Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / b) Gegenstandswert

Rz. 60 Vertritt der Anwalt einen Bieter, der zugleich Beteiligter ist, richtet sich der Gegenstandswert nach dem Wert seiner Beteiligung (siehe Rdn 24 f.). Rz. 61 Vertritt der Anwalt einen Bieter, der nicht Beteiligter ist, richtet sich der Gegenstandswert nach dem höchsten für den Auftraggeber abgegebenen Gebot (§ 26 Nr. 3, 1. Hs. RVG). Darunter ist das Bargebot gem. § 49 ZV...mehr

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§ 37 Bewilligung der Vollst... / IV. Rechtsbeschwerde

Rz. 22 Wird gegen die Entscheidung des AG Rechtsbeschwerde eingelegt – unabhängig davon, ob der Anwalt für den Mandanten gegen eine Entscheidung über einen Einspruch nach §§ 87f Abs. 4, 87g ff. IRG oder gegen einen Umwandlungsbeschluss nach § 87i IRG Rechtsbeschwerde einlegt oder die Behörde gegen eine ablehnende Entscheidung gegen einen Umwandlungsantrag nach § 87i IRG Rech...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / b) Außergerichtliche Vertretung mit Einigung oder Erledigung

Rz. 54 Kommt es im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung zu einer Einigung, so entsteht neben der Geschäftsgebühr eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV und bei einer Erledigung eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV. Die Höhe der Einigungs- oder Erledigungsgebühr beläuft sich jeweils auf 1,5, da in diesem Stadium die Sache noch nicht anhängig ist. Rz. 55 Zu beachten...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (b) Grundfälle

Rz. 92 Erscheint weder der Gegner noch für diesen ein Anwalt und wird dann sofort ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gestellt, ermäßigt sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 3105 VV auf 0,5. Dabei ist unerheblich, ob der Kläger bei Säumnis des Beklagten oder der Beklagte bei Säumnis des Klägers den Antrag auf Erlass des Versäumnisurteils stellt. Beispiel 42: Antrag a...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / cc) Sonstige Einigung

Rz. 101 Möglich ist auch eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV, wenn eine Einigung über die Hauptsache getroffen wird. Angesichts dessen, dass die Forderung bereits tituliert ist, wird ein Streit oder eine Ungewissheit insoweit allerdings seltener vorkommen. Rz. 102 Die Höhe der Einigungsgebühr wiederum hängt davon ab, ob die Hauptsache anhängig ist und gegebenenfalls i...mehr

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§ 35 Strafsachen / ee) Zusätzliche Verfahrensgebühr bei Beschlagnahme, Einziehung und verwandten Maßnahmen

Rz. 56 Ist Gegenstand des Verfahrens auch eine (drohende) Beschlagnahme, Einziehung oder verwandte Maßnahme, entsteht noch eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV. Diese Gebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert. Erforderlich ist allerdings, dass der Gegenstandswert mindestens 30,00 EUR beträgt (Anm. Abs. 2 zu Nr. 4142 VV). Bei geringeren Werten entsteht keine ...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 1. Verfahren über den Kostenantrag

Rz. 150 Wird der Mahnantrag zurückgenommen, so kann auf Antrag des Antragsgegners eine Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO ergehen und auf Antrag des Antragstellers eine Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 2 oder 3 ZPO. Rz. 151 Wird eine Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO beantragt, so ist strittig, welches Gericht für die Kostenentscheidung zuständig...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 4. Anrechnung

Rz. 34 Bei aufeinander anzurechnenden Gebühren liegen grundsätzlich verschiedene Angelegenheiten vor. Dies gilt insbesondere für zeitlich aufeinander folgende Tätigkeiten wie Beratung, außergerichtliche Vertretung, Mahnverfahren, Rechtsstreit etc. Das bedeutet, dass zunächst einmal jede Angelegenheit für sich nach dem für sie geltenden Gebührenrecht abzurechnen ist. Für die ...mehr

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§ 17 Rechtsbeschwerde / 4. Terminsgebühr

Rz. 13 Eine Terminsgebühr ist im Verfahren der Rechtsbeschwerde seit dem 1.1.2005 möglich (Nr. 3516 VV).[7] Auch wenn hier kein gerichtlicher Termin vorgesehen ist, können die Anwälte doch außergerichtliche Verhandlungen führen (Vorbem. 3. Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV). Dass eine mündliche Verhandlung im Verfahren der Rechtsbeschwerde nicht vorgeschrieben ist, ist insoweit unerhebli...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / c) Vollstreckung gegen mehrere Schuldner

Rz. 116 Die Vollstreckung gegen mehrere Schuldner beinhaltet grundsätzlich mehrere Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG. Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG zählt jede Vollstreckungsmaßnahme als eigene Angelegenheit. Dies gilt sowohl für die Vollstreckung gegen mehrere Teilschuldner als auch gegen mehrere Gesamtschuldner, mag auch der Anspruch der gleiche und das wirtschaftliche Interesse...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / (2) Gegenstandswert

Rz. 85 Der Gegenstandswert richtet sich nach dem Anspruch, wegen dem das Verfahren beantragt wird. Nebenforderungen (Zinsen und Kosten) sind auch hier mitzurechnen. Wird nur der Teil einer Forderung geltend gemacht, ist nur diese Teilforderung maßgebend. Die Werte mehrerer Forderungen werden zusammengerechnet (§ 22 Abs. 1 RVG). Rz. 86 Handelt es sich bei dem Anspruch um wiede...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / a) Gebühr

Rz. 46 Der Anwalt erhält im erstinstanzlichen Verfahren vor dem FG eine 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV, die sich bei vorzeitiger Beendigung (Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3201 VV) sowie unter den Voraussetzungen der Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3201 VV auf eine 1,1-Verfahrensgebühr ermäßigt. Beispiel 15: Erstinstanzliches Verfahren ohne Termin Gegen den Mandanten ist ein Steuer...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / III. Außergerichtliche Vertretung mit Einigung

Rz. 35 Führt die außergerichtliche Vertretung zu einer Einigung, so entsteht auch hier eine Einigungsgebühr nach den Nrn. 1000 ff. VV. Die Höhe der Einigungsgebühr ist wiederum davon abhängig, ob der Gegenstand der Einigung anhängig (Nr. 1003 VV – 1,0), nicht anhängig (Nr. 1000 Nr. 1 VV – 1,5) oder in einem Berufungs-, Revisionsverfahren oder einem Beschwerdeverfahren nach V...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 15. Allgemeine Beschwerdeverfahren

Rz. 299 Allgemeine Beschwerdeverfahren sind stets besondere Angelegenheiten (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG), sodass hier die Gebühren gesondert entstehen. Rz. 300 Der Anwalt erhält nach Nr. 3501 VV eine Verfahrensgebühr aus einem Rahmen in Höhe von 24,00 EUR bis 250,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 137,00 EUR. Die Verfahrensgebühr entsteht auch dann, wenn das Sozialgericht der Beschw...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / (1) Volle Verfahrensgebühr

Rz. 27 Für seine Tätigkeit im Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren erhält der Anwalt zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3335 VV. Deren Höhe beläuft sich grundsätzlich auf die Höhe der Verfahrensgebühr des Verfahrens, für das Prozesskostenhilfe beantragt wird; der Gebührensatz ist jedoch auf 1,0...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / c) Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV

Rz. 48 Hinzu kommen kann bereits im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde eine Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV. Diese entsteht im Fallemehr

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§ 35 Strafsachen / (6) Vermögensrechtliche Ansprüche

Rz. 181 Wird der Anwalt auch im Adhäsionsverfahren tätig, so gelten auch im Berufungsverfahren die Nrn. 4143 ff. VV.mehr

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§ 35 Strafsachen / (1) Verfahrensgebühr

Rz. 85 Befindet sich der Beschuldigte auf freiem Fuß, entstehen die Gebühren ohne Zuschlag. Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr. Die Höhe der Verfahrensgebühr richtet sich nach der Ordnung des Gerichts, vor dem die Anklage erhoben worden ist, bzw., vor dem der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gestellt worden ist. Beispiel 34: Gerichtliches Verfahren o...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 19. Einzeltätigkeit

Rz. 331 Ist der Anwalt lediglich mit einer Einzeltätigkeit beauftragt, so erhält er eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3406 VV. Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 36,00 EUR bis 408,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 222,00 EUR. Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich der Rahmen um 30 %, höchstens um 200 %. Rz. 332 Eine Reduzierung bei vorzeitiger Erledigung ist hier nicht vorgesehe...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / (1) Gebühren

Rz. 17 Für die Tätigkeit im Zwangsversteigerungsverfahren bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens erhält der Anwalt nach Anm. Nr. 1 zu Nr. 3311 VV eine Verfahrensgebühr mit einem Gebührensatz von 0,4. Rz. 18 Eine Ermäßigung der Gebühr bei vorzeitiger Erledigung ist nicht vorgesehen. Rz. 19 Soweit der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands vertritt, erhöht...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 4. Nachträgliche Zahlungen

Rz. 114 Auch nachträgliche Zahlungen des Mandanten oder eines Dritten sind anzugeben, wenn diese auf die Ab- und Anrechnung Einfluss haben können (§ 55 Abs. 5 S. 4 RVG). Das gilt insbesondere dann, wenn die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr im Prozess als Nebenforderung zugesprochen im Nachhinein vom Gegner bezahlt worden ist. Beispiel 52: Anrechnung der Geschäftsge...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / a) Tätigkeit auch in der Hauptsache

Rz. 1 Das Verfahren über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zählt nach § 16 Nr. 2 RVG zum Rechtszug und wird durch die dort verdienten Gebühren mit abgegolten. Der Wert richtet sich dann nur nach dem Wert der Hauptsache. Der Wert des vorangegangenen Bewilligungsverfahrens und der Wert des Hauptsacheverfahrens werden nicht zusammengerechnet (§ 23a Abs. 2 RVG).[1] Rz. 2 Au...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / c) Einigungsgebühr

Rz. 30 Kommt es im Beweisverfahren zu einer Einigung, so entsteht die Einigungsgebühr grundsätzlich in Höhe von 1,5. Die Anhängigkeit im Beweisverfahren ist unerheblich (arg. e. Nr. 1003 VV). Beispiel 12: Beweisverfahren mit Besprechung und Einigung Der Anwalt führt ein Beweisverfahren über Baumängel in Höhe von 30.000,00 EUR. Nach Erhalt des Gutachtens verhandeln die Anwälte...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / 1. Besondere Einzeltätigkeiten

Rz. 66 Nach Nr. 3326 VV erhält der Anwalt für bestimmte Verfahren vor den Arbeitsgerichten eine 0,75-Verfahrensgebühr, und zwarmehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / ff) Einigung (Anm. Abs. 1 Nr. 1, 4. Var. zu Nr. 3104 VV)

Rz. 166 Ebenso entsteht die Terminsgebühr, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, eine Einigung geschlossen wird.[77] Rz. 167 An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass bis zum 31.12.2020 noch ein schriftlicher Vergleich erforderlich war. Mit dem KostRÄG 2021 wurden gleich mehrere Änderungen vollzogen:mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / (1) Einstweilige Anordnung vor dem erstinstanzlichen Gericht

Rz. 66 Die Gebühren richten sich auch hier nach Teil 3 VV. Im erstinstanzlichen Verfahren gelten also wiederum die Nrn. 3100 ff. VV. Beispiel 27: Hauptsache und einstweilige Anordnung In einem landwirtschaftsgerichtlichen Verfahren (Hauptsachewert: 6.000,00 EUR) erlässt das Gericht auf Antrag einer Partei eine einstweilige Anordnung (Wert: 2.000,00 EUR). Es liegen nach § 17 Nr...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / f) Anrechnung bei nur teilweise identischen Gegenständen

Rz. 54 Die Gegenstände von außergerichtlicher Vertretung und nachfolgendem gerichtlichen Verfahren können nur teilweise identisch sein, das kann darauf beruhen, dassmehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / 3. Terminsgebühr

Rz. 15 Neben der Verfahrensgebühr erhält der Anwalt nach Nr. 3202 VV eine Terminsgebühr, die zunächst einmal unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht, also insbesondere bei Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV) oder auch für die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Berufungsverfahrens gerichteten Besprechungen au...mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / 1. Ausgangsverfahren

Rz. 13 Im selbstständigen Räumungsfristverfahren erhält der Anwalt nach Nr. 3334 VV zunächst eine 1,0-Verfahrensgebühr. Rz. 14 Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich diese Gebühr nach Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Rz. 15 Erledigt sich die Angelegenheit vorzeitig, ist Anm. Nr. 1 zu Nr. 3337 VV anzuwenden. Die Verfahrensgebühr reduziert sich auf 0,5. Rz. 16 Für die...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (b) Mehrere Auftraggeber

Rz. 159 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so erhöht sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV um 30 % je weiteren Auftraggeber. Diese Erhöhung soll für die Terminsgebühr jedoch nicht gelten. Das könnte auch schon deshalb nicht sein, weil dann bei Ansatz des Höchstbetrags bei der Verfahrensgebühr die Höchstgrenze der Terminsgebühr überschritten würde. Die erhöhte Höc...mehr

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§ 1 Einleitung / e) Reisekosten

Rz. 147 Reisekosten erhält der Anwalt nach Nrn. 7003 ff. VV erstattet.mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (6) Mehrere Terminsvertretungen in derselben Angelegenheit

Rz. 90 Wird der Anwalt mit der Wahrnehmung mehrerer Termine beauftragt, gilt § 15 Abs. 2 RVG. Die Gebühren können nur einmal anfallen, unabhängig davon, ob der Terminsvertreter mehrere Termine wahrnimmt. Beispiel 47: Mehrere Terminsvertretungen Der Anwalt ist mit der Wahrnehmung eines Verhandlungstermins (Wert: 8.000,00 EUR) beauftragt. Später erhält er den Auftrag, in demsel...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / a) Überblick

Rz. 13 Ist in Verfahren aus Teil 3 VV nach Wertgebühren abzurechnen (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2 u. 3 RVG), erhält der Anwalt nach Nr. 3335 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe der Verfahrensgebühr der Hauptsache, höchstens jedoch 1,0. Die Verfahrensgebühr entsteht bereits mit der Entgegennahme der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Die volle Verfahrensgebühr wird für den Anwalt ...mehr

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§ 38 Auslagen / 1. Überblick

Rz. 106 Einen zum 1.7.2004 neu eingeführten Auslagentatbestand enthält Nr. 7007 VV. Da die Gebühren nach Vorbem. 7 Abs. 1 VV die allgemeinen Geschäftskosten abdecken und hierzu auch die Prämien für die Haftpflichtversicherung zählen, kann der Anwalt diese Prämie bei gesetzlicher Vergütung nicht umlegen. Eine Abrechnung kommt nur aufgrund einer Vergütungsvereinbarung in Betra...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / b) Gegenstandswert

Rz. 56 Bei der Vertretung eines anderen Beteiligten, insbesondere des Schuldners, richtet sich der Gegenstandswert nach dem Wert des Gegenstands der Zwangsversteigerung (§ 26 Nr. 2, 1. Teils. RVG).[16] Zur Berechnung siehe Rdn 10 ff. Beispiel 18: Versteigerungsverfahren bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens Der Gläubiger hat wegen einer Gesamtforderung in Höhe von 30.0...mehr

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§ 37 Bewilligung der Vollst... / II. Vertretung vor der Behörde

Rz. 5 Für die Vertretung im Bewilligungsverfahren vor der Behörde erhält der Anwalt nach Nr. 6100 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe von 55,00 EUR bis 374,00 EUR. Die Mittelgebühr beläuft sich auf 214,50 EUR. Ist der Anwalt gerichtlich beigeordnet, erhält er eine Festgebühr in Höhe von 172,00 EUR. Rz. 6 Die Verfahrensgebühr der Nr. 6100 VV deckt gem. Vorbem. 6 Abs. 2 VV die ges...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (8) Nachfolgender Gesamtauftrag

Rz. 96 Wird der Anwalt zunächst als Terminsvertreter beauftragt und wird er später Verfahrensbevollmächtigter, so liegt nach § 15 Abs. 5 S. 1 RVG nur eine Angelegenheit vor, da der bisherige Auftrag erweitert wird. Die Gebühren entstehen nur einmal. Allerdings erhält der Anwalt dann die höheren Gebühren eines Verfahrensbevollmächtigten. Beispiel 53: Terminsvertreter und nach...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / a) Festsetzung

Rz. 39 Sind die Kosten nach Quoten verteilt, kann der Anwalt den Gegner auf die Quote in Anspruch nehmen, die dieser zu tragen hat. Allerdings kann der Gegner jetzt mit seinem Kostenerstattungsanspruch auch gegenüber dem beigeordneten Anwalt aufrechnen (§ 126 Abs. 2 S. 2 ZPO). Für die Abrechnung ist danach zu differenzieren, ob zuvor schon mit der Landeskasse abgerechnet wor...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 2. Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek (§§ 867 und 870a ZPO)

Rz. 207 Bei einem Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek (§§ 867, 870a ZPO) handelt es sich streng genommen auch nicht um eine Vollstreckungsmaßnahme, da diese Maßnahme lediglich der Sicherung dient. Um eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung handelt es sich erst, wenn aus der Hypothek auch vorgegangen wird. Ungeachtet dessen ordnet Anm. zu Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 2 VV ...mehr

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§ 35 Strafsachen / II. Beratung

Rz. 4 Ist der Anwalt ausschließlich mit einer Beratung in einer Strafsache beauftragt, gilt § 34 Abs. 1 RVG. Es handelt sich nicht um eine Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 VV. Der Anwalt soll auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG). Kommt diese nicht zustande, gilt eine Vergütung nach bürgerlichem Recht als geschuldet, also nach § 612 BGB (§ 34 ...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 4. Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 214 Nach Nr. 1010 VV kann der Anwalt im Falle einer besonders umfangreichen Beweisaufnahme eine Zusatzgebühr verdienen. Voraussetzungen dieser Gebühr sind Beide Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Rz. 215 Die Zusatzgebühr ent...mehr

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§ 35 Strafsachen / 1. Überblick

Rz. 15 Die Gebühren des Verteidigers in Strafsachen finden sich in Teil 4 Abschnitt 1 VV, in den Nrn. 4100 ff. VV. Rz. 16 Unterschieden wird nach verschiedenen Verfahrensstadien, die jeweils eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG darstellen:mehr

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§ 11 Mahnverfahren / b) Verfahrensgebühr und Terminsgebühr

Rz. 117 Auch der Anwalt des Antragsgegners kann gem. Vorbem. 3.3.2 VV eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV verdienen, wenn er mit dem Gegner Besprechungen zur Erledigung des Mahnverfahrens oder zur Vermeidung des Rechtsstreits führt (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV). Beispiel 74: Mahnverfahren mit Besprechung Gegen den Mandanten ist ein Mahnbescheid in Höhe von 3.000,00 EUR...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / b) Beschränkte Bewilligung

Rz. 57 Wird die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nur für einen oder nur für einzelne von mehreren Auftraggebern bewilligt und gleichzeitig zum Ausdruck gebracht, dass sich die Bewilligung und die Beiordnung nur auf den Mehrbetrag oder die Gebührenerhöhung, die durch den bedürftigen Auftraggeber eintritt, erstrecke, dann ist die Sache eindeutig. Es kann dann auch nur der M...mehr

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§ 28 Familiensachen / 1. Überblick

Rz. 36 In isolierten Verfahren erster Instanz ergeben sich hinsichtlich der Gebühren grundsätzlich keine Besonderheiten. Abzurechnen ist hier wie in allgemeinen Zivilverfahren, sodass auf die dortigen Ausführungen Bezug genommen werden kann. Rz. 37 Der Anwalt erhält unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 2 VV eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Vo...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / VIII. Revision

Rz. 71 Im Revisionsverfahren erhält der Anwalt die Vergütung nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 VV. Hier gilt also wiederum das Gleiche wie in den allgemeinen verwaltungsrechtlichen Revisionsverfahren (siehe § 29 Rdn 146 ff.). Der Anwalt erhält auch hier eine 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3206 VV, die sich bei vorzeitiger Beendigung nach Nr. 3207 VV auf 1,1 reduziert (...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / b) Einfache Anrechnungsfälle

Rz. 45 Beispiel 22: Anrechnung – Schwellengebühr Der Anwalt macht außergerichtlich für den Auftraggeber eine Forderung in Höhe von 8.000,00 EUR geltend. Die Sache ist durchschnittlich, aber weder umfangreich noch schwierig. Der Schuldner zahlt nicht. Der Anwalt erhebt daraufhin auftragsgemäß Klage, über die verhandelt wird. Die Geschäftsgebühr ist mit 1,3 anzusetzen (Anm. zu ...mehr

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§ 1 Einleitung / aa) Vertikale Aufteilung

Rz. 23 Zum einen sieht das RVG eine vertikale Aufteilung vor. Aufeinander folgende Tätigkeiten stellen häufig verschiedene Angelegenheiten dar. So sind jeweils eigene Angelegenheiten: Beratung, außergerichtliche Vertretung, Schlichtungsverfahren, Mahnverfahren, Rechtsstreit im Urkundenverfahren, Rechtsstreit im Nachverfahren oder nach Abstandnahme vom Urkundenverfahren, selb...mehr

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§ 28 Familiensachen / 7. Elterliche Sorge

Rz. 80 Es gelten die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 81 Ausnahmsweise ist hier eine Erhöhung der Verfahrensgebühr für mehrere Auftraggeber nach Nr. 1008 VV möglich, wenn der Anwalt die Eltern in Verfahren auf Entziehung der elterlichen Sorge vertritt (siehe unten Rdn 87). Rz. 82 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da ...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 2. Verhandlungen vor Gericht über in diesem Verfahren nicht anhängige Gegenstände ohne Einigung

Rz. 247 Werden lediglich Verhandlungen oder Erörterungen über nicht in diesem Verfahren anhängige Gegenstände geführt, wird also lediglich verhandelt, ohne dass es zu einer Einigung kommt, so entsteht zwar die volle 1,2-Terminsgebühr (arg. e. Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV); es fällt jedoch nur eine 0,8-Verfahrensgebühr aus dem Mehrwert an, und zwar nach Nr. 3101 Nr. 2, 1. Alt. ...mehr