Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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ZAP 4/2019, Gebührentipps f... / a) Gerichtlicher Vergleich

Nach einer Auffassung erfordert die Terminsgebühr den Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs entweder nach § 101 Abs. 1 S. 2 SGG oder nach § 278 Abs. 6 ZPO i.V.m. § 202 SGG bzw. nur nach § 278 Abs. 6 ZPO (LSG NRW NZS 2015, 560; Bay. LSG RVGreport 2015, 342 [Hansens] = JurBüro 2015, 467; Nds. LSG RVGreport 2015, 461 [ders.] = AGS 2016, 69 m. Anm. Hinne und N. Schneider; OVG...mehr

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ZAP 4/2023, Gebührentipps f... / 10. Ausnahme: Terminsvertreterkosten im Kostenfestsetzungsverfahren

Die – soweit ersichtlich – einzige Ausnahme für das Kostenfestsetzungsverfahren betrifft die Kosten eines Terminsvertreters. In einem solchen Fall erfordert die Berücksichtigung der Terminsvertreterkosten im Kostenfestsetzungsverfahren zur Glaubhaftmachung ihres Anfalls die Vorlage einer auf den Namen des erstattungsberechtigten Mandanten ausgestellten Vergütungsberechnung (...mehr

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ZAP 4/2021, Gebührentipps f... / b) Mehrfacher Gebührenanfall

Richtet sich das Vollstreckungsverfahren, hier also Verfahren betreffend die Androhung von Ordnungsmitteln und ggf. nachfolgendes Verfahren auf Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen mehrere Schuldner, handelt es sich auch dann um mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten, wenn sie aufgrund eines Titels (hier des Vergleichs vom 2.11.2017), aufgrund eines Auftrags und in eine...mehr

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ZAP 15/2020, Gebührentipps ... / a) Grundsatz: Hauptsachewert

Die Auffassung des BGH ist durchaus diskussionswürdig. Eine Ausnahme von dem Grundsatz, wonach sich der Gegenstandswert in PKH-Verfahren auch in der Beschwerdeinstanz nach dem Hauptsachewert berechnet, wird im Regelfall nur dann gemacht, wenn der Bedürftige PKH nur für einen Teil der Hauptsache beantragt hat. In diesem Fall ist auch nur dieser Teil des Hauptsachewerts maßgeb...mehr

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ZAP 15/2021, Gebührentipps ... / a) Fall des OVG Lüneburg im Beschl. v. 29.10.2020 – 1 OA 138/20

In dem vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des VG Osnabrück betriebenen Kostenfestsetzungsverfahren wandte sich der erstattungspflichtige Kläger gegen die Berücksichtigung von Anwaltskosten des Beigeladenen. Der Kläger hat die Auffassung vertreten, die Geltendmachung dieser Kosten sei rechtsmissbräuchlich, da er bereits im Vorfeld der Mandatierung in einem Gespräch mi...mehr

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ZAP 15/2020, Gebührentipps ... / b) Ausnahme

Von diesem Grundsatz, wonach sich der Gegenstandswert im Verfahren der PKH auch für das Beschwerdeverfahren nach dem Wert der Hauptsache bemisst, gibt es nach Auffassung des BGH (RVGreport 2020, 186 [Hansens]) jedoch Ausnahmen. In jenem Fall hatte das Prozessgericht der Beklagten auf ihren Antrag in dem Rechtsstreit, in dem es um eine Klageforderung i.H.v. 33.390 EUR ging, P...mehr

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ZAP 4/2021, Gebührentipps f... / a) Beispiel

Fall: In dem anhängigen Rechtsstreit hat das LG Berlin einen Beweisbeschluss erlassen, nach dem der Zeuge Z vor dem ersuchten Richter beim AG Hamburg vernommen werden soll. Zu dem vom AG Hamburg auf den 1.7. anberaumten Verhandlungstermin sind die jeweils in Berlin kanzleiansässigen Prozessbevollmächtigten der in Berlin wohnhaften Parteien mit der Bahn angereist. Der Zeuge Z...mehr

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ZAP 4/2019, Gebührentipps f... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Auch die Erstattungsfähigkeit von Privatgutachtenkosten beurteilt sich nach § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO, wonach die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenden Kosten zu erstatten hat, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Zu den gem. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO erstattungsfähi...mehr

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ZAP 24/2018, Gebührentipps ... / 2. Form der Einigung

Der Anfall der Einigungsgebühr erfordert somit nicht zwingend den Abschluss eines Vergleichsvertrags i.S.v. § 779 BGB. Ebenso wenig ist die Protokollierung eines als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleichs nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO notwendig (s. BGH RVGreport 2007, 275 [Hansens] = zfs 2007, 469 m. Anm. Hansens = AGS 2007, 366; Thür. OLG RVGreport 2017, 139 [Hansens]; OLG...mehr

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ZAP 15/2024, Gebührentipps ... / c) Der Fall des OLG Hamburg

Im Fall des OLG Hamburg hatte die (spätere) Beklagte gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt. Das Mahngericht hatte das Verfahren an das LG Hamburg abgegeben. Dieses hat die Zustellung der Anspruchsbegründung und der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens verfügt. Die Zustellungsurkunde, nach der der Beklagten die Anspruchsbegründung und die verfahrenseinleitende Ver...mehr

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ZAP 15/2024, Gebührentipps ... / II. Anfall und Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten im Beschwerdeverfahren betreffend die Ablehnung eines Sachverständigen

In so manchem Rechtsgebiet hängt die Entscheidung des Gerichts von dem Gutachten eines Sachverständigen ab. Deshalb nimmt es nicht Wunder, wenn eine Partei, zu deren Ungunsten das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen ausgefallen ist, versucht, die Verwertung dieses Gutachtens im Prozess möglichst zu verhindern. Eine Möglichkeit ist es, das Gericht zu veranla...mehr

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ZAP 15/2020, Gebührentipps ... / 4. Die Gewährung von Reiseentschädigungen

Nach 1. VwV-Reiseentschädigung können mittellosen Parteien oder anderen Beteiligten auf Antrag Mittel für die Reise zum Ort einer Verhandlung, Vernehmung oder Untersuchung und für die Rückreise gewährt werden. Hierauf soll in der Ladung oder in anderer geeigneter Weise hingewiesen werden, was in der Praxis nicht selten unterlassen wird. Als mittellos sind Personen anzusehen,...mehr

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ZAP 24/2018, Gebührentipps ... / c) Teilanerkenntnis und Teilklagerücknahme

Unter Beachtung dieser Ausführungen kann die Einigungsgebühr auch dann anfallen, wenn die Klage teilweise anerkannt und zum anderen Teil zurückgenommen wurde. Dies setzt voraus, dass diese Art der Verfahrenserledigung zwischen den Parteien vereinbart worden ist und es sich deshalb nicht um die Vornahme von Prozesshandlungen unabhängig von der Erklärung der anderen Partei han...mehr

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ZAP 4/2021, Gebührentipps f... / aa) Erstattungsanspruch des Klägers gegen den Beklagten

Der Kläger kann aufgrund der Kostenentscheidung in dem Urteil vom 1.12. von dem Beklagten gem. § 91 Abs. 1 ZPO die Erstattung seiner notwendigen Kosten des Rechtsstreits verlangen. Hierzu gehören neben den vom Kläger gezahlten Gerichtskosten auch dessen außergerichtliche Kosten. Die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten des Klägers sind gem. § 91 Abs...mehr

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ZAP 18/2023, Gebührentipps ... / ee) Erstattungsrechtliche Auswirkungen

Somit hat die obsiegende Partei lediglich einen Anspruch auf Erstattung der Terminsgebühr, die der Prozessbevollmächtigte durch die Tätigkeit des Terminsvertreters gem. § 5 RVG abrechnen kann. Hingegen kann der Mandant weder die von seinem Prozessbevollmächtigten selbst geschuldete Vergütung des Terminsvertreters noch fiktive Terminsreisekosten von dem unterlegenen Gegner er...mehr

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ZAP 4/2019, Gebührentipps f... / 3. Notwendigkeit der Privatgutachtenkosten

Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (s. RVGreport 2012, 229 [Hansens] = zfs 2012, 285 m. Anm. Hansens; BGH RVGreport 2017, 182 [ders.] = AGS 2017, 536; BGH RVGreport 2018, 466 [ders.]) sind diejenigen Kosten notwendig i.S.v. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO, die für Maßnahmen anfallen, die eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei als notwendig ansehen darf. F...mehr

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ZAP 3/2024, Gebührentipps f... / III. Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

Nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG wird eine für die außergerichtliche Vertretung angefallene Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG zur Hälfte, höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet. Bei einer wertabhängigen Gebühr erfolgt die Anrechnung gem. Vorbem. 3 Abs. 4 S. 3 VV RVG nach dem Wert des Gegenstandes, der auch ...mehr

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ZAP 24/2018, Gebührentipps ... / 3. Kritik an der Neuregelung

In der übrigen Literatur wird teilweise bezweifelt, ob der Gesetzgeber in der vorstehend wiedergegebenen Gesetzesbegründung (s. oben 2.) mit der Verweisung auf die Begründung zu § 11 GNotKG tatsächlich in vollem Umfang eine Verweisung auch für die anwaltliche Dokumentenpauschale beabsichtigt habe (s. Klüsener JurBüro 2016, 2; Meyer JurBüro 2014, 127; Reckin AnwBl 2015, 59). ...mehr

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ZAP 15/2020, Gebührentipps ... / a) Verhandlungs- und Erörterungsgebühr nach der BRAGO

Zu BRAGO-Zeiten entstand die in § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO geregelte volle Verhandlungsgebühr nur für das Stellen der Anträge in der mündlichen Verhandlung. Die Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten bis zum Beginn der Antragstellung in der mündlichen Verhandlung nach Aufruf der Sache war hingegen noch durch die damalige Prozessgebühr gem. § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO abgegolten. Ist...mehr

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ZAP 11/2018, Gebührentipps ... / a) Begriff der Post- und Telekommunikationsdienstleistungen

Was hierunter zu verstehen ist, definiert das RVG nicht. Deshalb kann insoweit auf die Definitionen in den entsprechenden Spezialgesetzen zurückgegriffen werden. Unter einer "Postdienstleistung" versteht § 4 Nr. 1a PostG die gewerbsmäßig erbrachte Beförderung von Briefsendungen. Dabei sind Briefsendungen nach § 4 Nr. 2 S. 1 PostG adressierte schriftliche Mitteilungen. Unter e...mehr

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ZAP 20/2019, Gebührentipps ... / 2. Kostenfestsetzung

Für das Kostenfestsetzungsverfahren in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten sind die Vorschriften über die Kostenfestsetzung in den §§ 103 ff. ZPO entsprechend anwendbar. Somit entscheidet über den Kostenfestsetzungsantrag auch in einem Verfahren wegen einer Entschädigung bei unangemessener Verfahrensdauer das Gericht des ersten Rechtszugs. Da das Kostenfestsetzungsverfahren ...mehr

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ZAP 4/2021, Gebührentipps f... / 2. Kosten der Zwangsvollstreckung

Der BGH hat entgegen der Auffassung des LG Lübeck zunächst angenommen, es handele sich bei den verfahrensgegenständlichen Gerichtsvollzieher- und Anwaltskosten um Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.d. §§ 936, 928, 788 und § 104 Abs. 1 ZPO, die durch die Vollziehung der einstweiligen Verfügung entstanden waren. Den Schuldnerinnen sei nämlich mit der einstweiligen Verfügung vo...mehr

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ZAP 4/2019, Gebührentipps f... / 3. Parkgebühren als Geschäftsreiseauslagen

Parkgebühren sind in den die Geschäftsreiseauslagen regelnden Nr. 7003 bis 7006 VV RVG nicht ausdrücklich aufgeführt. Sie gehören jedoch zu den von Nr. 7006 VV RVG erfassten sonstigen Auslagen anlässlich einer Geschäftsreise (LG Halle/Saale AGS 2009, 60; OLG Düsseldorf a.a.O.; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 23. Aufl., Nr. 7003–7006 VV RVG Rn 37). Praxishinweis: Dies gilt im...mehr

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ZAP 15/2021, Gebührentipps ... / 1. Fall des Thüringer OVG im Beschl. v. 26.8.2020 – 4 VO 390/20

Mit seiner vor dem VG Weimar erhobenen Klage hatte der Kläger von der Beklagten die Rückzahlung von Straßenausbaubeiträgen verlangt. Am 10.4.2019 fand vor dem zuständigen Einzelrichter ein Erörterungstermin statt, an dem der Kläger, nicht aber sein Prozessbevollmächtigter, teilgenommen hat. In diesem Erörterungstermin schlossen die Beteiligten einen Vergleich, nach dem der K...mehr

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ZAP 15/2021, Gebührentipps ... / 2. Mittel der Glaubhaftmachung

Als Mittel der Glaubhaftmachung kommen sämtliche Beweismittel des § 294 Abs. 1 ZPO in Betracht (s.a. BGH RVGreport 2007, 183 [Hansens]). Beispiele: So kann sich die erstattungsberechtigte Partei zum Zwecke der Glaubhaftmachung auf Urkunden (etwa zum Anfall von Fahrtkosten), auf die eidesstattliche oder auch anwaltliche Versicherung (etwa zum Inhalt eines die Terminsgebühr für...mehr

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ZAP 12/2019, Gebührentipps ... / b) Vorgerichtliche Vertretung

Hier war zwischen den Parteien unstreitig, dass den Beklagten für ihre vorprozessuale Tätigkeit eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG angefallen war, die gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG zur Hälfte, höchstens jedoch mit einem Gebührensatz von 0,75 auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen ist. Der BGH hat darauf hingewiesen, dass die Vorinstanzen Fests...mehr

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ZAP 4/2019, Gebührentipps f... / 2. Rechtsbehelfe

Gegen die Anordnung des GV, die Durchführung des Auftrags von der Zahlung eines Vorschusses abhängig zu machen, kann der Antragsteller gem. § 5 Abs. 3 GvKostG i.V.m. § 5 Abs. 2 GvKostG die Erinnerung einlegen (BGH RVGreport 2018, 196 [Hansens] = JurBüro 2018, 193 = DGVZ 2018, 118). Gegen die auf die Erinnerung ergangene Entscheidung ist die Beschwerde gegeben. Über § 5 Abs. ...mehr

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ZAP 5/2023, Wie Rechtsanwäl... / 2. Begrenzung des Versicherungsschutzes auf Vermögensschäden

Diese Begrenzungsmöglichkeit ist allerdings auf einen reinen Vermögensschaden des Mandanten begrenzt. Andere Schäden des Mandanten oder auch Dritter, etwa durch Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, sind nach § 823 BGB zu betrachten. Hier kommt ein Ausschluss etwaiger Ersatzpflichten nur über § 308 Nr. 7 BGB i.R.v. allgemeinen Mandatsbedingungen in Betracht. In solchen...mehr

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ZAP 4/2023, Gebührentipps f... / IV. Vorsicht bei Abgeltungsklauseln

Viele gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche werden mit sog. Abgeltungsklauseln geschlossen. Darin wird geregelt, dass unter näher beschriebenen Voraussetzungen sämtliche Ansprüche der Parteien ausgeglichen sein sollen. Beispiel: In der Praxis wird ein Vergleich häufig wie folgt formuliert: Der Beklagte verpflichtet sich, an den Kläger zum Ausgleich der Klageforderung b...mehr

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ZAP 15/2018, Gebührentipps ... / 5. Darlegung und Glaubhaftmachung im Kostenfestsetzungsverfahren

Da sich die Umstände, aus denen eine Terminsgebühr für Besprechungen hergeleitet wird, nicht aus den Gerichtsakten entnehmen lassen, hat der Erstattungsberechtigte die entsprechenden Tatsachen vorzutragen und im Streitfall glaubhaft zu machen. Für die Berücksichtigung einer im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemachten Kostenposition genügt nämlich gem. § 104 Abs. 2 ZPO d...mehr

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AGS 8+9/2016, Kostenhaftung... / Leitsatz

Reicht ein Rechtsanwalt seine Schriftsätze nebst den erforderlichen Abschriften per Telefax bei Gericht ein, können die Kosten der Mehrfachausdrucke gegen ihn selbst festgesetzt werden (Anschluss an OLG Oldenburg JurBüro 2010, 483). OLG Koblenz, Beschl. v. 4.5.2016 – 13 UF 369/15mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 1. Anwaltsvergütung

Für das einstweilige Anordnungsverfahren entstehen dieselben Gebühren wie im Hauptsach-verfahren, sodass eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) sowie eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) entstehen kann. Daneben kann eine 1,0-Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) anfallen. In einstweiligen Anordnungen, die eine Umgangssache betreffen, kann das Gericht ohne mündliche Verhandlung entsc...mehr

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ZAP 21/2024, Ist die Anwaltsrobe noch zeitgemäß?

„Die Advokaten sollen schwarz gehen in einem Mäntelchen bis an die Knie, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten könne.” Mit Augenzwinkern und Selbstironie, aber abseits jeglicher geschichtlicher Realität, führen wir unsere Amtstracht auf die Verordnung Friedrich Wilhelm I. v. 2.4.1713 zurück. Die Pflicht, vor Gericht in Amtstracht aufzutret...mehr

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ZAP 21/2018, Anwaltsmagazin / 2 Anwälte rechnen mit zehntausenden Klägern gegen VW

Erst kürzlich hat der Bundestag die sog. Musterfeststellungsklage beschlossen; am 1. November ist das entsprechende Gesetz in Kraft getreten (vgl. dazu vorstehende Meldung und ZAP Anwaltsmagazin 14/2018, S. 707). Der erste Einsatz des neuen Rechtsinstruments dürfte nicht lange auf sich warten lassen: Angesichts des näher rückenden Verjährungstermins wollen die Anwälte der dur...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 1.3 Rechtsbeschwerdeverfahren

In Umgangssachen findet gegen die Beschwerdeentscheidungen die Rechtsbeschwerde (§§ 70 ff. FamFG) statt, über die der BGH entscheidet. In diesen Verfahren bedarf es der Vertretung durch einen beim BGH zugelassenen Anwalts (§ 114 Abs. 2 FamFG). Für die Rechtsbeschwerdeverfahren gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands entsteht wegen Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a VV...mehr

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ZAP 24/2019, Anwaltsmagazin / 7 "Anwalt 2019" – Diskussion zur digitalen Zukunft

Am 11.11.2019 fand die Konferenz "Anwalt 2019 – für die kleinere bis mittlere Kanzlei" in München statt – veranstaltet vom Bayerischen Anwaltverband. Die Veranstaltung unter dem Thema "Begleitung der digitalen Transformation in den Kanzleialltag" bot ein breites Spektrum an Themen unter der Moderation von RA Michael Dudek, Präsident des Bayerischen Anwaltverbands: vom gegenw...mehr

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ZAP 22/2022, Höhe der Einigungsgebühr: Beigeordneter VKH-Anwalt bei Mehrvergleich

(OLG Bamberg, Beschl. v. 23.9.2022 – 2 WF 111/22) • Durch das KostRÄG vom 21.12.2020 wurde die Nichtherabsetzung des Gebührensatzes in der Anm. Abs. 1 S. 1 Hs 2 zu Nr. 1003 RVG VV auf die Fälle der Erstreckung der Beiordnung nach § 48 Abs. 1 RVG ausgeweitet. Mit der Rückausnahme nach der Anm. Abs. 1 S. 1 Hs 2 zu Nr. 1003 RVG VV in der Fassung seit 1.1.2021 verbleibt es desha...mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / VIII. Fazit

Werden anderweitig anhängige Ansprüche in einem anderen Verfahren mitverglichen, entstehen bei Gericht keine zusätzlichen Vergleichsgebühren. Der Anwalt wiederum erhält in dem Verfahren, in dem der Vergleich geschlossen worden ist (Einbeziehungsverfahren), die Gebühren auch aus dem Mehrwert, muss sich den Gebührenanteil aus dem Mehrwert jedoch in dem einbezogenen Verfahren an...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 1. Anwaltsvergütung

Wird nach Abschluss des Umgangsverfahren später die Abänderung der Umgangsentscheidung oder der Umgangsvereinbarung beantragt, stellt das Abänderungsverfahren gegenüber dem ursprünglichen Umgangsverfahren eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit dar.[8] Der Anwalt verdient die Gebühren in dem Abänderungsverfahren daher erneut. Anrechnungsregelungen bestehen nicht. Unerhebli...mehr

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AGS 08-09/2018, Anwalts- un... / III. Erlass der einstweiligen Anordnung im Beschwerdeverfahren

Ist ein Beschwerdeverfahren anhängig, ist für den Erlass der einstweiligen Anordnung das Beschwerdegericht zuständig (§ 50 Abs. 1 S. 2 FamFG). In diesen Fällen erhält der Anwalt für das Beschwerdeverfahren und das einstweilige Anordnungsverfahren jeweils eine gesonderte Vergütung. Während sich die Gebühren für das Beschwerdeverfahren nach den Nrn. 3200 ff. VV richten, gelten...mehr

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ZAP 7/2024, Grundlegendes z... / 3. Die Stellung des Anwaltsberufs heutzutage

§ 1 BRAO definiert den Rechtsanwalt als "unabhängiges Organ der Rechtspflege". Aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgt, dass jeder Bürger gleichberechtigten Zugang zu staatlichen Gerichten haben muss und sich hierzu rechtskundiger Dritter bedienen darf, da der juristische Laie angesichts der Komplexität der Rechtsordnung in aller Regel nicht in der Lage sein dü...mehr

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ZAP 23/2019, Anwaltsmagazin / 2 Anwaltsverbände kritisieren geplante Änderungen im Inkassorecht

Die Bundesregierung plant, die aus ihrer Sicht zu hohen Inkassokosten zu senken sowie die Ausnutzung mangelnder Rechtskenntnisse der Schuldner zu unterbinden. Dazu soll eine Reihe von gesetzgeberischen Maßnahmen ergriffen werden, die auch Rechtsanwälte zentral betreffen (s. bereits ZAP-Anwaltsmagazin 19/2019, S. 991 ff.). Vorgesehen ist u.a., die nach dem RVG zu berechnenden...mehr

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AGS 0809/2019, Erstattungsf... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend und fehlerhaft begründet. Zunächst einmal ist klarzustellen, dass im zugrundeliegenden Fall keine fiktiven Kosten zur Festsetzung angemeldet worden sind, sondern tatsächliche Kosten. Fiktive Kosten können niemals erstattungsfähig sein. Erstattungsfähig sein können nur tatsächliche Kosten. Soweit tatsächliche Kosten als solche nicht notwendig w...mehr

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Last-Minute-Leitfaden beA / X. Vom Umgang mit beA-Karte Basis und beA-Karte Signatur

Rz. 87 Genauso wie ein Anwalt seiner Mitarbeiterin oder seinem Mitarbeiter wohl niemals die Postmappe mit dem Hinweis übergeben würde "Bitte unterschreiben Sie doch heute für mich", bedarf es wohl keiner näheren Darlegung, dass die Verwendung von Signaturkarte und dazugehöriger PIN dem Inhaber der Signaturkarte vorbehalten ist. Rz. 88 Tipp: Weder die beA-Karte Basis noch die ...mehr

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ZAP 19/2019, Die (virtuelle... / IV. Ausblick

Wenn "findige" Anwälte auf die Idee kommen, die Möglichkeiten von Bürodienstleistungszentren für sich zu nutzen, indem sie Postanschriften in anderen Städten anmieten und sich dort eingehende Post in ihre Kanzlei nachschicken lassen, täuschen sie nach außen eine Größe vor, die sie tatsächlich gar nicht haben und führen damit in die Irre (§ 27 Abs. 2 BRAO; § 5 Abs. 1 Nr. 1 UW...mehr

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ZAP 24/2018, Gebührentipps ... / 3. Darlegung im Kostenfestsetzungsverfahren

Nur kurze Zeit nach Inkrafttreten des RVG hatte der BGH die Auffassung vertreten, für die Festsetzung der Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG sei der Abschluss eines Vergleichs i.S.v. § 779 BGB und die Protokollierung eines als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleichs nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO erforderlich (BGH RVGreport 2006, 234 [Hansens] = AGS 2006, 403 m. Anm. N. Sch...mehr

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AGS 9/2017, Zusammentreffen... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde, über die gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG die Einzelrichterin entscheidet, ist zulässig und begründet. Dem Beschwerdeführer steht der geltend gemachte Vergütungsanspruch i.H.v. 202,03 EUR gegen die Staatskasse aus §§ 45 ff. RVG auch nach Festsetzung der Kosten gegenüber dem unterlegenen Beklagten mit Kostenfestsetzungsbeschluss v. 24.6.2015 u...mehr

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AGS 0809/2019, Keine neue A... / 2 Anmerkung

I. Gem. § 802b Abs. 1 ZPO ist der Gerichtsvollzieher in jedem Stadium der Vollstreckung verpflichtet, auf eine gütliche Erledigung hinzuwirken (Leitlinie der Mobiliarvollstreckung).[1] Aus § 802a Abs. 2 S. 2, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO ergibt sich zunächst, dass der Gerichtsvollzieher bereits durch den Vollstreckungsauftrag und die Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Tit...mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / 1. Streitwerte

Streitwerte sind gesondert festzusetzen Zunächst einmal sind die Streitwerte festzusetzen. Im Verfahren vor dem LG München ist der Streitwert auf 10.000,00 EUR festzusetzen und im Verfahren vor dem LG Nürnberg auf 8.000,00 EUR. Zuständig für die Wertfestsetzung ist das jeweilige Gericht. Das LG München darf daher nicht den Streitwert für das Nürnberger Verfahren festsetzen.mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / 3. Abrechnung

Die Gebühr für Verfahren im Allgemeinen (Nr. 1210 GKG-KostVerz.) ist jeweils gesondert zu erheben. Dabei ist zu beachten, dass sich beide Verfahren durch Vergleich erledigt haben, so dass beide Gebühren nach Nr. 1211 Nr. 3 GKG-KostVerz. auf eine 1,0-Gebühr zu ermäßigen sind. Angefallen sind somit folgende Gerichtsgebühren: Praxis-Beispiel LG Münchenmehr