Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.2 Aufzubewahrende Unterlagen

Rz. 5 Die Aufbewahrungspflicht besteht nach § 147a Abs. 1 S. 1 AO für Aufzeichnungen und Unterlagen für die den Überschusseinkünften zugrunde liegenden Einnahmen und Werbungskosten.[1] In Betracht kommt eine Aufbewahrung insbesondere für folgende Unterlagen: Einkünfte aus Kapitalvermögen: Erträgnisaufstellungen, Kontoauszüge, Abrechnungen über die Anschaffung und Veräußerung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Voraussetzungen der Aufbewahrungspflicht

Rz. 3 Aufbewahrungspflichtig sind nach § 147a Abs. 1 S. 1 AO nur diejenigen Stpfl., die Überschusseinkünfte nach § 2 Abs. 1 Nr. 4–7 EStG haben, also: Nr. 4 – Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG Nr. 5 – Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG Nr. 6 – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG oder Nr. 7 – sonstige Einkünfte nach § 22 EStG. Ob...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.2.1 Umsatz

Rz. 20 Bei gewerblichen Unternehmern ergibt sich die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht stets, wenn der Umsatz mehr als 800.000 EUR betragen hat.[1] Maßgeblich ist zunächst grundsätzlich der steuerbare Umsatz.[2] Dies ist nach der Neufassung des Gesetzes durch das Gesetz zur Modernisierung der der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer[...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / d) Abwägung

Rz. 47 Der Geschädigte muss abwägen, welche Vor- und Nachteile ihm die Kapitalzahlung bringt. Dabei ist der Zinsfuß für die Errechnung des Kapitalbetrages nur ein Aspekt unter vielen. Der Geschädigte hat u.a. auch seine künftige wirtschaftliche und gesundheitliche (nicht nur die Unfallfolgen, sondern seinen gesundheitlichen Gesamtzustand betreffende) Situation abzuwägen.[43]mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / Literaturtipps

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 1. Kapitalisierung

Rz. 24 Bei der Kapitalisierung wird der gegenwärtige Wert laufender künftig anfallender Rentenleistungen ermittelt (Barwertberechnung einer Rente zur endgültigen Ablösung einer Rente): Es wird derjenige Kapitalbetrag bestimmt, der zusammen mit dem Zinsertrag ausreicht um während einer bestimmten Zeit (oder der durchschnittlich noch zu erwartenden Lebens- oder Erwerbsdauer) d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft (Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundsätzlicher Vorrang der Regelungen des InvStG (Satz 1)

a) Ausschluss des Grundtatbestands der Hinzurechnungsbesteuerung 1 Die Absätze 1 bis 4 sind nicht anzuwenden, ... Rz. 273 [Autor/Stand] Grundsätzlicher Vorrang des InvStG. Das InvStG regelt die Besteuerung von (realisierten und thesaurierten) Erträgen aus Anlagen, die ein Anleger in Investmentvermögen tätigt. § 7 Abs. 5 regelt, dass das InvStG grundsätzlich vorrangige Anwendu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeiner Nahestehensbegriff (Satz 1)

(3) 1 Für Zwecke der §§ 7 bis 12 ist eine Person dem Steuerpflichtigen unter den Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 nahestehend. Rz. 233 [Autor/Stand] Funktion des § 7 Abs. 3. § 7 Abs. 3 definiert die "nahestehende Person" für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung. Dazu enthält die Vorschrift keine eigene Begriffsabgrenzung, sondern verweist auf § 1 Abs. 2. Der Begriff der nahes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6.8 Durchsetzung der ESt-Schuld in der Insolvenz

Rz. 91 Hinsichtlich der Art der Durchsetzung von ESt-Schulden in der Insolvenz ist zu differenzieren zwischen den laufenden ESt-Vorauszahlungen und der ESt-Abschlusszahlung. Die ESt-Abschlusszahlungen entstehen mit dem Ablauf des Vz, also regelmäßig nach § 36 Abs. 1 EStG dem Kj. Diese Abschlusszahlung ist nach den allgemeinen Kriterien aufzuteilen. Der Teil, der auf die Zeit...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.4 (Mit-)Einbringung von einbringungsgeborenen Anteilen (§ 20 Abs. 3 S. 4)

Rz. 330 Zu dem eingebrachten Betriebsvermögen können auch Anteile an Kapitalgesellschaften gehören, deren Einbringung nicht gesondert nach § 21 UmwStG zu beurteilen ist. Handelt es sich bei den miteingebrachten Anteilen um einbringungsgeborene Anteile i. S. d. § 21 UmwStG a. F., gelten insoweit auch die erhaltenen neuen Anteile als einbringungsgeborene Anteile i. S. d. § 21 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 6.1 Zuständigkeit

Rz. 22 Zuständig für die Niederschlagung sind die Vollstreckungsbehörden.[1] Die Niederschlagung bedarf ab bestimmten Betragsgrenzen der Genehmigung durch die OFD oder die oberste Landesfinanzbehörde. Gemäß der gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 5.7.2023[2] haben die FÄ diese Genehmigung einzuholen, wenn der Niederschlagungsbetrag 125.000 EUR ü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.14.6 Verfahren nach dem StaRUG

Rz. 185 Zum 1.1.2021 ist das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) in Kraft getreten.[1] Neben Änderungen der InsO hat dieses Gesetz auch das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) zum Inhalt. Mit dem SanInsFoG wird im Wesentlichen die EU-Richtlinie über einen präventiven Restrukturierungsrahmen v. 19.6.2019[2] in deuts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 251 AO, dessen Vorgängervorschrift in Teilbereichen der § 226a RAO war,[1] ist neben § 249 AO die zentrale Norm des Vollstreckungsrechts der AO.[2] Während § 249 AO bestimmt, dass Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung, eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird, grundsätzlich im Verwaltungsweg vollstreckt werden können[3], regelt § 2...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 2 Steuerfreiheit von Gewinnausschüttungen in- und ausländischer Kapitalgesellschaften

Bezüge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, insbesondere Dividenden und verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA), und nach § 20 Abs. 1 Nr. 2, 9 und 10 Buchst. a EStG bleiben bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz und sind steuerfrei. In der Gewinnermittlung wird die Ausschüttung lt. Gewinnverteilungsbeschluss vor Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags als Er...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.5 Steuerliche Folgen der Liquidation für die Anteilseigner

Der Liquidationserlös ist beim Gesellschafter aufzuteilen in steuerpflichtige Kapitalerträge[1] und Kapitalrückflüsse, die keine Kapitalerträge darstellen. Steuerpflichtig sind alle Bezüge im Rahmen des Liquidationsverfahrens mit Ausnahme der Rückzahlung von Nennkapital aus dem steuerlichen Einlagekonto sowie von Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 KStG...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 2.3 Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien Beteiligungserträgen

Nach § 8b Abs. 5 KStG gelten bei Bezügen aus Anteilen an einer inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaft, die von der Körperschaftsteuer befreit sind, 5 % der Einnahmen als Betriebsausgaben, die mit den Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Damit gelten 5 % der steuerfreien Bruttoeinnahmen als nicht abziehbare Ausgaben, die außerbilanziel...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 2.4 Übersicht: Steuerliche Behandlung von Beteiligungserträgen und damit zusammenhängenden Aufwendungen

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Beteiligung an anderen Körp... / 3.6 Übersicht: Steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen und Veräußerungsverlusten

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.2 Abwicklungs-Endvermögen

Abwicklungs-Endvermögen ist das zur Verteilung kommende Vermögen, vermindert um die steuerfreien Vermögensmehrungen, z. B. Investitionszulage, offene und verdeckte Einlagen, die im Abwicklungszeitraum zugeflossen sind.[1] Die Bewertung des Abwicklungs-Endvermögens erfolgt nach den Regelungen der §§ 5 und 6 EStG. Da sämtliche stille Reserven aufzudecken und zu besteuern sind,...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens

Die Schlussverteilung des Vermögens umfasst die Rückzahlung des Nennkapitals sowie die Rückzahlung des übrigen Eigenkapitals. Bei der Vermögensverteilung gilt das übrige Eigenkapital als vor dem Nennkapital ausgezahlt. Es existiert insoweit kein Wahlrecht.[1] Vermögensverteilung ist keine Nennkapitalrückzahlung Die Vermögensverteilung ist, soweit sie nicht als Nennkapitalrückza...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 2.1 Hinzurechnung von Streubesitzdividenden

Nach dem Urteil des EuGH vom 20.10.2011[1] darf Deutschland Dividendenausschüttungen von inländischen Kapitalgesellschaften an beschränkt steuerpflichtige Körperschaften aus dem EU-/EWR-Raum keiner höheren Besteuerung unterwerfen als solche, die an eine Gesellschaft mit Sitz im Inland gezahlt werden. Während insbesondere bei Streubesitzdividenden inländische Kapitalgesellsch...mehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 1.2.1 "Klassische" Prüfungstechniken

Im Rahmen der "klassischen" Prüfungstechniken geht es um die Entscheidung, ob Zahlungen zu einer Bilanzierung, Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen führen, betrieblich oder privat veranlasst sind und welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben. Prüfungsansätze Buchführungmehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.2 Nicht wesentliche Beteiligung

Wird die Beteiligungsschwelle mit 1 % nicht erreicht, ist eine Veräußerung von GmbH-Anteilen dennoch steuerpflichtig. Die Besteuerung erfolgt dann aber im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG. Damit zwischen den beiden Normen § 17 bzw. § 20 EStG kein Konkurrenzverhältnis entsteht, hat der Gesetzgeber die Erfassung als Einkünfte aus Kapit...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert erfasst. Hierunter fallen die Steuern, die das Unternehmen als Schuldner zu entrichten hat, vor allem die Körperschaft- und die Gewerbesteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Steuerzahlungen der Gesellschafter einer GmbH – etwa die Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttungen – dürfen dag...mehr

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Darlehensverzicht – Übergangsvorschrift – Begründung der Rückzahlungsforderung

Leitsatz Der vertragliche Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers als sonstige Kapitalforderung wird gemäß § 52 Abs. 28 Satz 16 des Einkommensteuergesetzes mit dem wirksamen Zustandekommen des Darlehensvertrags "begründet". Normenkette § 52 Abs. 28 Sätze 15 und 16, § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG, § 355 HGB Sachverhalt Die Klägerin gewährte einer Hotel-Betriebsges...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.7 Vorabausschüttungen

Einen Sonderfall der Gewinnausschüttungen bilden Vorabausschüttungen, die nach der Satzung oder aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses als "Vorschuss" auf den erwarteten Jahresüberschuss gezahlt werden können. Werden Vorabausschüttungen beschlossen und bis zum Bilanzstichtag ausgezahlt, ist der Jahresabschluss nach Ergebnisverwendung zu erstellen. Sind Vorabausschüttungen a...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 3.1 Anerkennung von Darlehensvereinbarungen

Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen GmbH und Gesellschaftern werden handels- und steuerrechtlich anerkannt. Daher können Gesellschafter der GmbH statt Eigenkapital auch Darlehen zur Verfügung stellen bzw. bei eigenem Kapitalbedarf von der GmbH einen Kredit aufnehmen. Wichtig Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines Darlehens Damit ein derartiges Darlehen st...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.4 Kapitalrücklagen

Kapitalrücklagen beruhen auf Einzahlungen oder Sacheinlagen der Gesellschafter. Gewinnrücklagen werden dagegen aus dem laufenden Gewinn der GmbH gebildet. Kapitalrücklagen können bei einer GmbH vor allem daraus resultieren, dass ein Gesellschafter bei der Ausgabe der Geschäftsanteile anlässlich der Gründung oder einer Kapitalerhöhung mehr als deren Nennwert, also ein Aufgeld ...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / b) Das Einkommen

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 KStG bemisst sich die Körperschaftsteuer der Familienstiftung nach dem zu versteuernden Einkommen, welches gem. § 8 Abs. 1 KStG nach den Vorschriften des EStG und KStG definiert und ermittelt wird (vgl. Gummert, Münchener Hdb. Gesellschaftsrecht, Bd. 5, 5. Aufl. 2021, § 80 Rz. 115 ff.; Richter, Stiftungsrecht, 2. Aufl. 2023, § 22 Rz. 2-7). Hierbei erg...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / 3. Besteuerung der Destinatäre

Hintergrund einer Familienstiftung ist in erster Linie die Begünstigung von Familienmitgliedern (vgl. § 15 Abs. 2 AStG – Definition Familienstiftung). Bei den Begünstigten einer Familienstiftung spricht man von sog. Destinatären. Bei den Destinatären führt die Begünstigung dann zu einer Besteuerung, wenn diese eine Leistung der Stiftung erhalten. Diese werden – ohne eine weit...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.1 Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern

Der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ist um die als Aufwand gebuchten Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern zu erhöhen. Diese Steuern sind zwar nach § 10 Nr. 2 KStG nicht abziehbare Aufwendungen, dennoch ist die Buchung dieser Beträge als handelsrechtlicher Aufwand richtig.[1] Die Korrektur erfolgt erst bei der Einkommensermittlung, indem der gesamte Aufwandsbe...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.2 Nebenleistungen zu nicht abziehbaren Steuern

Eine Hinzurechnung bei der Ermittlung des Einkommens erfolgt auch für steuerliche Nebenleistungen zu Steuern vom Einkommen und sonstigen Personensteuern. Dies sind insbesondere: Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Zwangsgelder sowie Zinsen nach § 233a AO (sog. Vollverzinsung), Stundungszinsen, Aussetzungszinsen oder Hinterziehungszinsen, soweit diese jeweils für nicht abziehbar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.12 § 32a Abs 1 KStG im System der Abgeltungsteuer

4.2.12.1 Grundsätze des Besteuerungssystems ab 2009 Tz. 43c Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Mit dem UntStRefG 2008 hat der Gesetzgeber einen Systemwechsel bei der AE-Besteuerung vorgenommen. Dividenden aus Anteilen im PV des AE unterliegen ab dem Jahr 2009 der Abgeltung-St iHv 25 %; im BV gilt das Teil-Eink-Verfahren (StBefreiung von 40 % für die erhaltene Dividende). Dadurch wurde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.12.2 Anwendung von § 32a Abs 1 KStG bei der Abgeltungsteuer?

Tz. 43d Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 EStG unterliegen Kap-Erträge iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dem KapSt-Abzug von 25 %. Darunter fallen grds auch vGA. In der Vergangenheit wurde jedoch auf den KapSt-Abzug regelmäßig verzichtet, da die KapSt bei nachträglicher Aufdeckung einer vGA beim Empfänger sofort wieder hätte angerechnet werden müssen ("Vorrang des Vera...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. DBA-Fälle (§ 32d Abs 5 S 2 EStG)

Rn. 480 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Durch DBA kann der ausländische (Quellen-)Steuersatz auf Dividenden und Zinserträge beschränkt sein (Art 10 Abs 2 OECD-MA, Art 11 Abs 2 OECD-MA). Die deutschen DBA (Übersicht in BMF vom 18.01.2023, BStBl I 2023, 195; BMF vom 15.01.2024, zum Stand zum 01.01.2024) enthalten davon teilweise abweichende Regelungen (Übersicht für Art 10 OECD-MA ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Mehrstufige Beteiligungs- bzw Begünstigungssachverhalte

Rn. 76 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Wie bereits unter den Altfassungen des § 50d Abs 3 EStG werden in die Prüfung der hypothetischen Entlastungsberechtigung auch mittelbar beteiligte oder begünstigte Personen miteinbezogen (zB BFH vom 20.03.2002, BStBl II 2002, 819; BMF vom 24.01.2012, BStBl I 2012, 171 Tz 4.2; Krabbe, IStR 1995, 382; 1998, 76). Die Gleichstellung der mittelba...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsfolgen

Rn. 360 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der AbgSt-Satz ist – vorbehaltlich der Rückausnahme in § 32d Abs 2 Nr 4 Hs 2 EStG (s Rn 370ff) – insoweit zu versagen, als eine Minderung des Einkommens bei der leistenden Körperschaft festzustellen ist. Dies kann, bei teilweiser Korrektur des Einkommens der leistenden Körperschaft, dazu führen, dass auf einen Teil der Bezüge nach § 20 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.2 Versteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Anteilseigner (§ 21 Abs 3 Nr 1 UmwStG)

Tz. 233 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Versteuerung des VG (§ 8b KStG) Da der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen bei einer jur Pers d öff Rechts als AE nicht mehr als Gewinn "aus" einem BgA fingiert wird, sondern als "in einem BgA" entstandener Gewinn gilt, ist nunmehr klargestellt, dass es sich nicht nur zivilrechtlich, sondern auch stlich um die Veräußerung der Beteiligung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausländische Steuer auf ausländische KapErtr

Rn. 450 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der unbeschränkt StPfl muss ausländische KapErtr erzielen. Die Eigenschaft als "ausländischer KapErtr" bemisst sich dabei nach den Grundsätzen des § 34d Nr 6 EStG. Gemäß den Grundsätzen des deutschen internationalen Steuerrechts sind die KapErtr nach deutschen steuerlichen Grundsätzen zu ermitteln (R 34c Abs 3 S 3 EStR). Eine abweichende au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 31. § 44a Abs 9 EStG

Rn. 58 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Quellensteuer für KapErtr iSd § 43 Abs 1 EStG beschränkt stpfl Körperschaften (iSd § 2 Nr 1 KStG) wird durch § 44a Abs 9 S 1 EStG auf 15 % (auf Antrag) beschränkt. Insoweit wird auch beim Einbehalt von Quellensteuer die Begrenzung des Steuersatzes von 15 % nach § 23 Abs 1 KStG beachtet (s Rn 67). Allerdings gilt dies nach § 44a Abs 9 S 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsfolgen

Rn. 460 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Aufgrund des § 32d Abs 5 S 1 EStG wird die ausländische Steuer iSd Vorschrift auf die deutsche AbgSt angerechnet. Die Anrechnung ist dabei auf einen Höchstbetrag von 25 % beschränkt. Die Prüfung erfolgt dabei pro einzelnem KapErtr ("Per-item-Limitaton"; BFH vom 23.11.2021, VIII R 22/18, BStBl II 2023, 68 Rz 25; Levedag in Schmidt, § 32d ESt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.3 Versteuerung bei steuerbefreiten Körperschaften als Anteilseigner (§ 21 Abs 3 Nr 2 UmwStG)

Tz. 234 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Versteuerung des VG (§ 8b KStG) Bei kst-befreiten Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen als AE gilt der VG aus einbringungsgeborenen Anteilen gem § 21 Abs 3 Nr 2 UmwStG "als in einem wG dieser Kö entstanden". Hierdurch wird bestimmt, dass zum einen die St-Befreiung des VG ausgeschlossen ist (s Tz 232) und andererseits wird klargestellt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Aufbau der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d EStG regelte in seiner ursprünglichen Fassung in den Abs 1 bis 6 die Entlastung beschränkt StPfl von KapSt und AbzSt nach § 50a EStG bei Anwendung von DBA sowie EU-Richtlinien (s §§ 43b, 50g EStG). Daneben enthielt die Norm in den Abs 7 bis 14 eine Reihe von unverbunden nebeneinander stehenden Vorschriften zu DBA-Fragen, die, meist fisk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 90 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Persönlich ist die Vorschrift des § 32d EStG auf die Besteuerung natürlicher Personen anzuwenden. Die Art der persönlichen EStPfl, ob unbeschränkt (§ 1 Abs 1, 2 oder 3 EStG) oder beschränkt (§ 1 Abs 4 EStG), ist dabei grundsätzlich unerheblich, da § 32d Abs 1 EStG selbst sowie § 50 EStG keine Beschränkungen enthalten. Für beschränkt StPfl (§ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schönfeld, Ausgewählte internationale Aspekte der neuen Regelungen über die KapSt, IStR 2007, 850; Brusch, Unternehmensteuerreformgesetz 2008: AbgSt, FR 2007, 999; Rengier, Besteuerung von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Schienke-Ohletz/Selzer, AbgSt und einkommensteuerrechtlicher Spendenabzug, DStR 2008, 136; Wagner, Das Zusammenspiel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. § 3 Nr 41 Buchst a EStG

Rn. 37 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Ausschüttungen einer ausländischen Gesellschaft, soweit aus der Gesellschaft innerhalb der letzten sieben Jahre Hinzurechnungsbeträge (§ 10 Abs 1 S 1 AStG) der ESt unterlegen haben, waren aufgrund des § 3 Nr 41 Buchst a EStG aF steuerfrei zu stellen (zur Anwendung der Norm BFH vom 26.04.2017, I R 84/15, BStBl II 2018, 492). Damit kommt die A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 41. § 23 KStG

Rn. 67 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die AbgSt ist aufgrund der spezielleren Tarifvorschrift des § 31 Abs 1 S 1 KStG iVm § 23 Abs 1 KStG nicht auf Körperschaften anzuwenden. Gegenüber dem Tarif von 15 % aus § 23 Abs 1 KStG würde sie eine Benachteiligung darstellen. Die Freistellung gewisser Bezüge iSd § 20 EStG durch § 8b KStG bleibt zudem zu beachten. Zur Begrenzung der Quellen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang, Qualifikationskonflikte bei PersGes, IStR 2000, 129; Schmidt, PersGes im Abkommensrecht, WPg 2002, 1134 und 1232; Schmidt, Anwendung der DBA auf PersGes – Eine Analyse des BMF-Schreibens vom 16.04.2010, IV B 2 – S 1300/09/10 003, BStBl I 2010, 354, IStR 2010, 413; Lüdicke, Beteiligung an ausländischen intransparent besteuerten PersGes, IStR 2011, 91; Wassermeyer, Die abkom...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / 2. Zeitliche Streckung des Zugewinnausgleichs

Häufig wird es dem Ausgleichspflichtigen nicht möglich sein, die Zugewinnausgleichsschuld sofort zu bezahlen. Wird die Zugewinnausgleichsforderung verzinslich gestundet, erzielt der Ehepartner, der die Zinsen erhält, Einnahmen aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Der Ehepartner, der die Zinsen zahlt, kann diese weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgaben g...mehr