Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Aufhebung früherer Bestellungen

Rz. 13 Bestellt das Gericht gem. § 397b Abs. 1 StPO einen gemeinschaftlichen Rechtsanwalt als Beistand, müssen gem. § 397b Abs. 2 S. 2 StPO bereits erfolgte Bestellungen oder Zuziehungen im Rahmen bewilligter PKH anderer Rechtsanwälte aufgeboben werden. Hierdurch soll verhindert werden, dass derselbe Nebenklagevertreter zugleich als Mehrfach- und Einzelvertreter bestellt ode...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Aufhebung der ... / III. Bedeutung für die Praxis

Der aktuellen Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. ist hier zuzustimmen. Im vorliegenden Fall hat der Antragsgegner als VKH-Partei seine Verpflichtung gem. § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz, nämlich sich innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach dem Einzug in eine neue Wohnung – hier sogar nach einem mehrfachen Wohnungswechsel – bei der jeweiligen Meldebehörde umzumelden, nicht erf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Aufrechnung gegenüber dem Mandanten und Forderungssperre gem. § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

Rz. 72 Ist die eingeklagte Geschäftsgebühr für den Mandanten tituliert und vom Gegner zunächst an den beigeordneten Anwalt gezahlt worden und rechnet der Rechtsanwalt ausdrücklich[158] mit seinem Vergütungsanspruch gegen den Mandanten für die vorgerichtliche Tätigkeit gegen den Anspruch des Mandanten auf Auszahlung der vom Gegner gezahlten Beträge auf, muss der Anwalt den an...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Aussöhnung

Rz. 18 Da die Gebühr der VV 1001 nicht erwähnt ist, erhält der Anwalt für die Mitwirkung an der Aussöhnung von Eheleuten dem Wortlaut der Vorschrift nach keine Gebühr nach VV 2508.[32] Dort ist nur die Rede von einer Einigungs- und Erledigungsgebühr. Gleichwohl wird vertreten, dass VV 2508 auch bei einer Aussöhnung anfallen dürfte, weil ein Grund, die Aussöhnungsgebühr aus d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AnwaltKommentar RVG / 5. Kein Forderungsübergang zum Nachteil des Rechtsuchenden

Rz. 18 Der Anspruchsübergang kann nicht zum Nachteil des Rechtsuchenden geltend gemacht werden. Das bedeutet zum einen, dass der Anwalt gegen den ersatzpflichtigen Dritten keine Ansprüche geltend machen kann, solange noch Ansprüche des Rechtsuchenden gegen den Gegner bestehen. Zum anderen sind Zahlungen der Gegenseite – entgegen den §§ 367, 366 BGB – zunächst einmal auf die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Sozietät

Rz. 15 Nach der Rechtsprechung des BGH[25] kann bei PKH auch eine Sozietät beigeordnet werden.[26] Dann steht auch der Sozietät der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu.[27] Es reicht aus, wenn der Festsetzungsantrag nebst Zahlungserklärung von einem Rechtsanwalt der beigeordneten Sozietät für diese gestellt wird (Rdn 25). Zur Antragsberechtigung bei Rechtsnachfolge v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Anspruch auf Wahlgebühren gegen die Auftraggeber und den Verurteilten (§ 53)

Rz. 15 Dem Nebenkläger ist es unbenommen, sich im Verfahren entweder unter Verzicht auf einen Bestellungs- oder Beiordnungsantrag oder zusätzlich zu dem gemeinschaftlichen Nebenklagevertreter durch einen Wahlnebenklagevertreter auf eigene Kosten vertreten zu lassen.[11] Die Beschränkungen des § 53 für die Geltendmachung von Wahlgebühren gelten für diesen Rechtsanwalt nicht.[...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anordnung einer Antragsfrist

Rz. 163 Im Gegensatz zum Antrag des beigeordneten oder bestellten Anwalts auf Festsetzung der Grundvergütung nach § 49 oder eines Vorschusses nach § 47, der keinerlei Befristung unterliegt und für den es nur gilt, die Verjährung (vgl. Rdn 81 f.) oder ggf. eine Verwirkung (vgl. Rdn 86 ff.) zu vermeiden, ermächtigt Abs. 6 den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, dem im Wege der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Prüfung der Erforderlichkeit der Vertretung

Rz. 9 Die Festsetzung und Erstattung der Geschäftsgebühr aus der Staatskasse (§ 44 S. 1) ist nach § 2 Abs. 1 BerHG aber zusätzlich davon abhängig, dass die Vertretung erforderlich gewesen ist. Erforderlich ist die Vertretung dann, wenn der Rechtsuchende nach der Beratung angesichts des Umfangs, der Schwierigkeit oder der Bedeutung der Rechtsangelegenheit für ihn, seine Recht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Zeitpunkt der Vorschussanforderung

Rz. 38 Ein Vorschuss kann grundsätzlich jederzeit angefordert werden. Das Vorschussrecht entsteht mit Auftragserteilung.[13] Rz. 39 Eine vor Eintritt der Fälligkeit erstellte Vergütungsrechnung ist in der Regel in eine Vorschussanforderung umzudeuten, da vor Eintritt der Fälligkeit die Vergütung nicht abgerechnet werden kann (§ 10 Abs. 1).[14] Rz. 40 Der Vorschuss wird mit sei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Regelungsgehalt

Rz. 21 Nach Nr. 2 gelten die Vorschriften des Berufungsverfahrens für bestimmte Beschwerdeverfahren entsprechend. Durch das 2. KostRMoG wurde Nr. 2 insoweit geändert, als sich auch in allen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Gebühren für Beschwerdeverfahren, die den Hauptgegenstand des Verfahrens betreffen, nach den für die Berufung geltenden Vorschriften d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Schwellengebühr/Regelgebühr VV 2300 und 2302 und Erhöhung (Anm. Abs. 4)

Rz. 114 Nach der Anm. zu VV 2300 (ab 1.10.2021: Anm. Abs. 1 zu VV 2300) kann eine höhere Geschäftsgebühr als 1,3 nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Anwalts umfangreich oder schwierig war. Für sozialrechtliche Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3), befindet sich eine gleichlautende Regelung in der Anm. zu VV 2302....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Aufhebung der ... / II. Objektive und subjektive Anforderungen des § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO

Voraussetzung für eine Aufhebung der VKH-Bewilligung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO ist zunächst, dass der Partei durch Beschluss VKH bewilligt worden ist. Er ermöglicht in bestimmten Fällen eine nachträgliche Korrektur der getroffenen Entscheidung (MüKo-ZPO/Wache, 6. Aufl., 2020, § 124 Rn 2). Ein solcher Fall ist gegeben, wenn die Partei ihrer Verpflichtung gem. § 120a Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anmeldung der Kostenerstattungsansprüche durch die Streitgenossen

Rz. 74 Streitgenossen sind nicht verpflichtet, ihre Kostenerstattungsansprüche gemeinsam anzumelden.[89] Betreibt ein Streitgenosse allein die Festsetzung (Einzelanmeldung),[90] so kommt es darauf an, von welcher Kostenlast der Gegner ihn freizustellen hat. Der BGH [91] vertritt unter Aufgabe einer früheren Rechtsprechung des BGH[92] hierzu die Auffassung, dass der einzelne S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anspruchsumfang der Beitreibung im eigenen Namen

Rz. 192 Wurde die bedürftige Partei durch den im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Anwalt mit Erfolg vertreten und hat sie deshalb einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, so erscheint es nur konsequent, wenn dieser (auch) dem Anwalt zugutekommt. Daher gewährt § 126 Abs. 1 ZPO (für Familiensachen vgl. §§ 85, 113 Abs. 1 S. 2 FamFG) dem beigeordne...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Die Vorschriften zur Höhe des Gebührensatzes

Rz. 7 Ergänzend hierzu regeln die VV 1003 bis 1006 und VV 4147 die von VV 1000 (1,5) abweichende Höhe dieser Gebühren, ohne eigene Tatbestände zu regeln:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Fristversäumung wegen unterlassener oder fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 84 Gem. § 12c hat jede anfechtbare Entscheidung eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Hat der Beschwerdeführer die Frist zur Einlegung der Beschwerde bzw. weiteren Beschwerde gegen die Erinnerungs- oder Beschwerdeentschei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren über eine Ablehnung

Rz. 62 Umstritten war darüber hinaus die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren über die Ablehnung eines Richters oder Sachverständigen.[88] Die Rechtsprechung hierzu war völlig kontrovers und zum Teil nicht eindeutig nachzuvollziehen, zumal häufig nicht zwischen Kostenentscheidung und Kostenerstattung differenziert wurde: Nach Auffassung einiger Gerichte war eine Kostene...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Additionsverbote

Rz. 10 Additionsverbote gelten in folgenden Fällen:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts

Rz. 156 Die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts oder eines sonstigen Bevollmächtigten im Vorverfahren sind nach § 63 Abs. 2 SGB X nur erstattungsfähig, wenn die Zuziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.[222] Da § 63 SGB X dem gleichlautenden § 80 Abs. 1 S. 1 VwVfG nachgebildet worden ist, der wiederum an den weitgehend mit § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 193 Abs. 2 SGG ü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendbarkeit der §§ 3a ff.

Rz. 7 Abs. 1 S. 1 legt dem Rechtsanwalt den Abschluss einer Gebührenvereinbarung nahe, ohne diesen Begriff zu definieren. Der Abschluss einer solchen Vereinbarung unterliegt daher keinen besonderen zivil- und berufsrechtlichen Anforderungen.[8] Stets zu beachten ist jedoch, dass die von Anwaltsseite vorgeschlagene Gebührenvereinbarung Allgemeine Geschäftsbedingungen sind und...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Besonderheiten bei Abtretung des Vergütungsanspruchs gegen die Staatskasse

Rz. 75 § 49b Abs. 4 BRAO erlaubt auch die Abtretung der gegen die Staatskasse gerichteten Forderung des gerichtlich bestellten (z.B. Pflichtverteidiger) oder im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse. Dieser Vergütungsanspruch des gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalts ist kein höchstpersönlicher Anspru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Unterschiedliche Beteiligung der Auftraggeber (verschiedene Gegenstände)

Rz. 16 Handelt es sich hingegen bei Rdn 17 um "unechte" Streitgenossen, werden also die Gebühren nach § 22 Abs. 1 durch Addition der Gegenstandswerte auf 150.000 EUR (3 x 50.000 EUR) berechnet, weil verschiedene Gegenstände anhängig sind, so würde sich die Verfahrensgebühr des beigeordneten Anwalts ungeachtet der Mehrheit von Auftraggebern gleichwohl nur auf die Höchstgebühr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Anspruch des nicht zum gemeinschaftlichen Beistand für mehrere Nebenkläger bestellten Rechtsanwalts (§ 397b Abs. 2 StPO)

Rz. 7 Die nicht bestellten oder beigeordneten Rechtsanwälte der Nebenkläger haben mangels Bestellung oder Beiordnung keinen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse aus § 45 Abs. 3, auch wenn sie im Vertrauen auf eine spätere Bestellung oder Beiordnung bereits tätig geworden sind. Um den Nebenkläger, dessen Rechtsanwalt nicht bestellt oder beigeordnet worden ist, durch die g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 6 Wird der Rechtsanwalt ausschließlich in einem Verfahren vor den Sozialgerichten, in welchen das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3102 eine Verfahrensgebühr in Höhe von 60 EUR bis 660 EUR (Mittelgebühr 360 EUR). Geregelt wird hier nur die Gebührenhöhe. Die Voraussetzungen für das Entstehen der Verfahrensgebühr ergeben sich hingegen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Ausübung und Begründung der Bestimmung

Rz. 77 Die Ausübung der Bestimmung nach Abs. 1 erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Mandanten, indem der nach Ansicht des Anwalts angemessene Gebührensatz (bei Satzrahmengebühren) oder Gebührenbetrag (bei Betragsrahmengebühren) gemäß § 10 abgerechnet wird. Tritt der Anwalt mit wirksamer Zustimmung seines Mandanten Vergütungsansprüche an einen Dritten ab, so kann er an diese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2021, Gegenstandswer... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist zuzustimmen. Festsetzung des Streitwerts Es ist nicht verständlich, warum das LG Frankfurt (Oder) zeitlich gestaffelte, unterschiedlich hohe Streitwerte festgesetzt hat. Die Festsetzung des Streitwertes ist lediglich für die Berechnung der Gerichtsgebühren maßgebend. Vorliegend war allein die 3,0 Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahren nach §§ 33, 55 f.

Rz. 420 Betroffen von der Regelung in Abs. 3 sind Rz. 421 Gem. § 80 AsylG können Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten nach dem As...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Zuständigkeit (Abs. 4 S. 2 bis 4)

Rz. 140 Beschwerdegericht ist das LG, wenn eine Wertfestsetzung des Amtsgerichts angegriffen wird, das OLG, wenn das LG erstinstanzlich entschieden hat. Rz. 141 Unabhängig von diesem Instanzenzug ist das OLG immer zuständig, wenn die Beschwerde eine Entscheidung des Familiengerichts betrifft (§§ 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2; 23b GVG). Rz. 142 Eine weitere ausschließliche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vergütungsanspruch

Rz. 1 § 45 und § 48 gehören inhaltlich zusammen. Der durch das KostRÄG 2021 geänderte Abs. 1 S. 1 wiederholt deshalb den in § 45 aufgestellten Grundsatz, dass der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse auf die gesetzliche Vergütung gerichtet ist. Diese besteht aus Gebühren und Auslagen (§ 1 Abs. 1 S. 1). Es wird deshalb in Abs. 1 der allgemein gültige Grundsatz formuliert,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erfasste Beschwerdeverfahren

Rz. 11 VV 3500, 3513 sind aber in folgenden Fällen (Beschwerden gegen Zwischenentscheidungen) anzuwenden:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Zulässige Beschränkung der Reisekosten

Rz. 130 Als bindend für die Festsetzung gem. § 55 ist nach allerdings umstrittener Auffassung die zwar nicht gegenständlich, aber in gebührenrechtlicher Hinsicht einschränkende Beiordnung im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts oder eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Rechtsanwalts anzusehen.[258] Allerdings i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Kostenfestsetzung

Rz. 142 Zuständig für die Kostenfestsetzung ist nach § 197 Abs. 1 S. 1 SGG der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs. Nach § 197 Abs. 1 S. 2 SGG ist neben § 104 Abs. 2 ZPO auch § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO entsprechend anzuwenden. Mithin sind die festgesetzten Kosten auf Antrag vom Eingang des Festsetzungsantrages an mit 5 Prozentpunkten über dem Basi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Geltungsbereich (Abs. 1 S. 1)

Rz. 8 Abs. 1 S. 1 findet nur Anwendung auf Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anzuwenden ist. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG ist das GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anzuwenden, soweit dies im SGG bestimmt ist. Das SGG regelt in §§ 183, 197a SGG die Verfahren, in denen das GKG und mithin Abs. 1 S. 1 anwendbar ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Anwendungs-ABC

Rz. 36 Nach Stichworten alphabetisch geordnet werden nachstehend typische Einzelfälle unter dem Gesichtspunkt aufgelistet, ob VV 1008 anwendbar ist. Ja bedeutet, dass der Anwalt die Erhöhung für den zweiten und jeden weiteren Mandanten geltend machen kann, wenn er zumindest zwei Auftraggeber hat (vgl. Rdn 16). Nein bedeutet, dass VV 1008 nicht eingreift, weil der Anwalt nur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / D. Prozesskostenhilfe (PKH)

I. Allgemeines Rz. 137 Zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs kann nach den §§ 114 bis 127 ZPO Prozesskostenhilfe gegenüber den Rechtssuchenden gewährt werden, die sich das Verfahren aus eigenen Mitteln nicht leisten können. Die Prozesskostenhilfe ist das Pendant zur Beratungshilfe für das gerichtliche Verfahren. Im Verfahren vor dem Familiengericht wird die Prozesskostenh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / II. Pflichten im Mandatsverhältnis bei PKH

Rz. 142 Nach § 48 BRAO ist der Rechtsanwalt zur Übernahme von Mandaten im Rahmen der Prozesskostenhilfe verpflichtet. Die Pflicht beginnt allerdings erst mit der Beiordnung nach § 121 ZPO. Sie endet mit Erledigung des Mandates in dem Umfang, in dem die Prozesskostenhilfe gewährt worden ist. In Ausnahmefällen kann der Rechtsanwalt auch von der Beiordnung entpflichtet werden. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / III. Beantragung der PKH

1. Voraussetzungen a) Prüfung der Erfolgsaussichten Rz. 145 Wesentliche Voraussetzung der PKH-Bewilligung ist dass die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht; § 114 ZPO. Zu diesem Zweck ist bereits schlüssig und unter Beweisantritt vorzutragen. Die Prüfung erfolgt in einem summarischen Verfahren. In diesem Verfahren wird nicht die B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. PKH und Wahlanwaltsgebühren

Rz. 174 Um dies auszugleichen, hat der Gesetzgeber dem Prozesskostenhilferecht auch die Möglichkeit gegenübergestellt, die vollen Wahlanwaltsgebühren erstattet zu bekommen. Dieses Recht entsteht allerdings nur in wenigen, gesetzlich vorgesehenen Fällen. a) Verrechnung mit Vorschüssen und Zahlungen der Gegenseite Rz. 175 Auch in PKH-Fällen ist es möglich, dass der Rechtsanwalt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / IV. Abrechnung der PKH

Rz. 173 Die Prozesskostenhilfe wird ebenso wie die Beratungshilfe aus der Staatskasse gewährt. Die Kostenberechnung ist bei dem Gericht einzureichen, welches die Prozesskostenhilfe gewährt hat; § 55 RVG. Bis zu einem Gegenstandswert von 4.000,00 EUR werden dabei die Gebühren des § 13 Abs. 1 RVG vergütet. Darüber sind die Gebühren nach § 49 RVG stark reduziert und führen zu e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / b) Bedingte Rechtsmittel

Rz. 164 Soll ein Rechtsmittel unter der Bedingung der Gewährung von Prozesskostenhilfe eingelegt werden, sind besonders die laufenden Rechtsmittelfristen zu beachten. Eine Entscheidung über die Prozesskostenhilfe, ist selten vor Ablauf dieser Fristen zu erhalten. Nun kann der Rechtsanwalt den Weg wählen, das Rechtsmittel nebst PKH-Antrag fristgerecht einzulegen, auf eine schn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / a) Verrechnung mit Vorschüssen und Zahlungen der Gegenseite

Rz. 175 Auch in PKH-Fällen ist es möglich, dass der Rechtsanwalt Vorschüsse erhält. Rechtliche Grundlage dafür ist, dass der Mandant für das PKH-Bewilligungsverfahren die Kosten nach Nr. 3335 VV RVG zu tragen hat. Wird die Prozesskostenhilfe bewilligt, bilden Hauptverfahren und Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren wegen § 16 Nr. 2 RVG auch gebührenrechtlich eine Angelegenh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. Allgemeines

Rz. 137 Zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs kann nach den §§ 114 bis 127 ZPO Prozesskostenhilfe gegenüber den Rechtssuchenden gewährt werden, die sich das Verfahren aus eigenen Mitteln nicht leisten können. Die Prozesskostenhilfe ist das Pendant zur Beratungshilfe für das gerichtliche Verfahren. Im Verfahren vor dem Familiengericht wird die Prozesskostenhilfe auch Verf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / a) Bedingte Klageerhebung

Rz. 161 In einzelnen Fällen kann es sinnvoll sein, zunächst nur die Prozesskostenhilfe zu beantragen und die Klageerhebung von der Gewährung der Prozesskostenhilfe abhängig zu machen. Das Gericht hat eine summarische Prüfung vorzunehmen und wird so Anträge, die von vornherein keine Aussicht auf Erfolg bieten, aussortieren, Hinweise zur Schlüssigkeit und Begründetheit geben u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / a) Prüfung der Erfolgsaussichten

Rz. 145 Wesentliche Voraussetzung der PKH-Bewilligung ist dass die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht; § 114 ZPO. Zu diesem Zweck ist bereits schlüssig und unter Beweisantritt vorzutragen. Die Prüfung erfolgt in einem summarischen Verfahren. In diesem Verfahren wird nicht die Beurteilung schwieriger und höchstrichterlich nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 4. Rechtsmittel gegen Versagung der Bewilligung

Rz. 171 Wird die beantragte Prozesskostenhilfe nicht gewährt, ist nach § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO i.V.m. § 567 ZPO die sofortige Beschwerde zum nächsthöheren Zivilgericht mit einer Notfrist von einem Monat zu erheben. Der Beschwerdewert, also die Höhe der voraussichtlich aus der Staatskasse zu zahlenden Kosten muss dabei 600,00 EUR übersteigen. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO verweist hier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / c) Erstreckung auf Vergleich

Rz. 184 Es gilt die Annahme, dass mit der Gewährung der PKH auch die Kosten des Vergleichs erfasst sind.[205] Da der PKH-Antrag nicht erst nach Ablauf der Instanz gestellt werden darf, wird auf diese Weise der rechtzeitigen Antragstellung Rechnung getragen. Dennoch ist der Beschluss, der in der Regel vor Abschluss des Vergleiches gefasst wird, hinsichtlich der Kosten des Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / b) Erstattung bei Ratenzahlung, § 50 RVG

Rz. 183 Ist für den Antragsteller die Prozesskostenhilfe unter der Bedingung einer Ratenzahlung festgelegt worden oder nachträglich eine Ratenzahlung angeordnet worden, so kann der Rechtsanwalt die Überzahlung der PKH-Gebühren bis zur Höhe der Wahlanwaltsgebühren auch aus der Staatskasse verlangen, sofern die Einzahlungen des Mandanten die ausgezahlten PKH-Gebühren und die e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Beiordnung

Rz. 155 Voraussetzung der Abrechnung der Prozesskostenhilfe ist die Beiordnung des Rechtsanwaltes nach § 121 ZPO. Die Beiordnung erfolgt stets in Prozessen mit Anwaltszwang oder wenn die Gegenseite ebenfalls anwaltlich vertreten ist. Sie hat auch zu erfolgen, wenn die Vertretung durch einen Anwalt erforderlich scheint. Bei der Beiordnung, gerade von auswärtigen Rechtsanwälten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Antragstellung

Rz. 156 Voraussetzung der Gewährung der Prozesskostenhilfe ist die Beantragung vor dem zuständigen Prozessgericht. Im Antrag ist gleichzeitig die Beiordnung des Rechtsanwaltes zu beantragen. Dem Antrag sind die ausgefüllten Formulare der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers nebst den Nachweisen beizufügen. Hinsichtlich der Form...mehr