Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 1.1.1 Kaufmännische Angestellte

Für kaufmännische Angestellte gilt während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ein gesetzliches Wettbewerbsverbot[1], dieses gilt jedoch nicht generell. Es bezieht sich nur auf den Handelszweig des Arbeitgebers. Das Wettbewerbsverbot verbietet dem kaufmännischen Angestellten zweierlei; er darf ohne Einwilligung des Arbeitgebers zum einen kein Handelsgewerbe betreiben und zum a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überstunden / 4.2 Darlegungs- und Beweislast

Der Arbeitnehmer, der (Entgelt-)Ansprüche aus erbrachten Überstunden geltend macht, ist für die geleisteten Überstunden in vollem Umfang darlegungs- und beweispflichtig.[1] Hinweis Aufzeichnungspflicht Überstunden müssen nach der Rechtsprechung des BAG[2] für alle Arbeitsverhältnisse vom Arbeitgeber mit einem Zeiterfassungssystem aufgezeichnet werden. Die Pflicht ergibt sich a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verprobungen in der Finanzb... / 4.1 Schnittstellen-Verprobung

Schnittstellen sind Berührungs- und Übergabepunkte in unterschiedlichen EDV-Systemen, über die Daten und Kommandos ausgetauscht werden. Der erhebliche Anstieg der Datenverarbeitung und Digitalisierung hat insbesondere in den letzten Jahren die Bedeutung von Schnittstellen in den betrieblichen Systemen erhöht. Gerade im Mittelstand ist es die Regel, dass die IT-Systemlandscha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verprobungen in der Finanzb... / 3.2 Verprobung der Ausgangsrechnungen

In vielen Unternehmen werden Ausgangsrechnungen softwarebasiert erzeugt. Im schlechtesten Fall werden die Einzelrechnungen manuell, im besten Fall mittels Schnittstelle in das Finanzbuchhaltungssystem übertragen. Sowohl der manuelle als auch der Übertrag per Schnittstelle bieten Fehlerpotenzial, das durch Verprobungen identifiziert werden kann. Mögliche Fehlerquellen bei der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Abnutzung / 7 Nicht abnutzbares Anlagevermögen

Der Wortlaut des Gesetztes schließt eine AfaA bei Vorliegen einer außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung auch bei nicht abnutzbarem Anlagevermögen grundsätzlich nicht aus. Es muss aber entweder eine Substanzeinbuße eines bestehenden Wirtschaftsgutes (technische Abnutzung) oder die Einschränkung seiner Nutzungsmöglichkeit (wirtschaftliche Abnutzung) vor...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verprobungen in der Finanzb... / 2.3 Verprobung der Abschreibungen

Zur Plausibilisierung der im laufenden Geschäftsjahr verbuchten Abschreibungen kann ein abgestufter Zeitreihenvergleich mit Verhältniskennzahlen herangezogen werden. Grundlage für die Verprobung der Abschreibungen sind folgende Ausgangswerte: historische Anschaffungs- und Herstellungskosten zu Beginn des Geschäftsjahrs Zugänge zu Anschaffungs- und Herstellungskosten des laufen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verprobungen in der Finanzb... / 2.5 Vorsteuer-Verprobung

Während die umsatzsteuerliche Verprobung der Umsatzerlöse weitverbreitet ist, findet die Vorsteuer-Verprobung in den Buchhaltungsbüros eher selten statt. Nüchtern betrachtet erstaunt dies, da fehlerhaft erfasste Vorsteuer-Vorgänge ebenfalls unangenehme Folgen für die tätigen Unternehmen haben können. Grund für die eher seltene Erscheinung in den Abschluss-Checklisten dürfte ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchhaltung als Basis für d... / Fehler 4 von 10: Nicht alle Belege gebucht

Keine Buchung ohne Beleg! So heißt die wichtigste Buchhalterregel. Das heißt aber auch, dass Belege, die ihren Weg in die Buchhaltung nicht finden, auch nicht gebucht werden können. Jede Rechnung, die ins Haus kommt, muss auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft werden. Entspricht die gelieferte Ware der bestellten? Stimmt der berechnete Preis mit dem vereinbarten ü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wachstumschancengesetz: Übe... / 5.5 Obligatorische Verwendung der eRechnung, § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 8, Abs. 2 und 3 UStG, § 27 Abs. 38 UStG, §§ 33, 34 UStDV (keine Änderung durch VA) (geändert gegenüber Regierungsentwurf)

Die obligatorische Verwendung der eRechnung ab 2025 wird Voraussetzung für die zu einem späteren Zeitpunkt einzuführende Verpflichtung zur transaktionsbezogenen Meldung von Umsätzen im B2B-Bereich durch Unternehmer an ein bundeseinheitliches elektronisches System der Verwaltung (Meldesystem) sein. Nur noch eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.8 Einzelne Anwendungsfälle zum Entgeltsumfang

Rz. 86 Abbruchmaterial darf der Abbruchunternehmer beim Abbruch häufig behalten. Hat das Material überhaupt einen Wert, ist dieser Wert dem zu zahlenden Barbetrag hinzuzurechnen, um auf den Abbruchpreis und das Entgelt zu kommen (tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe, vgl. Rz. 415X). Voraussetzung ist allerdings, dass Abbruchleistung und Materialüberlassung im Verhältnis ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.11.2 Begriff des durchlaufenden Postens

Rz. 339 Ein durchlaufender Posten ist ein Betrag, den ein Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt. Einen durchlaufenden Posten würde das Umsatzsteuerrecht wohl auch bei Nichtunternehmern annehmen. Solche Fälle interessieren jedoch das Umsatzsteuerrecht nicht, da nur Umsätze von Unternehmern und damit Entgelte an Unternehmer zur USt hera...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchhaltung als Basis für d... / Fehler 1 von 10: Luftumsätze vermeiden

Die Finanzbuchhaltung bucht die Rechnungen, die ihr vorgelegt oder die automatisch aus einem Auftragsbearbeitungsprogramm übernommen werden. In vielen Betrieben werden für größere Aufträge mehrere Rechnungen ("nach Baufortschritt") geschrieben. Dabei wird von der insgesamt erbrachten Leistung, die z. B. durch ein Aufmaß ermittelt wird, der Betrag abgezogen, der bereits zuvor...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.11.3 Einzelfälle zur Abgrenzung durchlaufender Posten

Rz. 349 Abgaben, Steuern: Bei den Abgaben (Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben) und Steuern ist in erster Linie maßgebend, wer der Zahlungsverpflichtete ist. Handelt es sich bei ihnen um solche des Unternehmers für seinen Betrieb, die er auf seine Abnehmer abwälzt (z. B. Verbrauchsteuern, GrundSt), sind diese keine durchlaufenden Posten.[1] Vereinnahmt und bezahlt der Un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Folgen der Mindestbemessungsgrundlage

Rz. 539n Die unter § 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 UStG fallenden Lieferungen und sonstigen Leistungen der Personenvereinigungen, Gesellschaften usw. an ihre Mitglieder, Gesellschafter usw. und diesen nahestehenden Personen sowie der Einzelunternehmer an ihm nahestehende Personen sind häufig Leistungen an Unternehmer. Da der Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage stets bedeutet, dass ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchhaltung als Basis für d... / Ziele

Sie erfahren, wie Sie die wichtigsten "Sünden" in Ihrer Finanzbuchhaltung aufspüren. Sie wissen, wie Sie diese "Sünden" ausmerzen können. Sie können sich selbst, der Bank und anderen (Gesellschaftern, Mitarbeitern, Angehörigen) eine "unterjährige" Gewinn- und Verlust-Rechnung vorlegen, die die Entwicklung und den Stand Ihres Unternehmens auf Basis der Finanzbuchhaltung und wei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.11.1 Allgemeines

Rz. 337 Durchlaufende Posten gehören nach der Vorschrift des § 10 Abs. 1 S. 5 UStG [1], die wie Art. 79 Buchst. c MwStSystRL auch die Begriffsbestimmung enthält, nicht zum Entgelt. Es handelt sich um Beträge, die ein Steuerpflichtiger vom Erwerber oder vom Dienstleistungsempfänger als Erstattung der in ihrem Namen und für ihre Rechnung verauslagten Beträge erhält und die in s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.4.1.2 Abzug der Bodenwertverzinsung

Rz. 537 Nach § 185 Abs. 2 S. 1 BewG ist der Reinertrag des Grundstücks um den Betrag zu verringern, der sich durch eine angemessene Verzinsung des Bodenwerts ergibt; dies ergibt den Gebäudereinertrag. Der Abzug der Bodenwertverzinsung trägt dem Umstand Rechnung, dass die vertraglich vereinbarte bzw. die übliche Jahresmiete des Grundstücks nicht nur den Ertrag des Gebäudes da...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Aufwendungs- und Auslagenersatz

Rz. 50 Ersetzt der Leistungsempfänger dem leistenden Unternehmer die oder einen Teil der Aufwendungen oder Auslagen, erhält der leistende Unternehmer auch diesen Betrag für die von ihm ausgeführte Leistung. Die ersetzten Beträge gehören also zum Entgelt. Im Einzelfall kann das Entgelt sogar ausschließlich in einem Auslagenersatz bestehen. Eine Gewinnerzielung oder aber auch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.5 Einzelne Hinzurechnungen

Rz. 352 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BewG sind dem Ausgangswert hinzuzurechnen: a) Investitionsabzugsbeträge, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, Bewertungsabschläge, Zuführungen zu steuerfreien Rücklagen sowie Teilwertabschreibungen Die Hinzurechnungsregelung beruht auf der Überlegung, dass sich die Bewertung nach dem künftigen ausschüttungsfähigen Ertrag, d. h. na...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchhaltung als Basis für d... / Fehler 9 von 10: Kosten falsch abgegrenzt

Nicht immer betreffen Kosten den Zeitraum, in dem die Rechnung kommt oder in dem sie gebucht werden. Dies ist besonders bei Jahresbeiträgen für Versicherungen der Fall, aber auch bei Kammer-, Innungs- und Verbandsbeiträgen oder bei Heizölrechnungen. Sie müssen auf die einzelnen Monate verteilt werden, da sich sonst ein falsches Bild ergibt. Besonders "anfällig" für eine hohe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.3.1 Allgemeines

Rz. 66 Minderungen des Entgelts kommen im Wirtschaftsleben viel häufiger und vielfältiger vor als Entgeltserhöhungen. In Betracht kommen hier vor allem Skonti, Rabatte, Boni und sonstige Preisnachlässe. Außerdem gehören zurückgezahlte Beträge und Gutschriften[1] dazu. In die Ermittlung der zutreffenden Bemessungsgrundlage sind aber auch diejenigen Fälle des § 17 Abs. 2 UStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.1 Überblick

Rz. 420 Nach § 157 Abs. 2 BewG sind die Grundbesitzwerte für die wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und für Betriebsgrundstücke, die losgelöst von ihrer Zugehörigkeit zu einem Gewerbebetrieb einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden würden,[1] unter Anwendung der §§ 158–175 BewG zu ermitteln. Auch für Betriebe der Land- und Forst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.8 Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens auf ausländische Kapitalgesellschaften und auf ausländisches Betriebsvermögen

Rz. 378 Nach Auffassung der FinVerw ist das vereinfachte Ertragswertverfahren grundsätzlich auch auf die Bewertung ausländischer Kapitalgesellschaften und ausländischen Betriebsvermögens anwendbar.[1] Soweit es sich um Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften handelt, folgt diese Auffassung unmittelbar aus dem Gesetz. Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften sind...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.9.4.2 Echte und unechte Zuschüsse in der Landwirtschaft

Rz. 262 Für die Landwirtschaft sind – außer den bereits unter Nr. 2.2.9.4.1 aufgeführten Zuwendungen – zahlreiche Zuschüsse aus vor allem öffentlichen Kassen vorgesehen. Nach der Streichung des § 10 Abs. 1 S. 3 2. Halbsatz UStG a. F. durch das StÄndG 1973 mWv 1.7.1973 sind die Zuschüsse auch aus öffentlichen Kassen unter den allgemeinen Bedingungen zusätzliche Entgelte. Die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.7.2 Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2023

Rz. 569 § 195 BewG regelt die Bewertung in einem stark typisierenden Verfahren, für das nicht auf Vorschriften der Verkehrswertermittlung zurückgegriffen werden kann. In dem Bericht des Finanzausschusses[1] wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht auszuschließen sei, dass der nach dieser Vorschrift ermittelte Wert den gemeinen Wert übersteigt und dem Stpfl. der Nachw...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.1 Allgemeines

Rz. 57 Erhöhungen und Minderungen des Preises und des Entgelts können aus verschiedenen Gründen und an unterschiedlichen Zeitpunkten eintreten. Da nur das als Entgelt der USt unterworfen werden soll, was der leistende Unternehmer tatsächlich für seine Leistung erhält oder erhalten soll (Rz. 31), sind diese Entgeltsmehrungen und -minderungen zu berücksichtigen.[1] Rz. 58 Für e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.6 Berücksichtigung unterschiedlicher Ausstattungsmerkmale der veräußerten und der zu bewertenden Anteile

Rz. 283 Unter dem bis zum 31.12.2008 geltenden Recht war anerkannt, dass bei der Ableitung des gemeinen Werts aus stichtagsnahen Verkaufspreisen auch unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen der veräußerten und der zu bewertenden Anteile Rechnung getragen werden konnte. Auf diese Weise konnte durch entsprechende Zu- oder Abschläge der gemeine Wert von Vorzugsaktien aus Verkäu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.2.3 Gebäudewertanteil

Rz. 563 Der Gebäudewertanteil ist nach § 193 Abs. 5 S. 1 BewG bei der Bewertung des bebauten Grundstücks im Ertragswertverfahren der Gebäudeertragswert nach § 185 BewG, bei der Bewertung im Sachwertverfahren der Gebäudesachwert nach § 190 BewG. Die Anwendung des Vergleichswertverfahrens[1] ist nicht vorgesehen, weil dieses keine getrennte Bewertung des Gebäudes und des Grund...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.7 Grundbesitzwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (§ 168 Abs. 1 und 2 BewG)

Rz. 482a Nach § 168 Abs. 1 BewG besteht der Grundbesitzwert eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft aus dem Wert des Wirtschaftsteils (§ 160 Abs. 2) und dem Wert der Betriebswohnungen[1] sowie des Wohnteils.[2] Für den Wert des Wirtschaftsteils ist ein gesonderter Schuldenabzug nicht vorgesehen. Wird der Wert des Wirtschaftsteils nach § 163 BewG ermittelt, sind die in un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.3.3 Verdeckter Preisnachlass (bis 2021)

Rz. 73 Ein verdeckter Preisnachlass minderte – zumindest nach der früheren Rechtsauffassung – ebenfalls das Entgelt.[1] Er war insbesondere bei preisgebundenen oder mit festen Lieferpreisen versehenen Waren wie im Kfz-Handel anzutreffen. Wurde die Ware unter Inzahlungnahme eines gebrauchten Gegenstands gekauft, leistete also der Käufer nur eine Barzuzahlung, ist ein Tausch m...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.1 Allgemeines

Rz. 557 Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, sind nach § 192 S. 1 BewG die Werte für die wirtschaftliche Einheit Erbbaurecht[1] und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks[2] gesondert zu ermitteln. Die gesonderte Wertermittlung ist erforderlich, um die beiden wirtschaftlichen Einheiten in ihrem Wertverhältnis zu anderen Vermögensgegenständen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.3.2 Vom Anteil am Nennkapital abweichende Ermittlung

Rz. 405 Nach dem durch das Steueränderungsgesetz 2015[1] an § 97 Abs. 1b BewG angefügten Satz 4 sind bei der Wertermittlung des Anteils abweichend von Satz 1 Regelungen zu berücksichtigen, die sich auf den Wert des Anteils auswirken. Diese – auf Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2015 anwendbare[2] – Regelung soll dem Umstand Rechnung tragen, dass die ausschließliche Maßgebl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.2 Verfahren zur Ermittlung des gemeinen Werts

Rz. 69 Da eine tatsächliche Veräußerung des zu bewertenden Wirtschaftsguts im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Bewertungsstichtag in aller Regel nicht stattgefunden hat, ist ein solcher Verkauf zur Ermittlung des gemeinen Werts zu fingieren.[1] Die in § 9 Abs. 2 und 3 BewG genannten Merkmale geben an, welche Kriterien in die Ermittlung des mutmaßlichen Preises in dem gedacht...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.9.3 Inhalt und Behandlung des zusätzlichen Entgelts

Rz. 189 Das zusätzliche Entgelt Dritter gehört (bis 31.12.2018 nach § 10 Abs. 1 S. 3 UStG a. F.; ab 1.1.2019 über die allgemeiner gefasste Regelung aus Sicht des leistenden Unternehmers über § 10 Abs. 1 S. 2 UStG) zum Entgelt; ausdrücklich ist seit dem 1.1.2019 auch über die gesetzliche Regelung erfasst, dass sich das Entgelt einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dies...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.3 Sonderregelungen – Margenbesteuerung (§ 25, § 25a UStG)

Rz. 16 § 25 Abs. 3 UStG u. § 25a Abs. 3 UStG regeln abweichend von § 10 UStG die Bemessungsgrundlagen für Reiseleistungen [1] und die Fälle der Differenzbesteuerung, nämlich bestimmte Fälle des Handelns mit vor allem Gebrauchtgegenständen. Unter Durchbrechung des Mehrwertsteuer-Systems mit seiner Kettenbetrachtung werden der Vorsteuerabzug aus den Vorleistungen ausgeschlossen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.9 Abgeltung des Ertragsteueraufwands (§ 202 Abs. 3 BewG)

Rz. 373 Zur Abgeltung des Ertragsteueraufwands ist ein positives Betriebsergebnis nach § 202 Abs. 1 oder 2 BewG um 30 % zu mindern.[1] Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass das Betriebsergebnis aus Gründen der Rechtsformneutralität um Ertragsteuerzahlungen bzw. -erstattungen korrigiert wird. Da andererseits nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nur der ausschüttu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.2.1 Vorrangige Zurechnung der Kapitalkonten (§ 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG)

Rz. 394 Zum Kapitalkonto i. S. d. § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG gehören neben dem Festkapital auch der Anteil an einer gesamthänderischen Gewinnrücklage und die variablen Kapitalkonten, soweit es sich dabei ertragsteuerrechtlich um Eigenkapital der Gesellschaft handelt.[1] Maßgeblich ist der Stand zum Bewertungsstichtag, der ausgehend von den Verhältnissen des letzten Bi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wachstumschancengesetz: Übe... / 5.3 Leistungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke, § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 3 UStG (keine Änderung durch VA)

Eine neue Formulierung stellt klar, dass § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 3 UStG nur auf Leistungen von Zweckbetrieben nach den §§ 66 bis 68 AO anzuwenden ist. Bei Leistungen von Zweckbetrieben nach § 65 AO findet hingegen keine umsatzsteuerrechtliche Prüfung der Wettbewerbsrelevanz dieser Leistungen statt. Denn bei Zweckbetrieben i.S.v. § 65 AO wird dem Wettbewerbsgedanken ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 6.1 Art und Weise der Urlaubsgewährung

Rz. 16 Dem Jugendlichen ist (abgesehen von der Besonderheit der Berücksichtigungspflicht der Berufsschulferien) grundsätzlich wie dem Erwachsenen der Urlaub nach Maßgabe von § 7 BUrlG zu gewähren. Er hat insbesondere die durch die Rechtsprechung des EuGH und des BAG auferlegte Initiativlast zur Gewährung des Urlaubs zu beachten und durch die vorgegebenen Mitwirkungsobliegenh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchhaltung als Basis für d... / Vorbereitung

Das benötigen Sie für das Aufspüren und das Ausmerzen der "Buchhaltungssünden" (siehe Tab. 1).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.2 Bewertungsstichtage

Rz. 436 Nach § 161 Abs. 1 BewG sind für die Größe des Betriebs, für den Umfang und den Zustand der Gebäude sowie für die stehenden Betriebsmittel die Verhältnisse am Bewertungsstichtag maßgebend. Dies entspricht dem Grundsatz des § 11 ErbStG. Abweichend davon ist nach § 161 Abs. 2 BewG für die umlaufenden Betriebsmittel der Stand am Ende des Wirtschaftsjahres maßgebend, das d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchhaltung als Basis für d... / Fehler 6 von 10: Kosten werden "von der Bank" gebucht

Das Kernstück der doppelten Buchhaltung ist die Buchung des Erfolgs (Erlöse und Kosten) mit der entsprechenden Gegenbuchung in den Beständen (Forderungen, Verbindlichkeiten). Praxis-Beispiel Verkürzte Buchungen Wir verbuchen eine Ausgangsrechnung über 100 Euro zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer . Die entsprechende Buchung lautetmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wachstumschancengesetz: Übe... / 8.3 Handelsgesetzbuch (keine Änderung durch VA)

Die Schwellenwerte in § 241a HGB werden - wie in § 141 AO - von 600.000 EUR auf 800.000 EUR (Umsatzerlöse bzw. Gesamtumsatz) und von 60.000 EUR auf 80.000 EUR (Jahresüberschuss bzw. Gewinn) angehoben. Unterhalb dieser Schwellenwerte dürfen steuerpflichtige Einzelkaufleute statt einer handelsrechtlichen Buchführung mit Jahresabschlusserstellung (und entsprechender steuerliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.6 Börsennotierte Wertpapiere und Schuldbuchforderungen (§ 11 Abs. 1 BewG)

Rz. 80 Nach § 11 Abs. 1 S. 1 BewG werden Wertpapiere und Schuldbuchforderungen, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, mit dem niedrigsten am Stichtag für sie notierten Kurs angesetzt. Entsprechend sind nach § 11 Abs. 1 S. 3 BewG die Wertpapiere zu bewerten, die in den Freiverkehr einbezogen sind. Rz. 81 Wertpapier ist eine U...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.2 Ermittlung des gemeinen Werts eines Anteils am Betriebsvermögen (§ 97 Abs. 1a BewG)

Rz. 393 Nach § 97 Abs. 1a BewG wird der gemeine Wert eines Anteils am Betriebsvermögen nicht auf direktem Wege ermittelt, sondern als Summe aus dem Anteil am gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Personengesellschaft (Gesellschaftsvermögen) und dem Wert des Sonderbetriebsvermögens abgeleitet.[1] Die Legaldefinition des Betriebsvermögens der Personengesellschaft als "Gesamt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.1 Überblick

Rz. 25 Die §§ 4 –8 BewG regeln die verschiedenen Fälle bedingter und befristeter Erwerbe und Lasten. Sie beruhen auf dem Grundsatz, dass der am Bewertungsstichtag bestehende Zustand maßgebend sein soll und später möglicherweise eintretende Umstände zunächst nicht berücksichtigt werden.[1] Die Regelung des § 98a S. 2 BewG, wonach bei der Bewertung des Betriebsvermögens die §§ 4...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.8 Höchstbetrag des Jahreswerts von Nutzungen (§ 16 BewG)

Rz. 159 Nach § 16 BewG kann bei der Ermittlung des Kapitalwerts der Nutzungen eines Wirtschaftsguts der Jahreswert dieser Nutzungen höchstens den Wert betragen, der sich ergibt, wenn der für das genutzte Wirtschaftsgut nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes anzusetzende Wert durch 18,6 geteilt wird. Diese Höchstbetragsregelung trägt dem Umstand Rechnung, dass das Nutzu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.7 Jahreswert von Nutzungen und Leistungen (§ 15 BewG)

Rz. 152 Nach § 15 Abs. 1 BewG ist der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme mit 5,5 % anzusetzen, wenn kein anderer Betrag feststeht. Geldsumme in diesem Sinne ist eine Kapitalforderung, Nutzungen sind die Zinsen. Der Zinssatz von 5,5 % entspricht dem für Bewertungszwecke allgemein zugrunde gelegten.[1] Er ist u. a. für die Bewertung der Bereicherung aus der Gewährun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.3 Auflösend bedingter Erwerb (§ 5 BewG)

Rz. 40 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 BewG werden Wirtschaftsgüter, die unter einer auflösenden Bedingung erworben sind, wie unbedingt erworbene behandelt. Dies gilt auch für den Fall, dass sich bei einer Erbeinsetzung die auflösende Bedingung auf den Erwerb des Nachlasses als Ganzes bezieht. Als auflösend bedingter Erwerb gilt auch die Vorerbfolge, wenn die Nacherbfolge nicht durch d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.2 Entgeltserhöhungen

Rz. 60 Sind zusätzlich zum normalen Entgelt Aufschläge oder Zuschläge zu leisten, weil z. B. der Preis zu niedrig kalkuliert war, die Leistung besonders eilig, in besonderer Qualität oder mit besonderen Garantien zu erbringen ist, gehören die Zusatzbeträge zum Entgelt. Der Zuschlag ist allerdings nur dann zu berücksichtigen, wenn er innerhalb der unmittelbaren Vertragsbezieh...mehr