Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 07/2009, Unzulässigkeit... / 2 Aus den Gründen

Die zulässig erhobene Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht hat die Auffassung vertreten, das AG habe nicht nach § 91a ZPO entscheiden dürfen. Übereinstimmende Erledigungserklärungen lägen nicht vor. Die Beklagten hätten der Erledigung vielmehr widersprochen. Dieser Widerspruch sei auch nicht deshalb unbeachtlich, weil er nicht innerhalb von zwei Woche...mehr

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zfs 02/2011, Anwendbarkeit ... / 3 Anmerkung

I. Anwendbarkeit des § 15a RVG Die Zahl der BGH-Entscheidungen, die sich für eine sofortige Anwendbarkeit der Neuregelung des § 15a RVG auch in Altfällen ausgesprochen hat, steigt fast täglich. Mittlerweile liegen die Entscheidungen von folgenden Senaten des BGH vor: II ZB 35/07 – Beschl. v. 2.9.2009 – RVGreport 2009, 387 (Hansens); IV ZB 3/08 – Beschl. v. 15.9.2010 – RVGreport...mehr

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FF 02/2008, Gestern ist nicht heute

Jörg Kleinwegener Wie stellen wir uns den späten Abend des 21. Dezember 2007 in Berlin vor? Es steht dort ein großes, herrschaftliches Gebäude. Verschiedene Fenster sind erleuchtet. Hinter einem dieser Fenster, mit dicken Vorhängen versehen, sitzt ein Herr in den besten Jahren in gehobener Freizeitkleidung hinter seinem Schreibtisch. In der rechten Hand hält er ein sehr teure...mehr

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AGS 11/2009, Bindungswirkun... / 2 Aus den Gründen

Das LG hat zu Recht entschieden, dass dem Kläger gegen die Beklagten kein Anspruch auf Zahlung weiteren Rechtsanwaltshonorars in Höhe der Differenz zwischen dem von der Rechtsschutzversicherung der Beklagten bereits bezahlten Honorar auf der Basis einer Berechnung mit dem Gebührensatz von 1,3 und einem auf der Basis eines Gebührensatzes von 2,0 berechneten Honorar zusteht. A...mehr

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FF 03/2011, Gemeinsame elte... / II. Entwicklung seit Januar 2003

1. Seit der eben zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2003 sind – wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt – rechtstatsächliche Erhebungen angestellt worden, die in der jetzigen neuesten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Juli diesen Jahres teilweise wiedergegeben sind. Danach haben im Jahre 2008 gut die Hälfte aller Eltern eines ni...mehr

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FF 04/2008, Das neue Unterhaltsrecht, Einführung – Texte – Materialien mit Musterberechnungen, Beispielen und Synopse

Menne/Grundmann 2007, 228 Seiten, 24 EUR, Bundesanzeiger Verlag Das Buch von Menne und Grundmann ist rechtzeitig zum Inkrafttreten des Unterhaltsänderungsgesetzes auf den Markt gekommen. Allerdings einige Wochen nach dem 1.1.2008 und nicht, wie einige Schnellschüsse, bereits im letzten Jahr. Die Autoren sind von Anfang an mit dem Gesetzgebungsverfahren im Bundesjustizminister...mehr

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zfs 05/2011, Berz/Burmann (Hrsg): Handbuch des Straßenverkehrsrechts

26. Ergänzungslieferung, Dezember 2010, Verlag C.H. Beck, 150 S., 17 EUR, ISBN 978-3-406-61192-6 Die 26. EL enthält jüngst ergangene Entscheidungen zum Straßenverkehrsrecht (Kap. 1) sowie eine Neubearbeitung des Kap. 8 über die Rechtsschutzversicherung. Die aktuelle Rspr. zum Verkehrsrecht thematisiert Fragen aus den Bereichen der Haftungsgrundlage u.a.: Unfall "beim Betrieb"...mehr

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AGS 10/2009, Verfahren auf ... / 1 Aus den Gründen

1. Entgegen der Ansicht der Kläger handelt es sich im Streitfall bei dem Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts nicht um ein Verfahren, das kostenrechtlich nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 RVG als zum Rechtszug gehörige Vorbereitungs- und Nebentätigkeit mit der im Hauptsacheverfahren verdienten Verfahrensgebühr mit abgegolten ist. Denn der 4. Zivilsenat hat den Antrag...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / h) Titel: Urteil § 323 ZPO

Die Abänderung eines Urteils über den Unterhalt kann nur für die Zukunft erfolgen, also für den Zeitraum ab förmlicher Zustellung der Änderungsklage (§ 323 Abs. 3 Satz 1 ZPO). Die formlose Übersendung einer Klageschrift oder eines Prozesskostenhilfegesuch reicht nicht aus zur Begründung der Rechtshängigkeit. Die Ansicht, dass die Übersendung eines PKH-Antrages genüge,[116] h...mehr

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AGS 02/2009, Beweiswürdigun... / 3 Anmerkung

Im Ausgangsfall hatte zunächst Waffengleichheit bestanden. Weder der Anwalt noch der Mandant verfügten über Beweismittel zur Durchsetzung oder Abwehr des Vergütungsanspruchs. Durch die Abtretung an einen Kollegen hat die sich eines Anspruchs berühmende Anwältin Waffenungleichheit hergestellt. Denn nun konnte sie als Zeugin benannt werden. Das wiederum machte es dem Gericht z...mehr

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FF 01/2011, Kernbereichslehre und Nebengüterrecht

Zusammenfassung Dass der Zugewinnausgleich vom BGH außerhalb des Kernbereichs der Scheidungsfolgen angesiedelt wird, jedenfalls nicht so weit innerhalb, dass er an der Inhalts- und Ausübungskontrolle teilnehmen würde, ist rechtlich problematisch, was im jüngsten Beitrag von Dauner-Lieb [1] nachgewiesen worden ist. Diese Rechtsprechung verfestigt die Anspruchsvielfalt im Neben...mehr

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AGkompakt 04/2011, Terminsg... / 1 I. Der Fall

Nach erstinstanzlicher Verurteilung haben die Beklagten Berufung eingelegt. Der Kläger und sein Streithelfer haben die Zurückweisung der Berufung beantragt. Im Termin zur mündlichen Verhandlung ist der Anwalt des Klägers für diesen und auch für den Anwalt des Streithelfers aufgetreten und hat für beide Zurückweisungsanträge gestellt. Nach Rücknahme der Berufung wurden den Be...mehr

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AGS 05/2011, Wertfestsetzun... / 3 Anmerkung

Dieser Fall führt zu einem "Streifzug" durch das Streitwertrecht und zeigt, wie man durch Verknüpfung falscher Begründungen letztlich zum richtigen Ergebnis gelangen kann. 1. Keine Wertfestsetzung im Vollstreckungsverfahren Fehlerhaft – insoweit hat das OLG recht – hat das FamG gehandelt, als es einen Verfahrenswert festgesetzt hat. Ein Gericht hat dann einen Verfahrenswert fe...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / e) Anwendung von BRAGO (mit Ermäßigung lt. Einigungsvertrag) und RVG – Einreichung des Scheidungsantrags vor dem 1.7.2004

Wurde der Scheidungsantrag vor dem 1.7.2004 eingereicht, ist für das Alt-Verbundverfahren die BRAGO anzuwenden (§ 61 RVG), jedoch muss hier zugleich Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschn. III Nr. 26 des Einigungsvertrags beachtet werden, so dass die dortigen Gebühren ggf. um 10 % zu ermäßigen sind. Für Ost-Berlin ist § 135 BRAGO zu beachten, so dass die Ermäßigungssätze d...mehr

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AGkompakt 07/2011, Reisekos... / 2 II. Die Entscheidung

Die Reisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten am Sitz der Partei sind grundsätzlich erstattungsfähig. Wird ein Anwalt an einem dritten Ort beauftragt, dann sind dessen Reisekosten zumindest insoweit erstattungsfähig, als Reisekosten bei einem am Sitz der Partei ansässigen Anwalt angefallen wären. Von diesen Grundsätzen gibt es nicht deshalb eine Ausnahme, weil der ...mehr

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FoVo 06/2009, Was angedroht... / 1 I. Der Fall

Anwaltliche Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens In einer Mahnung der Klägerin, die diese als "zweite und letzte außergerichtliche Mahnung" bezeichnet hatte, kündigte sie für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung an, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Entgegen der Ankündigung wurde ein Anwalt dann doch (zunächst) mit der außergerichtlichen Geltendmachung de...mehr

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FF 02/2009, Interessenkolli... / 3. Handeln im entgegengesetzten Interesse

Die eigentliche tatbestandliche Handlung, das sog. prävarikationsrelevante[13] Tun, wird in den einschlägigen Vorschriften unterschiedlich umschrieben. Während § 43a Abs. 4 BRAO von der Vertretung widerstreitender Interessen spricht, verbietet § 3 Abs. 1 1. Alt. BORA ein Tätigwerden, sofern der Anwalt eine andere Partei im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vert...mehr

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AGS 04/2011, Über den Unsinn gestaffelter Wertfestsetzungen

Ein Ärgernis sind in der Praxis immer wieder nach Zeitabständen gestaffelte Wertfestsetzungen. Regelmäßig wird in Zivilsachen nach Abschluss des Verfahrens der Streitwert nach Zeitabschnitten jeweils gesondert festgesetzt. Solche Fälle kommen insbesondere dann vor, wenn die Klage im Laufe des Verfahrens teilweise zurückgenommen oder teilweise erweitert und/oder das Verfahren ...mehr

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AGS 11/2009, Abrechnung in ... / 4. Einreichung des Scheidungsantrags zwischen dem 1.1.2002 und dem 30.6.2004

War der Scheidungsantrag zwischen dem 1.1.2002 und dem 30.6.2004 eingereicht worden, gilt für das Scheidungsverfahren nach § 61 RVG noch die BRAGO. Praxis-Beispiel Beispiel 5 Wie Beispiel 3; jedoch war das Scheidungsverfahren bereits in 2003 eingeleitet worden. Hinsichtlich des Versorgungsausgleichsverfahrens hatte das Gericht den Streitwert gem. dem damals geltenden § 49 GKG ...mehr

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AGkompakt 11/2011, Berechnu... / Leitsatz

1. Fertigt der Anwalt Ablichtungen und/oder Abschriften, die er als Anlagen zu Schriftsätzen bei Gericht einreicht, so entstehen vergütungspflichtige Auslagen erst, wenn mehr als 100 Seiten gefertigt und eingereicht werden. 2. Fertigt der Anwalt mehr als 100 solcher vergütungspflichtiger Ablichtungen oder Abschriften, erhält er die Vergütung nicht für sämtliche Abschriften od...mehr

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AGS 02/2009, Vertrauensschu... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde, mit der die Beklagte die Festsetzung lediglich einer durch Anrechnung der halben Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV) verkürzten Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV verlangt, hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat das LG bei der Festsetzung der Anwaltskosten des Klägers nach dem Prozessvergleich der Parteien vom 5.9.2006 die Verfahrensgebühr mit...mehr

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FF 11/2009, Europäisierung ... / forum shopping

Mit forum shopping ist bekanntlich gemeint, dass die schnellere und besser anwaltlich beratene Partei sich über die Wahl des zuständigen Gerichts den Zugang zu dem ihr günstigeren materiellen Recht verschaffen kann. Denn das angerufene Gericht wendet die lex fori an. Zu dieser gehört auch – bei Auslandsbezug eines Falles – das Internationale Privatrecht des Gerichtsstaats. D...mehr

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AGS 02/2011, Mandantenbetreuung – Übungsfälle für Rechtsfachwirte

Mandantenbetreuung – Übungsfälle für Rechtsfachwirte. Von Sabine Jungbauer und Stefanie Mitternöckler. 1. Aufl. 2011. Verlag C. F. Müller, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH. 117 S. 27,95 EUR. Das neue Übungsfälle-Buch “Mandantenbetreuung” vervollständigt die Reihe der Rechtsfachwirt-Übungsbücher des Verlages mit einem weiteren zentralen Thema für die Prüfung zur/zum Rechts...mehr

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AGS 04/2009, Kosten- und Vergütungsfestsetzung im Zivilprozess. Rechtspfleger-Studienbücher, Band 9. Von Dipl.-Rpfl. Renate Baronin von König. Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld, 2009. XII, 224 S. 34,00 EUR.

Die Kosten- und Vergütungsfestsetzung im Zivilprozess ist oft genauso wichtig wie die zutreffende Abrechnung. Mitunter, insbesondere bei PKH-Mandaten, garantiert erst die Kostenfestsetzung gegen den Gegner, dass der Anwalt seinen eigenen Gebührenanspruch auch realisieren kann. Abgesehen davon – und dies wird in der Praxis häufig zu sehr auf die leichte Schulter genommen – sc...mehr

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AGkompakt 02/2009, Anrechnung bei mehreren Auftraggebern

Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber zunächst außergerichtlich und anschließend auch im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren, so ist für eine zutreffende Abrechnung einiges zu beachten. Am besten lässt sich das anhand eines Beispiels darstellen: Praxis-Beispiel Der Anwalt vertritt ein Vermieterehepaar, für das er zunächst außergerichtlich rückständige Mieten in Höhe von ...mehr

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zfs 03/2008, Die Richtlinie... / I. Einleitung

Dem Anwalt in Verkehrssachen ist die Situation vertraut: der Mandant ist – sofern ihm dies nachgewiesen werden kann – zu schnell gefahren, und die Ordnungswidrigkeitenakte geht im Büro des Verteidigers ein. Oftmals enttarnt diese sich dann als vermeintlich "überzeugend". Neben der Eichurkunde, wonach das Messgerät im Tatzeitpunkt selbstverständlich gültig geeicht war, befind...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / a) Allgemeines

Vertritt der Anwalt einen Bieter oder einen sonstigen Beteiligten im Vergabeverfahren, handelt es sich um eine außergerichtliche Tätigkeit, für die die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV abgerechnet werden kann. Gleiches gilt, wenn der Anwalt im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer tätig wird. Auch hier fällt die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV an.[1]mehr

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AGkompakt 06/2009, Gebühren... / VI. Anmeldung einer Insolvenzforderung

Reduzierte Gebühr bei Forderungsanmeldung Meldet der Anwalt lediglich eine Forderung an, so reduziert sich die Verfahrensgebühr der Nr. 3317 VV RVG auf 0,5 (vgl. Nr. 3320 VV RVG). Die Gebühr entsteht auch dann nur einmal, wenn der Anwalt nach erstmaliger Anmeldung der Forderung Feststellungsklage nach § 180 InsO erheben musste und später mit dem obsiegenden Urteil nochmals di...mehr

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AGS 08/2009, Unzulässige Ve... / Leitsatz

Zur Gewährleistung der Rechtswahrnehmungsgleichheit, die eine weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes gebietet, auch im außergerichtlichen Bereich (vgl. BVerfG NJW 2009, 209). Die Grenzen für eine zulässige Ungleichbehandlung sind umso enger, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlicher...mehr

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AGkompakt 05/2009, Abrechnu... / I. Der Fall

Der Anwalt war als Pflichtverteidiger beigeordnet und hatte nach Abschluss des Verfahrens seine Kosten, darunter auch seine Reisekosten, zur Festsetzung angemeldet. Das Gericht hat die angemeldeten Reisekosten teilweise mit der Begründung abgesetzt, der Verteidiger hätte nicht die kürzeste Entfernung gewählt. Die dadurch entstandenen Mehrkosten seien nicht erstattungsfähig. ...mehr

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AGS 05/2009, Keine Anrechnu... / Leitsatz

Der Anwalt erhält aus der Landeskasse die ungekürzte Verfahrensgebühr, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe vorlagen, der Anwalt aber im Einvernehmen mit der bedürftigen Partei von der Stellung eines Beratungshilfeantrags abgesehen hat und daher von dem Bedürftigen auch keine Wahlanwaltsgeschäftsgebühr verlangen kann. OLG Hamm, Besc...mehr

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AGkompakt 06/2011, Umfang v... / 3 III. Der Praxistipp

Kein Rückschluss von Vollmacht auf Auftrag Der Inhalt des anwaltlichen Auftrags ist durch Auslegung zu ermitteln. Bei dieser Auslegung ist der Inhalt der vom Mandanten erteilten Vollmacht lediglich ein Indiz. Denn die Vollmacht – zumal in der Praxis oft als sehr umfassende Formularvollmacht ausgestaltet – betrifft nur das Außenverhältnis und bildet nicht zwingend den genauen ...mehr

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AGS 07/2011, Keine Einigung... / 2 Anmerkung

Totgeglaubte leben länger. Eigentlich ist die BRAGO seit nunmehr sechs Jahren abgeschafft, offenbar ist dies aber beim AG Plön noch nicht angekommen. So ist doch tatsächlich in den Entscheidungsgründen zu lesen, dass die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV dann anfällt, wenn der Anwalt an einem Vergleich i.S.d. § 779 BGB mitgewirkt hat. Dabei ist dem AG Plön offenbar entgangen, ...mehr

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AGkompakt 05/2009, Abrechnu... / III. Der Praxistipp

Die Entscheidung des LG Rostock ist zutreffend und entspricht der ganz einhelligen Auffassung. Maßgebend ist die tatsächlich gefahrene Strecke Vergütet werden grundsätzlich sämtliche gefahrenen Kilometer, also sowohl der Hin- als auch der Rückweg. Maßgebend ist die tatsächliche Fahrtstrecke und nicht die fiktive Entfernung von Ortsmitte zu Ortsmitte (OLG Celle NdsRpfl 1967, 63...mehr

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AGS 01/2009, Voraussetzunge... / Anmerkung

Die Entstehung einer Terminsgebühr für die Telefonate des Prozessbevollmächtigten im Widerspruchsverfahren hat das OVG zum einen daran scheitern lassen, dass es sich nicht um Besprechungen i.S.v. Vorbem. 3 Abs. 3 VV handelte und dass dem Prozessbevollmächtigten zum anderen zu diesem Zeitpunkt noch kein unbedingter Klageauftrag erteilt worden sei. In beiden Punkten ist dem Se...mehr

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AGS 06/2009, Entstehen der ... / 1 Aus den Gründen

Im angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss wurden zu Recht die von den Prozessbevollmächtigten der Kläger angemeldeten Kosten festgesetzt. Entgegen der Auffassung des Beklagten ist im Beschwerdeverfahren über die Richterablehnung sehr wohl eine Verfahrensgebühr (hier nebst Mehrvertretungsgebühr, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer) für die Tätigkeit der Prozessbevollmächtig...mehr

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AGS 06/2009, Keine Terminsg... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des LG Mönchengladbach ist unzutreffend. Sie widerspricht dem Gesetz. Schließt ein Prozessbevollmächtigter einen schriftlichen Vergleich, so entsteht ihm dafür nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV eine Terminsgebühr, sofern – wie hier (§ 128 ZPO) – im Verfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben war. Eine Einschränkung, dass ein Prozessbevollmächtigter...mehr

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AGS 08/2011, Einschränkung ... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner im vorliegenden Verfahren als Prozessstandschafterin der gemeinsamen Tochter M. auf Kindesunterhalt in Anspruch. Das AG hat der Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe bewilligt und ihr Rechtsanwältin B. "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts" beigeordnet. Gegen diese Einschränkung der Beiordnung wendet sich die Verfahrensbe...mehr

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AGS 08/2009, Streitwert bei... / 2 Anmerkung

Es ist zu differenzieren: Der Streitwert nach dem GKG bemisst sich nach § 45 Abs. 3 GKG. Die Hilfsaufrechnung, über die entschieden worden ist, erhöht den Wert des Verfahrens. Das GKG kennt keine relativen Streitwertfestsetzungen. Allerdings hat auch hier die Werterhöhung durch die Hilfsaufrechnung Bedeutung. Für diese Hilfsaufrechnung haftet als Antragsteller nur derjenige, d...mehr

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AGS 01/2009, Darlegungs- un... / Anmerkung

Die vorliegende Entscheidung folgt dem Urteil des BGH vom 11.10.2007,[1] wonach den Mandanten die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der anwaltlichen Hinweispflicht nach § 49b Abs. 5 BRAO trifft, wobei allerdings der Anwalt substanziiert darlegen und gegebenenfalls unter Beweis stellen muss, auf welche konkrete Art und Weise er über die Abrechnung nach dem Gegensta...mehr

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FF 06/2008, Das Neun-Felder... / 3. Was macht ein Problem zum Problem?

Folgende Bedingungen sind vom Mandanten oder auch vom Gegner zu erfüllen, um ein Problem als Problem zu empfinden.[4] Es bedarf: mindestens einer Person, die eine Situation subjektiv als Problem erlebt; eines ursprünglichen Wunsches bzw. eines Bedürfnisses der Person nach Veränderung der Situation sowie der momentanen Unmöglichkeit für die Person, eine Lösung für die Situation z...mehr

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AGkompakt 06/2011, Kostenen... / 3 III. Der Praxistipp

Häufig ist zu beobachten, dass in Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss keine Kostenentscheidung getroffen wird. Dies betrifft insbesondere die Fälle, in denen der Rechtspfleger der sofortigen Beschwerde abhilft. In entsprechender Anwendung des § 321 ZPO muss die Nachholung einer unterbliebenen Kostenentscheidung innerhalb von zwei Woche...mehr

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AGkompakt 01/2009, Postentg... / III. Der Praxistipp

Rechtsprechung ist zwischenzeitlich einheitlich Die Auffassung, dass sich die Postentgeltpauschale im Falle der Beratungshilfe nach den Beratungshilfegebühren richtet, dürfte in Anbetracht der einhelligen jüngeren obergerichtlichen Rechtsprechung nicht mehr anzuzweifeln sein: KG RVGreport 2008, 433, OLG Dresden AGS 2008, 559 = OLGR 2009, 110 = MDR 2009, 414 = RVGreport 2008, 43...mehr

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AGkompakt 02/2009, Keine An... / I. Der Fall

Der Anwalt war zunächst für den Rechtsuchenden im Rahmen der Beratungshilfe in einem sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren tätig. Anschließend kam es zum Rechtsstreit vor dem SG. Der Anwalt meldete nach Abschluss des Verfahrens eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3103 VV an. Die Landeskasse war der Auffassung, darauf müsse die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr der Nr. ...mehr

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AGS 07/2011, Interessenwegf... / 3 Anmerkung

Das OLG folgt der Vorinstanz,[1] wonach ein Interessenwegfall nur und erst dann vorliegt, wenn die Gebühr tatsächlich auch beim neuen Anwalt angefallen ist. So ist es immerhin möglich, dass sich das Scheidungsverfahren etwa durch Tod eines Ehegatten ohne mündliche Verhandlung erledigt, die Eheleute sich aussöhnen oder der Antrag aus anderen Gründen vor einem Termin zurückgen...mehr

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AGS 09/2009, § 15a RVG gilt... / Leitsatz

1. § 15a RVG kann gem. § 60 Abs. 1 RVG nur auf solche Fälle angewendet werden, in denen der unbedingte Auftrag an den Anwalt nach dem 5.8.2009 erteilt worden ist. 2. Der Erstattungspflichtige muss darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass der Anwalt des Erstattungsberechtigten vorgerichtlich tätig war. Es ist dann Sache des Erstattungsberechtigten, den Ausnahmefall darzulege...mehr

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AGS 11/2009, Bindungswirkun... / 3 Anmerkung

Wird ersichtlich vor Eintritt der Fälligkeit eine "Rechnung" erteilt, dann handelt es sich der Sache nach um eine Vorschussforderung; es sei denn, es ist eine vorzeitige Fälligkeit vereinbart. Von daher fällt es schwer, eine Bindungswirkung nach § 315 Abs. 2 BGB anzunehmen. Beim Vorschuss werden lediglich die voraussichtlich anfallenden Gebühren angefordert, also gerade nicht...mehr

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AGkompakt 02/2011, Höhe der... / 1 I. Der Fall

Der Anwalt war für den Kläger bereits im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren tätig. Anschließend wurde er im gerichtlichen Verfahren vor dem SG beauftragt. Die Klage hatte Erfolg, die Kosten des Verfahrens wurden der Behörde auferlegt. Daraufhin beantragte der Kläger die Festsetzung einer Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV aus dem vollen Rahmen. Der Urkundsbeamte der Gesch...mehr

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AGkompakt 07/2009, Unbeacht... / I. Der Fall

In einer betrieblichen Angelegenheit war der Anwalt verklagt worden. Er war in beiden Instanzen siegreich. Nach Abschluss der ersten Instanz hatte er bereits die ihm durch einen bevollmächtigten Anwalt entstandenen Kosten zur Festsetzung angemeldet und erklärt, zum Vorsteuerabzug berechtigt zu sein. In seinem Festsetzungsantrag hinsichtlich der Kosten des Berufungsverfahrens...mehr

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AGS 06/2009, Keine Anrechnu... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Praxis-Beispiel Die Behörde leitet ein Verfahren auf Entziehung der Fahrerlaubnis Klasse B ein. Der Betroffene beauftragt einen Anwalt mit seiner Vertretung. Es kommt anschließend zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Hiergegen legt der Anwalt Widerspruch ein und beantragt bei der Behörde nach § 80 Abs. 4 VwGO die Aussetzung der sofortigen Vollzie...mehr