Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 6 Für § 297 AO gelten die gleichen Grundsätze wie für § 258 AO.[1] Dementsprechend ist gegen die Ablehnung der Vollstreckungsbehörde, die Verwertung einzustellen, der Einspruch nach § 347 AO eröffnet.[2] Gerichtlicher Rechtsschutz erfolgt mit der Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage nach § 40 FGO, wobei das Ermessen der Vollstreckungsbehörde allerdings nur eingeschränkt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6.2.9 Rechtsmittel

Rz. 60 Gegen gerichtliche Entscheidungen im Versteigerungsverfahren ist nach § 95 ZVG als Rechtsmittel i. d. R. die sofortige Beschwerde[1] gegeben.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5 Schiffshypothek, Registerpfandrecht an Luftfahrzeugen

Rz. 45 Für die Eintragung einer Hypothek an Schiffen und Schiffsbauwerken enthält § 870a ZPO eine Sonderregelung. Diese Norm erklärt indes in weiten Bereichen die Regelungen für die Eintragung wegen einer Hypothek, die in das Grundbuch eingetragen wurde, für entsprechend anwendbar.[1] Die Eintragung und die Rechtsbehelfe richten sich nach der SchiffsregisterO. Rz. 46 Wegen ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 5 Folgen eines Verstoßes

Rz. 19 Trotz der Tatsache, dass es sich bei den Regelungen in § 287 AO um einen Eingriff in einen grundrechtlich geschützten Bereich handelt, geht die ganz h. M. im vollstreckungsrechtlichen Schrifttum sowohl zur AO als auch zur ZPO davon aus, dass ein Verstoß gegen die Bestimmung die durchgeführte Vollstreckungshandlung nur anfechtbar, nicht aber nichtig werden lässt.[1] In...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.3.3 Eintragung

Rz. 41 Das Grundbuchamt prüft nur, ob der Antrag formgerecht gestellt ist und die grundbuchmäßigen Voraussetzungen für die Eintragung vorliegen, insbesondere aber auch die Voreintragung des Vollstreckungsschuldners im Grundbuch.[1] Das Grundbuchamt hat jedoch gem. § 322 Abs. 3 S. 3 AO kein Prüfungsrecht hinsichtlich der gesetzlichen Voraussetzungen der Vollstreckung. Diese w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6.2.5 Durchführung der Versteigerung

Rz. 56 Das Gericht bestimmt einen Versteigerungstermin.[1] Wegen der Durchführung des Termins s. §§ 66 Abs. 1 u. 2, 74 ZVG. Insbesondere ist der Grundstückswert zu bestimmen.[2] Dieser wird durch das Vollstreckungsgericht üblicherweise unter Hinzuziehung eines Sachverständigen festgesetzt. Rechtsmittel gegen die Festsetzung ist die sofortige Beschwerde. Die Gläubiger haben z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5 Duldungsbescheid der Finanzbehörde

Rz. 8 § 323 AO begründet zwar für sich keine Duldungspflicht des Erwerbs (s. Rz. 1), diese ergibt sich aber aus der zivilrechtlichen Grundlage des § 1147 BGB. Die Finanzbehörde kann im Verwaltungsvollstreckungsverfahren nach der AO diesen zivilrechtlichen Anspruch mittels eines Duldungsbescheids durchsetzen.[1] Als Rechtsmittel gegen diesen Duldungsbescheid steht dem Erwerbe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ablaufhemmung nach beiderseitigen Erledigungserklärungen

Leitsatz Übereinstimmende Erledigungserklärungen führen im Zusammenhang mit der Zusage einer Bescheidänderung noch nicht zu einer unanfechtbaren Entscheidung über den Rechtsbehelf. Normenkette § 129, § 171 Abs. 3a AO Sachverhalt Mit Bescheid vom 9.11.2009 setzte das FA die Umsatzsteuer 2006 aufgrund einer Außenprüfung auf 81.963,50 EUR fest. Hiergegen legte der Kläger Einspruc...mehr

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Gleichstellung / 3.5.5 Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten und Rechtsverletzungen (§§ 33, 34 BGleiG)

Nach § 30 Abs. 1 BGleiG arbeiten die Dienststellenleitung und die Gleichstellungsbeauftragte zum Wohle der Beschäftigten und der Erfüllung der in § 1 BGleiG genannten Ziele eng zusammen. Die Umsetzung der Ziele des § 1 BGleiG und das Wohl der Beschäftigten kann gefährdet werden, wenn die Arbeit zwischen Dienststellenleitung und Gleichstellungsbeauftragten von Spannungen gepr...mehr

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Gleichstellung / 3.5.5.1 Einspruchsrecht der Gleichstellungsbeauftragten (§ 33 BGleiG)

§ 33 BGleiG stellt der Gleichstellungsbeauftragten einen förmlichen Rechtsbehelf – den Einspruch – gegen Entscheidungen und Maßnahmen der Dienststellenleitung zur Seite. Der Einspruch geht einem etwaigen von der Gleichstellungsbeauftragten einzuleitenden gerichtlichen Verfahren immer zwangsläufig voraus. Nur wenn im Einspruchsverfahren keine Einigung und keine nach dem BGlei...mehr

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FF 0708/2020, Wie bekomme i... / III. Rechtsmittel gegen eine Aufhebung der Bestellung oder die Auswechslung des Verfahrensbeistands

1) Bei der Auswechslung oder einer Entpflichtung des Verfahrensbeistands handelt es sich stets um eine das Verfahren nicht abschließende Zwischenentscheidung, die nicht selbstständig anfechtbar ist (§§ 58 Abs. 2, 158 Abs. 3 Satz 4 FamFG). Der Rechtsmittelausschluss ist umfassend; er gilt für alle Beteiligte und insbesondere auch für den entpflichteten Verfahrensbeistand selb...mehr

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FF 0708/2020, Mündliche Erö... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Auf die Kindeswohlgefährdungsmeldung des Jugendamtes vom 20.11.2019 leitete das Amtsgericht – Familiengericht – Salzgitter zum Aktenzeichen 32 F 182/19 SO das Hauptsacheverfahren betreffend die beiden Kinder S. und M. ein und führte in diesem Verfahren mit den beteiligten Kindeseltern, dem für die Kinder bestellten Verfahrensbeistand und dem Jugendamt am 17.12...mehr

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AGS 07/2020, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

1. Die Übertragung des Erinnerungsverfahrens von dem Einzelrichter auf die Kammer beruht auf § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat. Die Frage, ob auch der nicht körperlich im Gerichtsgebäude eingetroffene, jedoch bereits auf dem Weg zum Gericht befindliche Rechtsanwalt, wenn er kurzfristig von einer Terminsaufhebung n...mehr

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AGS 07/2020, Terminsgebühr ... / 1 Sachverhalt

Mit in den Eröffnungsbeschluss integriertem Beschluss des Vorsitzenden wurde Rechtsanwalt A den Nebenklägern als Beistand bestellt. Ihm wurde der Ladungsplan vom selben Tage übermittelt, der Hauptverhandlungstermine am 26.9., 27.9., 2.10., 7.10., 8.10., 9.10., 10.10., 16.10., 17.10. und 21.10.2019, jeweils ab 09:00 Uhr, vorsah. Hierauf beantragte Rechtsanwalt G, da er an fast...mehr

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AGS 07/2020, Beschwerde geg... / 2 Aus den Gründen

II. Das Beschwerdegericht hat angenommen, die Rechtsanwaltskosten für den Auftrag zur Einholung von Drittauskünften seien keine notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung. Im Zeitpunkt der Antragstellung sei der Antrag auf Einholung von Drittauskünften nicht zulässig gewesen. Dieser Antrag setze voraus, dass der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht...mehr

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AGS 07/2020, Streitwert des... / 1 Sachverhalt

Den Beteiligten gehört als Erbengemeinschaft ein 92/1.000 Miteigentumsanteil an einem Grundstück. Auf den Antrag des Antragstellers hat das AG Frankfurt die Zwangsversteigerung des Grundstücks zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft angeordnet. Die Antragsgegnerin zu 1) und Beschwerdeführerin (im Folgenden: die Beschwerdeführerin) hatte ein als "Beschwerde" bezeichnetes Rech...mehr

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zfs 07/2020, (Keine) Einsic... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Das Rechtsmittel ist zulässig. Der Verteidiger hat mit Schriftsatz v. 6.9.2019 hinreichend klargestellt, dass sich die Rechtsbeschwerde gegen das im Rubrum genannte Urteil und nicht – wie im Schriftsatz vom 16.8.2019 fälschlich angegeben – gegen den Beschl. d. AG v. 1.8.2019 richtet. Insofern ist mit der GenStA von einem Diktatversehen auszugehen, das im Rahmen der Zu...mehr

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AGS 07/2020, Streitwert des... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen die Wertfestsetzung im Beschluss der Beschwerdekammer des LG, über die gem. § 68 Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 66 Abs. 6 GKG der zuständige Einzelrichter des Senats zu befinden hat, ist nach § 68 Abs. 1 GKG statthaft und auch i.Ü. fristgerecht eingelegt (§ 68 Abs. 1 GKG i.V.m. § 63 Abs. 3 S. 2 GKG). In der Sache selbst hat das Rechtsmittel i...mehr

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ZErb 07/2020, Keine generel... / 1 Gründe

I. Das Amtsgericht Goslar hat mit Beschl. v. 21.5.2019 – 7 VI 299/19 – Nachlasspflegschaft für die unbekannten Erben des Erblassers angeordnet und den Beteiligten zu 1. zum Nachlasspfleger mit den Wirkungskreisen der Sicherung und Verwaltung des Nachlasses sowie der Ermittlung der Erben bestellt. Mit Schreiben vom 2.7.2019 teilte der Nachlasspfleger mit, dass ein wesentlicher ...mehr

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FF 0708/2020, Abänderung ei... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über die Herabsetzung titulierten Kindesunterhalts. [2] Die Antragsgegner sind die minderjährigen Kinder des Antragstellers. Die Antragsgegner zu 1 (geboren im März 2002) und 2 (geboren im Juli 2011) sind aus der Ehe des Antragstellers mit ihrer Mutter hervorgegangen. Die Antragsgegnerin zu 3 (geboren im Juli 2007) ist das nichteheliche...mehr

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AGS 07/2020, Beschwerdefris... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist nur zum Teil zulässig. Mit am 26.8.2019 beim AG eingegangenem Anwaltsschriftsatz vom gleichen Tag hat der Antragsgegner Beschwerde gegen "alle Kostenfestsetzungsbeschlüsse und beglaubigten Abschriften" eingelegt und dazu ausgeführt, dass mangels Vollstreckbarkeit der angefochtenen Hauptsacheentscheidung die Kostenfestsetzungsbeschlüsse nicht hätte...mehr

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AGS 07/2020, Überprüfungsbe... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Antragsgegnerin ist gem. §§ 58 ff. FamFG zulässig, insbesondere kommt es auf die Einhaltung der Beschwerdesumme nach § 61 FamFG nicht an (BGH FamRZ 2013, 1876). Sie ist im Ergebnis auch begründet, weil die Kostenaufhebung (hälftige Teilung der Gerichtskosten und Tragung der außergerichtlichen Kosten durch die Beteiligten selbst) der Billigkeit nach § 81 Abs...mehr

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FF 0708/2020, Wie bekomme i... / 3. Entpflichtung des Verfahrensbeistands durch das Familiengericht bzw. auf Initiative eines Beteiligten

a) Im Gesetz wird die Entpflichtung eines Verfahrensbeistands nicht explizit geregelt. Wenn es in § 158 Abs. 5 FamFG jedoch heißt, die "Bestellung soll (…) aufgehoben werden, wenn die Interessen des Kindes von einem Rechtsanwalt (…) angemessen vertreten werden" und in § 158 Abs. 6, 1. Halbsatz FamFG definiert ist, dass die Bestellung endet, "sofern sie nicht vorher aufgehobe...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gerichtsverfahren: Entschädigung bei überlanger Dauer eines PKH-Verfahrens

Der Gesetzgeber hat in § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG geregelt, dass derjenige, der infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, angemessen entschädigt wird (Einzelheiten zu der mit Wirkung vom 3.12.2011 in Kraft getretenen Vorschrift wurden bereits in HHG 8/2017 und HHG 5/2018 vorgestellt und analysiert. Zudem wurde die R...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Lohnsteuer-Nachs... / 10. Rechtsbehelf

Rz. 22 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Gegen schlichtes Verwaltungshandeln (z. B. Betreten von Grundstücken und Räume zur Durchführung einer Lohnsteuer-Nachschau) ist kein Einspruch gegeben. Im Rahmen der Lohnsteuer-Nachschau ergangene Verwaltungsakte (vgl. Rz. 21) können gemäß § 347 AO mit Einspruch angefochten werden. Der Amtsträger ist berechtigt und verpflichtet, den Einspruch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / IV. Verfahrensrecht

Rz. 118 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Sowohl die erstmalige Bildung der (elektronischen) Lohnsteuerabzugsmerkmale als auch deren späteren Änderungen sind eine gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen im Sinne von § 179 Absatz 1 AO, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht (§ 39 Absatz 1 Satz 4 EStG). Eine solche Feststellung ist ein anfechtbarer Verwaltungsakt, de...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / G. Rechtswege

Rz. 156 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Bei Rechtsstreitigkeiten bei der Anwendung des VermBG gilt:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zusammenveranlagung

Rz. 25 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Das FA führt die Zusammenveranlagung anhand der von beiden Ehegatten eigenhändig unterschriebenen gemeinsamen Steuererklärung durch (§ 25 Abs 3 Satz 2 EStG; zu Einzelheiten > Steuererklärung und > Unterschrift). Dazu summiert es die Einkünfte, die die Ehegatten jeweils erzielt haben (im Einzelnen > Rz 27 ff), und rechnet sie ihnen gemeinsam ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 10.2 – Betriebsprüfungsordnung

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 vom 15. März 2000 (BStBl I, 368) – zuletzt geändert durch allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 20. Juli 2011, BStBl 2011 I, 710. - Auszug - Nach Artikel 108 Abs. 7 des Grundgesetzes wird mit Zustimmung des Bundesrates folgende allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen: I. Allgemeine Vorschriften § 1 – Anwendungsbereich der Betriebsprüfungsordnung (1) Die...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Einzelheiten zum Festsetzungsverfahren

Rz. 128 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Verwaltung der ArbN-Sparzulage obliegt den FÄ (§ 14 Abs 1 Satz 1 VermBG). Zuständig ist regelmäßig das > Wohnsitz-Finanzamt des ArbN (> Zuständigkeit Rz 5 ff); bei ArbN, die ihren > Wohnsitz im > Ausland Rz 1 haben, ist das > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG zuständig (Abschn 15 Abs 3 VermBErl; > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 180, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Veranlagungswahlrecht

Rz. 10 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Als "Veranlagen" wird das Verfahren bezeichnet, mit dem das FA die ESt gegen den Stpfl durch förmlichen > Steuerbescheid festsetzt. Erfüllen die Ehegatten die Voraussetzungen für eine Ehegattenbesteuerung (§ 26 Abs 1 EStG; > Rz 1), so können sie die Zusammenveranlagung oder die Einzelveranlagung wählen (> Rz 3). Sind die Voraussetzungen des ...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / V. Rechtsbehelfe gegen Kosten in Justizverwaltungsverfahren

1. Überblick In den Justizverwaltungssachen, zu denen auch die Hinterlegungen bei den Hinterlegungsstellen der AGe zählen, werden Kosten nach dem JVKostG erhoben. Daneben bestehen in den Ländern Justizkostengesetze, die auf das JVKostG verweisen und die zudem eigene Gebührentatbestände vorsehen. Auch in den Justizverwaltungssachen wird der Kostenansatz durch einen Kostenbeamt...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / IV. Rechtsbehelfe gegen den gerichtlichen Kostenansatz

1. Einleitung Der Kostenansatz besteht in der Aufstellung der gerichtlichen Kostenrechnung. Er wird durch den Kostenbeamten in einem Justizverwaltungsverfahren erstellt. Der Kostenbeamte ist deshalb, anders als der Richter oder Rechtspfleger, weisungsgebunden. Anweisungsbefugt sind gem. § 36 KostVfg der Behördenvorstand (Präsident oder Direktor) sowie der Bezirksrevisor. Soll ...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 1. Überblick über die Rechtsbehelfe

Nach dem JVEG erhalten die herangezogenen Zeugen, Sachverständigen, Dolmetscher, Übersetzer sowie die in § 23 JVEG bezeichneten Dritten und die ehrenamtlichen Richter ihre Entschädigung bzw. Vergütung. Die nach dem JVEG geleisteten Zahlungen sind vom Kostenschuldner als Gerichtskosten wieder einzuziehen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angeordnet ist.[9] Hinsichtlich ...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe gegen kostenrechtliche Entscheidungen

I. Einleitung Die Berechnung und Festsetzung im Bereich der Justizkosten ist kompliziert, und zwar schon deshalb, weil zahlreiche Gesetze zu beachten sind. Das hat zur Folge, dass auch die gegen eine Entscheidung einzulegenden Rechtsbehelfe in verschiedenen Gesetzen verortet sind. Es bereitet deshalb immer wieder Schwierigkeiten, den richtigen Rechtsbehelf gegen eine Entschei...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 3. Rechtsbehelfe der Parteien oder sonstigen Verfahrensbeteiligten

An dem Verfahren nach § 4 JVEG sind die Parteien oder sonstigen Verfahrensbeteiligten nicht beteiligt, sondern ausschließlich die nach dem JVEG berechtigte Person und die Staatskasse.[11] Die Parteien und Beteiligten können deshalb die Höhe der nach dem JVEG geleisteten Zahlungen, die im Rahmen der Gerichtskosten (vgl. Nr. 9005 GKG-KostVerz., Nr. 2005 KV-FamGKG, Nr. 31005 GN...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 2. Rechtsbehelfe der nach dem JVEG berechtigten Personen

Die Zahlungen nach dem JVEG werden auf fristgerechten Antrag (§ 2 Abs. 1 JVEG) zunächst im Verwaltungsverfahren durch den Anweisungsbeamten festgesetzt und zur Auszahlung gebracht. Es handelt sich um einen haushaltsrechtlichen Akt. Ist die berechtigte Person oder der Vertreter der Staatskasse mit der Festsetzung des Anweisungsbeamten nicht einverstanden, kann die gerichtlich...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 1. Überblick

In den Justizverwaltungssachen, zu denen auch die Hinterlegungen bei den Hinterlegungsstellen der AGe zählen, werden Kosten nach dem JVKostG erhoben. Daneben bestehen in den Ländern Justizkostengesetze, die auf das JVKostG verweisen und die zudem eigene Gebührentatbestände vorsehen. Auch in den Justizverwaltungssachen wird der Kostenansatz durch einen Kostenbeamten aufgestel...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 1. Einleitung

Richtet sich der Rechtsbehelf gegen eine im Kostenfestsetzungsverfahren ergangene Entscheidung des Rechtspflegers, ist sofortige Beschwerde bzw. Erinnerung einzulegen. Dabei ist zu beachten, dass das Kostenfestsetzungsverfahren lediglich der betragsmäßigen Bezifferung der vom unterlegenen Gegner zu erstattenden Kosten dient. Folglich kann mit dem Rechtsbehelf auch nur angegr...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / I. Einleitung

Die Berechnung und Festsetzung im Bereich der Justizkosten ist kompliziert, und zwar schon deshalb, weil zahlreiche Gesetze zu beachten sind. Das hat zur Folge, dass auch die gegen eine Entscheidung einzulegenden Rechtsbehelfe in verschiedenen Gesetzen verortet sind. Es bereitet deshalb immer wieder Schwierigkeiten, den richtigen Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung einzuleg...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 1. Einleitung

Ist der Wert in einem gerichtlichen Verfahren festgesetzt, kann gegen die durch das Gericht erfolgte Wertfestsetzung Beschwerde nach den Gerichtskostengesetzen eingelegt werden. Hat der Kostenbeamte den Wert hingegen selbstständig ermittelt, weil eine gerichtliche Wertfestsetzung unterblieben ist, muss Erinnerung eingelegt werden. Zu beachten ist zudem, dass sowohl der Koste...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / VII. Anfechtung der Wertfestsetzung

1. Einleitung Ist der Wert in einem gerichtlichen Verfahren festgesetzt, kann gegen die durch das Gericht erfolgte Wertfestsetzung Beschwerde nach den Gerichtskostengesetzen eingelegt werden. Hat der Kostenbeamte den Wert hingegen selbstständig ermittelt, weil eine gerichtliche Wertfestsetzung unterblieben ist, muss Erinnerung eingelegt werden. Zu beachten ist zudem, dass sow...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / VIII. Entschädigung/Vergütung von Betreuern, Pflegern und Vormündern sowie Verfahrensbeiständen

1. Einleitung Für die Festsetzung der folgenden Ansprüche gilt § 168 FamFG, auf den zahlreiche Vorschriften verweisen:[16]mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 3. Gerichtskosten

Während das Verfahren nach § 127 Abs. 1 GNotKG vor dem LG gebührenfrei ist, entstehen für Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren Gerichtsgebühren nach Nrn. 19110, 19111 u. 19120 bis 19122 GNotKG-KostVerz.mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / VI. Entscheidungen nach dem JVEG

1. Überblick über die Rechtsbehelfe Nach dem JVEG erhalten die herangezogenen Zeugen, Sachverständigen, Dolmetscher, Übersetzer sowie die in § 23 JVEG bezeichneten Dritten und die ehrenamtlichen Richter ihre Entschädigung bzw. Vergütung. Die nach dem JVEG geleisteten Zahlungen sind vom Kostenschuldner als Gerichtskosten wieder einzuziehen, soweit nicht ausdrücklich etwas ande...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 2. Verfahren nach den Gerichtskostengesetzen

2.1 Beschwerde Die Festsetzung des Werts[13] kann mit der Beschwerde angegriffen werden, wenn der Beschwerdewert 200,00 EUR übersteigt oder die Beschwerde zugelassen wurde (§ 68 Abs. 1 S. 1, 2 GKG, § 59 Abs. 1 S. 1, 2 FamGKG, § 83 Abs. 1 S. 1, 2 GNotKG). Der Beschwerdeführer muss durch die Wertfestsetzung beschwert sein. Eine Beschwer kann bei den Parteien oder Beteiligten, Ko...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / III. Kostenfestsetzungsverfahren

1. Einleitung Richtet sich der Rechtsbehelf gegen eine im Kostenfestsetzungsverfahren ergangene Entscheidung des Rechtspflegers, ist sofortige Beschwerde bzw. Erinnerung einzulegen. Dabei ist zu beachten, dass das Kostenfestsetzungsverfahren lediglich der betragsmäßigen Bezifferung der vom unterlegenen Gegner zu erstattenden Kosten dient. Folglich kann mit dem Rechtsbehelf au...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / IX. Anfechtung von Notarkostenrechnungen

1. Antrag auf gerichtliche Entscheidung Nach § 127 Abs. 1 GNotKG kann über die Kostenberechnung des Notars (§ 19 GNotKG) die gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden. Das gilt auch hinsichtlich der Entscheidung des Notars über die Verzinsungspflicht (§ 88 GNotKG), die Zahlungspflicht und der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts (§ 11 GNotKG). Der Antrag kann von dem Kost...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / XI. Auffangregelung des § 30a EGGVG

1. Anwendungsbereich Ist ein kostenrechtlicher Verwaltungsakt, der beim Vollzug von GKG, FamGKG, GNotKG oder JVEG oder einer sonstigen kostenrechtlichen Vorschrift, die für ein gerichtliches Verfahren oder einen Justizverwaltungsverfahren gilt, nicht anfechtbar, weil das jeweilige Kostengesetz nicht ausdrücklich einen Rechtsbehelf vorsieht, greift die Auffangregelung des § 30...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / II. Kostengrundentscheidung

Die Kostengrundentscheidung entfaltet eine Bindungswirkung, da sie sowohl den Kostenbeamten bei der Aufstellung des gerichtlichen Kostenansatzes als auch den Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren bindet. Eine Korrektur der Kostengrundentscheidung ist in diesen Verfahren folglich ausgeschlossen und kann dort auch nicht mit einem Rechtsbehelf erreicht werden. Zudem soll...mehr