Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Haftung für Verbindlichkeiten einer Personengesellschaft begründet keine Anschaffungskosten

Leitsatz Das FG Köln entschied, dass allein die Haftung für Verbindlichkeiten einer Personengesellschaft (ausgelöst durch einen Erwerb ihrer Anteile) keine Anschaffungskosten begründet. Sachverhalt Geklagt hatte eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, die im Jahr 2002 von zwei Gesellschaftern gegründet worden war (Anteile von jeweils 50 %). Die Gesellschafter hatten z...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen von PKW an einen "Scheinunternehmer"

Leitsatz An einer eindeutigen und leichten Nachprüfbarkeit im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 2 UStDV fehlt es, wenn mit den vorgelegten Belegen der Anschein einer Abhollieferung erzeugt wird, tatsächlich aber eine Versendungslieferung durchgeführt wurde und insoweit aber z.B. ein CMR-Frachtbrief nicht vorliegt. Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung reicht trotz Bestätigung ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ortsübliche Vergleichsmiete: Keine Ermittlung nach der sog. EOP-Methode

Leitsatz 1. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann nicht auf ­der Grundlage statistischer Annahmen mit der sog. EOP-Methode bestimmt werden (Anschluss an BGH-Rechtsprechung). 2. Lassen sich vergleichbare Objekte nicht finden, muss das Gericht einen erfahrenen und mit der konkreten örtlichen Marktsituation vertrauten Sachverständigen, z.B. einen erfahrenen Makler, beurteilen las...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erlöse aus Mitarbeiterbeteiligungen können Kapitaleinkünfte oder Arbeitslohn sein

Leitsatz Welcher Einkunftsart gehören Veräußerungserlöse aus Mitarbeiterbeteiligungen an? Das FG Düsseldorf geht dieser Frage mit Urteil vom 9.10.2018 nach und führt dabei die Kriterien auf, die zur Abgrenzung von Kapitaleinkünften und Arbeitslohn heranzuziehen sind. Sachverhalt Ein angestellter Manager nahm an einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm seiner Firmengruppe teil un...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Barausgleich bei Aktientausch ist in voller Höhe als Kapitalertrag zu erfassen

Leitsatz Das Finanzgericht Münster urteilte, dass ein im Rahmen eines Aktientauschs gezahlter Barausgleich in vollem Umfang als Kapitalertrag der Abgeltungsteuer unterliegt. Für einen Abzug von anteiligen Anschaffungskosten der hingegebenen Aktien sah das Gericht keinen Raum. Sachverhalt Ein Anleger hielt in seinem Depot insgesamt 2.000 Aktien der amerikanischen Firma M. Zum ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerliste: E-Mail-Adressen

Leitsatz Der Verwalter muss in der Eigentümerliste keine E-Mail-Adressen auflisten. Normenkette WEG § 21 Abs. 4, § 26 Abs. 1 Das Problem Verwalter B teilt den Wohnungseigentümern im Jahr 2012 in der Versammlung unter "Verschiedenes" mit, es solle nochmals versucht werden, von möglichst allen Wohnungseigentümern eine E-Mail-Adresse zu erhalten, sodass unter Verwendung dieser di...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Innerkirchliches Recht

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soweit eine Entscheidung auf einer Auslegung innerkirchlichen Rechts beruht, scheidet eine Prüfung des BFH im Revisionsverfahren aus. Denn bei innerkirchlichen Rechtsnormen handelt es sich weder um Bundesrecht noch um revisibles Landesrecht. Die Feststellungen zum innerkirchlichen Recht gehören wie Feststellung zum ausländischen Recht z...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Regelung durch Bundesrecht oder durch Recht der Europäischen Union

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 1 Abs. 1 Satz 1 AO beschränkt die unmittelbare Geltung der AO auf diejenigen Steuern, die durch Bundesrecht (s. Rz. 10) oder Recht der Europäischen Union (s. Rz. 11) geregelt sind. 1. Regelung durch Bundesrecht Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz für Steuern aus Art. 105 Abs. 1 und Abs. 2 GG. Di...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Ausländisches Recht

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auf die Verletzung von ausländischem Recht, dazu gehören nicht nur die positiven Rechtsnormen, sondern auch die Handhabung in Rechtsprechung und Rechtlehre, kann die Revision nicht gestützt werden; ausländisches Recht ist also mangels Auslegungskompetenz nicht revisibel (allg. Ansicht s. BFH v. 06.03.1996, II R 102/93, BStBl II 1996, 396...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Geschäftsfähigkeit nach bürgerlichem Recht

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 AO sind natürliche Personen, die nach bürgerlichem Recht geschäftsfähig sind, zur Vornahme von Verfahrenshandlungen fähig. Der bürgerlich-rechtliche Begriff der Geschäftsfähigkeit bedeutet die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte mit rechtlicher Wirkung vorzunehmen. Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das bürgerliche Recht ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Ungewissheit über anzuwendendes Recht (§ 165 Abs. 1 Satz 2 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 165 Abs. 1 Satz 2 AO erweitert die Möglichkeit, Steuern vorläufig festzusetzen, auf Tatbestände, die eine rechtliche Ungewissheit zum Inhalt haben. 1. Ungewissheit über Verträge mit anderen Staaten (§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AO) Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die vorläufige Festsetzung einer Steuer ist auch dann zulässig, wenn si...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Vereinbarkeit mit einfachgesetzlichem Recht (§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO)

Tz. 14a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Möglichkeit, eine Steuer nach § 165 Abs. 1 Satz 1 AO vorläufig festzusetzen, wird durch § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO auf die Fälle erweitert, in denen wegen der Auslegung eines Steuergesetzes, d. h. wegen einer einfachgesetzlichen Rechtsfrage, ein Verfahren beim BFH anhängig ist. Wann § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO angewendet werden ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Regelung durch das Recht der Europäischen Union

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 1 Abs. 1 Satz 1 AO ordnet an, dass die Steuern durch das Recht der EU "geregelt" sein müssen. Es kommt – wie bei dem Merkmal "Regelung durch Bundesrecht" – lediglich darauf an, ob eine Regelung tatsächlich vorliegt, nicht dass die EU über eine entsprechende Regelungskompetenz verfügt (vgl. Musil in HHSp, § 1 AO Rz. 33; Seer in Tipke/K...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Grundsatz: Recht auf Anhörung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 91 Abs. 1 Satz 1 AO stellt den Grundsatz auf, dass vor Erlass eines Verwaltungsakts, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, diesem Gelegenheit gegeben werden soll, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Durch Verwendung des Wortes "soll" bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass die Gewährung des rechtlic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht (§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Steuerbescheid kann auch dann für vorläufig erklärt werden, wenn die Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Verfahrens (Musterprozess) beim EuGH, dem BVerfG oder einem obersten Bundesgericht ist, nicht aber beim EGMR (Seer in Tipke/Kruse, § 165 AO Rz. 15 m. w. N.). Diese Regelung dient vor allem ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 32f Recht auf Berichtigung und Löschung, Widerspruchsrecht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541). § 32f Abs. 1 AO bestimmt in Abweichung von Art. 16 DSGVO, dass das Recht der betroffenen Person auf Berichtigung oder Vervollständigung zu ihr gespeicherter Daten gegenüber einer Finanzbehörde dann nicht besteht, soweit die Dat...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Inanspruchnahme von Rechts- und Amtshilfe durch inländische Finanzbehörden

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 117 Abs. 1 AO regelt ausschließlich die Inanspruchnahme von zwischenstaatlicher Rechts- und Amtshilfe durch die inländischen Finanzbehörden. Die Regelung bedeutet eine Ausweitung der Befugnisse der Finanzbehörden, deren Tätigkeit ansonsten nur Auswirkungen innerhalb des Geltungsbereichs der AO haben kann. Für die Inanspruchnahme der zw...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 20 Recht zur Ablehnung der Berufung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 20 FGO begründet die Möglichkeit, ausnahmsweise die Berufung zum Amt des ehrenamtlichen Richters abzulehnen. Die Vorschrift geht davon aus, dass die Übernahme des Amtes als ehrenamtlicher Richter zu den staatsbürgerlichen Pflichten gehört, deren Erfüllung grundsätzlich nicht abgelehnt werden kann. Ob die Berufung eines Widerstrebenden ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Die Veräußerung hindernde Rechte (§ 771 ZPO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soweit § 262 Abs. 1 Satz 1 AO auf die dem Dritten zustehenden "die Veräußerung hindernden Rechte" Bezug nimmt, stimmt die Vorschrift inhaltlich mit § 771 ZPO überein. § 771 ZPO Drittwiderspruchsklage (1) Behauptet ein Dritter, dass ihm an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht zustehe, so ist der Widers...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Durchführung von Rechts- und Amtshilfe durch inländische Finanzbehörden

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 117 Abs. 4 AO betrifft die Durchführung der Rechts- und Amtshilfe durch die deutschen Finanzbehörden. Entsprechend § 114 AO richtet sich diese nach dem für die ersuchte Behörde geltenden Recht. Es wird klargestellt, dass dabei von dem Steuerbegriff i. S. des § 3 Abs. 1 AO ausgehend die Befugnisse der Finanzbehörden sowie die Rechte und...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 262 Rechte Dritter

Schrifttum Lemaire, Rechte Dritter in der Zwangsvollstreckung, AO-StB 2005, 183. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift hat den Schutz Dritter zum Ziel, deren Rechte durch die Zwangsvollstreckung gegen den Vollstreckungsschuldner betroffen sind. Sie regelt, in welchen Fällen und in welcher Form der Dritte Einwendungen gegen die Vollstre...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 117 Zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen

Schrifttum Krabbe, Das EG-Amtshilfegesetz, RiW 1986, 126; Werra, Die Grenzen der zwischenstaatlichen Rechtshilfe in Steuersachen, BB 1988, 1160; Brenner, Internationale Steuerauskünfte und Rechtsschutz, FR 1989, 236; Heidner, Die Spontanauskunft als zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen, DStR 1989, 526; Carl/Klos, Rechtschutzprobleme bei steuerlichen Spontanaus...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Begriff der Rechts- und Amtshilfe

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Gegensatz zu § 111 AO spricht § 117 AO von Rechts- und Amtshilfe. Die beiden Bestimmungen lassen jedoch erkennen, dass trotz der fehlenden Übereinstimmung hinsichtlich der verwendeten Begriffe insoweit keine tatsächliche Unterscheidung beabsichtigt ist. Die Abgrenzung von Rechts- und Amtshilfe ist umstritten und keinesfalls einheitlic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Haftung kraft außersteuerlichen Rechts

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Beruht die Haftung auf außersteuerlichen Gesetzen, richtet sich die Zulässigkeit des Erlasses eines Haftungsbescheids danach, ob diese Haftungsansprüche nach dem für sie maßgebenden Recht verjährt sind (§ 191 Abs. 4 AO). Wegen der infrage kommenden außersteuerlichen Haftungstatbestände s. vor §§ 69 bis 71 AO Rz. 5 ff. Wird z. B. ein aus...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Leistung von Rechts- und Amtshilfe durch inländische Finanzbehörden

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 117 Abs. 2 und 3 AO befassen sich mit der Leistung zwischenstaatlicher Rechts- und Amtshilfe zugunsten ausländischer Behörden bzw. Gerichte. Soweit innerstaatlich anwendbare völkerrechtliche Vereinbarungen bestehen, wird die Hilfe nach Maßgabe dieser Vereinbarungen geleistet (§ 117 Abs. 2 AO). Auch die Frage, ob und inwieweit die deutsc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Revision zur Fortbildung des Rechts

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. FGO ist die Revision auch zuzulassen, wenn dies zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist. Dieser – obwohl gesetzlich eigenständig ausgestaltete – Revisionsgrund ist ein spezieller Fall der grundsätzlichen Bedeutung. § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ist damit gegenüber der Generalklausel in § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 399 Rechte und Pflichten der Finanzbehörde

A. Finanzbehörde als Staatsanwaltschaft Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Rahmen der ihr durch § 386 Abs. 2 AO eingeräumten Ermittlungskompetenz hat die Finanzbehörde die Rechte und Pflichten, die der Staatsanwaltschaft im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zustehen. Das heißt, dass die Finanzbehörde im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren die Aufgaben der St...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO Vorbemerkungen über die Rechtsentwicklung und die Grundzüge des ab 01.01.1966 geltenden Rechts

Schrifttum Sunder-Plassmann in HHSp, Einf. FGO, Rz. 8 ff.; Lüke, Grundsätze des Verwaltungsprozesses, JuS 1961, 41; Tipke, Die Steuerrechtsordnung Band I, 2. Aufl. 2000; Bartone, Gesellschafterfremdfinanzierung, Bielefeld 2001; Brandt, Steuerrechtsschutz durch den EuGH, AO-StB 2002, 236 (Teil 1) und 281 (Teil 2); Brandt, Steuerrechtsschutz durch Verfassungsbeschwerde, AO-StB 2002,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 255 Vollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Vollstreckung gegen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Sie folgt dem Gedanken, dass zwischen staatlichen Behörden auftretende Meinungsverschiedenheiten möglichst einvernehmlich ausgeräumt werden sollen. Bei den unter § 255 Abs. 1 Satz 2 AO fallenden juristischen Personen de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Entstehung des Anspruchs, Rechte des Neuberechtigten

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Abtretung wird erst wirksam, wenn sie nach Entstehung des Anspruchs angezeigt wird (§ 46 Abs. 2 AO). Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bzw. eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung dürfen erst nach Entstehung des Anspruchs erlassen werden (§ 46 Abs. 6 AO). Maßgeblich ist der Entstehungszeitpunkt nach § 38 AO i. V. m. § 37 Abs...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 13 Rechts- und Amtshilfe

Schrifttum Sachs (Hrsg.), GG, 8. Aufl. 2018. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 13 FGO stellt eine einfachgesetzliche Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Rechts- und Amtshilfegebotes dar (Art. 35 Abs. 1 GG), wonach sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe leisten. Rechtshilfe betrifft Akte der Gerichtsbarkeit, z. B. richterlich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 402 Allgemeine Rechte und Pflichten der Finanzbehörde

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 386 AO regelt unter welchen Voraussetzungen die Finanzbehörde das Ermittlungsverfahren selbstständig führen kann. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor oder ist das hat Verfahren nach § 386 Abs. 4 AO an die Staatsanwaltschaft übergegangen, hat die sonst zuständige Finanzbehörde die Rechte und Pflichten, die den Behörden des Polizeidie...mehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / II. Anzahl der Anrechte

1. Überblick Bewertet wird jedes Anrecht, das verfahrensgegenständlich war. Aus den Gesetzesmaterialien[1] ergibt sich, dass die Formulierung im ursprünglichen Referentenentwurf "für jedes auszugleichende Anrecht" in "für jedes Anrecht" geändert worden ist. Daraus folgt, dass nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich jedes verfahrensgegenständliche Anrecht bei der Bestim...mehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / 1. Überblick

Bewertet wird jedes Anrecht, das verfahrensgegenständlich war. Aus den Gesetzesmaterialien[1] ergibt sich, dass die Formulierung im ursprünglichen Referentenentwurf "für jedes auszugleichende Anrecht" in "für jedes Anrecht" geändert worden ist. Daraus folgt, dass nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich jedes verfahrensgegenständliche Anrecht bei der Bestimmung des Ver...mehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / VIII. Auskunft

Isolierte Auskunftsverfahren sind selten. Wenn solche Verfahren vorkommen, sind sie mit 500,00 EUR zu bewerten. Soweit die Auskunft im Rahmen eines Ausgleichsverfahrens geltend gemacht wird, dürfte sie wohl nicht werterhöhend zu berücksichtigen sein, da insoweit wirtschaftliche Identität mit dem Hauptanspruch besteht. Rechtsprechung ist hierzu nicht bekannt.mehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / 1

Der Wert eines Verfahrens über den Versorgungsausgleich richtet sich nach § 50 FamGKG, unabhängig davon, ob es sich um ein isoliertes Verfahren handelt oder um eine Folgesache im Verbund (§ 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG). Die Vorschrift des § 50 FamGKG ist mit dem FG-ReformG zum 1.9.2009 in Kraft getreten und beschäftigt nach wie vor die Rechtsprechung. Der nachfolgende Beitrag soll...mehr

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zfs 10/2018, Verwertung von... / 2 Aus den Gründen:

"… Das angefochtene Urteil hält revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung des BG unterliegt die vom Kl. vorgelegte Videoaufzeichnung keinem Beweisverwertungsverbot." 1. Im Ergebnis zutreffend ist das BG allerdings davon ausgegangen, dass die streitgegenständliche Videoaufzeichnung nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig is...mehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / VI. Anpassungsverfahren nach §§ 33, 34 VersAusglG

Auch wenn Anpassungsverfahren nach §§ 33, 34 VersAusglG "verkappte" Unterhaltsverfahren sind, richtet sich die Bewertung auch hier nach § 50 FamGKG.[22] Maßgebend ist auch hier das dreifache Nettoeinkommen beider Eheleute. Beispiel (Anpassungsverfahren nach §§ 33, 34 VersAusglG): Die Ehefrau beantragt nach § 33 VersAusglG die Aussetzung der Kürzung ihrer Versorgungsleistungen ...mehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / 3. Ost- und Westanwartschaften

Haben die Eheleute sowohl Ost- als auch Westanwartschaften beim selben Rententräger erworben, sind diese Anrechte gleichwohl gesondert zu bewerten, zumal sie gesondert zu berechnen sind und gesondert darüber zu entscheiden ist.[7] Beispiel (Ost- und Westanrechte): Beide Eheleute haben jeweils gesetzliche Anrechte beim Rententräger Ost und West; der Ehemann hat darüber hinaus a...mehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / IV. Kein Abzug von Kinderfreibeträgen

Unabhängig davon, ob man im Rahmen der Ehesache (§ 43 Abs. 1 FamGKG) bei der Wertfestsetzung vom dreifachen Nettoeinkommen der Eheleute Kinderfreibeträge abzieht oder nicht,[19] ist dies jedenfalls beim Versorgungsausgleich nicht zulässig. Hier ist das dreifache Nettoeinkommen ohne Abzug von Kinderfreibeträgen maßgebend.[20] Beispiel (kein Abzug von Kinderfreibeträgen): Das mo...mehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / V. Mindestwert

Der Mindestwert beträgt nach § 50 Abs. 1 S. 2 FamGKG 1.000,00 EUR. Dieser Wert kommt nur dann zum Tragen, wenn die Summe aller prozentual errechneten Werte unter 1.000,00 EUR liegt. Der Mindestwert gilt nicht etwa für jedes Anrecht gesondert. Beispiel (Mindestwert): Das beiderseitige Nettoeinkommen der Eheleute beträgt 1.000,00 EUR. Beide Ehegatten haben jeweils eine gesetzlic...mehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / 2. Keine Begrenzung

Eine Begrenzung oder ein Höchstwert ist nicht vorgesehen.[2] Allerdings war im ersten Referentenentwurf noch eine Kappungsgrenze von 5.000,00 EUR beabsichtigt. Dieser Betrag war als Höchstwert gedacht, falls die Kumulation mehrerer Anrechte einen höheren Betrag ergeben sollte. Dieser Höchstwert ist dann im Rahmen der Überarbeitung des Gesetzesentwurfes wieder verworfen worde...mehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / III. Bewertungszeitpunkt

Maßgebender Bewertungszeitpunkt ist nach § 34 FamGKG der Zeitpunkt der Antragstellung. Das dreifache Nettoeinkommen der Eheleute ist zu diesem Zeitpunkt zu bewerten. Im Falle eines Scheidungsverbundverfahrens ist der Zeitpunkt maßgebend, an dem der Scheidungsantrag eingereicht worden ist.[18] Zwar bedarf es für den Versorgungsausgleich, soweit der Wertausgleich bei der Scheid...mehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / I. Die gesetzliche Regelung

Nach § 50 Abs. 1 S. 1, 1. Var. FamGKG ist für Versorgungsausgleichssachen – mit Ausnahme der Ausgleichsansprüche nach der Scheidung – ein Regelwert von 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Eheleute anzusetzen. Insoweit ist es unerheblich, ob das Verfahren isoliert oder als Folgesache geführt wird oder als späteres Abänderungsverfahren. Für Ansprüche nach der Scheidung i...mehr

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FF 10/2018, Versorgungsausg... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller begehrt die Abänderung einer Altentscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer "Totalrevision" nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. [2] Die am 26.5.1966 geschlossene Ehe des 1943 geborenen Antragstellers mit der früheren Ehefrau wurde auf den am 22.6.1995 zugestellten Scheidungsantrag mit Urteil des Amtsgerichts vom 7.1.1998 rechtskräftig geschieden. Der...mehr

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zerb 10/2018, Vererblichkei... / Aus den Gründen

Die zulassige Revision der Klagerin hat Erfolg. Sie fuhrt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zuruckweisung der Berufung der Beklagten und damit zur Wiederherstellung des klagezusprechenden Ersturteils. I. (...) II. Das Berufungsurteil halt den Angriffen der Revision nicht stand. 1. Zutreffend haben die Vorinstanzen im Ergebnis die Zulassigkeit der Klage bejaht (...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 58 Prozessfähigkeit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 58 FGO regelt die prozessuale Geschäftsfähigkeit (Prozessfähigkeit) und knüpft insoweit an die Geschäftsfähigkeit nach bürgerlichem Recht an (§ 58 Abs. 1 FGO). Das gilt gem. § 79 AO auch für die Fähigkeit, gegenüber den Finanzbehörden im Verwaltungsverfahren Willens- und Wissenserklärungen rechtswirksam abzugeben und entgegenzunehmen. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 392 Verteidigung

Schrifttum Hild/Hild, Verteidigung in Steuerstrafverfahren, BB 1999, 343; Burkhard, Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers im Steuerstrafverfahren, DStZ 2000, 850; Burkhard, Probleme mit dem Akteneinsichtsrecht im Steuerstrafverfahren, DStR 2002, 1794; Viertelhausen, Akteneinsicht in das Fallheft im Besteuerungs- und im Steuerstrafverfahren? wistra 2003, 409; Müller, Akteneins...mehr

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FF 10/2018, FF, 10/2018 / Internationales

EuGH, Urt. v. 7.6.2018 – Rs. C-83/17: KP ./. LO 1. Art. 4 Abs. 2 HUnthP ist dahin auszulegen, dass – der Umstand, dass der Staat des angerufenen Gerichts jenem entspricht, in dem die berechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, der Anwendung dieser Bestimmung nicht entgegensteht, wenn durch die in dieser Bestimmung vorgesehene subsidiäre Anknüpfungsregel ein anderes R...mehr

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zfs 10/2018, Umfang der pas... / 2 Aus den Gründen:

"… II. 1. Der erstmals im Revisionsrechtszug gestellte Antrag auf Feststellung einer Verpflichtung der Bekl., das Schadenabwicklungsunternehmen anzuweisen, dem Kl. tarifgemäßen Deckungsschutz für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen das Energieunternehmen zu gewähren, ist (…) unzulässig." a) Im Allgemeinen ist es nicht gestattet, im Revisionsrechtszug die Klage zu ändern (...mehr