Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Haltedauer bis 5 Jahre (kurzfristig): Drei-Objekt-Grenze

Rn. 132b Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die BFH-Rspr hat, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gebotenen Vereinfachung und Rechtssicherheit (kritisch zur Vereinfachung – wegen zahlreicher Ausnahmen s Rn 132d, "besondere Umstände" etc – Fischer, FR 1995, 803, 811), in quantitativer Auslegung des Begriffs Gewerbebetrieb entschieden, dass bei Veräußerung von nur maximal drei ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Sozialversicherungsrecht

Rz. 335 Auch die eindeutige Bestimmung der anzuwendenden sozialversicherungsrechtlichen Regelungen bei einem vom Arbeitnehmer gewünschten Tätigkeitsort im Ausland ist sorgfältig zu prüfen. Die nicht korrekte Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen kann für den Arbeitgeber immense Nachzahlungen einschließlich Säumniszuschlägen auslösen und hat jedenfalls im deutschen Recht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 UmwStG 1995

Tz. 87 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Das UmwStG erfuhr mit seiner Neugestaltung im Jahr 1994 eine Anpassung an das großzügiger gewordene HR. Entspr den umfassender gewordenen hr-lichen Umw-Möglichkeiten wurde auch stlich die Möglichkeit eröffnet, diese Umstrukturierungen stärker als bisher st-neutral zu stellen und den Übertrag von noch nicht ausgenutzten Verlustabzügen zuzulas...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 7. Formgültigkeit einer schriftlichen Verfügung von Todes wegen nach Art. 27 EuErbVO

Rz. 44 Die Regelungen in Art. 27 EuErbVO sind im Wesentlichen mit denen des Haager Testamentsformabkommens identisch.[93] Zu beachten ist jedoch, dass das Haager Testamentsformabkommen vorrangig vor den Regelungen in Art. 27 EuErbVO zur Anwendung gelangt. Dies ergibt sich aus Art. 75 Abs. 1 EuErbVO. De facto gelten die in Art. 27 EuErbVO enthaltenen Regelungen damit nur für ...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / b) Klageart

Rz. 93 Bei einer Erbteilungsklage nach deutschem Recht wird ein vollständiger Teilungsplan erarbeitet und dann die gerichtliche Auseinandersetzung betrieben. Der Klageantrag ist auf die Zustimmung der Miterben gerichtet. Die Zustimmung der Miterben wird dann durch Urteil ausgesprochen bzw. die hierzu erforderliche Willenserklärung gerichtlich ersetzt.[215] In einigen europäi...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 3. Annahme der Verweisung

Rz. 64 Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. spricht eine Verweisung auf das Heimatrecht (Staatsangehörigkeit) des Erblassers aus. Stellt nun auch das Heimatrecht des Erblassers bei der Anknüpfung der Rechtsnachfolge von Todes wegen auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt ab, so nimmt es die in Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. ausgesprochene Verweisung in aller Regel an. ...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / bb) Gesellschaftskollisionsrecht

Aus deutscher Perspektive ist das Gesellschaftskollisionsrecht gespalten.[4] Traditionell gilt in Deutschland die Sitztheorie, d.h. die Gesellschaft wird in Statusfragen dem Recht des Staates unterworfen, in dem sie ihren effektiven Verwaltungssitz zu verzeichnen hat.[5] Für deutsche Kapitalgesellschaften ergibt sich die Besonderheit, dass gem. § 4a GmbHG und § 5 AktG auf di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

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Literaturverzeichnis

Ackmann, Annahmeverzug – Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Teilzeitbeschäftigung – Haftung des Arbeitnehmers bei Doppelarbeitsverhältnis, SAE 1991, 222 Annuß, Das Verbot der Altersdiskriminierung als unmittelbar geltendes Recht, BB 2006, 325 Annuß/Thüsing (Hrsg.), Teilzeit- und Befristungsgesetz, Kommentar, 3. Auflage 2012 Arbeitsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltverei...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / aa) Praxis der Gerichte

Wenn ein Fall nach malaysischem Kollisionsrecht einem ausländischen Recht (vorliegend dem deutschen Recht) unterliegt, wendet das malaysische Gericht gerade im Kontext von Vertrags- oder Deliktsrecht normalerweise direkt die ausländischen sachrechtlichen Vorschriften an und lässt das ausländische Kollisionsrecht insofern außer Betracht.[32] Das ausländische Internationale Pr...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / B. Königreich Belgien

Rz. 2 Erbstatut: Für Erbfälle ab dem 17.8.2015 findet die Europäische Erbrechtsverordnung uneingeschränkt Anwendung sowohl in Bezug auf Mitgliedstaaten als auch in Bezug zu Drittstaaten. Staatsvertragliche Regelungen sind vorrangig zu beachten.[1] Danach wird das Erbstatut gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO bestimmt, also anhand des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers, ...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / F. Republik Frankreich

Rz. 30 Erbstatut: Frankreich hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert, womit diese für alle Erbfälle ab dem 17.8.2015 Anwendung findet. Damit wird zur Bestimmung des Erbstatuts gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes abgestellt.[80] Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 wird unbewegliches Vermögen nach...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / H. Republik Irland

Rz. 45 Erbstatut: Die Republik Irland ist Mitglied der Europäischen Union. Dennoch hat sie, gemeinsam mit Dänemark und Großbritannien, die Europäische Erbrechtsverordnung nicht ratifiziert. Damit ist Irland, obwohl Mitglied der EU, Drittstaat im Sinne der EuErbVO.[133] Irland folgt dem System der Nachlassspaltung. Die Erbfolge des beweglichen Vermögens (movable property) wird...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / III. Wartezeit, § 8 Abs. 1 TzBfG

Rz. 16 Die Verringerung der Arbeitszeit kann nach § 8 Abs. 1 TzBfG erst verlangt werden, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. Maßgebend ist der Arbeitgeber, nicht der Betrieb.[28] Die Frist beginnt mit dem vereinbarten Tag der Arbeitsaufnahme ungeachtet der Frage, ob an diesem Tag tatsächlich gearbeitet worden ist. Beginnt also das Arbeitsverhält...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / D. Mehrere Erbengemeinschaften aufgrund von Nachlassspaltung

Rz. 95 Trotz des Umstandes, dass sich die Entstehung und Struktur einer Erbengemeinschaft stets streng nach dem Erbstatut des Erblassers richten,[254] kann es auch nach Einführung der Europäischen Erbrechtsverordnung, in ganz bestimmten Konstellationen zu einer Nachlassspaltung kommen. Ein Klassiker in diesem Bereich war früher sicherlich der deutsche Erblasser mit Immobilie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 "Einrichtung" im Sinne des § 4 Abs 1 S 1 KStG

Tz. 25 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus der Legaldefinition des Begriffs "BgA" (s § 4 Abs 1 KStG), die auf die Rspr des RFH (s Urt des RFH v 22.10.1929, RStB1 1929, 666) zurückgeht, ergibt sich uE, dass als Einrichtung in diesem Sinne jede nachhaltige und selbständige wirtsch Tätigkeit anzusehen ist, die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der jur Pers d öff Rechts als selbstä...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Begriff der GbR

Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, ist in den §§ 705ff. BGB geregelt. Das Recht der GbR wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MopeG)mit Wirkung zum 01.01.2024 reformiert. Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks und müssen hier...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / oo) Rechtswahl – Gerichtsstandsvereinbarung, § 15

Rz. 709 Die Entsendungsvereinbarung sieht ausdrücklich eine Rechtswahl des deutschen Rechts vor.[1483] Grds. ist es den Parteien möglich, i.R.d. Privatautonomie das Arbeitsstatut vertraglich zu bestimmen. Dabei sind jedoch die Einschränkungen der Art. 8 Abs. 1, 21 Rom I-VO (sog. Rom I-Verordnung, EG-VO 593/2008) zu berücksichtigen. Nach Art. 8 Abs. 1 Rom I-VO darf die Rechts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Fleischer, Leitbildwandel im Recht der BGB-Gesellschaft. Ein erster Rundgang durch den Mauracher Entwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, DB 2020, 1107; Kilincsoy, Analyse der Modernisierung des PersGes-Rechts durch das MoPeG, FR 2021, 248; Schiffers, Optionsmodell für PersGes nach dem Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz: handels- und steuerbilanzielle A...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / 2. ABC der Nachlassgegenstände

Rz. 50 Aktien können unter den Miterben entsprechend ihren Erbquoten durch gemeinsame Anweisung an die Bank zu Alleineigentum der Erben in deren Depots übertragen werden. Einzelne Aktien sind nicht teilbar, § 8 Abs. 5 AktG. Etwaige Differenzen, die sich dadurch ergeben, dass die Aktien nicht vollständig "ohne Rest" zu verteilen sind, werden entweder durch Zahlungen zwischen ...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / U. Republik Türkei

Rz. 140 Erbstatut: Die Türkei folgt bei der Bestimmung des Erbstatuts der Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt (Heimatrecht). Hiervon ausgenommen ist in der Türkei belegenes unbewegliches Vermögen, auf welches stets türkisches Recht Anwendung findet. Darüber hinaus erfolgt auch eine Nachlassabwicklung in der Türkei anhand türkischen Rechts.[408] Zu beachten a...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 4. Unechte Auslandsgesellschaften

Rz. 242 Gesellschaften ohne nachhaltige Tätigkeit in Deutschland (unechte Auslandsgesellschaften) werden nach der Auffassung von Wachter [401] nach dem Brexit nach dem Recht der Personengesellschaft behandelt. Es finden damit die Sondererbfolge auf den Übergang der Geschäftsanteile Anwendung. Im Übrigen dürften die Regelungen der OHG gelten, die unter Rdn 61 ff. erörtert wurden.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 SE und SCE

Tz. 9 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Eine vom UmwG weitgehend unabhängige Rechtsgrundlage für grenzüberschreitende innereuropäische Umstrukturierungsmaßnahmen enthalten die SE-VO (VO [EG] Nr 2157/2001 v 08.10.2001, ABl EG Nr L 294, 1) und die SCE-VO (VO [EG] Nr 1435/2003 v 22.07.2003, ABl EG Nr L 207, 1), die als europäische Rechts-VO in den Mitgliedstaaten der EU unmittelbar ge...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / E. Kollision unterschiedlicher Kollisionsrechte

Rz. 96 Die Kollision unterschiedlicher Kollisionsrechte – internationaler Entscheidungsdissens – ist nicht zu verwechseln mit dem Bestehen mehrerer Erbstatute nebeneinander. Gemeint ist im vorliegenden Fall also nicht allein die abweichende Bestimmung des Erbstatuts aus ausländischer Sicht[218] mit der Folge von Einzelstatuten. Gemeint sind vielmehr die Fälle, in denen die k...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung

Rz. 467 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden – nachfolgend "Betrie...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Vereinbarung über die Errichtung eines Europäischen Betriebsrats nach § 18 EBRG

Rz. 109 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.27: Vereinbarung über die Errichtung und Ausgestaltung eines Europäischen Betriebsrates nach § 18 EBRG Die _________________________ AG [zentrale Leitung gemäß § 1 Abs. 6 EBRG], vertreten durch den Vorstand, – nachfolgend "Gesellschaft" – und das Besondere Verhandlungsgremium i.S.v. § 8 Abs. 1 des Gesetzes über E...mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / D. Schluss

Rz. 38 Menschliches Verhalten ist vielfältig, selten vollständig rational und stößt bei anderen Menschen immer wieder auf Unverständnis. Das Recht ist ein Instrument, um daraus resultierende Konflikte zu lösen. Das Verstehen von menschlichem Handeln kann helfen, innerhalb einer rechtlichen Ordnung die Konflikte besser zu lösen, das Recht effektiver anzuwenden und in sich zu ...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / C. Bulgarien

Rz. 9 Erbstatut: Für Erbfälle seit dem 17.8.2015 gilt auch in Bulgarien die Europäische Erbrechtsverordnung. Vor Einführung der EuErbVO galt das IPRG von 2005. Danach folgte Bulgarien gemäß Art. 89 IPRG dem Grundsatz der Nachlassspaltung. Unbewegliches Vermögen wurde nach dem Recht der Sache am Belegenheitsort vererbt (lex rei sitae), sofern sich das unbewegliche Vermögen in ...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / II. Unterschiedliche Strukturen der Erbengemeinschaft

Rz. 84 Gelangt man im Rahmen der Bestimmung des Erbstatuts zur Anwendung fremden Rechts, so hat dies auch rechtliche Konsequenzen in Bezug auf die Erbengemeinschaft, da sich die Entstehung und die Struktur der Erbengemeinschaft als solche nur nach dem Erbstatut des Erblassers richten.[196] Das bedeutet, dass sich bei Vorhandensein mehrerer Erben eine Erbengemeinschaft nach d...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 784 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.55: Geschäftsführervertragmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Mindestanforderungen hinsichtlich der rechtlichen und tatsächlichen Stellung

Rn. 108 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Auch s Rn 23e zu (12). Angesprochen ist die Problematik, dass aus Gründen des familiären Machterhalts des früheren Einzelunternehmers (Vater oder Mutter) das Regelstatut des HGB hinsichtlich der Kommanditistenrechte wesentlich unterschritten wird und deshalb die Mitunternehmerstellung nicht anerkannt wird mit der Folge, dass entweder der Auf...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 2. Anwendung des deutschen materiellen Erbrechts auf die Limited

Rz. 235 Aus deutscher Sicht richtet sich die Erbfolge im IPR nach Art. 25 EGBGB. Rz. 236 In Großbritannien ist das IPR nicht gesetzlich geregelt. Es folgt dem Prinzip der territorialen Nachlassspaltung.[382] Die Erbfolge in den beweglichen Nachlass folgt dem Recht des letzten "Domizils" des Erblassers, soweit der Erblasser seiner Verfügung nicht ausdrücklich oder sonst eindeu...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / 3. Verwaltung

Rz. 10 In einer Gesamthandsgemeinschaft bildet das Nachlassvermögen in der Regel Sondervermögen, welches vom Eigenvermögen der Miterben separiert ist. Damit einher geht oftmals auch, dass über die Nachlassgegenstände nur gemeinsam, d.h. mit Zustimmung aller Erben, verfügt werden kann. Rz. 11 ▪ Bosnien Herzegowina In Bosnien-Herzegowina dürfen die Mitglieder der Erbengemeinscha...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Chefarzt-Dienstvertrag

Rz. 723 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.50: Chefarzt-Dienstvertrag Chefarzt-Dienstvertrag zwischen dem _________________________ (Krankenhausträger), vertreten durch _________________________, _________________________ (Straße), _________________________ (PLZ) _________________________ (Ort) – im Folgenden: Krankenhausträger – und Frau/Herr Dr. med. __...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, Freiberufliche Tätigkeit und Betriebsaufspaltung, DStZ 2018, 472; Korn, Betriebsaufspaltung durch Verpachtung des Mandantenstamms, BeSt 2018 Nr 3, 25; Sanden, Zur bilanziellen Einordnung von Kundenstämmen – Geschäftswertbildender Faktor, immaterielles WG oder persönliche Eigenschaft?, DB 2022, 2945; Boorberg, Wann ist eine Marke eine wesentliche Betriebsgru...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 336 Der Einsatz von modernen EDV-Systemen in den Betrieben wirft eine Vielzahl von Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und den Schutz von Arbeitnehmerdaten. Rz. 337 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats werden nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ausgelöst, wenn der Einsatz der EDV-Systeme die Möglichkeit einer Überwachung des Verhalten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Verpachtung eines Betriebs gewerblicher Art (§ 4 Abs 4 KStG)

Tz. 63 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Als BgA gilt auch die Verpachtung eines solchen Betriebs (s § 4 Abs 4 KStG). Verpachtung eines BgA ist jede entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten, die beim Verpächter einen BgA darstellen würden (s R 4.1 Abs 5 S 6 KStR 2015 und s Urt des BFH v 25.10.1989, BStBl II 1990, 868). An anderer Stelle (s Urt des BFH v 11.0...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / 2

Dieser Aufsatz gibt einen Überblick zur Nachlassplanung in solchen Fällen und erörtert, in welchen Konstellationen der Nachlass dem deutschen oder malaysischen Recht unterliegt, welche Gerichte zuständig sind und welche materiell- und verfahrensrechtlichen Besonderheiten zu beachten sind, insbesondere wenn malaysisches Recht anwendbar ist. Zugrunde gelegt wird der Ausgangsfa...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / b) Volle Rückverweisung

Rz. 67 Unter einer sog. vollen Rückverweisung versteht man, dass das Heimatrecht des Erblassers zur Bestimmung des Erbstatuts überhaupt nicht auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers abstellt, sondern einzig und allein auf das Recht am letzten Wohnsitz bzw. dem Domizil des Erblassers. Das Heimatrecht des Erblassers muss also die gesamte Erbfolge dem Recht überlassen, an we...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Die "Ketten-vGA"

Tz. 816 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In Beteiligungsketten können vGA entweder jeweils von Stufe zu Stufe oder über mehrere Stufen hinweg an zwischengeschalteten Konzerngesellschaften vorbei erfolgen. In der Praxis häufiger anzutreffen ist die Var b), da schuldrechtliche Verträge im Konzern idR nicht über mehrere Stufen, sondern unmittelbar zwischen dem Leistenden und dem vorgese...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / a) Anwendungsbereich

Gegenwärtig wird das Scharia-Recht in Malaysia auf Angehörige des islamischen Glaubens nur in begrenztem Umfang angewandt, beispielsweise in Fragen der Eheschließung, der Begehung von Straftaten nach muslimischen Recht und der Erbfolge.[57] An dieser Stelle ist es wichtig zu betonen, dass nach dem muslimischen Erbrecht lediglich diejenigen einen muslimischen Erblasser beerbe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Erschwerung des Verjährungseintritts

Rz. 1533 Verjährungsmodifizierende Vereinbarungen können demgegenüber auch vorsehen, dass die Verjährungsfristen verlängert oder die Berufung auf die Verjährung insgesamt ausgeschlossen sein soll. Der arbeitsvertragliche Verzicht auf die Einrede der Verjährung war nach früherem Recht gem. § 225 S. 1 BGB a.F. unwirksam,[3620] wenn auch ein unwirksamer Verzicht den Einwand unzu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 749 Der Begriff "Compliance" stammt aus dem amerikanischen Recht und beschreibt, dass sich Unternehmen gesetzeskonform und rechtmäßig verhalten. Gegenstand von Compliance ist damit die Sicherstellung rechtskonformen Handelns durch das Management. Bei Compliance handelt es sich um ein unternehmensinternes System und eine betriebliche Organisation zum Management des rechts...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / d) Wirksamkeit einer Adoption

Rz. 80 Die Wirksamkeit einer Adoption wird gem. Art. 22 EGBGB bestimmt und somit selbstständig angeknüpft.[166] Das Adoptionsstatut bestimmt also, ob die familienrechtlichen Voraussetzungen infolge einer Adoption bestehen oder nicht[167] sowie deren verwandtschaftsrechtliche Wirkung. Die Frage des Erbrechts von Adoptionsverwandten, also ob das jeweilige Recht dem Adoptierten...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / a) Gestaltungsrechte

Rz. 73 Ein Recht zur Ausschlagung hat der Nacherbe bereits mit dem Tod des Erblassers, § 2142 Abs. 1 BGB. Der Gesetzgeber wollte dem Nacherben eine Gestaltungsmöglichkeit an die Hand geben, die es dem Nacherben ermöglicht, den Vorerben schon vor Eintritt des Nacherbfalls die Rechtsposition eines Vollerben zu verschaffen.[118] Schlägt ein Nacherbe die Erbschaft aus, so verble...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / i) Exkurs: Getroffene Rechtswahl vor dem 17.8.2015

Rz. 32 Um letztwillige Verfügungen von Todes wegen, welche eine Rechtswahl enthalten, jedoch vor Inkrafttreten der EuErbVO errichtet wurden, in ihrer Wirksamkeit zu erhalten, sind in Art. 83 EuErbVO eine Vielzahl von Fallkonstellationen kodifiziert worden, unter welchen die getroffene Rechtswahl auch nach Einführung der EuErbVO wirksam bleibt. Im Wesentlichen muss die Rechts...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / 2. Aufschub der Auseinandersetzung

Rz. 15 Durch den Verweis auf §§ 2043 bis 2045 BGB in § 2042 Abs. 1 BGB wird klargestellt, dass dem Recht des Miterben, die Auseinandersetzung zu verlangen, die gesetzlichen (§ 2043 BGB) bzw. testamentarischen Anordnungen (§ 2044 BGB) sowie das Recht einen Aufschub gem. § 2044 BGB zu verlangen, vorgehen. a) Wegen Unbestimmtheit der Erbteile, § 2043 BGB Rz. 16 § 2043 BGB enthält...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / I. Republik Italien

Rz. 51 Erbstatut: Die Republik Italien ist Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung. Demzufolge bestimmt sich das Erbstatut ab dem 17.8.2015 gemäß Art. 21 ff. EuErbVO. Nach Stimmen der Literatur ersetzt die EuErbVO die Regelungen der Art. 46–50 ital. IPRG vollständig.[154] Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 gilt, dass sich die Erbfolge für den gesamten Nachlass (Grundsa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Tätigkeitsvergütungen

Rn. 18e Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Schwierig wegen häufiger Qualifikationskonflikte ist im DBA-Fall die steuerrechtliche Einordnung von Tätigkeitsvergütungen (ggf mittelbar über zwischengeschaltete KapGes) an den ausländischen Gesellschafter einer inländischen PersGes bzw umgekehrt. Qualifikationskonflikte treten hier zB bei Tätigkeitsvergütungen einer inländischen gewerblich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Raupach, Die PersGes im ESt-Recht: Einheit der Gesellschaft oder Vielheit von Gesellschaftern, FR 1976, 233; Bordewin, Post mortem Bilanzbündeltheorie – Freud und Leid der Einheit der PersGes, DStZ 1983, 487; Herzig/Kessler, Die begrenzte Steuerrechtsfähigkeit von Personenmehrheiten nach dem Beschluss des GrS des BFH vom 25.06.1984, DB 1985, 2476, 2528; Mellwig, Der Mitunterneh...mehr