Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwaltskammer

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AGS 12/2021, Keine Ladung d... / Leitsatz

Bei einem nach dem RVG einzuholenden Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer handelt es sich nicht um ein Gutachten i.S.d. ZPO, sodass eine Ladung des Gutachters zur Erläuterung des Gutachtens nicht in Betracht kommt. LG Düsseldorf, Beschl. v. 21.10.2021 – 20 S 97/20mehr

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AGS 12/2021, Keine Ladung d... / III. Bedeutung für die Praxis

Kammergutachten ist kein Sachverständigengutachten Die Entscheidung ist zutreffend. Bei einem Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer, sei es nach § 3a RVG oder § 14 Abs. 3 RVG (§ 14 Abs. 2 RVG a.F.), handelt es sich nicht ein Sachverständigengutachten i.S.d. ZPO, sondern lediglich um eine Informationsquelle, die ein Gericht in einem Vergütungsprozess zwischen Anwalt ...mehr

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AGS 12/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil liefert Volpert (S. 529) den zweiten Teil zur Kostenfestsetzung in Strafsachen (Fortsetzung zum Teil 1, AGS 07/2021, 289). Dieser zweite Teil befasst sich mit der Kosten- und Auslagengrundentscheidung. Mit einem aktuellen Problem befasst sich Lissner (S. 533), nämlich inwieweit ein Beratungshilfeantrag in elektronischer Form gestellt werden kann und inwieweit n...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / I. Einleitung

Rz. 374 Die Praxis zeigt, dass innerhalb des möglicherweise lange andauernden Forderungsbeitreibungsprozesses nicht nur ein Rechtsdienstleister tätig wird, sondern mehrere, insoweit also auch zwischen der Forderungsbeitreibung durch den Rechtsanwalt und den Inkassodienstleister gewechselt wird. Hierbei sind zwei Fälle zu unterscheiden:mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / I. Einleitung

Rz. 32 Als Akteure im Forderungsinkasso sind neben dem Schuldner vor allem der Gläubiger, der Rechtsanwalt und der Inkassodienstleister zu betrachten. Dem Gegenstand dieses ­Praxisleitfadens ist es geschuldet, dass sich die Ausführungen auf die Akteure konzentrieren, die eine Forderung beitreiben wollen. Dabei sind die jeweiligen Kernkompetenzen zu beschreiben, um hieraus Ge...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 2. Kumulierte Kosten zwei Rechtsdienstleister

Rz. 378 Schwieriger bzw. differenzierter ist der zweite Fall zu beurteilen, in dem der Gläubiger die summierten Kosten zweier Rechtsdienstleister innerhalb einer Angelegenheit erstattet haben möchte. Auch hier sind verschiedene Fälle zu unterscheiden. Rz. 379 Die kumulierten Kosten zweier Rechtsdienstleister können sich einerseits im Rahmen der erstattungsfähigen Kosten eines...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelung des Berufsrecht... / 2.4.1 Natürliche Personen

Gem. § 50 StBerG n. F. ist Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten die Verbindung in einer Berufsausübungsgesellschaft, gleich welcher Rechtsform, gestattet mit: Mitgliedern einer Steuerberaterkammer, einer Rechtsanwaltskammer oder der Patentanwaltskammer sowie mit Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern, Angehörigen ausländischer Berufe, die im Ausland einen Beruf au...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. ABC der steuerfreien und nicht steuerfreien Entschädigungen

Rz. 63 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Abgeordnete § 3 Nr 12 Satz 1 EStG gilt ua für die Amtsausstattung; > Abgeordnete. AOK Betreuungsbeauftragte, die als ArbN anderer Betriebe nebenberuflich Mitglieder der AOK betreuen, leisten öffentliche Dienste. Ihre AE bleiben nach § 3 Nr 12 Satz 2 EStG iVm > R 3.12 Abs 3 LStR steuerfrei (OFD Frankfurt vom 10.11.2011 S-2337-A-54-St-213). Erg...mehr

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§ 6 Vertretung des Betriebs... / D. Kostentragung nach § 40 BetrVG

Rz. 20 Der Arbeitgeber trägt nach § 40 Abs. 1 BetrVG die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten. Rz. 21 Dazu gehören auch Anwaltskosten, wenn der Betriebsrat die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Wahrnehmung seiner Interessen nach pflichtgemäßer und verständiger Beurteilung aller Umstände als notwendig erachten konnte.[35] Ob die Beauftragung des Rech...mehr

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§ 3 Die Gebühren des RVG / I. Verfahrensgebühr

Rz. 77 Als Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz gemäß Nr. 3100 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,3, soweit nicht einer der Tatbestände der Nr. 3101 VV einschlägig ist und sich die Verfahrensgebühr auf 0,8 reduziert. Rz. 78 Die Verfahrensgebühr erhöht sich für jeden weiteren Auftraggeber gemäß Nr. 1008 VV um 0,3. Allerd...mehr

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Griechenland / 4. Ansprechpartner

Rz. 32 Auf Anfrage vermittelt der Deutsche Anwaltverein in Athen[15] deutschsprachige Rechtsanwälte und Notare, die im Gesellschaftsrecht spezialisiert sind.mehr

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Brasilien / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 8 Anders als im deutschen Recht bedarf der Gesellschaftsvertrag einer Limitada keiner notariellen Beurkundung. Die Limitada wird errichtet durch übereinstimmenden, schriftlichen Willensakt der Gesellschafter. Der Gesellschaftsvertrag muss – neben der Unterschrift der Gesellschafter – die Unterschriften zweier Zeugen sowie eines beim brasilianischen Ordem dos Advogados (O...mehr

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Ungarn / IV. Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Rz. 54 Grundsätzlich muss der Gesellschaftsvertrag gem. § 3:95 Abs. 2 Ptk. von einem ungarischen Rechtsanwalt oder Notar gegengezeichnet werden, wobei Letzteres in Form einer notariellen Urkunde geschieht. In beiden Fällen muss der Gesellschaftsvertrag von allen Gesellschaftern vor dem gegenzeichnenden Rechtsanwalt bzw. Notar unterzeichnet werden. Rz. 55 Die Gegenzeichnung ka...mehr

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England und Wales1 England ... / I. Überblick über das englische Gesellschaftsrecht und die einzelnen Rechtsformen einschließlich Sonder- und Mischformen und deren praktische Bedeutung

Rz. 1 Die Rechtsformen von Unternehmen lassen sich wie folgt gruppieren: Rz. 2 Die einfachste wirtschaftliche und rechtliche Einheit stellt der sole trader (Einzelkaufmann) dar, der ein Gewerbe entweder ganz allein oder mit Angestellten betreibt. Er muss für seine Geschäfte zwar mit seinem gesamten Privatvermögen einstehen und trägt das wirtschaftliche Risiko ganz allein, abe...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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AGS 11/2021, Tagung der Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern in Hamburg

Die 79. Tagung der Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern fand am 4.9.2021 statt und wurde von der Rechtsanwaltskammer Hamburg ausgerichtet. I. Erste Präsenzveranstaltung nach 1,5 Jahren Der Gebührenreferentenkonferenz in Hamburg kam diesmal in mehrfacher Hinsicht eine besondere Bedeutung zu: Nachdem aufgrund der Corona-Bestimmungen immerhin 3 Gebührenreferentenkonferenze...mehr

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AGS 11/2021, Tagung der Geb... / I. Erste Präsenzveranstaltung nach 1,5 Jahren

Der Gebührenreferentenkonferenz in Hamburg kam diesmal in mehrfacher Hinsicht eine besondere Bedeutung zu: Nachdem aufgrund der Corona-Bestimmungen immerhin 3 Gebührenreferentenkonferenzen ausgefallen waren, freuten sich alle Mitglieder dieser Konferenz, endlich wieder persönlich zusammenzutreffen. Die Zugehörigkeit des Verfassers dieses Beitrages hat aufgrund des Ausscheidens...mehr

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AGS 11/2021, Tagung der Geb... / [Ohne Titel]

Die 79. Tagung der Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern fand am 4.9.2021 statt und wurde von der Rechtsanwaltskammer Hamburg ausgerichtet.mehr

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AGS 11/2021, Tagung der Geb... / VI. Überprüfung der Angemessenheit der Anzahl der aufgewendeten Stunden

Aufgrund einer zumindest missverständlichen Kommentierung in einem RVG-Kommentar in der neuesten Auflage wurde diskutiert, inwieweit ein Gericht von der Gebührenabteilung einer Rechtsanwaltskammer auch Antwort auf die Frage erwarten könne, ob der Zeitaufwand nachvollziehbar dargelegt sei. Die sehr eingehende Diskussion ergab letztendlich folgendes Meinungsbild: Die Beurteilung...mehr

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AGS 11/2021, Tagung der Geb... / IV. Wahl eines neuen Vorsitzenden und Bestimmung eines neuen Sachverständigen

Anlässlich der oben erwähnten Wahl eines neuen Vorsitzenden sprachen sich die Gebührenreferenten aufgrund eines Antrages aus dem Bezirk der Rechtsanwaltskammer Hamm einstimmig dafür aus, den scheidenden Vorsitzenden zum neuen Sachverständigen als Nachfolger von Herrn VorsRiLG a.D. Heinz Hansens zu wählen. Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Herbert P. Schons nahm naturgemäß mit...mehr

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AGS 11/2021, Tagung der Geb... / IX. Fiktive Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV

Hier wurde durch die Rechtsanwaltskammer Hamburg die Frage thematisiert, ob man auch dann eine Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV in Rechnung stellen könne, wenn es nicht zu einem förmlichen Anerkenntnis komme, die beklagte Partei aber die begehrte Verpflichtung im Nachhinein erfülle. Das BSG[5] vertritt hier die Auffassung, dass bei einer eindeutigen Erklärung kein Raum für eine...mehr

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AGS 11/2021, Tagung der Geb... / XIII. Verschiedenes

Aus Berlin kam die Anregung, den Kolleginnen und Kollegen Hilfestellung zum am 1.10.2021 in Kraft getretenen Gesetzes zur Forderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt abzugeben, wobei der Kammer in Berlin bereits Anfragen ihrer Mitglieder zur Höhe von Erfolgshonoraren vorliegen. Der Unterzeichner ist der Auffassung, dass man sich bei einer Quota-litis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partnerschaftsgesellschaft / 1.2 Partner

Von besonderer Bedeutung bei der PartG ist die Frage, wer Partner in dieser Gesellschaftsform sein kann. Dieser elementare Punkt ist gesetzlich geregelt.[1] Danach ist der Zugang in eine PartG nur für Angehörige der freien Berufe möglich. Folgende selbstständig ausgeübte Berufe werden vom Gesetz konkret als freie Berufe aufgeführt – zur besseren Übersicht untergliedert in die...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 1. Bestimmung durch Vorstand der Rechtsanwaltskammer

Nach der bisherigen Regelung des § 4 Abs. 3 S. 1 RVG a.F. konnte der Anwalt mit seinen Mandanten vereinbaren, dass der Vorstand der Rechtsanwaltskammer die vom Mandanten zu zahlende Vergütung nach billigem Ermessen festzusetzen habe. Diese Vorschrift war systemwidrig angeordnet, da § 4 RVG an sich das Unterschreiten der gesetzlichen Vergütung regelt. Da es sich jedoch um ein...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / b) Rechtsdokumente-Generatoren

Eine Vielzahl von erbrechtlichen Mandaten dreht sich um die Gültigkeit bzw. wirksame Errichtung von Testamenten. Je nach Wunsch und Vorstellung des Mandanten ist dabei eine äußerst diffizile und intensive Auseinandersetzung mit den familiären Eigenheiten notwendig. Indes besteht selbstverständlich die Möglichkeit auch umfangreichste Testamente selbst zu erstellen. Hinsichtli...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berufsstände und Berufsverbände

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Ein Berufsverband ist ein Zusammenschluss von natürlichen Personen und Unternehmen, der allgemeine, aus der beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit erwachsende ideelle oder wirtschaftliche Interessen eines Berufsstands oder Wirtschaftszweigs wahrnimmt (BFH 107, 223 = BStBl 1973 II, 39; BFH/NV 1990, 701). Dazu gehören zB die > Arbeitskamm...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 11 Soweit der Anwalt mit dem Mandant keine gesonderte Abrede über die zu zahlende Vergütung getroffen hat, ergibt sich die Vergütungspflicht der Tätigkeit des Anwaltes aus § 612 BGB. § 612 Abs. 2 BGB verweist dabei bei Bestehen einer Taxe auf die taxmäßige Vergütung ansonsten auf die übliche Vergütung. Die Höhe der Vergütung von Rechtsanwälten ist in § 49b BRAO sowie im ...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / IX. Schlichtungsverfahren

Rz. 49 Die örtliche Rechtsanwaltskammer fungiert bei Streitigkeiten aus dem Anwaltsvertrag als Schlichtungsstelle (§ 191f BRAO).[194] Hierdurch soll ein streitiges aufwändiges und öffentliches Gerichtsverfahren vermieden werden.mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / X. Berufshaftpflichtversicherung

Rz. 50 Gemäß § 51 Abs. 1 BRAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufspflicht ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen und die Versicherung während der Dauer seiner Zulassung aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich auf die "klassische" Tätigkeit des Rechtsanwalts, wie sie auch in § 3 B...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 9. Mandatsschutzklauseln/Abfindung

Rz. 27 Mandatsschutzklauseln sind äußerst problematisch, insbesondere bei einer Trennung der Partner zu aktiven Zeiten.[53] Auf die Vereinbarung einer Mandatsschutzklausel für den Fall einer Trennung zu aktiven Zeiten wurde deshalb im Formular vollständig verzichtet. Abgesehen von der fraglichen juristischen Haltbarkeit solcher Klauseln dürfte es Illusion sein, einen Verstoß...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 7. Verfahren bei Verneinung der Leistungspflicht

Rz. 147 Nach § 18 lit. a) ARB 2008/2000/94 kann der Versicherer den Rechtsschutz ablehnen, weil der durch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen voraussichtlich entstehende Kostenaufwand in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht. Der Versicherer muss keinen Versicherungsschutz gewähren, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen wirtschaftlich im hohen...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Handelsregisteranmeldung zum Handelsregister B der GmbH

Rz. 76 Muster 43.21: Handelsregisteranmeldung zum Handelsregister B der GmbH Muster 43.21: Handelsregisteranmeldung zum Handelsregister B der GmbH Amtsgericht _____ – Handelsregister – _____ Zum Handelsregister der Firma _____ mbH Steuerberatungsgesellschaft/Rechtsanwaltsgesellschaft/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Sitz in _____ – HRB _____ – Überreiche/n ich/wir als deren...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / V. Muster: Anmeldung zum Partnerschaftsregister der Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 77 Muster 43.22: Anmeldung zum Partnerschaftsregister der Partnerschaftsgesellschaft Muster 43.22: Anmeldung zum Partnerschaftsregister der Partnerschaftsgesellschaft Amtsgericht _____ – Partnerschaftsregister – _____ Zum Handelsregister der _____ Partnerschaftsgesellschaft (mbB) Steuerberatungsgesellschaft/Rechtsanwaltsgesellschaft/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Exkurs: Schriftformerfordernis

Rz. 81 Als bestimmender Schriftsatz bedarf die Klage grds. einer eigenhändigen Unterschrift eines beim Prozessgericht postulationsfähigen Rechtsanwalts.[56] Die Unterschrift muss grds. im Original auf dem beim Gericht eingereichten[57] Schriftsatz unter dem Schluss des Textes angebracht sein, um Zweifel an der Urheberschaft des Schriftsatzes auszuschließen.[58] Im Zuge des t...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt und rechtliche Grundlagen

Rz. 45 Nach Abschluss der Ermittlungen gegen Herrn A wegen schwerer Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Anklage beim Amtsgericht erhoben. Nach Eröffnung des Hauptverfahrens und Zustellung der Anklageschrift schreibt Herr A dem Amtsgericht, dass er sich selbst nicht verteidigen, sich aber auch keinen Rechtsanwalt leisten kann, da er nur über geringe finanzielle Mittel...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / G. Finden des geeigneten Mediators

Rz. 74 Berater des Übergebers oder Übernehmers oder als Beteiligter mögen selbst genaue Vorstellungen davon haben, wer ihnen als Mediator geeignet erscheint. Die Herausforderung ist, gemeinsam mit den Verhandlungspartnern eine diesbezügliche Verständigung zu erzielen. Nur wenn alle Konfliktbeteiligten den Mediator als neutralen unparteiischen Verfahrensleiter akzeptieren, wi...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / IV. Übertragung von Einzelunternehmen

Rz. 66 Die Übertragung von Einzelpraxen im Wege der Abfassung einer Verfügung von Todes wegen ist prinzipiell ähnlich wie bei einer BGB-Gesellschaft möglich. Zu beachten ist jedoch, dass es bei einem Einzelunternehmen nicht zu einer Sonderrechtsnachfolge wie bei der BGB-Gesellschaft kommt. Die Praxis oder Kanzlei fällt also vollständig (als wirtschaftliche Einheit) in den Na...mehr

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§ 31 Kostenrecht / d) Gutachten der Anwaltskammer

Rz. 90 Besteht über den Gebührensatz Streit zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber, so ist gemäß § 14 Abs. 2 RVG ein Gutachten des Vorstands der für den Rechtsanwalt zuständigen Rechtsanwaltskammer einzuholen; das ist nach herrschender Auffassung zwar zulässig, aber nicht geboten, wenn der Rechtsstreit mit einem erstattungspflichtigen Dritten geführt wird,[114] ebenso wenig,...mehr

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ZErb 07/2021, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbst­studiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle b...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.11 Geldwäschegesetz und Transparenzregister

Das Geldwäschegesetz ist zuletzt geändert worden durch Gesetz v. 3.6.2021, BGBl I 2021 S. 1534. [1] § 11 GwG regelt ausdrücklich die Angaben, die zur Feststellung der Identität des Mandanten (§ 10 GwG) erhoben werden müssen, und legt in § 12 GwG die Dokumente fest, anhand derer die Angaben zur Identität zu überprüfen sind. Erfasst werden müssen auch Angaben und die zur deren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gutachten der Rechtsanwaltskammer (Abs. 2 S. 2)

Rz. 97 Nach Abs. 2 S. 2 hat das Gericht im Vergütungsrechtsstreit von Amts wegen ein Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer einzuholen. Diese Verpflichtung besteht nur dann, wenn der Richter eine Herabsetzung beabsichtigt.[154] Sie besteht also nicht in der umfassenden Weise wie bei § 14 Abs. 3 (Abs. 2 a.F.), wonach das Gutachten bei einem Streit über die Gebührenhö...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer

Rz. 116 Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer sind zunächst die Geschäftsführer von Rechtsanwaltsgesellschaften, § 60 Abs. 1 S. 3 BRAO. Auch Nicht-Rechtsanwälte, bspw. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, können also Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sein.[177] Auch wenn auf diese das RVG in persönlicher Hinsicht anwendbar ist, können sie dennoch nicht nach dem RVG a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer (Abs. 3)

1. Notwendigkeit Rz. 127 Nach Abs. 3 S. 1 ist im Rechtsstreit ein Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer einzuholen, wenn Betrags- oder Satzrahmengebühren geltend gemacht werden und die Höhe der Gebühr streitig ist. Bei einem Streit über die Höhe des Gegenstandswertes ist die Einholung eines Gutachtens hingegen entbehrlich.[199] Rz. 128 Im Falle einer Beratungsgebühr ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zuständigkeit

Rz. 144 Die Zuständigkeit der Rechtsanwaltskammer ist in Abs. 3 nicht normiert. Die gesetzliche Grundlage für die Gutachtenerstattung findet sich neben Abs. 3 in § 73 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 8 BRAO. Danach hat der Vorstand einer Rechtsanwaltskammer in Erfüllung der ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben Gutachten zu erstatten, die u.a. ein Gericht anfordert. Für eine Gebührena...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahren

Rz. 145 Ist nach Abs. 3 ein Gutachten einzuholen, hat das Gericht der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Akten mit der Bitte um die Erstellung eines Gutachtens zuzuleiten. Eines Antrags der Parteien bedarf es dazu nicht. Das Gutachten ist von Amts wegen einzuholen. Die Parteien können der Verwendung auch nicht widersprechen.[229] Rz. 146 Ein Gutachten i.S.d. Abs. 3 ist als a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 13. Weitere Angaben

Rz. 62 Die Aufzählung in Abs. 2 ist nicht abschließend. Soweit weitere Angaben dort nicht gefordert werden, heißt dies nicht, dass diese stets entbehrlich sind.[45] Allerdings werden weitere Angaben nur in Ausnahmefällen erforderlich sein.[46] Rz. 63 Im Falle einer Vergütungsvereinbarung können sich aus dem Inhalt der Vereinbarung u.U. weitere Angaben als erforderlich herauss...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Festsetzung durch den Kammervorstand oder einen Vertragsteil (Abs. 3 S. 1)

Rz. 33 Soll die Festsetzung der Vergütung dem Ermessen eines Vertragsteils überlassen sein, ist diese Vereinbarung insoweit unwirksam; es gilt die gesetzliche Vergütung als vereinbart (Abs. 3 S. 2). Unzulässig sind insoweit auch Klauseln, mit denen es dem Anwalt vorbehalten sein soll, einseitig die Vergütung zu erhöhen, etwa Stundensätze anzuheben. Rz. 34 Auch im Übrigen ist ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Verstoß gegen Abs. 3 S. 1

Rz. 152 Nach Ansicht der Rechtsprechung[241] stellt die Nichteinholung eines nach Abs. 3 gebotenen Gutachtens einen schweren Verfahrensmangel nach § 539 ZPO dar, aufgrund dessen der Rechtsstreit regelmäßig an die Vorinstanz zurückzuverweisen sei. Zwar könne das Berufungsgericht als Tatsacheninstanz das Gutachten selbst einholen und entscheiden. Dies sei jedoch regelmäßig nic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Notwendigkeit

Rz. 127 Nach Abs. 3 S. 1 ist im Rechtsstreit ein Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer einzuholen, wenn Betrags- oder Satzrahmengebühren geltend gemacht werden und die Höhe der Gebühr streitig ist. Bei einem Streit über die Höhe des Gegenstandswertes ist die Einholung eines Gutachtens hingegen entbehrlich.[199] Rz. 128 Im Falle einer Beratungsgebühr nach § 34 ist di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf der Textform. 2Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein. 3Sie hat einen Hinweis darauf zu enthalten, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteili...mehr