Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 242a Witwe... / 2.2.2 Vorliegen von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit am 31.12.2000

Rz. 8 Anspruch auf große Witwenrente/Witwerrente haben nach Abs. 2 Nr. 2 der Vorschrift auch Witwen/Witwer, die am 31.12.2000 bereits berufsunfähig oder erwerbsunfähig i. S. d. § 43 Abs. 2, § 44 Abs. 2 (i. d. F. bis 31.12.2000) waren und dies seitdem ununterbrochen sind. Wegen der Auslegung des Begriffs der Berufsunfähigkeit wird auf die Rz. 7 sowie die Komm. zu § 240 Abs. 2 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Leistungsverkaufskommission

Rz. 14 Beispiel 1: Kurzfristige Vermietung von Ferienhäusern Ausgangsfall: Ferienhaus im Inland Der im Inland ansässige Eigentümer E eines im Inland belegenen Ferienhauses beauftragt den im Inland ansässigen G, im eigenen Namen und für Rechnung des E Mieter für kurzfristige Ferienaufenthalte in seinem Ferienhaus zu besorgen. – Da G als Unternehmer in die Erbringung einer sons...mehr

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Geschäftsführerversicherung... / 6. Formulierungsvorschlag

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Betriebsstätte (Begriff) – ... / 2.1 Allgemeines

Unter dem einheitlichen Begriff Betriebsstätte werden unterschiedliche Vorstellungen und Tatbestände verstanden. Bei der Prüfung, ob eine Betriebsstätte vorliegt, ist grundsätzlich zwischen 3 unterschiedlichen Ebenen zu differenzieren. Dies ist zunächst das innerstaatliche deutsche Recht. § 12 AO enthält eine Definition der Betriebsstätte, wobei in den Anwendungsfällen der Z...mehr

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Betriebsstätte (Begriff) – ... / 4 Beratungshinweise

Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebsstätte werden häufig überschätzt. Es wird teilweise geglaubt, dass hierfür besonders intensive Beziehungen oder ausgeprägte Rechte erforderlich sind. Dies ist jedoch unzutreffend. Vielmehr zeigt sich, dass die Grenze zur Betriebsstätte sehr schnell überschritten ist. Es sollte in jedem Fall eine sorgfältige Analyse der ausl....mehr

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Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.7 Rückzahlungsverpflichtung für nach dem Todesmonat zu Unrecht gezahlte Geldleistungen

Rz. 23 Abs. 3 und 4 regeln die Rückzahlungsverpflichtung von Geldinstituten oder Dritten (Empfänger, Verfügende oder Erben) für Geldleistungen, die ein Rentenversicherungsträger für Zeiten nach dem Todesmonat eines Leistungsberechtigten zu Unrecht gezahlt hat. Zu den Geldleistungen i.S.v. Abs. 3 und 4 zählen insbesondere Versicherten- und Hinterbliebenenrenten, Zuschüsse zu den...mehr

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Jung, SGB XII § 116 Beteili... / 2.2 Beteiligung sozial erfahrener Dritter nach Abs. 1

Rz. 9 Unter Verwaltungsvorschriften versteht man Regelungen, die innerhalb der Verwaltungsorganisation von übergeordneten Verwaltungsinstanzen allgemeine, verbindliche Anweisungen an die nachgeordnete Behörde enthalten. Auf die Bezeichnung (etwa als Anhaltspunkte, Erlasse, Durchführungsbestimmungen oder Richtlinien) kommt es nicht an (näher Mrozynski, SGB I, 6. Aufl. 2019, §...mehr

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Betriebsstätte (Begriff) – ... / 1 Systematische Einordnung

Die Betriebsstätte dient im Rahmen der Unternehmenstätigkeit als wesentlicher Anknüpfungspunkt für die beschränkte Steuerpflicht ("Beschränkte Steuerpflicht"). Im deutschen Recht enthält § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG eine entsprechende Regelung. Im Abkommensrecht sieht Art. 7 Abs. 1 OECD-MA vor, dass in einem Staat eine Besteuerung nur erfolgen darf, wenn dort eine Betrie...mehr

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Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht in wesentlichen Teilen und in ihrer Funktion dem bisherigen § 116 BSHG. Zweck der Regelung ist es, dem Träger der Sozialhilfe die Prüfung der Bedürftigkeit des Leistungsberechtigten zu ermöglichen, ihn in die Lage zu versetzen, zu entscheiden, ob und in welchem Umfang der Nachrang der Sozialhilfe durch Inanspruchnahme von etwaigen Unterhalts- ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.3 Fälligkeit und Auszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn des Anspruchs vor dem 1. April 2004

Rz. 11 Durch Abs. 1 Satz 1 in der ab 1.4.2004 geltenden Fassung wurde die Fälligkeit von laufenden Geldleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (mit Ausnahme des Übergangsgeldes) auf das Ende des Monats, für den der Anspruch besteht, festgelegt (sog. nachschüssige Fälligkeit). Mit der durch das 3. SGB IV-ÄndG v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3019) eingeführten Neuregelung wur...mehr

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Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.9 Befreiende Wirkung bei Auszahlungen für den Sterbemonat

Rz. 45 Soweit laufende Geldleistungen, die im Sterbemonat des Leistungsberechtigten nach Abs. 1 Satz 1 oder § 272a Abs. 1 fällig geworden und damit auszuzahlen waren, auf das bisherige Empfängerkonto bei einem Geldinstitut überwiesen wurden, ist der Anspruch der Erben gegenüber dem Rentenversicherungsträger erfüllt (Abs. 5). Mit der in Abs. 5 enthaltenen Regelung soll den Er...mehr

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Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt die Fälligkeit und Auszahlung von laufenden Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes. Dabei sind z. B. Renten, die nach dem 31.3.2004 (ohne unmittelbaren vorherigenm Rentenbezug) beginnen, jeweils zum Ende des Kalendermonats fällig, für den sie gezahlt werden (sog. nachschüssige Zahlung). Fällt der letzte Tag eines Kalendermonats auf einen...mehr

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Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Baur, Auskunftsansprüche des Sozialhilfeträgers gegen Unterhaltspflichtige und ihre Erzwingung, FamRZ 1986 S. 1175. Bress-Brandmaier/Gühlstorf, Einwendungstatbestände im Ehegatten- und Verwandtenunterhalt, ZfF 2003 S. 145. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Gutachten vom 4. August 1992 – G 1-40/92, NDV 1992 S. 300. ders., Empfehlungen für den Einsatz ...mehr

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Jung, SGB XII § 118 Überprü... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift überträgt inhaltsgleich den bisherigen § 117 BSHG. Die Verordnungsermächtigungen des bisherigen § 117 Abs. 1 und 2 BSHG finden sich in § 120. Vom automatisierten Datenabgleich ausgenommen sind die Leistungsberechtigten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Überprüfung von Daten der Bezieher von Sozialhilfeleistungen ist in Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 118 Überprü... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 15 Zu Darlegungsanforderungen und Ermittlungstiefe des Hilfebedarfs in der Sozialhilfe bei Verschweigen der Nutzung eines Fahrzeugs: VG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 30.3.1998, 10 B 79/98. Rz. 16 Beckmann, Datenschutz im Sozialamt, ZfSH/SGB 1998 S. 92, 121. Bieresborn, Sozialdatenschutz nach Inkrafttreten der EU-DSGVO, NZS 2017 S. 887, 926, NZS 2018 S. 10. Brückner, Der D...mehr

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Jung, SGB XII § 116a Rückna... / 2.1 Zeitliche Anwendbarkeit der Regelung (§ 136 SGB XII a. F.)

Rz. 4 § 136 SGB XII i. d. F. vom 24.3.2011 (gültig bis 31.12.2012) sieht einen Bestandsschutz für Anträge, die vor dem 1.4.2011 gestellt wurden, vor. Für diese Anträge findet § 116a keine Anwendung. Dies gilt auch für Fälle, die erst nach Außerkrafttreten des § 136 SGB XII einer gerichtlichen Entscheidung zugeführt wurden (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 22.6.2015, L 20 S...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es um den Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding bezüglich bestimmter Leistungsbezüge, die die Holding für Sacheinlagen in ihre Tochtergesellschaften als Gesellschafterbeitrag verwendete. Dem Verfahren lag der Fall einer GmbH (Klägerin) zugrunde, die im Streitjahr 2013 als Kommanditistin an zwei Projekten...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Definition

Rz. 54 Die Verschaffung eines Versicherungsschutzes liegt vor, wenn der Unternehmer mit einem Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag zugunsten eines Dritten abschließt. Der Begriff Versicherungsschutz setzt also das Zustandekommen eines Versicherungsverhältnisses i. S. d. VersStG voraus.[1] Umfasst werden dabei alle Versicherungsarten, wie z. B. Lebens-, Kranken...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5.2 Verschaffung von Versicherungsschutz

Rz. 19 Die Verschaffung eines Versicherungsschutzes i. S. v. § 4 Nr. 10 Buchst. b UStG liegt vor, wenn der Unternehmer mit einem Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag zugunsten eines Dritten abschließt. Der Begriff Versicherungsschutz umfasst alle Versicherungsarten wie z. B. Lebens-, Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Diebstahl-, Feuer- und Hausra...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 9 § 4 Nr. 10 UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL. Danach haben die Mitgliedstaaten "Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze einschließlich der dazugehörigen Dienstleistungen, die von Versicherungsmaklern und -vertretern erbracht werden", von der USt zu befreien. Die Regelung unterscheidet also zwischen den Versicherungsumsätzen an sich und den damit ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen

Leitsatz Der Vorsteuerabzug aus dem nur gelegentlichen Erwerb eines PKW steht einem Unternehmer mit andersartiger Haupttätigkeit nur dann zu, wenn damit eine wirtschaftliche Tätigkeit begründet oder die wirtschaftliche Haupttätigkeit des Unternehmers unmittelbar, dauernd und notwendig erweitert wird. Normenkette § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG, Art. 16...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Einzelfälle

Rz. 58 Durch den Abschluss eines (sog. unechten) Gruppenversicherungsvertrags zwischen einem Verein bzw. Berufsverband und einem Versicherungsunternehmen erlangen weder die Vereinsmitglieder noch die Arbeitnehmer einen Versicherungsschutz. Diesen erhalten die Vereinsmitglieder und Arbeitnehmer erst durch den Abschluss des individuellen Versicherungsvertrags. Durch den Abschl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Umsätze, die unter das VersStG fallen

Rz. 28 Gegenstand der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 UStG sind alle steuerbaren Leistungen, denen ein Versicherungsverhältnis i. S. d. VersStG zugrunde liegt. Das Steuersubjekt der VersSt ist in § 1 VersStG geregelt. Seit dem 1.7.2010 ist das Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) die bundesweit zuständige Finanzbehörde für die Verwaltung der VersSt (und der Feuerschutzst...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5.1 Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses

Rz. 17 Wegen der gleitenden Verweisung in § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG ist das VersStG in der jeweils geltenden Fassung[1] maßgebend. Im Gegensatz zu § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG, wonach Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses umsatzsteuerfrei sind, ist Gegenstand der VersSt nicht das Versicherungsverhältnis als solches, sondern die Zahlung des Versicherungsentgelts.[...mehr

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Maschinen- und Gerätekennze... / 2.1 CE-Kennzeichen

Die CE-Kennzeichnung (Communauté Européenne) (Abb. 1) wird vom Hersteller gem. EU-Verordnung 765/2008 vergeben und zeigt an, dass die Produkte den gültigen EG-Richtlinien entsprechen. Abb. 1: CE-Kennzeichen Produkte mit diesem Zeichen gelten als sicher, wenn von ihnen bei bestimmungsgemäßer oder zu erwartender Verwendung unter Einbeziehung der üblichen oder zu erwartenden Gebr...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Veränderungen: ... / 2.3 Persönliche Veränderung entlang der Präferenzen

Aus dem vorgestellten Gehirnmodell wird auch deutlich, welche Rahmenbedingungen wir für persönliche Veränderungen benötigen: Es muss uns Spaß machen. Es muss zu uns passen. Doch wie finden wir heraus, was zu uns passt? Der eine braucht für eine Veränderung einen Partner, der ihn unterstützt, die nächste macht dies lieber mit sich selbst aus. Um diese Präferenzen herauszufinden,...mehr

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§ 19 Vormundschaft, §§ 1773... / C. Rechte des Mündels, Pflichten des Vormundes, §§ 1788, 1790 BGB n.F.

Rz. 5 Die Rechte des Mündels waren bislang nicht im Gesetz ausformuliert, wie dies gegenüber Eltern der Fall war. Dies ist durch § 1788 BGB n.F. geändert worden, in dem u.a. seine Förderung und Achtung explizit erwähnt werden.[7] Betont wird auch das Recht auf persönlichen Kontakt mit dem Vormund.[8] Rz. 6 Mit den Rechten des Mündels korrespondieren die Pflichten des Vormunde...mehr

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§ 6 Vorsorgevollmacht – Kon... / I. Rechte gegenüber dem Bevollmächtigten, § 1815 Abs. 3 Hs. 1 BGB n.F.

Rz. 17 Die Aufgaben des Kontrollbetreuers werden sich aus dem auf der Basis des § 1815 Abs. 3 BGB n.F. konkret angeordneten Aufgabenkreis ergeben. Es wird dabei nicht nur um die Geltendmachung von Rechten aus einem Auftragsverhältnis gem. § 662 BGB gehen. Sonst könnte der Kontrollbetreuer bei Überschreitung der Grenzen der Vollmacht oder Handlungen des Bevollmächtigten, bei ...mehr

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§ 6 Vorsorgevollmacht – Kon... / II. Rechte gegenüber Dritten, § 1815 Abs. 3 Hs. 2 BGB n.F.

Rz. 18 Nach hier vertretener Ansicht sollte die auf Anregung aus der Facharbeitsgruppe 3 in § 1815 Abs. 3 Hs. 2 BGB n.F. neu aufgenommene Befugnis zur Geltendmachung von Auskunfts- und Rechenschaftsansprüchen des Vollmachtgebers gegenüber Dritten (z.B. Banken und Ärzten) standardmäßig in den Aufgabenkreis eines Kontrollbetreuers aufgenommen werden. Anders können die Interess...mehr

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Anhang 1: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu gefasst durch Bek. v. 2.1.2002, BGBl. I, 42, 2909; BGBl. I 2003, 738 BGBl. III 400–2 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 963mehr

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Anhang 5: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – FamFG

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) v. 17.12.2008, BGBl. I, 2586, 2587, BGBl. I 2009, 1102 BGBl. III 315–24 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 962mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / V. Zeitliche Grenze, § 1358 Abs. 3 Nr. 4 Alt. 2 BGB n.F.

Rz. 27 Sind sechs (ursprünglich waren drei geplant, was aber an die Höchstdauer der einstweilig angeordneten vorläufigen Betreuung angeglichen wurde)[48] Monate ab dem Zeitpunkt vergangen, an dem nach der ärztlichen Feststellung die Voraussetzungen für das Ehegattenvertretungsrecht vorlagen, entfällt das Recht automatisch,[49] § 1358 Abs. 3 Nr. 4 Alt. 2 BGB n.F. Es kommt als...mehr

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§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / G. Pflichten bei Betreuungsende, §§ 1868–1974 BGB n.F.

Rz. 49 Die meisten Betreuungen enden mit dem Tod des Betreuten. Darauf war das bisherige Recht kaum ausgerichtet. Die Pflichten des Betreuers und die Rechte der Erben werden nun genauer geregelt. Dabei geht es insbesondere um eine Notgeschäftsführung (§ 1874 BGB n.F.), die Herausgabe von Unterlagen (§ 1872 Abs. 1, 2 BGB n.F.) und die Rechnungslegung (§§ 1872 Abs. 2–5, 1873 B...mehr

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§ 15 Führung der Betreuung ... / I. Grundsatz der Selbstbestimmung

Rz. 2 Die Regelungen zu den Tätigkeiten des Betreuers in Vermögensangelegenheiten wurden umfassend neu geregelt. Sie sollen sich an dem Grundsatz der Selbstbestimmung messen lassen, bei dem der Wunsch des Betreuten und nicht sein Wohl maßgeblich ist, wie es schon in § 1821 BGB n.F. verankert wurde. Zudem wurden sie von den Anordnungen für Mündel entkoppelt und modernisiert. D...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / I. Anwendungsbereich, § 1358 Abs. 1 BGB n.F., Art. 15 EGBGB n.F.

Rz. 15 Der eingeschränkte Anwendungsbereich geht schon aus der Normüberschrift hervor – die "Gesundheitssorge". Vermögensangelegenheiten sind nur im engen, damit zusammenhängenden Rahmen umfasst (siehe Rdn 42–46). Gem. Art. 15 EGBGB n.F. gilt § 1358 BGB n.F. für alle im Inland lebenden Ehegatten.[26] Gem. § 21 LPartG gilt die Vorschrift auch für Lebenspartnerschaften. Eine Pf...mehr

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§ 16 Ende der Betreuung, §§... / F. Vertretung nach dem Tod des Betreuten, § 1874 Abs. 1 BGB n.F.

Rz. 12 Statt der Verweisungskette §§ 1908i Abs. 1, 1893 Abs. 1, 1698a, 1698b BGB a.F. gilt nun § 1874 BGB n.F. Dabei enthält der Absatz 1 des § 1874 BGB n.F. ein Recht zur Tätigkeit bei Unkenntnis und der Absatz 2 eine Pflicht zur Tätigkeit bei Kenntnis und Dringlichkeit. Mit dem Tod des Betroffenen endet die Betreuung zwar, aber gerade dann ist meist viel zu regeln. Das betr...mehr

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Anhang 7: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – SGB I

Sozialgesetzbuch (SGB) – Allgemeiner Teil – v. 11.12.1975, BGBl. I, 3015 BGBl. III 860–1 zuletzt geändert durch G. v. 20.8.2021, BGBl. I, 3932mehr

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§ 1 Einleitung / E. Gesetzgebungsgeschichte

Rz. 23 Die Reformbedürftigkeit des Vormundschaftsrechts wurde schon in den achtziger Jahren thematisiert und diskutiert.[27] Nach dem Tod des 2-jährigen Kevin in Bremen, dessen Amtsvormund mit 240 Fällen überlastet war, im Jahr 2006 gab es zahlreiche Aktivitäten zum Kinderschutz und im Jahr 2011 wurde eine Teilreform mit dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreu...mehr

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§ 11 Einrichtung einer Betr... / III. Aufenthalt im Ausland, § 1815 Abs. 2 Nr. 3 BGB n.F.

Rz. 20 Bemerkenswert ist, dass nun die Befugnis zur Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltes des Betreuten im Ausland als Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen werden muss, § 1815 Abs. 2 Nr. 3 BGB n.F. Eine Genehmigung ist nicht notwendig, es sei denn, es ist damit zugleich die Aufgabe von Wohnraum verbunden. Dann gilt § 1833 Abs. 3 BGB n.F. Wichtige Regelung Ausdrückliche Zu...mehr

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§ 13 Führung der Betreuung ... / VI. Verfahren bei Weigerung

Rz. 28 Verweigert der Betreuer sich der Informationserteilung nach § 1822 BGB n.F., können sich die nahestehenden Personen an das Betreuungsgericht wenden, welches gem. § 1862 BGB n.F. entsprechende Weisungen an den Betreuer erteilen und Zwangsgelder verhängen kann.[29] Der ordentliche Rechtsweg ist nicht eröffnet.[30] § 1822 BGB n.F. ist insofern eine weitergehende Ausformu...mehr

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§ 15 Führung der Betreuung ... / II. Genehmigungspflichten, §§ 1848–1854 BGB n.F.

Rz. 20 Die unter anderem in den §§ 1804, 1811–1813, 1821, 1822 f. i.V.m. 1908i Abs. 1, 1908i Abs. 2 BGB a.F. verteilten Genehmigungsvorschriften werden in den §§ 1848–1854 BGB n.F. zusammengefasst, übersichtlicher strukturiert und zum Teil neu formuliert. Vieles wird kaum verändert. Rz. 21 Übersicht: Genehmigungen, alphabetischmehr

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§ 5 Vorsorgevollmacht – all... / C. Gestaltung: Innenverhältnis, Schenkungen, Aufenthalt, Umgang

Rz. 11 An der Abstraktheit der Vorsorgevollmacht von einem grundsätzlich ihr zugrunde liegenden Auftragsverhältnis gem. § 662 BGB [11] ändert sich nichts. Beachtlich ist, dass dieser Grundsatz angenommen und in der Gesetzesbegründung ausdrücklich erwähnt wird.[12] Hinweis Das Innenverhältnis bei einer Vorsorgevollmacht wird weiter nicht erwähnt, in der Gesetzesbegründung aber ...mehr

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Anhang 10: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – SGB X

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz – (SGB X) neu gefasst durch Bek. v. 18.1.2001, BGBl. I, 130 BGBl. III 860–10–1 zuletzt geändert durch G. v. 20.8.2021, BGBl. I, 3932mehr

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§ 13 Führung der Betreuung ... / IV. Inhalt

Rz. 15 Von der "persönlichen Lebenssituation" sollen die Wohnsituation sowie der allgemeine Gesundheitszustand umfasst sein.[19] Damit wird auch der Aufenthalt offenzulegen sein. Was unter "allgemein" fällt, wird vom Einzelfall abhängen. Eine Konkretisierung, wie vom Bundesrat vorgeschlagen,[20] wurde nicht aufgenommen[21] und hätte wohl auch – u.U. unbeabsichtigterweise – e...mehr

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§ 1 Einleitung / II. Betonung anderer Hilfen

Rz. 19 Zwar auch, um die Selbstbestimmung der Betroffenen zu erhalten und zu fördern,[21] maßgeblich aber wohl zur Kosteneinsparung bei den Betreuungen (siehe Rdn 24) sollen Betreuungen vermieden werden. Das kann durch die stärkere Verweisung auf andere Hilfen sowie der Steigerung derer tatsächlicher Verfügbarkeit erreicht werden. Rz. 20 Neben der Betonung des Erforderlichkei...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / VI. Sachliche Grenze, § 1358 Abs. 3 Nr. 4 Alt. 1 BGB n.F.

Rz. 31 Das Vertretungsrecht entfällt allerdings auch ohne weiteres, also ohne ärztliches oder gerichtliches Tätigwerden und unabhängig von einem Zeitpunkt oder einer Frist, wenn die körperlichen Voraussetzungen wegfallen, also die Unfähigkeit, aufgrund von Krankheit oder Bewusstlosigkeit seine Angelegenheiten selbst zu besorgen, § 1358 Abs. 3 Nr. 4 Alt. 1 BGB n.F. Rz. 32 Kann...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / IV. Ende der Vertretung

Rz. 23 Das Vertretungsrecht endet, bei Rz. 24 Die Möglichkeit der Vertretung nach § 135...mehr

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§ 1 Einleitung / G. Evaluation, Ausblick

Rz. 31 Sehr sinnvoll ist nach hiesiger Ansicht, dass eine umfassende Evaluierung vorgesehen ist.[62] Sieben Jahre nach Inkrafttreten sollen dazu wissenschaftliche Untersuchungen erfolgen, um herauszufinden, ob die angestrebten Ziele erreicht wurden. Deren Inhalt wurde im Vergleich zum Referentenentwurf in dem Regierungsentwurf sehr viel detaillierter beschrieben.[63] Zu Recht...mehr

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§ 1 Einleitung / A. Strukturelle Änderungen

Rz. 1 Die Zahl und Relevanz der Betreuungen übersteigt die der Vormundschaften bei weitem. So wird uns der demografische Wandel von der Zeit der Konzeption des BGB zum Ausgang des 19. Jahrhunderts[1] bis heute auch hier wieder vor Augen geführt. Aus dem Betreuungsrecht über den § 1908i BGB a.F. auf zahlreiche, aber nicht alle Normen des Vormundschaftsrecht zu leiten, ist dah...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 4. Zuteilung von Anteilen ohne Gegenleistung gem. § 20 Abs. 4a Satz 5 EStG (Rz. 111 bis 112)

Bonusanteile/Freianteile: Durch das JStG 2020 (BGBl. I 2020, 3096) wurde die gesetzliche Regelung zur ertragsteuerrechtlichen Würdigung der Zuteilung von Anteilen ohne Gegenleistung gem. § 20 Abs. 4a Satz 5 EStG modifiziert. Werden einem Stpfl. von einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland hat, Anteile i.S.d. ...mehr