Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskosten

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Anhang V. Teilungsversteige... / G. Prozesskostenhilfe

Rz. 66 Den Beteiligten, also sowohl Antragsteller als auch Antragsgegner, kann Prozesskostenhilfe bewilligt und ein Anwalt beigeordnet werden. Zuständig ist das Vollstreckungsgericht. Rz. 67 Allerdings kann die Bewilligung abzulehnen sein, wenn der Miteigentumsanteil als Sicherheit für einen Kredit verwendet werden kann und es dem Beteiligten zuzumuten ist, die Gerichts- und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Erstattungsquote der Streitgenossen

Rz. 80 Ergeht eine Kostengrundentscheidung, wonach sowohl der Gegner als auch die Streitgenossen selbst jeweils zu einem Bruchteil die Verfahrenskosten zu tragen haben (§ 92 Abs. 1 ZPO), bezieht sich deren Erstattungsquote auf die Summe ihrer gemeinsamen Anwaltskosten. Das ist der Nettobetrag, wenn alle Streitgenossen vorsteuerabzugsberechtigt sind, und der Bruttobetrag, wen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Ausschluss des Abs. 3 S. 1

Rz. 70 Ausgeschlossen ist die Anrechnung nach Abs. 3 S. 1, soweit die Staatskasse ihrerseits Zahlungen von Dritten eingezogen hat. Beispiel: Die Berufung des Nebenklägers wird verworfen. Die Staatskasse zieht beim Nebenkläger die von ihr verauslagte Pflichtverteidigervergütung ein. Nachträgliche Zahlungen des Beschuldigten oder eines Dritten an den Pflichtverteidiger sind jet...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Streitgenosse mit dem höchsten Erstattungsanspruch

Rz. 87 Für den Fall eines unterschiedlichen Verfahrensausgangs ist den Streitgenossen besonders daran gelegen, dass derjenige mit dem höchsten Erstattungsanspruch einen möglichst hohen Teil der gemeinsamen Anwaltskosten anmelden kann, um so die Kostenlast zugunsten aller zu minimieren. Dieses Interesse ist nach Auffassung des BGH allerdings nicht geschützt, weil jeder Streit...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / 1. Gegenstandswert

Rz. 38 In diesem Verfahrensabschnitt bestimmt sich der Gegenstandswert ebenfalls nach § 26 Nr. 2. Es ist jetzt aber nicht vom Verkehrswert auszugehen, sondern von dem zur Verteilung kommenden Erlös (also von dem Versteigerungserlös abzüglich der Versteigerungskosten – § 109 ZVG). Abzustellen ist auch hier für die beteiligten Anwälte nicht auf den gesamten Erlös, sondern gem....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Privatklageverfahren

Rz. 62 Auch das Privatklageverfahren kann eingestellt werden (§ 383 Abs. 2 S. 1 StPO). In diesem Fall verdienen die beteiligten Anwälte auch im Privatklageverfahren eine Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 zu VV 4141. Die Gebühr kann allerdings nicht neben der Einigungsgebühr der VV 4147 entstehen. Die früher vertretene Gegenauffassung[79] ist seit der Neufassung durch das 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Möglichkeiten einer vollen Vergütung bei ratenfreier PKH

Rz. 207 Bei ratenfreier Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe erfordert eine Entlohnung des beigeordneten Anwalts über die Grundvergütung nach § 49 hinaus eine prozessuale Kostenverteilung, wonach der Gegner die Verfahrenskosten ganz oder teilweise zu tragen hat (u.U. muss der beigeordnete Anwalt einen Kostentitel erst noch herbeiführen, vgl. §§ 269 Abs. 3 S. 3, 516 Abs. 3 S. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Prozessfinanzierung durch Dritte

Rz. 45 Eine Beratungspflicht des Anwalts kann sich auch in Bezug auf eine Prozessfinanzierung ergeben. Dieses Finanzierungsinstrument kommt vor allem für Mandanten in Betracht, die angesichts des hohen Streitwerts zu einer Eigenfinanzierung der gesamten Verfahrenskosten nicht in der Lage wären, obwohl ein Prozess in der Sache gute Erfolgsausichten hätte.[79] Jedenfalls in so...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Rücknahme des Antrags auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens

Rz. 298 Wird der Antrag zur Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zurückgenommen, so sind die Verfahrenskosten dem Antragsteller in analoger Anwendung von § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO aufzuerlegen.[368] Dies gilt auch dann, wenn später ein Prozess zur Hauptsache anhängig wird.[369] Das OLG Nürnberg[370] führt dazu aus: Zitat "Zwar gehören die Kosten des Beweisverfahrens...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Antragsgegner legt Widerspruch ein und der Antragsteller nimmt daraufhin den Antrag zurück

Rz. 137 Wird aufgrund des Widerspruchs das Mahnverfahren durch den Antragsteller zurückgenommen und daraufhin ein Abgabeantrag an das Gericht der Hauptsache gestellt, ist ebenfalls sowohl für den Erlass einer Kostenentscheidung als auch für die Kostenfestsetzung das angerufene Gericht der Hauptsache zuständig. Hierbei ist es unerheblich, ob der Abgabeantrag vom Antragsteller...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verfahrensgebühr nach Abgabe des Mahnverfahrens bei Klagerücknahme vor Anspruchsbegründung

Rz. 166 Nimmt der Kläger nach der von ihm beantragten Abgabe des Mahnverfahrens an das Streitgericht die Klage vor Anspruchsbegründung zurück, so ist die dem Prozessbevollmächtigten des Beklagten erwachsene 0,8-Verfahrensgebühr nach VV 3101 aus dem Wert der Hauptsache erstattungsfähig. Stellt der Prozessbevollmächtigte des Beklagten einen Antrag nach § 269 Abs. 4 ZPO, ist zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Unterschiedliches Verfahrensergebnis für mehrere Gesamtschuldner

Rz. 143 Wie die Kosten des gemeinsamen Anwalts der Streitgenossen auf die einzelnen Schuldner zu verteilen sind, schreibt das Gesetz nicht vor. Eine derartige Norm wäre ein verfassungswidriger Eingriff in die grundrechtlich geschützte Privatautonomie. Der Gesetzgeber darf insoweit nur Hilfestellungen anbieten, falls für eine individuelle Regelung nichts ersichtlich ist. So w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechungen

Rz. 87 Aus der Gesetzesformulierung "Mitwirkung an Besprechungen, die auf Erledigung des Verfahrens gerichtet sind" lässt sich entnehmen, dass die Gegenstände, hinsichtlich derer eine Erledigung erfolgen soll, bereits vom Mahnverfahrensauftrag umfasst – nicht notwendig anhängig[64] – sein müssen.[65] Denn begrifflich kann nur dann etwas erledigt werden, was anhängig ist bzw....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Antrag auf Entscheidung über die Verpflichtung, die Kosten zu tragen

Rz. 94 Der Ausspruch über die Verpflichtung, die Kosten zu tragen, gehört zum Rechtszug und wird daher mit den dort entstandenen Gebühren abgegolten. Eine Ausnahme besteht, wenn der Rechtsanwalt ausschließlich damit beauftragt wird, einen Kostenantrag zu stellen. Für diese Einzeltätigkeit entsteht eine 0,8-Verfahrensgebühr gem. VV 3403. In § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO ist die Kosten...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / II. Volle Erstattungspflicht des Gegners

Rz. 7 Soweit die Gegenseite die Kosten in voller Höhe zu tragen hat, wird sich die Frage des Quotenvorrechts in aller Regel nicht stellen, da dann der Mandant seine nicht gedeckten Kosten ohnehin in voller Höhe von der Gegenseite erstattet erhält und ein Forderungsübergang zu seinem Nachteil nicht stattfinden kann. Beispiel 1: Der Mandant wohnt in München und beauftragt dort...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einzelfälle

Rz. 53 Einzelfälle zum Gegenstandswert in Beschwerdeverfahren:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Bedeutung der Erstattungsfähigkeit

Rz. 103 Die außergerichtlich entstandenen Gebühren können nicht vom Gericht gegen den Gegner im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 103 ZPO festgesetzt werden,[67] und zwar weder als Kosten des Mahnverfahrens im Sinne des § 699 Abs. 3 ZPO noch als Kosten des Rechtsstreits im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO. Denn sie stehen nicht in einem unabdingbaren, unmittelbaren Zusammenhang mi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Übernahme der Reisekosten in der Rechtsschutzversicherung

Rz. 123 Während nach den ARB 75 grundsätzlich auch Reisekosten eines auswärtigen Anwalts vom Rechtsschutzversicherer zu übernehmen waren, ist dies nach den neueren ARB grundsätzlich nicht mehr der Fall. I.d.R. übernimmt der Rechtsschutzversicherer nur noch die Kosten eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz

Rz. 94 Des Weiteren ist die Anrechnung einer Gebühr nach Abs. 3, 2. Var. im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen, wenn und soweit sie bereits gegen die erstattungspflichtige Partei tituliert ist. Rechtskraft ist insoweit nicht erforderlich. Rz. 95 Hauptanwendungsfall ist auch hier wieder die Geschäftsgebühr. Beispiel: Der Beklagte ist verurteilt worden, die Klagefor...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Anwaltswechsel in Anrechnungsfällen

Rz. 40 Wechselt der Erstattungsberechtigte den Anwalt zwischen zwei gerichtlichen Verfahren, bei denen die Gebühren jedoch aufeinander angerechnet werden, so sind die Mehrkosten, die sich aus der Nichtanrechnung ergeben, nach der Rspr. des BGH nicht erstattungsfähig. Solche Konstellationen können auftreten bei einem Rechtsstreit nach einem selbstständigen Beweisverfahren,[25...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 In seiner Entscheidung vom 27.3.2007[1] hatte der BGH zu Recht klargestellt, dass die Geschäftsgebühr (VV 2300) im Rechtsstreit in voller Höhe geltend gemacht werden kann und dass eine Partei nicht darauf beschränkt ist, nur den anrechnungsfreien Teil der Geschäftsgebühr einzuklagen, wie es bis dato unverständlicherweise Praxis war. Der materiell-rechtliche Kostenersta...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 204 Da der Anwalt nur ein Rechtsschutzinteresse daran hat, sich gebührenrechtlich zu verbessern, ist nur seine Erhöhungsbeschwerde zulässig. Dieses Recht hat er allerdings auch, wenn er sich selbst vertritt.[74] Rz. 205 Es kommt immer wieder vor, dass ein Anwalt routinemäßig so oder ähnlich diktiert: Zitat "In Sachen pp. wird gegen den Beschl. v. ... Beschwerde eingelegt." ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Auftrag

Rz. 11 Voraussetzung für den Anfall der Hebegebühr ist, dass der Anwalt von seinem Mandanten (auch) den Auftrag erhalten hat, Gelder auszuzahlen. Zumeist geht damit auch der Auftrag einher, diese Gelder zuvor einzuziehen oder entgegenzunehmen.[11] Denkbar ist aber auch ein isolierter Auszahlungs- oder Weiterleitungsauftrag, der ausreicht, da es nach VV 1009 nur auf die Ausza...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Reihenfolge bei Erstattung im Umfang der Haftungsanteile nach Abs. 2

Rz. 104 Wird – wie hier – die Auffassung vertreten, dass die Anwaltskosten von Streitgenossen im Umfang der jeweiligen Haftungsanteile nach Abs. 2 – begrenzt durch die Höhe der Gesamtkosten – erstattungsfähig sind, so bedarf es der Festlegung einer Reihenfolge dieser Anteile, wenn erstattungsberechtigte Streitgenossen teils vorsteuerabzugsberechtigt sind und teils nicht. Die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verfahrensgebühr gemäß VV 3100 bei Widerspruch mit gleichzeitigem Klageabweisungsantrag

Rz. 16 Schwierigkeiten bereitet die Frage der Entstehung der vollen 1,3-Verfahrensgebühr für den Rechtsanwalt des Antragsgegners, sofern dieser den Widerspruch gegen den Mahnbescheid mit dem Verlangen auf Klageabweisung verbindet. Rz. 17 Die Beantwortung der Frage, ob der Rechtsanwalt des Widerspruchsführers, der mit Einlegung des Widerspruchs gleichzeitig einen Klageabweisun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Baumbach’sche Formel

Rz. 96 Zur Verteilung der Verfahrenskosten analog § 92 ZPO (im Einzelnen siehe VV 1008 Rdn 140) wird hier ebenfalls durchweg auf die "Baumbach’sche Formel" zurückgegriffen, indem die Quotierung auf die Wertanteile der Streitgenossen am gesamten Streitwert abstellt. Die Anwendung der Formel soll "folgerichtig"[113] dazu führen, dass ein (teilweise) siegreicher Streitgenosse d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Kostenentscheidung und Kostenschuldner

Rz. 119 Die §§ 464 ff. StPO unterscheiden zwischen den "Kosten des Verfahrens" – also den Gebühren und Auslagen der Staatskasse (§ 464a Abs. 1 S. 1 StPO) – und den "notwendigen Auslagen eines Beteiligten", wozu insbesondere die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts zählt (§ 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO). Demgegenüber spricht die Vorschrift des § 464b StPO wiederum von "Kosten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Verfahrensbevollmächtigter und Terminsvertreter

Rz. 28 Die nach dem RVG berechnete gesetzliche Vergütung fällt für einen Terminsvertreter bzw. Unterbevollmächtigten nur an, wenn der Terminsvertreter von der Partei/dem Mandanten beauftragt wird. Beauftragt der Prozessbevollmächtigte den Terminsvertreter im eigenen Namen, richtet sich dessen Vergütungsanspruch nicht nach dem RVG, sondern nach der internen Vereinbarung mit d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert

Rz. 147 In den Berufungs- und Beschwerdeverfahren ist der Wert der Anwaltsgebühren nach § 23 Abs. 1 i.V.m. §§ 47, 51 GKG [46] zu bestimmen, also nach den Anträgen des Rechtsmittelführers. Maßgebend ist grundsätzlich der Wert bei Einlegung des Rechtsmittels. Es kann jedoch gemäß §§ 102 Abs. 2, 122 Abs. 4, 121 Abs. 1, 144 PatG [47] auf Antrag eines Beteiligten eine Herabsetzung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gegner unterliegt vollständig

Rz. 73 Hat der Gegner sämtliche Verfahrenskosten zu tragen, so können die Streitgenossen ihre Anwaltskosten voll zur Erstattung anmelden. Einer Aufteilung und Zuordnung nach Personen bedarf es in der Regel nicht (zur Ausnahme bei teils gegebener und teils fehlender Vorsteuerabzugsberechtigung siehe Rdn 105). Sie wird in der Regel auch nicht vorgenommen. Ob die Streitgenossen...mehr

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AGS 06/2021, Kostenentschei... / II. Begründung der Kostenentscheidung

Zur getroffenen Kostenentscheidung führt der BGH aus: Die Entscheidung über die allein die Einziehung betreffenden zusätzlichen und damit ohne Weiteres ausscheidbaren Kosten des Verfahrens und notwendigen Auslagen – insbesondere Verteidigergebühren – nach Bruchteilen beruhe auf § 473 Abs. 4 S. 1, 2 StPO, soweit es das Revisionsverfahren betreffe (dazu unter 1), und i.Ü. auf ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Zusätzliche Gebühr (VV 4141)

Rz. 36 Bei Abschluss einer Einigung im Privatklageverfahren fällt keine zusätzliche Gebühr nach VV 4141 an. Dies folgt aus dem neu eingefügten S. 2 zu Anm. Abs. 2 zu VV 4141, der regelt, dass die zusätzliche Gebühr nach VV 4141 und die Einigungsgebühr nach VV 4147 nicht zugleich entstehen können, sondern sich gegenseitig ausschließen. Rz. 37 Erledigt sich ein Privatklageverfa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Innenverhältnis der Auftraggeber

Rz. 65 Finden sich mehrere Auftraggeber zusammen, um gemeinsam einen Anwalt mit der Durchführung einer Angelegenheit zu betrauen, so bilden sie eine Zweckgemeinschaft, der es in aller Regel darum geht, die Geschäftsbesorgungskosten möglichst gering zu halten. Die gemeinsame Beauftragung nur eines Anwalts ist stets preisgünstiger als seine Beauftragung mit verschiedenen Angel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Hs. 4 – Wertbegrenzung

Rz. 9 Der nach dem Vorstehenden ermittelte Wert ist jedoch gemäß Hs. 4 begrenzt, und zwar Rz. 10 Bei dem Wert des Gegenstan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorgängervorschrift des § 96a BRAGO war durch das KostenRÄndG 1975 in die BRAGO eingefügt worden. Der Wortlaut der Vorschrift war missverständlich, was zu zahlreichen Streitfragen geführt hatte. Durch Neufassung des RVG und die Einfügung des jetzigen S. 2 sind damit die meisten Streitfragen geklärt worden. Ältere Rspr. kann daher nicht ohne Weiteres übernommen werd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Problemstellung

Rz. 139 VV 1008 regelt als Gebührentatbestand einen Sonderfall der Mehrfachvertretung. Soweit es um Erstattungsfragen von allgemeiner Bedeutung geht, werden diese bei § 7 (siehe § 7 Rdn 70 ff.) besprochen. Im Zusammenhang mit VV 1008 soll nur die spezielle praxisrelevante Streitfrage erörtert werden, wie ein Verfahren mit Wertgebühren abzurechnen ist, in dem von zwei echten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Vertretung sonstiger Beteiligter (Nr. 2)

Rz. 12 Zu diesem Personenkreis gehören der Schuldner, der eingetragene (Mit-)Eigentümer, der Miterbe, der Insolvenz-, Nachlassverwalter und der Testamentsvollstrecker. Für diese ist grundsätzlich der Wert des Gegenstandes der Zwangsversteigerung (vgl. Rdn 10),[16] im Verteilungsverfahren der zur Verteilung kommende Erlös (vgl. Rdn 11) maßgebend. Der Wert der Forderung spielt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Rz. 217 Bei der Führung eines Rechtsstreits für einen mittellosen Betreuten kann der anwaltliche Betreuer für seine berufsspezifischen Tätigkeiten nur eine Vergütung nach den Vorschriften über die Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe verlangen.[393] Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von PKH/VKH vor, muss diese beantragt werden; der anwaltliche Betreuer is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Disziplinarverfahren

Rz. 49 Zu Fragen der Kostenfestsetzung wird zunächst auf die vorstehenden Erläuterungen zu Abs. 3 verwiesen. Für die Tätigkeit im Disziplinarverfahren hat der Gesetzgeber Rahmengebühren vorgesehen. In diesem Fall bestimmt der bevollmächtigte Rechtsanwalt die Gebühr nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kostenentscheidung (Abs. 1 S. 2, 1. Var.)

Rz. 64 Mit dem Erlass einer Kostenentscheidung wird die Vergütung fällig. Unter Kostenentscheidung ist jegliche Entscheidung zu verstehen, die darüber befindet, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, unabhängig davon, ob nur über die außergerichtlichen Kosten oder nur über die Gerichtskosten entschieden wird.[53] Insoweit reicht der deklaratorische Ausspruch, wenn die ...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / II. Festsetzung von Vollstreckungskosten

Rz. 57 Auch Vollstreckungskosten können festgesetzt werden. Die Zuständigkeit für die Festsetzung von Vollstreckungskosten richtet sich nach § 788 Abs. 2 S. 1 ZPO.[42] Sachlich zuständig ist grundsätzlich das Vollstreckungsgericht und nicht das Prozessgericht. Nur im Fall einer Vollstreckung nach den Vorschriften der §§ 887, 888 und 890 ZPO ist das Prozessgericht des ersten ...mehr

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FF 06/2021, Familienrechtliche Reformvorhaben und JUMIKO

Interview mit dem Vorsitzenden der Justizminister/innen-Konferenz Peter Biesenbach, Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen Peter Biesenbach Schnitzler/FF: Sie sind seit Januar dieses Jahres für ein Jahr Vorsitzender der Justizminister/innen-Konferenz, kurz JUMIKO. Welche wichtigen Fragen wollen Sie in diesem Jahr ansprechen? Biesenbach: Die JUMIKO ist für mich so ein weni...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Wichtige Rechtsprechung

OLG Nürnberg, Beschluss v. 26.4.2021, 15 W 987/21 : Die Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks ohne gleichzeitige Eintragung des Erben ist im Hinblick auf § 52 GBO unzulässig. Soweit § 40 GBO in Erbfällen vom Voreintragungsgrundsatz des § 39 GBO, der auf die Eintragung des Erben mit der Folge des § 52 GBO gerichtet wäre, dispensiert, gilt dies allerdings nicht. Durch...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.3.2 Oberflächliches Nachlassverzeichnis

Verletzt der Testamentsvollstrecker seine Verpflichtung zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses trotz Mahnung und Fristsetzung, kann das zu seiner Entlassung nach § 2227 BGB führen. Vermögensveränderungen zwischen Erbfall und Amtsantritt sollte er, soweit erkennbar, dokumentieren, damit man ihm nicht unterlassene Inbesitznahme unterstellen kann. Der Testamentsvollstrecke...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / d) Kein Mutwille

Rz. 154 Der Prozesskostenhilfeantrag ist auch bei bestehenden Erfolgsaussichten zurück zu weisen, wenn die Beantragung mutwillig ist. Als Vergleich ist der selbstzahlende Mandant heranzuziehen, der in diesen Fällen von der gerichtlichen Geltendmachung einer Forderung absehen würde. Der Antragsteller ist also verpflichtet, von zwei Möglichkeiten stets die kostensparendere Weis...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / b) Vermögens- und Einkommensverhältnisse

Rz. 149 Der Antragsteller hat sowohl sein Einkommen als auch vorhandenes Vermögen einzusetzen. Das einzusetzende Einkommen bestimmt sich aus sämtlichen Einkünften aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen, Renten und Beihilfen; § 115 Abs. 1 ZPO. Von diesem Einkommen sind abzuziehen:mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / e) § 15a RVG

Rz. 110 Nach dem Wortlaut der Vorbem. Teil 3 Nr. 4 ist die Geschäftsgebühr immer auf die Verfahrensgebühr anzurechnen. Dies hätte zur Folge, dass die Geschäftsgebühr stets in voller Höhe entsteht, und die Verfahrensgebühr dabei durch die Anrechnung gekürzt wird.[148] Mit dieser Feststellung der schon in der BRAGO praktizierten Grundregel hat der BGH zunächst einige Verwirrun...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Deckungsanfrage

Rz. 82 Eine Pflicht zur Einholung einer Deckungszusage besteht ohne eine Beauftragung durch den Mandanten nicht.[93] Als erster Schritt vor Übernahme eines rechtsschutzversicherten Falles empfiehlt es sich dennoch, den Auftrag zur Einholung einer Deckungsanfrage einzuholen und diese dann zu beantragen. Eine von der Rechtsschutzversicherung erteilte Deckungszusage ist bindend....mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Ermittlung der Gebühren in der Zwangsvollstreckung

Rz. 157 Der Gegenstandswert der Zwangsvollstreckung wird abweichend von den Gegenstandswerten der Vertretung oder gerichtlichen Tätigkeit bestimmt. Nach § 25 RVG Abs. 1 Nr. 1 RVG ist die gesamte geltend gemachte Forderung oder Teilforderung (sofern die Vollstreckung beschränkt wird), also einschließlich der angefallenen Nebenkosten, Verfahrenskosten und bisherigen Vollstreck...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 174 Teilung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 erlaubt den Entschädigungsausgleich für die Fälle, in denen eine Berufskrankheit (§ 134) durch Tätigkeiten in verschiedenen Unternehmen verursacht worden ist, die bei unterschiedlich sachlich oder örtlich zuständigen Unfallversicherungsträgern versichert sind. Zweck der Regelung ist, einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass die Versicherungsleistung stets von ein...mehr