Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / III. Korrektur unrichtiger Zeugnisse

Rz. 40 Schreibfehler im ENZ berichtigt die Ausstellungsbehörde von Amts wegen und auf Antrag eines Betroffenen, Art. 71 Abs. 1 EuErbVO. Bei sonstigen – also inhaltlichen – Fehlern erfolgt ausschließlich auf Antrag eine Änderung oder ein Widerruf des ENZ. Eine Berichtigung von Amts wegen kommt nur dann in Betracht, wenn diese nach dem für die Behörde geltenden innerstaatliche...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / b) Verschiedene Angelegenheiten

Rz. 72 In § 17 RVG – der das "Gegenstück" zu § 16 RVG bildet – sind die Fälle aufgeführt, bei denen es ohne diese Vorschrift vielleicht zweifelhaft wäre, ob sie eine oder verschiedene Angelegenheiten darstellen. Rz. 73 "Verschiedene Angelegenheiten" bedeutet, dass § 15 Abs. 2 S. 1 RVG nicht gilt und diese Angelegenheiten gesondert abgerechnet werden können. Rz. 74 Verschiedene...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / d) Tätigkeiten, die zum Rechtszug gehören

Rz. 78 Zum Rechtszug oder dem Verfahren gehören auch alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten und solche Verfahren, die mit dem Rechtszug oder Verfahren zusammenhängen, wenn die Tätigkeit nicht nach § 18 RVG eine besondere Angelegenheit ist, § 19 Abs. 1 S. 1 RVG. Hinsichtlich der Verfahren der besonderen Gerichtsbarkeit wurden entsprechende Aufnahmen in § 19 RV...mehr

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Ungarn / c) Wiederholung des Nachlassverfahrens

Rz. 305 Gegen den das Nachlassverfahren in der Sache beendigenden rechtskräftigen Beschluss (z.B. Nachlassübergabebeschluss) kann ein Antrag auf Wiederholung des Nachlassverfahrens[232] gestellt werden, wenn der Erbe sich auf eine Tatsache beruft, die im Nachlassverfahren nicht berücksichtigt wurde (Novum), vorausgesetzt, dass diese Tatsache – im Falle ihrer Berücksichtigung...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 4. Gutachten

Rz. 86 Erstellt der RA ein Gutachten, mit dem er die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels prüft (nicht gemeint ist also ein anderes Gutachten z.B. über eine andere Rechtsfrage, das unter § 34 RVG fällt), so erhält er hierfür nach Nr. 2101 VV RVG eine Gebühr in Höhe von 1,3; bei Betragsrahmengebühren eine solche nach Nr. 2103 in Höhe von 50,00 bis 550,00 EUR. Wie sich aus de...mehr

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§ 17 Zustellung und Empfang... / II. Zustellung an Prozessbevollmächtigte, § 172 ZPO

Rz. 12 Innerhalb eines Prozesses hat die Zustellung an den Prozessbevollmächtigten zu erfolgen, sprich an den Anwalt, der sich für die betreffende Partei bestellt hat, § 172 Abs. 1 S. 1 ZPO. Wird ein Rechtsmittel, also bspw. die Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil eingelegt (gem. § 519 Abs. 1 ZPO beim Berufungsgericht einzulegen!), wird das dem Rechtsanwalt der ander...mehr

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§ 46 Strafrecht / I. Die Berufung

Rz. 36 Berufung gibt es in Strafsachen gem. § 312 StPO nur gegen Entscheidungen des Amtsgerichts (Strafrichter, Schöffengericht). Bei geringfügigen Strafen muss die Berufung gem. § 313 StPO zur Entscheidung angenommen werden. Die Berufung muss grds. binnen einer Woche ab Urteilsverkündung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingelegt werden, da...mehr

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§ 46 Strafrecht / III. Die Beschwerde

Rz. 40 Gegen Beschlüsse und Verfügungen (nicht gegen Urteile) der Strafgerichte kann gem. § 304 StPO Beschwerde eingelegt werden, soweit diese Entscheidungen nicht der Urteilsfällung vorausgehen und damit automatisch zugleich mit dieser angefochten werden (§ 305 StPO). Mit der Beschwerde sind z.B. der vorläufige Entzug der Fahrerlaubnis sowie die Festsetzung von Ordnungsgeld...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VI. Kostengrundentscheidungen in FamFG-Sachen

Rz. 307 Nach § 80 FamFG sind Kosten Rz. 308 § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO gilt entsprechend. Rz. 309 § 81 FamFG regelt den Grundsatz der Kostenpflicht in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das Gericht kann die Kosten des Verfahre...mehr

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Dänemark / V. Erbschuldenaufschub für den überlebenden Ehegatten

Rz. 62 Das 4. Kapitel (§§ 35 bis 39 ARL) regelt umfassend den Erbschuldenaufschub für den überlebenden Ehegatten (arvehenstand for længstlevende ægtefælle). Das Nachlassgericht kann nach § 35 Abs. 1 ARL einem Ehegatten ganz oder teilweise gegenüber einem Abkömmling nach dem zuerst verstorbenen Ehegatten Erbschuldenaufschub gewähren, wenn dieser die Erbschulden (gegenüber dem...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / V. Fristenkontrolle durch den Anwalt

Rz. 51 Die Fristenkontrolle obliegt in erster Linie dem Rechtsanwalt. Er kann aber die Kontrolle der Fristen auf bewährtes Büropersonal übertragen. Der Anwalt hat durch eine qualifizierte Büroorganisation sicherzustellen, dass Fristen nicht in Vergessenheit geraten und ordnungsgemäß bearbeitet werden. Die ordnungsgemäße Büroorganisation ist Aufgabe des Anwalts. Seine Anweisu...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / D. Erbverfahrensrecht

Rz. 101 Es gilt das Verfahrensrecht des spanischen Zentralstaates, namentlich die ZPO (LEC) und das Gesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit; auf die Ausführungen im Länderbericht Spanien: Gemeinspanisches Recht (Rdn 181 ff.) wird daher verwiesen. Rz. 102 Hinsichtlich des Instanzenzuges ist gemäß Art. 478 LEC zu beachten, dass für das Rechtsmittel der Kassation gegen Urtei...mehr

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Österreich / a) Gebühren des Gerichtskommissärs

Rz. 183 Der Gebührenanspruch des Gerichtskommissärs wird durch das Gerichtskommissionstarifgesetz geregelt. Bei Durchführung des gesamten Verlassenschaftsverfahrens steht dem Gerichtskommissär ein Pauschalhonorar zu, dessen Höhe vom Wert des aktiven Verlassenschaftsvermögens (ohne Abzug der Schulden, Barauslagen und Gebühren) abhängig ist. Es beträgt bei durchschnittlichem V...mehr

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§ 46 Strafrecht / IV. Büromäßige Behandlung

Rz. 66 Auch im Strafverfahren gilt, dass Fristen und Termine aller Art notiert und genau beachtet werden müssen. Dies betrifft insbesondere Fristen zur Einlegung fristgebundener Rechtsmittel und -behelfe wie Einspruch gegen einen Strafbefehl, Berufung, Revision und sofortige Beschwerde. Gleichwohl sollen auch Fristen und Termine der Staatsanwaltschaft beachtet werden. Dies g...mehr

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§ 25 Das arbeitsgerichtlich... / 1. Berufung

Rz. 14 Die Berufung ist dabei nur zulässig, wenn Rz. 15 Die Berufungsfrist , d.h. die Frist, innerhalb derer die Berufu...mehr

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Österreich / e) Gebühren des Verlassenschaftskurators

Rz. 192 Nach § 5 Abs. 3 AußStrG trägt die Kosten eines Kurators die Partei, zu deren Vertretung der Kurator bestellt wurde. Die Kosten des Verlassenschaftskurators tragen daher die Verlassenschaft bzw. nach Einantwortung die Erben. Die Festsetzung der Höhe der Entlohnung des Verlassenschaftskurators steht im Ermessen des Verlassenschaftsgerichtes (§ 276 ABGB). Im Rahmen der ...mehr

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§ 46 Strafrecht / II. Das Zwischenverfahren

Rz. 19 Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, beginnt mit dem Eingang der Anklageschrift bei Gericht das Zwischenverfahren . Das Gericht wird anhand des Akteninhalts den hinreichenden Tatverdacht sowie das Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen (sachliche und örtliche Zuständigkeit, Strafmündigkeit des Angeschuldigten, Fehlen von Verfahrenshindernissen) prüfen. Ergibt diese ...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / g) Fristen und Termine

Rz. 146 Alle die Angelegenheit betreffenden Gerichtstermine und Fristen sind im Fristenkalender einzutragen. Dies betrifft Verhandlungstermine ebenso wie Termine zur Beweisaufnahme oder Ortsbesichtigungen. Außerdem müssen alle das Verfahren betreffenden Fristen, d.h. insbesondere Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen mit den dazugehörenden Vorfristen eingetragen w...mehr

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Schweiz / 2. Zuständigkeit und Verfahren

Rz. 191 Örtlich zuständig zur Anordnung von Sicherungsmaßregeln ist die Behörde am letzten Wohnsitz des Erblassers (Art. 28 Abs. 2 ZPO). Im internationalen Verhältnis und damit namentlich für Erblasser mit letztem Wohnsitz im Ausland bestimmt sich die Zuständigkeit gem. Art. 86–89 IPRG. Besteht danach eine Zuständigkeit von schweizerischen Behörden, so ist auch für die Durch...mehr

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Belgien / 1. Tarif für Erwerber in gerader Linie, Ehegatten, Zusammenwohnende

Rz. 202 Bei Erben und Vermächtnisnehmern, die mit dem Erblasser in gerader Linie verwandt waren, unter Ehegatten und Zusammenwohnenden wird das Nachlassvermögen in unbewegliche Güter einerseits, bewegliche Güter andererseits aufgespalten. Der Wert der Immobilie, welche durch den Erblasser und seinen Ehepartner oder den Partner, mit dem er zusammenwohnte, zum Zeitpunkt des To...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / 3. Anerkennungsversagungsgründe

Rz. 93 Die Gründe, welche einer Anerkennung entgegenstehen, sind abschließend in Art. 40 EuErbVO aufgezählt. Weitere Einwände sind also nicht zulässig. Insbesondere darf die Richtigkeit der Entscheidung nicht mehr überprüft werden (Verbot der révision au fond, Art. 41 EuErbVO). Rz. 94 Nach Art. 40 lit. a EuErbVO wird eine Anerkennung mitgliedstaatlicher Entscheidungen durch d...mehr

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Kroatien / III. Inhalt des Testaments

Rz. 35 Der Erblasser kann durch Testament eine oder mehrere Personen zu Erben einsetzen, Art. 43 ErbG. Hat er mehrere Erben eingesetzt, so erben diese zu gleichen Teilen, wenn der Erblasser die Quoten nicht abweichend geregelt hat. Setzt er Erben zu bestimmten Quoten ein, ohne den Nachlass hierbei auszuschöpfen, so wird der verbleibende Rest von den gesetzlichen Erben geerbt...mehr

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Ungarn / 1. Allgemeines

Rz. 220 Das ungarische Recht kennt ein umfassendes, justizförmiges Nachlassverfahren. Obwohl das ungarische materielle Recht den Grundsatz der ipso iure-Erbfolge verfolgt, ist die Durchführung eines Nachlassverfahrens i.d.R. notwendig, damit der Erbe oder sonstige Berechtigte (z.B. Vermächtnisnehmer) seine Rechtsstellung bzw. den Erwerb von Todes wegen vor den Behörden und g...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 4 D

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§ 49 Wörterlexikon / 14 N

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§ 46 Strafrecht / 1. Das Strafbefehlsverfahren

Rz. 24 Das Strafverfahren mit seiner im Detail geregelten Hauptverhandlung ist ein zeit- und kostenaufwendiges Verfahren, das nicht immer erforderlich erscheint. Gerade im Bereich der kleineren Kriminalität besteht ein Bedürfnis für ein "entschlacktes" Verfahren. Der Gesetzgeber hat daher hierfür das bereits erwähnte Strafbefehlsverfahren vorgesehen. Soweit die Tat kein Verb...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / 1. Zweck und Nachweis der Sicherheitsleistung

Rz. 8 Wie bereits erörtert, findet die Zwangsvollstreckung nicht nur aus rechtskräftigen Urteilen, sondern auch aus für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteilen statt. Dies bedeutet für den Gläubiger, dass er vor der Rechtskraft des Titels die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Besonders dann, wenn ein Rechtsmittel eingelegt worden ist, kann die "vorläufige Vollstreckbark...mehr

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§ 46 Strafrecht / I. Die Vertretung des Geschädigten

Rz. 43 Viele Geschädigte von Straftaten lassen sich sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich durch Rechtsanwälte vertreten. Dies gilt insbesondere bei Vermögensdelikten wie Betrug und Untreue oder auch den Strafvorschriften zum Schutz gewerblicher Rechte wie den Delikten im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder bei Urheberrechtsverletzungen usw. Der Rechtsanwalt e...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / J. Fragen und Antworten

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Dänemark / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Zum 1.1.2008 trat in Dänemark ein neues Erbgesetz – arveloven Nr. 515 vom 6.6.2007 – in Kraft.[1] Die Reform führte u.a. zu einer Stärkung der Testierfreiheit des Erblassers sowie der erbrechtlichen Stellung des überlebenden Ehegatten. Des Weiteren wurde nichtehelich Zusammenlebenden unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet, durch Testament einander zu...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 19 S

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Rechtsbehelfe

Rz. 13 Der Schuldner hat im Fall des Abs. 1 gegen den – teilweise – ablehnenden Antrag das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (§§ 11 Abs. 1 RPflG, 793 ZPO); gleiches gilt für den Gläubiger im Fall der – teilweisen – Aufhebung im Falle des Abs. 1, 3 bzw. Ablehnung (vgl. Abs. 4 Satz 3) der Pfändung.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Wirkungen/Rechtsbehelfe

Rz. 14 Liegen die Voraussetzungen des Abs. 1 vor, hat das Vollstreckungsgericht die Pfändung abzulehnen. Im Fall des Abs. 2 darf nur zur Einziehung – nicht an Zahlungs statt – überwiesen werden. Ein Verstoß führt dennoch zur Pfandverstrickung, allerdings nicht zu einem Pfandrecht. Rz. 15 Schuldner und Drittschuldner können hiergegen mit der Vollstreckungserinnerung gem. § 766...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Rechtsbehelfe

Rz. 21 Dem Schuldner steht das Recht zu gegen den erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss die unbefristete Vollstreckungserinnerung gem. § 766 ZPO einzulegen. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen der Gläubiger in seinem Antrag die Pfändung der in Abs. 1 genannten Versicherungsverträge ohne die Beschränkung für Arbeitseinkommen begehrt und das Gericht einen ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 11 Gläubiger und Schuldner steht der Rechtsbehelf der Erinnerung (§ 766 ZPO) zu. Dies gilt nicht, wenn der Gerichtsvollzieher aufgrund der Beurteilung ob eine Erheblichkeit i. S. d. Abs. 1 vorliegt eine vorläufige Austauschpfändung ablehnt (AG Bad Segeberg, DGVZ 1992, 126).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 21 Als Rechtsbehelf steht – dem Gläubiger, dem Schuldner und Dritten – die Erinnerung (§ 766 ZPO) gegen Verfahrensfehler (Zuschlag, Eigentumsübertragung, Verfahrensablauf) zur Verfügung, allerdings nur bis zur Ablieferung der Sache, danach ist die Erinnerung nur bei Fehlern bei der Erlösverteilung möglich. Im Erinnerungsverfahren kann nicht angeordnet werden, dass die Vo...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 13 Gegen den Beschluss des Vollstreckungsgerichts ist die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO statthaft, gegen das Verfahren des Gerichtsvollziehers die Erinnerung (§ 766 ZPO).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Rechtsbehelfe

Rz. 12 Rechtsbehelf des Gläubigers/Schuldners bei Verstößen nach Abs. 1 bis 3 ist die Erinnerung (§ 766 ZPO) bzw. die sofortige Beschwerde (§ 793 ZPO, jedoch nur bis zur Beendigung der Vollstreckung. Der Eigentumserwerb eines Dritten wird dadurch allerdings nicht unwirksam. Der nicht schuldnerische Eigentümer der versteigerten Sache hat vielmehr gegen den Gläubiger als Empfä...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 11 Dem Gläubiger steht im Fall des Abs. 2 die Erinnerung nach § 766 ZPO zu; dies gilt ebenfalls, wenn der Gerichtsvollzieher nach Fristablauf die Vollstreckung nicht weiter fortsetzt. Schuldner und Dritter können ebenfalls Erinnerung (§ 766 ZPO) einlegen, wenn der Gerichtsvollzieher das Geld gem. Abs. 1 abliefern will.mehr

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Finance-Prozessmodell: Leit... / 3.7 Steuern

Ziele Ziel des Prozesses Steuern ist es, den steuerlichen Erfolg der Unternehmenstätigkeit zu ermitteln und abzugrenzen, den steuerlichen Compliance-Regelungen gerecht zu werden sowie festgelegte, steueroptimierende Strategien anzuwenden. Inhalte Der Hauptprozess beinhaltet den Ansatz und die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter aus der steuerrechtlichen Perspektive sowie ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Die Auskehr des Erlöses

Rz. 5 Wie der Gerichtsvollzieher im Einzelnen mit dem erlangten Erlös zu verfahren hat, bestimmt § 118 Abs. 2 GVGA. Aus dem Erlös sind vorweg ein im Wege der (vorläufigen) Austauschpfändung dem Schuldner zu erstattender Ersatzbetrag (§§ 74, 75 GVGA) sowie die Verfahrenskosten gem. § 15 Abs. 1 GvKostG zu entnehmen. Danach ist der Betrag, der dem Gläubiger zusteht, einschließl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.10.1 Betriebsstättenbuchführung

Rz. 51 Die Betriebsstätte wird i. d. R. eine eigene Buchführung haben; dabei sind die Vorschriften des Betriebsstättenstaats einzuhalten. Andererseits ist die Buchführung der Betriebsstätte Teil der Buchführung des Stammhauses; daher muss sie auch den Vorschriften entsprechen, die für das Stammhaus gelten[1]. Neben der Betriebsstättenbuchführung braucht die Buchführung des St...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 2.3.1 Grundlagen und sich anschließende Verfahrensfragen

Rz. 1945 Maßgebend für die Bemessung der Gewerbesteuer ist – seit Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer 1998 – ausschließlich der Gewerbeertrag der GmbH (§ 6 GewStG). Dieser ermittelt sich nach § 7 Satz 1 GewStG auf der Grundlage des für Körperschaftsteuerzwecke ermittelten Gewinns, der um gewerbesteuerspezifische – meist den Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer widerspieg...mehr

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II Gründung / 3.1 Prüfung

Rz. 227 Das Gericht prüft im Umkehrschluss zu § 9c Abs. 1 GmbHG, ob die Gesellschaft ordnungsgemäß errichtet und angemeldet ist. Ist dies nicht der Fall, so hat es die Eintragung – ggf. nach Erlass einer entsprechenden, die Behebung des Mangels ermöglichenden Zwischenverfügung (§ 26 Satz 2 HRV) – abzulehnen. Rz. 228 Das Gericht hat also nicht nur eine formelle, sondern auch e...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 9.2.1.1 Verfahrensfehler

Rz. 602 Verfahrensfehler sind Verstöße gegen gesetzliche oder satzungsmäßige Bestimmungen, die das Zustandekommen eines Gesellschafterbeschlusses betreffen: Fehler bei der Einberufung der Gesellschafterversammlung, insb. Nichteinhaltung der Einladungsfrist[1] und fehlerhafte Ladung, z. B. Einladung durch gewöhnlichen Brief oder E-Mail statt Einschreiben, sofern die Einladung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.6 Rechtsbehelfe/Klagen

Tz. 354 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Gegen eine Ablehnung einer Maßnahme nach § 34c Abs 5 EStG oder § 50 Abs 4 EStG sind Einspruch und Klage gegeben. Richtige Klageart ist grds die Verpflichtungsklage auf Gewährung der Begünstigung durch entspr Bescheid (zur Art des Bescheids s Urt des BFH v 25.04.2001, BFH/NV 2001, 1541), die aber nur im Falle der Ermessensreduzierung auf Null...mehr

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AGS 11/2019, Fiktive Termin... / 1 Aus den Gründen

Der asylrechtlichen Klage des Klägers im Ausgangsverfahren wurde mit Gerichtsbescheid in vollem Umfange antragsgemäß stattgegeben. Die Beteiligten legten gegen den Gerichtsbescheid keinen Rechtsbehelf ein. Dem Kläger war zuvor Prozesskostenhilfe bewilligt und i.H.v. 788,38 EUR an seinen Prozessbevollmächtigten ausgezahlt worden. Der Übergang auf die Landeskasse wurde in dieser...mehr

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AGS 11/2019, Statthaftigkei... / Leitsatz

Der Ansatz der nach § 59 Abs. 1 RVG übergegangenen Ansprüche und ein Rechtsbehelf gegen die Geltendmachung solcher Ansprüche richteten sich in den Fällen des § 183 SGG nach § 189 SGG. Die Beschwerde ist gem. 189 Abs 2 S. 2 SGG nicht statthaft. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.1.2019 – L 39 SF 235/18 B Emehr

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AGS 11/2019, Kostenerstattu... / 1 Aus den Gründen

Über den gem. den §§ 165 S. 1, 151 VwGO Antrag der Antragsgegnerin auf Entscheidung des Gerichts (Erinnerung), der sich gegen den nach § 164 VwGO durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gefassten Kostenfestsetzungsbeschluss richtet, entscheidet der Einzelrichter, weil über einen solchen Rechtsbehelf das Gericht (des ersten Rechtszuges) in der Besetzung zu befinden hat, ...mehr

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AGS 11/2019, Statthaftigkei... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Erinnerungsführers gegen den Beschluss des SG ist gem. § 202 S. 1 SGG i.V.m. § 572 Abs. 2 S. 2 der ZPO als unzulässig zu verwerfen, da sie nicht statthaft ist, worauf das SG bereits mit dem angefochtenen Beschluss hingewiesen hat. Nach § 172 Abs. 1 SGG findet gegen die Entscheidungen der Sozialgerichte mit Ausnahme der Urteile und gegen Entscheidungen der V...mehr