Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Aufwendungsersatz

Rz. 10 Nach den §§ 669, 670, 1835, 1915 Abs. 1 BGB hat der Nachlassverwalter außerdem Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen. Dieser Aufwendungsersatzanspruch ist von dem Vergütungsanspruch streng zu unterscheiden. Der Nachlassverwalter kann für die zwecks Führung der Verwaltung zu machenden Aufwendungen, einen Vorschuss und Ersatz verlangen, wenn er sie den Umständen nach...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Formprivileg

Rz. 1 § 2267 BGB lässt durch seine Formulierung ("genügt es") erkennen, dass die Bestimmung grds. die Errichtung eines gemeinschaftlichen eigenhändigen Testaments erleichtern will. Neben der Möglichkeit der Errichtung nach § 2267 BGB stehen den Ehegatten auch alle sonst vom Gesetz zur Verfügung gestellten ordentlichen und außerordentlichen Formen der Testamentserrichtung zur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Erbengemeinschaft/Miterbe als Mandant

Rz. 16 Der Anwalt, der eine gegen die Erbengemeinschaft geltend gemachte Forderung abwehren soll, wird zunächst sehr genau zu prüfen haben, ob er tatsächlich alle Miterben vertreten kann oder ob hier nicht Interessenkollision droht (siehe hierzu auch Rdn 35). Nach der Entscheidung des II. Senats des BGH zur Rechtsfähigkeit der GbR[42] wurde (erneut) diskutiert, ob diese Rspr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses durch einen Notar etc. (Abs. 4)

Rz. 12 Die Erben können nach Abs. 4 verlangen, dass der Testamentsvollstrecker das zu erstellende Nachlassverzeichnis durch die zuständige Behörde, einen zuständigen Beamten oder durch einen Notar aufnehmen lässt. Der Testamentsvollstrecker ist selbst auch ohne Verlangen der Erben zu einem derartigen Vorgehen berechtigt. Zuständig für die amtliche Aufnahme sind nach § 20 BNo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. "Nachlass-Bilanz"

Rz. 19 Zu Begriff und Darstellungsweise vgl. Kerscher/Riedel/Lenz, Pflichtteilsrecht, § 7 Rn 22.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Vermögensvorteil

Rz. 8 Zur Annahme von Zuwendung reicht jeder Vermögensvorteil: (1) Einmalige oder laufende Geldzahlung (hierbei wird man wegen der Übermaßfrage jeweils genau zu prüfen haben, ob Ausstattung nach Abs. 1 oder Zuschuss nach Abs. 2 vorliegt, denn wenn eine laufende Rente den Charakter von Zuschüssen zum Einkommen hat, gilt Abs. 2, auch wenn der Anlass der Zuwendung die Annahme v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. Bankrechtliche Ansprüche

Rz. 22 Die Forderungsrechte des Erblassers aus Giro-, Spar- und Depotkonten gehen, wenn keine Verfügung zugunsten Dritter auf den Todesfall vorliegt, auf die Erben über und fallen in den Nachlass.[44] Im Hinblick auf Einzelkonten ist die Rechtslage grundsätzlich unstreitig. Der Erbe tritt in alle Rechte und Pflichten des Erblassers mit der Bank ein. War der Erblasser verheir...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. Ermittlungspflicht des Nachlassgerichts

Rz. 30 Eine Ermittlungspflicht ist für das Nachlassgericht von Amts wegen gegeben. Es hat dabei insbesondere bzgl. seiner Zuständigkeit die Frage nach dem letzten Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Erblassers zu klären.[69] Das Gericht hat dabei sämtliche zugänglichen Beweismittel zu ergreifen und entsprechende Nachweise zu fordern, denn erst wenn es die zur Begründung des Ant...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Auskunfts- und Zahlungsklage

Rz. 51 Soweit ein Verjährungsrisiko nicht besteht,[222] kann der Pflichtteilsberechtigte zunächst eine isolierte Auskunftsklage erheben. Schließt sich daran eine Zahlungsklage an, entstehen zwar die bereits erwähnten höheren Prozesskosten, im Übrigen bestehen jedoch keine wirklichen Nachteile gegenüber der Stufenklage. Es ist aber unbedingt zu beachten, dass durch die Auskun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 Neben der Problematik der ordnungsgemäßen Verwaltung wird wohl kaum über einen anderen Bereich als über die Vergütung zwischen dem Testamentsvollstrecker und den Erben am meisten gestritten. Hintergrund hierfür ist die unzureichende gesetzliche Regelung. Grundsätzlich bestimmt der Erblasser, ob und in welcher Höhe der Testamentsvollstrecker eine Vergütung erhält. Hat d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / d) Auskunftspflicht und Vorlage eines Bestandsverzeichnisses

Rz. 26 Im Unterschied zu den Anhörungspflichten setzt die Auskunftspflicht ein entsprechendes Verlangen des Berechtigten voraus, wodurch auch der Inhalt der Auskunftspflicht bestimmt wird.[55] Dabei kann jeder einzelne Erbe ohne Mitwirkung der anderen die Ansprüche geltend machen, allerdings mit der Einschränkung, lediglich Leistung an alle Miterben verlangen zu können.[56] ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 18. Verschwiegenheitspflichten und Unterlassungspflichten

Rz. 54 Nach h.M. enden gesetzliche und vertragliche Verschwiegenheitspflichten nicht mit dem Tod des Erblassers.[169] Auch wenn die Verschwiegenheitspflichten nach dem Tod des Erblassers weiter bestehen, gelten sie nicht gegenüber den Erben, wenn sie sich auf vermögensrechtliche Positionen des Erblassers beziehen. Da die Erben das Vermögensrecht des Erblassers übernommen hab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / bb) Bewertung von freiberuflichen Praxen

Rz. 232 Freiberufliche Praxen sind in noch stärkerem Maße durch eine ausgeprägte persönliche Bindung des Praxisinhabers zu seinen Klienten und Patienten gekennzeichnet. Die Gerichte lehnen daher i.d.R. zu Recht hierfür die Anwendung der Ertragswertmethode i.S.v. IDW S 1 ab.[641] Vielmehr wird das Sachwertverfahren[642] zugrunde gelegt und ein "Goodwill" berücksichtigt, sowei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Tatbestand

Rz. 3 Voraussetzung der Gültigkeit eines Testaments ist dessen persönliche Errichtung (formelle Höchstpersönlichkeit). Das Testament muss vom Erblasser persönlich ge- und unterschrieben werden, sofern es sich um ein privatschriftliches Testament handelt. Für ein öffentliches Testament gilt § 2232 BGB. Beim Testierrecht handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht. Eine St...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Form

Rz. 11 Aus dem Gesetz ergibt sich keine Form der Auskunftserteilung. Rspr. zu § 2057 BGB fehlt. Die Lit. geht grundsätzlich von Formfreiheit aus, empfiehlt indessen Schriftform aus Praktikabilitätsgründen.[39] Analog zur Entwicklung der Judikatur, wie sie sich zu §§ 1580, 1605 BGB abzeichnet,[40] wird man eine schriftliche und unterzeichnete Wissenserklärung – analog auch zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / E. Haftungsfallen

Rz. 19 Vertritt der Anwalt einen Schuldner gegenüber einer Erbengemeinschaft, so wird er vor der Leistung durch seinen Mandanten sich zu vergewissern haben, dass die Leistung entweder an einen bevollmächtigten Miterben erfolgt oder aber nur an alle Erben gemeinschaftlich, notfalls anteilig, geleistet wird. Der Anspruch aus § 2287 BGB gehört nicht zum Nachlass.[39] Er steht j...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Haftung für Kosten und Gebühren

Rz. 16 Im Verhältnis des fordernden Miterben zu seinem Anwalt, zum Gericht oder Gegner haftet der Miterbe grundsätzlich zunächst persönlich und alleine für die angefallenen Kosten und Gebühren. Unter den Voraussetzungen des § 2038 BGB kann jedoch die Erbengemeinschaft ebenfalls verpflichtet werden (siehe § 2038 Rdn 61). Nach den Grundsätzen des § 2038 BGB richtet sich auch d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 70 Zu beachten ist, dass die Benachrichtigungs- und Anhörungspflicht nicht durch den Erben eingeklagt werden kann, sondern nur die Auskunfts- und Rechenschaftslegungspflicht. Eine Nichtbeachtung der Benachrichtigungs- und Anhörungspflicht kann ggf. Schadensersatzansprüche gem. § 2219 BGB auslösen oder einen Entlassungsgrund gem. § 2227 BGB darstellen. Die Klage auf Ausku...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Verfahrensfragen

Rz. 8 Die Errichtung eines Testaments in einem Prozessvergleich ist nicht möglich.[11] Nach geltender Rspr. ist die Schließung von Erb- und Erbverzichtsverträgen in dieser Form jedoch zulässig.[12] Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Erblasser seine Erklärungen persönlich vor Gericht abgibt.[13] Dies gilt auch in einem Anwaltsprozess. Der Erblasser muss dann seine Erklä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Form

Rz. 5 Für die Form verweist Abs. 4 auf § 2276 BGB: Erforderlich ist daher die notarielle Beurkundung; es müssen alle Vertragsschließenden gleichzeitig anwesend sein, § 128 BGB ist nicht anwendbar. Ein Aufhebungsvertrag in einem Prozessvergleich ist nach § 127a BGB möglich, wobei in einem Verfahren mit Anwaltszwang beide, sowohl der Erblasser als auch der Anwalt, die Erklärun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Einfache, unmittelbare oder erläuternde Auslegung

Rz. 24 Ziel der einfachen Auslegung ist es, den Inhalt einer einzelnen Verfügung oder ihrer Gesamtheit festzustellen. Der wirkliche, aktuelle oder reale Wille des Erblassers ist zu erforschen.[81] Dieser wird dabei wie folgt ermittelt: Rz. 25 Maßgeblich ist der Wortlaut.[82] Von diesem ist zunächst auszugehen. Der Wortlaut ist jedoch nicht bindend, da der wirkliche Wille des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Aufwendungsersatz

Rz. 92 Neben der Vergütung kann der Nachlasspfleger gem. §§ 1835, 1915 Abs. 1 S. 1 BGB Ersatz seiner Aufwendungen verlangen.[265] Nach der Regelung des § 1835 Abs. 3 BGB gelten als Aufwendungen auch solche Dienste des Nachlasspflegers, die zu seinem Gewerbe oder zu seinem Beruf gehören. Sofern Aufwendungen bereits bei der Bemessung der Vergütung berücksichtigt worden sind, k...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Prozesstaktik

Rz. 60 Vor der übereilten Erhebung einer Teilungsklage muss nachdrücklich gewarnt werden (siehe Rdn 74 ff.). Prozesstaktisch klüger wird es regelmäßig sein, str. Einzelfragen durch eine Feststellungsklage vorab zu klären. Dies ist nach der Rspr. des BGH ausdrücklich zulässig, auch wenn eine Leistungsklage grundsätzlich möglich wäre.[105] Mehrere streitige Punkte können hier ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / VI. Verjährung

Rz. 61 Die eigentliche Verjährungsfrist für die Ansprüche aus § 2314 BGB richtet sich seit der Erbrechtsreform nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 195, 199 BGB.[301] Demzufolge beginnt die Verjährungsfrist, wenn der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB) und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen sowie der Person des Schuldners Kenntnis erlangt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 9 Im Falle der gerichtlichen Auseinandersetzung muss der Vertragsgegner beweisen, dass die fehlende Verpflichtungsbefugnis des Testamentsvollstreckers nicht erkennbar war. Der Vertragspartner ist generell im Streitfall beweispflichtig, Gleiches gilt auch für den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung.[18] I.R.d. §§ 2205, 2206 BGB ist vom Anwalt besonderes Augenmerk auf ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 97 Betrieb... / 2.1 Betriebsbegriff (Satz 1)

Rz. 3 Der Begriff des "Betriebes" ist im SGB III nicht definiert. Es gilt insoweit der allgemeine arbeitsrechtliche Betriebsbegriff. Unter dem Begriff des "Betriebes" i. S. d. §§ 95 ff. ist die organisatorische Einheit zu verstehen, innerhalb der der Arbeitgeber mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe sachlicher und sonstiger Mittel einen bestimmten arbeitstechnischen Zweck fortge...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblichkeit der Tätigkeit eines externen Datenschutzbeauftragten

Leitsatz 1. Ein externer Datenschutzbeauftragter übt auch dann, wenn er zugleich als Rechtsanwalt tätig ist, keinen in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten Katalogberuf aus. 2. Da ein Datenschutzbeauftragter ohne eine akademische Ausbildung tätig werden kann, übt er auch keine dem Beruf des Rechtsanwalts ähnliche Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG aus (Anschluss an ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.4.1.3.3 Prozessleitung

Rz. 95 Bei der Bewertung des richterlichen Verhaltens im Verfahren geht es vielfach darum, ob sich für Äußerungen, prozessleitende Maßnahmen und Entscheidungen vernünftige und vertretbare Gründe finden lassen, oder ob sie unsachlich oder willkürlich erscheinen. In der zwischen diesen Polen liegenden "Grauzone" wird die Frage, ob der Richter befangen ist, maßgebend von den Um...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.4.1.4 Strafanzeige des Richters gegen eine Partei – Beziehungen zu Verfahrensbeteiligten/Bevollmächtigten

Rz. 108 In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Erstattung einer Strafanzeige gegen eine Partei oder deren Ankündigung durch einen Richter nicht ohne Weiteres die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigt, weil das Gesetz selbst die Erstattung einer Anzeige durch das Gericht ermöglicht (§ 149 ZPO) und in einigen Fällen auch verlangt (§ 183 GVG). Anerkan...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.4.4 Sachverständige

Rz. 126 Die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit gemäß §§ 118 Abs. 1 Satz 1, 60 Abs. 1 SGG i. V. m. § 406 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4, § 42 Abs. 2 ZPO findet statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen zu rechtfertigen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der vom Gericht beauftragte Sachve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.1 Grundlagen

Die Betriebsausgaben (Zeilen 23 bis 88) sind im Wesentlichen nach Aufwandsarten gegliedert, allerdings wird dieses Prinzip vielfach, z. B. bei Abschreibungen, Grundstückskosten und Schuldzinsen, durchbrochen. Grundsätzlich sind auch Betriebsausgaben stets mit dem Nettobetrag anzusetzen. Etwas anderes gilt nur, so auch die Anleitung zu den Zeilen 23 bis 88 der Anlage EÜR, für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 3. Beiordnung eines Rechtsanwalts

Rz. 47 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe allein hat zur Folge, dass die Staatskasse die Gerichtskosten, Sachverständigenkosten und Zeugenauslagen übernimmt. Erst die Beiordnung eines Rechtsanwalts führt jedoch dazu, dass auch die Rechtsanwaltskosten des Antragstellers von der Staatskasse übernommen werden. Man beantragt daher nicht nur die Bewilligung von Prozesskostenh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2020, Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

FamFG §§ 80, 85; ZPO §§ 91 Abs. 1, 2 S. 1, 104 Leitsatz Mangels Verweises auf § 91 Abs. 2 ZPO in § 80 FamFG sind in FG-Familiensachen Rechtsanwaltskosten der Gegenseite nicht zwangsläufig erstattungsfähig. Vielmehr muss eine Notwendigkeit für die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe gegeben sein, was in jedem einzelnen Fall vom Rechtspfleger bei der Kostenfestsetzung zu prüfen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / dd) Zusammenarbeit von Werkstätten, Sachverständigen und Rechtsanwälten

Rz. 64 Der Entwurf des RDG sah noch als § 5 Abs. 3 RDG-E die Möglichkeit einer gesellschaftsrechtlichen Verbindung zwischen Werkstätten, Sachverständigen und Rechtsanwälten vor. Diese Regelung wurde durch Beschluss des Bundestages vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ausgenommen und nicht in das aktuelle RDG übernommen. Eine gesellschaftsrechtliche Verbindung ist daher derzei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2020, Feststellung der Notwenigkeit einer Reise; Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts

RVG § 46; RVG VV Nrn. 7003 ff.; ZPO § 121 Abs. 3 Leitsatz Die Notwenigkeit einer Reise ist vom Gericht des Rechtszugs festzustellen. Eine Kompetenz des Beschwerdegerichts zur erstmaligen Feststellung besteht nicht. Erfüllen außerhalb des Gerichtsbezirks ansässige Verfahrensbevollmächtigte die Bedingungen des Mehrkostenverbots nach § 121 Abs. 3 ZPO, weil ihr Kanzleisitz vom Ort ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / VIII. Vergütung des Rechtsanwalts bis zur Bewilligung von PKH

1. Anfall der Gebühren im PKH-Bewilligungsverfahren Rz. 61 Wenn eine Angelegenheit abgerechnet werden soll, die im Zusammenhang mit PKH steht, ist als erstes streng das Verfahren auf Bewilligung von PKH (PKH-Bewilligungsverfahren oder auch PKH- Prüfungsverfahren genannt) vom Hauptsacheverfahren (das Verfahren, für das PKH bewilligt wurde) zu unterscheiden. Diese Verfahren wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / IX. Vergütung des im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalts

1. Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse a) Gebühren Rz. 68 Der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegenüber der Staatskasse ist in § 45 RVG geregelt. Danach steht dem Rechtsanwalt die normale gesetzliche Vergütung zu und zwar bei Verfahren vor den Bundesgerichten gegen die Bundeskasse , bei Verfahren der Gerichte der Länder gegen die Landeskasse . Die Höhe der jeweilig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / b) Rechtswirkungen der Zahlung des Rechtsschutzversicherers an den Anwalt

Rz. 295 Rechnet der Rechtsanwalt seine Kosten unmittelbar gegenüber dem Rechtsschutzversicherer ab, so geschieht rechtlich zweierlei:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / g) Abtretung von Versicherungsansprüchen an den Anwalt

Rz. 316 Gelegentlich übersehen wird, dass § 17 Abs. 7 ARB 94/2000/2008 (ähnlich § 20 Abs. 1 ARB 75) regelt, dass Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag nur mit schriftlichem Einverständnis des Versicherers abgetreten werden können (dieses Abtretungsverbot ist wirksam, vgl. BGH VersR 2012, 230). Dieses Einverständnis wird regelmäßig nicht erteilt, sodass die Ansprüche aus dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / bb) Meldung durch VN-Anwalt

Rz. 324 Es ist jedoch oftmals von unschätzbarem Vorteil, wenn der Anwalt den Schaden – jedenfalls neben dem Mandanten selbst – dem eigenen Versicherer des Mandanten meldet: Dann ist dem Versicherer des Mandanten dessen anwaltliche Vertretung bekannt und er kann das Regulierungsverhalten mit dem VN-Anwalt abstimmen. Damit wird z.B. vermieden, dass der eigene Versicherer vorsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. Dreiecksverhältnis zwischen Versicherer, Versicherungsnehmer und Anwalt

Rz. 292 Rz. 293 Die Rechtsbeziehungen bei der Rechtsschutzversicherung sind durch ein klassisches Dreiecksverhältnis gekennzeichnet. Wie aus dem Bereicherungsrecht im Dreiecksverhältnis bekannt, gibt es ein Valutaverhältnis (zwischen Versicherungsnehmer und Rechtsanwalt) einerseits sowie ein Deckungsverhältnis (zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer) andererseits.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2020, Aktuelle Recht... / 2.2 Mehrere Abmahnungen durch denselben Anwalt

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 6.6.2019 entschieden, dass verschiedene Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung eine Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 2 RVG darstellen können.[5] Das gilt auch dann, wenn der Rechtsinhaber gegenüber unterschiedlichen, rechtlich oder wirtschaftlich nicht verbundenen Unternehmen oder Personen in engem zeitlichem Zusammenhang getrenn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2020, Kosten eines im Namen des Anwalts beauftragten Terminsvertreters

ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; RVG Abs. 1 S. 1; BGB §§ 670, 675 Leitsatz Eine Partei kann im Kostenfestsetzungsverfahren vom Gegner, soweit dieser nach der Kostengrundentscheidung die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, die Kosten eines von ihrem Prozessbevollmächtigten eingeschalteten Rechtsanwalts, der den Gerichtstermin wahrgenommen hat, bis zur Höhe der (fiktiven) Kosten erstat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2020, Aktuelle Recht... / 3.3 Vertretung mehrerer Streitgenossen durch gemeinsamen Anwalt

Beauftragen mehrere Streitgenossen einen Anwalt, kann der obsiegende Streitgenosse von dem unterlegenen Gegner die Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten nur in Höhe des seiner Beteiligung am Rechtsstreit entsprechenden Bruchteils und nicht in Höhe seines Haftungsanteil nach § 7 Abs. 2 RVG verlangen.[15] Das KG hat hierzu nunmehr entschieden,[16] dass in einem Verfahren,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2020, Aktuelle Recht... / 3.1 Mandatierung des Anwalts nach Klagerücknahme

Anwaltskosten sind nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO in sämtlichen Verfahren vom unterlegenen Gegner zu erstatten, jedoch müssen sie für die Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung notwendig gewesen sein (§ 91 Abs. 1 S. 1 ZPO). Die Kosten, die für eine unnötige Anwaltsbeauftragung entstanden sind, brauchen folglich nicht erstattet zu werden, was im Kostenfestsetzungsverfahren (§§ 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2020, Beiordnung ein... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Die Beiordnung eines Terminsvertreters ist nicht zulässig. Hinweis Im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe kann der Partei – nach wie vor – neben einem Hauptbevollmächtigten lediglich ein Verkehrsanwalt, nicht aber ein Unterbevollmächtigter, beigeordnet werden. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 8.9.2003 – 5 WF 112/03 [1] Hinweis Die Frage der Anwalt...mehr