Fachbeiträge & Kommentare zu Ratenzahlung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.2 Anordnung der Aussetzung

Rz. 4 Die Anordnung der Aussetzung ist ein Verwaltungsakt, der im Ermessen der Vollstreckungsbehörde steht. Nach dem Wortlaut des § 297 AO hat der Aufschub gegen Ratenzahlung zu erfolgen. Diese Zahlungsfristen müssen angeordnet werden.[1] Ohne Zahlungsfristen kommt aber § 258 AO in Betracht (s. auch Rz. 5). Allerdings sagt § 297 AO nichts über den Zeitraum und die Raten, in ...mehr

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FoVo 07/2020, Neue Umsatzsteuerregeln können die Forderungseinziehung schwierig machen - was muss der Schuldner erstatten?

Der Gesetzgeber senkt die Umsatzsteuer Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.7. und befristet bis zum 31.12.2020 die Umsatzsteuer nach § 12 UStG abgesenkt (BGBl I 2020, S. 1512). Soweit für Rechtsdienstleister, d.h. Rechtsanwälte und Inkassounternehmen, relevant, wurde der Regelsteuersatz in § 12 Abs. 1 UStG für den genannten Zeitraum von 19 auf 16 Prozent abgesenkt. Das ist ...mehr

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AGS 06/2020, Gerichtsvollzi... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin betrieb die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin. In ihrem Ersuchen beauftragte sie den Obergerichtsvollzieher, einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft zu bestimmen und die Schuldnerin zu laden. Mit der Einziehung von Teilbeträgen erklärte sich die Gläubigerin gleichzeitig unter der Bedingung einverstanden, dass die Forderung voraussichtlich binnen...mehr

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AGS 06/2020, Gerichtsvollzi... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG zulässige weitere Beschwerde hat in der Sache selbst keinerlei Erfolg. Zu Recht hat der Obergerichtsvollzieher eine Gebühr gem. § 9 GvGKostG i.V.m. Nr. 208 GvKostG-KostVerz. i.H.v. 8,00 EUR nebst anteiliger Pauschale von 1,60 EUR in Ansatz gebracht. Die Tatbestandsvoraussetzungen liegen vor, da der Obergerichtsvollz...mehr

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FoVo 06/2020, Der Pfändungs... / IV. Die Wirkungen eines Pfändungsschutzkontos

Die Wirkungen des P-Kontos zeigen sich in dem gewährten Pfändungsschutz, der in einem völlig neuen Abschnitt der ZPO, in Abschnitt 4 in den §§ 899 bis 910 ZPO-E, geregelt wird. Was bleibt … Der bisherige Schutz auf dem P-Konto aus § 850k Abs. 1, 2 und 4 ZPO, Stufe 1 des Kontopfändungsschutzes, geht in § 899 ZPO-E auf. Dabei kommt nur eine Aufrundung auf volle 10-EUR-Beträge hi...mehr

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Abfindung ausgeschiedener Gesellschafter bei Insolvenz erst nach Befriedigung aller Gläubiger

Zusammenfassung Die Abfindungsforderung eines vor der Insolvenz der Gesellschaft ausgeschiedenen Gesellschafters ist erst nach Befriedigung aller Gläubiger zu berücksichtigen, wenn die Auszahlung gegen den Kapitalerhaltungsgrundsatz verstoßen würde. Hintergrund Der Kläger war ehemaliger Kommanditist einer GmbH & Co. KG (nachfolgend: "KG") und zugleich Gesellschafter der Komple...mehr

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EuGH-Vorlage zur Steuerentstehung

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ergibt sich bei einer einmalig und daher nicht zeitraumbezogen erbrachten Dienstleistung der Anlass zu aufeinander folgenden Abrechnungen oder Zahlungen i.S. von Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL bereits aus der Vereinbarung einer Ratenzahlung? 2. Hilfsweise bei Verneinung der ersten Frage: Ist von einer Nich...mehr

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FoVo 05/2020, Das Gesetz zu... / 5. Kann die Rückzahlung auch in zwei Jahren erst in einer Summe erfolgen oder müssen Raten gezahlt werden? Zutreffendenfalls, woraus ergibt sich das? Welcher Zinssatz gilt für Kaufleute als Schuldner bzw. für Verbraucher?

Ratenzahlung Die gesetzliche Regelung begründet nur einen Kündigungsschutz, aber kein Leistungsverweigerungsrecht. Die Verpflichtung, die Mieten einschließlich aller Nebenkosten zu zahlen, bleibt also unberührt. Der Schuldner kommt in der Regel auch nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug, so dass auch Verzugszinsen und ggfs. Rechtsverfolgungskosten zu zahl...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.2.2 Antizipation künftiger Entwicklungen

Rz. 30 Das IDW RS HFA 30 konkretisiert die Anforderungen an die Bewertung zum Erfüllungsbetrag in seinen Rz. 51 ff. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen im Wesentlichen die Inhalte des RS ein. Die Parameter sind nicht notwendigerweise einheitlich für alle Unternehmen bzw. Bereiche eines Unternehmens zu wählen. Sowohl bei der Auswahl als auch bei der Bestimmung von Paramet...mehr

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§ 26 Geldbuße / XV. Ratenzahlung

Rz. 42 § 18 OWiG lässt die Gewährung von Ratenzahlungen zu. Daran muss der Verteidiger im Hinblick auf die inzwischen drastisch erhöhten Bußgelder (z.B. bei einer innerörtlich begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung um 71 km/h auf 680 EUR bzw. bei Vorsatz auf 1.360 EUR) in geeigneten Fällen denken, wenn auch das Gericht die Bewilligung einer Zahlungserleichterung in geeign...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 2 Begriff und Ausgestaltung des Pensionsfonds

Rz. 2 Ein Pensionsfonds ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die ausschließlich Altersversorgungsleistungen für einen oder mehrere Arbeitgeber im Kapitaldeckungsverfahren erbringt und den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch hierauf gewährt (§ 236 Abs. 1 VAG). Er steht damit der Pensionskasse nahe (§ 4c EStG Rz. 1a). Der Pensionsfonds ist zwar nicht wie die Pensionska...mehr

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Jansen, SGB IV § 76 Erhebun... / 2.2 Veränderung von Ansprüchen durch Stundung, Niederschlagung und Erlass (Abs. 2 und 3)

Rz. 5 Auf der Grundlage des § 76 Abs. 2 und 3 ergeben sich Ausnahmen von dem Grundsatz, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben, durch die Veränderung von Ansprüchen wegen Stundung, Niederschlagung oder Erlass. Die Regelungen in Abs. 2 Satz 3 bis 5 ermöglichen es den Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit, zur Entlastung von Verwaltungsaufwan...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Einräumen einer Zahlungsfrist bzw. Gestattung von Ratenzahlungen

Rz. 4 Der Gerichtsvollzieher kann dem Schuldner auf der Grundlage einer positiven Erfüllungsprognose (BGH, NJW 2016, 876 = MDR 2016, 354 = WM 2016, 649 = Rpfleger 2016, 360-363) eine Zahlungsfrist einräumen (Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 ZPO). Dies beinhaltet das Zugeständnis an den Schuldner einerseits den vollen vollstreckbaren Betrag zu zahlen oder aber auch Teilleistungen in Form...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1.2 Gläubigerzustimmung

Rz. 6 Die Stundungsbewilligung (Einräumung einer Zahlungsfrist oder Ratenzahlung) setzt stets das Einverständnis des Gläubigers voraus, welches nach § 802a Abs. 2 Satz 1 ZPO konkludent (Seip, DGVZ 2008, 38) vermutet wirdi Die Gläubigerzustimmung muss sich also nicht nur auf das "Ob" einer gütlichen Erledigung beziehen, sondern auch auf deren konkrete Ausgestaltung, also insb...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Vorschrift ist nicht anwendbar, wenn der Schuldner nach erfolgter Vorführung ohne Abgabe der Vermögensauskunft aus der Haft entlassen wird, weil er der deutschen Sprache nicht mächtig ist und auch kein Dolmetscher zur Verfügung steht. Hierdurch wird der Haftbefehl nicht verbraucht und die erneute Verhaftung zulässig (AG Kirchheim, DGVZ 1983, 63). Ebenso scheidet ei...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift gilt für alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach § 802a Abs. 2 ZPO , mithin von der Beantragung der Abnahme der Vermögensauskunft bis zur Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis (§ 882c ZPO), sodass die Vereinbarung einer Ratenzahlung vor – nicht nach (LG Karlsruhe, DGVZ 2013, 211) – einer Eintragung in das zentrale Schuldnerverzeichnis der ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Teilzahlungen und Insolvenz

Rz. 10 Das "Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der InsO und nach dem AnfG" ist am 5.4.2017 in Kraft getreten (BGBl 2017, 654). Nach Art. 103j Abs. 1 EGInsO gilt die Reform für alle Insolvenzverfahren, die ab diesem Stichtag eröffnet werden. Kernpunkte der Novellierungen sind eine Verkürzung der Anfechtungsfrist von zehn auf vier Jahre sowie di...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Vollständige Befriedigung (Nr. 1)

Rz. 5 Die Vorschrift sieht die vorzeitige Löschung bei Nachweis der vollständigen Befriedigung des Gläubigers vor. Dies ist bei einer zwischen Schuldner und Gläubiger getroffenen Ratenzahlungsvereinbarung nicht gegeben, auch wenn der Gläubiger sich mit der Löschung einverstanden erklärt (BayVGH, Beschluss v. 21.9.2018, 22 ZB 18, 1043 m. w. N. – Juris, DGVZ 2015, 21), nachdem...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 5 Allgemein setzt die gütliche Erledigung voraus (vgl. auch Schwörer, DGVZ 2011, 77, 78): einen Auftrag des Gläubigers, der entweder eine isolierte gütliche Erledigung oder, eine andere der in § 802a Abs. 2 Satz 1 ZPO genannten Vollstreckungsmaßnahmen beinhalten muss (Schwörer, DGVZ 2011, 77, 78). keinen von vornherein bestehenden – ausdrücklichen (vgl. Rz. 6) – Ausschluss d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kosten – Gebühren

Rz. 22 Die Kosten der Haft ergeben sich aus § 50 StVollzG i. V. m. Nr. 9010 KV GKG . Maßgebend ist die Höhe des Haftkostenbeitrags, der nach Landesrecht von einem Gefangenen zu erheben ist. Der Gläubiger ist vorschusspflichtig (§ 4 GvKostG). Für das Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls nach Abs. 1 ZPO fällt eine Festgebühr von 20,00 EUR an (Nr. 2114 GKG KV)....mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1.3 Wirkungen der wirksamen Zahlungsvereinbarung

Rz. 7 Mit der Gestattung der Zahlungsvereinbarung ist eine Abrede zwischen Gerichtsvollzieher und Schuldner auf vertraglicher Basis nicht zustande gekommen, weil der Gerichtsvollzieher nicht aufgrund Privatautonomie, sondern kraft des ihm verliehenen öffentlichen Amtes in Ausübung der staatlichen Vollstreckungsgewalt gehandelt hat. Der Gerichtsvollzieher ist nicht Vertreter ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Öffentlich-rechtliche Lasten

Rz. 3 Öffentlich-rechtliche Lasten sind z.B. Erschließungsbeiträge oder Straßenanliegerbeiträge, auch wenn für sie Ratenzahlung vorgesehen ist. Ferner gehören dazu kraft ausdrücklicher Regelung in § 20 Abs. 4 ErbStG die Erbschaftsteuer[8] sowie – im Hinblick auf die Bemessung nach dem Wert der Sache und nicht der Nutzungen – die nach den §§ 16, 17 EStG auf die Veräußerung vo...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 1967–201... / II. Vereinbarungen betreffend die Erbenhaftung

Rz. 9 Der Erbe kann einerseits auf die Beschränkung bzw. die Beschränkbarkeit seiner Haftung verzichten, und zwar nach der überwiegenden Meinung ohne den Abschluss eines Vertrages, sondern einseitig.[5] Rz. 10 Vorsicht bei Vereinbarungen: Erlässt der Nachlassgläubiger dem Erben einen Teil der Schuld und bewilligt er ihm wegen des Restes Ratenzahlung, geht die beiderseitige Ab...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / III. Versuch einer gütlichen Erledigung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 14 In § 754 ZPO ist geregelt, dass durch den Vollstreckungsauftrag und die Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung der Gerichtsvollzieher ermächtigt wird, Leistungen des Schuldners entgegenzunehmen und diese zu quittieren, sowie mit Wirkung für den Gläubiger Stundungsvereinbarungen nach Maßgabe des § 802b ZPO zu treffen. Dabei soll der Gerichtsvollzieher in jeder Lage ...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / b) Grundsatz zur weiteren Vergütung

Rz. 70 Unter den Voraussetzungen des § 50 RVG kann der beigeordnete Rechtsanwalt jedoch über den jeweiligen Gebührenbetrag gem. § 49 RVG hinaus zusätzlich die Differenz zu der normalen Regelgebühr vom Mandanten verlangen. Dieser Differenzanspruch setzt gem. § 50 Abs. 1 RVG voraus, dass der Antragsteller Ratenzahlungen leistet und die Staatskasse von einem oder mehreren Gebüh...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / E. Fragen und Antworten

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / c) Weitere Vergütung, § 50 RVG

Rz. 86 Muss eine Partei Ratenzahlungen leisten, so leistet sie diese an die Staatskasse (Bundeskasse bei Verfahren vor Bundesgerichten (z.B. BGH), Landeskasse, bei Verfahren vor Gerichten des Landes (Amts-, Land- oder Oberlandesgerichte). Maximal muss eine Partei 48 Monate lang Raten zahlen, auch wenn die von der Staatskasse übernommenen Kosten nach Ablauf dieser Zeit noch n...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 5. Vergütungsanspruch gegenüber dem Gegner

Rz. 91 Der Rechtsanwalt ist gem. § 126 ZPO berechtigt, seine vollen Gebühren und Auslagen im eigenen Namen bei dem in die Prozesskosten verurteilten Gegner beizutreiben (§ 126 Abs. 1 ZPO). Er kann bei Vorliegen eines rechtskräftigen, aber auch bereits eines vorläufig vollstreckbaren Urteils, mit dem der Gegner zur Zahlung der Prozesskosten verurteilt wurde, einen Antrag im e...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / II. Verbindliches Formular für den Zwangsvollstreckungsauftrag (ZVA)

Rz. 3 Nach Ansicht des Gesetzgebers erschweren die von den Gläubigern verwendeten unterschiedlichen Textbausteine bei den Zwangsvollstreckungsaufträgen (ZVAs) die Erfassung des Inhalts durch den Gerichtsvollzieher. Aus diesem Grund regelt § 753 Abs. 3 ZPO die Ermächtigung des Bundesjustizministeriums, ein verbindliches Formular herauszugeben. Wenn man sich überlegt, wie viel...mehr

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FoVo 8+9/2020, Die Neuregelung der Pfändungsfreigrenzen wirft ihre Schatten voraus

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt und steigt … Das Bundeskabinett hat am 29.7.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen beschlossen. Von der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates ist auszugehen. Es wirkt sich unmittelbar auf die Zwangsvollstreckung aus. Nach den Vorstellun...mehr

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FoVo 8+9/2020, Vorausabtret... / 3 Der Praxistipp

Möglichkeit der Abtretungen sehen Die Entscheidung zeigt, dass es für den Gläubiger und seinen Rechtsdienstleister wichtig ist, frühzeitig die Altersvorsorge des Schuldners in den Blick zu nehmen und sich künftige Auszahlungsansprüche abtreten zu lassen. Das kann in Kombination mit gütlichen Einigungen in Form von Teil- oder Ratenzahlungsvereinbarungen geschehen. Es erhöht di...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / a) Gebühren

Rz. 68 Der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegenüber der Staatskasse ist in § 45 RVG geregelt. Danach steht dem Rechtsanwalt die normale gesetzliche Vergütung zu und zwar bei Verfahren vor den Bundesgerichten gegen die Bundeskasse , bei Verfahren der Gerichte der Länder gegen die Landeskasse . Die Höhe der jeweiligen gesetzlichen Gebühren bestimmt sich bis zu einem Gegens...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / B. Prozesskostenhilfe

Rz. 4 Die Vorschriften über die Beiordnung eines Anwalts im Wege der PKH sind unter anderem anwendbar in Rz. 5 In Strafsachen gilt die 4...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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§ 43 Gebühren des Anwalts i... / V. Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG

Rz. 18 Bei einer (zusätzlich zur Verteidigung vorgenommenen) Tätigkeit des Anwalts mit Blick auf eine Einziehung oder eine hierzu verwandte Maßnahme, entsteht in jedem Rechtszug die zusätzliche Verfahrensgebühr gemäß Nr. 4142 VV RVG. Die Gebühr fällt sowohl für den Wahl- als auch für den Pflichtverteidiger an, wobei für Letzteren die Beschränkung aus § 49 RVG greift. Rz. 19 D...mehr

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§ 19 Gebühren des Anwalts / 1. Grundlagen

Rz. 56 Neben der Geschäftsgebühr spielt in der Praxis der Verkehrsunfallbearbeitung die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG eine wichtige Rolle. Dies gilt umso mehr, als dass das RVG keinen förmlichen Vergleichsabschluss i.S.d. § 779 BGB für den Anfall der Gebühr verlangt. Vielmehr wird für das Entstehen einer Einigungsgebühr (früher "Vergleichsgebühr") lediglich die Mitwir...mehr

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§ 7 Verjährung und Abfindun... / V. Muster: Aufklärung gegenüber dem Mandanten

Rz. 28 Muster 7.6: Aufklärung gegenüber dem Mandanten Muster 7.6: Aufklärung gegenüber dem Mandanten Herrn/Frau _________________________ Schaden vom _________________________ Sehr geehrter Herr _________________________, sehr geehrte Frau _________________________, in Ihrer Unfallsache übersende ich Ihnen beiliegend das Schreiben des gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherers vom ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Formerfordernisse nach § 3a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 RVG

Rz. 449 Die Textform dient nach der Gesetzesbegründung zu § 126b BGB dem Zweck, den Rechtsverkehr in den Fällen zu vereinfachen, in denen eine Erklärung – etwa aus Informations- oder Dokumentationsgründen – zwar einer textlichen Niederlegung bedarf, aber die Einhaltung der strengeren Schriftform wegen des Erfordernisses der eigenen Unterschrift unangemessen verkehrserschwere...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (2) Aufklärung des Auftraggebers

Rz. 289 Der Rechtsanwalt muss den Mandanten auf Vor- und Nachteile des beabsichtigten Vergleichs hinweisen.[1115] Eine Aufklärung ist insb. dann erforderlich, wenn der Rechtsanwalt sich nicht sicher sein kann, dass der Auftraggeber Inhalt und Tragweite des Vergleichs vollständig erfasst, sondern vielmehr konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Mandant erwartet, durch eine...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / III. Aktenablage

Rz. 165 Ist das Mandat beendet, muss die Akte abgelegt werden. Die archivierten Akten sind mindestens fünf Jahre , Kostenunterlagen und Geschäftsbriefe aus steuerrechtlichen Gründen zehn Jahre aufzubewahren . Viele Kanzleien bewahren die Akten aber aus haftungsrechtlichen Gründen sogar noch länger auf . Dies ist auch aus meiner Sicht zu empfehlen. So kann z.B. ein Gericht bei P...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.4.2 Erweiterte Unterhaltspflicht der Eltern

Rz. 48 Für Eltern gilt die erweiterte Unterhaltspflicht des § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB. Ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber müssen Eltern alle verfügbaren Mittel einschließlich ihres Vermögensstammes (Diederichsen, in: Palandt, BGB, § 1603 Rz. 66) zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig verwenden. Ihnen verbleiben aber nach der Düsseldorfer Tabelle als...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuflussbesteuerung bei Veräußerungszeitrenten

Leitsatz Der Zinsanteil einer Zeitrente aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs ist im Fall der Wahl der Zuflussbesteuerung als nachträgliche Betriebseinnahme gemäß § 24 Nr. 2 EStG i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erfassen. Normenkette § 24 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 16 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 EStG Sachverhalt Der Kläger war bis zum Jahr 2009 Gesellschafter eine...mehr

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FoVo 11/2019, Ohne Auftrag ... / 2 II. Die Entscheidung

Gütliche Erledigung auch gegen den Auftrag möglich Die gemäß § 5 Abs. 2 GVKostG, § 66 GKG, § 766 ZPO statthafte Erinnerung der Gläubigerin ist begründet. Dem GV steht die von ihm in seiner Kostenrechnung vom 10.10.2018 angesetzte Gebühr für den Versuch einer gütlichen Erledigung gemäß KV 208 GvKostG nach § 7 Abs. 1 GVKostG nicht zu. Zwar hat der GV in seinem Schreiben an den S...mehr

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FoVo 11/2019, Ohne Auftrag ... / 3 Der Praxistipp

Wann macht die gütliche Erledigung Sinn? Lässt der Schuldner es zur Titulierung und Vollstreckung kommen, ist der zeitnahe und vollständige Forderungsausgleich meist unrealistisch. Die gütliche Erledigung ist deshalb grundsätzlich das Mittel der Wahl, um zumindest ein regelmäßiges Bedienen der Forderung zu erreichen. Das verspricht die Befriedigung des Gläubigers über die Zei...mehr

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FoVo 11/2019, Ohne Auftrag ... / 1 I. Der Fall

Vermögensauskunft mit Ausschluss der gütlichen Einigung Der Gläubiger beauftragte den GV mit der Abnahme der Vermögensauskunft. Unter der Rubrik F kreuzte der Gläubiger an: "Mit einer Zahlungsvereinbarung bin ich nicht einverstanden (§ 802b Abs. 2 S. 1 ZPO)." Der GV fertigte unter dem 14.9.2018 ein Schreiben an den Schuldner mit einer Zahlungsaufforderung und der Bestimmung d...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.5.1.3 Abfindungsklauseln

Rz. 635 Allgemeines Die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters birgt eine Vielzahl von Problemen für die Gesellschaft. Die gesetzliche Abfindung zum wahren Wert der Beteiligung[1] kann für ein Unternehmen einen unerwünschten, wenn nicht sogar nachteiligen Liquiditätsverlust bedeuten. Unter Umständen wird betriebsnotwendige Substanz des Unternehmens angegriffen, so das...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2019 ... / 2.8 Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten

Rz. 398 Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich führt nicht zu Sonderausgaben Ein gesetzlicher Versorgungsausgleich ("öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich") führt nicht zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 oder Nr. 4 EStG. Wird eine Ehe geschieden, werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften durch das Fam...mehr