Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

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Steuer Check-up 2024 / 2.6.6 Aussetzen bestimmter DBA durch Russland

Russland hat am 8.8.2023 per Präsidialdekret veranlasst, dass die DBA mit 38 "unfreundlichen" Staaten in Teilen zeitweise ausgesetzt werden. Neben Deutschland sind u.a. die anderen EU-Mitgliedstaaten, die USA, UK, Australien, die Schweiz, Singapur und Japan von der Maßnahme betroffen. Die Regelung trat mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Hinweis Beim DBA mit Deutschland v. 2...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.6.5 Anwendungsfragen zum Steueroasen-Abwehrgesetz

Das Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) v. 25.6.2021 (BGBl 2021 I S. 2056) enthält Maßnahmen im Verhältnis zu sog. nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten, die auf der sog. EU-Blacklist geführt werden (umgesetzt entsprechend in der Steueroasen-Abwehrverordnung – StAbwV). Die sog. Blacklist wird regelmäßig aktualisiert (vgl. Kapitel Rückblick Tz. 2.6.4). Die Maßnahmen betreffen...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.5.5 Entwurf des überarbeiteten UmwSt-Erlasses

Das BMF hat am 11.10.2023 einen Entwurf für die Aktualisierung des BMF-Schreibens v. 11.11.2011 (BStBl 2011 I S. 1314) zu den Grundsätzen der Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (sog. Umwandlungssteuererlass) an die Verbände übersandt. Der Entwurf beinhaltet u.a. Ausführungen zu den folgenden Bereichen des UmwStG: Persönlicher Anwendungsbereich (§ 1 UmwStG): Anpassungen ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erteilung einer Bescheinigung nach § 44a Abs. 5 Satz 4 EStG bei unbeschränkt steuerpflichtigen Holdingkapitalgesellschaften

Leitsatz 1. Soweit die Einnahmen einer Holdingkapitalgesellschaft ausschließlich aus nach § 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (weitgehend) steuerfreien Beteiligungseinkünften bestehen, ist bei ihr eine zwangsläufige Überzahlersituation aufgrund der "Art der Geschäfte" dauerhaft gegeben. 2. Sieht die Satzung einer Holdingkapitalgesellschaft vor, dass die Gesellschaft au...mehr

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Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA

Kommentar 183-Tage-Schreiben der Finanzverwaltung Werden Arbeitnehmer im Ausland tätig oder arbeiten ausländische Arbeitnehmer vorübergehend in Deutschland, muss geprüft werden, ob der Arbeitslohn im Inland steuerpflichtig ist bzw. ob eine Steuerfreistellung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) infrage kommt. Einzelheiten dazu ergeben sich aus dem sogenannten 183-Tage-...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 5. Internationale Bezüge

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 3 Verlustausgleich

Selbstständig Tätige erzielen ihre Einkünfte in der Regel aus ihrer Erwerbstätigkeit. Dies hat zur Folge, dass sich die Ermittlung der Einkünfte am Einkommenssteuerrecht orientiert. In aller Regel ist der hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige verpflichtet, eine Gewinnermittlung durchzuführen. Zu den Grundsätzen der steuerrechtlichen Gewinnermittlung gehört das Prinzip de...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / IV. Ausgewählte Verwaltungsanweisungen

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 4 Exkurs: Besondere Regelungen zur KapESt bei Körperschaften

Rz. 28 Ausschüttungen einer Körperschaft unterliegen nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 sowie Nr. 1a EStG der KapESt mit einem Steuersatz von von 25 % zzgl. SolZ, und zwar unabhängig davon, ob der Empfänger der Ausschüttung (Gesellschafter) eine Körperschaft oder eine natürliche Person ist. Rz. 29 Eine Reduktion der KapESt-Abzug kommt in Betracht, wenn die Voraussetzungen des § 43b EStG ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6 Erstattung der KapESt bei EU- und EWR-Gesellschaften (Abs. 5)

6.1 Allgemeines 6.1.1 Systematische Stellung und Anwendungsbereich Rz. 49 § 32 Abs. 5 KStG wurde konzipiert, um die EU-Rechtswidrigkeit[1] der bis Februar 2013 geltenden Regelungen zu beseitigen. Nach § 8b Abs. 1 KStG waren Ausschüttungen an Körperschaften nicht im Einkommen zu erfassen. Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern wurde die KapESt zwar nach § 43 Abs. 1 S...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.1.2 Vereinbarkeit der Regelung mit den Grundfreiheiten

Rz. 52 Für Inbound-Investitionen von EU- und EWR-Gesellschaften, die Dividenden aus Portfolio-Anteilen (d. h. eine Beteiligung von unter 10 %) bis zum 1.3.2013 erhalten haben, ist eine Erstattung von einbehaltener KESt grundsätzlich nur unter Geltung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 5 KStG möglich. Der EuGH hat indessen entschieden, dass die Regelung mit EU-Recht, namentlic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 2.2.2 Entfallen der Abgeltungswirkung nach Abs. 1

Rz. 10 Das Abgeltungsprinzip gilt nach dem Gesetzeswortlaut des § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG dann nicht, wenn die steuerabzugspflichtigen Einkünfte in einem inl. gewerblichen oder einem inl. land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb anfallen. Unterhält eine beschränkt stpfl. Körperschaft eine inl. Betriebsstätte, zu deren Betriebsvermögen Anteils- oder Forderungsrechte mit steuerab...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.2 Tatbestand des Abs. 5

Rz. 57 § 32 Abs. 5 KStG enthält in S. 1 eine Ausnahme zur Abgeltungswirkung der KapESt nach Abs. 1 für Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, also für Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften. Die Abgeltungswirkung wird daher nicht für sonstige Fälle des Steuerabzugs, insbesondere also nicht für den Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG (z. B. bei Lizenzgebühren), ei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 5 Steuerabzug bei bestimmten Finanztransaktionen (Abs. 3)

Rz. 34 § 32 Abs. 3 KStG stellt eine spezielle Regelung zum Steuerabzug bei Wertpapierleihgeschäften dar und wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] in das KStG aufgenommen. Vor Einfügung der Regelung war es insbesondere steuerbefreiten Körperschaften möglich, durch Wertpapierleihgeschäfte einen Steuerabzug zu umgehen, der aufgrund der Steuerfreiheit der Körperschaft endgültig gew...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.3 Rechtsfolge und Erstattungsverfahren

Rz. 72 Als Rechtsfolge bei Vorliegen des Tatbestands des § 32 Abs. 5 KStG ist dem Anteilseigner auf (formlosen) Antrag die einbehaltene und abgeführte KapESt zu erstatten. Zu den Voraussetzungen der Erstattung wird weiter auf § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG [1] verwiesen. Grundlage der Erstattung ist daher die Vorlage der in § 45a Abs. 2, 3 EStG geregelten Steuerbescheinigung. Erstatt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.1.1 Systematische Stellung und Anwendungsbereich

Rz. 49 § 32 Abs. 5 KStG wurde konzipiert, um die EU-Rechtswidrigkeit[1] der bis Februar 2013 geltenden Regelungen zu beseitigen. Nach § 8b Abs. 1 KStG waren Ausschüttungen an Körperschaften nicht im Einkommen zu erfassen. Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern wurde die KapESt zwar nach § 43 Abs. 1 S. 3 EStG erhoben, bei der Veranlagung aber angerechnet und, da di...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 4.7 Erlöschen der Forderung

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn sie bezahlt werden oder durch Aufrechnung[1] erlöschen. Erlassverträge gem. § 397 BGB und einseitige Verzichtserklärungen führen ebenfalls zum Erlöschen der Forderungen. Eine steuerliche Auswirkung des Forderungsverzichts beim Gläubiger erfolgt nur dann, wenn der Gegenstand des Verzichts der Einkommensteuer un...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 3.5 Körperschaftsteuererhöhung

Rz. 27 Die KapESt und andere Abzugsteuern berücksichtigen nicht die KSt-Erhöhung nach § 38 KStG. Sowohl steuerbefreite Körperschaften als auch beschränkt stpfl. Körperschaften haben diese Steuer zusätzlich zur KapESt zu entrichten. Die Abgeltungswirkung des Abs. 1 ist daher über Abs. 2 Nr. 4 insoweit ausgeschlossen. Wegen der Systemumstellung durch § 37 Abs. 4–7 KStG und § 3...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 3.4 Inanspruchnahme des Steuerpflichtigen wegen der Abzugsbeträge

Rz. 26 Den Schuldner der Vergütungen trifft ein steuerliches Haftungsregime, sofern der Steuerabzug vorschriftswidrig nicht vorgenommen oder trotz Einbehaltung nicht an das FA abgeführt wurde. Gesetzesgrundlage ist § 44 Abs. 5 S. 1 EStG [1] für die nicht abgeführte KapESt bzw. § 50a Abs. 5 S. 4 EStG [2] für die Steuer nach § 50a EStG. Demnach gilt für den Abzugsverpflichteten ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 2.2.1 Eintritt der Abgeltungswirkung

Rz. 8 Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, sind mit ihren inl. Einkünften gem. § 2 Nr. 1 KStG steuerpflichtig. Soweit die inl. Einkünfte dem Steuerabzug unterliegen, ist die inl. KSt nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG durch den Steuerabzug abgegolten. In Betracht kommen insbesondere die KapESt,[...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 1.1 Systematischer Zusammenhang

Rz. 1 § 32 KStG ist die zentrale Norm zur Kodifizierung einer abgeltenden Wirkung des Steuerabzugs an der Quelle für unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften. Anstelle einer Verweisung auf § 50 EStG, welcher die Abgeltungswirkung von Quellensteuern beschränkt steuerpflichtiger natürlicher Personen regelt, ist im KSt-Recht eine eigenständige Norm geschaffen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.1 Allgemeines

6.1.1 Systematische Stellung und Anwendungsbereich Rz. 49 § 32 Abs. 5 KStG wurde konzipiert, um die EU-Rechtswidrigkeit[1] der bis Februar 2013 geltenden Regelungen zu beseitigen. Nach § 8b Abs. 1 KStG waren Ausschüttungen an Körperschaften nicht im Einkommen zu erfassen. Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern wurde die KapESt zwar nach § 43 Abs. 1 S. 3 EStG erhobe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.1.3 Inkrafttreten

Rz. 56 Abs. 5 ist nach § 34 Abs. 13b S. 3 KStG ab Vz 2013 anzuwenden. Für Vz ab 2013 ist die zeitliche Geltung nicht beschränkt, vor allem nicht an § 8b Abs. 4 KStG angepasst, wonach für Zuflüsse nach dem 28.2.2013 die Mindestbeteiligungsgrenze von 10 % gilt. Für Kapitalerträge, die vor Vz 2013 zugeflossen sind, gilt Abs. 5 nach § 34 Abs. 13b S. 4 KStG nur, wenn die Kapitale...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 23.10.2000[1] im Zusammenhang mit der Aufgabe des Anrechnungsverfahrens in das Gesetz eingefügt worden. Sie entspricht weitgehend § 50 KStG 1999. Durch Gesetz v. 20.12.2001[2] ist Abs. 2 mit Wirkung ab Vz 2002 um Nr. 2 ergänzt worden. Durch Gesetz v. 9.12.2004[3] ist in Abs. 2 Nr. 2 die Verweisung von "§ 34 Abs. 9" auf "§ 34 Abs. 12" g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.2 Anrechnung von Kapitalertragsteuer nach Einführung der Abgeltungsteuer

Tz. 45 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Mit der Einführung der Abgeltung-St ab VZ 2009 hat sich der Charakter der KapSt gewandelt: während sie zuvor im Regelfall einer Vorauszahlung vergleichbar war und die endgültige stliche Belastung der ihr unterliegenden Eink erst iRd Veranlagung festgesetzt wurde, ist die St für die dem KapSt-Abzug unterliegenden Eink nunmehr grds abgegolten....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Anrechnung von Kapitalertragsteuer einschließlich Abgeltungsteuer

3.3.2.2.1 Allgemeines Tz. 42 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Im Bereich der KSt-Veranlagung ist der häufigste Fall von St-Anrechnung die Anrechnung von einbehaltener KapSt. Zu den allg Voraussetzungen für die Anrechnung s Tz 41. Weitere Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass die in § 45a Abs 2 oder Abs 3 EStG genannte Bescheinigung vorgelegt wird (s § 36 Abs 2 Nr 2 S 2–4 EStG)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.4 Exkurs: Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern beim sog. "Cum/Cum Treaty Shopping"

Tz. 59 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Als weitere Maßnahme des Ges-Gebers, durch die ungerechtfertigte St-Vorteile durch die Anrechnung oder Erstattung der KapSt vermieden werden sollen, ist schließlich auch noch die Einführung des § 50j EStG ("Versagung der Entlastung von KapSt in bestimmten Fällen") durch das Ges v 20.12.2016 (BStBl I 2017, 5) – mit Wirkung ab dem VZ 2017 (s A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.6 Anrechnung von Kapitalertragsteuer in Fällen des § 8 Abs 9 KStG

Tz. 71 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 36 Abs 2 Nr 2 Buchst a EStG wird auf die ESt angerechnet die durch St-Abzug erhobene ESt, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Eink entfällt (s Tz 41 und Tz 42). Nach § 8 Abs 9 KStG wird bei Eigengesellschaften von jur Pers d öff Rechts der GdE für vd Tätigkeiten (Sparten) getrennt ermittelt (hierzu s § 8 Abs 9 KStG Tz 3ff)...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden)

Gem. Art. 10 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland unterliegen Dividenden der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers. Dem Quellenstaat wird nach Abs. 2 jedoch die Erhebung einer Quellensteuer zugestanden. Sofern der Nutzungsberechtigte der Dividende im anderen Vertragsstaat ansässig ist, darf diese Quellensteuer aber grundsätzlich einen Satz von 15 % des Bruttobetrags der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.5 Mehrfache Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei "Cum-/Ex-Geschäften"?

Tz. 60 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Große öffentliche und politische Aufmerksamkeit – bis hin zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses – erregte die Aufdeckung der sog "Cum-/Ex-Geschäfte", durch die der dt Fiskus mutmaßlich um zweistellige Milliardenbeträge gebracht wurde. Als Cum-/Ex-Geschäfte werden Aktientransaktionen bezeichnet, bei denen die Veräußer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Hälftige Erhebung der Kapitalertragsteuer

Tz. 216 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Für nicht-kirchliche KöR besteht ferner insbesondere bei Dividenden die Möglichkeit der nur anteiligen Erhebung bzw Erstattung der KapSt gemäß § 44a Abs 8 EStG , ggf iVm § 45b EStG (Sammelantragsverfahren). Zu Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nr 10 EStG, s Tz 214.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.7 Ausländische Kapitalertragsteuer

Tz. 341 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 6 S 1 KStG verhindert als innerstaatliche dt Regelung nicht die Erhebung ausl KapSt nach dem Recht des Ansässigkeitsstaats der TG. Wenn die Ausl-Beteiligung nicht von einer dt Kö unmittelbar, sondern nur mittelbar über eine Pers-Ges gehalten wird, ist eine solche Quellenbesteuerung idR nicht zu verhindern. Wegen der StBefreiung der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bzw Erstattung von Kapitalertragsteuer

Tz. 80 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Zur Abstandnahme vom KapSt-Abzug bzw zur Erstattung der KapSt (s §§ 44a und 44b EStG) bei Kö s Schr des BMF v 19.05.2022 (BStBl I 2022, 742). Die Erstattung der KapSt wurde mit Wirkung zum 01.01.2019 an die Voraussetzungen des § 36a EStG geknüpft (§ 44b Abs 2 EStG idF des Ges zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel im Internet u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.3 Verschärfung der Anrechnungsvoraussetzungen für "Cum-/Cum-Geschäfte" (§ 36a EStG)

3.3.2.2.3.1 Funktionsweise der Cum-/Cum-Geschäfte Tz. 46 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Mit Einführung des § 36a EStG, der erstmals auf Kap-Erträge anzuwenden ist, die ab dem 01.01.2016 zufließen (s Tz 58), durch das InvStRefG v 19.07.2016 wurden die Voraussetzungen zur Anrechnung von KapSt für bestimmte Fallkonstellationen wes verschärft. Diese Verschärfung soll verhindern, dass...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / III. Verrechnungssteuer

Die mit der deutschen Kapitalertragsteuer vergleichbare Verrechnungssteuer wird als Quellensteuer auf den Ertrag des beweglichen Kapitalvermögens, auf Lotteriegewinne sowie auf bestimmten Versicherungsleistungen beim Leistungsschuldner erhoben. Die Verrechnungssteuer auf Kapitalerträge und Lotteriegewinne beträgt 35 %, auf Leibrenten und Pensionen 15 % und auf sonstige Versi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 30 ... / 2 Steuerabzugsbeträge (Nr. 1)

Rz. 4 Bei Steuerabzugsbeträgen (z. B. KapESt für Ausschüttungen, die eine Körperschaft erhält) entsteht die KSt im Zeitpunkt des Zufließens[1] der abzugspflichtigen Beträge. Da der Schuldner der abzugspflichtigen Beträge die Abzugsteuer im Zeitpunkt des Abfließens (respektive der hierfür gültigen Frist) dieser Beträge einbehalten und abführen muss, wird der Empfänger zum gle...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Kapitalgesellschaften

Rz. 645 Kapitalgesellschaften werden selbstständig besteuert. Sie sind Steuersubjekte der Körperschaftsteuer wie auch aller anderen Steuern. Für die Körperschaftsteuer kommt es nicht darauf an, ob die Kapitalgesellschaft ihren Gewinn ausschüttet oder einbehält (thesauriert). Gewinnausschüttungen sind auch nicht als betrieblicher Aufwand abzugsfähig. Die Körperschaftsteuer is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.3.1 Funktionsweise der Cum-/Cum-Geschäfte

Tz. 46 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Mit Einführung des § 36a EStG, der erstmals auf Kap-Erträge anzuwenden ist, die ab dem 01.01.2016 zufließen (s Tz 58), durch das InvStRefG v 19.07.2016 wurden die Voraussetzungen zur Anrechnung von KapSt für bestimmte Fallkonstellationen wes verschärft. Diese Verschärfung soll verhindern, dass die Besteuerung von Dividenden mittels sog "Cum-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.3.2 Wirkungsweise des § 36a EStG

Tz. 51 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Um dieses unerwünschte Ergebnis zu verhindern, macht § 36a EStG bei bestimmten Kap-Erträgen die Anrechnung von KapSt vom Vorliegen mehrerer Voraussetzungen abhängig, die kumulativ erfüllt sein müssen. Betroffen von der Vorschrift sind nur Kap-Erträge iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG, dh inl Dividenden und sonstige GA aus im Inl girosammelverwah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.1 Allgemeines

Tz. 42 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Im Bereich der KSt-Veranlagung ist der häufigste Fall von St-Anrechnung die Anrechnung von einbehaltener KapSt. Zu den allg Voraussetzungen für die Anrechnung s Tz 41. Weitere Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass die in § 45a Abs 2 oder Abs 3 EStG genannte Bescheinigung vorgelegt wird (s § 36 Abs 2 Nr 2 S 2–4 EStG). Zu den Rechtsfolgen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8 Verwendung eines amtlichen Musters

Tz. 169 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 3 S 1 KStG ist St-Besch über die Verwendung des Einlagekto für eine Leistung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen. § 33 Abs 2 Nr 1 KStG enthält eine ges Ermächtigung, wonach das BMF im Einvernehmen mit den obersten Fin-Beh der Länder das Muster der St-Besch festlegen darf. In dem mit Schr des BMF v 23.05.2022, BStB...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / aa) Grundsätze

Rz. 273 Das Einkommen einer Stiftung unterliegt dem vollen Körperschaftsteuersatz i.H.v. 15 Prozent (§§ 1 Abs. 1 Nr. 4, 23 Abs. 1 KStG) sowie der Belastung durch den Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5 Prozent auf den Körperschaftsteuerbetrag (§§ 2 Nr. 3, 3 Nr. 1 und 4 SolZG). Rz. 274 Die Stiftung kann grundsätzlich steuerbare Einkünfte in allen sieben Einkunftsarten des § 2 Abs....mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 1. Überblick

Rz. 242 Bedeutendste Erscheinungsform der nicht steuerbegünstigten Stiftung ist die Familienstiftung. Die rechtsfähige Familienstiftung ist eine juristische Person und wird regelmäßig wie eine solche besteuert. Besonderheiten ergeben sich jedoch, da aufgrund des Familienbezugs ein "Durchgriff" durch die ansonsten steuerlich verselbstständigte Stiftung auf den Stifter und/ode...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XIII. Steuerabzugsverfahren bei der KapSt (§ 51a Abs 2c EStG idF bis zum 31.12.2014)

Rn. 331 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Gesetzestext lautete: Zitat "(2c) [idF bis einschließlich VZ 2014] 1Der zur Vornahme des Steuerabzugs verpflichtete Schuldner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle im Sinne des § 44 Absatz 1 Satz 3 oder in den Fällen des Satzes 2 die Person oder Stelle, die die Auszahlung an den Gläubiger vornimmt, hat die auf die Kapitalertragst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Statzkowski, Zum inl Besteuerungsrecht gem § 20 Abs 3 UmwStG und § 23 Abs 4 S 2 UmwStG bei beschr stpfl Einbringenden, die eine wesentliche Beteiligung iSd § 17 EStG als Gegenleistung für die Sacheinlage erhalten, DB 1996, 399; Vogel/Lehner, DBA, 4. Aufl 2003; Grotherr, International relevante Änderungen durch das StBereinG 1999, IWB F 3, Gr 3, 1291; Grotherr, Änderungen bei de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Gewinn aus der Anteilsveräußerung als betrieblicher Gewinn (§ 22 Abs 4 Nr 2 UmwStG)

Tz. 99 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Veräußerung der durch eine Betriebseinbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG unterhalb der gW erworbenen Anteile (oder die Erfüllung von Veräußerungsersatztatbeständen) durch die stbefreite Kö innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist löst nach § 22 Abs 1 S 1 UmwStG einen nachträglichen und stpfl (s Tz 59) Einbringungsgewinn I aus (zur stlichen Be...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 6. Besteuerung der Destinatäre

Rz. 306 Satzungsmäßige Zuwendungen aus dem Vermögen von Stiftungen fallen den Begünstigten unentgeltlich zu. Dennoch sind sie schenkungsteuerfrei, da sie nicht um der Bereicherung der Bedachten willen, sondern zur Erfüllung des Stiftungszwecks geleistet werden.[449] Rz. 307 Lange Zeit war umstritten, welcher Einkunftsart die Ausschüttungen einer steuerpflichtigen Stiftung zuz...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / Literaturtipps

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3 Gewinn aus der Anteilsveräußerung als betrieblicher Gewinn (§ 22 Abs 4 Nr 1 UmwStG)

Tz. 94b Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Hat eine jur Pers d öff Rechts Anteile aus einer Betriebseinbringung gem § 20 Abs 1 UmwStG unter dem gW (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG) erworben, "gilt in den Fällen des Abs 1 der Gewinn aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile als in einem BgA dieser Kö entstanden" (s § 22 Abs 4 Nr 1 UmwStG; Ausnahme s Tz 97a). Dies bedeutet: Im Fall der Veräuß...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.5 Einbringungsgewinn I bei der Körperschaftsteuer

Tz. 59f Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Erfolgt die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils durch eine Kö oder sind Kö im Fall der Einbringung durch eine Pers-Ges als MU beteiligt, unterliegt der Einbringungsgewinn I der KSt. Die Erfassung des Einbringungsgewinns erfolgt bei der KSt-Veranlagung für den VZ der (originären) Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 54) unmi...mehr