Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Bilanzberichtigung und Bila... / 2.2.3 Berichtigung bei Einzelkaufleuten und Personengesellschaften

Rz. 30 Bei Personengesellschaften können wegen der differierenden Interessensituation die aktienrechtlichen Nichtigkeitsgründe nicht entsprechend analog übernommen werden. Aus diesem Grund kann sich die Nichtigkeit nur in den außergewöhnlichen Fällen der bürgerlich-rechtlichen Nichtigkeit[1] oder in eklatanten Verstößen gegen die gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen ...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 2.2.1 Grundlagen

Rz. 9 Ein Jahresabschluss ist fehlerhaft, wenn er objektiv unrichtig ist und die Gesellschaft im Zeitpunkt der Abschlussfeststellung bei pflichtgemäßer und gewissenhafter Prüfung die Unrichtigkeit hätte erkennen müssen. Spätere lediglich wertaufhellende Umstände machen den Jahresabschluss dagegen nicht fehlerhaft.[1] Eine Bilanzberichtigung als handelsrechtlicher Unterfall d...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 2.2.2 Berichtigung bei Kapitalgesellschaften

Rz. 17 Für die AG sind die Gründe, die zur Nichtigkeit, d. h. zur Rechtsunwirksamkeit des festgestellten Jahresabschlusses, führen, in § 256 AktG geregelt. Nach h. M. gelten die aktienrechtlichen Nichtigkeitsgründe in entsprechender Anwendung auch für die GmbH.[1] Verstöße gegen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften führen mindestens im gleichen Umfang zur ...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 51 Eine Bilanzberichtigung darf nur der Steuerpflichtige selbst vornehmen.[1] Ist ein Bilanzansatz unter verschiedenen Gesichtspunkten fehlerhaft und kann dies nach Wahl des Steuerpflichtigen durch die eine oder andere Maßnahme beseitigt werden, kann auch hier allein der Steuerpflichtige bestimmen, auf welche Art der Fehler beseitigt werden soll.[2] Steuerpflichtiger i. ...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.2.4.2 Anwendung des subjektiven Fehlerbegriffs auf Tatsachenfragen

Rz. 71 Der Große Senat hatte im in Rede stehenden Beschluss nicht darüber zu befinden, ob der subjektive Fehlerbegriff in Fällen, in denen der Steuerpflichtige bei der Bilanzierung von unzutreffenden Tatsachen, wie z. B. bei der Bestimmung von Nutzungsdauern, Bonitätseinschätzungen, Prognosen oder Schätzungen, ausgegangen ist, ohne dabei gegen die ihm obliegenden Sorgfaltspf...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 2.3 Änderung fehlerfreier Jahresabschlüsse

Rz. 34 Eine Änderung nicht fehlerhafter Ansätze nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die zuständigen Organe, d. h. die Ersetzung gesetzlich zulässiger Ansätze durch andere ebenso zulässige Ansätze, z. B. anderweitige Ausübung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten,[1] ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Möglichkeit der Änderung unterliegt dabei jed...mehr

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Besicherung eines Darlehens: Von der Verpfändung zum Kauf von Geschäftsanteilen

Zusammenfassung Gesellschaftsanteile können zur Absicherung von (Darlehens-)Ansprüchen eingesetzt werden. Werden Sicherungsvereinbarungen nachträglich geändert, ist auf eine sorgfältige Gestaltung und Dokumentation zu achten. Hintergrund: Einsatz von Gesellschaftsanteilen als Sicherheit Im Jahr 2013 gewährte eine GmbH (die "Darlehensgeberin") einem Darlehensnehmer ein Darlehen...mehr

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zfs 08/2021, Abgrenzung der Risikobeschränkung von der Obliegenheit

AVB Luftkasko Ziff. 3.2.2; VVG § 28 Abs. 1 Leitsatz Die Klausel in Ziffer 3.2.2 AVB eines (Voll-)Kaskoversicherungsvertrags für ein Flugzeug, wonach der Versicherer leistungsfrei ist, wenn das Luftfahrzeug durch andere als nach dem Versicherungsvertrag als berechtigt genannte Luftfahrzeugführer geführt oder zu anderen als den versicherten Zwecken verwendet wurden, ist rechtlic...mehr

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zfs 08/2021, Obliegenheit zur Mitwirkung durch Übersendung von Kontoauszügen

VVG § 14 § 31; ALV § 7 Abs. 1, Abs. 2 Leitsatz Hat der VR Leistungen aus einer Arbeitslosigkeitszusatzversicherung unter der Voraussetzung versprochen, dass der VN tatsächlich Arbeitslosengeld bezieht, obliegt dem VN auf Verlangen Kontoauszüge zum Beleg vorzulegen. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG Hamm, Beschl. v. 25.5.2020 – 20 U 50/20 1 Aus den Gründen: "… Die Bekl. musste im m...mehr

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zfs 08/2021, Obliegenheit z... / Leitsatz

Hat der VR Leistungen aus einer Arbeitslosigkeitszusatzversicherung unter der Voraussetzung versprochen, dass der VN tatsächlich Arbeitslosengeld bezieht, obliegt dem VN auf Verlangen Kontoauszüge zum Beleg vorzulegen. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG Hamm, Beschl. v. 25.5.2020 – 20 U 50/20mehr

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zfs 08/2021, Obliegenheit z... / 1 Aus den Gründen:

"… Die Bekl. musste im maßgeblichen Zeitraum 2015 keine Versicherungsleistungen erbringen. Leistungen waren nicht fällig (§ 14 Abs. 1 VVG)." 1. Denn der Kl. hatte damals seiner Mitwirkungsobliegenheit aus § 31 Abs. 1 S. 1 VVG, § 7 Abs. 1 und Abs. 2 ALV nicht genügt. Die Bekl. hatte den Kl. unstreitig mit Schreiben v. 19.1.2015 sowie v. 13.2.2015 zur Vorlage von Kontoauszügen ...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 3. Rechte und Pflichten der Organmitglieder

Neu ist auch die Aufnahme einer ausdrücklichen Regelung der Rechte und Pflichten der Organmitglieder, die grundsätzlich unentgeltlich tätig sind, soweit in der Satzung nichts anderes bestimmt ist (§ 84a BGB n.F.). Entsprechend anwendbar sind die §§ 664 bis 670 BGB. Auch hiervon kann durch die Satzung allerdings abgewichen, insbesondere auch durch Satzungsregelungen zur Haftu...mehr

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zfs 08/2021, Abgrenzung der... / 1 Aus den Gründen:

Das LG hat mit in jeder Hinsicht zutreffender Begründung die Klage abgewiesen und einen Anspruch des Kl. auf Gewährung einer Entschädigung wegen der Beschädigung seines versicherten Flugzeuges am 23.5.2019 aufgrund der bei der Bekl. dafür unterhaltenen Vollkaskoversicherung verneint … Nicht zu beanstanden ist, dass das LG eine Leistungsfreiheit der Bekl. gemäß der Ziffer 3.2....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Pflichten des ArbN und des ArbG im Zusammenhang mit dem Abrufverfahren (§ 39e Abs 4 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 39e Abs 4 S 1 EStG hat der ArbN jedem ArbG bei Eintritt in das Dienstverhältnis zum Zweck des Abrufs der ELStAM mitzuteilen wie seine ID-Nr sowie der Tag der Geburt lauten (§ 39e Abs 4 S 1 Nr 1 EStG), ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt (§ 38b Abs 1 S 2 Nr 6 ESt; § 39e Abs 4 S 1 Nr 2 EStG) und ob bzw in we...mehr

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zfs 08/2021, Abgasskandal, ... / 2 Aus den Gründen:

I. Die Klage ist in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet. 1. Dem Kläger steht gegen die Beklagte grundsätzlich ein Anspruch aus § 826 BGB i.V.m. § 31 BGB analog auf Erstattung des für den Erwerb des streitgegenständlichen Fahrzeugs bezahlten Kaufpreises abzüglich eines Vorteilsausgleichs für die Nutzung und des erzielten Verkaufserlöses zu (vgl. BGH, Urteile vom 3...mehr

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zfs 08/2021, Abgrenzung der... / Leitsatz

Die Klausel in Ziffer 3.2.2 AVB eines (Voll-)Kaskoversicherungsvertrags für ein Flugzeug, wonach der Versicherer leistungsfrei ist, wenn das Luftfahrzeug durch andere als nach dem Versicherungsvertrag als berechtigt genannte Luftfahrzeugführer geführt oder zu anderen als den versicherten Zwecken verwendet wurden, ist rechtlich nicht als verhüllte Obliegenheit, sondern als so...mehr

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zfs 08/2021, Keine grobe Fa... / 2 Aus den Gründen:

… Dem Kläger steht gegen die Beklagte aus dem Kaskoversicherungsvertrag ein Anspruch auf eine weitere, über den bereits gezahlten Betrag hinausgehende Versicherungsleistung zu. Zwischen den Parteien besteht ein Kaskoversicherungsvertrag, aus dem die Beklagte zur Leistung verpflichtet ist, wenn das versicherte Fahrzeug entwendet wird (A.2.2.1.2 der zugrundeliegenden AKB). Den ...mehr

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ZErb 08/2021, Pflichtteilsa... / 2 Gründe

II. Die Revision hat Erfolg. Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZErb 2020, 369 veröffentlicht ist, hat – soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung – ausgeführt, dem Kläger stehe kein Anspruch aus § 2305 BGB gegen die Beklagten zu. Zwar finde § 2305 BGB auf den Kläger Anwendung. Er sei pflichtteilsberechtigt und sein Pflichtteil betrage als einziger Abkömmling die Häl...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Wissenszu... / 2 Gründe

II. Das Berufungsgericht meint, der Kläger habe gegen den Beklagten dem Grunde nach einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 437 Nr. 3, §§ 280, 281 BGB und aus § 280 Abs. 1 i.V.m. § 311 Abs. 2 BGB, da dieser einen Sachmangel arglistig verschwiegen habe. Das Grundstück sei aufgrund der Eintragung in das Verzeichnis der erkannten Denkmäler gemäß § 7a Abs. 2 S. 2 DSchG Hmb aF m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 4 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39b EStG knüpft an die §§ 38ff EStG an und setzt die Verpflichtung des ArbG zum LSt-Abzug voraus. § 39b Abs 2 S 11 EStG konkretisiert die sich bereits aus § 38 Abs 3 EStG ergebende Pflicht des ArbG zum Einbehalten der LSt vom Bruttolohn des ArbN (s § 38 Rn 90ff (Mues)). Zudem ergänzt die Norm die in § 38a Abs 3 u 4 EStG enthaltenen (materie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Zeitraum der Anwendung abgerufener ELStAM (§ 39e Abs 5 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39e Abs 5 S 1 EStG verpflichtet den ArbG dazu, die abgerufenen ELStAM für die Durchführung des LSt-Abzugs des ArbN anzuwenden, bis ihm das BZSt geänderte ELStAM zum Abruf bereitstellt oder der ArbG dem BZSt die Beendigung des Dienstverhältnisses mitteilt (Anwendungspflicht der ELStAM). Rn. 51 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39e Abs 5 S 2 ES...mehr

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zfs 08/2021, Hundehalter und Radfahrer

"Er will nur spielen", hört so mancher, der ungebeten von einem Hund angesprungen oder ungewollt verfolgt wird; große Freude macht auch die Hinterlassenschaft des vierbeinigen Lieblings, die dessen zweibeiniger Halter nicht von der Straße entfernt hat. Ähnlich beliebt wie Hunde dieser Art und ihre Halter sind Radfahrer, die dem Autofahrer grundsätzlich im Dunkeln ohne Licht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Eingeschränkte Berichtigungspflicht des ArbN (§ 39 Abs 1 S 9 EStG)

Rn. 21 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39 Abs 1 S 9 EStG trifft den ArbN für den Fall, dass ELStAM nachträglich falsch werden – zB wegen Wegfalls der Voraussetzungen für einen Freibetrag – in Abweichung zu § 153 Abs 2 AO grundsätzlich keine Pflicht, das FA darüber zu informieren. Erkennt der ArbN dagegen, dass ELStAM von vornherein unrichtig oder unvollständig gebildet word...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.2 Abstimmung der Insolvenzgerichte

Rn 10 Normadressat des § 56b sind die Insolvenzgerichte. Deren Richter sind nach dem Wortlaut der Vorschrift ("haben … sich abzustimmen") dazu im Sinne einer Amtspflicht verpflichtet, sich wegen der möglichen Bestellung einer Person zum Insolvenzverwalter für mehrere Insolvenzverfahren über die Vermögen gruppenangehöriger Schuldner untereinander ins Benehmen zu setzen. Den G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 60 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Für die Veranlagung auf Antrag des ArbN trotz vorgenommenen LSt-Abzugs ist der Gedanke maßgebend, dass ArbN aus vielerlei Gründen auf das Kj gesehen mehr LSt zahlen, als wenn sie statt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit veranlagungspflichtige Einkünfte bezogen hätten. Hierher gehören vor allem die Fälle, in denen wegen der besonderen ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die in § 222 geregelte Gruppenbildung geht zurück auf die Erfahrungen aus dem US-amerikanischen Reorganisationsrecht, das diese Form der Verwertungsentscheidung bereits seit Langem kennt. Für die Beteiligten kommt der Gruppenbildung deshalb ganz wesentliche Bedeutung zu, weil damit die Grundlage für die den Gläubigern durch den Plan im gestaltenden Teil angebotenen Quot...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Allgemeines/Normzweck

Rn 1 Die Normierung des § 56b ist eine Konsequenz der jüngsten gesetzgeberischen Entwicklungen im Bereich des "Konzerninsolvenzrechts" und soll zur Lösung eines auch danach fortbestehenden Kernproblems beitragen. Rn 2 Dieses wird allgemein darin gesehen, dass das Insolvenzrecht nach der InsO wie auch nach vielen ausländischen Insolvenzgesetzen und insbesondere nach der EUInsV...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. LSt-Abzugsverfahren für im Inland unbeschränkt estpfl ArbN ohne ID-Nr (§ 39e Abs 8 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Ist einem nach § 1 Abs 1 EStG unbeschränkt estpfl ArbN keine ID-Nr zugeteilt worden, können die ELStAM dem ArbG nicht zum elektronischen Abruf bereitgestellt werden (s Rn 40). Für diesen Fall sieht § 39e Abs 8 S 1 EStG vor, dass das Wohnsitz-FA dem ArbN auf Antrag eine Bescheinigung für den LSt-Abzug mit seinen LSt-Abzugsmerkmalen für die Da...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.1 Gerichtliche Ermessensentscheidung über weiteres Verfahren

Rn 31 In allen Fällen, in denen nach Ablauf der Monatsfrist keine einstimmige Annahme des Plans vorliegt, hat das Insolvenzgericht gem. § 307 Abs. 3 Satz 1 zu prüfen, ob es sinnvoll ist, dem Schuldner aufgrund der Stellungnahmen von Gläubigern und zur Förderung einer einstimmigen Annahme Gelegenheit zur Ergänzung und Änderung des Plans zu geben. Dies kann z.B. schon dann der...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 2. Weitere Stiftungsorgane

Das Gesetz erlaubt es zukünftig in § 84 Abs. 4 BGB n.F., in der Satzung neben dem Vorstand weitere Organe vorzusehen, für die auch Bestimmungen über die Bildung, die Aufgaben und die Befugnisse in der Satzung enthalten sein sollen. In der Praxis kann das bspw. ein Stiftungsrat sein, der die Geschäftsführung durch den Stiftungsvorstand überwacht und mit entsprechenden Rechten...mehr

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ZErb 08/2021, Erfüllung des... / 5. Besonderheiten des notariellen Nachlassverzeichnisses

Für den Inhalt und Umfang von notariellen Nachlassverzeichnissen gem. §§ 2314 Abs. 1 S. 3, 260 Abs. 1 BGB trägt der beauftragte Notar die Verantwortung.[72] Das BVerfG hat insofern zutreffen im Jahr 2016 die besonderen Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis zusammengefasst aufgezeigt: Zitat "Das notarielle Nachlassverzeichnis gemäß § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB soll eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Mitteilungspflichten bei steuererhöhenden Umständen (§ 39 Abs 5 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39 Abs 5 S 1 EStG sieht – in Abweichung zu § 39 Abs 1 S 9 EStG (s Rn 22) – in bestimmten Fällen eine Verpflichtung des ArbN vor, fehlerhaft gewordene LSt-Abzugsmerkmale dem FA mitzuteilen und die entsprechenden Merkmale ändern zu lassen. Die Anzeige- und Änderungspflicht des § 39 Abs 5 S 1 EStG greift nur in Bezug auf für den ArbN ungünsti...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 59 Bruns, Grundpfandrechte im Insolvenzplanverfahren – das Ende deutscher Immobiliarsicherheiten?, KTS 2004, 1; Flitsch/Chardon, Die Rechtsstellung des Pensions-Sicherungs-Verein aG im Insolvenzplanverfahren, DZWIR 2004, 485; Frind, Die Grenze zwischen Gestaltung und Manipulation im Insolvenzplanverfahren, NZI 2007, 314; Murmann, Der PSVaG im 21. Jahrhundert, DZWIR 2000, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Anwendung des Faktorverfahrens beim LSt-Abzug (§ 39f Abs 2 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Sofern die Ehegatten/Lebenspartner sich für das Faktorverfahren entscheiden, ergibt sich aus § 39f Abs 2 EStG eine Verpflichtung des ArbG, beim LSt-Abzug die Steuerklasse IV und den Faktor anzuwenden (dazu s BT-Drucks 16/10189, 56). Dies ergibt sich letztlich jedoch bereits aus der allg Verpflichtung des ArbG, die LSt nach den ELStAM gemäß §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Besonderer permanenter LStJA für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse mit Steuerklasse VI (§ 39b Abs 2 S 13–16 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In § 39b Abs 2 S 13–16 EStG ist ein besonderer permanenter LStJA für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse mit Steuerklasse VI geregelt. Rn. 41 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39b Abs 2 S 13 EStG kann das Betriebsstätten-FA auf Antrag zulassen, dass ein besonderer permanenter LStJA vorgenommen wird, sofern (neben den Voraussetzungen gemäß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39 EStG regelt grundlegende Fragen zu den LSt-Abzugsmerkmalen, insb deren Rechtsnatur, die Ausstellung und die Berichtigung von LSt-Abzugsmerkmalen in Sonderfällen sowie den Schutz der LSt-Abzugsmerkmale. Rn. 2 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39 Abs 1 EStG regelt die Zuständigkeit für die Bildung und Änderung der LSt-Abzugsmerkmale und legt der...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 3. Teilweiser Verbrauch des Grundstockvermögens ausnahmsweise erlaubt

§ 83c Abs. 2 BGB n.F. erlaubt Satzungsbestimmungen, nach denen "die Stiftung einen Teil des Grundstockvermögens verbrauchen darf." Allerdings ist in "einer solchen Satzungsbestimmung … die Stiftung" auch dazu zu verpflichten, "das Grundstockvermögen in absehbarer Zeit wieder um den verbrauchten Teil aufzustocken." Nach § 83c Abs. 3 BGB n.F. erhalten die Stiftungsbehörden die ...mehr

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AGS 08/2021, Beschwerde des... / III. Gegenvorstellung möglich

Es bleibt dem Beschwerdeführer jedoch unbenommen, beim LG jederzeit eine erneute Gegenvorstellung gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung zu erheben. Vorsorglich weist der Senat für diesen Fall darauf hin, dass die Begründung in dem Nichtabhilfebeschluss die bisherige vorläufige Festsetzung mit 125.000,00 EUR nicht trägt, weil die Klägerin in der Klageschrift ein Mindests...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einbehaltungspflicht der LSt durch den ArbG (§ 39b Abs 2 S 11 EStG)

Rn. 35 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelte LSt hat der ArbG gemäß § 39b Abs 2 S 11 EStG einzubehalten. Dies konkretisiert die sich bereits aus § 38 Abs 3 EStG ergebende Pflicht des ArbG zum LSt-Einbehalt (s § 38 Rn 90ff (Mues)).mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 3. Form des Stiftungsgeschäfts

Unterschiedlich beurteilt wurde in der Vergangenheit immer wieder die Frage, welche Form das Stiftungsgeschäft haben muss, wenn bestimmte Vermögensarten übertragen werden sollten, insbesondere Immobilienvermögen oder Geschäftsanteile an einer GmBH.[22] Die neue Gesetzesfassung, nach der das "Stiftungsgeschäft … der schriftlichen Form [bedarf], wenn nicht in anderen Vorschrift...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Geltungsdauer und Anpassung des Faktors (§ 39f Abs 1 S 9–11 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der vom FA ermittelte Faktor ist für zwei Jahre gültig ( § 39f Abs 1 S 9 EStG). Rn. 21 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Ändern sich die für die Ermittlung des Faktors maßgeblichen Jahresarbeitslöhne iSd § 39f Abs 1 S 6 EStG (s Rn 17), können die Eheleute/Lebenspartner nach § 39f Abs 1 S 10 EStG die Änderung des Faktors beantragen. Dabei ist es unerh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. LSt-Abzug ohne LSt-Abzugsbescheinigung (§ 39c Abs 2 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Solange das BZSt dem ArbN noch keine Steuer-ID-Nr zugeteilt hat, kann der ArbG keine ELStAM für diesen ArbN abrufen. § 39 Abs 3 S 1 EStG sieht daher für nach § 1 Abs 2 EStG unbeschränkt stpfl ArbN (sog Auslandsbedienstete) und für nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschränkt stpfl zu behandelnde ArbN (sog Grenzpendler) vor, dass diese sich auf Antra...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Wissenszu... / 1 Tatbestand

I. Mit notariellem Vertrag vom 21.12.2009 verkaufte der Beklagte als Testamentsvollstrecker über den Nachlass seines 1999 verstorbenen Vaters ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück in Hamburg an eine Kommanditgesellschaft unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel zu einem Kaufpreis von 5 Mio. EUR. Der Kläger ist der einzig verbliebene Gesellschafter der Käuferin. Mitgli...mehr

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ZErb 08/2021, Erfüllung des... / 9

Auf einen Blick Die Auskunftserteilung mittels Nachlassverzeichnis gem. §§ 2314 Abs. 1, 260 Abs. 1 BGB ist keine entgegenkommende Gefälligkeit des Erben gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten. Bereits aus den historischen Gesetzesmaterialien ergibt sich, dass der Auskunftsanspruch gem. §§ 2314 Abs. 1 S. 1, 3, 260 Abs. 1 BGB ein unentziehbarer Anspruch des Pflichtteilsberecht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sonderausgaben (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 SA sind nach § 39a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG nur berücksichtigungsfähig, sofern es sich um folgende Ausgaben handelt: SA iSd § 10 Abs 1 Nr 4 EStG (KiSt, s § 10 Rn 286ff (Hoheisel/Tippelhofer)), SA iSd § 10 Abs 1 Nr 5 EStG (zwei Drittel der als SA abziehbaren Kinderbetreuungskosten, höchstens 4 000 EUR, s § 10 Rn 298ff (Hoheisel/Tippelhofer)), SA iSd ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3. Konkurrierende Verwaltervorschläge vorl. Gläubigerausschüsse (Abs. 2)

Rn 27 § 56b Abs. 2 beschränkt als lex specialis zu § 56a das Recht des vorläufigen Gläubigerausschusses, einen für das Gericht verbindlichen, weil einstimmig beschlossenen Vorschlag zur Person des (vorläufigen) Verwalters oder anderweitige Vorgaben (d.h. ein Anforderungsprofil kraft Mehrheitsbeschlusses)[56] zu unterbreiten, weil andernfalls das Regelungsziel des § 56b konte...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 1. Grundstockvermögen und Umschichtungsgewinne

Der in Stiftungswissenschaft und -praxis viel verwendete, bisher aber noch nicht im BGB vorkommende Begriff des Grundstockvermögens bezeichnet den Teil des Stiftungsvermögens, der nach § 83c Abs. 1 S. 1 BGB n.F. "ungeschmälert zu erhalten" ist und aus dessen Nutzungen der Stiftungszweck zu erfüllen ist (§ 83c Abs. 1 S. 2 BGB n.F.). Die Pflicht zum "ungeschmälerten" Erhalt be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Nettolohnvereinbarung

Rn. 44 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Grundsätzlich schuldet der ArbG seinem ArbN zivilrechtlich einen Bruttolohn, sodass die gesetzlichen Abgaben wie LSt sowie sonstige Annexsteuern – KiSt und SolZ – und die ArN-Anteile zu den Sozialversicherungen – Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – vom ArbN zu tragen sind. Ist der ArbG dagegen nach dem Arbeitsvertrag bz...mehr

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zfs 08/2021, Prüfung des Le... / 2 Aus den Gründen:

… II 1. Zutreffend hat das BG allerdings entschieden, dass die Beklagte den Rechtsschutz nicht nach Ziffer 23.1.1 ARB verweigern kann. Es hat festgestellt, dass die Rechtsverteidigung des Versicherten in dem arbeitsgerichtlichen Verfahren hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Demnach kann offenbleiben, ob sich die Beklagte nicht rechtzeitig auf den Einwand fehlender Erfol...mehr

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zfs 08/2021, Forderungsausf... / D. Haftungsprobleme des tätigen Rechtsanwalts

In der Haftpflichtschadenregulierung wird der mandatierte Rechtsanwalt regelmäßig beauftragt, für den geschädigten Mandanten Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts erfolgt nach der Erfahrung des Verfassers selten durch förmlichen Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages, sondern vielmehr – konkludent – dadurch, dass der ...mehr