Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Versagung rechtlichen Gehörs

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Recht auf Gehör beinhaltet das Recht der Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren, sich vor Erlass der Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern. Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Begriff

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff des Verfügungsberechtigten knüpft an den dem bürgerlichen Recht entnommenen Begriff der Verfügung an. Im Gegensatz zum sog. (schuldrechtlichen) Verpflichtungsgeschäft wirkt die (dingliche) Verfügung unmittelbar auf die rechtliche Zuordnung eines Gegenstandes ein. In diesem Sinn ist Verfügung insbes. die Übereignung bewegliche...mehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / 5. Anrechte ohne Ehezeitanteil

Umstritten ist, ob und ggf. wie Anrechte zu bewerten sind, bei denen sich herausgestellt hat, dass in der Ehezeit keine Anrechte erworben worden sind, etwa weil die Wartezeit noch nicht erfüllt, das ermittelte Anrecht noch nicht unverfallbar ist oder während der Ehezeit nichts mehr eingezahlt worden ist. Eine Auffassung[14] will solche Anrechte bei der Bewertung außer Ansatz ...mehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / 4. Volle Bewertung auch bei unterbliebenem Ausgleich

Da es nicht auf die auszugleichenden Anrechte ankommt, sondern auf die verfahrensgegenständlichen Anrechte, ist es unerheblich, ob ein Ausgleich durchgeführt worden ist. Daher ist das dreifache Nettoeinkommen je Anrecht auch in den Fällen einer "negativen Feststellungsentscheidung" (§ 224 Abs. 3 FamFG) maßgebend, also wenn es nicht zum Ausgleich kommt. Das gilt unabhängig da...mehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / VII. Billigkeitsklausel

Nach § 50 Abs. 3 FamGKG kann von den Regelwerten abgewichen werden, wenn diese unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls unbillig wären. Das Gericht kann dann sowohl einen höheren als auch niedrigeren Wert festsetzen (§ 50 Abs. 3 FamGKG). So kann eine Abweichung nach oben gerechtfertigt sein, wenn das Verfahren erhebliche Bedeutung hatte, besonders umfangreich oder ...mehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / IX. Teil- und Zwischenvergleiche

Soweit Teil- oder Zwischenvergleiche geschlossen werden, berührt dies den Verfahrenswert nicht, da dieser sich nach dem Wert aller Anrechte richtet. Für den Gegenstandswert der Einigungsgebühr der Anwälte sind Teil- oder Zwischeneinigungen dagegen von Bedeutung. Der Gegenstandswert der Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV RVG) richtet sich dann nämlich nur nach dem Wert der Anrechte...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Ausländische Gesellschaften

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen der Frage der Haftung der Gesellschafter von Gesellschaftenausländischen Rechts kommt es darauf an, welches Recht anzuwenden ist. Dies richtet sich nach zwischenstaatlichen Vereinbarungen (zu einer Inc. US-amerikanischen Rechts s. BGHv. 05.07.2004, II ZR 389/02, BB 2004, 186). Sind solche nicht vorhanden, richtet sich die Haftung ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Verfassungsbeschwerde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG i. V. m. §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. BVerfGG)

Tz. 59 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 90 Abs. 1 BVerfGG ist jedermann berechtigt, gegen Grundrechtsverletzungen oder Verletzung der grundrechtsgleichen Rechte aus Art. 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103, 104 GG durch Akte der öffentlichen Gewalt nach Erschöpfung des vorgesehenen Rechtsweges binnen Monatsfrist Verfassungsbeschwerde zum BVerfG zu erheben. Akte der öffentliche...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 78 Akteneinsicht

Schrifttum Paetsch, Persönliche Akteneinsicht durch die Beteiligten im Revisionsverfahren?, DStZ 2007, 79; Bartone, Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Finanzprozess – Eine Zusammenstellung der jüngeren BFH-Rechtsprechung, AO-StB 2011, 179. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 78 FGO regelt das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten. Es ist Ausfluss des grundrechts...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Einwendungen der Realgläubiger (§ 294 Abs. 2 AO)

Rz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 294 Abs. 2 AO stellt klar, dass die Früchte trotz der Pfändungsmöglichkeit weiter im Rahmen des unbeweglichen Vermögens haften. Drittwiderspruchsklage gemäß § 262 AO kann erheben, wer gegenüber dem Pfändungspfandrecht ein vorrangiges Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück erhebt. Statt einer Drittwiderspruchsklage kann der Realgläub...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Lohaus, Zur außerbetrieblichen Sphäre der Kap-Ges, StuW 1989, 358; Schuck, Veranlassung und Privatsphäre im KSt-Recht, FR 1992, 537; Thiel/Eversberg, Die Privatsphäre der Kap-Ges – Das Atlantis des Körperschaftsteuerrechts, DStR 1993, 1881; Jost, Außerbetriebliche Sphäre der KapGes, DB 1994, 910; Rüd, Kap-Ges und Liebhaberei, DStR 1994, 1874; Weber-Grellet, Das Gestüt im KSt-Rech...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 36 Pfleges... / 2.2 Häusliche Pflege

Rz. 11 Die häusliche Pflegehilfe und deren Erbringung durch geeignete Pflegekräfte setzte mit Einführung des PflegeVG zunächst die Existenz eines Haushalts voraus, in dem der Pflegebedürftige gepflegt wird. Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1.1.2017 hat hier nichts geändert. Das konnte sowohl der eigene als auch ein anderer, frei gewählter Haushalt sei...mehr

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zfs 10/2018, Keine Einwilli... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Zu Unrecht hat das BG die Feststellungsklage des Kl. zu 2 in vollem Umfang als zulässig behandelt. (…) Die Feststellungsklage des Kl. zu 2 ist nur teilweise zulässig." a) Zu Recht hat das BG die Feststellungsklage des Kl. zu 2 als zulässig angesehen, soweit sie darauf gerichtet ist, den ungekündigten Fortbestand der Versicherung mit der Endziffer 71 festzustellen. Ein r...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Eigene Rechtsbehelfsbefugnis

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die gegenüber dem Stpfl. eingetretene Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung muss ferner gegen sich gelten lassen, wer in der Lage gewesen wäre, den gegen den Stpfl. erlassenen Bescheid als dessen Vertreter oder Bevollmächtigter oder kraft eigenen Rechts anzufechten. Die Aufzählung ist abschließend. Ausschlaggebend ist allein die während...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Anwendungsfälle

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Pächter, auch der langjährige, ist regelmäßig kein wirtschaftlicher Eigentümer (RFH v. 02.09.1939, RStBl 1940, 322; RFH v. 12.05.1938, RStBl 1938, 524: Wassernutzungsrecht). Deshalb war beispielsweise auch ein Mineralgewinnungsrecht i. S. des § 100 Abs. 2 BewG – soweit das Verfügungsrecht des Grundeigentümers nicht durch bergrechtli...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 83 Beweistermin; Teilnahme

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 83 Satz 1 FGO sind die Beteiligten von allen Beweisterminen zu benachrichtigen und können der Beweisaufnahme beiwohnen. Beweistermin ist entweder die mündliche Verhandlung (§ 90 Abs. 1 FGO) oder der Termin vor dem beauftragten Richter (§ 81 Abs. 2 FGO) oder dem um Rechtshilfe ersuchten (auswärtigen) Gericht (§ 81 Abs. 2 FGO) und s...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Ausreichen einer objektiven Rechtsverletzung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der Frage, ob das Urteil der Vorinstanz auf einer Rechtsverletzung beruht, ist nicht darauf abzustellen, ob die Vorinstanz in der Handhabung subjektiv fehlerhaft entschieden hat, sondern ob das vorinstanzliche Urteil objektiv mit dem geltenden Recht in Einklang steht. Die Nachprüfung eines Urteils auf seine objektive Richtigkeit hin...mehr

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FF 10/2018, Abänderung des ... / 1 Gründe:

[1] I. Auf den am 5.6.1992 zugestellten Antrag wurde die am 15.8.1975 geschlossene Ehe der Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) und des Antragsgegners (im Folgenden: Ehemann) durch Urteil des Familiengerichts vom 17.10.1994 geschieden und der Versorgungsausgleich nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht durchgeführt. Während der Ehezeit (1.8.1975 bis 31.5.1992; §§ 1587 ...mehr

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AGS 10/2018, Plath, DSGVO/BDSG – Kommentar zu DSGVO, BDSG und den Datenschutzbestimmungen des TMG und TKG

3. neu bearbeitete Aufl., 2018. Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln. XXV, 1500 S., 159,00 EUR Der ganz überwiegend von anwaltlichen Praktikern und Experten im IT- und Datenschutzrecht verfasste Plath enthält wie bisher die Kommentierungen zur DSGVO und zum BDSG in einem Band. Im Vordergrund steht entsprechend dem Anwendungsvorrang des europäischen Rechts die Kommentierung der DSGVO...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Grundsätzliche Bedeutung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzliche Bedeutung i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO hat nach st. Rspr. eine Rechtssache dann, wenn eine Rechtsfrage zu entscheiden ist, an deren Beantwortung ein allgemeines Interesse besteht, weil ihre Klärung das Interesse der Allgemeinheit an der Fortentwicklung und Handhabung des Rechts berührt. Es muss sich um eine aus rechts...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Korrektur im Hinblick auf die EuGH-Rechtsprechung

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Beruht ein Steuerverwaltungsakt auf einer Norm, die im Widerspruch zum Europarecht steht, gibt es keine europarechtliche Ermächtigungsnorm für die Änderung des betroffenen Verwaltungsakts. Nach der Rechtsprechung des EuGH richtet sich die Änderung vielmehr nach dem jeweiligen nationalen Verwaltungsrecht der EU-Mitgliedstaaten (EuGH v. 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 2 Abs. 1 AO soll klarstellen, dass "völkerrechtliche Vereinbarungen, soweit sie innerstaatliches Recht geworden sind, Vorrang vor den innerstaatlichen Steuergesetzen haben und deshalb allein durch spätere innerstaatliche Gesetze nicht abgeändert werden können" (BT-Drs. 7/4292, 15). Dieses Ziel kann durch § 2 Abs. 1 AO indessen nicht er...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Sachaufklärung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Einspruchsbehörde prüft die Recht- und Zweckmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts im vollen Umfang. Auch der Sachverhalt unterliegt damit der vollständigen Nachprüfung. Auch im Einspruchsverfahren hat die Finanzbehörde den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln (§ 88 AO, dazu § 367 Abs. 2 Satz 2 AO). Neben dem Amtsermittlungsg...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsfolgen der Verjährung (§ 169 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 AO)

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rechtsfolgen des Ablaufs der Festsetzungsfrist ergeben sich aus deren Rechtsnatur als Erlöschensgrund. Sie wirken formell- (§ 169 Abs. 1 Satz 1 und 2 AO) und materiellrechtlich (§ 47 AO). Der Ablauf der Festsetzungsfrist ist von Amts wegen zu beachten (BFH v. 07.02.2002, VII R 33/01, BStBl II 2002, 447). Im Fall der Gesamtschuldners...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Grundsätzliche Zielsetzung der Regelung

Tz. 4 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die unter § 8 Abs 2 KStG fallenden Kö können nur Eink aus Gew haben. Andere Eink-Arten sind ges ausgeschlossen. Sinn der Regelung des § 8 Abs 2 KStG ist es, den dem ESt-Recht innewohnenden Dualismus der Einkünfteermittlung für die in § 1 Abs 1 Nr 1 KStG genannten Kö auszuschließen. Der Gesetzgeber will damit – wie bereits zuvor RFH und BFH (da...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 84 Zeugnisverweigerungsrecht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch im Finanzprozess haben die Zeugen das Recht in den gesetzlich bestimmten Fällen (§§ 101 bis 103 AO) das Zeugnis zu verweigern und sind vor der Vernehmung hierüber zu belehren (§ 84 Abs. 1 FGO i. V. m. § 101 Abs. 1 Satz 2 AO). Die sinngemäße Geltung der §§ 101 bis 103 AO – und nicht der Regelung in den §§ 383 bis 385 ZPO – erklärt si...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Europarecht

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Recht der EU (Unionsrecht/Europarecht, insbes. EUV und AEUV) leitet sich auch aus völkerrechtlichen Verträgen ab. Gleichwohl fallen sie nicht in den Anwendungsbereich von Art. 59 Abs. 2 GG und § 2 Abs. 1 AO, da Art. 23 Abs. 1 GG als insoweit speziellere Regelung eingreift. Das Europarecht stellt eine autonome, supranationale Rechtsor...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Gesetzliche Vertreter juristischer Personen

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Juristische Personen sind Gebilde, die die Rechtsordnung mit der Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, ausgestattet hat (Rechtsfähigkeit). Hierzu gehören insbes. die AG, KGaA, GmbH, Genossenschaft, der rechtsfähige Verein, Versicherungsverein aG, die rechtsfähige Stiftung (Vermögensmasse) sowie Körperschaften, Anstalten un...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 321 Vollstreckung in andere Vermögensrechte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 857 ZPO. S. Abschn. 42 Abs. 3 VollstrA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Betroffen ist die Vollstreckung in Vermögensrechte, die nicht Gegenstand der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen (§ 322 AO) sind, ausgenommen bewegliche Sachen (§§ 286ff. AO), Geldforderungen (§§ 309 bis 317 AO) und ...mehr

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AGS 10/2018, Anlass zur Ant... / 1 Aus den Gründen

1) Zu Recht ist das LG zunächst davon ausgegangen, dass im Rahmen der Billigkeitsentscheidung des § 91a ZPO auch die Wertungen des § 93 ZPO berücksichtigt werden können. Bei der vorzunehmenden summarischen Prüfung der Rechtslage sind nämlich vor allem die allgemeinen Grundgedanken des Kostenrechts heranzuziehen. Sie ergeben sich aus §§ 91 ff. ZPO, so dass insbesondere derjen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Unter Pflegschaft stehende Personen und Ausländer

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter den Voraussetzungen des § 1896 BGB kann für einen Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer anderen Behinderung seine Angelegenheiten nicht selbst besorgen kann, ein Betreuer bestellt werden. Diese Personen sind, soweit nicht § 104 Nr. 4 BGB zutrifft (s. Rz. 3), geschäftsfähig. Soweit dies zu Abwendung eine...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Duldung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die kraft Gesetzes zur Duldung der Vollstreckung Verpflichteten können, soweit überhaupt ein Duldungsbescheid notwendig ist (s. § 77 AO Rz. 3), aufgrund eines Duldungsbescheids in Anspruch genommen werden. Anwendungsfälle finden sich z. B. in den §§ 263 bis 265 AO und in § 323 AO. Bereits zur Geltendmachung der Gläubigerrechte nach dem A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Buchführungspflichtige Körperschaften

Tz. 7 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach § 8 Abs 1 KStG ist das Einkommen der Kö ausgehend von der Summe der Eink aus den sieben Einkunftsarten (s § 2 Abs 1 EStG) zu ermitteln. § 8 Abs 2 KStG idF vor dem SEStEG schränkt die Generalverweisung des § 8 Abs 1 KStG dahingehend ein, dass bei Stpfl, die nach den Vorschriften des HGB zur Führung von Büchern verpflichtet sind, alle Eink ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Hinblick auf die grundgesetzlich geschützte Rechtschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) und das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) bedarf es einer Möglichkeit, Rechtsnachteile zu vermeiden, die in Folge einer unverschuldeten Fristversäumnis entstehen können. Diesem damit verfassungsrechtlich gebotenen Bedürfnis trägt die Mög...mehr

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zerb 10/2018, Vererblichkei... / Anmerkung

Mit seinem Urteil hat der BGH in der intensiv geführten Diskussion um den "digitalen Nachlass" einen wahrscheinlich nur vorläufigen Schlusspunkt gesetzt (vgl. Pruns, ZErb 8/2018, S. I). Allerdings hat das Gericht eine ganze Reihe bisher umstrittener Fragen gesetzes- und praxisnah beantwortet (zum Streitstand Herzog/Pruns, Der digitale Nachlass, 2018). Wie das Gericht in dem L...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Einzelheiten

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung der Einziehung ist das Vorliegen einer der in § 375 Abs. 2 AO bezeichneten Steuerstraftaten, deren objektiver und subjektiver Tatbestand verwirklicht – und festgestellt – sein muss. Es müssen aber auch die sonstigen Voraussetzungen der Strafbarkeit gegeben sein, insbes. darf die Tat nicht verjährt sein (s. die Erläuterunge...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ulmer, Die höchstrichterlich "enträtselte" Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ZIP 2001, 585; Bruns, Die Haftung des neuen Sozius für alte Schulden, ZIP 2002, 1602; Lange, Haftung des eintretenden GbR-Gesellschafters für Altschulden, NJW 2002, 2002; Hasenkamp, Die akzessorische Haftung ausscheidender und eintretender Gesellschafter bürgerlichen Rechts, DB 2002, 2632; Kesseler, Die...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 200 AO modifiziert und ergänzt die allgemeinen Vorschriften über die Mitwirkung des Stpfl. im Besteuerungsverfahren (§§ 90ff. AO), bestimmt, wo und wann mit welchen Modalitäten das zu geschehen hat, und regelt das Recht des Prüfers auf Betriebsbesichtigung (BFH v. 06.06.2012, I R 99/10, BStBl II 2013, 196 m. w. N.). Die Regelungen der ...mehr

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AGS 10/2018, Antrag auf Ein... / 2 Aus den Gründen

Die statthafte (§ 793 ZPO) und auch i.Ü. zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. Zur Begründung wird zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen zunächst Bezug genommen auf die zutreffenden und durch das Beschwerdevorbringen nicht entkräfteten Erwägungen des AG aus dem angegriffenen Beschluss, welche sich das...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsmittel

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Beschluss, mit dem die Rüge als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen wird, ist kein Rechtsbehelf/Rechtsmittel mehr möglich (§ 133a Abs. 4 Satz 2 FGO: unanfechtbar). Eine erneute Anhörungsrüge gegen den Beschluss ist ebenso ausgeschlossen wie eine außerordentliche Beschwerde (u. a. BFH v. 16.09.2010, IX B 12...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Rechtswidriger Verwaltungsakt

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Rechtswidrig ist ein Verwaltungsakt, wenn entweder die von ihm getroffene, in seinem Tenor ausgesprochene Regelung mit Verfassungsrecht, nationalem oder gemeinschaftsrechtlich gesetztem Recht oder mit geltendem Gewohnheitsrecht bzw. allgemeinen Rechtsgrundsätzen (grds. nicht Verwaltungsvorschriften!) unvereinbar ist oder der Verwaltungsakt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie bereits in der Vorbemerkung zum materiellen Steuerstrafrecht (s. vor § 369 AO) dargelegt, enthalten auch die Vorschriften der Abgabenordnung über das Straf- und Bußgeldverfahren keine selbstständigen und abgeschlossenen Regelungen, sondern nur Ergänzungen des allgemein geltenden Verfahrensrechts für den Bereich der Steuerstraftaten. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Besonderheiten der Erbenhaftung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 45 Abs. 2 AO befasst sich mit der Erbenhaftung, § 265 AO mit der Vollstreckung gegen Erben. Nach § 45 Abs. 2 Satz 1 AO haben Erben für die aus dem Nachlass zu entrichtenden Schulden nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten einzustehen. Da die Erben Gesamtrechtsnachfolger si...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 62 Abs. 2 und Abs. 5 FGO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bevollmächtigte sind gewillkürte Vertreter des Verfahrensbeteiligten, die im Namen des Vertretenen handeln. Vom Bevollmächtigten vorgenommene Prozesshandlungen wirken unmittelbar für und gegen den vertretenen Beteiligten (§ 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 85 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Daher muss sich der Vertretene ein etwaiges Verschulden seines Pro...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 48 Leistung durch Dritte, Haftung Dritter

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stellt klar, dass Ansprüche aus dem öffentlich-rechtlichen Steuerschuldverhältnis auch durch Personen befriedigt werden können, die an ihm nicht beteiligt sind. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Leistungen aus dem Steuerschuldverhältnis sind Handlungen, die auf Erfüllung (Tilgung) von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverh...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 31c Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten durch Finanzbehörden zu statistischen Zwecken

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541). Mit § 31c Abs. 1 AO wird auf Basis von Art. 9 Abs. 2 Buchst. j DSGVO eine zusätzliche Regelung im nationalen Recht für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener steuerlicher Daten zu statistischen Zwecken gescha...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 88a Sammlung von geschützten Daten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG ist der Einzelne vor unbegrenzter Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten geschützt (BVerfG v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83 u. a., BVerfGE 65, 1). Nach der Rechtsprechung des BVerfG erfasst das sog. Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht nur die Verhältn...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Eich, Die Verwirkung im Steuerrechtsverhältnis, AO-StB 2006, 48. Tz. 76 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verwirkung ist ein Anwendungsfall des Grundsatzes von Treu und Glauben und des Verbots widersprüchlichen Tuns und greift ein, wenn ein Anspruchsberechtigter durch sein Verhalten beim Verpflichteten einen Vertrauenstatbestand dergestalt geschaffen hat, dass nach Ablauf e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zuständigkeit der FG erstreckt sich ausschließlich auf öffentlich-rechtliche Streitigkeiten. Dadurch wird ihre Zuständigkeit zu derjenigen der ordentlichen Gerichte abgegrenzt. Die Abgrenzung erfolgt – abgesehen von ausdrücklich angeordneten Zuweisungen – danach, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche oder bürgerliche, also zivilre...mehr