Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / aa) Pflichtteilsrecht

Rz. 206 Im Rahmen des § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB besteht ausnahmsweise ein Anspruch auf Wertermittlung. Der Wertermittlungsanspruch steht selbstständig neben dem Anspruch auf Auskunft nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB und ist vom Berechtigten gesondert geltend zu machen.[231] Rz. 207 Auch wenn ein Kaufvertrag über ein Nachlassgrundstück vorgelegt wird, kann die Einholung eines Sachvers...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 111 Grundsätzlich sind Verträge über den Nachlass, die zu Lebzeiten des Erblassers ohne dessen Beteiligung geschlossen werden, nach § 311b Abs. 4 BGB nichtig. Unwirksam sind entsprechend Verträge betreffend Vermächtnisse oder Pflichtteilsrechte aus dem Nachlass eines noch lebenden Dritten. Auch Abfindungsvereinbarungen zwischen Schlusserben eines Berliner Testaments sind...mehr

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ZErb 07/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Ebel/Gräfe/Schulthess Traumueller Familienvermögen dauerhaft sich...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / IX. Muster: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Vermächtnisanordnung im ersten Todesfall (Einheitslösung)

Rz. 488 Muster 3.33: Gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament mit Vermächtnisanordnung im ersten Todesfall (Einheitslösung) Muster 3.33: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Vermächtnisanordnung im ersten Todesfall (Einheitslösung) Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, und _______...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / bb) Muster: Stufenklage eines Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft und Zahlung gegen den Erben bei amerikanischer Staatsangehörigkeit der Erblasserin

Rz. 125 Muster 24.7: Stufenklage eines Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft und Zahlung gegen den Erben bei amerikanischer Staatsangehörigkeit der Erblasserin Muster 24.7: Stufenklage eines Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft und Zahlung gegen den Erben bei amerikanischer Staatsangehörigkeit der Erblasserin An das Landgericht Traunstein Herzog-Otto-Str. 1 83278 Traunstein Kla...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 7. Muster: Antrag einstweilige Verfügung (Vormerkung Aufhebung einer Grundschuld)

Rz. 162 Muster 21.12: Antrag einstweilige Verfügung (Vormerkung Aufhebung einer Grundschuld) Muster 21.12: Antrag einstweilige Verfügung (Vormerkung Aufhebung einer Grundschuld) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Herrn _________________________ – Antragsteller – Verfahrensb...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 9. Muster: Erbenfeststellungsklage (Problem: Testierfreiheit)

Rz. 125 Muster 8.1: Erbenfeststellungsklage (Problem: Testierfreiheit) Muster 8.1: Erbenfeststellungsklage (Problem: Testierfreiheit) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen Feststellung der Erb...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / Literaturtipps

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§ 5 Verzichtsverträge / Literaturtipps

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 2. Stufenklage

Rz. 417 Der Pflichtteilsberechtigte kann den Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch, den Anspruch auf eidesstattliche Versicherung und den Pflichtteils-(Zahlungs-)Anspruch mit einer einzigen Klage, der Stufenklage, geltend machen (§ 254 ZPO). Es steht ihm natürlich frei, jeden einzelnen Anspruch in einem selbstständigen Rechtsstreit einzuklagen. Die Stufenklage empfiehlt sic...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 1. Wahlrecht für den Vermächtnisnehmer

Rz. 77 § 2307 BGB sieht für den pflichtteilsberechtigen Vermächtnisnehmer ein Wahlrecht vor:mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Eigengläubiger

Rz. 368 Der Erblasser kann seinen gesamten Nachlass oder einen Teil davon vor den Eigengläubigern seines Erben durch eine Verfügung von Todes wegen schützen, indem er eine Testamentsvollstreckung anordnet, §§ 2197–2200 BGB: Dann können die Eigengläubiger sich nicht an die der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstände halten, § 2214 BGB; gegen ...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 2. Vorteile gegenüber Erbverzicht

Rz. 79 Im Unterschied zum Erbverzicht erhöhen sich die Pflichtteilsansprüche der anderen Pflichtteilsberechtigten nicht.[178] Der Verzichtende wird also bei der Berechnung des Erbteils, welcher für die Bestimmung des Pflichtteils ausschlaggebend ist, berücksichtigt. Dadurch wird im Ergebnis eine – regelmäßig ungewollte – Begünstigung anderer Pflichtteilsberechtigter vermiede...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / a) Gegenständliche Beschränkung

Rz. 84 Eine gegenständliche Beschränkung ist beim Pflichtteilsverzichtvertrag ohne weiteres im Unterschied zum Erbverzicht zulässig. Rz. 85 Beim Erbverzicht kann nicht auf einen realen Vermögensgegenstand des zukünftigen Nachlasses verzichtet werden. Es kann aber im Rahmen eines gegenständlich beschränkten Pflichtteilsverzichts zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden,...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Feststellungsinteresse

Rz. 267 Nach der Rechtsprechung besteht ein Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) für die Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Testaments des Betreuten, wenn für diesen aufgrund der bestehenden Testierunfähigkeit keine andere rechtliche Möglichkeit besteht, das unwirksame Testament zu widerrufen. Der Betreuer mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge handelt nicht pfl...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / d) Bestand des Nachlasses

Rz. 102 Bei der Feststellung des Nachlassbestands sind diejenigen Vermögenspositionen abzuziehen, die unvererblich sind oder die außerhalb des Nachlasses auf Dritte übergehen, so z.B. die Lebensversicherung, wenn ein Bezugsberechtigter benannt ist. Nicht mit zu bewerten sind auch diejenigen Gegenstände, auf die sich z.B. ein gegenständlich bezogener Pflichtteilsverzicht nach...mehr

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AGS 07/2023, Beschwerdewert... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte die Beklagte als Erbin des im Jahre 2019 verstorbenen Erblassers vor dem LG Gießen im Rahmen einer Stufenklage auf Auskunft und Zahlung des Pflichtteils in Anspruch genommen. Im Wege der Hilfswiderklage hatte die Beklagte beantragt, den Kläger zur Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und Duldung der Entnahme einer genetischen Probe zu veru...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / II. Stiftungen vermeiden keine Pflichtteilsansprüche

Rz. 14 Um eine auch aktuell immer wieder (hoffend?) gestellte Frage vorweg zu beantworten: Durch eine Stiftung lassen sich Pflichtteilsansprüche nicht vermeiden (siehe auch Rdn 196 ff.). Die völlig h.M. bejaht Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche der enterbten Erben auch bei Stiftungsgestaltungen.[28] Das gilt auch angesichts einer etwas missverständlichen Entsc...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 4. Besonderheit bei Zug-um-Zug-Verurteilung

Rz. 116 Nur für den Fall, dass die Auflassung von einer Zug-um-Zug-Zahlung aus irgendeinem Grunde abhängig wäre (bspw. bezüglich Pflichtteils- und/oder Zugewinnausgleichsforderungen), muss eine vollstreckbare Ausfertigung im Zeitpunkt der Erklärung der Auflassung erteilt sein (§§ 894 Abs. 1, 726, 730 ZPO). Das Grundbuchamt hat jedoch nicht zu prüfen, ob bei einer Zug-um-Zug-...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 4. Besonderheiten im Prozess

Rz. 449 Unabhängig von der Frage, ob ein materiellrechtlicher Auskunftsanspruch des Erben gegen den Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich eventuell erhaltener unentgeltlicher Zuwendungen besteht, hat aber der Pflichtteilsberechtigte spätestens solche Angaben in seiner Pflichtteilsklage zu machen. Dem Erben würde nach Ansicht des OLG München ein "prozessuales Mittel zur Verfü...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Anwendbarkeit

Rz. 125 Die Anwendbarkeit der Ausgleichungsvorschrift des § 2316 BGB ist dann gegeben, wenn mehrere Abkömmlinge vorhanden sind, die im hypothetischen Fall, wenn es zu einer gesetzlichen Erbfolge kommen würde, gesetzliche Erben geworden wären. Für die Berechnung des Pflichtteils nach den Ausgleichungsvorschriften kommt es nur auf den hypothetischen gesetzlichen Erbteil an.mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / b) Unterschiedliche Gläubiger- und Schuldnerschaft für beide Ansprüche

Rz. 175 Hat der Erblasser zu Lebzeiten einen Dritten beschenkt, so Die beiden Ansprüche stehen dem ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / d) Haftungsrisiko des Anwalts

Rz. 71 In den Fällen der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Beschenkten nach § 2329 BGB besteht für den Anwalt aufgrund der zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnenden Fristen des ordentlichen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruchs einerseits und des Fristbeginns nach § 2332 BGB andererseits ein gewisses Haftungspotenzial. Rz. 72 Ist der Anwalt bspw. aufgrund...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 1. Vertrag über Verjährungsfristen

Rz. 265 Gemäß § 202 BGB können Verträge über die Verjährung geschlossen werden. Gegenstand eines Vermächtnisses kann auch der Anspruch auf Abschluss eines verjährungsverlängernden Vertrages sein. Die Vereinbarung ist grundsätzlich nicht an eine Form gebunden.[207] Rz. 266 Vermächtnisweise kann bspw. bei angeordneter Alleinerbeinsetzung des überlebenden Ehegatten/Lebenspartner...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / J. Forderungen gegen den Pflichtteilsberechtigten

Rz. 696 Ein Pflichtteilsanspruch ist nach § 852 ZPO nur pfändbar, wenn er durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig ist. Nach der Vorstellung des Gesetzes soll der Pflichtteilsberechtigte selbst entscheiden, ob er gegen den/die Erben einen Pflichtteilsanspruch geltend machen will oder nicht. Rz. 697 Teil des Pflichtteils ist auch der Ergänzungspflichtteil nach §§ 2325 ff. BGB...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / ee) Entziehung wegen Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat

Rz. 385 Eine Entziehung des Pflichtteils ist auch dann möglich, wenn der Abkömmling wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt wird und die Teilhabe des Abkömmlings am Nachlass deshalb für den Erblasser unzumutbar ist. Dem gleichgestellt ist der Fall, dass die Unterbringung des Abkömmlings in ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / f) Muster: Pfändung eines noch nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs

Rz. 83 Muster 17.11: Pfändung eines noch nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs Muster 17.11: Pfändung eines noch nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs _________________________ Gepfändet wird der angebliche Anspruch des Schuldners gegen _________________________ (Bezeichnung des oder der Erben) auf Auszahlung des Pflichtteils nach dem am ______________________...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / j) Grundbuch- und Grundakteneinsichtsrecht bei pflichtteilsrelevanten Kaufvorgängen

Rz. 73 Dazu das LG Stuttgart im Beschl. v. 9.2.2005 – 1 T 1/2005 :[79] Zitat "Pflichtteilsberechtigte wie Erben sind berechtigt, insoweit in Grundbuch und Grundakten Einsicht zu nehmen, als sie plausibel darzulegen vermögen, dass ein Vorgang für einen Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsanspruch von Bedeutung sein kann. …"mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 7. Kosten des Nachlassverzeichnisses

Rz. 440 Die Kosten des (privaten wie amtlichen) Verzeichnisses und der amtlichen Aufnahme sind gem. § 2314 Abs. 2 BGB Nachlassverbindlichkeiten. Als Nachlassverbindlichkeiten mindern sie den Pflichtteilsanspruch, weil sie bei der Berechnung des Pflichtteils vom Aktivbestand des Nachlasses abgezogen werden müssen.[497] Die dem Auskunftsberechtigten bei seiner Hinzuziehung (§ ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / gg) Hemmung bei Stundung

Rz. 252 Verjährungshemmung bei Stundung des Pflichtteils nach § 2331a BGB : Nach § 205 BGB tritt eine Hemmung der Verjährung nur ein, wenn das Leistungsverweigerungsrecht "aufgrund einer Vereinbarung mit dem Gläubiger" besteht. Es ist zweifelhaft, ob § 205 BGB auf die Fälle der gerichtlichen Stundung nach § 2331a BGB analog angewandt werden kann. Jedenfalls könnte dem Schuldn...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 6. Nicht betroffene Gläubiger

Rz. 348 Von dem Aufgebot nicht betroffen sind die dinglich gesicherten Gläubiger, wie z.B. Grundpfandrechtsgläubiger, Sicherungseigentümer, Vorbehaltseigentümer, § 1971 BGB. Wäre dies nicht der Fall, so wäre ihre dingliche Sicherung letztlich im Erbfall wertlos. Die sachenrechtlichen Grundsätze über die Bestellung dinglicher Sicherungsrechte sorgen dafür, dass die Gläubiger ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Einsicht in die Grundakten

Rz. 73 Ergänzt wird § 12 GBO durch §§ 43–46 der Grundbuchverfügung. § 46 GBV lautet: Zitat (1) Die Einsicht von Grundakten ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt, auch soweit es sich nicht um die in § 12 Absatz 1 S. 2 der Grundbuchordnung bezeichneten Urkunden handelt. (2) Die Vorschrift des § 43 ist auf die Einsicht von Grundakten entsprechend anzuwenden. (...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / F. Die häufigsten streitigen Sachfragen

Rz. 23 In der Praxis geht es bei Erbenfeststellungsprozessen am häufigsten um die Problembereiche:mehr

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§ 11 Erbenhaftung / bb) Zulässigkeit der Abänderungsklage der Erben wegen Erreichens der Haftungshöchstsumme

Rz. 96 Die Streitfrage, ob das Erreichen der Haftungssumme in Höhe des fiktiven Pflichtteils von den Erben des Unterhaltsschuldners im Wege der Vollstreckungsgegenklage oder der Abänderungsklage geltend zu machen ist, wurde im BGH-Urt. v. 28.11.2000[90] offengelassen und die Zulässigkeit einer Abänderungsklage jedenfalls dann bejaht, wenn der Titel gegen den Erben umgeschrie...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / j) Zuwendung gegen Erbverzicht (Abfindung des Verzichtenden)

Rz. 42 Dazu der BGH im Urt. v. 3.12.2008 – IV ZR 58/07 – unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung:[73] Zitat "Danach kommt es im vorliegenden Fall nicht darauf an, ob die für den Erbverzicht gewährte Abfindung eine entgeltliche oder eine unentgeltliche Leistung war. In jedem Fall unterliegt der Pflichtteilsergänzung nach § 2325 Abs. 1 BGB nur, was über ein Entgelt bzw. über...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / d) Muster: Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Pflichtteilszahlung bei Erbengemeinschaft auf Beklagtenseite

Rz. 261 Muster 17.22: Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Pflichtteilszahlung bei Erbengemeinschaft auf Beklagtenseite Muster 17.22: Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Pflichtteilszahlung bei Erbengemeinschaft auf Beklagtenseite An das Landgericht _________________________ Klag...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / (1) Die Pflichtteilsergänzungsrelevanz unbenannter Zuwendungen

Rz. 99 Unbenannte Zuwendungen unter Ehegatten können Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen.[93] Da die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB bei Zuwendungen unter Ehegatten erst im Zeitpunkt der Auflösung der Ehe zu laufen beginnt, fallen unbenannte Zuwendungen, die der Unterhaltsverpflichtete in einer späteren Ehe seinem (zweiten, dritten etc.) Ehegatten gemacht hat, in ...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / b) Fall aus der BGH-Rechtsprechung

Rz. 76 Der BGH führt zur Pflichtteilsforderung des Beschenkten gegen den Erbvertrags-Erben in seinem Urt. v. 28.9.1983[161] aus: Zitat "Der Bereicherungsanspruch aus § 2287 BGB ist auf das beschränkt, was nach Begleichung des Pflichtteils des Beschenkten übrig bleibt."mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / III. PKH-Bewilligung

Rz. 234 Werden Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche im Wege der Stufenklage geltend gemacht, bezieht sich die vorbehaltlose Prozesskostenhilfebewilligung auf sämtliche Stufen.[280] Rz. 235 In den einzelnen Stufen können folgende Anträge gestellt werden:mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / aa) Erweiterte Rechtswahlmöglichkeiten

Rz. 96 Auch wenn mit der Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt für die Mehrheit der Länder in der EU ein erheblicher Systemwechsel im IPR verbunden ist, wird dies durch die Möglichkeit gemildert, dass der Erblasser das Recht des Staates wählen kann, dessen Staatsangehörigkeit er zum Zeitpunkt der Rechtswahl oder im Zeitpunkt seines Todes besitzt (Art. 22 Abs. 1 EuErbVO)....mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / I. Einleitung

Rz. 84 Da der Erblasser aufgrund seiner Testierfreiheit die Möglichkeit hat, alle seine nächsten Angehörigen zu enterben, sieht das Gesetz in den §§ 2303 ff. BGB für diesen Personenkreis ein Pflichtteilsrecht vor. Der Aufnahme eines solchen Pflichtteilsrechts durch den Gesetzgeber lag der Gedanke zugrunde, dass den Erblasser eine über seinen Tod hinausgehende Sorgfaltspflich...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / e) Muster: Pfändung eines Pflichtteilsanspruchs

Rz. 82 Muster 17.10: Pfändung eines Pflichtteilsanspruchs Muster 17.10: Pfändung eines Pflichtteilsanspruchs _________________________ Gepfändet wird der angebliche Anspruch des Schuldners gegen _________________________ (Bezeichnung des oder der Erben) auf Auszahlung des Pflichtteils nach dem am _________________________ in _________________________ verstorbenen Erblasser __...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / D. Kurzübersicht

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / VI. Familienrechtliche Auskunftsansprüche mit erbrechtlicher Auswirkung

Rz. 142 Familienrechtliche Auskunftsansprüche können indirekte Auswirkungen auf das Erbrecht haben: Rz. 143 1. Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes über die eigene Abstammung Rz. 144 a) Auskunftsanspruch aus der gegenseitigen allgemeinen Beistands- und Rücksichtnahmepflicht Im Hinblick auf das gesetzliche Erbrecht des nichtehelichen Kindes an seinem Vater und an dessen V...mehr

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ZErb 07/2023, Auswirkungen ... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3 wenden sich gegen die Zurückweisung eines nach der gesetzlichen Erbfolge beantragten Erbscheins. Das Nachlassgericht sei zu Unrecht von einer wirksamen testamentarischen Enterbung ausgegangen. Der Erblasser war mit der nachverstorbenen früheren Beteiligten zu 4 verheiratet. Die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3 sind die gemeinsamen Kinder d...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz

Rz. 192 Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tocht...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / e) Haftungsgefahr: Vollzug der Erbteilung vor Erfüllung aller Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 463 Gesetzliches Modell: In § 2046 Abs. 1 S. 1 BGB regelt das Gesetz etwas scheinbar Selbstverständliches: Vor der Aufteilung des Nachlasses unter den Miterben sind die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen. Und § 2046 Abs. 1 S. 2 BGB ergänzt, dass bei nicht fälligen oder streitigen Nachlassverbindlichkeiten das "zur Berichtigung Erforderliche" zurückzubehalten sei. Nur ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte

Rz. 205 Muster 1.5: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte Muster 1.5: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte Verhandelt am ________________________...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Inhalt der Auskunft, notarielles Nachlassverzeichnis

Rz. 395 Die erteilte Auskunft muss den Pflichtteilsberechtigten in die Lage versetzen, seinen Pflichtteilsanspruch zuverlässig berechnen zu können.[425] Deshalb hat der Erbe in einem Verzeichnis gem. § 260 BGB über all die Berechnungsfaktoren Auskunft zu erteilen, die für die Pflichtteilsberechnung – einschließlich Ergänzungsanspruch – benötigt werden. Eine (zeitraumbezogene...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / (3) Reichweite des Erbstatuts, Art. 23 EuErbVO

Rz. 51 Die Reichweite des Erbstatuts wird von Art. 23 EuErbVO bestimmt. Hierunter fällt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen nach den Art. 21, 22 EuErbVO.[71] Die Rechtsnachfolge von Todes wegen ist in Art. 3 Abs. 1 lit. a EuErbVO legal definiert: Zitat jede Form des Übergangs von Vermögenswerten, Rechten und Pflichten von Todes wegen, sei es im Wege der gewillkürten Er...mehr