetzung der Er...mehr

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Belgien / 3. Besitzerwerb (saisine – Art. 4.3 ZGB) und Erbrechte des Staates (Art. 4.32 ff. ZGB)

Rz. 122 Die durch Gesetz bestimmten Erben gelangen von Rechts wegen in den Besitz der Güter, Rechte und Klagen des Erblassers mit der Verpflichtung, alle Erbschaftsverbindlichkeiten zu begleichen. Der Staat muss sich hingegen durch das zuständige Familiengericht in den Besitz einweisen lassen. Der Nachlass steht dem belgischen Staat zu, wenn keine erbberechtigten Personen vo...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / VII. § 1371 BGB im Anwendungsbereich bilateraler Abkommen

Rz. 244 Schließlich stellt sich die Frage, ob das deutsche Gericht dann, wenn sich aus einem der bilateralen Abkommen die Geltung ausländischen (türkischen, iranischen, russischen etc.) Erbrechts ergibt, die sich aus dem ausländischen Erbrecht ergebenden Quoten bei Geltung deutschen Güterrechts unter Heranziehung von § 1371 Abs. 1 BGB modifizieren darf. Rz. 245 Der BGH hat be...mehr