Fachbeiträge & Kommentare zu Ratenzahlung

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FoVo 09/2019, Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht vorgelegt – Gläubiger, Rechtsanwälte und Inkassodienstleister massiv betroffen

Referentenentwurf des BMJV war lange erwartet Das BMJV hat einen ersten Referentenentwurf zur "Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht" vorgelegt. Wer meint, der Entwurf betreffe nur Inkassodienstleister, kann mit einer bösen Überraschung aufwachen: Auf der Grundlage einer weitgehenden Gleichstellung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern bei der Erbringung...mehr

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FoVo 09/2019, Hartz IV muss kein Hindernisgrund für eine gütliche Einigung sein

Die Praxis bei der Erteilung von Aufträgen zur gütlichen Einigung Hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen, so kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner nach § 802b Abs. 2 ZPO entweder eine Zahlungsfrist einräumen oder eine Tilgung durch Teil- oder Ratenzahlungen gestatten, sofern der Schuldner glaubhaft darlegt, die nach Höhe und Zeitpunkt festzusetze...mehr

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AGS 07/2019, Die Haftung vo... / 1. Auswirkungen auf die Schutzwirkung des § 31 Abs. 3 GKG, § 26 Abs. 3 FamGKG

Ist einem Entscheidungsschuldner PKH oder VKH bewilligt, darf wegen § 31 Abs. 3 GKG, § 26 Abs. 3 FamGKG die Haftung eines anderen Kostenschuldners nicht geltend gemacht werden. Das führt etwa dazu, dass die vom Kläger geleisteten Gerichtskostenvorschüsse nicht auf die Kostenschuld des unterlegenen Beklagten verrechnet werden dürfen. Unerheblich ist dabei, ob dem Entscheidung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerentstehung bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen

Leitsatz Unternehmer können sich bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen auf eine unmittelbare Anwendung von Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL berufen. Normenkette § 13 Abs. 1 Buchst. a Sätze 2 und 3 UStG, Art. 63, 64 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die Klägerin war im Streitjahr 2012 als Spielervermittlerin im bezahlten Fußball tätig. Sie versteuerte ihre Umsätze na...mehr

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zfs 06/2019, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

"… [13] II. Die gem. § 93 S. 1 VwGO zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Beschwerden sind zulässig, jedoch unbegründet." [14] 1. Der Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes steht nicht entgegen, dass die Beschwerdebegründung keinen ausdrücklichen Antrag enthält, da sich ihr bei zweckgerechter Auslegung gem. § 88 VwGO entnehmen lässt, das...mehr

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FoVo 06/2019, Anpassung der Pfändungsfreigrenzen 2019 bis 2021 und was zu tun ist!

Pfändungsfreigrenzenverordnung 2019 verkündet Jetzt ist es amtlich! Was angesichts der Erhöhung des steuerlichen Existenzminimums in den Jahren 2017 und 2018 von 8.820 EUR (Stand 2017) über 9.000 EUR (ab 1.1.2018) auf jetzt 9.168 EUR (seit dem 1.1.2019) absehbar war, wurde am 11.4.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I 2019, 443): die "Bekanntmachung zu den §§ 850c ...mehr

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AGS 06/2019, Einigungsgebüh... / 1 Aus den Gründen

In dem zugrunde liegenden Verfahren hat die Mutter einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts gem. § 1671 BGB gestellt. Ihr ist unter Beiordnung des Beschwerdeführers Verfahrenskostenhilfe (VKH) ohne Anordnung einer Ratenzahlung bewilligt worden. Im Anhörungstermin hat die Mutter erklärt: Hinweis "Der Kindesvater hat mich umfassend bevollmächtigt, daher kann auch...mehr

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AGS 06/2019, Verzugskostenp... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Zahlungsklage war ganz überwiegend begründet. I. Der Kläger hat für den Zeitraum 11.6.2018 bis 31.8.2018 gegen die Beklagte Anspruch auf Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges, §§ 611, 615, 293 ff. BGB. … IV. Der Kläger hat auch Anspruch auf die beantragte Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 S. 1 BGB. 1.) § 288 Abs. ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Käufer der Option

Rn. 4 Stand: EL 27 – ET: 04/2018 Bei der vorschüssig gezahlten bzw. nachschüssig zu zahlenden Optionsprämie handelt es sich sowohl bei börsengehandelten als auch bei OTC-Optionen um die AK eines nicht abnutzbaren VG "Optionsrecht" – ggf. unter Berücksichtigung einer Abzinsung (vgl. IDW RS BFA 6 (2011), Rn. 12: "Anschaffungskosten in Höhe der zu leistenden Optionsprämie"). Wird...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 3 Vollstreckung im steuerlichen Bußgeldverfahren

Rz. 5 Durch das Vollstreckungsverfahren soll die Beitreibung von festgesetzten Geldbußen, Forderungen aus angeordneten Nebenfolgen, verhängten Ordnungsgeldern und Kosten des Bußgeldverfahrens sichergestellt werden. In § 90 Abs. 1 OWiG ist die Vollstreckung von Bußgeldentscheidungen jedoch für Bundes- und Landesbehörden unterschiedlich geregelt. Aus Zweckmäßigkeitserwägungen ...mehr

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AGS 05/2019, Gegenstandswer... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Ausweislich der Beschlussgründe geht das Gericht noch von der früheren Gesetzesfassung aus (Anm. zu Nr. 3335 VV a.F.), wonach der Gegenstandswert in Prozesskostenhilfeverfahren nur für die anwaltliche Verfahrensgebühr geregelt war. Der Gesetzgeber hat mit dem 2. KostRMoG diese Vorschrift aufgehoben und stattdessen in § 23a RVG eine generelle...mehr

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FoVo 05/2019, Gerichtsvollz... / 1 I. Der Fall

GV will Gebühr für gütliche Erledigung Die Beteiligten streiten um den Ansatz einer Gebühr für den Versuch einer gütlichen Erledigung gem. Ziff. 207, 208 KV GvKostG. Nachdem die Gläubigerin den Obergerichtsvollzieher (OGV) mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt hatte, übersandte dieser ein Schreiben an den Schuldner mit einer Ladung zum Zwecke der Vermögensauskunft, ...mehr

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AGS 05/2019, Mehrfacher Anf... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Rechtsanwaltsvergütung für ein beim SG anhängig gewesenes Verfahren, in dem der Beschwerdegegner die Kläger vertrat. Im Hauptsacheverfahren S 23 AS 4148/11 begehrten die Kläger unter Abänderung eines Bescheides der Beklagten für den Zeitraum 1.9.2010 bis 28.2.2011 höhere Leistungen nach dem SGB II...mehr

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AGS 04/2019, Beschwerdeauss... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zwar zulässig (1.), jedoch im Ergebnis nicht begründet (2.). 1. Sie ist statthaft, insbesondere nicht durch § 146 Abs. 2 VwGO ausgeschlossen. Nach dieser Vorschrift können u.a. Beschlüsse über die Ablehnung der Prozesskostenhilfe nicht mit der Beschwerde angefochten werden, wenn das Gericht ausschließlich die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzung...mehr

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FoVo 04/2019, So formulieren Sie verschiedene Varianten eines Abfindungsvergleichs mit Verfallsklausel

Bei Vergleichen die wirtschaftliche Situation sehen Ein altes Sprichwort sagt, dass der Spatz in der Hand besser sei als die Taube auf dem Dach. Auch für Gläubiger ist diese Weisheit von Nutzen. Der beste Titel hilft nichts, wenn der Schuldner darauf nicht zahlt und auch zwangsweise keine Befriedigung zu erlangen ist. Helfen können hier Ratenzahlungs- oder Abfindungsvergleich...mehr

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AGS 04/2019, Beschwerdeauss... / Leitsatz

Der Beschwerdeausschluss des § 146 Abs. 2 VwGO ist bei der nachträglichen Anordnung von Ratenzahlungen ebenso wenig anwendbar wie bei Entscheidungen über die Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe. OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.1.2019 – 8 PA 90/18mehr

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AGS 04/2019, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin hatte mit Schreiben v. 16.8.2017 einen gegen die Schuldner gerichteten Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim AG übermittelt, mit dem unter Abschnitt G1 die Abnahme der Vermögensauskunft nach den §§ 802c, 802f ZPO ohne vorherigen Pfändungsversuch sowie unter Abschnitt M2 die Einholung von Auskünften Dritter (§ 802l ZPO) in Bezug a...mehr

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FoVo 04/2019, Die kostenrechtliche Behandlung eines Ratenzahlungsvergleichs im gerichtlichen Verfahren

Die Verzögerungstaktik des Schuldners Nicht selten müssen Gläubiger erleben, wie Schuldner die Gläubigermahnungen ebenso wie vorgerichtliche Mahnungen eines Rechtsdienstleisters, eines Rechtsanwalts oder eines registrierten Inkassounternehmens stoisch hinnehmen und auch auf die Beantragung des gerichtlichen Mahnbescheides noch mit einem Widerspruch reagieren, ohne in der Sach...mehr

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AGS 02/2019, Beiordnung ein... / 1 Sachverhalt

Das LG hat dem Beklagten zu 2) Prozesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung mit Ratenzahlung bewilligt und dem Beklagten zu 2) den Beschwerdeführer zur Vertretung beigeordnet mit der Einschränkung, dass die Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts erfolge. Die Prozessbevollmächtigten des Beklagten zu 2) haben im eigenen Namen gegen diesen Beschluss sofort...mehr

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zfs 02/2019, Überholvorgang... / Sachverhalt

Das AG hatte den Angeklagten unter Zubilligung einer Ratenzahlung wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 40 EUR verurteilt. Weiter hatte es die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Einziehung des Führerscheins angeordnet und die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von sechs Monaten keine neue Fahrerlau...mehr

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FoVo 02/2019, Update zu vol... / II. Kindergeld, Mindestunterhalt und Hartz IV

Erhöhung des Kindergeldes Das Kindergeld ist eine der größten Sozialleistungen des Staates und wird regelmäßig angepasst. Als Teil des Familieneinkommens verbessert es letztlich die wirtschaftliche Gesamtsituation. Zum 1.7.2019 wird das Kindergeld mit 10 EUR mehr im Monat erheblich angehoben, was Spielräume für gütliche Einigungen in Form von Ratenzahlungsvereinbarungen gibt....mehr

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AGS 02/2019, Aufhebung der ... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig. Die Prozessbevollmächtigten des Klägers, die mit dem Kläger ein Erfolgshonorar vereinbart haben, werden dadurch, dass das LG sie dem Kläger bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe beigeordnet hat, beschwert. Die Beiordnung ist für sie im Hinblick auf die Regelung in § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nachteilig. Das Rechtsmittel hat auch in der S...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.6 Abweichender Ansatz der OECD

Die OECD hat im Rahmen des Updates 2014 des Musterkommentars (MAK) nachfolgende neue Grundsätze zur Besteuerung von Abfindungen aufgestellt[1]: Die abkommensrechtliche Beurteilung einer Abfindungszahlung hängt vom Grund der Zahlung ab, hierbei ist gegebenenfalls aufzuteilen: Einmalzahlung für geleistete Arbeit → wie Lohn für die betreffende Arbeit (i. d. R. Tätigkeitsstaat) Abg...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / a) Einzahlungs- und Einlageverpflichtungen in der GmbH und AG

Rz. 497 Die Klärung und ggf. die Durchsetzung der Erfüllung der Einzahlungs- und Einlageverpflichtungen in der GmbH und der AG ist keineswegs nur für Gesellschaftsrechtler von Bedeutung. Vor allem, aber nicht nur, Anwälten, die im Bereich der Restrukturierungs- und Sanierungsberatung tätig sind, bieten sich eine Vielzahl von Möglichkeiten, mit deren Hilfe der notleidenden Ge...mehr

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AGS 01/2019, Streitwertbest... / 2 Aus den Gründen

2. Der Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren war gem. §§ 63 Abs. 2 S. 1, 47 Abs. 1 S. 1, 48 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. § 9 S. 1 und 2 ZPO auf 30.249,25 EUR festzusetzen. a) Maßgeblich hierbei war, dass sich die Klage mit ihrem negativen Feststellungsantrag ausschließlich gegen die Pflicht zu fortlaufenden vertragsgemäßen Ratenzahlungen wendet und die Beklagte sich anderer...mehr

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AGS 01/2019, Unanwendbarkei... / 3 Anmerkung

I. Die sofortige Beschwerde des Beklagtenanwalts war an sich sinnlos, weil die Frage des Gegenstandswerts der anwaltlichen Gebühren nicht im Kostenfestsetzungsverfahren zu klären ist. Im Kostenfestsetzungsverfahren ist auch der Rechtspfleger hinsichtlich Anwaltsgebühren an den festgesetzten Streitwert gebunden (§ 32 Abs. 1 RVG). Er darf davon nicht abweichen und insbesondere ...mehr

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AGS 01/2019, Erstattung von... / 1 Sachverhalt

In dem Strafverfahren vor dem AG ist mit Beschl. v. 19.6.2017 die Nebenklage zugelassen worden. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt und in der Hauptverhandlung als Vertreter des Nebenklägers aufgetreten. Die Hauptverhandlung erstreckte sich über 14 Termine im Zeitraum vom 23.8.2017 bis zum 26.2.2018. Bei Gericht eingehend am 7.12.2017 beantragte der Nebenkläger mit Schreib...mehr

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AGS 01/2019, Beiordnung ein... / 1 Sachverhalt

Das VG hatte der Klägerin Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung zur Durchführung des Verfahrens erster Instanz bewilligt und ihr die "Kanzlei Rechtsanwälte A und B" beigeordnet. Die Kanzlei war ausweislich des während des Hauptsacheverfahrens verwendeten Briefpapiers als Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (D & A Rechtsanwälte PartGmbB) organisiert. Die ...mehr

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AGS 01/2019, Streitwertbest... / 1 Sachverhalt

Mit ihrer erstinstanzlich auch auf Feststellung eines Restsaldos von nicht mehr als 185.450,88 EUR gerichteten Klage verfolgen die dort unterlegenen Kläger in zweiter Instanz nur noch die Abwehr weiterer Ratenzahlungen i.H.v. monatlich 237,20 EUR bzw. 607,33 EUR aus zwei im Oktober 2012 bzw. im Juli 2014 abgeschlossenen Darlehensverträgen über 17.000,00 EUR bzw. 200.000,00 E...mehr

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AGS 01/2019, Streitwertbest... / Leitsatz

Bildet einzig die Abwehr fortlaufend wiederkehrender Zahlungspflichten den Streitgegenstand des Verfahrens, ist für die Streitwertfestsetzung der dreieinhalbfache Jahresbetrag der monatlichen Ratenzahlungen anzusetzen, soweit nicht der Gesamtbetrag der verbleibenden Raten der geringere ist. Raum für eine Bemessung des Streitwerts anhand der Summe aller bis zum Widerruf erbrac...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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AGS 12/2018, Fiktive Termin... / 1 Sachverhalt

Der Erinnerungsführer begehrt im Rahmen der Prozesskostenhilfe die Festsetzung von Gebühren und Auslagen für außergerichtliche Kosten von der Staatskasse. In dem zugrunde liegenden Verfahren wandte sich die Klägerin gegen einen Rückforderungsbescheid des beklagten Jobcenters. Ihr wurde Prozesskostenhilfe bewilligt und der Erinnerungsführer beigeordnet. Der Erinnerungsführer h...mehr

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AGS 12/2018, Beiordnung ein... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte Zahlungsklage sowie Klage auf die Erteilung von Abrechnungen für den Zeitraum der Beschäftigung erhoben und hierfür die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihrer Prozessbevollmächtigten begehrt. Das ArbG bewilligte der Klägerin Prozesskostenhilfe bei Ratenzahlung unter Beiordnung ihrer Rechtsanwältin zu den Bedingungen eines ortsansässigen R...mehr

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AGS 12/2018, Tätigkeitwerde... / 1 Sachverhalt

Der Kläger, ein Rechtsanwalt, macht Vergütungsansprüche für Tätigkeiten im Zusammenhang mit einem Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH geltend. Im Jahr 2012 beauftragte die Beklagte den Kläger mit der gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. In der Folge wurde ein Verfahren vor dem LG mit einem Gegenstandswert von 717.804,13 EUR eingeleitet. F...mehr

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AGS 12/2018, Fiktive Termin... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig. Die gem. § 55 Abs. 1 S. 1 RVG erfolgte Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung kann im Wege der Erinnerung gem. § 56 Abs. 1 S. 1 RVG überprüft werden. Über die Erinnerung entscheidet das Gericht des Rechtszuges, bei dem die Festsetzung erfolgt ist, durch Beschluss. Diese Ersterinnerung ist weder an eine Form noch an eine Frist...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerentstehung bei Sollbesteuerung

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1], ging es um die sog. Sollbesteuerung bei der Umsatzsteuer. Bei der Sollbesteuerung[2] entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. Auf die Fälligkeit oder die Vereinnahmung des Entgelts kommt es nicht an. Dies führt dazu, dass der leistende Unternehmer die Um...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 36 Sonstige... / 2.1.1.2 Rechtfertigung der Schuldübernahme

Rz. 10b Hinsichtlich der Sicherung einer Unterkunft ist eine Übernahme von Mietrückständen nur (i. S. d. Sätze 1 und 2) gerechtfertigt, wenn sie geeignet ist, die Unterkunft dauerhaft zu sichern. Daran fehlt es, wenn die Umstände, die für die aufgelaufenen Mietrückstände verantwortlich gewesen sind, trotz Übernahme der Mietschulden nicht zu beseitigen sind (vgl. LSG Niedersa...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Brete/Thomsen, Anspruch auf Ratenzahlung, AO-StB 2008, 73; Günther, Stundung von Steueransprüchen, AO-StB 2009, 280.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / bb) Verletzung des Zwecks der Ermächtigung und der gesetzlichen Grenzen des Ermessens

Tz. 39 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Ermessensfehlgebrauch wegen Nichtbeachtung des Zwecks der Ermächtigung kann sich daraus ergeben, dass die Ermächtigung nicht durch den Zweck der Ermächtigung (s. Rz. 25) gedeckt ist, weil die Finanzbehörde sachfremde Erwägungen anstellt. Bsp.: Die Finanzbehörde darf die Verlängerung der Frist zur Abgabe der ESt-Erklärung nicht von d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Erfüllungsaufschiebende Maßnahmen (§ 231 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 231 Abs. 1 Nr. 1 AO verjährungsunterbrechend sind Zahlungsaufschub (§ 223 AO), Stundung (§ 222 AO), Aussetzung der Vollziehung (§§ 361 AO, 69 FGO) und Zahlungsaufschub und sonstige Zahlungserleichterungen des Zollschuldners (Art. 110 ff. UZK) sowie Vollstreckungsaufschub (§ 258 AO), jeweils sofern die Maßnahmen dem Vollstreckungs...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Unbilligkeit aus sachlichen Gründen

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Unbilligkeit liegt in der Sache selbst, wenn sie sich als unmittelbare Folge der Besteuerung, also aus dem steuerlichen Tatbestand, unabhängig von der Wirtschaftslage des Schuldners ergibt. Dabei ist maßgebend, ob nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers auf dem in Frage kommenden Steuerrechtsgebiet angenommen wer...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Erlass aus Billigkeitsgründen

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Säumniszuschläge können als steuerliche Nebenleistungen nicht abweichend nach § 163 AO aus Billigkeitsgründen festgesetzt werden. Sie können jedoch über die sog. Schonfrist hinaus (s. Rz. 14) Gegenstand eines Billigkeitserlasses gem. § 227 AO sein. Über den Erlassantrag entscheidet das FA durch einen Erlassbescheid, der verfahrensrechtl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Inhalt und Bedeutung

Tz. 1a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Natürliche Personen haben nach § 142 FGO i. V. m. §§ 114, 115 ZPO einen Anspruch auf die Gewährung von PKH, wenn sie nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Au...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzung

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Kernvoraussetzung für eine Billigkeitsmaßnahme nach § 258 AO ist, dass die Vollstreckung im Einzelfall unbillig ist. Diese Form der Unbilligkeit stellt im Vergleich zur Unbilligkeit der Einziehung – so die Terminologie beim Erlass (§ 227 AO), die voraussetzt, dass es schlechthin unbillig ist, den Anspruch geltend zu machen – ein Weniger ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Beschränkungen und Verbote der ZPO

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 319 AO gelten die durch §§ 850 bis 852 ZPO bestehenden Vollstreckungsbeschränkungen und -verbote bei der Vollstreckung von Steuerforderungen sinngemäß. § 850 ZPO Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen (1) Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, kann nur nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i gepfändet werden. (2) Arbeitseinkommen im Sin...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Wiederverheiratungsklausel bei der Vor- und Nacherbschaft (Trennungslösung)

Rz. 449 Haben die Ehegatten das Modell der Vor- u. Nacherbschaft gewählt, kommen folgende Wiederverheiratungsklauseln in Betracht: Rz. 450 Liegt eine nach § 2136 BGB befreite Vorerbschaft des überlebenden Ehegatten vor, so bietet sich als am wenigsten intensiver Eingriff die Möglichkeit an, durch die Bedingung der Wiederverheiratung eine nicht befreite Vorerbschaft eintreten ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Die Wiederverheiratungsklausel bei der Einheitslösung

Rz. 454 Bei der Einheitslösung besteht im Unterschied zur Vor- und Nacherbschaft keine Trennung zwischen dem Vermögen des Erstversterbenden und dem Vermögen des noch lebenden Ehegatten. Beide Vermögensgegenstände verschmelzen im Zeitpunkt des ersten Todesfalls zu einer Vermögensmasse. Rz. 455 Gestaltet man die Wiederverheiratungsklausel lediglich dahingehend, dass "im Falle d...mehr

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Verwaltungskosten: Lösungsa... / 5.3 Verwaltungskosten situationsbedingt planen

Für die Kosten innerhalb der Verwaltung, für die ausreichend gesicherte Parameter vorliegen, sollten diese auch zur Planung der Kostenhöhe für die zukünftige Periode herangezogen werden. Das trifft in aller Regel für große Teile der IT-Kosten, der Kosten für das Personalwesen und für das Rechnungswesen zu. Praxis-Beispiel Abhängigkeit von Fachabteilungen Die Höhe der IT-Kosten...mehr

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FF 6/2018, Verwirkung eines... / 2 Anmerkung

Wird Unterhalt für länger zurückliegende Zeiträume verlangt, sollte aufseiten des Unterhaltspflichtigen immer geprüft werden, ob hiergegen nicht die Einrede der Verjährung oder der Einwand der Verwirkung erhoben werden kann. Dabei kann die Verwirkung deutlich früher greifen als die Verjährung. Zudem ist die Verwirkung als Einwendung von Amts wegen zu berücksichtigen, muss al...mehr