Fachbeiträge & Kommentare zu Rauchwarnmelder

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Gemeinschaftsordnung (WEMoG) / 3.1.2 Zuordnung wesentlicher Bestandteile zum Gemeinschaftseigentum

Um späteren Auseinandersetzungen über die Zuordnung einzelner Gebäudebestandteile zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum von vornherein vorzubeugen, sollten die immer noch zweifelhaften Bereiche und Bestandteile des Gebäudes ausdrücklich dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet werden. Dies ist nach der Bestimmung des § 5 Abs. 3 WEG durch Vereinbarung möglich. Besonders vorteilh...mehr

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WEMoG: Problemfelder der Ve... / 7 Muster-Mietvertrag über eine Eigentumswohnung

Mustervertrag: Mietvertrag über Eigentumswohnung Zwischen undmehr

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WEMoG: Duldungspflichten vo... / 4.1.1.1 Unerhebliche Einwirkungen

Ob die Einwirkungen einer Erhaltungsmaßnahme unerheblich oder erheblich sind, richtet sich stets nach den Maßgaben des konkreten Einzelfalls. Zu berücksichtigen sind in erster Linie die voraussichtliche Dauer der Maßnahme und ihr voraussichtlicher Umfang. Sind die Mieträume selbst betroffen, ist eine Maßnahme regelmäßig dann erheblich, wenn sie sich über mehrere Stunden hinz...mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / 8. Rauchwarnmelder

Rz. 27 Die lediglich angeschraubten oder angeklebten Rauchwarnmelder fallen weder in die Kategorie von Sonder- bzw. Gemeinschaftseigentum (→ § 1 Rdn 71), noch stellt ihre Installation in einer Wohnung eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar. Trotzdem kann eine Gemeinschaft in den Ländern, die eine Nachrüstpflicht für den Bestandsbau vorsehen,[46] den Einbau ...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / II. Einzelfälle

Rz. 42 Abwasserleitung. → Leitungen. Rz. 43 Anbau. Nachträgliche Anbauten (z.B. Wintergarten, Balkonverglasung, Balkon, Schuppen und andere fest mit dem Gebäude oder Grundstück verbundene Baulichkeiten) stehen auch dann im Gemeinschaftseigentum, wenn sie von einem Miteigentümer allein gebaut und finanziert wurden.[52] Im Prinzip obliegt die Erhaltungslast deshalb der Gemeinsc...mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / 7. Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten

Rz. 26 Maßnahmen zur Erfüllung grundstücks- bzw. gebäudebezogener öffentlich-rechtlicher Pflichten sind zwingend und insofern Erhaltungsmaßnahmen gleichzustellen. Es ist ein Gebot ordnungsmäßiger Verwaltung, diese Maßnahmen bei Kostentragung aller zu beschließen. Anwendungsfälle: Installation der nach der LBO erforderlichen Rauchwarnmelder (dazu nachfolgend); Umsetzung behör...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / I. Grundlagen

Rz. 35 Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit einem Anteil am Gemeinschaftseigentum (§ 1 Abs. 2 WEG). Nach der gesetzlichen Grundstruktur steht das gesamte Objekt (Grundstück und Gebäude) im Gemeinschaftseigentum; Sondereigentum ist nur, was ausdrücklich und wirksam als solches bestimmt wurde. In der Teilungserklärung werden bestimmte "Räu...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / 1. Zulässigkeit

Rz. 87 Gegen die Urteile des Amtsgerichts als erster Instanz in Wohnungseigentumssachen gem. § 43 Abs. 2 WEG ist die Berufung statthaft. Zuständiges Berufungsgericht ist grundsätzlich das für den Sitz des Oberlandesgerichts zuständige Landgericht (§ 72 Abs. 2 GVG). Anders ausgedrückt: Statt des Oberlandesgerichts ist das ortsgleiche Landgericht als zentrales Berufungsgericht...mehr

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§ 12 Verschiedenes / C. Die Verkehrssicherungspflicht

Rz. 39 Der Begriff Verkehrssicherungspflicht (oder "Verkehrspflicht") hat seinen Ursprung im zivilrechtlichen Deliktsrecht. Ausgangspunkt ist die Haftungsfrage in solchen Fällen, in denen ein Sach- oder Personenschaden eintritt, der nicht auf einer unmittelbaren Verletzungshandlung beruhte (sonst würde der Handelnde ohne weiteres nach § 823 Abs. 1 BGB haften). Haftet jeder, ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.4 Sonstige Härtegründe

Rz. 11a Ferner sind weitere Härtegründe vorstellbar wie hohes Alter (aber nicht generell, vgl. OLG Karlsruhe, RE, RiM 1, 35), jedenfalls wenn es mit Gebrechlichkeit zusammentrifft (OLG Karlsruhe, a.a.O; LG Berlin, Urteil v. 18.3.2016,65 S 171/15, juris. Auch der Gesundheitszustand (LG Berlin, Urteil v. 17.12.2014, 67 S 66/14, GE 2015 388: psychische Erkrankung) kann eine Rol...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / I. Grundlagen

Rz. 4 Das Gesetz definiert in § 13 Abs. 2 WEG die Erhaltung als Oberbegriff für Instandhaltung und Instandsetzung. Was unter Erhaltung zu verstehen ist, ergibt sich demnach aus den Definitionen der Begriffe Instandhaltung und Instandsetzung. Nach verbreiteter Definition bezweckt die Instandhaltung die Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs und die Beseitigung von Mängeln...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / VII. Umgang mit Vertragsverhältnissen und Versicherungen

Rz. 31 Alle Vertragsverhältnisse, die nicht mehr benötigt werden (aber auch nur diese), sind zu beenden, damit der Nachlass nicht mit unnötigen Kosten belastet wird. Typischerweise gehören hierzu:mehr

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Rauchwarnmelder: Einbau dur... / 1 Leitsatz

Es entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn sich die Wohnungseigentümer entscheiden, dass jeder Wohnungseigentümer selbst den Anforderungen der Landesbauordnung, Rauchwarnmelder einzubauen, nachkommen soll.mehr

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Rauchwarnmelder: Einbau durch Wohnungseigentümer

1 Leitsatz Es entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn sich die Wohnungseigentümer entscheiden, dass jeder Wohnungseigentümer selbst den Anforderungen der Landesbauordnung, Rauchwarnmelder einzubauen, nachkommen soll. 2 Normenkette § 9a Abs. 2 WEG 3 Das Problem In einer Anlage gibt es über 100 Wohnungseigentumsrechte sowie ein Teileigentumsrecht. Im Jahr 2018 beschließen die W...mehr

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Rauchwarnmelder: Einbau dur... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Fall, der leider noch im alten Recht spielt, beleuchtet die hochaktuelle Frage, wie mit den von den Landesbauordnungen angeordneten Einbauverpflichtungen in Bezug auf Rauchwarnmelder umzugehen ist. Pflichten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im alten Recht Für die Rechtslage bis zum 1.12.2020 hatte der BGH der Sache nach geklärt, dass die Verpflichtun...mehr

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Rauchwarnmelder: Einbau dur... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Entscheidung sei ordnungsmäßig. Die Wohnungseigentümer seien befugt gewesen, den Beschluss aus dem Jahr 2018 aufzuheben. Diese Entscheidung sei ermessensfehlerfrei. Es entspreche außerdem ordnungsmäßiger Verwaltung, die Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern den Wohnungseigentümern zu überlassen. Adressat der Einbauverpflichtung sei der einzelne Wohnu...mehr

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Rauchwarnmelder: Einbau dur... / 2 Normenkette

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Rauchwarnmelder: Einbau dur... / 6 Entscheidung

AG Schöneberg, Urteil v. 10.2.2021, 771 C 56/20mehr

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Rauchwarnmelder: Einbau dur... / 3 Das Problem

In einer Anlage gibt es über 100 Wohnungseigentumsrechte sowie ein Teileigentumsrecht. Im Jahr 2018 beschließen die Wohnungseigentümer, dass die den einzelnen Wohnungseigentümern nach der Landesbauordnung obliegenden Pflichten betreffend die Ausstattung der betroffenen Räume mit Rauchwarnmeldern sowie die Übernahme der Sicherstellung der erforderlichen Betriebsbereitschaft d...mehr

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Automatische Branderkennung... / 2.3 Rauchwarnmelder

Rauchmelder, die über eine integrierte Energieversorgung (z. B. Batterie) und eine akustische Alarmierungseinrichtung (z. B. piezoelektrische Schallgeber) verfügen und in Wohnungen und wohnungsähnlichen Bereichen zur Branderkennung zum Einsatz kommen, werden als Rauchwarnmelder bezeichnet (Abb. 3). Sie sollen Personen vor den Gefahren eines Brandes frühzeitig warnen und dere...mehr

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Automatische Branderkennung... / Zusammenfassung

Überblick Von Bränden gehen für Personen und Werte Gefahren aus, die sich schnell ausbreiten und zu erheblichen Schäden führen können. Die Erkennung von Bränden kann über die Wahrnehmung von Menschen erfolgen, wobei dann eine Brandalarmierung zunächst manuell vorgenommen wird oder über automatische Lösungen. Heutzutage sind dazu automatische Brandmelder weitverbreitet, die R...mehr

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Automatische Branderkennung... / 1 Branderkennung – Grundlage der Alarmierung

In brennbaren Materialien werden durch Energie von außen (Fremdzündung) oder durch Vorgänge im Inneren der Materialien (Selbstzündung) – in Abhängigkeit von ihren Eigenschaften und den Umgebungsbedingungen – stoffliche Austauschprozesse ausgelöst. Das Material beginnt zu brennen. Dabei werden Teilchen freigesetzt, die i. d. R. mit dem Sauerstoff der Luft oder anderen Oxidati...mehr

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Automatische Branderkennung... / 8 Brandmelder und deren Einsatz im Überblick

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 3. Sonstige Gebrauchsregelungen

Rz. 56 Beispiele für Gebrauchsregelungen sind die Vergabe von Stellplätzen im Turnusver­fahren,[106] die Vermietung von Gemeinschaftseigentum,[107] Hausordnungen (vgl. § 6 Rdn 1 ff.) u.v.m., auch Nutzungsregelungen zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Vorgaben, wie z.B. Kinderspielplätze, Feuerwehrzufahrt oder auch Abstellraumzuordnung.[108] Solche Vereinbarungen sind auch n...mehr

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§ 6 Besondere Regelungen in... / 2. Erläuterungen

Rz. 25 Nach § 9a Abs. 1 S. 1 WEG kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Als rechtsfähiger Verband entsteht die Gemeinschaft bereits mit Anlegung der Wohnungsgrundbücher (§ 9a Abs. 1 S. 2 WEG). Die früher problematische Frage, wie der aufteilende Eigentümer erforderliche Ver- und Entsorgungsverträge, die sich auf das gemei...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 41. Kosten des Sondereigentums

Rz. 42 Kosten des Sondereigentums fallen auch ohne gesonderte Regelung dem jeweiligen Sondereigentümer an; allerdings hat die Gemeinschaft insoweit bestimmte Beschlusskompetenzen.[33]mehr

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Umlage von sonstigen, neu e... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Grundsätzlich könnten Betriebskosten nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies vorher im Einzelnen vereinbart worden sei. Da dem Mieter deutlich gemacht werden müsse, welche Betriebskosten auf ihn übergewälzt werden, sei es erforderlich, auch die "sonstigen Betriebskosten" im Einzelnen zu benennen (Hinweis auf BGH, Urteil v. 7.4.2004 – VIII ZR 167/03 – K...mehr

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Umlage von sonstigen, neu e... / 3 Das Problem

Im Mietvertrag zwischen Vermieter K und Mieter B sind Vorauszahlungen für Betriebskosten nach "Anlage 3 zur 3 27 Abs. 1/2BV/1984" vereinbart. § 3 Ziffer 2 Nr. 17 des Mietvertrags lautet: "Sonstige Betriebskosten wie für Anlagen, Einrichtungen, Nebengebäude, Garagen". § 3 Ziff. 7 des Mietvertrags lautet: "Werden öffentliche Grundstückabgaben neu eingeführt oder entstehen umla...mehr

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Umlage von sonstigen, neu e... / 1 Leitsatz

Die Umlage von sonstigen Betriebskosten, die nach Mietvertragsabschluss neu entstanden und im Mietvertrag nicht benannt sind (hier: Wartungskosten für Rauchwarnmelder), erfordert eine entsprechende Erklärung des Vermieters gegenüber dem Mieter, in welcher der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird.mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 2. Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Rz. 13 Gegenstand des Sondereigentums sind gem. § 5 Abs. 1 WEG primär die bei der Begründung des Wohnungseigentums zu Sondereigentum erklärten Räume, soweit sie nicht aufgrund der unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften in § 5 Abs. 1 und 2 WEG zwingend Gemeinschaftseigentum sind. Nach § 5 Abs. 1 letzter Satz WEG n.F. gilt: Soweit sich das Sondereigentum auf außerhalb des Geb...mehr

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WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 1.3.1 Grundsätze

Nach derzeit noch geltendem § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG a. F. übt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die gemeinschaftsbezogenen Rechte der Wohnungseigentümer aus und nimmt die gemeinschaftsbezogenen Pflichten der Wohnungseigentümer wahr, ebenso sonstige Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, soweit diese gemeinschaftlich geltend gemacht werden können oder zu erfüllen s...mehr

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Schornsteinfeger (Professio... / 1.1 Tätigkeiten zur Überwachung und Prüfung von Feuerstätten und Lüftungsanlagen

Beratung bei Planung von Feuerungsanlagen, Einbau von Rauchwarnmeldern, Kehren bzw. Reinigen von Feuerstätten, Schornsteinen und Räucheranlagen von Rußablagerungen, ggf. Beseitigung von Verbrennungsrückständen, Reinigen sowie Überprüfen und Messen von Abgas- und Lüftungsanlagen, bei Abgaswegüberprüfung Messung des CO-Gehalts, bei Werten zwischen 500 und 1.000 ppm Wartung der Anl...mehr

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Rauchwarnmelder: Einheitlicher Einbau und Wartung

Leitsatz Die Wohnungseigentümer können bei Bestehen einer entsprechenden landesrechtlichen Pflicht den zwingenden Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern durch die Gemeinschaft in allen Wohnungen auch dann beschließen, wenn dadurch Wohnungen einbezogen werden, in denen Wohnungseigentümer bereits Rauchwarnmelder angebracht haben. Normenkette § 21 Abs. 4 WEG Das Problem Im H...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / II. Einbau und Nachrüstung von Rauchwarnmeldern

Da in den Bauordnungen der Länder regelmäßig nichts anderes bestimmt ist, sind Bauherren, Haus- und Wohnungseigentümer bzw. Vermieter in der Pflicht, die Rauchwarnmelder zu installieren. Der Eigentümer (= ggf. Vermieter) muss also sicherstellen, dass der Rauchwarnmelderpflicht nachgekommen wird. Die hierdurch anfallenden Kosten sind auf die Mieter umlagefähig. Die Haftung fü...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / IV. Falschalarm eines Rauchwarnmelders

Fallbeispiel Ein Mieter hatte ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter einen Rauchwarnmelder in seiner Erdgeschosswohnung installiert. Als dieser wegen nachlassender Batteriespannung einen Signalton abgab, verständigten die besorgten Nachbarn die Feuerwehr. Kurz darauf erschien die freiwillige Feuerwehr auf dem Anwesen. Ein Nachbar teilte den Feuerwehrleuten mit, dass der ...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / 1. Anspruch gegen den Mieter

Es obliegt grundsätzlich dem Vermieter, die Rauchwarnmelder in den Räumlichkeiten ordnungsgemäß zu installieren, platzieren und einzustellen.[17] Sind in der Mietwohnung hingegen noch keine Rauchwarnmelder vorhanden, ist das eigenständige Einbauen von Rauchwarnmeldern durch einen Mieter erlaubt, da sie die Sicherheit der Mietsache erhöhen. Auch bei regelmäßiger Funktionskont...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / I. Rauchwarnmelderpflicht in Wohnungen

Rauchwarnmelder dienen primär dem Schutz des Lebens sowie der Gesundheit. Daneben schützen sie auch das Gebäude vor Brand- bzw. Sachschäden. Mittlerweile[4] gilt in allen 16 Bundesländern die Pflicht, Neubauten und umfangreiche Umbauten mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Auch eine Nachrüstpflicht für Bestandsbauten ist bis auf das Bundesland Sachsen[5] bundesweit vorgeschrie...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / III. Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und Wartung

Die Wartung ist in den meisten Bundesländern gesetzliche Aufgabe des Mieters/Besitzers, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Pflicht selbst.[13] Ist der Normadressat in der landesgesetzlichen Regelung nicht ausdrücklich genannt,[14] ist davon auszugehen, dass dem Eigentümer neben der Pflicht zum Einbau und zur Nachrüstung auch die Pflicht zur Inspektion und Wartung vo...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / B. (Fehl-)Alarm von Brandmeldern: Fragestellungen zum Aufwendungsersatz bei Feuerwehreinsätzen

Jede Alarmierung der Feuerwehr im Bereich des abwehrenden Brandschutzes, sei es durch einen Menschen oder eine technische Vorrichtung, birgt das Risiko eines Fehlalarms. Der Mensch kann mit seinen Sinnen auf einen Brand deutende Anzeichen verschiedenster Art (optische Eindrücke, Hitze- und Rauchentwicklung, Rufe anderer Personen) wahrnehmen, hinterfragen sowie anhand von Erf...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / 2. Anspruch gegen die Feuerwehr

Wenn die Feuerwehr wegen signalgebenden Rauchwarnmeldern anrückt, ist es unter Umständen unvermeidlich, Türen oder Fenster aufzubrechen, damit die Einsatzkräfte so schnell wie möglich die Gefahrenlage im Gebäude einschätzen können. Richtet die Feuerwehr bei der Gefahrenabwehr einen Schaden an, hilft dem Eigentümer ein Ersatzanspruch nach dem Feuerwehrgesetz häufig nicht weit...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / A. Einleitung

Nachdem im ersten Teil des Beitrags[1] die Geschäftsführung ohne Auftrag im Fokus gestanden hat und daneben Rettungsfälle, die zur Schädigung unbeteiligter Dritter führen, ins Visier genommen wurden, stehen Fehlalarme durch Rauchwarnmelder im Mittelpunkt des zweiten Teils, der mit der Darstellung wichtiger verwaltungsrechtlicher Problemkreise im Zusammenhang mit der Kostentr...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / 1. Risikozuweisung bei einer Brandmeldeanlage

Jedes Bundesland hat eigene und teilweise unterschiedliche Feuerwehrgesetze. Dort finden sich Angaben dazu, wer letztendlich die Kosten eines Feuerwehreinsatzes zu tragen hat. Die Feuerwehrgesetze führen in den jeweiligen Grundnormen für Kostenersatzansprüche enumerativ die Fälle auf, in denen ein finanzieller Ausgleich der notwendigen Kosten für den Einsatz der Feuerwehr ve...mehr

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zfs 11/2018, Schadens- und ... / A. Einleitung

Gerät ein Mensch in eine Notlage, herrscht bei privaten Ersthelfern oft große Unsicherheit inwieweit sie zur Hilfeleistung verpflichtet sind. Der Gesetzgeber hat dazu im Strafgesetzbuch eindeutig festgelegt: Zitat "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erheblich...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / VI. Modernisierung

In fast allen Bundesländern ist inzwischen die Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern nicht nur im Neubau, sondern auch im Altbaubestand baurechtlich vorgeschrieben. Mietrechtlich stellt der Einbau von Rauchwarnmeldern eine Modernisierungsmaßnahme dar, die der Mieter gem. §§ 555b, 555d BGB zu dulden hat. Den Einbau von Rauchwarnmeldern, den der Vermieter mit Rücksich...mehr

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ZAP 18/2015, Rauchmelder: Installation durch den Vermieter trotz erfolgten Eigeneinbaus durch den Mieter

(BGH, Urt. v. 17.6.2015 – VIII ZR 216/14) • Auch wenn der Mieter bereits selbst Rauchwarnmelder in seiner Wohnung angebracht hat, muss er die Installation neuer Geräte durch den Vermieter dulden, wenn diese für die gesamte Wohnanlage einheitlich sind und auch einheitlich gewartet werden. Hierdurch kommt es zu einer nachhaltigen Verbesserung, da durch die Einheitlichkeit ein ...mehr

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Änderung der Teilungserklärung keine Verwaltungsmaßnahme

Leitsatz Der Beschluss, eine Notarkanzlei mit dem Entwurf einer Änderung der Teilungserklärung zu beauftragen und die Kosten hierfür der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aufzubürden, ist mangels Beschlusskompetenz nichtig. Normenkette WEG §§ 8, 21 Das Problem Wohnungseigentümer W1 unterteilt sein Wohnungseigentum mit der ursprünglichen Bezeichnung S9 unter Anlegung von Grun...mehr

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Was ist bei der Ladung zu beachten?

Leitsatz Nimmt der Verwalter in der Einladung auf eine Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat Bezug und wird den Wohnungseigentümern das Ergebnis dieser Konsultation als Beschluss unterbreitet, ist nur dann eine ordnungsgemäße Vorbereitung der Wohnungseigentümer gewährleistet, wenn bereits im Einladungsschreiben eine zumindest schematische Darstellung der Entscheidungsgrundlag...mehr

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Rauchwarnmelder: Wartungspflicht

Leitsatz In Nordrhein-Westfalen kann nicht beschlossen werden, dass der Wohnungseigentümer einen eingebauten Rauchwarnmelder warten muss. Normenkette § 21 Abs. 3 WEG Das Problem Wohnungseigentümer beschließen, dass die einzelnen Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten sind. Die Wartungspflicht der Rauchwarnmelder wird im Beschluss dem jeweiligen Eigentümer auferlegt. Wohnu...mehr

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Rauchwarnmelder: Beschwer

Leitsatz Die Frage, ob es ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, einen Miteigentümer, der seine Wohnung schon mit Rauchwarnmeldern ausgestattet hat, von der Belastung mit den Kosten der Neuanschaffung auszunehmen, lässt sich nicht einheitlich beantworten. Normenkette § 21 Abs. 4 WEG; § 511 ZPO Das Problem Das AG Bad Homburg weist die Anfechtungsklage des Wohnungseigentümers K ...mehr

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Rauchwarnmelder: Muss Anschaffung beschlossen werden?

Leitsatz Die Wohnungseigentümer sind nicht verpflichtet, die Anschaffung und Installation von Rauchwarnmeldern durch und auf Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu beschließen, wenn lediglich eine sogenannte "gekorene Wahrnehmungsbefugnis" (§ 10 Abs. 6 Satz 3 Fall 2 WEG) besteht. Normenkette § 15 Abs. 7 LBO-BW; §§ 10 Abs. 6 Satz 3 Fall 2, 21 Abs. 3 WEG Das Problem I...mehr