Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (1) Interessenkollision bei der Anrechnung einer Schenkung auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch gem. §§ 2325, 2327 BGB

Rz. 77 Beispiel Der Erblasser E hat in einem Testament verfügt, dass seine Ehefrau F Alleinerbin wird. Vor seinem Tod hatte der E seiner Ehefrau F 50.000 EUR geschenkt und seinem Sohn A zur Einrichtung einer Anwaltskanzlei 30.000 EUR zugewandt. Sein Sohn B hat kein Geld erhalten. Nach dem Tod des E beauftragen die Söhne A und B den Rechtsanwalt R zur Durchsetzung ihrer Pflic...mehr

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ZErb 12/2021, Doppeltes Wah... / 1. § 2307 BGB

Erhält der überlebende Ehegatte ein – auch minimales – Vermächtnis, so kann er das Vermächtnis annehmen, was über § 2307 BGB zum großen Pflichtteil ohne Zugewinnausgleich führt.[2] Denn § 1371 Abs. 2 BGB greift wegen des Erwerbs des Vermächtnisses nicht ein. Alternativ hierzu kann der überlebende Ehegatte das ihm zugewandte Vermächtnis ausschlagen und den effektiven Zugewinn...mehr

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ZErb 12/2021, Das Behindert... / a) Position des Vorvermächtnisnehmers

Der von Todes wegen begünstigte, behinderte Angehörige erhält nach der Vermächtnislösung ein Vorvermächtnis am Nachlass, das zumindest der Höhe nach seinem Pflichtteil entsprechen muss.[8] Der Behinderte wird damit gerade nicht Gesamtrechtsnachfolger gem. § 1922 BGB und auch nicht Mitglied einer Erbengemeinschaft. Stattdessen erhält er einen schuldrechtlichen Anspruch gegen ...mehr

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ZErb 12/2021, Doppeltes Wah... / 1. § 1371 Abs. 3 BGB

Der überlebende Ehegatte kann nach dieser Regelung unabhängig von §§ 2306, 2307 BGB den Pflichtteil verlangen und zwar auch gerade dann, wenn ihm dieses Recht nach den erbrechtlichen Bestimmungen nicht zustünde. Als erbrechtliche Bestimmung eröffnet § 2306 BGB aber gerade diese Möglichkeit und ordnet als Rechtsfolge der Ausschlagung an, dass der Ausschlagende den Pflichtteil...mehr

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ZErb 12/2021, Zum Anspruch ... / 2 Gründe

II. Die Revision ist im Wesentlichen begründet. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Klägerin stehe gegen den Beklagten kein Anspruch auf Wertermittlung gemäß § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB zu. Es fehle an einem schutzwürdigen Interesse an der Wertermittlung. Dies möge schon aus dem Verkauf der Immobilie folgen, der zeitnah zum Erbfall erfolgt sei. Hierauf komme es aber nicht einm...mehr

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ZErb 12/2021, Zu verschiede... / 2 Gründe

II. Die Klage ist zulässig und teilweise begründet. Da Gegenstand des Rechtsstreits vorliegend gleichartige und auf einem im Wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Grund beruhende Ansprüche sind, sind die Voraussetzungen einer subjektiven Klagehäufung nach § 60 ZPO gegeben und die Kläger daher berechtigt, als einfache Streitgenossen gemeinschaftlich zu klagen...mehr

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ZErb 12/2021, Doppeltes Wah... / 4

Auf einen Blick Die erbrechtliche Qualifikation von § 1371 Abs. 1 BGB, die der EuGH entgegen der güterrechtlichen Qualifikation durch den BGH vorgenommen hat, gibt Anlass die h.M., wonach der nach § 2306 BGB belastete Ehepartner im Falle der Ausschlagung nur den kleinen Pflichtteil und Ausgleich des effektiven Zugewinns, nicht aber den großen Pflichtteil verlangen kann, zu ü...mehr

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ZErb 12/2021, Doppeltes Wah... / II. Eigener Ansatz

M.E. sollte überlegt werden, die Rechtsfolgen anzugleichen. Für die Fälle des § 2306 BGB würde das bedeuten, dem i.S.d. Vorschrift belasteten Ehepartner ein doppeltes Wahlrecht einzuräumen. Zunächst kann er, und das entspricht der ganz h.M., entscheiden, ob er die in § 2306 BGB aufgeführten Belastungen akzeptiert oder sich von ihnen durch Ausschlagung befreit. Im Anschluss i...mehr

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ZErb 12/2021, Doppeltes Wah... / b) Qualifikationen

Die Beschränkung der Rechtsfolgen für den ausschlagenden Ehegatten auf § 1371 Abs. 2 BGB wird mit der güterrechtlichen Funktion von § 1371 Abs. 1 BGB in dem Sinne begründet, dass die vorgesehene Erhöhung des Ehegattenerbrechts zur Disposition der Parteien steht. Beiden Ehegatten muss es gleichermaßen freistehen die erbrechtliche Lösung, die den Anspruch auf den großen Pflich...mehr

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ZErb 12/2021, Doppeltes Wah... / 2. § 2306 BGB

Ein solches Wahlrecht besteht in den Fällen des § 2306 BGB nach h.M. nicht. Der überlebende Ehegatte ist danach auf die Alternative beschränkt, die Erbschaft mit den in § 2306 BGB enthaltenen Beschränkungen und Beschwerungen anzunehmen oder sie auszuschlagen mit der Folge, dass er den Ausgleich des effektiven Zugewinns und nur den kleinen Pflichtteil erhält.[4]mehr

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ZErb 12/2021, Das Behindert... / 3. Nachteile

Die umgekehrte Vermächtnislösung birgt diverse Schwächen. Am schwierigsten gestaltet sich das Prognoserisiko der Zusammensetzung des späteren Nachlasses zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung.[37] Zu umfangreiche Vermächtnisanordnungen zugunsten weichender Familienangehöriger können dazu führen, dass der gesetzliche Vertreter des behinderten Angehörigen die Ausschlagung nach...mehr

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ZErb 12/2021, Das Behindert... / III. Trennungslösung

Ein unkonventionelles Modell wird von Litzenburger vorgeschlagen.[41] Danach sollen sich die Eheleute/eingetragenen Lebenspartner beim ersten Erbfall gegenseitig als alleinige (befreite) Vorerben und Dritte, darunter das behinderte Kind, zu Nacherben einsetzen. Kombiniert wird beim behinderten Kind zudem eine gestaffelte, weitere Nacherbfolge.[42] Tritt der Nacherbfall ein, ...mehr

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ZErb 12/2021, Zum Anspruch ... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin als Pflichtteilsberechtigte nimmt den Beklagten als Erben – soweit für das Revisionsverfahren noch von Bedeutung – im Wege der Stufenklage auf Wertermittlung (Klagantrag zu 1) sowie auf Zahlung eines Betrages in nach erfolgter Wertermittlung noch zu bestimmender Höhe (Klagantrag zu 2) in Anspruch. Der Beklagte ist der testamentarische Erbe des am 11.1.2017 ver...mehr

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ZErb 12/2021, Zu verschiede... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin und der Kläger sind zwei von insgesamt vier Kindern des am 7.5.2018 verstorbenen Erblassers, Herrn I, zuletzt wohnhaft in x P. Der Erblasser war verwitwet und alleiniger Eigentümer der Immobilie unter der Anschrift "U" in P. Durch letztwillige Verfügung vom 20.8.2005 setzte er seine weitere Tochter, die Beklagte, zur Alleinerbin ein. Außergerichtlich forderte d...mehr

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ZErb 12/2021, Soergel Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen (BGB)

Firsching/Löhnig/Fischinger, Band 32, Erbrecht 1: §§ 1922-2146 BGB, 14. Auflage 2021, 1144 Seiten, 680 EUR, Kohlhammer, ISBN 978-3-17-038681-5. Beck/Löhnig/Becker, Band 33, Erbrecht 2: §§ 2147-2385 BGB, 14. Auflage. 2021, 1064 Seiten, 630 EUR, Kohlhammer, ISBN 978-3-17-039394-3. Nach knapp 20 Jahren erfährt der Großkommentars von Soergel eine Neuauflage im "geänderten Gewande" mit edl...mehr

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ZErb 12/2021, Zu verschiede... / Leitsatz

1. Angefallene Beerdigungskosten sind bei der Ermittlung des Nachlasswertes zwecks Berechnung von Pflichtteilsansprüchen in Abzug zu bringen. Zwar sind die Kosten für die Beerdigung nach § 1968 BGB vom Erben zu tragen, sie können aber als sogenannte Nachlassverbindlichkeit bei der Berechnung des Pflichtteils entsprechend abgezogen werden. 2. Eine Erstattung der Kosten eines v...mehr

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Beteiligung minderjähriger Kinder an einer Zahnarztpraxis in Form einer Innengesellschaft

Leitsatz 1. Ein zwischen dem Angehörigen eines freien Berufs und seinem minderjährigen Kind zivilrechtlich wirksam geschlossenes, als stille Gesellschaft bezeichnetes Gesellschaftsverhältnis führt – da es an einem Handelsgewerbe i.S. des § 230 HGB fehlt – zur Entstehung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts, die einer stillen Gesellschaft einkommensteuerlich gleichsteh...mehr

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Schweiz / III. Übertragung von Geschäftsanteilen

Rz. 112 Im Gegensatz zur Übertragung von Aktien ist die Übertragung der Stammanteile einer GmbH gemäß der dispositiven gesetzlichen Regelung stark eingeschränkt (sog. gesetzliche Vinkulierung). Jede Abtretung – auch an einen bestehenden Gesellschafter – bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung (Art. 786 Abs. 1 OR). Der Beschluss muss mindestens zwei Drittel der ve...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 2. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 139 Die Vererbung von Geschäftsanteilen erfolgt im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (onder algemene titel) (ex. Art. 3:80 NL-BGB). Rz. 140 Nach niederländischem Erbrecht haben bestimmte Personen (z.B. Kinder) ein Pflichtteilsrecht. Es ist nicht möglich, diese Personen ganz von der Erbfolge auszuschließen. Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach der Anzahl der pflichttei...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / 3. Pflichtteil

a) Strafklauseln Pflichtteilsstrafklauseln sind Regelungsinstrumente, mit deren Hilfe im Rahmen von letztwilligen Verfügungen bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern der Längerlebende vor einem ungewollten Vermögensabfluss durch die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen der als Schluss- oder Vertragserben eingesetzten Abkömmlinge geschützt werden soll. Pflichtteils...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Abfindung für den Verzicht auf den entstandenen Pflichtteil (Abs. 2 Nr. 4 Alt. 1)

1. Zivilrecht Rz. 310 [Autor/Stand] Der Berechtigte kann auf den mit dem Eintritt des Erbfalls entstandenen Pflichtteilsanspruch (§ 2317 Abs. 1 BGB) nur durch einen formlosen Erlassvertrag (§ 397 Abs. 1 BGB) verzichten. Ein Verzicht durch einseitige Erklärung ist nicht möglich.[2] Der Erlass ist ein abstraktes Verfügungsgeschäft, das eine Forderung zum Gegenstand hat, auf die ...mehr

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ZErb 11/2021, Auskunftsansprüche im Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch: Der Pflichtteilsberechtigte hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Vorlage von Belegen

Leitsatz 1. Der Pflichtteilsberechtigte hat im Rahmen des Auskunftsanspruchs zu Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen grundsätzlich keinen Anspruch auf Vorlage von Belegen (Anschluss an OLG Düsseldorf, Urt. v. 6.7.2018 – I-7 U 9/17, ZEV 2019, 90). 2. Wird der Beklagte nicht nur zur Auskunftserteilung, sondern auch zur Belegvorlage verurteilt, kommt es für die Beme...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

a) Pflichtteilsberechtigte Rz. 140 [Autor/Stand] Pflichtteilsberechtigt sind bestimmte Personen, denen ein gesetzliches Erbrecht zusteht: Der Ehegatte, die Abkömmlinge und die Eltern (§ 2303 BGB) und der Lebenspartner des Erblassers (§ 10 Abs. 6 LPartG). Pflichtteilsberechtigte Abkömmlinge schließen die Eltern des Erblassers aus (§ 2309 BGB), nicht jedoch den Ehegatten/Lebens...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 155 [Autor/Stand] Der Erwerb des Pflichtteilsanspruchs per se ist nicht steuerbar. Auch der Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch vor Geltendmachung ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 11 ErbStG steuerbefreit.[2] Erst die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs löst die Erbschaftsteuer aus (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).[3] Damit korrespondierend gilt für den Verpfli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 311 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG muss der Pflichtteilsberechtigte nach seinem Verhältnis zum Erblasser versteuern, was als Abfindung (Surrogat) für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch gewährt wird. Wird als Abfindung ein Vermögensgegenstand übereignet, der nicht zwingend im Nachlass vorhanden sein muss[2], und weicht ...mehr

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ZErb 11/2021, Auskunftsansp... / Leitsatz

1. Der Pflichtteilsberechtigte hat im Rahmen des Auskunftsanspruchs zu Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen grundsätzlich keinen Anspruch auf Vorlage von Belegen (Anschluss an OLG Düsseldorf, Urt. v. 6.7.2018 – I-7 U 9/17, ZEV 2019, 90). 2. Wird der Beklagte nicht nur zur Auskunftserteilung, sondern auch zur Belegvorlage verurteilt, kommt es für die Bemessung de...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / a) Position des Vorerben

Der behinderte Erbe wird im Rahmen des Vor- und Nacherbenmodells zum Mit-/Vorerben (§§ 2100 ff. BGB) auf Lebenszeit eingesetzt. Die Einsetzung erfolgt regelmäßig als nicht befreiter Vorerbe, damit dem Behinderten dann nur die Nutzungen der Erbschaft, nicht aber die Nachlasssubstanz zur eigenen Verwendung zusteht, §§ 2111 Abs. 1 S. 1, 2134 BGB. Die Einsetzung zum Mit-/Erben i...mehr

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ZErb 11/2021, Auskunftsansp... / 1 Tatbestand

I. Die Parteien streiten über Pflichtteilsansprüche. Der Kläger ist der Sohn der am 12.1.2019 verstorbenen Erblasserin, der Beklagte ihr Ehemann. Die Erblasserin wurde vom Beklagten allein beerbt. Mit seiner Klage begehrt der Kläger Auskunft und Belegvorlage vom Beklagten, um seine Pflichtteilsansprüche beziffern zu können. Der Beklagte verteidigt sich mit der Behauptung, ein A...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / a) Strafklauseln

Pflichtteilsstrafklauseln sind Regelungsinstrumente, mit deren Hilfe im Rahmen von letztwilligen Verfügungen bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern der Längerlebende vor einem ungewollten Vermögensabfluss durch die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen der als Schluss- oder Vertragserben eingesetzten Abkömmlinge geschützt werden soll. Pflichtteilsstrafklauseln kö...mehr

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ZErb 11/2021, Auskunftsansp... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung ist im Ergebnis erfolgreich. 1. Die Berufung ist zulässig, insbesondere wird der Wert des Beschwerdegegenstandes (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) erreicht. Zwar entspricht es der herrschenden Meinung, dass sich bei der Verurteilung des Beklagten zur Auskunft dessen Beschwer grundsätzlich nur nach dem mit der Auskunftserteilung verbundenen Aufwand bemisst, wo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Vollständigkeit der Vorschrift

Rz. 25 [Autor/Stand] § 3 ErbStG enthält alle Erwerbe des Erbrechts: den Erwerb durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG), den Erwerb durch Vermächtnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 ErbStG), den Erwerb auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteils (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3 ErbStG), den Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG), die vermächtnisgleichen Er...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / I. Allgemeines

Bei der Gestaltung von Behindertentestamenten hat die Praxis mehrere Modelle entwickelt. Das sog. Vor- und Nacherbenmodell gilt dabei als die klassische Lösung zur Ausgestaltung einer letztwilligen Verfügung bei der Vermögensnachfolgeplanung zum Schutz der Interessen von Menschen mit Behinderung.[11] Wesentliche Elemente der Konstruktion sind die Einsetzung des behinderten E...mehr

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FF 11/2021, Anordnung einer... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Beteiligte zu 2 strebt die "Aufhebung" der dem Beteiligten zu 1 von der Betroffenen erteilten General- und Vorsorgevollmacht an, soweit sie sich auf die Vermögenssorge erstreckt, und will die Einrichtung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge, Nachlassangelegenheiten und Geltendmachung von Rechten der Betroffenen gegenüber ihren Bevollmächtig...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

Rz. 310 [Autor/Stand] Der Berechtigte kann auf den mit dem Eintritt des Erbfalls entstandenen Pflichtteilsanspruch (§ 2317 Abs. 1 BGB) nur durch einen formlosen Erlassvertrag (§ 397 Abs. 1 BGB) verzichten. Ein Verzicht durch einseitige Erklärung ist nicht möglich.[2] Der Erlass ist ein abstraktes Verfügungsgeschäft, das eine Forderung zum Gegenstand hat, auf die der Gläubiger...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

a) Gesetzliche Erbfolge Rz. 70 [Autor/Stand] Die Erbfolge kann auf dem Gesetz oder auf einer letztwilligen Verfügung beruhen. Rz. 71 [Autor/Stand] Gesetzlich erbberechtigt sind die Verwandten des Erblassers in aufsteigender und absteigender Linie. In erster Linie kommen die Abkömmlinge zum Zuge (§ 1924 Abs. 1 BGB). Sie schließen die übrigen Verwandten von der Erbfolge aus (§ 1...mehr

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ZErb 11/2021, Zur Zulässigk... / 1 Tatbestand

I. Der Beteiligte zu 1) beantragt die Löschung einer Rückübertragungsvormerkung aufgrund der Sterbeurkunde der Berechtigten. Der Beteiligte zu 1) ist eingetragener Berechtigter des betroffenen Erbbaurechts an dem im Grundbuch von X. Blatt … BV Nr. 1 eingetragenen Grundstück. Das Erbbaurecht stand ursprünglich gemeinschaftlich seinen Eltern M. und H. A. je zur ideellen Hälfte z...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / b) Pflichtteilsergänzungsansprüche

Eine weitere Gefahr für die Überleitung von Ansprüchen auf den Sozialleistungsträger kann sich aus lebzeitigen Zuwendungen des Erblassers ergeben, die Pflichtteilsergänzungsansprüche nach den §§ 2325 ff. BGB nach sich ziehen. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist ein neben dem ordentlichen Pflichtteilsanspruch nach § 2303 BGB stehender und von diesem unabhängiger eigener Pf...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / I. Erbrechtliche Grundlagen

Bevor auf die speziellen testamentarischen Konstruktionen zur Gestaltung eines Behindertentestaments eingegangen wird, sollen die Grundlagen der gesetzlichen Erbfolge und des Pflichtteilsrechts dargestellt werden. Sie bilden die Basis der juristischen Überlegungen bei der Ausgestaltung von letztwilligen Verfügungen und insbesondere bei der Planung von behindertengerechten Ve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

Rz. 321 [Autor/Stand] Als vom Erblasser zugewendet gilt nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 Alt. 2 ErbStG, was als Abfindung für die Ausschlagung einer Erbschaft gewährt wird. Schlägt der Nacherbe gegen Abfindung aus, so versteuert der Nacherbe die erhaltene Abfindung nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 Alt. 2 ErbStG, wobei die Abfindung an die Stelle der Anwartschaft tritt. Der Erwerb der Abfindung gil...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2 Entziehung des Pflichtteils (§ 2333 BGB)

2.1 Die wegweisende Entscheidung des BVerfG Der genannte Beschluss des BVerfG betraf zwei Verfahren. In beiden Verfahren ging es unter anderem um die Frage, ob das Pflichtteilsrecht der Kinder des Erblassers nach § 2303 Abs. 1 BGB und die Pflichtteilsentziehungsgründe des § 2333 Nr. 1 und 2 BGB mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Vor diesem Hintergrund stellt das BVerfG dar, ...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.2.4 Freiheitsstrafe (§ 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB)

Völlig neu eingeführt wurde der Tatbestand der Pflichtteilsentziehung wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe. Danach kann der Pflichtteil unter folgenden Voraussetzungen entzogen werden: Der Pflichtteilsberechtigte ist wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt oder die Unterbringung des Ab...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.2.1 "Nach dem Leben trachten"

Der Erblasser kann dem Abkömmling, den Pflichtteil entziehen, wenn der Abkömmling dem Erblasser, dem Ehegatten des Erblassers, einem anderen Abkömmling oder einer dem Erblasser ähnlich nahe stehenden Person. nach dem Leben trachtet. Heute sind neben der klassischen Kleinfamilie, in der Ehegatten mit ihren gemeinsamen Kindern zusammenleben, vielfältige andere Formen des Zusammenleb...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.1.2 Das Pflichtteilsrecht und der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers

Abseits der Detailfragen der beiden zugrunde liegenden Sachverhalte enthält der Beschluss des BVerfG klare Aussagen zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung des Pflichtteilsrechts und der Ausgestaltungsmöglichkeiten: Die Erbrechtsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG gewährt nicht das (unbedingte) Recht, den vorhandenen Eigentumsbestand von Todes wegen ungemindert an Dritte zu über...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.3 Pflichtteilsergänzungsanspruch

Schenkungen des Erblassers schmälern dessen Vermögen. Um zu verhindern, dass durch Schenkungen das Vermögen des Erblassers zu Lasten des Pflichtteilsberechtigten geschmälert wird, sieht § 2325 BGB vor, dass neben dem Pflichtteilsanspruch ein sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht, der die lebzeitigen Schenkungen fiktiv in den Nachlass einrechnet. Nach § 2325 Abs. 3 BGB ...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.2.3 Verletzung von Unterhaltspflichten (§ 2333 Abs. 1 Nr. 3 BGB)

Die Verletzung von Unterhaltspflichten war auch bisher ein Pflichtteilsentziehungsgrund (§ 2333 Nr. 4 a. F. BGB). Nach wie vor rechtfertigt nur die Verletzung von Unterhaltspflichten gegenüber dem Erblasser die Entziehung des Pflichtteils. Wenn unterstellt wird, dass der Erblasser unterhaltsberechtigt ist, dürfte aber praktisch kein Erbe vorhanden sein, so dass sich die Frage ...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.2.5 Ausdehnung der Pflichtteilsentziehungsgründe

Im Bereich der früheren Pflichtteilsentziehungsregelungen wurde teilweise unterschieden, wer den Entziehungsgrund verwirklicht hat. So galt beispielsweise § 2333 Nr. 5 a. F. BGB nur für Abkömmlinge, nicht für die Entziehung des Pflichtteils eines Elternteils oder des Ehegatten. Nun gelten nach § 2333 Abs. 2 BGB Pflichtteilsentziehungsgründe des § 2333 Abs. 1 BGB gleichermaße...mehr

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Pflichtteilsentzug / 1 Überblick

Das Pflichtteilsrecht wurde durch die Erbrechtsreform mit Wirkung zum 1.1.2010 umfassend geändert. Die in der Erbrechtsreform zentralen Änderungen im Pflichtteilsrecht gehen im Wesentlichen auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.4.2005 (BVerfGE 112, 332) zurück. Die Entscheidung befasste sich unter anderem mit der Frage, ob das grundsätzlich unentziehbare P...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.1 Die wegweisende Entscheidung des BVerfG

Der genannte Beschluss des BVerfG betraf zwei Verfahren. In beiden Verfahren ging es unter anderem um die Frage, ob das Pflichtteilsrecht der Kinder des Erblassers nach § 2303 Abs. 1 BGB und die Pflichtteilsentziehungsgründe des § 2333 Nr. 1 und 2 BGB mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Vor diesem Hintergrund stellt das BVerfG dar, wie sich die aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG i...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.2 Der Pflichtteilsentzug nach § 2333 BGB

2.2.1 "Nach dem Leben trachten" Der Erblasser kann dem Abkömmling, den Pflichtteil entziehen, wenn der Abkömmling dem Erblasser, dem Ehegatten des Erblassers, einem anderen Abkömmling oder einer dem Erblasser ähnlich nahe stehenden Person. nach dem Leben trachtet. Heute sind neben der klassischen Kleinfamilie, in der Ehegatten mit ihren gemeinsamen Kindern zusammenleben, vielfältig...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.1.1 Die Sachverhalte

Das Verfahren 1 BvR 1644/00 In diesem Verfahren wendete sich der Sohn 1 der Erblasserin an das Bundesverfassungsgericht, weil er zur Zahlung des Pflichtteils an seinen Bruder (Sohn 2) verurteilt worden war. Die verstorbene Mutter der beiden Brüder hatte in einem privatschriftlichen Testament Sohn 1 zu ihrem Alleinerben eingesetzt, weil der Sohn 2, mit dem sie gemeinsam in ein...mehr