Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / I. Beratungshilfe

Rz. 92 Das Beratungshilfegesetz gewährt Rechtsuchenden auch Beratungshilfe in den Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind (§ 2 Abs. 2 BerHG).[111] Beratungshilfe wird für die Beratung (nicht nur für eine Erstberatung) und "soweit erforderlich" für eine Vertretung geleistet.[112] Den Begriff der Erforderlichkeit definiert § 2 Abs....mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / B. Gebühren im Beschlussverfahren

Rz. 14 Die Gebühren des Rechtsanwalts für das Beschlussverfahren im ersten Rechtszug richten sich nach Teil 3 Abschnitt 1 VV. Dies ergibt sich aus Vorbemerkung 3.1 Abs. 1 VV. Es entstehen also regelmäßig eine Verfahrens- und Terminsgebühr gemäß Nrn. 3100, 3104 VV. Mit Einverständnis der Beteiligten kann das Arbeitsgericht allerdings gemäß § 83 Abs. 4 S. 3 ArbGG ohne mündlich...mehr

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§ 3 Die Gebühren des RVG / I. Verfahrensgebühr

Rz. 77 Als Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz gemäß Nr. 3100 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,3, soweit nicht einer der Tatbestände der Nr. 3101 VV einschlägig ist und sich die Verfahrensgebühr auf 0,8 reduziert. Rz. 78 Die Verfahrensgebühr erhöht sich für jeden weiteren Auftraggeber gemäß Nr. 1008 VV um 0,3. Allerd...mehr

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Performance Measurement von... / 5 Literaturhinweise

Al-Debei/El-Haddadeh/Avison, Defining the Business Model in the New World of Digital Business, Paper 300, in Proceedings of the Fourteenth Americas Conference on Information Systems, 2008, S. 1-11. Chi/Lu/Zhao/Li, The impacts of digital business strategy on firm performance: The mediation analysis of e-collaboration capability, in International Journal of Information Systems ...mehr

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Supply Chain Controlling: R... / 1.1 Effiziente Supply-Chain-Prozesse

Eine Supply Chain (Lieferkette) besteht aus einem Netzwerk kooperierender Partner und reicht von der Source of Supply bis zum Point of Consumption. Sie umfasst gleichgewichtete Material-, Informations- und Finanzflüsse entlang einer Wertschöpfungskette (Versorgung, Entsorgung, Recycling). Seit geraumer Zeit werden die Beziehungen der Supply-Chain-Akteure untereinander betrac...mehr

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Wirtschaftlicher Arbeitgeber bei konzerninterner internationaler Arbeitnehmerentsendung

Leitsatz 1. Im Falle einer konzerninternen internationalen Arbeitnehmerentsendung wird das aufnehmende inländische Unternehmen zum wirtschaftlichen Arbeitgeber i.S. von § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG, wenn es den Arbeitslohn für die ihm geleistete Arbeit wirtschaftlich trägt, der Einsatz des Arbeitnehmers bei dem aufnehmenden Unternehmen in dessen Interesse erfolgt, der Arbeitnehme...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / VIII. Sitztheorie nach autonomem Recht

1. Grundsätzliche Fortgeltung der Sitztheorie Rz. 30 Für den Bereich, der damit noch der Regelung durch das autonome deutsche internationale Gesellschaftsrecht verblieben ist, ist das Gesellschaftsstatut weiterhin nach der Sitztheorie zu bestimmen. Das Personalstatut der Gesellschaften ist also an den tatsächlichen Sitz der Hauptverwaltung anzuknüpfen. Da sich für die Anknüpf...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / D. Ausgangslage nach nationalem Recht

I. Ausgangslage in Deutschland – Gesellschaftsrecht Rz. 32 Ausdrücklich geregelt ist der Unternehmensvertrag nur im AktG (§§ 291 ff.). Dennoch ist spätestens seit der Supermarkt-Entscheidung des BGH[99] klargestellt, dass Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge auch mit einer abhängigen GmbH geschlossen werden können. Rz. 33 Im Rahmen eines Beherrschungsvertrags wird die a...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / 2. Regelungsspielraum der Mitgliedstaaten bei der Richtlinienumsetzung sowie Ausübung dieses Spielraums im deutschen Recht

Rz. 13 Da die Verschmelzungsrichtlinie das zu beachtende Verfahren detailliert vorschreibt, ist der nationale Umsetzungsspielraum begrenzt. Dem nationalen Gesetzgeber bieten sich gleichwohl Regelungsspielräume, insbesondere beim Schutz der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter sowie bei der Arbeitnehmermitbestimmung. Die den Mitgliedstaaten überlassenen Punkte sollen i...mehr

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England und Wales1 England und Wales sind zwei getrennte Nationen innerhalb des Vereinigten Königreichs, mit einem gemeinsamen Rechtskörper. Der Lesbarkeit wegen wird fortan von Englischem Recht gesprochen.

A. Einführung I. Überblick über das englische Gesellschaftsrecht und die einzelnen Rechtsformen einschließlich Sonder- und Mischformen und deren praktische Bedeutung Rz. 1 Die Rechtsformen von Unternehmen lassen sich wie folgt gruppieren: Rz. 2 Die einfachste wirtschaftliche und rechtliche Einheit stellt der sole trader (Einzelkaufmann) dar, der ein Gewerbe entweder ganz allein...mehr

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Japan / B. Recht der Rechtsträger

Rz. 3 Die Anzahl der Rechtsträger in Japan, die nicht natürliche Personen sind, ist kaum zu überschauen. Ein einheitliches Recht der Rechtsträger, das die Grundlagen sowohl der Rechtsträger des öffentlichen Rechts als auch der Rechtsträger des Zivilrechts regelt, existiert hingegen in Japan ebenso wenig wie in der Bundesrepublik Deutschland. Auch wenn man den Blick lediglich...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / II. Das Eigenkapitalersatzrecht; Recht der Gesellschafterdarlehen

Rz. 169 Das System des festen Stammkapitals bedingt nicht nur eine Absicherung durch Kapitalaufbringungs- und -erhaltungsregeln, sondern erfordert darüber hinaus, dass die Gesellschaft bei Verlust des Haftungsfonds entweder liquidiert oder ihr neues Kapital zugeführt wird. Die Regelungen des Eigenkapitalersatzrechts bzw. des Rechts der Gesellschafterdarlehen dienen der Durch...mehr

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England und Wales1 England ... / a) Recht zur Bevollmächtigung

Rz. 382 Nach dem zwingenden Gesetzesrecht müssen die Satzungen englischer Kapitalgesellschaften die Möglichkeit gewähren, bei der jährlichen Gesellschafterversammlung und bei der Versammlung der Gesellschafter einer Anteilsklasse einen Bevollmächtigten (proxy) zu bestimmen (Sec. 324 CA 2006). Auf die Möglichkeit der Bevollmächtigung ist in der Ladung zur Gesellschafterversam...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 3. Recht zur sofortigen Beschwerde

Rz. 146 Die Beschwerdebefugnis im Rahmen des Eröffnungsverfahrens vor deutschen Gerichten ist in § 34 InsO, Art. 102 § 3 Abs. 1 Satz 3, § 4 Abs. 1 Satz 3 EGInsO geregelt. Nach § 34 Abs. 1 InsO steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde zu, wenn die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt wird. Art. 102 § 3 Abs. 1 Satz 3 EGInsO spricht dem Verwalter eines im Ausland eröffnet...mehr

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Schweden / III. Recht der Vereinigungen

Rz. 6 Gesellschaften und Vereine werden in Schweden unter dem Oberbegriff "Vereinigungen" (associationer) zusammengefasst. Man spricht daher auch eher vom Recht der Vereinigungen als vom Gesellschaftsrecht. Das Gesellschaftsrecht umfasst nur die Gesellschaften im engeren Sinne, wie z.B. die Handelsgesellschaft und die Aktiengesellschaft. Nach schwedischem Verständnis liegt e...mehr

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Festsetzung von Verspätungszuschlägen nach altem Recht

Leitsatz Verschulden des Finanzamts an der verspäteten Abgabe einer Steuererklärung kann zur Rechtswidrigkeit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen führen. Sachverhalt Die Klägerin vermietete seit 1998 in größerem Umfang PKW-Stellplätze und Garagen. Umsatzsteuererklärungen gab sie hierbei nicht ab, da sie davon ausging, hierzu nicht verpflichtet zu sein. Hingegen wurden d...mehr

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England und Wales1 England ... / b) Rechte von Gesellschaftern verschiedener Anteilsklassen (class rights)

aa) Begriff der Anteilsklassen Rz. 271 Die Articles of Association können grundsätzlich Anteile verschiedener Beschaffenheit (Anteilsklassen – class rights) definieren und damit die Rechtspositionen der Gesellschafter unterschiedlich ausgestalten. Rz. 272 Gemeinhin wird unterschieden zwischenmehr

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England und Wales1 England ... / a) Vermögensmäßige und mitgliedschaftliche Rechte

Rz. 267 Das englische Gesellschaftsrecht folgt wie das deutsche Recht dem Trennungsprinzip. Gesellschafter und Kapitalgesellschaft sind separate Rechtsträger. Der Anteil eines Gesellschafters (share) hat nach dem Verständnis des Common Law drei Funktionen:[41]mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / I. Unanwendbarkeit abstrakt-präventiver Gläubigerschutzregeln und von Haftungstatbeständen inländischen Rechts

Rz. 28 Infolge der Verdrängung der Sitz- durch die Gründungstheorie ist das Recht des Sitzstaates in seiner Wächterfunktion über die in seinem Hoheitsgebiet ansässigen Gesellschaften im Hinblick auf schutzwürdige Interessen Dritter, namentlich der Gläubiger, Minderheitsgesellschafter und Arbeitnehmer sowie des Fiskus, stark eingeschränkt.[87] Rz. 29 Aus der Niederlassungsfrei...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Rechte und Pflichten der Gesellschafter

Rz. 154 Die S.L. besteht üblicherweise aus zwei oder mehreren Personen ohne eine nach oben beschränkte Zahl von Gesellschaftern, es sei denn, es handelt sich um eine Einpersonen-S.L., die als solche gegründet wurde oder die nachträglich entstanden ist. Als Gesellschafter einer S.L. kommen sowohl natürliche als auch juristische Personen jedweder Art in Betracht, so dass auch ...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / III. Rechts- und Handlungsfähigkeit

Rz. 73 In manchen Rechtsordnungen ist die Rechtsfähigkeit einer Kapitalgesellschaft nicht allumfassend, sondern weiterhin auf den Gesellschaftszweck beschränkt. Die Geschäftsführung kann die Gesellschaft also nicht bei solchen Rechtsgeschäften vertreten, die nicht vom statutarisch bestimmten Zweck der Gesellschaft gedeckt sind (Handeln ultra vires). Bekannt ist hierfür das a...mehr

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Finnland / 2. Optionsrechte und andere gesonderte Rechte auf Bezug von Aktien

Rz. 71 Neben der Emission von Aktien (vgl. oben Rdn 67) kann die Gesellschaft nach den Vorschriften des 10. Abschnitts OYL Optionsrechte (optio-oikeus) ausgeben, die zu einer Zeichnung neuer Aktien oder eigener Aktien der Gesellschaft gegen Gegenleistung berechtigen. Der Inhaber des Optionsrechts zahlt der Gesellschaft sowohl für sein Recht, Aktien zu zeichnen, als auch für ...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 4. Nachweis der Einbringung einer Sache oder eines Rechts

Rz. 36 Als Nachweis über die Einbringung einer Sache oder eines Rechts dient der Vertrag über die Übertragung bzw. Abtretung einer Sache oder eines Rechts zwischen dem Gesellschafter, der diese einbringt, und der Vorgesellschaft. Wird eine Sache übertragen, ist ein weiterer Nachweis für die erfolgte Übertragung erforderlich. Ein solcher Nachweis kann in Form einer Bestätigun...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / I. Rechte der Gesellschafter

Rz. 60 Die Gesellschafter haben das Recht, Einsicht in das Gesellschafterregister zu nehmen (Art. 710–8 LSC). Sie müssen ihr Einverständnis bei der Übertragung von Anteilen geben (Art. 710–12 LSC). Ferner ernennen und entlassen sie den/die Geschäftsführer (Art. 710–14 LSC) sowie ggf. den/die Kontenkommissar(e) (Art. 710–27 LSC). Ansonsten haben die Gesellschafter selbst ein ...mehr

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Ukraine / V. Anwendung des internationalen Rechts auf die Satzung

Rz. 51 Die Mehrheit der Rechtsnormen zur Gründung und Geschäftstätigkeit der GmbH, zur Bildung der Leitungsorgane, zur Festlegung deren Befugnisse usw. ist zwingend; deren Nichteinhaltung verletzt die öffentliche Ordnung. Die Verträge zwischen den Gesellschaftern dürfen nicht die Bestimmungen der ukrainischen Gesetzgebung oder der Satzung der Gesellschaft ändern oder die Rec...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / e) Rechte und Pflichten der officers

Rz. 130 Die vorgenannten Grundsätze gelten im Wesentlichen entsprechend auch für die officers der corporation.mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 1. Rechte und Pflichten der Gesellschafter

a) Verwaltungsrechte Rz. 64 Die Gesellschafter haben die Entscheidungskompetenz über die Organisationsverfassung der corporation. Sie haben das Recht, die articles of incorporation zu ändern (§ 242(b) DGCL, § 902 CalCC, § 803 NYBCL). Sie sind ferner originär zuständig für den Erlass und die Änderung der bylaws. Zu den weiteren Rechten der Gesellschafter gehören die Wahl und d...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Rechte und Pflichten des Geschäftsführers

a) Gewaltenteilung zwischen Geschäftsführern und Gesellschaftern Rz. 428 Grundsätzlich besitzen die Geschäftsführer eine umfassende Geschäftsführungsbefugnis (Table A, Art. 3 und 4). Dieses Verständnis ist aus dem Fallrecht heraus entstanden. Nach dem Trennungsprinzip haben die englischen Gerichte den Grundsatz entwickelt, dass bei Kapitalgesellschaften eine strikte Trennung ...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 1. Rechte der Gesellschafter

a) Informations- und Überwachungsrecht Rz. 84 Jeder Gesellschafter hat ein gem. Art. L 223–26 Abs. 5 C.com. durch den Gesellschaftsvertrag nicht beschränkbares Informationsrecht über die Angelegenheiten der Gesellschaft, das wie folgt ausgestaltet ist: Rz. 85 Mindestens 15 Tage vor der jährlichen ordentlichen Gesellschafterversammlung müssen gem. Art. L 223–26 Abs. 2, Art. R 2...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Rechte und Pflichten der Gesellschafter

a) Vermögensmäßige und mitgliedschaftliche Rechte Rz. 267 Das englische Gesellschaftsrecht folgt wie das deutsche Recht dem Trennungsprinzip. Gesellschafter und Kapitalgesellschaft sind separate Rechtsträger. Der Anteil eines Gesellschafters (share) hat nach dem Verständnis des Common Law drei Funktionen:[41]mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / F. Einzelne insolvenznahe (Haftungs-)Tatbestände des GmbH-Rechts

Rz. 162 Im Folgenden werden einzelne, besonders bedeutsame Tatbestände des deutschen Rechts nach Maßgabe der in Abschnitt D. (siehe Rdn 40 ff.) dargestellten Kriterien auf ihren insolvenzrechtlichen Gehalt untersucht. Im Falle einer gesellschaftsrechtlichen Qualifikation wird zudem geprüft, ob eine Anknüpfung an den tatsächlichen Verwaltungssitz nach den Kriterien des EuGH z...mehr

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England und Wales1 England ... / b) Rechte des Bevollmächtigten in der Gesellschafterversammlung

Rz. 384 Die Vollmacht führt nicht zu einer Vollvertretung, selbst wenn der vertretene Gesellschafter die Befugnisse des Bevollmächtigten in der Vollmacht oder im Innenverhältnis nicht einschränkt. Die Befugnisse werden in der Praxis meist in die Vollmachtsurkunde selbst aufgenommen (vgl. Table A, Art. 46). Rz. 385 Der Bevollmächtigte hat zwar in der Gesellschafterversammlung ...mehr

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Griechenland / V. Rechtsquellen des EPE-Rechts

Rz. 15 Die Hauptrechtsquelle der EPE ist das kodifizierte Gesetz Νόμος 3190/1955 "Περί ΕτAιρειών Περιορισμένης Ευθύνης" vom 16.4.1955 (Gesetz 3190/1955 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Rgbl. A’ 91), das die Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in das griechische Recht eingeführt hat. Relevant für das EPE-Recht sind auch die Bestimmungen von G. 2190/192...mehr

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Bulgarien / 2. Rechte der Gesellschafter

Rz. 60 Die Rechte der Gesellschafter werden allgemein in Vermögensrechte und immaterielle (persönliche) Rechte eingeteilt. Die Vermögensrechte umfassen das Recht auf Dividende und Liquidationsquote. Die immateriellen Rechte unterteilen sich in:mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 3. Einbringung von Sachen und Rechten

Rz. 34 Eine Einbringung von Sachen und Rechten kann nur erfolgen, wenn der Gesellschaftsvertrag der d.o.o. dies vorsieht, wobei die einzubringenden Sachen und Rechte und auch deren Wert genau anzugeben sind (Art. 388 Abs. 1 ZTD). Bei einer Gründung mit Sacheinlagen oder Sachübernahme muss in der Regel (siehe auch Rdn 35) eine externe Prüfung durch einen unabhängigen vom Geri...mehr

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Serbien / 4. Nachweis der Einbringung einer Sache oder eines Rechts

Rz. 32 Als Nachweis über die Einbringung einer Sache oder eines Rechts dient das Protokoll über die Übertragung bzw. Abtretung einer Sache oder eines Rechts zwischen dem Gesellschafter, der diese einbringt, und der Gesellschaft. Bei beweglichen Sachen ist i.d.R. kein weiterer Nachweis betreffend die tatsächliche Übertragung notwendig. Wird eine unbewegliche Sache übertragen,...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / cc) Exkurs: Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter

Rz. 48 (1) Im vorliegenden Fall steht den Gläubigern der österreichischen GmbH nach § 226 österr. AktG, § 96 Abs. 2 österr. GmbHG, § 3 Abs. 2 EU-VerschG ein Anspruch auf Sicherheitsleistung zu, wenn die weiteren in § 226 österr. AktG genannten Voraussetzungen erfüllt sind und sie den Anspruch binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung geltend...mehr

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England und Wales1 England ... / bb) Rechtsschutz gegen eine Änderung der Rechte von Anteilsklassen

Rz. 274 Mit Zustimmung von 75 % der abgegebenen Stimmen aller Gesellschafter der betroffenen Anteilsklasse in einer Gesellschafterversammlung oder bei einer schriftlichen Beschlussfassung mit Zustimmung von Gesellschaftern, die drei Viertel des Nominalkapitals der Anteilsklasse halten, kann nunmehr nach dem gesetzlichen Regelungsmodell geändert werden. In den Articles dürfen...mehr

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Schweiz / 1. Rechte der Gesellschafter

Rz. 86 Mit dem Gesellschafterstatus sind Vermögens-, Mitgliedschafts- und Schutzrechte verbunden. a) Vermögensrechte Rz. 87 Das wichtigste Vermögensrecht ist das Recht der Gesellschafter auf Dividende, d.h. auf die anteilsmäßige Zuweisung des Gewinns. Ausgeschüttet werden dürfen Dividenden jedoch nur aus dem Bilanzgewinn (Art. 798 OR). Der Bilanzgewinn ist der Jahresgewinn unt...mehr

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Serbien / 3. Einbringung von Sachen und Rechten

Rz. 31 Als Sacheinlage auf das Stammkapital kommt jede nicht in Bargeld bestehende vermögenswerte Einlage auf das Stammkapital einer Gesellschaft in Betracht, insbesondere bewegliche und unbewegliche Sachen, Rechte, bereits erbrachte Arbeit, Dienstleistungen sowie Geschäftsanteile und Aktien (Art. 45 ZPD). Der Wert der Sacheinlage wird durch einen gerichtlichen Sachverständi...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 1. Rechte und Pflichten der Geschäftsführer

Rz. 83 Abgesehen von einer gegenteiligen Bestimmung in der Satzung darf jeder Geschäftsführer alle Handlungen vornehmen, die notwendig oder nützlich für die Erfüllung des Zwecks der Gesellschaft sind, mit Ausnahme derer, welche den Beschlüssen der Gesellschafter vorbehalten sind. Außerdem vertritt jeder Geschäftsführer die Gesellschaft gegenüber Dritten sowie vor Gericht, se...mehr

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Finnland / 3. Andere Rechte

Rz. 56 Aktien einer privaten Aktiengesellschaft gelten als Wertpapiere, obwohl sie nicht nach den Vorschriften des Gesetzes über Handel mit Finanzierungsmitteln öffentlich gehandelt werden (OYL 1:1.2). Es ist auch für die private Aktiengesellschaft möglich, andere Wertpapiere auszugeben. Auch diese dürfen nicht öffentlich gehandelt werden (OYL 1:1.2). Solche anderen Wertpapi...mehr

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Österreich / 1. Rechte der Gesellschafter

a) Vermögensrechte Rz. 120 Jeder Gesellschafter hat ein Recht auf: Daneben können einem Gesellschafter Sonderrechte eingeräumt werden, z.B. ein Rech...mehr

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Finnland / 2. Aktien gleicher Aktiengattung, die verschiedene Rechte gewähren

Rz. 46 Außer in den oben genannten Fällen können die Aktien unterschiedliche Rechte gewähren, ohne dass die Satzung bestimmt, dass sie unterschiedlichen Aktiengattungen angehören (vgl. OYL 3:15.1). Die Unterschiede im buchhalterischen Nennwert der nennwertlosen Aktien führen nicht dazu, dass die Aktien unterschiedlicher Gattung wären.[14]mehr

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Italien / 1. Rechte und Pflichten der Gesellschafter

Rz. 108 Um die GmbH für das tägliche Geschäft vorab zu organisieren, wird in der Gründungsurkunde festgelegt, welche Sachverhalte in die Zuständigkeit der Gesellschafter und welche in die der Geschäftsführer fallen. Die folgenden Bereiche bleiben jedoch zwingend den Gesellschaftern vorbehalten:mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / III. Rechte der Gesellschafter; Gesellschafterversammlung

Rz. 77 Bei Kapitalbeteiligung in Form des Equity Share Capital bestehen die grundlegenden Gesellschafterrechte in Form der Mitwirkung in der Gesellschafterversammlung durch Abstimmung etc., Section 47 (1) CA, sowie der Beteiligung an Gewinnausschüttungen, Section 51 CA. Daneben bestehen ergänzende Rechte wie z.B. folgende:mehr

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Slowenien / 3. Einbringung von Sachen und Rechten

Rz. 36 Eine Einbringung von Sachen und Rechten kann nur erfolgen, wenn der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht und die einzubringenden Sachen und Rechte einschließlich deren Wertes genau bezeichnet werden (Art. 474 Abs. 4 ZGD-1). Soll z.B. eine Immobilie eingebracht werden, müssen auch deren Einrichtung, Material- und Lagerbestand, Ausstattung und Zubehör bezeichnet werden. A...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / III. Rechte des Betriebsrats

Rz. 251 Das Betriebsratsgesetz räumt dem Betriebsrat einige Rechte ein. So hat der Betriebsrat nach Art. 25 ein sog. Beratungsrecht. Dies bedeutet, dass der Unternehmer verpflichtet ist, dem Betriebsrat die Gelegenheit zu geben, bei bestimmten wichtigen sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens ein Gutachten vorzulegen. Diese Angelegenheiten werden in Ar...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / bb) Rechte der Minderheitsgesellschafter

Rz. 93 (1) Den Minderheitsgesellschaftern der übertragenden österreichischen GmbH steht grundsätzlich ein Anspruch auf Überprüfung des Umtauschverhältnisses zu (§§ 225c ff. österr. AktG i.V.m. § 96 Abs. 2 österr. GmbHG, § 3 Abs. 2 EU-VerschG). Die Anfechtung des Verschmelzungsbeschlusses wegen Mängeln der Festlegung des Umtauschverhältnisses ist allerdings – wie im umgekehrt...mehr

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Lettland / 1. Rechte und Pflichten der Gesellschafter

Rz. 43 Die Gesellschafter erhalten durch die Teilnahme an der Gründung der SIA oder dem späteren Erwerb eines Geschäftsanteils Mitgliedschaftsrechte. Hierzu gehören v.a. das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung und die Gewinnbeteiligung (§ 186 Abs. 3 HGB). Zu beachten ist, dass nur vollständig gezahlte Einlagen auf Geschäftsanteile das Stimmrecht gewähren (§ 211 Abs. ...mehr