Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1.1 Grundsatz

Rz. 24 Die Verpflichtung muss ggü. einem Dritten bestehen. Reine Innenverpflichtungen, die sich der Bilanzierende selbst auferlegt, fallen nicht hierunter. Jedoch werden oftmals Kombinationen aus Drittverpflichtung und Eigeninteresse des Kaufmanns auftreten. In diesen Fällen reicht die Außenverpflichtung aus, die Rückstellungsverpflichtung als ungewisse Verbindlichkeit zu be...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 2.2 Vorleistungen aus einem gegenseitigen Vertrag oder aufgrund gesetzlicher Regelungen

Rz. 26 Der Anwendungsbereich der Rechnungsabgrenzungsposten umfasst gegenseitige Verträge, bei denen für eine bestimmte Zeit Leistungen zu erbringen sind, Leistung und Gegenleistung jedoch zeitlich auseinanderfallen.[1] Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Vertrag bereits abgeschlossen ist; es reicht vielmehr aus, dass das Erbringen der Vorleistung in Erwartung seines Z...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3.3 Rechtsform der formwechselnden Rechtsträger

Rz. 23 Unter einem Formwechsel i. S. d. UmwG ist eine Umwandlung ohne Übertragung von Aktiva und Passiva zu verstehen, die neben Umwandlungen mit entsprechender Übertragung (Verschmelzung, Spaltung und Vermögensübertragung) zu einer der beiden (vier) Grundarten (Unterarten) von Umwandlungen i. S. d. UmwG gehört.[1] Als Rechtsträger eines Formwechsels kommt dabei grds. ein Gr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.2 Genussrechte

Rz. 128 Genussrechte gewähren keine mitgliedschaftlichen Berechtigungen, sondern schuldrechtliche Ansprüche.[1] Wenn Genussrechte ausgegeben werden und dem Unt als Gegenleistung Mittel zufließen, sind diese bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen als Genussrechtskapital dem EK zuzuordnen.[2] Folgende Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt werden, um eine Gleichstellung vo...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.3.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Abs. 2 B. II. 1.)

Rz. 78 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen aus Geschäften, die in der GuV als Umsatzerlöse i. S. d. § 277 Abs. 1 HGB erfasst werden. Den Lieferungen und Leistungen liegen gegenseitige Verträge zugrunde (z. B. Lieferungs-, Werks- oder Dienstverträge), die seitens des bilanzierenden Unt bereits durch Lieferung oder Leistung erfüllt wurden, deren Erfüllung durc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Eigenkapital der Personenhandelsgesellschaft

Rz. 86 Im Unterschied zu Ekfl. können bei Personenhandelsgesellschaften neben dem Eigenkapital auch Forderungen und Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen, sodass eine eindeutige Trennung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital von Gesellschaftern vorzunehmen ist. Eigenkapital liegt bei Personenhandelsgesellschaften nur vor, wenn die bereitgestellten Mittel der Gesel...mehr

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 4.2.1 Nachhaltigkeitsexpertise

Rz. 45 Mit dem BilMoG wurde in § 100 Abs. 5 AktG die sog. Finanzexpertise im Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss implementiert. So mussten kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften i. S. d. § 264d HGB mind. 1 Mitglied im Aufsichtsrat vorweisen, welches über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt. Bei Einrichtung eines Prüfungsausschus...mehr

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 3.4.2 Prüfung durch den Aufsichtsrat

Rz. 25 Nach dem CSR-RUG ergibt sich eine materielle Prüfungspflicht der nichtfinanziellen Erklärung bzw. des gesonderten nichtfinanziellen Berichts durch den Aufsichtsrat in § 171 Abs. 1 S. 4 AktG.[1] Allerdings wird die Reichweite der Prüfungspflicht in Bezug auf die nichtfinanzielle Erklärung bzw. den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 171 Abs. 1 S. 4 AktG kontro...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 2.5.1 Hintergrund

Rz. 211 Gesellschaften, Volkswirtschaften und Geschäftsmodelle befinden sich in einem grundlegenden Wandel hin zu mehr Nachhaltigkeit und gerechter Verteilung und Bewertung von Inputfaktoren. Um die Transformation von Wirtschaftsaktivitäten diesbzgl. zu unterstützen und voranzutreiben, benötigen Regulierungsbehörden, Finanzmarktakteure und Unternehmen belastbare und maßgesch...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 5.1 Angabeerfordernisse

Rz. 34 Der Delegierte Rechtsakt zu Art. 8[1] wurde am 6.7.2021 förmlich angenommen und trat am 30.12.2021 in Kraft. In ihm hat die EU-Kommission den Inhalt und die Darstellung der Informationen festgelegt, die Unternehmen bislang i. S. d. Taxonomie-Verordnung in die nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärungen aufzunehmen hatten. Rz. 35 Grds. haben Unternehmen, die bislang zur Ver...mehr

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§ 6A Nachhaltigkeit messen ... / 2.2 Prozesse/Mensch

Rz. 14 Die Prozesse beschreiben das konkrete Verfahren, wie die unternehmensweite Berichterstattung für ESG-Reporting erfolgt und welche Kontrollen und Prüfmechanismen zu implementieren sind. Sie definieren den Umfang der Berichterstattung, d. h., insbes. welche Daten und Inhalte auf welcher Ebene in der Organisation eingesammelt werden, welche Ansprechpartner in der Organis...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 1.4.1 Hintergrund

Rz. 53 Als gemeinnützige Organisation hat es sich die IFRS Foundation bereits vor über 20 Jahren zum Ziel gesetzt, ein einheitliches Paket qualitativ hochwertiger, verständlicher, durchsetzbarer und weltweit anerkannter Rechnungslegungs- und Nachhaltigkeitsstandards zu entwickeln. Als Organ der Stiftung legt das International Accounting Standards Board (IASB) durch die IFRS-...mehr

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§ 6 Integrierte Berichterst... / 3 Verhältnis zum klassischen Finanzbericht

Rz. 6 Der klassische Finanzbericht enthält sämtliche Informationen, die wesentlich sind, um die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens einschätzen zu können. Bei der integrierten Berichterstattung wird das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit angewendet, das durch die im November 2022 verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)[1] der EU ...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 3.1.4 Nicht über Stimmrechte gesteuerte Unternehmen (Zweckgesellschaften)

Rz. 31 Bei Unternehmen mit eingeschränktem Aktivitätenspektrum (Zweckgesellschaften)[1] ist bei der Beurteilung der Beherrschung auf folgende Faktoren abzustellen:[2] Unternehmenszweck und Struktur. Nach IFRS 10.B51 wäre ein Indikator für eine Beherrschung, dass das Mutterunternehmen in den Gründungsprozess involviert war, wobei der Indikator umso stärker zu gewichten ist, wi...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 3.1.5 Einbeziehungswahlrechte

Rz. 36 Einbeziehungswahlrechte analog zu § 296 Abs. 1 HGB kennt IFRS 10 nicht. Liegt keine Beherrschung vor oder ist die Beherrschungsmöglichkeit eingeschränkt, besteht ein Konsolidierungsverbot bzw. liegt gar kein zu konsolidierendes Tochterunternehmen vor. Rz. 37 Zeitverzögerungen oder hohe Kosten der Datenbeschaffung sind nach den IFRS nur dann ein Grund für einen Ausschlu...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Die Konzernbilanzierung nach IFRS[1] ist für deutsche kapitalmarktorientierte Unternehmen nur relevant, wenn eine Pflicht zur Konzernbilanzierung nach dem HGB besteht.[2] Erst wenn diese nach § 290 HGB vorliegt, kann die IAS-Verordnung und damit § 315e HGB Wirkung entfalten. Für die freiwillige Anwendung der IFRS in einem den HGB-Konzernabschluss ersetzenden Konzernabs...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 2.1 Aufgabe des IFRS-Konzernabschlusses

Rz. 7 IFRS 10Anhang A definiert den Konzernabschluss als Abschluss eines Konzerns, in welchem die Vermögenswerte, die Schulden, das Eigenkapital, die Erträge, Aufwendungen und Zahlungsströme des Mutterunternehmens und seiner Tochterunternehmen so dargestellt werden, als gehörten sie zu einer einzigen wirtschaftlichen Einheit. Damit kompensiert er wie auch im HGB zahlreiche M...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 3.1.2 Beherrschungsmöglichkeit

Rz. 19 Zentral ist bei der Identifikation eines Tochterunternehmens die Konkretisierung der Beherrschung (Control-Konzept), die nach IFRS 10 zu erfolgen hat und für die Bestimmung des Konsolidierungskreises von entscheidender Bedeutung ist. Die Regelung fasst das Konzept für Tochterunternehmen und das spezielle Konzept für Zweckgesellschaften aus dem alten SIC 12 zusammen, w...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 2.2 Grundsätze des IFRS-Konzernabschlusses

Rz. 9 Die IFRS differenzieren grundsätzlich nicht zwischen Einzel- und Konzernabschluss. Daher sind bei der Aufstellung des Konzernabschlusses alle für die Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Cashflows des Konzerns nötigen Informationen grundsätzlich nach den in den IFRS, IAS, Interpretationen oder im Rahmenkonzept geregelten Sachverhalten zu bilanziere...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 2.3 Bestandteile des IFRS-Konzernabschlusses

Rz. 11 Da der Konzernabschluss ein vollständiger IFRS-Abschluss sein muss, besteht dieser nach IAS 1.10/IFRS 18.10, im Wesentlichen vergleichbar mit den Anforderungen nach HGB, aus: einer Bilanz zum Abschlussstichtag (IAS 1.54 ff.); einer Gesamtergebnisrechnung[1] für die Periode (IAS 1.81 ff.); einer Eigenkapitalveränderungsrechnung[2] für die Periode (IAS 1.106 ff.); einer Kap...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 1 Begriff und Zielsetzung der Konzernabschlussanalyse

Rz. 1 Obwohl der Konzernabschluss lediglich Informationszwecken dient, sodass er etwa für die Fragen der Ausschüttungsbemessung nicht relevant ist, kann in der Praxis eine steigende Tendenz zur Betrachtung einzig des Konzerns beobachtet werden. Grund dafür ist, dass es sich bei der Konzernrechnungslegung um die gemeinsame Rechnungslegung einer Gruppe von Unternehmen handelt,...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.5.2 Ergänzung, Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsvermerks

Rz. 135 Bei der Prüfung des Jahresabschlusses einer prüfungspflichtigen Gesellschaft können Bilanzierungsverstöße den Abschlussprüfer dazu veranlassen, den Bestätigungsvermerk nicht in der nach § 322 Abs. 1 Satz 3 HGB vorgesehenen unbeschränkten Form zu erteilen, sondern ihn zu ergänzen, zu beschränken oder gänzlich zu versagen. Dem Prüfer steht dabei ein Ermessensspielraum ...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.1.2 Zusätzliche Folgen von Aufstellungs-, Prüfungs-, Feststellungs- und Offenlegungsmängeln

Rz. 145 Schadenersatzpflicht Eine zivilrechtliche Schadenersatzpflicht kann sich zunächst wegen Verletzung eines Schutzgesetzes aus § 823 Abs. 2 BGB ergeben. Als Schutzgesetz sind die §§ 400, 403 und 404 AktG [1] anerkannt. Rz. 146 Außerdem sind Vorstandsmitglieder, die bei der Geschäftsführung nicht die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anwenden o...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 2.1 Instrumente der Konzernbilanzanalyse

Rz. 8 Bezüglich einer ausführlichen Darstellung der nachfolgend aufgeführten Instrumente siehe "Bilanzanalyse in der HGB- und IFRS-Rechnungslegung", da diese Instrumente zur Bilanzanalyse von Einzelabschlüssen grundsätzlich ebenfalls bei Konzernen zur Anwendung kommen:[1] Strukturelle (Umgruppierung, Neubildung, Aufspaltung, Saldierung) und materielle Aufbereitungsmaßnahmen (...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 4.3 Aufbereitung der Konzern-GuV

Rz. 18 Eine Aufbereitung der Konzern-GuV zu einem Schema ist für die extern analysierende Person aufgrund des Nebeneinanders von Gesamt- und Umsatzkostenverfahren und mangelnden Informationen zur Überführung kaum möglich und wenig sinnvoll. Rz. 19 Informativer erscheint eine Bereinigung des Jahresergebnisses um verdeckte Ergebnisanteile, die nicht den als tatsächlich einzusch...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.1.2 Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 260 Soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie jene zu schätzen (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AO).[1] Besteuerungsgrundlagen in diesem Sinne sind die Berechnungsgrundlagen der Steuer (wie z. B. Einnahmen, Betriebsausgaben, Umsatz, Bilanzposten etc.), nicht dagegen das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) oder gar der Steuerbetrag.[2...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.2.2 Verletzung der Buchführungspflicht

Rz. 36 Der Straftatbestand des § 283b Abs. 1 Nr. 1, 2 StGB ergänzt § 283 Abs. 1 Nr. 5, 6 StGB. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn die Buchführungs-/Aufbewahrungspflichten vernachlässigt worden sind, die Buchführung nicht nachgeholt worden ist, die Mängel in der Buchführung sich noch auswirken und es zur Zahlungseinstellung oder zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. seiner...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 5.1.1 Strukturelle Erfolgsanalyse

Rz. 30 Sinn der Erfolgsquellenanalyse ist es zu erforschen, in welchen Bereichen der Konzernerfolg entstanden ist. Insbesondere ist zwischen ordentlichen bzw. regelmäßigen und außergewöhnlichen bzw. einmaligen sowie lediglich buch- und bewertungstechnischen Erfolgskomponenten zu unterscheiden. Durch die Spaltung des Gesamtergebnisses in seine Komponenten soll das nachhaltige...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.9.3 Enforcement-Verfahren

Rz. 237 Mit Inkrafttreten des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) zum 1.1.2022 wurde das deutsche Enforcement-Verfahren grundlegend reformiert und das bis dahin zweistufige Enforcement-System aufgehoben und durch ein einstufiges Verfahren ersetzt. "Enforcement" bezeichnet dabei die Überwachung der Rechtmäßigkeit konkreter Unternehmensabschlüsse durch eine außerhal...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 6 Programm Jahresabschlussanalyse

Rz. 51 Das "Jahresabschlussanalyse-Tool" ist ein Excel basiertes, voll verformeltes Tool, mit dessen Hilfe eine teilflexible und standardisierte Jahresabschlussanalyse nach HGB oder IFRS sowohl für Einzel- als auch für Konzernabschlüsse vorgenommen werden kann.[1]mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.1.1 Steuergefährdung

Rz. 15 Mithilfe des Bußgeldtatbestandes der Steuergefährdung werden i. d. R. bloße Vorbereitungshandlungen erfasst, die erst später in einen Verkürzungserfolg münden und daher nicht aufgrund anderer abgabenrechtlicher Bußgeld- bzw. Straftatbestände verfolgt werden könnten.[1] Rz. 16 § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 AO erfasst das Ausstellen falscher Belege, bzw. die unberechtigte ...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.1.1 Mangelnde oder nicht rechtzeitige Bilanzaufstellung während einer Krise

Rz. 11 Nach § 283 Abs. 1 Nr. 7 StGB macht sich strafbar, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit entgegen dem Handelsrecht Bilanzen so aufstellt, dass die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird, oder es unterlässt, die Bilanz seines Vermögens in der vorgeschriebenen Zeit aufzustellen. Rz. 12 Als Täter des § 283 StGB ("wer")...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 2.2 Grenzen der Konzernbilanzanalyse

Rz. 9 Es ist jedoch geboten, sich an dieser Stelle über die Grenzen und Schwierigkeiten einer externen Konzernabschlussanalyse Gedanken zu machen, denn nur wenn man die Grenzen, Probleme und möglichen Fehlurteile im Auge behält, kann man die durch den Einsatz des bilanzanalytischen Instrumentariums zu gewinnenden Erkenntnisse richtig werten und einschätzen. Grenzen der extern...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 5 Weiterführende Literatur

Böckem, DB 2000, S. 1185 ff. Böckem, Die Durchsetzung von Rechnungslegungsstandards, 2000. Dißars, INF 23/2004, S. 916 ff. Ehlig, WPg 1997, S. 513 ff. Franke/Wächtershäuser, BBK 23/2017, S. 1100 ff. Gehm, StuB 10/2016, S. 388 ff. Gutfleisch/Wächtershäuser, BBK 14/2018, S. 683 ff. IDW, FN 1998, S. 177 und WPg 1998, S. 428. Peemöller/Krehl/Hofmann, Bilanzskandale – Delikte und Gegenma...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 1.1 Bilanzierungsverstöße – Begriff und Abgrenzung

Rz. 1 Der Begriff "Bilanzierungsverstoß" soll im Folgenden sowohl für die Verletzung gesetzlich oder anderweitig normierter Bilanzierungsvorschriften (z. B. des Handels- und Steuerrechts, des Börsenrechts, der Rechnungslegungsstandards etc.) als auch für die Missachtung von Bilanzierungsregeln, die durch unbestimmte Rechtsbegriffe vorgegeben sind (wie z. B. durch die Grundsä...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.7.3.3 Verletzung der Offenlegungspflicht

Rz. 206 § 335 HGB ermöglicht die Erzwingung der Offenlegungspflicht des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und anderer Unterlagen der Rechnungslegung durch Festsetzung eines Ordnungsgeldes. Insoweit kann auf die Ausführungen unter Rz. 127 ff. verwiesen werden. Rz. 207 Für den "PublG-Konzern" findet sich eine entsprechende Regelung in § 21 PublG.mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2 Besondere Bilanzierungsverstöße und ihre Folgen bei allen Kapitalgesellschaften

Rz. 66 Für Kapitalgesellschaften gelten grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften zur Bilanzierung (§§ 238 ff. HGB). Es kann daher hinsichtlich der Bilanzierungsverstöße und ihrer Folgen zunächst auf die Ausführungen unter 2.1 verwiesen werden. Im dritten Buch des HGB (§§ 264 ff. HGB) finden sich jedoch auch ergänzende Vorschriften zur Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaf...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.5 Besondere Bilanzierungsverstöße und ihre Folgen bei Kapitalgesellschaften & Co.

Rz. 173 Seit Einführung des § 335b HGB durch das Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) vom 24.2.2000 gelten die Strafvorschriften der §§ 331 bis 333 HGB, die Bußgeldvorschrift des § 334 HGB sowie die Ordnungsgeldvorschrift des § 335 HGB auch für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB, d. h. für solche, b...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.2.2 Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 265 Legt der Steuerpflichtige seiner Steuererklärung zwar eine Bilanz bei, ist diese jedoch fehlerhaft, so kann ebenfalls eine Schätzung in Betracht kommen. Geschätzt werden darf nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AO aber nur, "soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann". Damit scheidet eine Schätzung zunächst bereits wieder dann aus, w...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 6 Weiterführende Literatur

Coffin, Strategic Finance, 2001, S. 64 ff. Hannon, Strategic Finance,2002, S. 61 f. Hannon, Strategic Finance, 2003, S. 55 ff. Koschtial/Felden/Franceschetti, in Caporarello/Di Martino/Martinez, Smart Organizations and Smart Artifacts – Fostering Interaction Between People, Technologies and Processes, 2014, S. 151 ff. Küting/Dawo/Heiden, Internet und externe Rechnungslegung, Kon...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 4.1 Versagung bzw. Einschränkung des Bestätigungsvermerkes

Rz. 74 Bei prüfungspflichtigen Unternehmen können Verstöße gegen die Buchführungspflicht zu einer Versagung oder zumindest zu einer Einschränkung des Bestätigungsvermerkes führen (§ 322 HGB). Nach § 321 Abs. 2 Satz 1 HGB hat der Abschlussprüfer zu klären, ob "die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Sat...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 5 Die quantitative Konzernabschlussanalyse

Rz. 22 Bevor näher auf die Konzernabschlussanalyse eingegangen wird, werden zunächst die wesentlichen bilanzpolitischen Möglichkeiten bei der Konzernabschlusserstellung mit Fokus auf Konsolidierungsmaßnahmen dargestellt, da diese eine wesentliche Auswirkung auf Positionen in der Konzern-Bilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und damit auf die Bildung von Kennzahlen h...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 1.1 Buchführungsverstöße

Rz. 1 In der Literatur findet sich häufig auch die Bezeichnung "Buchführungsdelikte".[1] Da Fehler in der Buchführung allerdings eine Vielzahl unterschiedlicher Folgen haben können,[2] bei denen es sich nicht nur um strafrechtliche Sanktionen handelt, erscheint die Bezeichnung "Delikt" zu eng. Hier soll daher die weitere Bezeichnung "Buchführungsverstöße" verwandt werden. Rz...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 5.2 Finanzanalyse des Konzerns

Rz. 39 Ziel finanzwirtschaftlicher Analysen des Konzernabschlusses ist die Gewinnung von Informationen über die Kapitalaufbringung (Liquiditäts- und Finanzierungsanalyse) und über die Kapitalverwendung (Vermögens- und Investitionsanalyse). Besonders wichtiges Ziel für interne und externe Adressaten ist die Antwort auf die Frage nach der Liquidität, d. h. nach der Fähigkeit d...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 7 Analyse des Konzernlageberichts und Analyse des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 51a Grundsätzlich gelten die für die Einzelbilanzanalyse beschriebenen Erweiterungen der Analyse[1] auch für die Konzernebene mit Konzernlagebericht und dem integrierten Konzernnachhaltigkeitsbericht. Dies gilt umso mehr, als dass die Befreiungsmöglichkeit eines Tochterunternehmens von der Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich einfacher geht, als von dem Lagebericht....mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.1.2 Steuerhinterziehung

Rz. 23 Nach § 370 Abs. 1 AO macht sich strafbar, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen ande...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.7.4 Verstöße gegen nationale Rechnungslegungsstandards

Rz. 208 Nationale Rechnungslegungsstandards werden derzeit nur von der gemäß § 342q Abs. 1 HGB anerkannten deutschen Standardisierungsorganisation "Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee" (DRSC) gesetzt. Mit der Bekanntmachung der deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) durch den BMJ erlangen die Standards die Qualität von GoB für Konzernunternehmen, nicht aber Ges...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 3.1 Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche

Rz. 68 Eine zivilrechtliche Schadensersatzpflicht bei Buchführungsverstößen kann sich gegenüber Dritten zunächst aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. einem Schutzgesetz ergeben. Danach ist derjenige, der gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt, diesem zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Als Schutzgesetze sind einige der bereits dargestel...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 5.1 Widerlegung der Richtigkeitsvermutung

Rz. 79 Nach § 158 AO sind die Buchführung und die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen, die den Vorschriften der §§ 140-148 AO entsprechen, der Besteuerung zugrunde zu legen, soweit nach den Umständen des Einzelfalles kein Anlass besteht, ihre sachliche Richtigkeit zu beanstanden. Bei formell ordnungsmäßiger Buchführung existiert somit zunächst eine gesetzliche Vermutung auch...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 4.2 Aufbereitung der Konzern-Bilanz

Rz. 17 Die Konzernbilanz im Konzernabschluss sollte aufbereitet werden, damit sinnvolle Kennzahlen im Rahmen der quantitativen Konzernabschlussanalyse ermittelt werden können. Neben den Korrekturen, die für den Einzelabschluss relevant sind, sind vor allem konzernspezifische Korrekturen zu berücksichtigen.[1] Hingewiesen sei an dieser Stelle zusätzlich auf folgende Besonderh...mehr