Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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FoVo 7/2014, Drittschuldnerklage wegen verschleierten Arbeitseinkommens nach § 850h ZPO

Lohnpfändung: Nicht gleich aufgeben! Wird Arbeitseinkommen gepfändet, lautet die für den Gläubiger nicht selten ernüchternde Drittschuldnerauskunft dahin, dass der Schuldner zwar beschäftigt wird, aber kein die Pfändungsfreigrenzen übersteigendes Arbeitseinkommen erhält. Das sollte den Gläubiger aber nicht veranlassen, seine Bemühungen sofort einzustellen. Neben der Frage, ob...mehr

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FoVo 7/2014, Abgrenzung der... / 1 Der Praxistipp

Abgrenzung vertretbar/unvertretbar schwierig Die Abgrenzung zwischen einer vertretbaren und einer unvertretbaren Handlung ist in der Praxis nicht immer einfach. Bei einer unvertretbaren Handlung ist die Mitwirkung des Schuldners aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unabdingbar. Beispiel Der Schuldner ist der einzige, der die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers beurteilen k...mehr

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FF 7+8/2014, Vereinbarung z... / 3 Anmerkung

Der BGH hat sich in diese Entscheidung zur Anpassung einer – privatschriftlichen – Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt mit einem interessanten Sachverhalt auseinanderzusetzen: Der Antragsgegner war früher einmal verheiratet. In der Zeit von 1993 bis 2005 war er dann wieder verheiratet. In diesem Zeitraum wurde der hier zur Überprüfung anstehende Vertrag abgeschlossen. E...mehr

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AGS 7/2014, Terminsgebühr f... / 1 Aus den Gründen

Zu Unrecht hat die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle die Terminsgebühr abgesetzt. Diese folgt allerdings nicht – wie beantragt – aus Nr. 3104 VV, sondern aus Vorbem. 3 Abs. 3 VV i.d.F. vom 5.5.2004 – BGBl I S. 718, 788). Soweit die Kammer mit einem Teil der Rspr. vormals das Entstehen einer Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV in dieser Fassung davon abhängig gemacht hat, ...mehr

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FF 7+8/2014, Sofort wirksam, aber unausgewogen?

Dr. Mathias Grandel Mit den Regelungen zur Anordnung der sofortigen Wirksamkeit in Unterhaltssachen verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, die Interessen des Unterhaltsgläubigers zu stärken. Es drängt sich jedoch der Eindruck auf, dass Gesetzgeber und Praxis über das Ziel hinausgeschossen sind. Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses in Unterhaltssachen "soll" gem. § 116 Abs. ...mehr

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AGS 7/2014, Streitwertberec... / 2 Aus den Gründen

Das AG hat die Festsetzung des bis zum 22.5.2013 erhöhten Streitwertes damit begründet, dass gem. § 40 GKG der zu Verfahrensbeginn gestellte Klageantrag maßgeblich sei. Der Antrag aus der Klageschrift vom 3.5.2013 habe keine einschränkende Wirkung dahingehend zugelassen, dass es den Klägern nur um die Umlage der Wasserkosten ginge. Die Kläger rügen zu Recht, dass eine solche ...mehr

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FoVo 7/2014, Die Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostenrecht

Gerichtsvollzieherkosten nach dem GvKostG Mit dem 2. KostRModG sind die Kosten der Zwangsvollstreckung um rund ein Drittel gestiegen. Das macht eine stärkere Kostenkontrolle neben einer stärkeren Selektion der Fälle mit Erfolgsaussichten erforderlich, um die unbefriedigte Forderung zu Lasten des Gläubigers nicht weiter anwachsen zu lassen. Maßgeblich für die Kosten des Gerich...mehr

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FF 7+8/2014, Die Abänderung... / aa) Totalrevision im neuen Recht

Die Zulässigkeit der Abänderung nach § 51 VersAusglG führt zur sogenannten "Totalrevision" nach neuem Recht. Entscheidender Unterschied zu dem bisher bestehenden § 10a VAHRG ist jedoch die Einbeziehung lediglich derjenigen Anrechte, die auch Gegenstand der abzuändernden Entscheidung waren.[19] Anders als in § 10a VAHRG wird damit nicht ein vollständig neuer Versorgungsausgle...mehr

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AGS 7/2014, Erforderlichkei... / Leitsatz

Für ein einstweiliges Anordnungsverfahren nach dem GewSchG, in dem die Antragstellerin unter eidesstattlich versichertem Vortrag eines einmaligen tätlichen Übergriffs mit Bedrohung sowie wiederholter fernmündlicher Belästigung durch den Antragsgegner ein Abstandsgebot und das Verbot weiterer Kontaktaufnahmen begehrt, ist die Beiordnung eines Anwaltes nicht erforderlich. Eine ...mehr

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AGkompakt 7/2014, Übergangs... / I. Ehesache und Folgesache

Einreichung des Scheidungsantrags ist maßgebend Zu beachten ist, dass das gesamte Verbundverfahren, also das Verfahren über die Ehesache einschließlich aller Folgensachen nach § 16 Nr. 4 RVG eine einzige Angelegenheit ist. Daraus folgt, dass die Einreichung des Scheidungsantrags für die Bestimmung des maßgeblichen Gebührenrechts ausschlaggebend ist und zwar nicht nur für die ...mehr

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AGS 7/2014, Henssler/Prütting, BRAO. Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung; mit EuRAG, BORA, FAO, CCBE, RDG, PartGG. Herausgegen von Dr. Martin Henssler und Dr. Hanns Prütting. 4. völlig neu überarbeitete Aufl. 2014. Verlag C.H. Beck, München, XXIII, 2.284 S. 179,00 EUR.

Das anwaltliche Berufsrecht unterliegt einem immer schnelleren Wandel. Insbesondere im Bereich der Werbung haben sich in der Vergangenheit umfangreiche Änderungen ergeben, man denke hier an die wohl zulässige Werbung mit kostenloser Erstberatung. Auch hinsichtlich der Abrechnungen haben sich wichtige Änderungen ergeben. So ist jetzt (eingeführt mit den Änderungen zur Beratun...mehr

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AGS 7/2014, Creifelds. Rechtswörterbuch. 21. Aufl. 2014. Begründet von Dr. Carl Creifelds und Prof. Dr. Klaus Weber. Verlag C.H. Beck, München. 2014. XXIX, 1.573 S. mit CD-ROM. 65 EUR.

Der "Creifelds" ist seit 50 Jahren der Duden des Rechts. Von "Abänderungsklage" bis "Zwölftafelgesetz" findet der Leser hier alle juristischen Begriffe anschaulich erläutert. Mit seiner zwischenzeitlich 21. Aufl. hat sich der "Creifelds" zum klassischen juristischen Lexikon entwickelt. Zwischenzeitlich werden über 12.500 Rechtsbegriffe aus allen Rechtsgebieten anschaulich – ...mehr

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FF 7+8/2014, Die Abänderung... / 6. Durchführung der Abänderung

Die Vorschrift des § 226 FamFG regelt die Durchführung des Abänderungsverfahrens in den Fällen des § 225 FamFG. Nach § 52 Abs. 1 VersAusglG ist § 226 FamFG auch für Abänderungsverfahren nach §§ 51 ff. VersAusglG anzuwenden. Um den Beteiligten die Prüfung zu ermöglichen, ob und in welchem Umfang sich der Wert des Anrechts bezogen auf die Ehezeit verändert hat, muss der Versor...mehr

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zfs 7/2014, Altbekanntes un... / F. § 73 OWiG: Entbindungsantrag

Das OLG Stuttgart[46] bestätigte, dass im Antrag auf Entscheidung im schriftlichen Verfahren zugleich ein Entbindungsantrag i.S.d. § 73 OWiG gesehen werden kann. Dennoch muss der Verteidiger – insbesondere auf Nachfrage des Gerichts – auch klarstellen, dass er für den Fall, dass das Gericht nicht nach § 72 OWiG vorzugehen gewillt ist, die Entbindung tatsächlich begehrt und d...mehr

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FoVo 7/2014, Neue Zwangsvollstreckungsformularverordnung: seitenmäßig eingeschränkter Ausdruck des PfÜB-Antrags

Neue Rechtslage zur ZVFV Die Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung v. 16.6.2014 ist am 25.6.2014 in Kraft getreten (BGBl 2014, 754). Dies bedeutet, dassmehr

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Bauträger: Können Mängelrechte eines Erwerbers vergemeinschaftet werden?

Leitsatz Wohnungseigentümer sind berechtigt, einen Mängelanspruch zu vergemeinschaften, der nur einem Wohnungseigentümer zusteht. Normenkette § 637 Abs. 3 BGB; §§ 10 Abs. 6 Satz 3, 21 Abs. 3 WEG Das Problem Wohnungseigentümer L, der vom Bauträger B 4 Wohnungseigentumsrechte erwirbt, vereinbart mit B, dass die Wohnungseigentumsanlage, ein ehemaliges "Herrenhaus", grundlegend sa...mehr

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Kein "Wahlrecht" zur Überschussrechnung für atypisch still Beteiligten an einer bilanzierenden ausländischen (hier: österreichischen) GmbH

Leitsatz Der im Inland ansässige atypisch stille Gesellschafter einer ausländischen (hier: österreichischen) Kapitalgesellschaft, die im Inland über keine Betriebsstätte verfügt und die ihrerseits aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die dies freiwillig tut, ist nicht befugt, nach Maßgabe von § 4 Abs....mehr

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Kostenerstattung: Interessengegensätze

Leitsatz Bei Bestehen von Interessengegensätzen aufseiten der Wohnungseigentümer sind im Einzelfall die Kosten eines eigenen Anwalts neben dem durch die Verwaltung beauftragten Anwalt erstattungsfähig. Normenkette §§ 49, 50 WEG; § 91 ZPO Das Problem Wohnungseigentümer W greift den Beschluss an, mit dem die Wohnungseigentümer eine Erhaltungsmaßnahme bestimmt haben. W meint, der...mehr

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Umsatzsteuer bei Fahrzeugen (zu § 15 UStG)

Überblick Fahrzeuge können von Unternehmern ausschließlich für unternehmerische Zwecke, aber auch für nichtwirtschaftliche oder private Zwecke verwendet werden. Darüber hinaus werden Fahrzeuge häufig auch dem Personal für private Fahrten überlassen. Je nach Art der Nutzung muss der Unternehmer prüfen, in welcher Höhe aus der Anschaffung und Unterhaltung des Fahrzeugs ein Vor...mehr

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AGS 6/2014, Einschränkende Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts

ZPO § 121 Abs. 3 Leitsatz Für die Beiordnung eines Rechtsanwalts unter der Einschränkung der "kostenrechtlichen Bedingungen eines Rechtsanwaltes mit Niederlassung im Bezirk des Verfahrensgerichts" gibt es keine gesetzliche Grundlage. OLG Frankfurt, Beschl. v. 24.4.2013 – 4 WF 102/13 1 Sachverhalt Für ein von der in Stadt1 wohnhaften Antragstellerin beabsichtigtes Scheidungsverfa...mehr

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AGS 6/2014, Kein Kostenerstattungsanspruch des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts im Verfahren nach dem SpruchG

SpruchG §§ 15 Abs. 4, 17 Abs. 1 FamFG §§ 80 S. 2, 85 ZPO §§ 103 ff. Leitsatz Ein Antragsteller, der sich als Rechtsanwalt im Spruchverfahren selbst vertritt, hat regelmäßig keinen Erstattungsanspruch in Höhe der Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts. BGH, Beschl. v. 28.1.2014 – II ZB 13/13 1 Sachverhalt Der Rechtsbeschwerdeführer, der Rechtsanwalt ist, stellte in einem Spru...mehr

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AGS 6/2014, Freyschmidt/Krumm. Verteidigung in Straßenverkehrssachen. Praxis der Strafverteidigung. Begründet von Dr. Elmar Müller; fortgeführt von Rechtsanwalt FAStR Uwe Freyschmidt und Richter am AG Carsten Krumm. 10. neu bearbeitete und erweiterte Aufl. Verlag C. F. Müller 2013. XXIII. 505 S. 49,00 EUR.

Die Verteidigung in Straßenverkehrssachen – sei es in Strafverfahren oder Bußgeldverfahren – spielt in der anwaltlichen Praxis eine große Rolle. Auch der Allgemeinanwalt wird häufig mit solchen Mandaten beauftragt. Gerade der Anwalt, der nicht alltäglich und ausschließlich auf diesem Gebiet tätig ist, benötigt ein praxisgerechtes Handbuch, das ihm schnellen Zugriff auf die L...mehr

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AGS 6/2014, Eine Angelegenh... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Die Klage sei zulässig; die Klägerin könne nicht auf das Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG verwiesen werden, weil sich diese Regelung nur auf die Anwaltsvergütung, nicht aber auf die Vorschussforderung nach § 9 RVG beziehe. Die Klage sei jedoch unbegründet, weil es sich bei den 17 Berufungen um eine einheitliche Angelegenhe...mehr

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AGS 6/2014, Anzuwendendes R... / 3 Anmerkung

Grundsätzlich kommt es für die Anwendung alten oder neuen Gebührenrechts auf den Tag der unbedingten Auftragserteilung zur Erledigung derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG bzw. auf den Tag der Bestellung oder Beiordnung (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG) an. Ist dem Rechtsanwalt der Auftrag vor dem Stichtag erteilt oder ist er vor diesem Tag bestellt oder beigeordnet worden, dann ist ...mehr

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AGS 6/2014, Kostenerstattun... / 2 Aus den Gründen

II. Die zulässige Rechtsbeschwerde ist weitgehend begründet. Die Hinzuziehung einer weiteren Prozessbevollmächtigten für den Beweistermin am 25.10.2012 war zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig (§ 91 Abs. 1 ZPO), nicht aber die Vertretung in dem weiteren Beweistermin am 6.12.2012; die durch diesen Termin ausgelösten Kosten der weiteren Prozessbevollmächtigten si...mehr

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AGS 6/2014, Kein Kostenerst... / 2 Aus den Gründen

a) Auf das Kostenfestsetzungsverfahren sind nach Art. 111 Abs. 1 FGG-RG die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) anwendbar. Das Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff. ZPO i.V.m. § 85 FamFG bzw. § 13a Abs. 3 FGG ist ein selbstständiges Verfahren (Art. 111 Abs. 2 FGG-RG), so dass...mehr

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AGS 6/2014, Einschränkende ... / 1 Sachverhalt

Für ein von der in Stadt1 wohnhaften Antragstellerin beabsichtigtes Scheidungsverfahren begehrt sie die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt ..., Stadt2. Mit dem angefochtenen Beschluss bewilligte das FamG ihr Verfahrenskostenhilfe für die erste Instanz unter Beiordnung des benannten Rechtsanwalts, allerdings unter der Einschränkung der "koste...mehr

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AGS 6/2014, Anrechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Eine Anrechnung hat zu unterbleiben. Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass in Fällen, bei denen Anwaltskosten der vorgerichtlichen Vertretung mit eingeklagt sind, der Beklagte bei Abschluss eines Prozessvergleichs für eine eindeutige Regelung sorgen muss, dass diese Kosten in die Vergleichssumme einbezogen sind. Dabei muss auch der Umfang der Einbeziehung bestimm...mehr

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AGS 6/2014, Kostenerstattun... / Leitsatz

Die Kosten eines weiteren Rechtsanwalts sind nach § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO nur erstattungsfähig, soweit in der Person des Rechtsanwalts ein Wechsel eintreten muss. Maßgeblich ist, ob die Hinzuziehung eines weiteren Rechtsanwalts im konkreten Einzelfall für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig ist. Die Beauftragung eines weiteren Rechtsanwalts...mehr

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AGS 6/2014, Bedürftigkeit b... / 2 Aus den Gründen

Das ArbG hat den auf die Fahrkosten und das Abwesenheitsgeld des Prozessbevollmächtigten der Klägerin beschränkten Prozesskostenhilfeantrag zu Unrecht zurückgewiesen. a) Nach den § 114 ZPO i.V.m. § 11a Abs. 3 ArbGG in der hier noch maßgeblichen bis zum 31.12.2013 geltenden Fassung erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten de...mehr

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AGS 6/2014, Eine Angelegenh... / 3 Anmerkung

In der Praxis kommt es sehr häufig vor, dass mehrere Kläger unterschiedliche (eigene) Ansprüche geltend machen oder abwehren müssen. Typisch sind Ansprüche aus Verkehrsunfällen, in denen der Fahrer Schmerzensgeldansprüche und der Halter den Sachschaden gegen den Schädiger und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen. In der Natur der Sache liegt es, dass Fahrer und H...mehr

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AGS 6/2014, Verwirkung der ... / 1 Sachverhalt

Der antragstellende Rechtsanwalt hatte unter dem 28.1.2013 einen Antrag auf nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe eingereicht und zugleich beantragt, seine Gebühren und Auslagen auf 99,96 EUR festzusetzen. Mit Beschl. v. 24.6.2013 hat die Rechtspflegerin nachträglich Beratungshilfe bewilligt und die dem Rechtsanwalt zustehende Vergütung auf 35,70 EUR festgesetzt. Im Ü...mehr

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FF 6/2014, Zeitempfinden

Inge Saathoff Seit dem 1.9.2009 gilt in Sorge- und Umgangssachen das sogenannte Vorrang- und Beschleunigungsgebot des § 155 FamFG. Für den im Familienrecht tätigen Rechtsanwalt ist dies bereits ein alter Hut. Spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens soll ein Anhörungstermin beim Familiengericht stattfinden. Wir kennen alle die Diskussion um die Frage, wie Richter die...mehr

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zfs 6/2014, Klageerhebung a... / 2 Aus den Gründen:

[3] "… II. Das Beschwerdegericht hat angenommen, dass die Reisekosten des Prozessbevollmächtigten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig waren und deshalb nicht erstattungsfähig sind. Der im Ausland ansässige Kl. habe das ihm gem. § 35 ZPO zustehende Wahlrecht dahin ausgeübt, dass er weder am Gerichtsstand des Bekl. noch am Sitz seines Prozessbevollmächtigt...mehr

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AGS 6/2014, Kein Kostenerst... / Leitsatz

Ein Antragsteller, der sich als Rechtsanwalt im Spruchverfahren selbst vertritt, hat regelmäßig keinen Erstattungsanspruch in Höhe der Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts. BGH, Beschl. v. 28.1.2014 – II ZB 13/13mehr

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AGS 6/2014, Einschränkende ... / Leitsatz

Für die Beiordnung eines Rechtsanwalts unter der Einschränkung der "kostenrechtlichen Bedingungen eines Rechtsanwaltes mit Niederlassung im Bezirk des Verfahrensgerichts" gibt es keine gesetzliche Grundlage. OLG Frankfurt, Beschl. v. 24.4.2013 – 4 WF 102/13mehr

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FoVo 6/2014, Gebühr bei Zah... / II. Die Entscheidung

Es kommt darauf an, welcher Auftrag erteilt ist Wie so häufig im juristischen Kontext lässt sich die Frage nicht so einfach beantworten. Entscheidend ist nämlich, welchen Auftrag der Gläubiger erteilt hat. Die Abgrenzung zwischen der außergerichtlichen Tätigkeit nach Abschnitt 2 der Anlage 1 zum RVG mit der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG und Abschnitt 3 mit der Verfahre...mehr

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AGS 6/2014, Erstattungsfähi... / 1 Sachverhalt

Im vorliegenden Kostenfestsetzungsverfahren hat der Adhäsionskläger seine notwendigen Auslagen in Höhe der Anwaltsvergütung von brutto 1.706 82 EUR gegen den Verurteilten geltend gemacht. Mit Kostenfestsetzungsbeschluss vorn 29.8.2013 hat das AG den vom Verurteilten zu erstattenden Betrag jedoch auf nur 1.286,15 EUR festgesetzt. In Abzug gebracht worden sind die vom Vertrete...mehr

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AGS 6/2014, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

Die Entscheidung des AG ist nicht zu beanstanden. Nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO gehören zu den erstattungsfähigen notwendigen Auslagen eines Beteiligten die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts nur, soweit sie nach § 91 Abs. 2 ZPO zu erstatten sind. Nach § 91 Abs. 2 ZPO sind die Reisekosten eines Rechtsanwalts, der nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen i...mehr

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AGS 6/2014, Anrechnung der ... / 3 Anmerkung

Das OLG Koblenz beschäftigt sich in dieser zutreffenden Entscheidung mit einer Problematik, die man – offensichtlich mit übereiltem Optimismus – als längst ausgeurteilt empfunden hatte. Spätestens mit Einführung von § 15a RVG glaubte man alle Fragen geklärt. Gleichwohl zeigt die Entscheidung des OLG Koblenz, dass es immer wieder nicht nur Anwälte, sondern auch Rechtspfleger un...mehr

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FoVo 6/2014, Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie im B2B

Deutschland mit Richtlinienumsetzung in Verzug Nachdem die Umsetzungsfrist schon am 16.3.2013 abgelaufen ist und ein erster Versuch im Frühjahr 2013 scheiterte, legt die Bundesregierung jetzt den Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" (BR-Drucks 0154/14) erneut vor. Mit ihm soll die Richtlinie (2011/7/EU) des Europäischen Parlaments und...mehr

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zerb 6/2014, Deutscher Nach... / IV. Der Baum im Nachlass – ein ungeahnter Problemfaktor

Durch das Mittagstief führte Rechtsanwalt Ralf Hamberger [7], der die Teilnehmer multimedial in einen Wald versetzte und für die besondere Problematik des Vorhandenseins von Bäumen oder sogar Wäldern im Nachlass sensibilisierte. Der Baum im Nachlass stelle grundsätzlich eine Gefahrenquelle für Personen und/oder Sachen dar. Dann träfen den Nachlasspfleger besondere Verkehrssic...mehr

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AGS 6/2014, Eine Angelegenh... / Leitsatz

Eine gebührenrechtliche Angelegenheit i.S.v. § 15 RVG liegt vor, wenn ein Rechtsanwalt mehrere Geschädigte in einer Sammelklage vertritt, auch wenn die Klageaufträge einzeln und zu unterschiedlichen Zeitpunkten erteilt werden. Unterschiedliche Anspruchsgrundlagen und verschiedene Gegenstände stehen dem nicht entgegen. Aus dem Anwaltsvertrag kann sich wegen der Gebühreninteres...mehr

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zerb 6/2014, Die Veredelung... / 7

Auf einen Blick Der vorstehende Beitrag zeigt, zu welch absonderlichen Ergebnissen nationalstaatlich geprägte Verfahrensnormen selbst innerhalb der Europäischen Union und in Anwendung an sich eng verwandter Rechtsordnungen wie jener von Deutschland und Österreich führen können. Anhand zweier in der laufenden Praxis eher selten (kombiniert) vorkommender Rechtsinstitute, nämli...mehr

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AGS 6/2014, Beginn der Zwei... / 1 Aus den Gründen

Die bis zum Urteil des OLG vom 21.7.2009 entstandene Verfahrensgebühr ist nicht nach Vorbem. 3 Abs. 6 VV auf die nach der Zurückverweisung durch den BGH entstandene Verfahrensgebühr für das erneute Verfahren anzurechnen. Die in dieser Vorschrift bestimmte Anrechnung der Verfahrensgebühr ist nach § 15 Abs. 2 S. 2 RVG ausgeschlossen. Danach entfällt die Anrechnung und gilt die...mehr

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zerb 6/2014, Deutscher Nach... / I. Der Vertrag zugunsten Dritter im Erbfall

Schon der Eröffnungsvortrag von Rechtsanwalt Dr. Dirk Bredemeyer [3] weckte großes Interesse im Auditorium, handelt es sich doch beim Vertrag zugunsten Dritter im Erbfall um ein juristisches Konstrukt, das als Lebensversicherung oder Sparbuch mit Bezugsrecht dem Nachlasspfleger häufig begegnet. Nach Erörterung der allgemeinen Rechtsbeziehungen (Deckungs-, Valuta- und Zuwendun...mehr

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AGS 6/2014, Keine Einigungs... / 1 Aus den Gründen

Der Gläubiger hat durch den erinnerungsführenden Rechtsanwalt Vollstreckungsauftrag erteilt und sein Einverständnis mit drei Raten erteilt; für den Fall sollte eine Einigungsgebühr eingezogen werden. Die Gerichtsvollzieherin traf im Zuge der Zwangsvollstreckung mit dem Schuldner eine gütliche Einigung, wonach die titulierte Forderung mit einem Teilbetrag von 125,00 EUR und we...mehr

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AGS 6/2014, Borgmann/Jungk/Schwaiger. Anwaltshaftung. Systematische Darstellung der Rechtsgrundlagen für die anwaltliche Berufstätigkeit. Von Dr. Brigitte Borgmann, Antje Jungk und Michael Schwaiger. 5. völlig neu bearb. Aufl. 2014. Verlag C. H. Beck. XIX. 624 S. 95,00 EUR.

Regressverfahren gegen Anwälte nehmen immer mehr zu. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Grund sind sicherlich auch mangelnde Kenntnisse des Anwalts und sein fehlendes Problembewusstsein im Umgang mit berufsrechtlichen Vorschriften. Aber auch Mandanten sind sensibler und kritischer geworden und neigen immer mehr dazu, auch bei jeder kleinen Unzufriedenheit sofort die Rechtsa...mehr

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AGS 6/2014, Neues zur Reisekostenerstattung

Über die kuriose Rechtsprechung zur Reisekostenerstattung hatten wir bereits im letzten Editorial berichtet. Das LG Neuruppin (S. 307 in diesem Heft) hat jetzt einen neuen Grund gefunden, die Erstattung von Reisekosten des Anwalts abzulehnen, nämlich das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Täter und Opfer im Strafprozess (siehe auch wikipedia: "Stockholm-Syndrom"). Was war...mehr

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AGS 6/2014, Beginn der Zwei... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG, so erfreulich sie für die Anwaltschaft ist, ist – jedenfalls in der Begründung – unzutreffend. Es fehlen bereits die erforderlichen Feststellungen zum Sachverhalt, nämlich zur Auftragslage. Insoweit kommt es nämlich darauf an, ob der Anwalt bereits bedingt für den Fall der Zurückverweisung mit der Durchführung des Verfahrens nach Zurückverweisung bea...mehr