Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / d) Teilweise Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Rz. 89 Oft wird dem Antragsteller nur für einen Teil der beabsichtigten Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung PKH bewilligt. Erscheint der beabsichtigte Prozess nur teilweise aussichtsreich, so wird das Gericht auch nur teilweise PKH bewilligen und der RA wird nur insoweit beigeordnet, wie auch PKH bewilligt wurde. Beispiel: Gegen den Beklagten ist eine Klage über 25.000,0...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / A. Einführung

Rz. 1 Auch einkommensschwache Menschen sollen ihre Ansprüche durchsetzen können oder sich gegen Ansprüche verteidigen können. Um zu gewährleisten, dass nicht das Einkommen die Menschen in zwei Gruppen einteilt – diejenigen, die das vorhandene Rechtssystem mit Rechtsanwälten und Gerichten nutzen, weil sie es sich leisten können und solche, die dies aus Kostengründen nicht wag...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 2. Rechtsfolge

Rz. 3 Rechtsfolge ist dann die Verpflichtung zum Schadensersatz, wobei sich der Umfang grundsätzlich aus §§ 249 ff. BGB ergibt. Diese immer wieder von Versicherern, Gerichten und Rechtsanwälten übersehene Vorschrift lädt dem Schädiger grundsätzlich zunächst die Verpflichtung auf, den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht e...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / (4) Gebühr von 1,5 und mehr

Rz. 484 Im Gesetz heißt es, dass der Rechtsanwalt eine Gebühr von mehr als 1,3 nur fordern kann, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Damit ist gemeint, dass Umfang oder Schwierigkeit über dem Durchschnitt liegen. Tipp Es wird von Rechtsschutzversicherern oder erstattungspflichtigen Haftpflichtversicherern gern argumentiert, eine über dem Satz von 1,3 liegende G...mehr

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FF 01/2020, Internationaler... / Berlin, 14. und 15. Februar 2020

Freitag, 14.2.2020 10.30 – 11.00 Uhr Registrierung 11.00 – 13.00 Uhr Die familienrechtlichen Rechtsakte der Europäischen Union, Aktuelle Probleme und allgemeine Fragen Prof. Dr. Anatol Dutta, M. Jur. (Oxford), München 13.00 – 13.30 Uhr Kaffeepause 13.30 – 15.30 Uhr Erwerb von Vermögen im ausländischen Güterstand Gerd Uecker, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Hamburg 15.30...mehr

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FoVo 8+9/2020, Räumungsvoll... / 3 Der Praxistipp

Erleichterte Räumungsvollstreckung Der BGH erleichtert die Räumungsvollstreckung nachhaltig. Verstirbt einer von mehreren Mietern, ist eine Titelumschreibung nach § 727 ZPO nicht notwendig. Das ist eine nachhaltige Entlastung. Zwar kann der Gläubiger nach § 792 ZPO einen Erbschein aus eigenem Recht beantragen. Auch kann er die Erben nach §§ 13, 357 FamFG in der Nachlassakte (...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / c) Mutwillige Wahrnehmung der Rechte i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG

Rz. 119 Von einer mutwilligen Wahrnehmung der Rechte kann nur in Ausnahmefällen gesprochen werden, etwa dann, wenn der Antragsteller eine bereits erteilte rechtsanwaltliche Auskunft von einem anderen Rechtsanwalt überprüfen lassen möchte. Der Begriff der Mutwilligkeit wird konkret in § 1 Abs. 2 BerHG wie folgt definiert: Mutwilligkeit liegt vor, wenn Beratungshilfe in Anspru...mehr

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zfs 01/2020, Fragen zur Rec... / G. Regress des Rechtsschutzversicherers

Bei Leistung des Rechtsschutzversicherers gehen die Kostenerstattungsansprüche des Versicherungsnehmers gegen Dritte nach § 86 Abs. 1 S. 1 VVG auf den Versicherer über. Hieraus ergeben sich in erheblichem Umfang Rückforderungsansprüche, bei deren Realisierung der Versicherungsnehmer den Versicherer zu unterstützen hat, § 86 Abs. 2 VVG. Regressansprüche des Rechtsschutzversic...mehr

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zfs 01/2020, Auslegung von ... / 2 Aus den Gründen:

"… Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 17.5.2019, mit dem dem Antragsteller unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Führung eines Fahrtenbuchs für das Kfz mit dem amtlichen Kennzeichen … aufgegeben wurde, ist wiederherzustellen. Nach der in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes allein gebotenen...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / aa) Gebührenvereinbarung

Rz. 450 Lässt sich der Mandant zunächst beraten, ob Erfolgsaussichten bestehen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, so existiert seit dem 1.7.2006 keine gesetzliche Vergütung mehr, da die bisherige Gebühr nach Nr. 2100 VV RVG a.F. ersatzlos weggefallen ist, nach der ein Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,0 mit einer Mittelgebühr von 0,55 galt. Rz. 451 Die neue Fassung des § ...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung d... / 7

Anmerkung Für die gegen einen Vorsorgebevollmächtigten in Betracht kommenden Ansprüche gilt grundsätzlich die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. In § 207 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 BGB sieht der Gesetzgeber für Ansprüche zwischen dem Betreuten und dem Betreuer während der Dauer des Betreuungsverhältnisses ausdrücklich die Hemmung der Verjährung vor. Im Fall der Vorsorgevol...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / bb) Begriff der außergerichtlichen "Mittelgebühr"

Rz. 468 Streit herrschte von Anfang an darüber, mit welchem Wert die Mittelgebühr nach Nr. 2300 VV RVG für die Abwicklung von Kfz-Schadensfällen anzusetzen ist (vgl. hierzu Madert, Die Mittelgebühr nach Nr. 2400 VV, zfs 2004, 301 ff.; Riedmeyer, Höhe der Mittelgebühr bei zivilrechtlichen Ansprüchen aus Verkehrsunfällen, DAR 2004, 262 f.). Diese Frage hat erhebliche wirtschaf...mehr

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AGS 01/2020, Anrechnung der... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Zur angefochtenen Entscheidung s. AGS 2019, 509 m. Anm. Volpert. Zutreffend ist es, die Anrechnung auszuschließen. Anrechnung der Widerspruchsgebühr auf die Verfahrensgebühr für ein mehr als zwei Jahre später durchgeführtes Streitverfahren Liegen zwischen der Einlegung des Widerspruchs gegen einen Mahnbescheid und der Durchführung des streiti...mehr

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AGS 01/2020, Beck’sche Schmerzensgeldtabelle 2019

Herausgegeben von Rechtsanwalt Andreas Slizyk. 16. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XXV, 890 S., 119,00 EUR Das Werk setzt sich aus einem Handbuch und Tabellen zusammen, die auf Basisdaten von mehr als 4.300 Schmerzensgeld-Entscheidungen beruhen. Der erste Teil des Werkes enthält eine praxisorientierte Kommentierung des Schmerzensgeldrechts. Der zweite Teil enthält ein...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 4. Umfang der Beiordnung

Rz. 50 Der Umfang der Beiordnung des Rechtsanwalts ist neben der Befugnis, in dieser Sache aufzutreten (sofern auch Vollmacht erteilt ist), vor allem für dessen Vergütung wichtig, da sich gem. § 48 Abs. 1 RVG der Vergütungsanspruch nach dem Umfang der Beiordnung bemisst. Zum Umfang der Beiordnung in Ehesachen siehe auch § 48 Abs. 3 RVG bei Scheidungsfolgenvereinbarungen. Rz....mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / aa) Auswirkungen auf die Rechtsberatung

Rz. 47 Nach dem bis dahin geltenden Rechtsberatungsgesetz war die Rechtsberatung nahezu ausnahmslos freien Rechtsanwälten vorbehalten. Rz. 48 Durch § 7 des neuen RDG gilt diese Rechtslage nicht mehr. Nach dieser Regelung ist es Vereinigungen und Verbänden ausdrücklich gestattet, ihre Mitglieder im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben rechtlich zu beraten, soweit die Rechtsbera...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / aa) Grundkenntnisse

Rz. 190 Ein Rechtsanwalt, der sich mit Verkehrsrecht befasst, muss in gewissem Umfang auch über unfallrekonstruktive Grundkenntnisse verfügen, um seinen Mandanten von Anfang an richtig zu beraten und im Prozessfall die erforderlichen Anknüpfungstatsachen für einen auf Einholung eines Sachverständigengutachtens gerichteten Beweisantrag stellen zu können. Rz. 191 Diese kann er ...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / (1) Rechtsdienstleistung, § 2 Abs. 1 RDG

Rz. 50 Nach § 2 Abs. 1 RDG ist eine Rechtsdienstleistung "jede Tätigkeit in konkreten fremden Rechtsangelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert". Liegt eine solche Rechtsdienstleistung vor, ist zu prüfen, ob diese ausnahmsweise nicht nur Rechtsanwälten oder Verbänden (wie z.B. dem ADAC) vorbehalten ist, sondern als so genannte Nebenleistung ...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 3. Zuständiges Gericht für die Entscheidung über die Gewährung von Beratungshilfe

Rz. 122 Sachlich zuständig für die Entscheidung über die Gewährung der Beratungshilfe sind die Amtsgerichte , und zwar sowohl für die durch das Gericht selbst erfolgende als auch für die durch die Rechtsanwälte erfolgende Beratungshilfe. Rz. 123 Örtlich zuständig ist dabei das Amtsgericht , in dessen Bezirk der Rechtsuchende seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (§ 4 Abs. 1 BerHG)...mehr

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AGS 01/2020, Terminsgebühr ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Das Gesetz spricht nur von einem "schriftlichen Vergleich". Es ist weder ein gerichtlicher noch ein gerichtlich protokollierter Vergleich erforderlich. In der Zivilgerichtsbarkeit ist das schon lange anerkannt. Terminsgebühr bei schriftlichem Vergleich Schließen die Parteien während des Rechtsstreits außergerichtlich einen schriftlichen Verglei...mehr

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AGS 01/2020, Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2020 – PKHB 2020)

Im Bundesgesetzblatt ist die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2020 v. 20.12.2019 veröffentlicht worden:[1] Hinweis "Auf Grund des § 115 Absatz 1 Satz 5 der Zivilprozessordnung, der zuletzt durch Artikel 6 Nummer 2 des Gesetzes vom 24.3.2011 (BGBl I, 453) und Artikel 145 Nummer 2 der Verordnung vom 31.8.2015 (BGBl I, 1474) geändert worden ist, wird bekannt gemacht: " Die ab dem...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / I. Bedeutung der Fahrerschutzversicherung

Rz. 283 Bei der Fahrerschutzversicherung handelt es sich um ein verhältnismäßig neues Produkt, welches jedoch bisher – auch unter Rechtsanwälten – noch relativ unbekannt zu sein scheint. An dieser Stelle soll daher lediglich auf diese Versicherung hingewiesen und ein zusammenfassender Überblick über Voraussetzungen und Leistungen gegeben werden. Die Fahrerschutzversicherung i...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / (3) Rechtsschutz bei den verkehrsrechtlichen Vergehen gem. § 2 i aa ARB

Rz. 339 Bei den verkehrsrechtlichen Vergehen ist der Rechtsschutz wie folgt geregelt:mehr

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§ 6 Quotenvorrecht / 2. Einschränkung durch die modifizierte Differenztheorie

Rz. 30 Wie schon eingangs dieses Kapitels (vgl. Rdn 7) gesagt, darf die Anwendung des Quotenvorrechts im Endergebnis zu keiner Mehrzahlung des Zahlungspflichtigen (= Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer) führen. Die Regelung des § 86 Abs. 1 S. 1 VVG soll verhindern, dass der Geschädigte mehr als seinen Schaden ersetzt bekommt, der Schädiger muss also nie mehr zahlen, ...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / 8. Datensammlung

Rz. 176 Nach ordnungsgemäßer Erteilung der Vollmacht müssen nun zunächst die wichtigsten Daten zusammengetragen werden, um mit der Bearbeitung des Falles beginnen zu können. Rz. 177 Tipp Je perfekter und vollständiger die Datensammlung ist, umso weniger bedarf es kostenintensiver Rückfragekorrespondenz mit dem Mandanten. Rz. 178 Der Mandant sollte bei einfachen Fällen möglichs...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 140 Der Gesetzgeber hat in den vorstehend genannten Vorschriften lediglich gesetzlich geregelt, dass der Versicherer berechtigt ist, "seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen". Er überlässt die Herausbildung geeigneter Kriterien und Abgrenzungsmerkmale vollständig der Rechtsprechung. Rz. 141 In der G...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / 1. Interessenwiderstreit beim Klagevortrag

Rz. 109 Für den betroffenen Kraftfahrthaftpflichtversicherer stellt sich dabei das Problem, wie er die Behauptung eines gestellten Unfalls in einen Prozess einführen kann, in dem er selbst – neben seinem an dem Unfall und der Manipulation mitbeteiligten VN – in Anspruch genommen wird. Das Dilemma ist, dass er die Klageabweisung mit dem – bis dahin noch gar nicht bewiesenen –...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / a) Allgemeines

Rz. 439 Der Haushaltsführungsschaden (HFS; vgl. auch Anlage 11 – siehe § 14 Rdn 14 f.) ist die am häufigsten vergessene oder zumindest falsch berechnete Schadenposition überhaupt, sodass hierbei oft gigantische Summen "verschenkt" werden. Dabei geht es regelmäßig um weit höhere Summen als z.B. beim Schmerzensgeld. Das eröffnet zum einen eine enorme Regressgefahr für den Anwa...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / d) Regulierungsverzögernde Taktiken

Rz. 69 So mancher Versicherungssachbearbeiter scheint überdies besondere Freude an der Vielzahl von sinnlosen und nicht weiterführenden "Schiebeverfügungen" einerseits, Anspruchskürzungen aller Art andererseits zu haben. Seit der Einführung des "Schadensmanagements der Versicherer" und der damit bezweckten Ausschaltung der Anwälte bei Schadensregulierungen gilt: Je kleiner d...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / ee) Prozessuales

Rz. 381 Wird der Anspruch auf Neuwagenersatz klageweise geltend gemacht und das beschädigte Fahrzeug dem Schädiger oder seinem Haftpflichtversicherer zur Verfügung gestellt, muss ein Zug-um-Zug-Antrag gestellt und ferner die Feststellung beantragt werden, dass die Beklagten sich in Annahmeverzug befinden. Rz. 382 Beachte Beim Neuwagenersatzanspruch ist der volle Neupreis der ...mehr

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AGS 01/2020, Aktuelle Recht... / 4.2 Einholung von Drittauskünften

Der Antrag des Gläubigers auf Einholung von Drittauskünften (§ 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 3, § 802l ZPO) stellt hingegen stets eine besondere Angelegenheit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG dar.[26] Dem Anwalt steht daher hierfür eine gesonderte Gebühr nach Nr. 3309 VV nebst Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV zu. Der BGH hat zudem entschieden, dass für den Antrag auf Einholung von Dritt...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / 2. Wichtiges zur Klage

Rz. 371 Jedenfalls aber dann, wenn die letzte gesetzte Frist verstrichen ist, immer noch keine oder nur eine unbefriedigende Antwort des Versicherers des Schädigers vorliegt und auch noch nichts gezahlt worden ist, bleibt nur noch der Klageweg. Das ist zunehmend erforderlich, da die Regulierungsgeschwindigkeit bei den Versicherern wegen übermäßiger Personaleinsparungen einer...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / c) Argumente für Werkstätten zur Zusammenarbeit mit Verkehrsanwälten

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / e) Streit mit dem Rechtsschutzversicherer

Rz. 425 Für einen Streit mit dem Rechtsschutzversicherer selbst über dessen Deckungspflicht besteht gem. § 3 Abs. 2 h ARB in keinem Fall ein Rechtsschutzanspruch. Hinweis Der rechtsschutzversicherte Mandant ist umfassend über die Voraussetzungen der Rechtsschutzdeckung aufzuklären. Anderenfalls besteht bei Erteilung von Mandaten, für die keine Deckung erteilt wird, ein erhebl...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / e) Rückzahlungsansprüche im Dreiecksverhältnis

Rz. 302 Aus der rechtlich erfolgenden Leistung über das Dreieck folgt auch, dass eventuelle Rückzahlungsansprüche jeweils nur in dem betreffenden Rechtsverhältnis bestehen. Beispiel Bestehen aufgrund des Vorsatzvorbehaltes und geleisteter Honorarvorschüsse Rückzahlungsansprüche des Versicherers, beziehen diese sich ausschließlich auf den Versicherungsvertrag (Deckungsverhältn...mehr

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§ 11 Kapitalabfindung / a) Berechnung nach Empfehlung Nehls

Rz. 83 Die – versicherungsfreundlichen – Kapitalisierungstabellen von Küppersbusch/Höher erwähnten bis zur 9. Auflage nur Zinsfüße von > 4 %. Dass daneben wesentlich differenziertere Tabellen von Nehls existierten, wussten die meisten Anwälte nicht und so kamen diese in der Praxis in aller Regel auch nicht zur Anwendung. Deshalb soll an dieser Stelle den Tabellen von Nehls R...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / bb) Betreuer

Rz. 171 Tipp Wenn der Mandant zur Vollmachterteilung nicht in der Lage ist, sollte der Anwalt einen Betreuer bestellen lassen. Der Antrag ist gem. § 1896 BGB bei dem Betreuungsgericht zu stellen. Rz. 172 Gebührenrechtlich ist das auch insofern interessant, als durch diesen Antrag gesonderte Gebühren nach § 17 RVG i.V.m. Nr. 3100 VV RVG entstehen, da es sich insoweit um eine F...mehr

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§ 11 Kapitalabfindung / 1. Technik des Kapitalisierens

Rz. 70 Die Kapitalisierung ist ein Rechnungsvorgang. Durch ihn wird der aktuelle Kapitalwert von zukünftigen periodischen Leistungen (Renten pro Jahr) ermittelt. Ausgangspunkt ist der Zeitpunkt, von dem an gerechnet werden muss. Rz. 71 Einer Kapitalisierung unterliegen nicht die Ansprüche aus der Vergangenheit. Sie sind einfach zu addieren und ggf. zu verzinsen. Einer Kapital...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / (2) Differenz resultiert aus den unterschiedlichen Gebührensätzen der gesetzlichen und der pauschalierten Vergütung

Rz. 543 Soweit eine Gebührendifferenz zwischen gesetzlicher Vergütung und der nach der Regulierungsempfehlung pauschalierten Regulierung darauf zurückzuführen ist, dass die vom Schädiger nach der Regulierungsempfehlung ersetzten Anwaltsgebühren (z.B. 1,8) ihrer Art nach oder vom Gebührensatz geringer sind als die nach dem Gesetz gegenüber dem Mandanten entstandenen Gebühren,...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / c) Folgen im Falle der Insolvenz des Versicherungsnehmers

Rz. 298 Vorsicht Aufgrund dieses doppelten Leistungsverhältnisses besteht auch im Falle der Insolvenz lediglich ein Anspruch des Anwalts aus der Insolvenzmasse, während der Versicherungsanspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung in die Masse fällt und der Befriedigung aller Gläubiger dient. Ein § 110 VVG in der Haftpflichtversicherung vergleichbares Privileg des Anwa...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / (1) Vorzeitige Erledigung

Rz. 566 Erledigt sich der Auftrag vorzeitig, etwa weil es nicht mehr zur Klageeinreichung kommt, so erhält der Anwalt nach Nr. 3101 Ziff. 1 VV RVG lediglich eine 0,8 Verfahrensgebühr (bisher § 32 Abs. 1 BRAGO: 5/10-Gebühr). Rz. 567 Beispiel Der Anwalt erhält den Auftrag, Klage auf Schadensersatz i.H.v. 10.000 EUR zu erheben. Bevor er die Klage einreicht, zahlt der Versicherer...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / e) Gerichtliche Gebühren

Rz. 564 Im Rechtsstreit erhält der Anwalt die Gebühren nach Nr. 3100 ff. VV RVG. Es gibt jetzt nur noch eine Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG) sowie eine Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG). Die Beweisgebühr, wie es sie noch nach der BRAGO gab (§ 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO a.F.), ist entfallen. Daneben kann der Anwalt lediglich noch die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 ff. VV RVG verdi...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / bb) Terminsgebühr

Rz. 578 Neben der Verfahrensgebühr erhält der Anwalt eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG. Daneben kommt eine weitere Gebühr für eine eventuelle Beweisaufnahme nicht in Betracht mit Ausnahme der neu eingeführten 0,3 Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen gem. Nr. 1010 VV RVG , die entsteht, wenn mindestens drei gerichtliche Termine stattfinden, in denen Sa...mehr

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AGKompakt 01/2020, Fiktive ... / IV. Abschluss eines schriftlichen Vergleichs

Fiktive Terminsgebühr auch bei schriftlichem Vergleich Schließen die Parteien im einstweiligen Verfügungsverfahren einen schriftlichen Vergleich, so entsteht ebenfalls die Terminsgebühr. Voraussetzung für diese Variante der fiktiven Terminsgebühr ist lediglich, dass ein Verfahren mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung zugrunde liegt, was hier der Fall ist. Beispiel Nach E...mehr

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AGKompakt 01/2020, Recht au... / V. Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherer muss freistellen Soweit Deckungsschutz besteht, erstreckt dieser sich auch auf die Freistellung von Vorschussanforderungen. Der Rechtsschutzversicherer muss daher auch auf Anforderung Vorschussnoten des vom Versicherungsnehmer beauftragten Anwalts ausgleichen. Hinweis In Höhe eines solches Vorschusses muss der Rechtsschutzversicherer den Mandanten/Versi...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / c) Empfehlung und Vollmachterteilung durch andere

Rz. 161 Der Anwalt kann und sollte sich nicht dagegen wehren, dass er von außenstehenden Personen weiterempfohlen wird. In Abgrenzung dazu muss er aber das Werbeverbot und das übrige Berufsrecht beachten. aa) Stapelvollmacht und Visitenkarten Rz. 162 Ein Mandat, das aufgrund einer Stapelvollmacht (d.h. der Anwalt hat bei Werkstatt, Mietwagen- oder Abschleppunternehmen "vorsorg...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 2. Nutzungsmöglichkeit

Rz. 64 Der Geschädigte muss auch die Möglichkeit haben, das Fahrzeug zu nutzen. Sie entfällt z.B., wenn der Geschädigte durch den Unfall derart verletzt worden ist, dass er ein Kraftfahrzeug – ganz oder auch nur vorübergehend – nicht mehr führen kann (BGH VersR 1966, 497; BGH VersR 1985, 736 = zfs 1985, 296; KG NZV 2006, 157) = DAR 2006, 151). Das gilt selbstverständlich auc...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / (a) Angelegenheit "umfangreich oder schwierig"

Rz. 485 In Fällen, die schon vom Aktenumfang her einer Prozessakte gleichkommen, ist mindestens eine 1,5 Gebühr angemessen, in der Regel sicher auch eine 2,0 Gebühr, vereinzelt sogar eine 2,5 Gebühr jedenfalls dann, wenn mindestens eine ausführliche Besprechung stattgefunden hat (vergleichbar früher einer 10/10 Geschäftsgebühr und einer 10/10 Besprechungsgebühr). Das gilt be...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 6. Verzögerliches Regulierungsverhalten

Rz. 110 Zu den Reizvokabeln des Verkehrsrechtes gehört der gegen Haftpflichtversicherer erhobene Vorwurf der verzögerlichen Regulierung (Diehl, zfs 2008, 12). Oft genug besteht aber begründeter Anlass, eine deutliche Schmerzensgelderhöhung wegen verzögerlicher Schadensregulierung durch den Versicherer oder gar dessen Zermürbungstaktik zu fordern (BGH VersR 1970, 134; OLG Dre...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / A. Mandatsannahme

Rz. 1 Jeder Verkehrsunfall begründet grundsätzlich die Notwendigkeit, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Mit der Vielzahl der Probleme, die das unfallrechtliche Mandat mit sich bringt, ist der Laie in aller Regel überfordert. Er ist ihnen aber auch schutzlos ausgeliefert, was oft eine Rechtlosigkeit zur Folge hat. Allein der verkehrsrechtlich versierte Anwalt vermag ei...mehr