Fachbeiträge & Kommentare zu Partnerschaft

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Belgien / 3. Auflösung und Folgen

Rz. 173 Das gesetzliche Zusammenwohnen endet Das Ende des gesetzlichen Zusammen...mehr

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Kroatien / IV. Auflösung

Rz. 101 Die registrierte Lebenspartnerschaft wird durch Auflösung beendet. Analog zur Scheidung wird die Auflösung beim Gericht beantragt, Voraussetzung ist ebenfalls (alternativ) ein gemeinsamer Antrag, ein abgelaufenes Trennungsjahr oder eine schwere und dauerhafte Störung der Partnerschaft (Art. 29 LebenspartG). Die Beendigung der nicht registrierten Lebenspartnerschaft e...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 3. Name

Rz. 103 Über den Ehenamen sind anders als bei einer eingetragenen Partnerschaft (siehe Rdn 246) keine Vereinbarungen möglich.mehr

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Niederlande / 1. Familienrechtliche Beziehung

Rz. 154 Das niederländische Abstammungs- und Adoptionsrecht wurde mit Wirkung vom 1.4.1998 grundlegend geändert, weitere, aber weniger gravierende Änderungen erfolgten in den letzten Jahren.[197] Die Bezeichnungen "eheliches", "nichteheliches" und "natürliches" Kind wurden gestrichen und durch das Bestehen oder Nichtbestehen einer familienrechtlichen Beziehung zum Elternteil...mehr

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Frankreich / Literaturtipps

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Eigentumszuordnung

Rz. 98 Die Zulässigkeit güterrechtlicher Vereinbarungen ergibt sich aus Art. 159 ff. c.c. Einigkeit besteht darüber, dass neben der Wahl der vertraglichen Güterstände auch Modifikationen der einzelnen Güterstände möglich sind.[131] So kann der Umfang des Gesamtguts erweitert werden. Dies setzt jedoch eine konkrete Bezeichnung der Gegenstände voraus, die dem Gesamtgut unterst...mehr

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Niederlande / c) Eheverbote

Rz. 7 Eine Person kann zur selben Zeit nur mit einer Person verheiratet sein (Art. 1:33 BW).[8] Diese Bestimmung enthält das Prinzip der monogamen Ehe. Die vorsätzliche Verletzung dieser Vorschrift erfüllt den strafrechtlichen Tatbestand der Bigamie (Art. 237 Sr).[9] Diejenigen, die eine Ehe miteinander eingehen wollen, dürfen zugleich nicht auch eine registrierte Partnersch...mehr

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Niederlande / 4. Wegfall, Ausschluss und Begrenzung der Unterhaltspflicht

Rz. 113 Der Richter kann die Höhe des Unterhalts ändern bzw. den Unterhalt zur Gänze absprechen. Das Gesetz sieht drei Gründe für die Änderung des Unterhalts vor; sie sind auf Blutsverwandte und Verschwägerte (obwohl das meines Erachtens nie geschieht) sowie auf (Ex-)Ehegatten und (Ex-)Partner anzuwenden:[125]mehr

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Spanien / 3. Unterhalts- und Ausgleichsansprüche

Rz. 114 Als weiterer vermögensrechtlicher Aspekt ist die Frage nach einer Unterhaltspflicht zu nennen. Regelungen finden sich in den Gesetzten von Katalonien und dem folgend von Aragón den Balearen und dem Baskenland.[161] Während des Bestehens der nichtehelichen Lebensgemeinschaft haben die Partner eine Unterhaltspflicht. So ist es – außer in dem Recht des "Vorreiters" Kata...mehr

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Frankreich / V. Internationales Privatrecht

Rz. 256 Mit Gesetz Nr. 2009–526 vom 12.5.2009 wurde mit Art. 515–7–1 CC eine eigene Kollisionsnorm für den PACS eingeführt. Kollisionsrechtlich unterliegen Begründung, Wirkungen und Beendigung der Partnerschaft demnach den Sachvorschriften am Registrierungsort.mehr

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Litauen / F. Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 81 Mit Inkrafttreten des ZGB im Jahre 2001 wurde die nichteheliche Lebensgemeinschaft (partnerystė) in Litauen durch Gesetz eingeführt. Die Rechtsverhältnisse der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind in Art. 3.229–3.235 ZGB geregelt. Diese Normen bestimmen die Vermögensverhältnisse zwischen Mann und Frau, die ihre nichteheliche Lebensgemeinschaft gemäß der gesetzlichen...mehr

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Belgien / 1. Voraussetzungen für die Begründung

Rz. 165 Durch das Gesetz vom 23.11.1998[213] wurde eine neue Form der Lebensgemeinschaft, nämlich eine rechtlich anerkannte, registrierte Lebensgemeinschaft, eingeführt, das sog. gesetzliche Zusammenwohnen. Dieses wird durch die Art. 1475 ff. ZGB geregelt.[214] Rz. 166 Diese Form der Lebensgemeinschaft kann von zwei Personen (verschiedenen oder gleichen Geschlechts), die zusa...mehr

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Niederlande / 6. Ende der sogenannten Blitzscheidungen

Rz. 79 Schließlich wurde am 1.3.2009 die Möglichkeit der Umwandlung einer Ehe in eine registrierte Partnerschaft (sog. Blitzscheidung) abgeschafft (siehe im Einzelnen Rdn 149 f.).mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / IV. Eheschließung

Rz. 17 Das schwedische Recht regelt in Kap. 4 § 3 des Ehegesetzbuches, wer berechtigt ist, mit bürgerlich-rechtlichen Rechtswirkungen eine Eheschließung vorzunehmen/eine Trauung zu vollziehen. Zur Vollziehung der Eheschließung/Trauung ermächtigte Personen sind demnach:mehr

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Tschechische Republik / 1. Zwei Personen verschiedenen Geschlechts

Rz. 2 Die Ehe können nur ein Mann und eine Frau eingehen. Der Abschluss einer Ehe von gleichgeschlechtlichen Partnern ist in der Tschechischen Republik nicht möglich. Diese können ihre Partnerschaft registrieren lassen (siehe Rdn 103).mehr

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Spanien / I. Grundlagen

Rz. 102 Das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft[116] zeigt in Spanien ein uneinheitliches Bild. Eine in ganz Spanien geltende Regelung fehlt. In keinem zentralstaatlichen Recht – weder im Código Civil noch in einem eigenen Gesetz – ist dieses "Rechtskonstrukt" positiv geregelt – anders dagegen in den Partikular- bzw. Foralrechten. Die meisten Autonomen Gemeinschaften...mehr

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Katalonien / IV. Kollisionsrecht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Rz. 58 Im gemeinen spanischen Recht gibt es keine gesetzliche Bestimmung, die die zivilrechtlichen Wirkungen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft regelt, gleichwohl die Rspr. diesen Gemeinschaften unter bestimmten Voraussetzungen eine gewisse rechtliche Bedeutung zuerkannt hat.[37] Das Fehlen einer staatlichen gesetzlichen Regelung erklärt, weshalb der spanische CC kein int...mehr

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Dänemark / Literaturtipps

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Litauen / a) Verschiedene Geschlechter

Rz. 2 Die Ehe kann nur mit einer Person des anderen Geschlechts geschlossen werden (Art. 3.12 ZGB). Diese Regelung ist zwingend und den Vorschriften über die Eheschließung vorangestellt. Sie entspricht der traditionellen Ansicht über die Familie, wonach eine der wichtigsten Funktionen darin besteht, Nachkommen zu zeugen. Gleichgeschlechtliche Ehen oder Partnerschaften können ...mehr

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Niederlande / 4. Ehevertrag (huwelijkse voorwaarden)

Rz. 99 Wie im Vorangehenden erwähnt, führt schon das Anliegen der Ehescheidung oder der Beendigung der registrierten Partnerschaft zur Auflösung der Gütergemeinschaft (siehe Rdn 86), sodass jeder Ehegatte Anspruch auf Zuteilung der Hälfte des Gemeinschaftsvermögens hat (siehe Rdn 87). Die Gütertrennung (koude uitsluiting, vgl. Rdn 38) kann zum unbilligen Ergebnis führen, das...mehr

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Schweiz / b) Keine Ehehindernisse

Rz. 4 Die Eheschließung zwischen Verwandten in gerader Linie (vgl. Art. 20 Abs. 2 ZGB) und zwischen Geschwistern oder Halbgeschwistern ist unzulässig. Ob die Verwandtschaft auf Abstammung oder Adoption beruht, spielt keine Rolle (Art. 95 Abs. 1 ZGB). Für Personen, die vor dem 1.4.1973 adoptiert worden sind, gilt weiterhin das eingeschränkte Eheverbot von altArt. 100 Ziff. 3 ...mehr

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Spanien / aa) Grundlagen – Rechtscharakter

Rz. 30 Die Sociedad de Gananciales als gesetzlicher Güterstand stellt ursprüngliches Recht des Código Civil dar und geht auf mittelalterliche Vorbilder zurück, basiert also nicht auf der Vorstellung von Gleichberechtigung von Mann und Frau und einer entsprechenden (jüngeren) Familienrechtsreform. Die Errungenschaftsgemeinschaft spanischen Rechts wird häufig mit der deutschen...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 7. Gerichtliche Zuständigkeit

Rz. 111 Die gerichtliche Zuständigkeit ist im zweiten Kapitel (Art. 4 bis 19) der VOen geregelt.[178] In Bezug auf die gerichtliche Zuständigkeit differenzieren die VOen wie folgt:mehr

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Slowenien / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Das seit 1.1.1977 geltende Gesetz über die Ehe und Familienbeziehungen (EheFamG) [1] wurde durch das am 15.4.2017 in Kraft getretene und (größtenteils[2]) seit dem 15.4.2019 anwendbare Familiengesetzbuch (FamGB) [3] abgelöst. Das FamGB gliedert sich in zwölf Teile: Einleitende Vorschriften, Ehe, Verhältnisse zwischen Eltern und Kindern, vorangehende Beratung und Mediatio...mehr

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§ 2 Deutsches International... / I. Rechtsvergleichender Überblick

Rz. 194 Im materiellen Güterrecht herrscht nach wie vor große Vielfalt in Europa.[260] In den westeuropäischen Ländern, die dem frz. code civil folgen, gilt fast ausnahmslos die sog. Errungenschaftsgemeinschaft: Die Eheleute leben in einer Gütergemeinschaft, die auf das während der Ehe erworbene Vermögen beschränkt ist. Ausgenommen davon ist das ererbte und das durch Geschen...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / II. Voraussetzungen

Rz. 243 Eine registrierte Partnerschaft können nur zwei volljährige und geschäftsfähige Personen gleichen Geschlechts begründen (Art. 1 Abs. 1 G. Nr. 76/2016). Die Volljährigkeit gilt für beide Partner. Eine Befreiung ist nicht möglich. Eine unione civile kann nicht eingegangen werden, wenn ein Partner in einer nach italienischem Recht wirksamen Ehe oder unione civile lebt. E...mehr

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Niederlande / b) Ehemündigkeit/Geisteszustand

Rz. 5 Um eine Ehe eingehen zu dürfen, muss das 18. Lebensjahr vollendet sein (Art. 1:31 Abs. 1 BW). Dieser Artikel wurde am 5.12.2015[7] dahingehend geändert, um Zwangsehen weitestgehend zu vermeiden. Auch wenn das schwangere Mädchen 16 oder 17 Jahre alt ist oder bereits ein Kind hat und die junge Mutter vom Jugendrichter volljährig erklärt worden ist (Art. 1:253ha BW), muss...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 12. Anpassung dinglicher Rechte

Rz. 133 Art. 29 der VOen trifft eine Regelung, die als besondere Ausprägung des allgemeinen Prinzips der Anpassung (Transposition) zu qualifizieren ist,[214] zur Anpassung dinglicher Rechte: Macht eine Person ein dingliches Recht geltend, das ihr nach dem auf den ehelichen Güterstand/die güterrechtlichen Wirkungen einer eingetragenen Partnerschaft anzuwendenden Recht zusteht...mehr

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Griechenland / a) Zwei Personen verschiedenen Geschlechts

Rz. 3 Obwohl es im Gesetz nicht ausdrücklich festgeschrieben ist, wird aus der Gesamtheit der gesetzlichen Regelung geschlossen, dass die Ehe nur von zwei Personen verschiedenen Geschlechts eingegangen werden kann.[10] Eine Ehe zwischen Personen des gleichen Geschlechts ist nicht existent (Nichtehe).[11] Es bedarf daher keines gerichtlichen Urteils, das die Nichtexistenz die...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / III. Ehehindernisse und Ehehindernisprüfung

Rz. 3 Seit dem 1.5.2009 ist in Schweden das Rechtsinstitut der Ehe geschlechtsneutral geregelt, d.h., die Ehe kann nicht nur von Mann und Frau eingegangen werden, sondern ebenfalls von gleichgeschlechtlichen Partnern. Gleichgeschlechtliche Partner, welche zuvor eine sog. registrierte Partnerschaft eingegangen waren, können diese als solche entweder weiter bestehen lassen ode...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / f) Haftung

Rz. 69 Bezüglich der Vermögenshaftung (responsabilità patrimoniale) haftet das Gesamtgut für die in Art. 186 c.c. genannten Verbindlichkeiten, nämlich:mehr

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Finnland / a) Aufgebot/Grundzüge

Rz. 8 Die Prüfung, dass keine Ehehindernisse vorliegen, wird von der Digi- und Bevölkerungsinformationsregisterbehörde oder, sofern gewünscht, von der evangelisch-lutherischen oder orthodoxen Kirche durchgeführt, wenn einer der Verlobten dieser Kirche angehört. Die Verlobten haben gemeinsam die Prüfung der Ehehindernisse zu beantragen und gleichzeitig zu versichern, dass kei...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 2. Weitere Rechte

Rz. 267 Leben in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft Kinder, findet nach deren Auflösung Art. 337 sexies c.c. n.F. Anwendung, so dass die Wohnung dem Lebenspartner zugewiesen wird, der die Kinder tatsächlich betreut.[300] Die Zuweisung ist Dritten gegenüber innerhalb neun Jahren auch ohne Eintragung wirksam, vorausgesetzt dass ihnen das vorherige Zusammenleben der Partner ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / c) Ehewohnung

Rz. 146 Die Nutzung der Ehewohnung ist in erster Linie der Einigung durch die Ehegatten vorbehalten. Einigen sich die Ehegatten nicht, wird die Regelung innerhalb des Trennungsverfahrens getroffen. Für die Ehewohnung sieht Art. 337 sexies c.c. vor, dass die Zuweisung unter vorrangiger Berücksichtigung der Interessen der gemeinsamen Kinder und der Eigentumsverhältnisse erfolg...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 2. Fiskalische Vorteile

Rz. 92 Dem nicht berufstätigen Lebenspartner wird bei der Berechnung der Einkommensteuer seines Partners ein jährlicher Steuerabschlag von 9.780 EUR gewährt. Dieser Betrag erhöht sich um 1.020 EUR für jedes Kind unter 21 Jahren, das im Haushalt der Lebenspartner wohnt. Besteht die Lebenspartnerschaft wenigstens seit drei Jahren, so gilt beim Tode des Vorverstorbenen ein begü...mehr

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§ 2 Deutsches International... / IV. Kappungsgrenze

Rz. 345 Die sich aus dem ausländischen Familienrecht ergebenden Rechtsfolgen der eingetragenen Lebenspartnerschaft sind im Inland ohne Einschränkung anzuerkennen. Die – von Anfang an problematische, unsinnige und rechtspolitisch verfehlte – "Kappungsgrenze" in Art. 17b Abs. 4 EGBGB a.F. ist mit Einführung der "Ehe für alle" im Jahre 2017 aufgehoben worden. Theoretisch werden...mehr

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Tschechische Republik / 5. Ausschluss und Dauer des Unterhalts

Rz. 81 Der Unterhaltsanspruch besteht ferner nur dann, wenn dies im Einklang mit den guten Sitten steht (§ 2 Abs. 3 BGB). Dies wird z.B. dann verneint, wenn ein Ehegatte durch sein Verhalten überwiegend die Zerrüttung der Ehe verursacht hat, etwa weil er die Familie verlassen hat und eine neue Partnerschaft eingegangen ist, oder wenn der berechtigte Ehegatte durch eigenes Ve...mehr

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Ukraine / I. Voraussetzungen für die Begründung

Rz. 104 Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind rechtlich nicht geregelt. Die einschlägigen Bestimmungen sprechen lediglich vom "Zusammenleben als eine Familie" bzw. vom "lang andauernden Zusammenleben als eine Familie". Die Gleichsetzung faktischer ehelicher Beziehungen mit einer förmlich geschlossenen Ehe hinsichtlich bestimmter R...mehr

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Österreich / b) Wiederverheiratung, Lebensgemeinschaft

Rz. 184 Mit der Wiederverheiratung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft des Unterhaltsberechtigten erlischt dessen Unterhaltsanspruch endgültig; ein Wiederaufleben ist ausgeschlossen (§ 75 EheG). Rz. 185 Geht der Unterhaltsberechtigte eine (verschieden- oder gleichgeschlechtliche) Lebensgemeinschaft ein, ruht der Unterhaltsanspruch nach der Rechtsprechung; ob der...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / b) Örtlicher (räumlicher) Anwendungsbereich

Rz. 104 Die VOen gelten nach ihrem Art. 70 Abs. 2 in den Mitgliedstaaten, die an der Verstärkten Zusammenarbeit teilnehmen (oder sich noch beteiligen werden): Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden (vgl. Erwägung...mehr

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Schweiz / 2. Wirkungen

Rz. 167 Grundsätzlich ist das adoptierte Kind einem leiblichen hinsichtlich sämtlicher Wirkungen des Kindesverhältnisses gleichgestellt und es scheidet rechtlich aus seiner angestammten Familie aus. Dem Kind kann zudem ein neuer Vorname gegeben werden (Art. 267a Abs. 1 ZGB). Das in Art. 267 ZGB niedergelegte Prinzip der Volladoption wird in drei Fällen durchbrochen: So erlis...mehr

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Slowenien / 2. Nicht vereinbarte Partnergemeinschaft

Rz. 83 Liegen im Fall einer nicht vereinbarten Partnergemeinschaft keine Gründe vor, nach welchen eine Partnergemeinschaft zwischen ihnen ungültig wäre, so zeitigt diese Partnergemeinschaft im Verhältnis zwischen den Partnern die gleichen Rechtsfolgen nach dem PGemG als hätten sie eine Partnerschaft vereinbart (Art. 3 Abs. 2 PGemG). Darüber hinaus erfolgt eine Gleichstellung...mehr

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Griechenland / 1. Keine Auswirkung auf den Familiennamen der Ehegatten

Rz. 29 Art. 1388 ZGB bestimmt ausdrücklich – entgegen der Regelung des alten Rechts[55] –, dass sich durch die Eheschließung der Familienname der Ehegatten nicht ändert. Es handelt sich dabei um ius cogens. Die Ehegatten können die Anwendung dieser Regelung nicht mittels Vereinbarung ausschließen. Sie dürfen also nicht etwa einen gemeinsamen Familiennamen vereinbaren. Beide ...mehr

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Großbritannien: Schottland / I. Voraussetzungen der Eheschließung

Rz. 2 Form und Voraussetzungen der Eheschließung in Schottland sind im Marriage (Scotland) Act 1977 geregelt. Danach können Braut und Bräutigam – entsprechend dem allgemeinen Geschäftsfähigkeitsalter in Schottland – schon ab 16 Jahren ohne Zustimmung der Eltern heiraten. Da aber die persönlichen Voraussetzungen kollisionsrechtlich nach dem jeweiligen Domizilrecht zu bestimme...mehr

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Niederlande / V. Möglichkeiten der Vertragsgestaltung

Rz. 52 Der Gesetzgeber knüpft an die Ehe bzw. registrierte Partnerschaft eine Reihe von Rechtsfolgen. Zunehmend stellt sich die Frage, ob dies rechtspolitisch sinnvoll ist. Das Eheleben ist nämlich primär eine Entscheidung der Parteien. Indem sie zusammenleben, werden viele Fragen vermögensrechtlicher Art aufgeworfen, die einer Lösung bedürfen. Abgesehen von dem Fall, dass d...mehr

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Niederlande / 1. Allgemeines

Rz. 1 Buch 1 BW enthält keine Definition der Ehe,[1] sondern formuliert lediglich in Titel 5 die Voraussetzungen für die Eheschließung. Es ist zu unterscheiden zwischen den internen Voraussetzungen der Abt. 1 und den externen Voraussetzungen der Abt. 2 sowie den Formalitäten, die einer Eheschließung vorausgehen müssen. Die internen Voraussetzungen werden unterschieden in abs...mehr

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Litauen / I. Vorbemerkung

Rz. 1 Der litauische Gesetzgeber hat im Zivilgesetzbuch (im Folgenden: ZGB), [2] das am 1.7.2001 in Kraft getreten ist, die Grundsätze des Familienrechts formuliert. Diese sind: Monogamie (Einehe), Freiwilligkeit der Eheschließung, Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Ehe, Schutz der Mütter, Vorrang und Schutz der Rechte und Interessen des Kindes (vgl. Art. 3.1 Abs. 1 ...mehr

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Griechenland / VII. Ausländerrechtliches Bleiberecht und Auswirkungen auf die Staatsangehörigkeit

Rz. 40 Nach dem griechischen Ausländergesetz[67] (Art. 33 Abs. 1) wird dem ausländischen Ehegatten eines in Griechenland wohnhaften EU-Bürgers eine mindestens fünfjährige Aufenthaltsgenehmigung erteilt, ohne dass eine Arbeitsgenehmigung nötig ist. Diese Genehmigung wird automatisch für mindestens fünf Jahre verlängert und umfasst auch die minderjährigen Kinder des ausländisc...mehr

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Österreich / c) Keine Eheverbote

Rz. 5 Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Blutsverwandten gerader Linie und zwischen voll- oder halbbürtigen Geschwistern, gleichgültig, ob die Blutsverwandtschaft auf ehelicher oder unehelicher Geburt beruht (§ 6 EheG), sowie zwischen einem angenommenen Kind und seinen Abkömmlingen einerseits und dem Annehmenden andererseits, solange das durch die Adoption begrü...mehr

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Niederlande / II. Zuständige Behörden und Verfahren

Rz. 13 Die künftigen Ehegatten müssen gegenüber dem Standesbeamten und in Anwesenheit der Zeugen erklären, dass sie einander zum Ehegatten nehmen wollen und dass sie alle Ehepflichten erfüllen werden, die das Gesetz ihnen auferlegt (Art. 1:67 Abs. 1 BW). Unmittelbar nach Abgabe dieser Erklärung verkündet der Standesbeamte, dass die Parteien miteinander verheiratet sind. Die ...mehr