Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 267a wurde im Zuge des sog. Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) vom 20.12.2012 (BGBl. I 2012, S. 2751ff.) erstmalig in das deutsche Handelsrecht aufgenommen. Besagte (Definitions-)Norm ergänzt die drei bis dato schon existenten Grö­ßenkategorien ("klein", "mittelgroß" und "groß") des § 267 insoweit, als es ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Steuerrechtliche Behandlung

Rn. 98 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 vorläufig frei Rn. 99 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Seit Aufgabe des Vollanrechnungsverfahrens in 2001 beeinflussten Vorabausschüttungen, die in 2002 oder später abflossen, die Höhe des KSt-Aufwands nur noch, wenn ggf. eine KSt-Minderung oder KSt-Erhöhung nach den §§ 37 oder 38 KStG (n. F.) eintrat (vgl. HdR-E, GmbHG § 29, Rn. 82). Nach Vollaussch...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 60 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch § 242 Abs. 2f. wird die Aufstellung einer GuV von allen buchführungspflichtigen Kaufleuten explizit gefordert. Die Aufstellung einer GuV ergibt sich automatisch aus der Abschlusstechnik der doppelten Buchführung. Im Steuerrecht wird dies auch durch § 60 Abs. 1 Satz 2 EStDV deutlich. Die formale Gestaltung der GuV bei Kaufleuten, für die...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 103 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Im Normengefüge der IFRS wird nicht explizit zwischen "Vermögenswerten/Schulden" einerseits und "RAP" andererseits unterschieden. Im Folgenden werden die korrespondierenden (IFRS-)Normen zu den oben beschriebenen Sachverhalten der "deutschspezifischen" RAP skizziert: Obgleich keine eigenständigen Bilanzposten darstellend, ergibt sich aus dem ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Andere Gewinnrücklagen

Rn. 182 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Posten "Andere Gewinnrücklagen" beinhaltet als Restgröße all jene Gewinnrücklagen, die nicht gesondert in anderen Rücklagenkomponenten zu erfassen sind. Bei der AG/KGaA/SE fallen hierunter (vgl. auch HdR-E, AktG §§ 58, 150):mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Stichtage

Rn. 12 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Stichtag für die Eröffnungsbilanz ist der Tag der Auflösung der Gesellschaft (vgl. Scholz-GmbHG (2020), § 71 GmbHG, Rn. 12, m. w. N.). Ist die Gesellschaft durch Zeitablauf gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG aufgelöst, ist dies der in der Satzung bestimmte Tag. Beruht die Auflösung auf einem Beschluss der Gesellschafter (vgl. § 60 Abs. 1 Nr. 2 Gmb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Aufstellungsfrist nach den Zwecken der §§ 283, 283b StGB im Zusammenhang mit dem Bankrott eines Unternehmens

Rn. 94 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Ein völlig anderes Gewicht erhalten die Interessen der Gläubiger nach Ansicht von BGH und BVerfG, wenn ein UN sich in einer wirtschaftlichen Krise befindet. In ständiger Rspr. hat der BGH betont, dass ein JA in einer tatsächlichen oder einer möglichen Krise des UN, also bei Überschuldung (vgl. § 19 InsO) oder drohender (vgl. § 18 InsO) bzw. b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ausnahmetatbestände (Abs. 3)

Rn. 7 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Neben KapG können auch PersG i. S. d. § 264a Kleinst-UN darstellen. Überdies dürfen seit BilRUG auch eG ggf. die für Kleinst-KapG gewährten Erleichterungen in Anspruch nehmen (vgl. § 336 Abs. 2 Satz 3). Allerdings können insbesondere kap.-marktorientierte – und damit automatisch als "groß" geltende – UN (vgl. § 267 Abs. 3 Satz 2), Kredit-, Finan...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bilanzsumme

Rn. 7 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Als BS gilt die Summe aller Aktiv- bzw. aller Passivposten abzgl. eines evtl. vorhandenen, auf der Aktivseite ausgewiesenen "Nicht durch EK gedeckten Fehlbetrags" gemäß § 268 Abs. 3 (vgl. § 267 Abs. 4a; überdies Küting/Grau, DB 2014, S. 729ff., m. w. N.) respektive des Postens "Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil persönlich h...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zeitpunkt der Zeichnung

Rn. 11 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Als Zeitpunkte, zu denen das Kap. als gezeichnet gilt, kommen der Zeitpunkt des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags bzw. der Zeitpunkt des Gesellschafterbeschlusses, die Leistung der Gesellschafterverpflichtung oder die Eintragung in das Handelsregister in Betracht. Obwohl der Gesetzgeber diese Frage nicht ausdrücklich geregelt hat, dürfte ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Ausweis

Rn. 141 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Obwohl die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten UN in der gesetzlichen Definition der Gewinnrücklagen des § 272 Abs. 3 Satz 2 nicht aufgeführt wird, ist sie gemäß § 266 Abs. 3 A. III. 2. als eigenständiger Posten unter den Gewinnrücklagen auszuweisen. Der Grund für die Nichtnennung besteht in dem Ausnahmec...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Keine gesetzliche Rücklage

Rn. 22 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Gesetzgeber hat davon abgesehen, für die GmbH eine gesetzliche Zwangsreserve anzuordnen, wie dies in § 150 AktG für die AG/KGaA/SE geschehen ist (vgl. HdR-E, AktG §§ 58, 150, Rn. 3ff.). Die unterschiedliche Behandlung von AG/KGaA/SE und GmbH hat ihren Grund u. a. darin, dass in der GmbH an die Gesellschafter nicht bloß der Jahresüberschus...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Genereller Ausschluss

Rn. 28 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Es ist möglich, von vornherein alle Gesellschafter durch die Satzung vom Gewinnbezug auszuschließen. In praxi findet sich ein solcher genereller Ausschluss der Gesellschafter vom Gewinn vornehmlich bei gemeinnützigen und gewinnlosen Gesellschaften (vgl. GmbHG-GroßKomm. (2020), § 29, Rn. 72). Die Gewährung des Gemeinnützigkeitsprivilegs setzt ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Verwendung einer lebenden Sprache

Tz. 2 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach § 239 Abs. 1 Satz 1 muss sich der Kaufmann bei der Führung der Handelsbücher und der sonst erforderlichen Aufzeichnungen (z. B. kaufmännische Hilfs- und Nebenbücher, Handelsbriefe oder Programmbeschreibungen) einer lebenden Sprache bedienen. Dieses Erfordernis fußt auf dem Zweck der Buchführung, welcher darin besteht, die Handelsgeschäfte...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Formale Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 69 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Über die bisher behandelten Anforderungen hinaus stellt § 243 Abs. 2 auch Ansprüche an die Lesbarkeit von JA. Empfänger müssen in der Lage sein, die Informationen leicht verarbeiten zu können. Bei UN, die auf den Kap.-Märkten agieren, besteht in dieser Hinsicht ein ausgeprägtes Eigeninteresse, da gute Investor Relations zur Verbilligung des K...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Satzungsmäßige Rücklagen bei einer AG/KGaA/SE

Rn. 170 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Bildung satzungsmäßiger Rücklagen ist für UN in der Rechtsform einer AG/KGaA/SE ausschließlich in § 58 AktG (für die KGaA i. V. m. § 278 Abs. 3 AktG) geregelt. Nach § 58 Abs. 1 AktG kann die Satzung bestimmen, dass die HV bei der Feststellung des JA Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen einzustellen hat. Gleichwohl s...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Bewertung

Rn. 16 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Im Gegensatz zum früheren Recht (vgl. HdR-E, GmbHG § 71, Rn. 3ff.) sind auch für die Bewertung die Vorschriften über den JA entsprechend anwendbar. Für VG des AV bestimmt § 71 GmbHG ergänzend, dass sie "wie Umlaufvermögen zu bewerten [sind, d.Verf.], soweit ihre Veräußerung innerhalb eines übersehbaren Zeitraums beabsichtigt ist oder diese Ve...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Nicht-monetäre Vermögensgegenstände

Rn. 48 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Für nicht-monetäre Posten, mithin VG, die nicht auf Geldbeträge lauten, sowie Verpflichtungen, die nicht mit einem festen oder bestimmbaren Geldbetrag beglichen werden müssen (vgl. DRS 25.7), hat die Umrechnung prinzipiell auf Basis der im Zugangszeitpunkt ermittelten AK in Landeswährung und insoweit in Euro zu erfolgen (vgl. DRS 25.15). Dem ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 243

Rn. 100 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Bei KapG ebenso wie ihnen gleichgestellten PersG i. S. d. § 264a (vgl. § 335b) gilt ein Verstoß gegen § 243 Abs. 1 oder 2 durch ein Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder AR gemäß § 334 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) als Ordnungswidrigkeit (vgl. HdR-E, HGB § 334). Gleiches gilt nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) PublG für UN, die nach den Vorsch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Arbeitnehmerzahl

Rn. 14 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Bei dem Kriterium der AN-Zahl wird auf den Jahresdurchschnitt abgestellt (vgl. § 267 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 3). Es ergeben sich demnach die Fragen, wer einerseits als AN gilt und wie andererseits der Jahresdurchschnitt zu bestimmen ist. § 267 Abs. 5 schreibt vor, dass der AN-Begriff die im In- und Ausland beschäftigten AN umfasst, nicht j...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Annäherung der handels- an die steuerrechtlichen Vorschriften

Rn. 30 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Gesetzgeber begründete die in § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB 1985 aufgenommenen Regelungen wie folgt: "Den Kaufleuten soll die Aktivierung der entsprechenden Aufwendungen auch in der Handelsbilanz ermöglicht werden, ohne sie hierzu zu verpflichten" (BT-Drs. 10/4268, S. 99). Diese Vorschrift diente folglich dem Zweck, eine Einheitlichkeit von HB ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 39 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In § 319 Abs. 3 hat der Gesetzgeber konkrete Tatbestände kodifiziert, bei denen ein WP oder vBP von der gesetzlichen Prüfung eines JA (bzw. nach § 319 Abs. 5 entsprechend für die Prüfung eines KA) ausgeschlossen ist. Da ein WP "insbesondere" beim Vorliegen der in Abs. 3 genannten Tatbestände ausgeschlossen ist, sind diese Tatbestände solche, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / II. Unmittelbare Geltung der Vorschriften des Unionsrechts

Rn. 20b Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Gemäß Art. 1 enthält die AP-VO a) Anforderungen an die Prüfung von JA und konsolidierten Abschlüssen bei PIE, b) Vorschriften für die Organisation von AP und Prüfungsgesellschaften und für deren Auswahl durch PIE mit dem Ziel, deren Unabhängigkeit und die Vermeidung von Interessenkonflikten zu fördern, sowie c) Vorschriften für die Überwachu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Auflösung von Rücklagen

Rn. 39 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Entnahmen aus den Rücklagen (Auflösungen) können – vorbehaltlich entgegenstehenden Satzungsrechts – weitgehend frei durch einfachen Beschluss der Gesellschafter (z. B. i. R.d. Bilanzfeststellung) erfolgen. Gesetzliche Hindernisse bestehen nur in wenigen Fällen. Eine Auflösung von Rücklagen ist unzulässig, sofern dadurchmehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Andere statutarische Gewinnverwendungsbestimmungen

Rn. 33 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In den Grenzen der Treuepflicht und des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist es den Gesellschaftern gestattet, im Gesellschaftsvertrag beliebige Regelungen über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. Bilanzgewinns zu treffen. Derartige Bestimmungen können auch nachträglich in Form einer Satzungsänderung, d. h. mit qualifizierter Mehrheit (vgl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen

Rn. 28 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Sowohl bei der AG/SE als auch bei der GmbH ist eine Differenz zwischen dem gezeichneten Kap. und dem eingezahlten Kap. möglich, weil bei der AG/SE (vgl. § 36a Abs. 1 AktG) und der GmbH (vgl. § 7 Abs. 2 Satz 1 GmbHG) – sofern es sich um Bareinlagen handelt – lediglich ein Viertel des gezeichneten Kap. sofort zu erbringen ist. Sacheinlagen müss...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Kassa- bzw. Terminkurs

Rn. 13 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Käufe und Verkäufe von Devisen vollziehen sich zum einen auf dem Devisenkassa- und zum anderen auf dem Devisenterminmarkt. Die Unterscheidung betrifft die unterschiedlichen Zeitpunkte, zu denen die Geschäfte abgewickelt werden. Der Kassakurs ist dabei derjenige Kurs, der zum Zeitpunkt gilt, in dem ein Devisenkassageschäft abgeschlossen wird (...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Feststellung des Jahresabschlusses

Rn. 43 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Endgültig und für die Gesellschaft verbindlich sind JA und Lagebericht erst dann, wenn sie durch das hierfür zuständige Organ ("die Gesellschafter" bzw. bei abweichender gesellschaftsvertraglicher Regelung eine andere Stelle; vgl. HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 23) festgestellt, ergo verabschiedet worden sind. Vor seiner Feststellung enthält der auf...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesetzlich vorgeschriebene Endtermine

Rn. 49 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG verpflichtet "die Gesellschafter", innerhalb eines Zeitraums von acht Monaten bei einer mittleren und großen GmbH (vgl. § 267 Abs. 2f.) bzw. elf Monaten bei einer kleinen GmbH (vgl. § 267 Abs. 1) seit Beginn des GJ über die Feststellung des JA und die Verwendung des Ergebnisses zu beschließen. Rn. 50 Stand: EL 43 – ET...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Veränderungen der einzelnen Posten des Eigenkapitals

Rn. 191 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Gemäß § 152 Abs. 2 AktG sind zur Kap.-Rücklage „in der Bilanz oder im Anhang gesondert anzugeben Gemäß § 152 Abs. 3 AktG sind in der Bilanz oder im Anhang zu den einzelnen Posten der Gewinnrücklagen „gesondert anzugebenmehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anhang

Rn. 130 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Ungeachtet ihrer Größe (i. S. d. § 267), haben KapG sowie ihnen qua § 264a gleichgestellte PersG die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewandten Bilanzierungsmethoden im Anhang anzugeben (vgl. § 284 Abs. 2 Nr. 1); dazu gehören seit BilRUG auch die "Grundlagen für die Umrechnung in Euro [...], soweit der Jahresabschluss Posten enthält, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verhältnis zu weiteren berufsrechtlichen Vorschriften sowie zu § 318 Abs. 3

Rn. 37 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Während das HGB den Begriff der Unabhängigkeit nicht explizit definiert, findet sich sowohl in der WPO als auch der BS WP/vBP jeweils eine Kodifizierung der Gebote der Unabhängigkeit und Unbefangenheit. Gemäß § 43 Abs. 1 WPO hat der WP seinen Beruf unabhängig auszuüben und nach § 49 WPO seine Tätigkeit zu versagen, wenn eine Besorgnis der Bef...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Umsatzsteuer auf Anzahlungen (§ 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 (a. F.))

Rn. 42 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gemäß § 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB 1985 durfte die USt als RAP aktiviert werden, sofern sie Die Aktivierungsfähigkeit war nur gegeben, wenn beide Bedingungen gleichzeitig erfüllt waren. Die Vorschrift bezog sich ausschließlich auf ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gemeinsame Berufsausübung

Rn. 43 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die absoluten Ausschlussgründe führen gleichermaßen zum Ausschluss eines WP, wenn sie durch ihn oder eine "Person, mit der er seinen Beruf gemeinsam ausübt" erfüllt werden (Abs. 3 Satz 1). Da diese Erweiterung der Ausschlussgründe auf die bei WP häufig vorkommende gemeinsame Berufsausübung in Form von Sozietäten anzuwenden ist, wird diese Vor...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Rn. 51 Stand: EL 41 – ET: 09/2023 Infolge des BilMoG hat der Gesetzgeber die mit Satz 2 des § 250 Abs. 1 (a. F.) eingeräumten – von der h. M. zutreffend als europarechtswidrig gewerteten (vgl. anstatt vieler BeckOGK-HGB (2020), § 250, Rn. 18, m. w. N.) – Wahlrechte ersatzlos gestrichen. Ausweislich der RegB stand diese Vorschrift der mit der Bilanzrechtsmodernisierung angestr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Grundlagen

Rn. 66 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In die Kap.-Rücklage sind – simplifiziert formuliert – solche EK-Beträge einzustellen, die dem UN von außen zugeflossen sind. Einstellungen in diese Rücklage und deren Auflösung sind gemäß § 270 Abs. 1 bereits bei der Aufstellung der Bilanz vorzunehmen. Grds. wird die Kap.-Rücklage gebildet, ohne dass dieser Vorgang in der GuV erfasst wird. E...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen (§ 272 Abs. 4)

Rn. 36a Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Erwirbt eine GmbH Anteile eines ihrer Gesellschafter, der mit Mehrheit an der GmbH beteiligt ist oder die GmbH beherrscht (Definition in § 17 AktG), so wird dieser Anteilserwerb wie eine (verbotene) Rückzahlung von EK betrachtet. Das HGB verlangt daher in § 272 Abs. 4, dass der Erwerb dieser Anteile aus dem Gewinn oder aus freien Rücklagen f...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Einführung und Überblick

Rn. 40 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Eine Gewinnverteilung an die Gesellschafter ist nach § 29 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) GmbHG ausgeschlossen, soweit diese "durch Beschluß nach Absatz 2" über das Jahresergebnis verfügt haben. Damit ist klargestellt, dass ein Anspruch auf den Jahresüberschuss nur i. R.d. von der Gesellschafterversammlung grds. mit einfacher Mehrheit zu fassende...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aufstellungsfrist nach Wortsinn, Bedeutungszusammenhang und Entstehungsgeschichte

Rn. 85 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 243 Abs. 3 ist der "Jahresabschluß innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen." Durch den Wortsinn von § 243 Abs. 3 hat der Gesetzgeber für alle Kaufleute, für die keine spezialgesetzliche Regelung gilt, keine eindeutig festgelegte Frist zur Aufstellung handelsrechtlicher JA kodifiziert. Die Fris...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Aufstellungsfrist nach den Zwecken des Handelsrechts bei voraussichtlicher Unternehmensfortführung

Rn. 90 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der BGH muss bei der Frage, innerhalb welcher Frist ein JA aus handelsrechtlicher Sicht bei voraussichtlicher Fortführung des UN (vgl. dazu IDW PS 270 (2021)) rechtzeitig erstellt ist, zu einem anderen Ergebnis kommen. Denn er hat die Interessen der Informationsadressaten (vgl. zu diesem Begriff Moxter (1974), S. 418ff.), so z. B. der UN-Leit...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Stark schwankende Kurse und Zufallskurse

Rn. 28 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Bei stark schwankenden Wechselkursen bzw. bei Zufallskursen am Abschlussstichtag kann sich die Frage stellen, ob auch hier das Stichtagsprinzip und damit der Stichtagskurs maßgeblich ist oder ob bei der Bewertung zum BilSt andere Überlegungen anzustellen sind. Hierzu hat sich in der Vergangenheit die Auffassung herausgebildet, dass ein höhere...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach § 238 Abs. 1 Satz 1 ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den GoB ersichtlich zu machen (vgl. hierzu im Einzelnen HdR-E, HGB § 238, Rn. 4ff.). Der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.09.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) neu in das HGB...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Geltung und Definition des Grundsatzes der Klarheit und Übersichtlichkeit

Rn. 41 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 243 Abs. 2 muss der JA "klar und übersichtlich sein". Damit wird explizit vorgeschrieben, dass die RL aller buchführungspflichtigen Kaufleute dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit gerecht werden muss. Auf diese Weise ist ein zuvor bestehender Rahmengrundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung (vgl. auch Leffson (1987), S. 207ff.; ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verneinte Tatbestände

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Rn. 58 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In § 319 Abs. 4 werden die Ausschlussgründe für WPG geregelt. Aus den Vorschriften ergibt sich, dass eine WPG durch drei Konstellationen als AP ausgeschlossen sein kann:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Abgrenzung der Rechnungsabgrenzungsposten zu anderen Bilanzposten

Rn. 58 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Das in § 246 Abs. 1 kodifizierte Vollständigkeitsgebot, wonach der "Jahresabschluss [...] sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge zu enthalten [hat, d.Verf.], soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist", lässt den Schluss zu, dass RAP einen "Bilanzposten eigener Art" (Bonner HGB-K...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 143 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Umrechnung von Fremdwährungstransaktionen wird durch IAS 21 geregelt (vgl. IAS 21.3(a)); zugleich beinhaltet dieser Standard spezifische Regelungen für die Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Geschäftsbetriebe, d. h. von Abschlüssen ausländischer TU (vgl. IFRS 10), Gemeinschafts-UN bzw. gemeinschaftlicher Tätigkeiten (i. S. d. IFRS ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gesellschaftsrechtliche Grenzen der Beschlusskompetenz (Minderheitenschutz)

Rn. 53 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Findet die Vorschrift des § 29 Abs. 2 GmbHG mangels abweichender statutarischer Regelung auf die Gesellschaft unbeschränkte Anwendung (bei Altgesellschaften nur nach ausdrücklicher Einbeziehung in den Gesellschaftsvertrag; vgl. HdR-E, GmbHG § 29, Rn. 64), hängt der Anspruch des einzelnen Gesellschafters auf Gewinn völlig vom Willen der Mehrhe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Wertpapierbegriff

Rn. 5 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wertpapiere i. S. v. § 2 Abs. 1 WpHG „sind, auch wenn keine Urkunden über sie ausgestellt sind, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind, insbesondere Aktien, andere Anteile an in- oder ausländischen juristischen Personen, Personengesellschaften u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Nachschusskapital

Rn. 40 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 42 Abs. 2 GmbHG enthält eine spezielle Bilanzierungsanweisung für Nachschüsse. Nachschüsse sind Gesellschafterbeiträge in Form von Geldeinlagen, welche allein auf statutarischer Grundlage und auf Einforderung der Gesellschaft über den Nennbetrag der Geschäftsanteile hinaus zur Vermehrung des Gesellschaftsvermögens zu leisten sind und von de...mehr