Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / II. Zustandekommen des Vertrags

1. Vertragsabschluss Rz. 16 Wie auch im übrigen Vertragsrecht, kommt der Anwaltsvertrag durch Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB) zustande. In der Regel erteilt dabei der Mandant den Auftrag, welchen der Anwalt annehmen oder ablehnen kann. Der umgekehrte Fall ist aber auch denkbar, obwohl dem Rechtsanwalt gemäß § 43b BRAO die Werbung um das konkrete Mandat untersagt ist. Wenn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / I. Art und Umfang des Anwaltsvertrags

1. Geschäftsbesorgungsvertrag Rz. 5 Zwar wurde in der Vergangenheit die Rechtsnatur des gesetzlich nicht geregelten "Typus Anwaltsvertrag" kontrovers diskutiert.[4] Zwischenzeitlich ist anerkannt, dass es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag [5] gemäß § 675 Abs. 1 BGB handelt. § 675 Abs. 1 BGB nimmt Bezug auf zahlreiche Vorschriften des Auftragsrechts (§§ 663, 665–670, 672–...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / III. Vertragsparteien

1. Mandant Rz. 24 Der Auftrag zur Mandatsbearbeitung kann entweder vom Auftraggeber direkt oder im Namen eines Dritten erfolgen. Ist Letzteres der Fall, so müssen die Voraussetzungen einer wirksamen Stellvertretung gegeben sein, §§ 164 ff. BGB. Lässt sich beispielsweise eine Tochter über die Rechte des Vaters oder der Mutter aus einer Nachlasssache beraten, so muss entweder e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 2. Sonstige Beendigung

a) Kündigung Rz. 33 Der Anwaltsvertrag kann grundsätzlich[37] von jeder Vertragspartei jederzeit ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Nachdem der beauftragte Rechtsanwalt Dienste höherer Art zu leisten hat, kommt insofern § 627 BGB zur Anwendung. Rz. 34 Bei einer Kündigung des Mandatsverhältnisses durch den Auftraggeber aufgrund vertragswidrigen Verhaltens ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / B. Der Anwaltsvertrag

I. Art und Umfang des Anwaltsvertrags 1. Geschäftsbesorgungsvertrag Rz. 5 Zwar wurde in der Vergangenheit die Rechtsnatur des gesetzlich nicht geregelten "Typus Anwaltsvertrag" kontrovers diskutiert.[4] Zwischenzeitlich ist anerkannt, dass es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag [5] gemäß § 675 Abs. 1 BGB handelt. § 675 Abs. 1 BGB nimmt Bezug auf zahlreiche Vorschriften des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / IV. Sicherung eines aufschiebend bedingten Vermächtnisses

Rz. 113 Steht dem Mandanten ein aufschiebend bedingter Vermächtnisanspruch hinsichtlich der Übereignung eines Grundstücks zu, ist der Anwalt nach Ansicht des OLG Hamm[124] verpflichtet zu prüfen, ob die Vermächtnisanwartschaft durch eine einstweilige Verfügung mittels einer Vormerkung im Grundbuch gesichert werden kann. Mindestens wenn die Möglichkeit des Verlustes der wirts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 3. Haftungsbeschränkung personeller Art

Rz. 94 Nach Ansicht des BGH[103] haften Anwälte gesamtschuldnerisch, wenn sie sich in einer Sozietät zusammengeschlossen haben. Dasselbe gilt auch für eine überörtliche Sozietät und zwar selbst dann, wenn im Innenverhältnis nur eine Scheinsozietät vorliegt.[104] Diese grundsätzliche gesamtschuldnerische Haftung aller Sozietätsmitglieder bringt unkalkulierbare Risiken für all...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Interessenkollision, Tä... / C. Das Gebot der Unabhängigkeit bzw. Unparteilichkeit des Anwalts(-notars)

I. Allgemeines Rz. 35 Auch wenn die Frage der anwaltlichen Unabhängigkeit keine typische erbrechtliche Problematik darstellt, soll sie hier der Vollständigkeit halber besprochen werden. Denn im Rahmen der §§ 45, 46 BRAO tritt immer wieder die Frage auf, ob ein Anwärter die für den Anwalt nötige Unabhängigkeit besitzt, wenn er bereits Angestellter eines Versicherungsunternehme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / VI. Fremde Pflichtverletzungen

Rz. 60 Der Einzelanwalt haftet grundsätzlich für die von ihm begangenen Pflichtverletzungen. Beschäftigt der Einzelanwalt andere Anwälte, wie z.B. angestellte oder freie Mitarbeiter, so werden diese für ihn als Erfüllungsgehilfen tätig. Ein etwaiges vertragliches Verschulden dieser Personen muss sich der Einzelanwalt daher über § 278 BGB zurechnen lassen.[72] Bei der Sozietät...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / I. Prüfung der den Mandanten betreffenden Verjährungsfristen

Rz. 105 Zu den wichtigsten und gleichzeitig auch haftungsträchtigsten Pflichten des Anwalts im Rahmen der Bearbeitung eines erbrechtlichen Mandats gehört die Prüfung von Verjährungsfristen.[113] Hier muss der Anwalt sämtliche einschlägigen Verjährungsvorschriften kennen und anwenden und gerade im Bereich des Pflichtteilsrechts auch die spezielle Regelung des § 2332 BGB beach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / I. Die Gestaltung erbrechtlicher Verfügungen durch den Anwalt

Rz. 4 Bei der erbrechtlichen Gestaltung handelt es sich für den Anwalt um ein Mandat, bei dem er oftmals im Wettbewerb zu anderen Berufsgruppen, insbesondere Notaren und Steuerberatern, steht. Dass Testamente nicht selten auch durch den Steuerberater entworfen werden liegt nicht zuletzt daran, dass der Steuerberater die Vermögensverhältnisse seines Mandanten gut kennt und al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Das erbrechtliche Mandat / B. Der Anwalt im Erbrecht

I. Die Entwicklung in den letzten 20 Jahren Rz. 5 Die Einführung des Fachanwalts für Erbrecht bewirkte eine deutliche Zuwendung vieler Anwälte zum Erbrecht. Die erbrechtliche Literatur ist sprunghaft angestiegen. Bis heute sind die Fachlehrgänge zum Erwerb der Zugangsvoraussetzungen wie Fortbildungsveranstaltungen auf allen Gebieten des Erbrechts stark nachgefragt. 1. Fachanwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 2. Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 78 Seit Inkrafttreten des Partnerschaftsgesetzes am 1.7.1995 bietet sich den freien Berufen und insbesondere auch der Anwaltschaft zur Organisation der gemeinsamen Berufsausübung die Partnerschaftsgesellschaft an. Bei der Partnerschaftsgesellschaft handelt es sich um eine Personengesellschaft. Für die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft muss ein schriftlicher Partn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / IX. Vergleich über ein Erbrecht

Rz. 127 In der erbrechtlichen Beratungspraxis besteht oftmals Ungewissheit darüber, ob ein außergerichtlicher Vergleich der notariellen Beurkundung bedarf. Im Hinblick darauf, dass der Vergleich über ein Erbrecht ein dem Erbschaftskauf ähnliches Geschäft darstellt, ist gemäß §§ 2385, 2371 BGB regelmäßig die notarielle Beurkundung erforderlich. Dasselbe gilt auch für die so g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / E. Schaden

Rz. 64 Die Berechnung des Schadens richtet sich gemäß §§ 249 ff. BGB grundsätzlich nach der so genannten Differenzhypothese. Danach ist die nach dem schädigenden Ereignis eingetretene Vermögenslage mit derjenigen zu vergleichen, die ohne dieses Ereignis eingetreten wäre. Dabei verbietet sich eine Gegenüberstellung einzelner Positionen; vielmehr ist ein Gesamtvermögensverglei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Umfang und Kosten des M... / b) Einzelheiten

Rz. 3 Seitens des Anwalts ist vor der Annahme eines Mandats eine Kollisionsprüfung vorzunehmen. Auch wenn die Vorschrift des § 43a Abs. 4 BRAO dies nicht ausdrücklich vorsieht,[1] setzt eine Interessenkollision Sachverhaltsidentität voraus, d.h. das Vorliegen eines innerlich zusammengehörenden, einheitlichen Lebensverhältnisses.[2] Sind die zugrundeliegenden historischen Vor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Interessenkollision, Tä... / II. Berufsrechtliches Tätigkeitsverbot

Rz. 4 Berufsrechtlich darf der Rechtsanwalt gemäß § 43a Abs. 4 BRAO keine widerstreitenden Interessen vertreten. In § 3 Abs. 1 S. 1 BORA ist überdies geregelt, dass der Rechtsanwalt nicht tätig werden darf, wenn er eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise im Sin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Mediation / I. Haftung

Rz. 18 Wenn der Mediator im Grundberuf Rechtsanwalt ist, ist er als Mediator gemäß § 18 BORA anwaltlich tätig. Nach einer Entscheidung des OLG Hamm[4] haftet ein Anwalt, der als Mediator tätig ist, aus positiver Vertragsverletzung, wenn er seine Aufgaben schlecht erfüllt und dadurch einem der Konfliktpartner einen Schaden zufügt. Bei erbrechtlichen Mediationen besteht ein Haf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Umfang und Kosten des M... / I. Geschäftsgebühr

Rz. 79 Für die außergerichtliche Tätigkeit erhält der Rechtsanwalt die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Von besonderem Interesse ist dabei das über die bloße Beratung hinausgehende "Betreiben eines Geschäfts" für den Mandanten durch den Rechtsanwalt. Ein solches liegt immer dann vor, wenn der Anwalt nach außen hin tätig wird. Besteht die Tätigkeit des Rechtsanwalts aussc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Rechtsschutzversicherun... / II. Die Einschaltung eines Prozessfinanzierers

Rz. 18 Typischerweise läuft das Verfahren bei der Einschaltung eines Prozessfinanzierers wie folgt ab: In den meisten Fällen ist der Mandant bereits anwaltlich vertreten. Der Anwalt hat auch bereits aufgrund seiner eigenen Einschätzung die Erfolgsaussichten des Falles als positiv beurteilt und seinem Mandanten daher zur Prozessführung geraten. Finanziert werden können grunds...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Mediation / III. Interessenwahrnehmung

Rz. 24 Als Mediator ist der Rechtsanwalt nicht Interessenvertreter einer Partei, sondern wird von zwei oder mehreren Parteien zur Beratung und Vermittlung in einer Konfliktsituation beauftragt. Dies widerspricht nicht dem anwaltlichen Grundsatz des § 43a Abs. 4 BRAO, der dem Rechtsanwalt grundsätzlich die Vertretung widerstreitender Interessen wahrzunehmen verbietet. Als Anw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Interessenkollision, Tä... / V. Widerstreitende Interessen

Rz. 14 Handelt es sich um dieselbe Rechtssache, ist weiter zu prüfen, ob der Rechtsanwalt in widerstreitenden Interessen tätig ist. Das ist dann der Fall, wenn der Vorteil des einen Mandanten zugleich der Nachteil des anderen ist. Gemäß § 3 Abs. 2 BORA gilt das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen auch für alle Rechtsanwälte, die in der Sozietät bzw. Berufsausüb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autorenverzeichnis

Mario Filtzinger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Frankfurt a.M. Dr. René Gülpen Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Mediator, Testamentsvollstrecker (AGT), Aachen Arne Hartmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Hildesheim Dr. Marcus Hartmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Karlsruhe Karl-Ludwig Kerscher Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Germersheim Max K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Mediation / F. Beratung bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen

Rz. 12 Streit unter zukünftigen Erben kann vermieden werden, wenn diese bei der Erstellung des Testamentes mitwirken und bereits dort ihre Wünsche und Bedürfnisse äußern und einbringen können. Dies ist manchmal schwierig, weshalb es durchaus auch möglich ist, im Rahmen einer Mediation solche Regelungen vorab zu besprechen und dann in einem Erbvertrag festzulegen. Wenn dies ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Interessenkollision, Tä... / II. Interessenkonflikt im Rahmen der Erbengemeinschaft

Rz. 22 Oftmals wird der Anwalt im Rahmen einer Erbauseinandersetzung von mehreren Miterben gleichzeitig beauftragt. Auch wenn in einer Erbengemeinschaft durchaus Einigkeit über die Art und Weise der Auseinandersetzung bestehen kann – gerade wenn es sich um keine besonders großen Vermögenswerte handelt oder wenn sich zwei Geschwister in der Erbengemeinschaft befinden, die sic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Umfang und Kosten des M... / C. Beratung

Rz. 72 Auch nach der Änderung zum 1.8.2013 verbleibt es bei der seit 1.7.2006 geltenden Regelung. Diese lautet wie folgt: Zitat § 34 Beratung, Gutachten und Mediation "(1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Umfang und Kosten des M... / 2. Gegenstandsgleichheit/Gegenstandsverschiedenheit

Rz. 36 Gegenstandsverschiedenheit liegt vor, wenn die einzelnen Gegenstände den Auftraggeber selbst betreffen, sei es, dass er die Gegenstände einzeln zu fordern oder einzeln zu erfüllen hat. Wird der Rechtsanwalt demgemäß für mehrere Auftraggeber in derselben Sache, jedoch wegen verschiedener Gegenstände tätig, kommt es nicht zur Gebührenerhöhung gemäß § 7 RVG. In diesem Fa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Das erbrechtliche Mandat / A. Begriff

Rz. 1 Unter dem Begriff "erbrechtliches Mandat" ist der dem Rechtsanwalt erteilte Auftrag zu lebzeitigen Übergaben, zur Ausgestaltung der Erbfolge oder zur Vertretung von Interessen nach Eintritt des Erbfalls zu verstehen. Der Rechtsuchende beauftragt den Rechtsanwalt und wird mit Vertragsabschluss dessen Auftraggeber und Mandant. Mit der Erteilung des Mandats legt er ihm di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Rechtsschutzversicherun... / I. Allgemeines

Rz. 15 Mit hohen Streitwerten, wie sie gerade im Bereich erbrechtlicher Auseinandersetzungen häufig vorkommen, ist im deutschen Zivilprozessrecht stets auch ein erhebliches Kostenrisiko für die unterliegende Partei verbunden. So beläuft sich das Kostenrisiko bei einem Streitwert von (nur) 100.000 EUR in der ersten Instanz bereits auf 12.068,46 EUR.[23] Wird dieser Rechtsstre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Der Testamentsvollstre... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Rahmen der anwaltlichen Beratung eines Testamentsvollstreckers kann sich zum einen die Situation ergeben, dass der Mandant, der als Testamentsvollstrecker bestimmt ist, sich vor Annahme des Amtes beraten lassen will, und zum anderen eine bereits betriebene Testamentsvollstreckung vorliegt, sprich das Amt schon angenommen wurde. Im letzteren Fall wird sich die Beratu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Umfang und Kosten des M... / a) § 49b Abs. 5 BRAO

Rz. 19 Nach der Vorschrift des § 49b Abs. 5 BRAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, bereits vor Übernahme des Mandats den Mandanten darauf hinzuweisen, dass für den Fall, dass nicht aufgrund einer Vergütungsvereinbarung abgerechnet wird, diese Abrechnung nach Gegenstandswert erfolgt. Es handelt sich hierbei um eine vertragliche Nebenpflicht aus dem Anwaltsvertrag. Auf die vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Das erbrechtliche Mandat / b) Ermittlung der erbfallrelevanten Willensbildung

Rz. 19 Der zentrale Punkt im Erbrecht sowohl vor wie auch nach dem Erbfall ist die Willensbildung. Die Erfahrung lehrt, dass der Mandant sich bei der Bildung seines Willens schwer tut. Wie sollte er sich denn auch leicht entscheiden können, wenn ihm der für seinen Fall konkrete erbfallrelevante Sachverhalt nicht hinreichend bekannt, er sich insbesondere seiner rechtlichen Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 1. Einholung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung

Rz. 7 Grundsätzlich entsteht der Anspruch auf den Versicherungsschutz im Erbrecht mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Der Versicherungsfall muss nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung, aber vor deren Beendigung eingetreten sein. Der Versicherungsfall ist definiert als eine den Versicherungsnehmer oder eine bei ihm mitversicherte Person betreffende Änderung der Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Umfang und Kosten des M... / 1. Pauschalvergütung

Rz. 120 Formulierungsbeispiel: Vergütungsvereinbarung (pauschal) zwischen den Rechtsanwälten (…) – im Folgenden "Rechtsanwälte" genannt – und (…) – im Folgenden "Auftraggeber" genannt – § 1 Gegenstand der Tätigkeit In Sachen (…) hat der Auftraggeber die Rechtsanwälte mit seiner außergerichtlichen Interessenvertretung beauftragt. Die getroffene Vergütungsvereinbarung umfasst insbesond...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Umfang und Kosten des M... / 3. Kombination von Pauschale und Zeitvergütung

Rz. 122 Formulierungsbeispiel: Vergütungsvereinbarung (Kombination) zwischen den Rechtsanwälten (…) – im Folgenden "Rechtsanwälte" genannt – und (…) – im Folgenden "Auftraggeber" genannt – § 1 Gegenstand der Tätigkeit In Sachen (…) hat der Auftraggeber die Rechtsanwälte mit seiner außergerichtlichen Interessenvertretung beauftragt. Die getroffene Vergütungsvereinbarung umfasst insbes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Umfang und Kosten des M... / 2. Zeitvergütung

Rz. 121 Formulierungsbeispiel: Vergütungsvereinbarung (Zeitvergütung) zwischen Den Rechtsanwälten (…) – im Folgenden "Rechtsanwälte" genannt – und (…) – im Folgenden "Auftraggeber" genannt – § 1 Gegenstand der Tätigkeit In Sachen (…) hat der Auftraggeber die Rechtsanwälte mit seiner außergerichtlichen Interessenvertretung beauftragt. Die getroffene Vergütungsvereinbarung umfasst insb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / III. Nachlassspaltung

Rz. 443 Tritt Nachlassspaltung ein, weil ein Teil des Nachlasses sich im Ausland befindet und dort ausländischem Erbrecht unterliegt, so wird jeder Teil nach den jeweils geltenden Auseinandersetzungsregeln des betreffenden Erbrechtsstatuts geteilt. Dabei handelt es sich nicht um eine Teilauseinandersetzung, da die durch Aufspaltung entstandenen Nachlassteile grundsätzlich al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Umfang und Kosten des M... / III. Terminsgebühr

Rz. 95 Die Terminsgebühr ist geregelt in Nr. 3104 VV RVG und liegt bei einem Satz von 1,2. Die Gebühr fällt unabhängig davon an, ob streitige oder nichtstreitige Anträge gestellt werden. Die Terminsgebühr reduziert sich auf 0,5, wenn lediglich ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gestellt wird, Nr. 3105 VV RVG. Erkennt der Beklagte hingegen die Forderung an, erfolgt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Das Mandantengespräch / B. Der erste Kontakt mit dem Mandanten

Rz. 4 In der Regel ruft der Mandant in der Kanzlei des Rechtsanwalts an und bittet um einen Besprechungstermin. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, den Mandanten nach Möglichkeit sogleich mit dem Anwalt zu verbinden, ummehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Interessenkollision, Tä... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Umfang und Kosten des M... / dd) Gestaltungsfragen

Rz. 13 In der Regel ist es unproblematisch, wenn Ehegatten im Rahmen der Gestaltung eines gemeinschaftlichen Testamentes beraten werden. Sind sich die Ehegatten allerdings uneins, welches der Kinder beispielsweise zum Erben berufen werden soll, darf der Rechtsanwalt nicht weiter beraten. Dies gilt auch für die Fälle, in denen sich die Ehegatten wegen Änderung einer früheren ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Umfang und Kosten des M... / II. Einigungsgebühr

Rz. 87 Die Einigungsgebühr findet sich in Nr. 1000 VV RVG. Das Kriterium des "gegenseitigen Nachgebens" spielt dabei nach der Neufassung der Vergütungsregelungen für Rechtsanwälte durch das RVG keine Rolle mehr. Somit können nun auch Ratenzahlungsvereinbarungen als Einigung nach Nr. 1000 VV RVG abgerechnet werden.[175] Die Frage, wann eine Einigung vorliegt, bemisst sich dan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Rechtsschutzversicherun... / II. Die versicherbare Leistung

Rz. 3 Gemäß der Vorschrift des § 1 ARB 2005 hat der Versicherer die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers wahrzunehmen und die dadurch anfallenden Kosten zu tragen. Um aber dem Risiko einer Ausuferung der Kostentragungspflicht entgegenzuwirken und das versicherte Risiko kalkulierbarer zu machen,[3] sind nur die in § 2 ARB 2005 genannten Rechtsgebiete und die dort a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Umfang und Kosten des M... / a) Gesetzliche Grundlagen

Rz. 2 Gemäß § 43a Abs. 4 BRAO darf der Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen vertreten. Dieser Grundsatz wird durch die Vorschriften der §§ 45, 46, 59b Abs. 2 Nr. 1e BRAO, die Standesregeln in der Berufsordnung der Rechtsanwälte und die Berufsregeln des Rates der Anwaltschaften in der Europäischen Union (Commission de Conseil des Barreaux européens, abgekürzt CCBE) ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Umfang und Kosten des M... / II. Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 23 Der BGH definiert als Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit das Rechtsverhältnis, auf den sich der Auftrag des Mandanten bezieht.[37] Was Gegenstand der Tätigkeit des Anwalts ist, bestimmt sich nach dem erteilten Auftrag. Es können demgemäß nur solche Tätigkeiten in Rechnung gestellt werden, die aufgrund des konkret erteilten Auftrages angefallen sind. Hierzu folgende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Umfang und Kosten des M... / VI. Kombination von Pauschale und Zeitvergütung

Rz. 117 Gerade beim erbrechtlichen Mandat bietet sich in Anbetracht der Konfrontation des Rechtsanwalts mit häufig diffizilen Rechtsfragen und dem Vorliegen hoher Vermögenswerte eine Kombination der soeben dargestellten Abrechnungsmodelle an. So kann beispielsweise eine Grundgebühr in Höhe eines Prozent- oder Promillewerts vom Nachlasswert zuzüglich eines Stundenhonorars ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Der Testamentsvollstre... / III. Kostenersatz für fremde Tätigkeit

Rz. 125 Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person als Testamentsvollstrecker benannt werden bzw. das Amt ausführen. Gleiches gilt für einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar[175] oder einen sonstigen Angehörigen eines rechts- oder steuerberatenden Berufes. Ihnen steht auch im Falle der berufsmäßigen Ausübung des Amtes des Testamentsvollstreckers regelmä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Umfang und Kosten des M... / V. Zeitvergütung

Rz. 116 Eine weitere Variante zur Abrechnung der Vergütung liegt in der Vereinbarung eines Stundenhonorars. Diese Abrechnungsmethode ermöglicht dem Rechtsanwalt eine exakte Bemessung des Arbeitsaufwands orientiert am tatsächlichen Volumen der angefallenen Bearbeitungsstunden.[218] Die Vereinbarung einer Zeitvergütung ist dann sinnvoll, wenn das Mandat beispielsweise in recht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Interessenkollision, Tä... / IV. Beratung von Pflichtteilsberechtigten

Rz. 31 Im Rahmen der Vertretung mehrerer quotengleicher Pflichtteilsberechtigter besteht in der Praxis grundsätzlich keine Interessenkollision. Vielmehr sind sich die Pflichtteilsberechtigten, da alle enterbt sind, weitestgehend einig und vertreten insoweit die gleichen Interessen gegenüber dem oder den Erben. Um aber sicherzugehen, dass zu einem späteren Zeitpunkt keine une...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Das erbrechtliche Mandat / E. Die Unterschätzung der Schwierigkeiten des Erbrechts

Rz. 26 Nicht nur der juristische Laie unterschätzt die Komplexität und das Streitpotenzial im Erbrecht, sondern auch der Jurist schlechthin, wie auch der auf das Erbrecht spezialisierte Anwalt in eigener Sache. Für letzteren liegt die Schwierigkeit darin, dass er wegen der eigenen Betroffenheit nicht den nötigen Abstand besitzt, um Gefahren und Möglichkeiten zu ihrer Abwehr ...mehr