Fachbeiträge & Kommentare zu Persönlichkeitsrecht

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieter schwärzt Mieter an: ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine Hausverwaltung den Namen eines "Hinweisgebers" herausgeben muss. Es handelt sich um einen Fall in einem Mietshaus. Dort ist es vorstellbar, die Verwaltung unmittelbar auf Auskunft in Anspruch zu nehmen. In einer Wohnungseigentumsanlage müsste sich die Klage gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer richten, da der Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO / b) Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 53 [Autor/Stand] Umsetzung europarechtlicher Vorgaben. Die Regelungen der §§ 138d ff. AO stellen die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben dar. So enthält die Amtshilferichtlinie zwingende Vorgaben für den deutschen Gesetzgeber. Insoweit sind die innerstaatlichen Regelungen daher einer Überprüfung durch das BVerfG entzogen.[2] So ist das für die Überprüfung der Mitteilung...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Die rechtlichen Grundlagen

Rz. 239 Wegen des ehemaligen Unterschiedes zwischen ehelicher und nichtehelicher Abstammung waren auch die Anfechtungsregelungen unterschiedlich ausgestaltet; bei der Anfechtung der ehelichen Abstammung konnte uneingeschränkt nur der Ehemann die Vaterschaft anfechten, während das Kind aus Gründen des "Ehefriedens" nur eingeschränkt, die Ehefrau überhaupt nicht anfechten konn...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Grundsätze

Rz. 212 Eltern pflegen, erziehen und beaufsichtigen das Kind; sie bestimmen auch seinen Aufenthalt, § 1631 Abs. 1 BGB. Eine gemeinsam getroffene Bestimmung des Lebensmittelpunktes des Kindes bleibt, solange keine anderweitige gerichtliche Regelung getroffen ist, auch nach Trennung der Eltern bindend.[173] Die Personensorge umfasst auch die Vertretung und Regelung bezüglich A...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / III. Die Klärung der eigenen Abstammung

Rz. 264 Die Frage, von wem ein Kind abstammt, ist für eine Familie von grundlegender Bedeutung. Für viele Männer wurde sie bei Zweifeln über ihre Vaterschaft zu einer Frage, in der sie sich nicht gescheut haben, etwa heimlich Haare des Kindes (Kamm/Bürste) oder seinen Speichel (Zahnbürste) zu verwenden, und gutachtlich klären zu lassen, ob die von ihnen angenommene oder angez...mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / 9. Videoüberwachung

Rz. 32 Eine Videoüberwachung stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gefilmten dar, der selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen hat. Die Zulässigkeit der hier interessierenden Videoüberwachung durch Private richtet sich nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. f DSGVO.[62] Die Bestimmung entspricht inhaltlich im Wese...mehr

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Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 2 Inhalt

Lizenzgebühren, die an einen beschränkt Stpfl. gezahlt werden, sind nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG dem Steuerabzug zu unterwerfen. Erfasst werden Vergütungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten und von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten. Der Steuerabzug betrifft damit den ges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werbung – ABC IntStR / 2 Inhalt

Einkünfte aus Werbung sind ausl. Einkünfte nach § 34d Nr. 2 Buchst. a i. V. m. Nr. 7, 8 Buchst. c EStG, wenn die Rechte zur Nutzung in einem ausl. Staat überlassen werden oder wenn der zur Vergütung Verpflichtete Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausl. Staat hat. Soweit diese Tatbestände erfüllt sind, ist eine auf die Vergütungen für die Werbung im ausl. Staat er...mehr

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FoVo 07/2022, Bestimmtheit ... / 1 I. Die Entscheidung

Voraussetzungen des Vollstreckungsantrags nach § 890 ZPO Die zulässige Beschwerde (§§ 793, 569 Abs. 1 ZPO) hat in der Sache keinen Erfolg. Die Voraussetzungen für den Erlass eines Ordnungsmittelbeschlusses nach § 890 ZPO liegen vor. Nach § 890 ZPO ist der Schuldner, der einer Verpflichtung schuldhaft zuwiderhandelt, eine Handlung zu unterlassen, wegen jeder Zuwiderhandlung auf...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / I. General- und Vorsorgevollmacht

Rz. 30 Muster 24.13: General- und Vorsorgevollmacht Muster 24.13: General- und Vorsorgevollmacht erschien: _________________________ (Vorname Name), geborene _______________________...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / III. Organisation des Umgangs mit Schriftstücken

Rz. 7 Die Ablieferungspflicht für aufgefundene Testamente nach § 2259 Abs. 1 BGB gehört zu den allgemeinen staatsbürgerlichen Pflichten. Damit trifft diese Pflicht auch den Testamentsvollstrecker, der z.B. bei der Inbesitznahme der Wohnung weitere Schriftstücke findet, die auf einen Testierwillen hindeuten. Hierzu können auch sog. Brieftestamente gehören. Die unterlassene Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.3.1 Rechte

Rz. 256 § 8 Nr. 1 Buchst. f S. 1 GewStG betrifft die zeitlich befristete Überlassung von Rechten. Rechte i. S. d. Vorschrift sind Immaterialgüterrechte. Hierunter sind subjektive Rechte zu verstehen, die an immateriellen Wirtschaftsgütern bestehen und einen selbstständigen Vermögenswert haben. Aus ihnen müssen sich Nutzungsbefugnisse und Abwehrrechte ergeben. Zudem müssen si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / I. Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Testamentsvollstreckers

Rz. 117 Jede Person genießt zu Lebzeiten Datenschutz. Postmortaler Datenschutz muss dagegen zu Lebzeiten vom Erblasser veranlasst werden und bedarf eine Umsetzung des letzten Willens nach dem Tod. Auch ohne eine solche Regelung des Erblassers ist Datenschutz möglich, sofern der mutmaßliche Wille dies erkennen lässt. Die Ermittlung des mutmaßlichen Willens kann sich jedoch al...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle (§ 21a PublG)

Rn. 160 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 21a PublG dient der Umsetzung bzw. Durchsetzung der prüfungsbezogenen Pflichten der Mitglieder des AR bzw. Prüfungsausschusses. Die Vorschrift stellt zunächst bei Straf- oder Bußgeldverfahren gegen Mitglieder eines AR oder Prüfungsausschusses nach § 324 sicher, dass die APAS Kenntnis von der abschließenden Entscheidung einschließlich des g...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.4 Grenzbereich

Rz. 26 In einem Grenzbereich befinden sich allerdings die nichtvermögensrechtlichen Rechtspositionen wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder das spezielle Urheberpersönlichkeitsrecht. Für diese Rechtspositionen (besser: Forderungsrechte) hat der BGH eine eigene Rspr. entwickelt, den sog. "postmortalen Persönlichkeitsschutz". Danach übernehmen die Angehörigen (nicht die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2022, zfs Aktuell / Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig (BVerfG, Urt. v. 26.4.2022 – 1 BvR 1619/17)

Mit Urt. v. 26.4.2022 (1 BvR 1619/17) hat der Erste Senat des BVerfG entschieden, dass mehrere Vorschriften des BayVSG mit dem GG unvereinbar sind, weil die dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz darin eingeräumten Befugnisse teilweise gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung als Schutz der information...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Datenschutz

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Ursprünglich wurde unter Datenschutz die Sicherung elektronischer Daten verstanden, also Maßnahmen gegen Verlust, technische Defekte oder Diebstahl. Aufwendungen zur Sicherung von Daten, die mit stpfl > Einnahmen im Zusammenhang stehen, sind > Betriebsausgaben oder > Werbungskosten. Rz. 2 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Heute wird der Begriff Datens...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3 Aufwandsentschädigungen, Auslösegelder und sonstige Zulagen (Nr. 3)

Rz. 12 Eine unpfändbare Aufwandsentschädigung liegt nur vor, wenn nach der vertraglichen Vereinbarung oder der gesetzlichen Regelung der Zweck der Zahlung ist, tatsächlichen Aufwand des Schuldners auszugleichen. Dies muss der Schuldner darlegen. Keine Aufwandsentschädigung liegt hingegen vor, wenn die Tätigkeit des Schuldners selbst vergütet werden soll wie z.B. bei Erstattu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.5 Private Aufzeichnungen (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 54 Die Regelung bestimmt, dass private Aufzeichnungen geschützt sind, wenn durch ihre Verwertung in Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird. Die Norm tritt an die Stelle von § 811 Abs. 1 Nr. 11 ZPO a. F. hinsichtlich der dort genannten "Familienpapiere". Unter den Begriff "Familienpapiere" fallen zum einen private Aufzeichnungen und zum anderen öffentliche Urkunden (BR-D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2022, (Nächste) Vorl... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der Einzelrichter des Senats überträgt die Sache gemäß § 80a Abs. 3 S. 1 OWiG auf den Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern, da es geboten ist, das angefochtene Urteil zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nachzuprüfen. In der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung ist umstritten, ob und in welchem Ausmaß es da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2022, Zum Subsidiari... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall in Anspruch. [2] Die Klägerin kam am 1.10.2015 mit dem von ihr gefahrenen Pkw Audi A 8 vor einem Kreisverkehr zum Stehen. Der Fahrer des bei der Beklagten versicherten Lkw fuhr auf das Heck des Audi A 8 auf. [3] Auf die von der Klägerin geforderten Schadensersatz- und Schmerz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2022, Die Haut als ... / 1. Grundlegendes zur Patientenverfügung

Vor dem Jahr 2009 gab es für die Patientenverfügung keine gesetzliche Regelung, kein einheitliches Begriffsverständnis oder gar eine Begriffsdefinition.[4] Teilweise wurden daher sogar mündliche Patientenverfügungen als wirksam angesehen.[5] Erst durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts wurde durch die Einführung von § 1901a BGB, welcher am 1.9.2009 in Kraft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2022, Die datenschu... / B. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt: § 1960 BGB und der BGH

Im Grundsätzlichen und auch für den Nachlasspfleger in dem o.g. Zusammenhang geltend, normiert das Datenschutzrecht nämlich ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt! Was bedeutet, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung derartiger personenbezogener Daten auch durch den Nachlasspfleger wie jeder nicht rein familiär Handelnde, sein Team oder/und Dritte[7] nur zulässig ist, soweit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Grundlagen und aktuelle... / III. Anwendung der Insolvenzverwaltervergütungsverordnung?

Rz. 34 Die Anwendung der Insolvenzverwaltervergütungsordnung auch für Testamentsvollstrecker wird in der Literatur ebenfalls diskutiert.[67] Erwähnt wird dieser Ansatz darüber hinaus in der neuen Tabelle des Deutschen Notarvereins 2000. Diese versteht ihn aber offenbar eher im Zusammenhang mit der Überlegung, dass der Sinn und Zweck der Testamentsvollstreckung eine eher höhe...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.1 Abmahnung

Wie beispielsweise in Baden-Württemberg hat die Personalvertretung im Falle einer Abmahnung gemäß § 68 Abs. 1 Nr. 1 LPVG-BB mitzuwirken. Allerdings ist hier weder ein Antragserfordernis des Betroffenen noch eine entsprechende Belehrungspflicht vorgesehen. Im Hinblick auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte muss man gleichwohl fordern, dass die Dienststelle vor der Beteiligu...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.2.1.6 Ruhestand und Dienstfähigkeit

Weiter als beim Bund werden in Art. 76 Abs. 1 Satz Nr. 6 BayPVG nicht nur die Fälle der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand auf Betreiben des Dienstherrn, sondern auch die Versagung des entsprechenden Gesuchs des Beamten der Mitwirkung unterstellt. Ebenso ist die Mitwirkung auf den Bereich der Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit ausgedehnt. Da es an jeder Einschr...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.16 Thüringen

§ 73 Abs. 3 ThürPersVG Die Fälle der eingeschränkten Mitbestimmung sind in § 73 ThürPersVG geregelt. Auf die Kommentierung im Zusammenhang mit § 81 BPersVG wird verwiesen. Der Katalog des § 73 ThürPersVG geht, da er die Fälle des § 78 BPersVG mitumfasst, weit über die Tatbestände des § 84 BPersVG hinaus. Die Mehrzahl der Tatbestände entspricht § 78 BPersVG. Nachstehend wird a...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.2.1.4 Verlängerung der Probezeit

Die Formulierung in Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BayPVG ist offen und bezieht sich auf alle Beschäftigten. Im Beamtenrecht (§ 22 BBG und § 7 Abs. 3 Satz 2 LBV) ist für die Beamten eine Verlängerung der Probezeit vorgesehen und möglich. § 2 Abs. 4 TVöD und § 2 Abs. 4 TV-L sehen eine tarifvertraglich längste Probezeit von 6 Monaten vor, die einzelvertraglich unterschritten werden...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.2.1.3 Disziplinarmaßnahmen

In Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayPVG wird die Mitwirkung bei Disziplinarmaßnahmen geregelt. Anders als beim Bund findet eine Beteiligung schon bei Disziplinarverfügungen statt und nicht erst im Falle der Klage wie in § 87 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG. Folgt der Disziplinarverfügung allerdings die Disziplinarklage aus gleichem Tatbestand, so löst das keine weitere Mitwirkung aus. Die...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.2.1.5 Entlassung von Beamten

Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayPVG unterstellt die Entlassung der Beamten auf Probe und auf Widerruf wie der Bund in § 84 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG der Mitwirkung, wenn die Entlassung nicht vom Beschäftigten beantragt ist. Für Bayern wird die Mitwirkung allerdings auch auf die Entlassung der Beamten im Ausbildungsverhältnis erweitert. Die Mitwirkung ist zum Schutze des Persönlichk...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.1.1.9 Disziplinarverfügung gegen Beamte

§ 81 Abs. 2 Nr. 1 LPVG BW geht hier weiter als das Bundesrecht. Voraussetzung der Mitwirkung ist jedoch ein entsprechender Antrag des Beschäftigten. Dieses Antragserfordernis trägt dem Schutz der Persönlichkeitsrechte Rechnung. Der Beschäftigte soll selbst entscheiden können, wer Kenntnis von den Sachverhalten erhalten soll. Die Dienststelle muss jedoch den Beschäftigten bei...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.1.1.10 Abmahnung

Von erheblicher praktischer Bedeutung und Auswirkung ist dieser Mitwirkungstatbestand. Im Widerstreit zwischen Schutz der Beschäftigten vor der Abmahnung und Schutz des Persönlichkeitsrechts und der Privatsphäre des Beschäftigen, der eine Pflichtverletzung gegebenenfalls nicht einem größeren Kreis publik machen will, ist ein vom Antrag des Beschäftigen abhängiges Mitwirkungs...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.10.1 Anhörung § 75 LPVG NW

EinigeTatbestände des § 84 BPersVG unterliegen nach § 75 LPVG NW der Anhörung. Für die Anhörung ist ausdrücklich durch § 75 Abs. 2 LPVG NW vorgeschrieben, dass die Anhörung so in einem so frühen (Plan-, Entwurfs-) Stadium zu erfolgen hat, dass die Anhörung noch Einfluss auf die Willensbildung haben kann. Man verlässt sich hier nicht auf die Grundsätze zur vertrauensvollen Zus...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.4 Erhebung der Disziplinarklage gegen Beamte

Die Vorschrift gilt nur für aktive Beamte, nicht für Ruhestandsbeamte.[1] Letzterem widerspricht Benecke.[2] Er stimmt zwar Lorenzen zu, dass diese nicht vom Personalrat repräsentiert werden. Das sei aber durch den nach jetzt in § 84 Abs. 2 Satz 2 BPersVG erforderlichen Antrag als Legitimation des Personalrates geheilt. Der Ansatz von Ilbertz/Widmaier verneint den Beschäftig...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / V. Persönlichkeitsrecht

Rz. 23 Nachteil der bisherigen Ansätze war, dass das Werk immer noch zu sehr mit gegenständlichem Eigentum oder konkret messbarer Arbeit in Verbindung gebracht wurde. Immanuel Kant [18] hat darüber hinausgehend die Lehre vom Urheberrecht als Persönlichkeitsrecht entwickelt. Danach wurde der Schutz des persönlichen Interesses des Kulturschaffenden in den Vordergrund gestellt. ...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / II. Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Rz. 36 Aus Art. 1 und 2 GG wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Sinne eines absoluten Rechts nach § 823 Abs. 1 BGB abgeleitet.[43] Eine besondere Konkretisierung hat das BVerfG in einer grundlegenden Entscheidung zur informationellen Selbstbestimmung getroffen.[44] Dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen D...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht

Rz. 156 Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk. Es dient zudem der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes (§ 11 S. 2 UrhG). Die Persönlichkeitskomponente des Urheberrechts ist noch nicht so lange anerkannt wie die verwertungsrechtliche Komponente. Nach der noch im 19. Jahrhundert vertretenen R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Recht der Werknutzung / 1. Zuordnung zu den Verwertungsrechten und Persönlichkeitsrechten

Rz. 86 Spricht man von Nutzungsrechten, so denkt man vorrangig an die vermögensrechtliche Seite des Urheberrechts, namentlich an die dem Urheber zugewiesenen Verwertungsrechte des § 15 UrhG. Diese sind sicher der Hauptanwendungsbereich. Allerdings kann es Situationen geben, in denen auch die Ausübung von Persönlichkeitsrechten zur "Nutzung" überlassen werden soll. In der Pra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Urheber- und Medienrech... / VI. Immaterialgüterrecht

Rz. 24 Auf den zuvor geschilderten Überlegungen baute Josef Kohler ab 1874[20] seine Lehre vom Immaterialgüterrecht auf. Er trennt zunächst zwischen dem Persönlichkeitsrecht und dem Urheberrecht als einem "Recht an einem außerhalb des Menschen stehenden, aber nicht körperlichen, nicht fass- und greifbaren Rechtsgute". Bei Werken der Tonkunst, Dichtkunst und bildenden Kunst m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Urheber- und Medienrech... / I. Bürgerliches Recht

Rz. 49 Da das gesamte Urheberrecht als Sondergebiet der Privatrechtsordnung anzusehen ist, ist der Werkschutz als sonstiges Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB (und § 1004 BGB analog) einzuordnen. Als Spezialgesetze lassen §§ 7 ff. UrhG allerdings nur geringe Anwendungsbereiche für das allgemeine Deliktsrecht. Von praktischer Bedeutung sind dagegen die bereicherungsrechtlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Medizinische Untersuchung / 1 Allgemeines

Der Arbeitgeber kann eine medizinische Untersuchung des Arbeitnehmers veranlassen, wenn er ein begründetes Interesse daran hat, welches im Einzelfall Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers hat. Im Wesentlichen betrifft dies medizinische Untersuchungen bei der Einstellung des Arbeitnehmers bzw. im Zusammenhang mit Ansprüchen auf Entgeltfortzahlung nach dem EFZ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Urheber- und Medienrech... / IV. Recht am eigenen Bild

Rz. 71 Das Recht am eigenen Bild wird als besondere Ausformung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach den §§ 22 ff. des "Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie – KUG"[97] geschützt. Gemäß § 22 S. 1 KUG dürfen Bildnisse[98] nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.[99] Von ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 1. Schöpferprinzip

Rz. 132 Um das in § 7 UrhG zum Ausdruck kommende Schöpferprinzip nachvollziehen zu können, sollte man sich die unterschiedlichen Ausgangspunkte zwischen kontinental-europäischem und US-amerikanischem Urheberrecht vor Augen führen. Das US-amerikanische Urheberrecht (Copyright) unterscheidet sich insofern von dem kontinental-europäischen, als bei ersterem das Werk und seine Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Medizinische Untersuchung / Zusammenfassung

Begriff Eine medizinische Untersuchung des Arbeitnehmers (z. B. als Einstellungsuntersuchung) soll seine Tauglichkeit für die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung bzw. sonstige Risiken für den Arbeitgeber aufgrund des Gesundheitszustands abklären. Die medizinische Untersuchung dient zudem dazu, Zweifel im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankhei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Medizinische Untersuchung / 2 Medizinische Untersuchungen bei Einstellungen

Ärztliche Einstellungsuntersuchungen kann der Arbeitgeber nur bei und im Rahmen eines berechtigten Interesses vom Arbeitnehmer verlangen. Die Untersuchung ist daher von vornherein auf die Eignung für den in Aussicht gestellten Arbeitsplatz und dessen Anforderungen zu begrenzen. Weitere Schranken ergeben sich aus dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers: Genomanalysen, umfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 2. Werkstück und Architektur

Rz. 123 Besonders deutlich wird dieser Interessenwiderstreit im Hinblick auf das Recht des Urhebers auf die Unversehrtheit seines Werkstückes im Verhältnis zwischen dem Architekten und dem Gebäudeeigentümer.[195] Die besonderen Interessen des Eigentümers werden schon dadurch evident, dass er bei Bauwerken in aller Regel erhebliche finanzielle Mittel einsetzt, wohingegen dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 4. Ausstellungsrecht

Rz. 203 Ausstellungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke eines unveröffentlichten Werkes der bildenden Künste oder eines unveröffentlichten Lichtbildwerkes öffentlich zur Schau zu stellen ( § 18 UrhG). Die Regelung spricht eine besondere Art der Veröffentlichung des Werkes an und ist somit gegenüber § 6 Abs. 2 UrhG eine Spezialvorschrift. Zudem ist d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / c) Plagiat

Rz. 240 Wegen der besonderen Praxisrelevanz soll an dieser Stelle auch das Plagiat behandelt werden. Das Plagiat ist die unveränderte oder veränderte Übernahme eines urheberrechtlich geschützten Werkes oder Werkteiles unter Anmaßung der Urheberschaft.[390] Dabei werden nicht nur die Urheberverwertungsrechte (§§ 15 ff. UrhG), sondern auch das Persönlichkeitsrecht auf Anerkenn...mehr

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§ 4 Medienrecht / A. Begriff des Medienrechts

Rz. 1 Medienrecht ist ein Gebiet, das in den letzten Jahren großes Interesse findet und dabei inhaltlich immer mehr ausufert, sodass es geboten erscheint, zunächst eine begriffliche Klärung herbeizuführen, um sich danach auf einzelne Bereiche zu konzentrieren. Rz. 2 Medienrecht ist kein fest umrissener, in sich geregelter Bereich, sondern tritt in mehreren Erscheinungsformen ...mehr

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§ 2 Urheberrecht / II. Erläuterung der Gesetzessystematik

Rz. 37 Die vorgegebene Gesetzessystematik des Urheberrechtsgesetzes bedarf der Erläuterung und in manchen Punkten der Ergänzung. Ausgangspunkt der inhaltlichen Darstellung ist § 11 UrhG, der unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass der Inhalt des Urheberrechts sich als Zuordnung des Werkes zu seinem Urheber und zwar in den beiden Ausprägungen der geistigen und persönlich...mehr