Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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AGS 09/2011, Schaefer/Kiemstedt. Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht. Von FAArbR Rolf Schaefer und FAArbR Sabine Kiemstedt. 3. Aufl. 2011. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 208 S. 36,00 EUR.

Mit der jetzt vorliegenden dritten Auflage ergänzt der Verlag seine blaue Gebührenreihe um ein weiteres Werk. Seit der zweiten Auflage sind fünf Jahre vergangen, sodass eine Neubearbeitung dringend erforderlich war. Behandelt werden sämtliche Vergütungsfragen, die sich im arbeitsgerichtlichen Mandat stellen. Allem voran stellen die Verfasser zunächst das Kapitel "Prognose be...mehr

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AGS 04/2011, Geschäftsgebüh... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist begründet. Der Bevollmächtigte des Antragstellers hat vorliegend für seine Tätigkeiten Anspruch auf eine Geschäftsgebühr gem. Nr. 2503 VV. Die vorstehende Gebühr entsteht u.a. für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt. Die vom Bevollmächtigten durchgeführte Akteneinsicht diente der Inform...mehr

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zfs 02/2009, Berücksichtigu... / Sachverhalt

Das LG Düsseldorf hatte dem Beklagten Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten bewilligt. Nach Beendigung der Angelegenheit hat der Rechtsanwalt die Festsetzung der ihm aus der Landeskasse zustehenden Gebühren und Auslagen beantragt. Der hierfür zuständige Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des LG hat diesem Antrag entsprochen und u.a. eine 1,3 Verfa...mehr

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AGkompakt 03/2009, Mutwilli... / II. Die Entscheidung

Das OLG führt aus, dass zwar hinreichende Erfolgsaussichten nach § 661a BGB bestünden; es lässt die Prozesskostenhilfe jedoch daran scheitern, dass die beabsichtigte Klageerhebung mutwillig erscheint. Rechtsverfolgung ist grundsätzlich mutwillig Eine Rechtsverfolgung ist dann mutwillig, wenn auch eine wirtschaftlich leistungsfähige Partei unter Berücksichtigung der Chancen, de...mehr

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AGS 03/2011, RVG effizient I. Von Rechtsanwältin Ingeborg Asperger, Dipl.-Rpfl. und Reg.-Dir. a.D. Heinrich Hellstab sowie Rechtsanwalt Michael Richter. Praxishandbuch für Rechtsfachwirte. Deutscher Reno-Verlag Münster, 2011. Herausgegeben von der Reno Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e. V., Berlin. XXIX, 1146 S. 54,00 EUR

Übersichtlich aufgeteilt in dreizehn Kapitel behandelt das Werk das gesamte Kosten- und Gebührenrecht. Die vom Verlag selbst gewählten Bewertungen "Kostenrecht auf höchstem Niveau" und "optimale Ausschöpfung des Gebührenrahmens" sind keine verkaufsorientierten leeren Versprechungen: Das Werk beinhaltet vielmehr genau das, was es verspricht. In erster Linie wendet es sich an ...mehr

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AGS 03/2011, Erstattung der... / 2 Aus den Gründen

Das Erstgericht hat zu Recht angenommen, dass der Schädiger nicht für etwaige Gebühren des Rechtsanwalts aus der Einholung der Deckungszusage einzustehen hat, und ein Freistellungsanspruch daher nicht begründet ist. 1. Zutreffend ist das AG davon ausgegangen, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls auf der Grundlage von §§ 7, 18 StVG, § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. § 115 VVG vom ...mehr

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AGS 10/2011, Erstreckung de... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des am 28.8.2005 geborenen Kindes M. M. lebt bei der allein sorgeberechtigten Kindesmutter. Im vorliegenden Verfahren streiten die Kindeseltern um die Ausgestaltung des Umgangsrechts, vor allem über die Frage, ob M. beim Vater übernachten darf. Durch die angefochtene Entscheidung hat da...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / IV. Verfahrenskostenhilfe

Die sich nach § 624 Abs. 2 ZPO a.F. automatisch auf die Folgesache Versorgungsausgleich erstreckende Prozesskostenhilfe entfällt mit dem Wegfall der Qualifikation als Folgesache.[17] Auch die Regelung des § 149 FamFG greift nicht ein, weil zwar für das wiederaufgenommene das neue Verfahrensrecht gilt, es aber wegen Art. 111 Abs. 4 S. FGG-RG nicht im Verbund steht. Es ist dahe...mehr

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AGS 11/2011, Kostenhaftung ... / Leitsatz

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bewirkt nach § 122 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) ZPO lediglich, dass die bedürftige Partei zunächst vorläufig von der Zahlung der Gerichtskosten und eigener Anwaltskosten befreit wird. Das betrifft jedenfalls diejenigen Fälle, in denen die klagende Partei als Entscheidungsschuldnerin diese Kosten schuldet. Anders verhält es sich aber, wenn di...mehr

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AGS 09/2009, Keine Kostener... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage beantragt, mit der sie rückständigen und laufenden Kindesunterhalt geltend machen wollte. Nach Übersendung des Prozesskostenhilfeantrags hatte sich der Antragsgegner in einer Jugendamtsurkunde zur Zahlung des laufenden Kindesunterhalts verpflichtet und hinsichtlich des rückständigen Unterhalts ein Schu...mehr

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AGS 11/2011, Unzulässigkeit... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe ist im vorliegenden Fall nicht statthaft. Wie bereits in der Verfügung dargelegt, ist ein Rechtsmittel im Prozesskostenhilfe- bzw. Verfahrenskostenhilfeverfahren nur dann gegeben, wenn auch in der Hauptsache ein Rechtsmittel vorgesehen ist. Dieser Grundsatz folgt aus § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO. Denn die Beschwerde bezügl...mehr

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AGkompakt 12/2010, Nachfest... / I. Ausgangslage

§ 15a RVG gilt auch in Altfällen Mit Einführung des § 15a RVG ist geklärt, dass eine Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu berücksichtigen ist. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Geschäftsgebühr von dem Kostenerstattungsschuldner bereits erfüllt war, gegen ihn tituliert worden ist oder zeitgleich geltend gemacht wird (§ 15a Ab...mehr

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AGS 03/2009, Einigung über ... / 1 Sachverhalt

Im Scheidungstermin haben die Parteien eine zuvor außergerichtlich vorbereitete Scheidungsfolgenvereinbarung über Kindes- und Ehegattenunterhalt protokollieren lassen, ohne dass diese Gegenstände als Folgesachen anhängig waren. Für diese Tätigkeit hat die im Wege der Prozesskostenhilfe für das Scheidungsverfahren beigeordnete Prozessbevollmächtigte des Antragsgegners eine 1,...mehr

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AGS 04/2009, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte für seine vorgerichtliche Tätigkeit nach einem Gegenstandswert von 8.500,00 EUR eine 1,3-Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV abgerechnet und auch von der bedürftigen Partei erhalten. Beratungshilfe war insoweit nicht beantragt worden. Im Rechtsstreit war der bedürftigen Partei Prozesskostenhilfe bewilligt und der Antragsteller beigeordnet worden. Auf seine...mehr

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AGS 11/2011, Keine Freistel... / 1 Sachverhalt

Die Parteien führten einen Rechtsstreit mit einem Streitwert von 6.565,38 EUR, für den dem Kläger Prozesskostenhilfe bewilligt worden war. Nachdem der Beklagte gegen das Urteil des LG Berufung eingelegt hatte, beendeten die Parteien den Rechtsstreit durch einen mit Beschluss des OLG festgestellten Vergleich, in dem sie unter anderem vereinbarten, dass die Kosten des Rechtsst...mehr

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AGS 11/2009, Zurechnung fik... / Leitsatz

Einer Prozesskostenhilfe beantragenden Partei können im Ausnahmefall fiktive Einkünfte zugerechnet werden, wenn sie rechtsmissbräuchlich handelt. Dabei ist eine rechtsmissbräuchliche Antragstellung nicht nur bei vorsätzlicher Herbeiführung oder Aufrechterhaltung der Bedürftigkeit gegeben. Sie liegt auch dann vor, wenn die Partei es offenkundig leichtfertig unterlässt, eine t...mehr

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AGkompakt 05/2011, Beschwer... / Einführung

Grundsätzlich Wertfestsetzung für Gerichtsgebühren maßgeblich Nach § 32 Abs. 1 RVG ist die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren im Regelfall auch Grundlage für die Berechnung der anwaltlichen Gebühren, so dass es keiner selbstständigen Wertfestsetzung bedarf. In einigen Fällen greift § 32 Abs. 1 RVG jedoch nicht ein – insbesondere bei gebührenfreien Verfahren (z.B. Zwangs...mehr

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FoVo 10/2009, Keine privile... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung hat vielfache Auswirkungen Die Entscheidung des BGH ist dogmatisch kaum angreifbar begründet und muss für die Praxis hingenommen werden. Sie hat über § 850d ZPO hinaus Auswirkungen, weil nach der Entscheidung des BGH auch für die privilegierte Vollstreckung nach § 850f Abs. 2 ZPO nicht anders zu entscheiden sein wird. Letztlich hat die Entscheidung Auswirkungen a...mehr

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AGS 09/2009, Bedingungen im... / 2 Aus den Gründen

II. Die sofortige Beschwerde, über die gem. § 568 S. 1 ZPO der Einzelrichter zu entscheiden hat, ist unbegründet. Im Ergebnis zu Recht hat das LG den Antrag abgelehnt. Der Beklagte hat(te) keinen Anspruch auf zusätzliche Beiordnung von Rechtsanwalt T. R. aus D. 1. Die Begründungen des LG tragen die Zurückweisung des Antrags allerdings nicht. a) In der angegriffenen Entschei...mehr

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AGS 02/2009, Streitwert bei... / 2 Aus den Gründen

Der Wert für das vorliegende Verfahren ist insgesamt auf die Gebührenstufe bis 13.000,00 EUR festzusetzen. Zutreffend gehen die Beteiligten wie auch das AG davon aus, dass der – hier festzusetzende und sowohl für die Gerichtskosten als auch für die zu beanspruchenden Verfahrensgebühren der beteiligten Anwälte maßgebliche – Streitwert für die vorliegende Stufenklage sich insge...mehr

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AGS 10/2011, Vereinbarungen... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist gem. §§ 11 Abs. 2 S. 3 RVG, 104 Abs. 3 S. 1, Abs. 1 S. 1 ZPO zulässig und begründet. Eine Kostenfestsetzung ist gem. § 11 Abs. 5 RVG abzulehnen, wenn der Antragsgegner gegen die Gebührenforderung Einwendungen erhebt, die nicht im Gebührenrecht ihren Grund haben. Diese Voraussetzungen liegen hier vor. Der von der Antragsgegnerin ...mehr

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AGS 11/2011, Keine Freistel... / Leitsatz

§ 122 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) ZPO befreit die bedürftige Partei nicht von der in einem Vergleich übernommenen Last, Gerichtskosten zu tragen. Aus der in der Regelung des § 31 Abs. 3 GKG zum Ausdruck gekommenen Wertung des Gesetzgebers ergibt sich, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur den Entscheidungsschuldner (§ 29 Nr. 1 GKG), nicht aber den Übernahmeschuldner i....mehr

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FF 11/2009, Sofortiges Aner... / Leitsatz

1. Auch bei einer Abänderungsklage nach § 323 ZPO, mit der eine Herabsetzung des Unterhalts begehrt wird, ist die vorprozessuale Aufforderung an den Beklagten zum Verzicht auf den Unterhalt geboten. 2. Ein "sofortiges" Anerkenntnis liegt auch vor, wenn der Beklagte im Prozesskostenhilfeverfahren keine Stellungnahme abgegeben hat. Auch die Versäumung der Klageerwiderungsfrist ...mehr

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AGS 08/2011, Beratungs- und Prozess-, Verfahrenskostenhilfe. Ein Handbuch und Nachschlagwerk für die Praxis. Von Dipl.-Rpfl. Stefan Lissner, Dipl.-Rpfl. Joachim Dietrich, RiLG Silke Eilzer, Dipl.-Rpfl. Rita Germann und Bezirksrevisorin Monika Kessel. Verlag Kohlhammer. 1. Aufl. 2010. XXI, 368. S. 64,90 EUR.

In der täglichen Praxis spielen die Beratungshilfe, die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe eine immer größere Rolle. Zahlreiche Probleme und Streitfragen haben sich hier ergeben, beginnend mit dem Bewilligungsverfahren bis zum späteren Festsetzungsverfahren. Anliegen der Verfasser war es, für diese Gesamtmaterie ein Lehrbuch herauszugeben, das sich an den Bedürfnissen der Pr...mehr

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zfs 05/2008, Zulässigkeit d... / Sachverhalt

Der dem Antragsteller im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt hatte nach Erteilung der schriftlichen Zustimmungserklärung des Antragstellers vom 19.10.2007 hierzu seine ihm aus der Staatskasse zustehende Vergütungsforderung mit Abtretungserklärung vom 11./12.2.2008 an eine GmbH abgetreten. Diese beantragte nach Fälligkeit die Festsetzung der dem Rechtsanwa...mehr

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AGkompakt 02/2011, VKH-Verg... / I. Der Fall

Der Anwalt war in einem Scheidungsverfahren tätig. Anhängig war neben der Ehesache nur die Folgesache Versorgungsausgleich. Ausgehend von einem monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten in Höhe von 3.000,00 EUR hat das Gericht den Wert für die Ehesache auf 9.000,00 EUR und für den Versorgungsausgleich (zwei Anwartschaften) auf 1.800,00 EUR festgesetzt. Beiden Beteiligten w...mehr

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ZErb 06/2011, Die Stundung ... / IV. Hinweise und kostentaktische Überlegungen

Keinen "Stundungsanspruch" hat der Erbe bzgl. der Auskunfts- und Bewertungsansprüche des Pflichtteilsberechtigten. Die Mandanten sind also darauf vorzubereiten, dass sie jedenfalls die hierdurch bedingten Kosten (Notar, Sachverständiger) zu tragen haben werden, wenn sie eine Zwangsvollstreckung in ihr Vermögen vermeiden wollen. Ebenso wenig lassen sich Verfahrens- bzw. Proze...mehr

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zfs 08/2008, Voraussetzunge... / Sachverhalt

Der Antragsteller, der im Dezember 2005 in Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Anwesens B-Straße 18 in S eine Werbeagentur betrieb, begehrt Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage auf Erbringung von Leistungen aus einer Firmen-Inhaltsversicherung bei der Beklagten. Diese versicherte u.a. das Risiko des Einbruchsdiebstahls einschließlich Schäden durch Vandalismus. Im Ve...mehr

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zfs 10/2009, Schadensersatz... / Sachverhalt

Die Klägerin hatte beim OLG Celle die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Lüneburg beantragt. Mit dieser Berufung wollte die Klägerin ihren materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch gegen die erstinstanzlich in der Hauptsache verurteilte Beklagte weiterverfolgen, den sie auf die vorgerichtliche Tät...mehr

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AGS 08/2009, Einigungsgebüh... / 1 Sachverhalt

In der Familiensache wegen Regelung des Umgangs mit dem gemeinsamen Kind wurde der Kindesmutter/Antragsgegnerin durch das AG Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung und unter Beiordnung des Beschwerdeführers bewilligt. Das Verfahren war eingeleitet worden auf Antrag des Kindes/Antragstellers. Der Vater erklärte sich mit der von seinem Sohn vorgeschlagenen Umgangsregelung einvers...mehr

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zfs 02/2008, Zulässige vorw... / Sachverhalt

Der Beklagte erstrebt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Verteidigung seiner ehemaligen Ehefrau, die ihn wegen behaupteter Vergewaltigung in zwei Fällen auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes sowie auf Ersatz des materiellen Schadens für Vergangenheit und Zukunft in Anspruch nimmt. Im Strafverfahren war der Beklagte wegen zweier zum Nachteil der Klägerin...mehr

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AGkompakt 04/2011, Berechnu... / Leitsatz

Bei der Beschwerde eines im PKH-Verfahren beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Festsetzung des Streitwertes ist für die Berechnung des erforderlichen Beschwerdewertes auf die Differenz der PKH-Gebührenbeträge nach dem festgesetzten Wert und dem beantragten Wert abzustellen, nicht auf die Differenz der Wahlanwaltsbeträge. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 17.8.2009 – 1 Ta 183/09mehr

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zfs 02/2008, Zulässige vorw... / Leitsatz

1) Zur Zulässigkeit der Beweisantizipation im Rahmen der Sachprüfung des PKH-Gesuchs eines nach Deliktsgrundsätzen in Anspruch genommenen Beklagten, der den Tatvorwurf bestreitet und sich hierbei auf das Vorliegen der Konstellation "Aussage gegen Aussage" beruft (hier: PKH-Antrag eines auf Schmerzensgeld verklagten Ehemanns, der im vorausgegangenen – rechtskräftig abgeschlos...mehr

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AGS 11/2009, Beigeordneter ... / 2 Anmerkung

Die Argumentation des OLG enthält einen Rechenfehler. Das Gericht geht davon aus, dass bei Werten von über 30.000,00 EUR die Gebühren des PKH-Anwalts nicht mehr steigen. Dies ist unzutreffend. Die Gebührentabelle des § 49 RVG endet nicht bei 30.000,00 EUR, sondern bei der Wertstufe von "über 30.000,00 EUR". Diese Wertstufe entspricht der Wertstufe des Wahlanwalts von 30.000,...mehr

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zfs 08/2009, Der Spuk ist v... / III. Gebührenanrechnung im Verhältnis zur Staatskasse

Auch die Neufassung des RVG enthält keine ausdrückliche Regelung darüber, unter welchen Voraussetzungen die Gebührenanrechnung beim beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt im Verhältnis zur Staatskasse zu berücksichtigen ist. Dies ergibt sich jedoch indirekt aus den in § 55 Abs. 5 Satz 2 und 3 RVG neu geregelten Erklärungspflichten. Da der Rechtsanwalt nur Zahlungen auf e...mehr

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AGS 04/2009, Keine Beschwer... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des SG ist bereits unzulässig. Nach § 172 Abs. 1 SGG findet die Beschwerde an das LSG gegen die Entscheidungen der Sozialgerichte mit Ausnahme der Urteile und gegen Entscheidungen der Vorsitzenden dieser Gerichte statt, soweit nicht in diesem Gesetz anderes bestimmt ist. Eine "andere" Bestimmung ergibt sich dabei vorliegend aus...mehr

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FoVo 11/2010, Anfechtung in... / I. Der Fall

Schuldnerin veräußert hoch belasteten Grundbesitz Der Gläubiger (Antragsteller – Ast.) hat gegen die Schuldnerin einen titulierten Zahlungsanspruch in Höhe von 245.420,10 EUR nebst Zinsen, der nicht beigetrieben werden konnte. Nach dem von ihm vorgelegten notariellen Kaufvertrag vom 5.12.2007 verkaufte die Schuldnerin als Alleineigentümerin eine Teilfläche eines Grundstücks z...mehr

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AGkompakt 04/2011, Berechnu... / 3 III. Der Praxistipp

Maßgebend ist Differenz der Wahlanwaltsbeträge Solche falschen Berechnungen des Beschwerdewertes sind in PKH- und VKH-Sachen häufig. Immer wieder stellen die Gerichte unzutreffenderweise auf die Differenz der Gebührenbeträge nach § 49 RVG ab. Maßgebend ist die Differenz der Wahlanwaltsgebührenbeträge. Dass der Anwalt mit der Landeskasse nur die ermäßigten Beträge der Tabelle d...mehr

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AGS 04/2009, Anrechnung der... / Leitsatz

Die in Vorbem. 3 Abs. 4 VV vorgeschriebene Anrechnung der Geschäftsgebühr erfolgt auf die Regelvergütung des beigeordneten Rechtsanwalts nach §§ 13, 50 RVG, nicht auf die PKH-Vergütung nach §§ 45, 49. Eine auf die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV erhaltene Leistung hat der beigeordnete Rechtsanwalt sich nach Maßgabe des § 58 Abs. 2 RVG als Vorschusszahlung anzurechnen zu lass...mehr

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FF 06/2011, Verfahrenskoste... / 1 Aus den Gründen:

Die Nichtabhilfeentscheidung ist aufzuheben, weil das Amtsgericht bei der Entscheidung, der Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für das Unterhaltsverfahren nicht abzuhelfen, offensichtlich davon ausgegangen ist, dass für die Antragsteller Vordruckzwang für die Erklärung über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse ihrer Eltern besteht. Die Verfahrensbet...mehr

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zfs 08/2009, Der Spuk ist v... / IV. Inkrafttreten der Neuregelung

Nach Art. 10 Satz 2 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften treten die RVG-Bestimmungen am Tage nach der Verkündung in Kraft. Aus verfassungsrechtlichen Gründen hat der Gesetzgeber eine Rückwirkung nicht angeordnet. Nicht...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Fami... / III. Grundlegende ZPO-Verweisungen in Familienstreitsachen in Bezug auf Allgemeine Vorschriften und das Verfahren in erster Instanz

§ 113 FamFG enthält für Familienstreitsachen Abweichungen zur FamFG-Konzeption im Hinblick auf die Allgemeinen Vorschriften und die Vorschriften über das Verfahren in erster Instanz. Stattdessen wird auf die ZPO verwiesen. Nach § 113 Abs. 1 S. 1 FamFG sind in Familienstreitsachen die §§ 2–37, 40–48 sowie 76–96a FamFG [11] nicht anzuwenden. Es gelten stattdessen nach § 113 Abs. ...mehr

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AGS 10/2011, Umgekehrt wird ein Schuh draus

In seiner Entscheidung vom 10.5.2011 (2 W 15/11, veröffentlicht in GRUR-RR 2011, 341 = WRF 2011, 1322 = GRURPrax 2011, 359) hatte das OLG Düsseldorf das Verhalten der beteiligten Parteien und Prozessbevollmächtigten scharf kritisiert. Diese Entscheidung ist in der Anwaltschaft auf heftige Empörung gestoßen. Das LG war davon ausgegangen, dass die Beteiligten bewusst einen zu g...mehr

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ZErb 01/2009, Einsatz des P... / Aus den Gründen

Die gemäß §§ 127 Abs. 2 Satz 2, 567, 569 ZPO statthafte und auch im Übrigen in zulässiger Weise, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde des Antragstellers, der das FamG nicht abgeholfen hat, hat in der Sache keinen Erfolg. Der Antragsteller hat nicht hinreichend substanziiert dargetan, prozesskostenhilfebedürftig iSv §§ 114, 115 ZPO zu sein. I. Der Senat fol...mehr

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AGS 08/2009, Höhe eines Vor... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist teilweise begründet. Dem Erinnerungsführer steht ein Vorschuss ohne Anrechnung der hälftigen Beratungshilfe gem. Nr. 2503 VV zu. Im Übrigen war die Erinnerung unbegründet und deshalb zurückzuweisen. Rechtsgrundlage für den beantragten Vorschuss auf die Vergütung als beigeordneter Rechtsanwalt ist § 47 RVG. Danach kann der Rechtsanwalt, dem wegen s...mehr

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AGS 12/2010, Angenommenes A... / Aus den Gründen

Der Senat hat die Beschwerde durch seine Berufsrichter entschieden, nachdem die Berichterstatterin das Verfahren dem Senat wegen grundsätzlicher Bedeutung nach den §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 2 RVG übertragen hatte. Die Beschwerden, denen das SG nicht abgeholfen hat, sind zulässig. Die Beschwerde des Beschwerdeführers ist teilweise sachlich begründet, die des Beschwerdegeg...mehr

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AGS 04/2011, Keine Präklusi... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht hat das ArbG den Kostenfestsetzungsbeschluss wieder aufgehoben und den Kostenfestsetzungsantrag zurückgewiesen. Einem Kostenfestsetzungsbeschluss steht § 11 Abs. 5 RVG entgegen. Der Kläger hat gegen die von den Klägervertretern beantragte Kostenfestsetzung Einwendungen erhoben, die nicht gebührenrechtlicher Natur sind. Nicht gebührenrechtlich sind Einwendungen dann, we...mehr

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FoVo 03/2009, Die kleine Gm... / V. Die Beantragung eines PfüB in der Zwangsvollstreckung

Hier müssen Sie unterscheiden Für die Praxis müssen Sie unterscheiden, ob Ihr Schuldner die Unternehmergesellschaft selbst ist oder aber eine Person, die Gesellschafter der Unternehmergesellschaft ist. Im ersten Fall sind insbesondere der Anspruch auf die Leistung der Stammeinlage und der Wertersatzanspruch bei der verdeckten Sacheinlage nach § 19 GmbHG pfändbar. Im zweiten F...mehr

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AGS 02/2011, Zuständiges Be... / 2 Aus den Gründen

Der Vorlagebeschluss des AG ist aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen, damit erneut eine Vorlage an das LG erfolgen kann, denn dieses ist das zuständige Beschwerdegericht. Der Senat teilt nicht die Auffassung des LG, wonach das OLG gem. §§ 119 Abs. 1 Nr. 1b, 23a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 11 GVG das zuständige Beschwerdegericht sei. Vielmehr ist in Beschwerdesachen, welche...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Die Abänderung von Unterhaltstiteln

Die §§ 238 bis 242 FamFG enthalten die Regelungen über die Abänderung von Titeln in den Unterhaltssachen des § 231 Abs. 1 FamFG, das heißt bei den durch Verwandtschaft oder Ehe begründeten Unterhaltspflichten und den Ansprüchen nach § 1615l BGB oder § 1615m BGB. In ihrer inhaltlichen Ausgestaltung knüpfen sie an die bisherigen Regelungen des § 323 ZPO an, fassen diese aber s...mehr