Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / 1. Interessenbezogene Beratung

Rz. 15 Sie ist ihrem Wesen nach für den Rechtsuchenden bedeutsamer und aussagekräftiger als eine nur neutrale, erläuternde Beratung. Bei der Durchsetzung des Erblasserwillens kann es naturgemäß immer wieder zu Interessenkonflikten mit anderen Beteiligten kommen. Es entspricht dem Willen der Testierenden, dass dieser Wille nötigenfalls auch entgegen deren Interessen durchgese...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / IV. Dieselbe Rechtssache

Rz. 11 § 43a Abs. 4 BRAO regelt recht apodiktisch, dass der Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen vertreten darf. Maßgeblich hierfür ist, ob der Rechtsanwalt in derselben Rechtssache gleichzeitig oder nacheinander im widerstreitenden Interesse beraten oder vertreten hat oder eben gemäß §§ 45, 46 BRAO vorbefasst war. Schädlich ist aber nur, wenn der Rechtsanwalt beru...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 1. Mehrere Personen

Rz. 34 Insbesondere bei der Bearbeitung erbrechtlicher Mandate kommt es häufig vor, dass der beauftragte Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber (z.B. Eheleute, mehrere Testamentsvollstrecker, BGB-Gesellschaft[59] oder Mitglieder einer Erbengemeinschaft[60]) tätig wird. § 7 RVG und Nr. 1008 VV RVG (Mehrvertretungszuschlag) treffen hierzu Abrechnungsr...mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / E. Pflichtteil und Testamentsvollstreckung

Rz. 26 Nach § 2213 Abs. 1 S. 2 BGB kann ein Pflichtteilsanspruch bei einer Testamentsvollstreckung regelmäßig nur gegenüber dem Erben geltend gemacht werden.[34] Ebenso darf der Testamentsvollstrecker den Pflichtteilsanspruch nicht mit Wirkung für den Erben anerkennen.[35] Im Hinblick auf die spätere Zwangsvollstreckung in den der Verwaltung unterliegenden Nachlass ist jedoc...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / II. Vergütung bei Erbauseinandersetzungen

Rz. 101 Nach Abschaffung der BRAGO rückte bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft die Einigungsgebühr in den Vordergrund. Gemäß Nr. 1000 Abs. 2 VV RVG fällt die Einigungsgebühr auch dann an, wenn der mandatierte Rechtsanwalt bei den Vertragsverhandlungen lediglich mitgewirkt hat und diese Mitwirkungshandlung für den erfolgreichen Abschluss der Streitigkeit ursächl...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / V. Rahmengebühren

Rz. 71 Bei der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG handelt es sich um Satzrahmengebühren gemäß § 14 RVG. Diese berechnen sich ebenfalls nach Gegenstandswert. Für die Bestimmung der konkreten Gebühr wird dem Rechtsanwalt ein Spielraum eingeräumt. Lediglich die obere und untere Grenze wird vorgegeben. Bei der Geschäftsgebühr besteht ein Gebührenrahmen von 0,5 bis 2,5. Zur Ermit...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 2. Einheitlicher Auftrag

Rz. 30 Beauftragt der Mandant seinen Rechtsanwalt mit seiner Interessenvertretung für einen ganz konkreten Sachverhalt, der ein einheitliches Rechtsverhältnis betrifft, liegt grundsätzlich ein einheitlicher Auftrag vor.[50] Werden die Aufträge zeitlich nacheinander erteilt, hindert dies das Vorliegen der Einheitlichkeit grundsätzlich nicht.[51] Nach einer Entscheidung des OL...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / V. Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

Rz. 97 Gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG wird eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG in Höhe von 0,5 bis 0,75 nach dem in das Verfahren eingegangenen Gegenstandswert auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Danach erfolgt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die im gerichtlichen Verfahren zum gleichen Gegenstand entstehende Verfahrensgebühr zur Hälfte, höchstens jedoch mit 0,...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / L. Der Vergleich über einen Pflichtteilsanspruch

Rz. 147 Da die streitige Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs, vom Auskunftsbegehren über die eidesstattliche Versicherung bis hin zum Zahlungsanspruch, oftmals ein langwieriger Prozess ist, sollte seitens des Anwalts nach Möglichkeit auf eine außergerichtliche Einigung hingewirkt werden. Beim Pflichtteilsanspruch handelt es sich um einen schuldrechtlichen Zahlungsanspru...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / D. Mandantenschreiben

Rz. 73 Die durch den Rechtsanwalt aufgenommene Ausgangslage sollte dem Mandanten alsbald schriftlich mitgeteilt werden. Es bietet sich hierbei an, auch die vom Mandanten im Rahmen der ersten Besprechung geäußerten Wünsche, sowie einen ersten Lösungsansatz und Vorschläge für das weitere Vorgehen in diesem Schreiben niederzulegen. Rz. 74 Der Mandant hat sodann die Möglichkeit, ...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 2. Klage auf Erfüllung eines Grundstücksvermächtnisses

Rz. 44 Die Klage richtet sich auf Erklärung der Auflassung, soweit sie von dem Beklagten abzugeben ist, und Abgabe der grundbuchrechtlichen Eintragungsbewilligung (§ 925 BGB, § 19 GBO). Mit Rechtskraft des Urteils gelten die Zustimmung zur Auflassung und die grundbuchrechtliche Bewilligung als abgegeben, § 894 ZPO. Rz. 45 Formulierungsbeispiel: Klage auf Zustimmung zur Aufla...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / I. Allgemeines

Rz. 35 Auch wenn die Frage der anwaltlichen Unabhängigkeit keine typische erbrechtliche Problematik darstellt, soll sie hier der Vollständigkeit halber besprochen werden. Denn im Rahmen der §§ 45, 46 BRAO tritt immer wieder die Frage auf, ob ein Anwärter die für den Anwalt nötige Unabhängigkeit besitzt, wenn er bereits Angestellter eines Versicherungsunternehmens, eines Verb...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / aa) Vertretung mehrerer Miterben

Rz. 6 Beauftragen mehrere Miterben den Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung, stellt sich immer die Frage des Interessenkonflikts, und zwar insbesondere aufgrund der Vorschriften der §§ 2050 ff. BGB. Es ist daher zu empfehlen, bereits bei Mandatsannahme zu prüfen, ob Ausgleichspflichten gegeben sein oder aber auch sonstige Ansprüche der Parteien untereinander bestehen könnten. W...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / VII. Erfolgshonorar

Rz. 118 Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist seit 1.7.2008 eingeschränkt möglich. § 4a RVG lautet wie folgt: Zitat "(1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung ein...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / I. Allgemeines

Rz. 107 Sowohl bei umfangreicheren Beratungstätigkeiten als auch bei der weitergehenden Vertretung im erbrechtlichen Bereich, ist zu empfehlen, mit dem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung zu treffen. Gerade im außergerichtlichen Bereich ist diese zweckmäßig, da über die Höhe des Gegenstandswertes häufig Unklarheiten bestehen. Darüber hinaus sind die gesetzlichen Gebühren o...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / b) Dienstleistungs-Informations-Verordnung

Rz. 22 Seit 17.5.2010 bestehen seitens des Rechtsanwalts zudem Hinweispflichten nach der Dienstleistungs-Informations-Verordnung (DL-InfoV). Danach hat der Rechtsanwalt gemäß § 2 Abs. 1 DL-InfoV stets diverse Informationen zur Verfügung zu stellen.[35] Daneben sind weitere Informationen auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.[36] Bezüglich der Zurverfügungstellung der erforderl...mehr

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§ 32 Mediation / C. Die Prinzipien der Mediation

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / III. Bezug von Berufsrecht zu Strafrecht

Rz. 8 Sowohl der Parteiverrat gemäß § 356 StGB als auch die Interessenkollision gemäß § 43a Abs. 4 BRAO, § 3 BORA erfordern, dass der Rechtsanwalt in derselben Rechtssache tätig ist. Ferner muss es sich in beiden Fällen nicht um eine forensische Tätigkeit handeln; ausreichend ist eine rein beratende Tätigkeit (§ 3 Abs. 1 S. 1 BORA). So sind die Tatbestandsvoraussetzungen erf...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / cc) Vertretung mehrerer Pflichtteilsberechtigter

Rz. 10 Interessenkonflikte können hier entstehen, wenn die Pflichtteilsberechtigten sich bei Bewertungsfragen nicht einig sind. Darüber hinaus könnten anrechenbare Vorempfänge zu berücksichtigen sein oder aber auch Ausgleichungspflichten bestehen. Rz. 11 Eine Vertretung widerstreitender Interessen kann auch dann vorliegen, wenn mehrere Pflichtteilsberechtigte vertreten werden...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / IV. Pauschalvergütung

Rz. 115 Der Rechtsanwalt hat die Möglichkeit, mit seinem Auftraggeber ein Pauschalhonorar zur Abgeltung seiner Vergütung zu treffen. Vorteilhaft bei dieser Vorgehensweise ist, dass von vornherein die Höhe der Bezahlung feststeht und die Gefahr anschließender Differenzen zwischen den Vertragsparteien relativ gering sein dürfte. Weiter bietet diese Abrechnungsvariante einen ni...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / c) Rechtswirkung der Eröffnung

Rz. 136 Nach Eröffnung der Nachlassverwaltung kann der Erbe die Nachlassgläubiger auf den Nachlass beschränken, § 1975 BGB, und so den Zugriff auf sein Eigenvermögen abwehren. Das ist gerechtfertigt, weil die Einschaltung des Nachlassverwalters die ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses ausreichend sichert. Nach Anordnung der Nachlassverwaltung kann der Eröffnungsantrag nic...mehr

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§ 32 Mediation / III. Fall 3: "Patchwork-Familie"

Rz. 10 In die Mediation kamen zwei Töchter des Erblassers aus dessen erster Ehe, seine Witwe und deren beide Kinder aus ihrer ersten Ehe. Die Beziehung zwischen den vier Kindern und der Witwe war sehr harmonisch. Der Nachlass bestand aus einem Grundstück mit Haus, wertvollem Inventar und Barvermögen. Zwischen dem Erblasser und seiner zweiten Ehefrau gab es ein Testament, in de...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / III. Stufenklage bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen

Rz. 102 Die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen im Rahmen einer Stufenklage (Auskunft und Leistungsklage) wird in gebührenrechtlicher Hinsicht als eine Angelegenheit betrachtet. Maßgeblich für die Wertberechnung ist dabei der höhere der geltend gemachten Ansprüche (§ 44 GKG), in den meisten Fällen also der Zahlungsanspruch. Unterbleibt die mündliche Verhandlung wegen v...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 4. Vertretung des Gläubigers

Rz. 21 Der Rechtsanwalt als Vertreter des Gläubigers kann nach § 10 FamFG mit formloser Vollmacht als Bevollmächtigter auftreten. Allerdings kann nach § 10 Abs. 2 FamFG die öffentliche Beglaubigung der Vollmacht von Seiten des Gerichts verlangt werden.mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 1. § 15 RVG

Rz. 24 Der Abgeltungsbereich der Gebühren ist geregelt in § 15 RVG. Bei den Gebühren nach RVG handelt es sich um Pauschgebühren. Dies ergibt sich aus der Formulierung des Gesetzes. Dies führt dazu, dass nicht an jede Handlung des Rechtsanwalts eine Gebührenfolge geknüpft ist. Vielmehr werden bestimmte Handlungen zu einem Gebührentatbestand zusammengefasst.[38] Die Gebühren g...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / III. Interessenkonflikt bei der Beratung hinsichtlich eines Ehegattentestaments

Rz. 27 Im Rahmen der Beratung von Ehegatten bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments werden in der Regel übereinstimmende Vorstellungen der Beteiligten vorliegen. Die praktische Erfahrung zeigt, dass dies zumeist auch dann der Fall ist, wenn es beispielsweise um Fragen einer Wiederverheiratungsklausel geht, da vielfach keinem der Ehegatten daran gelegen ist, da...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / I. Sachverhaltsermittlung

Rz. 129 Bei einem Erbrechtsfall, welcher einen klaren Auslandsbezug aufweist, müssen im Vorfeld eine Vielzahl von Punkten abgeklopft werden. Zunächst einmal sollte das Erbstatut aus deutscher Sicht, sodann jedoch bei Drittstaaten i.S.d. Europäischen Erbrechtsverordnung auch stets aus der Sicht des Landes bestimmt werden, zu welchem sich der Auslandsbezug ergibt. Dabei kann e...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / IV. Die Bestimmung des Gegenstandswerts im Einzelnen

Rz. 46 Die Bestimmung des Gegenstandswerts in erbrechtlichen Angelegenheiten ist bisher nicht einheitlich und abschließend geklärt. Die Bewertungsproblematik liegt in der Frage, ob für die Streitwertbestimmung eine formell-rechtliche oder eine wirtschaftliche Betrachtungsweise heranzuziehen ist. Die Bestimmung des Gegenstandswertes erfolgt nach § 23 RVG i.V.m. §§ 48 ff. GKG. ...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / IV. Typischerweise vereinbarte Bedingungen

Rz. 27 Die Ausgestaltung der Prozessfinanzierungsverträge ist bei vielen Anbietern ähnlich. Die von den gewerblichen Finanzierungsunternehmen verwendeten Verträge stellen allgemeine Geschäftsbedingungen dar und unterliegen als solche der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB, soweit eine solche nicht wegen der sog. Bereichsausnahme nach § 310 Abs. 4 S. 1 BGB für die Regelunge...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Interessenkollision ist eines der Themen, das die Rechtsanwaltskammern sehr häufig beschäftigt. Rechtsanwälte fragen in eigener Sache an, ob aus Sicht der Kammer eine Interessenkollision gegeben ist. Es werden aber auch regelmäßig Beschwerden über Kollegen erhoben, die trotz einer Interessenkollision tätig werden; teilweise wird die Beschwerde über eine vermeintlic...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 4. Gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 41 Gemäß § 7 Abs. 2 RVG haften mehrere Auftraggeber dem Rechtsanwalt gegenüber nicht als Gesamtschuldner für die gesamten Gebühren einschließlich der Erhöhungsgebühr. Vielmehr haftet jeder nur für die Gebühren, die durch eine alleinige Beauftragung angefallen wären. Demgemäß ist anzuraten, dass sich der Rechtsanwalt von seinen Mandanten schriftlich bestätigen lässt, dass ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 5. Kosten

Rz. 22 Die Akteneinsicht auf der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts ist gebührenfrei. Für die Versendung von Akten auf Antrag eines Rechtsanwalts fällt gem. KV 31003 GNotKG eine Pauschale von 12,00 EUR an. Für die Erteilung von Ausfertigungen, Abschriften, Kopien und Auszügen werden Auslagen gem. KV 31000 GNotKG erhoben. Die Erteilung eines Erbscheins löst eine 1,0 Gebühr ...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / I. Verfahrensgebühr

Rz. 93 Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich nach Nr. 3100 VV RVG. Der Rechtsanwalt erhält eine Gebühr in Höhe von 1,3. Diese Gebühr erhält er für die Einreichung einer Klage bei Gericht, die Einreichung eines Schriftsatzes, der Sachanträge erhält bzw. auch für die Einreichung eines Schriftsatzes, der eine Klagerücknahme enthält. Die Gebühr ermäßigt sich auf 0,8, wenn...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 7. Anwaltskosten im Beschwerdeverfahren

Rz. 208 Nach § 80 S. 1 FamFG zählen zu den Kosten die Gerichtskosten und die zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. Allerdings sind die im Nachlassbeschwerdeverfahren entstandenen Aufwendungen für den Prozessbevollmächtigten nicht bereits kraft Gesetzes notwendig, da eine dem § 91 Abs. 2 ZPO entsprechende Bestimmung im FamFG fehlt (§ 80 S. ...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / I. Erbscheinsverfahren

Rz. 100 Zur Ermittlung der Höhe des Gegenstandswerts vgl. Rdn 53. Beispiel a) Erbscheinsverfahren ohne Beweisaufnahme Der Rechtsanwalt wird mit der Vertretung im Erbscheinsverfahren beauftragt. Eine Beweisaufnahme ist nicht erforderlich. Der Gegenstandswert liegt bei 50.000 EUR Es entstehen die folgenden Gebühren:mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / II. Klage auf Feststellung des Erbrechts nach erfolgter Testamentsanfechtung

Rz. 148 Formulierungsbeispiel: Klage auf Feststellung des Erbrechts nach erfolgter Testamentsanfechtung An das Landgericht – Zivilkammer – (…) Klage der Frau (…) – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt (…) gegen 1. Herrn (…) 2. Herrn (…) – Beklagte – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt (…) wegen: Feststellung des Erbrechts Namens und in Vollmacht der Klägerin erhebe ich Klage...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / d) Konkretisierung des Bemessungsmaßstabs

Rz. 117 Die Vergütung erfolgt nunmehr nach Stundensätzen und nicht mehr – wie gemäß altem Recht – nach Prozentsätzen des Nachlasses. Die Höhe der Stundensätze ist in § 3 VBVG geregelt: Im Grundsatz 19,50 EUR, § 3 Abs. 1 S. 1 VBVG. Verfügt der Nachlasspfleger über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Nachlasspflegschaft nutzbar sind, so erhöht sich der Stundensatz au...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / d) Gebührenrechtliche Folgen

Rz. 18 Die konkreten Folgen einer Interessenkollision hängen davon ab, ob die Kollision bereits von Anfang an bestand oder erst im Laufe des Mandats eingetreten ist. Bei Bestehen der Kollision sind sämtliche Mandate sofort niederzulegen.[25] Da der Anwaltsvertrag wegen Verstoßes gegen § 43a BRAO nichtig ist bzw. wird, bedeutet dies gebührenrechtlich, dass bei einer nicht vor...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 4. Antragsberechtigte

Rz. 166 Antragsberechtigt sind (§ 317 Abs. 1 InsO): Rz. 167 Zur Antragstellung sind der Erbe und der Nachlassverwalter verpflichtet, wenn sie von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschul...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 2. Klage auf Einräumung des Grundstücksnießbrauchs

Rz. 69 Erfüllt der Grundstückseigentümer den Anspruch des Nießbrauchsvermächtnisnehmers nicht freiwillig, so ist Klage auf Abgabe der dinglichen Einigungserklärung nach § 873 BGB samt Eintragungsbewilligung nach § 19 GBO zu erheben. Mit Rechtskraft des Urteils sind die Willenserklärungen des Beklagten ersetzt, § 894 ZPO. Rz. 70 Formulierungsbeispiel: Klage auf Nießbrauchsbes...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / Literaturtipps

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§ 26 Die Erbteilungsklage / a) Teilungsklage (nur Kontovermögen)

Rz. 60 Am wenigsten haftungsträchtig dürfte die Erbteilungsklage dann sein, wenn nach vollständiger Liquidierung der Nachlassgegenstände und der Bereinigung sämtlicher Verbindlichkeiten lediglich noch das Kontovermögen zu verteilen ist. Rz. 61 Formulierungsbeispiel: Klageantrag (nur Kontovermögen) An das Landgericht[38] (…) (…) Klage der (…), – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: R...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / b) Formulierungsbeispiel

Rz. 207 Formulierungsbeispiel: Rechtshängigkeitsbestätigung des Prozessgerichts Amts-/Landgericht (…) Geschäfts-Nr. (…) Hiermit wird bestätigt, dass unter dem Aktenzeichen (…) folgender Rechtsstreit rechtshängig ist: Kläger: Herr (…) Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt (…) gegen Beklagter: Herr (…) Prozessbevollmächtiger: Rechtsanwalt (…) Klageantrag nach der Klageschrift vom (…):...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 19. Formulierungsbeispiel: Antrag auf Anordnung der Nachlasspflegschaft

Rz. 127 Formulierungsbeispiel: Antrag auf Anordnung der Nachlasspflegschaft An das Amtsgericht – Nachlassgericht – (...) Betreff: Antrag auf Anordnung der Nachlasspflegschaft in der Nachlasssache des am (...) verstorbenen (...), zuletzt wohnhaft in (...) Am (...) ist (...), zuletzt wohnhaft in (...) gestorben. Vom Vorhandensein einer Verfügung von Todes wegen ist nichts bekannt....mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / K. Die berufsmäßige Betreibung der Testamentsvollstreckung

Rz. 135 Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen andere Berufsgruppen als Rechtsanwälte (insbesondere Steuerberater und Banken) Testamentsvollstreckungen übernehmen dürfen, ist in § 5 Abs. 2 RDG geregelt. Danach gelten Rechtsdienstleistungen, die im Zusammenhang mit einer Testamentsvollstreckung erbracht werden, als erlaubte Nebenleistungen. Die Übernahme von Testamen...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / 3. Bevollmächtigung durch den Antragsteller

Rz. 8 Nach § 15 Abs. 1 GBO können sich die Beteiligten für die Eintragungsbewilligung und sonstige Erklärungen, die zur Eintragung erforderlich sind, vertreten lassen. Will ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten als dessen Bevollmächtigter (§ 10 FamFG) einen sog. isolierten Grundbuchberichtigungsantrag stellen, so bedarf die Vollmacht keiner Form. Jedoch kann das Grundbuchamt...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / A. Anbahnung des Mandats

Rz. 1 Das erbrechtliche Mandat beginnt in der Regel mit einem persönlichen Gespräch zwischen Anwalt und Auftraggeber. Im Rahmen dieses Mandantengesprächs kommt es nicht nur darauf an, den gesamten Sachverhalt zu ermitteln, sondern es gilt auch, das Vertrauen des Mandanten zu gewinnen und ihn davon zu überzeugen, dass er mit seinem Problem in guten Händen ist. Letzteres gilt ...mehr

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Vorwort

Der Begriff Mandat leitet sich aus der lateinischen Redewendung "ex manu datum" ("aus der Hand geben") ab und charakterisiert das zwischen Auftraggeber und Anwalt bestehende Vertrauensverhältnis. Für das in seinen Berater gesetzte Vertrauen verlangt der Mandant eine hochwertige Leistung, die der Anwalt bestmöglich zu erbringen hat. Dabei darf es dem im Erbrecht tätigen Anwal...mehr

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / 2. Bewertung

Rz. 10 Die vielfältigen Betätigungen der Anwälte erweitern deren ohnehin schon große Erfahrung insbesondere in der streitigen Abwicklung von Erbfällen. Die aufgeführten Tätigkeitsbereiche indizieren die Zielsetzungen der auf das Erbrecht spezialisierten Anwälte, nämlichmehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 4. Die vorläufige Sicherung des Vermächtnisanspruchs durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch

Rz. 55 Nach Eintritt des Erbfalls und bis zur Eigentumsumschreibung des Vermächtnisgrundstücks auf den Vermächtnisnehmer ist der Erbe bzw. sind die mehreren Erben rechtmäßige Eigentümer des Grundstücks, weil das Eigentum auf sie nach § 1922 BGB kraft Gesetzes übergegangen ist; solange der Erblasser noch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, ist das Grundbuch insoweit ...mehr