Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Text der §§ 578 bis 580 ZPO

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die maßgebenden Vorschriften der ZPO haben folgenden Wortlaut: § 578 ZPO (1) Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Endurteil geschlossenen Verfahrens kann durch Nichtigkeitsklage und durch Restitutionsklage erfolgen. (2) Werden beide Klagen von derselben Partei oder von verschiedenen Parteien erhoben, so ist die Verhandlung und Ent...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 78 Akteneinsicht

Schrifttum Paetsch, Persönliche Akteneinsicht durch die Beteiligten im Revisionsverfahren?, DStZ 2007, 79; Bartone, Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Finanzprozess – Eine Zusammenstellung der jüngeren BFH-Rechtsprechung, AO-StB 2011, 179. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 78 FGO regelt das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten. Es ist Ausfluss des grundrechts...mehr

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FoVo 10/2018, Nachweis der ... / 2 II. Die Entscheidung

Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2, § 575 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache Erfolg. Die Streitfrage: Feststellung des Annahmeverzuges ohne Rechtskraft? Das LG hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, den Beweis, dass der Schuldner im Verzug der Annahme sei, habe die Gläubigerin durch das Urteil d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 35 Zuständigkeit der Finanzgerichte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 35 FGO begründet die sachliche Zuständigkeit des FG für alle erstinstanzlichen Streitigkeiten, für die nach § 33 FGO der Finanzrechtsweg eröffnet ist. Die sachliche Zuständigkeit betrifft zum einen die Frage, welchem Gericht der Rechtsstreit der Art nach übertragen ist und welches Gericht instanziell zuständig ist (Brandis in Tipke/Kru...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 51 Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen

Schrifttum Jarosch, Die GbR im Finanzgerichts-Prozess, AO-StB 2001, 82; Voigt, Einspruchsbefugnis bei einheitlicher und gesonderter Gewinnfeststellung, AO-StB 2002, 127; von Wedelstädt, Einspruchs- und Klagebefugnis bei einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden, AO-StB 2006, 230 (Teil 1) und 261 (Teil 2); Steinhauff, Systemwidrige Erstreckung der Ewigkeitstheorie auf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Umfang

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollmacht berechtigt ihrem Umfang nach zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen mit Wirkung für und gegen den vertretenen Verfahrensbeteiligten einschließlich der Einlegung eines Rechtsmittels und eines Wiederaufnahmeverfahrens (§ 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 81 ZPO). Sie umfasst die Vollmacht für Nebenverfahren (§ 155 ...mehr

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FF 10/2018, Sorgerechtsentz... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beschwerdeführerin ist die Mutter der betroffenen minderjährigen K 1, geboren am XX.XX.2017. Der Kindesvater ist mutmaßlich Herr B, der die Vaterschaft allerdings bislang nicht anerkannt hat. Mit Herrn B hat die Kindesmutter zwei weitere Töchter, K 2, geboren am XX.XX.200X, und K 3, geboren am XX.XX.200Y. Auch für die beiden älteren Töchter hat die Beschwerdeführe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 73 Verbindung/Trennung mehrerer Verfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 73 FGO geregelte Verbindung und die Trennung von Verfahren ist eine Maßnahme der Prozessleitung, die grundsätzlich im pflichtmäßigen Ermessen des Gerichtes steht (BFH v. 06.02.1957, II 186/55 S, BStBl III 1957, 118; BFH v. 21.01.2009, X B 125/08, juris; aber s. Rz. 2). Die Verbindung oder Trennung wird grundsätzlich durch Beschl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Sunder-Plassmann in HHSp, Einf. FGO, Rz. 8 ff.; Lüke, Grundsätze des Verwaltungsprozesses, JuS 1961, 41; Tipke, Die Steuerrechtsordnung Band I, 2. Aufl. 2000; Bartone, Gesellschafterfremdfinanzierung, Bielefeld 2001; Brandt, Steuerrechtsschutz durch den EuGH, AO-StB 2002, 236 (Teil 1) und 281 (Teil 2); Brandt, Steuerrechtsschutz durch Verfassungsbeschwerde, AO-StB 2002, 123 (Teil...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 57 Am Verfahren Beteiligte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich nur mit der Beteiligteneigenschaft im finanzgerichtlichen Verfahren erster Instanz und zählt abschließend die Beteiligten auf. Sie gilt über § 121 Satz 1 FGO auch für das Revisionsverfahren. Dort kann Beteiligter aber nur sein, wer bereits am Verfahren über die Klage beteiligt war (BFH v. 20.12.2013, IX R 33/1...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Voraussetzungen (§ 56 Abs. 1 FGO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist zu gewähren, wenn ein Beteiligter eine gesetzliche Frist versäumt hat, dies ohne sein Verschulden geschehen ist, er einen entsprechenden Antrag binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses durch die entsprechenden Tatsachen glaubhaft macht und die versäumte Rechtshandlung innerhalb der Antrag...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Statthaftigkeit

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Rechtsmittel ist statthaft, wenn es gegen die angegriffene Entscheidung überhaupt stattfindet (s. § 124 FGO Rz. 1) und wenn es von einer Person eingelegt wird, die von ihm im konkreten Fall Gebrauch machen darf. In persönlicher Hinsicht beschränkt § 115 Abs. 1 FGO den Personenkreis derjenigen, die zur Einlegung der Revision abstrakt ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zuständigkeit des Vorsitzenden bzw. Berichterstatters

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die zur Vorbereitung erforderlichen prozessleitenden Anordnungen überträgt das Gesetz dem Vorsitzenden oder dem Berichterstatter (§ 65 Abs. 2 Satz 1 FGO); ist die Sache nach § 6 FGO dem Einzelrichter übertragen, sind auch die vorbereitenden Maßnahmen durch ihn zu treffen. Das gilt auch für den konsentierten Einzelrichter (§ 79a Abs. 3 un...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / d) Erklärungsfiktion gem. § 138 Abs. 3 FGO

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gibt der Beklagte auf die Erledigungserklärung des Klägers hin keine Erledigungserklärung ab, so wird diese nach Maßgabe des § 138 Abs. 3 FGO fingiert, sodass wie bei übereinstimmender Erledigungserklärung nach § 138 Abs. 1 FGO über die Kosten zu entscheiden ist. Zu den Wirkungen s. Rz. 9. Das setzt jedoch nach Auffassung des BFH voraus...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 60 Beiladungen

Schrifttum Fischer, Die prozessuale Stellung der Gemeinden nach § 40 Abs. 3, § 60 Abs. 2 FGO, StuW 1972, 63; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49; von Wedelstädt, Hinzuziehung und Beiladung, AO-StB 2007, 15 (Teil 1) und 46 (Teil 2). Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beiladung im Verfahren vor dem FG entsprich...mehr

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AGS 10/2018, Verbot der Meh... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist bereits unzulässig, hätte jedoch auch in der Sache keinen Erfolg. 1. Die sofortige Beschwerde ist gem. § 464b S. 3 StPO i.V.m. § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG statthaft und fristgerecht innerhalb der Zweiwochenfrist nach § 464b S. 4 StPO erhoben worden. Der Beschwerdewert von 200,00 EUR gem. § 304 Abs. 3 StPO ist überschritten. Allerdings ist der...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 50 Klageverzicht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gem. § 50 FGO kann nach Erlass des Verwaltungsaktes auf die Klageerhebung verzichtet werden. Die Möglichkeit, auf die Erhebung der Klage zu verzichten, besteht bei allen Verwaltungsakten. Sie ist Ausdruck der auch im finanzgerichtlichen Verfahren geltenden Dispositionsmaxime (s. Vor FGO Rz. 51). Der Verzicht begründet eine (negative) Sac...mehr

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FF 10/2018, Das Wechselmode... / 1. Vorab zum Aspekt Rechtsschutz

Noch im Sommer 2016 sprach sich das Oberlandesgericht München[8] dafür aus, ein Wechselmodell als sorgerechtliche Regelung anzusehen. In einem Verfahren der einstweiligen Anordnung führt das OLG aus: Zitat "Der Senat folgt der Ansicht, die – sofern überhaupt die Zulässigkeit der Anordnung des Wechselmodells bejaht wird, was hier nicht entschieden werden muss – diese Anordnung ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines, Bedeutung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 105 FGO ist die maßgebliche Vorschrift für das Abfassen des Urteils. Zur sinngemäßen Anwendung der Vorschrift für Gerichtsbescheide s. § 106 FGO. Im Grundsatz gilt für Beschlüsse (§ 113 FGO) der gleiche Aufbau. Dasselbe gilt für Entscheidungen des BFH. Neben den rein formalen Angaben (§ 105 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 bis 3 FGO) sind vor al...mehr

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zfs 10/2018, Einziehung des... / VI. Rechtsmittelbeschränkung auf Anordnung der Einziehung

Ergeht in einem Strafverfahren neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe die Anordnung der Einziehung, so darf das Rechtsmittel nicht auf die Anordnung der Einziehung bzw. unterbliebenen oder fehlerhaften Einziehungsentscheidung beschränkt werden. Anders als bei der Anordnung der Einziehung von Taterträgen gem. § 73c ff. StGB[33] handelt es sich bei der Einziehung gem. § 74 StG...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Bedingungsfeindlichkeit

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Prozesshandlungen müssen klar, eindeutig und vorbehaltlos erklärt werden und dürfen nicht unter einer Bedingung (i. S. von § 158 BGB) stehen (st. Rspr., z. B. BFH 23.082017, X R 9/15, BFH/NV 2018, 42; BFH v. 12.10.2017, III B 32/17, BFH/NV 2018, 211). Dies gilt z. B. auch für einen Antrag auf Ergänzung des Protokolls nach § 94 FGO i. V. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Vermerk des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 105 Abs. 6 Satz 1 FGO bezieht sich auf die bei den Gerichtsakten verbleibende Urteilsurschrift. Zuzustellen ist jedem Beteiligten eine Ausfertigung des vollständigen Urteils. Vor der Zustellung beginnt die Revisionsfrist nicht zu laufen (§ 120 Abs. 1 FGO). Zu vermerken und zu unterschreiben ist der Tag der erstmaligen Zustellung und b...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 72 Zurücknahme der Klage

Schrifttum Bartone, Änderung von Steuerbescheiden im FG-Verfahren, AO-StB 2001, 56. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 72 FGO regelt die Klagerücknahme, die sich als Ausdruck der Dispositionsmaxime darstellt (s. Vor FGO Rz. 50). Ihrer Rechtsnatur nach ist sie eine prozessuale Willenserklärung, also eine Prozesshandlung, die einen eindeutigen Inhalt haben muss und bedingun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kruse, Über Vollverzinsung, FR 1988, 1; Siegert, Einzelfragen zur Vollverzinsung nach § 233a AO, DStR 2000, 46; Heuermann, Verzinsung nach § 233a AO 1977 bei Verlustrücktrag, StBp 2006, 384; Prinz, Der Erstattungsbetrag nach § 11 Abs. 2 AStG ist nicht zu verzinsen, StR 2006, 600; Maunz/Zugmaier, Erstattungszinsen für Steuervergütungsanspruch, DStR 2008, 2165; Bretz, Nichtabziehba...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zulassung

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Unterscheidung zwischen Statthaftigkeit und sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen (abgesehen von der Rechtzeitigkeit) kommt für den Eintritt der formellen Rechtskraft Bedeutung zu (s. GmSOBG 24.10.1983, GmS-OBG 1/83, HFR 1984, 591). Soweit ein Rechtsmittel der Zulassung bedarf (für Revisionen s. § 115 Abs. 1 FGO, für Beschwerden gege...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Einführung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerverwaltungsakte werden mit Ablauf der Rechtsbehelfsfrist formell bestandskräftig, wenn kein Rechtsmittel eingelegt worden ist (s. § 118 AO Rz. 35). Im Unterschied zu Urteilen, die in Rechtskraft erwachsen und nach ihrem Wirksamwerden mit Ausnahme des Falles der Wiederaufnahme nicht mehr geändert werden können, sind Steuerverwaltung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 95 Urteil

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Urteil ist die "klassische" Entscheidung des Gerichts. Deshalb stellt § 95 FGO die Entscheidung durch Urteil als Grundsatz dar. In der Praxis kommt es jedoch in der Mehrzahl der Fälle nicht zu einer Entscheidung durch Urteil. Dem trägt die Vorschrift durch die Öffnungsklausel für andere Entscheidungen Rechnung. "Etwas anderes bestimm...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 132 Entscheidung über die Beschwerde

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zur Entscheidung im Beschlussverfahren s. allgemein die Erläuterungen zu s. § 113 FGO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als Entscheidungsform für den BFH sieht das Gesetz die Beschlussform vor. Der BFH entscheidet also grundsätzlich im schriftlichen Verfahren in der Besetzung von drei Berufsrichtern (§ 10 Abs. 3 FGO). Mündliche Verha...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Regelung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Vorliegen eines Verwaltungsakts setzt eine Regelung voraus, durch die einseitig verbindlich Rechtverhältnisse festgestellt oder gestaltet (begründet, geändert, aufgehoben) werden. Eine rechtliche Regelung liegt auch bei der Ablehnung eines Antrags auf Begründung, Änderung oder Aufhebung, bzw. auf Feststellung eines Rechtsverhältniss...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Erlass aus Billigkeitsgründen

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Säumniszuschläge können als steuerliche Nebenleistungen nicht abweichend nach § 163 AO aus Billigkeitsgründen festgesetzt werden. Sie können jedoch über die sog. Schonfrist hinaus (s. Rz. 14) Gegenstand eines Billigkeitserlasses gem. § 227 AO sein. Über den Erlassantrag entscheidet das FA durch einen Erlassbescheid, der verfahrensrechtl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Bindung an die rechtliche Beurteilung des BFH

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bindung des FG an die rechtliche Beurteilung der Sache durch den BFH (§ 126 Abs. 5 FGO) soll ausschließen, dass es zu einem Hin- und Her zwischen den Instanzen kommt. Zudem wird dadurch die Funktion des Rechtsmittelgerichts gestärkt, für die einheitliche Rechtsanwendung zu sorgen. Die Bindungswirkung dient auch dem Interesse des Ind...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Begründungsfrist

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die vom FG zugelassene Revision muss innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteils schriftlich begründet werden (zur Schriftform und zum elektronischen Rechtsverkehr s. § 64 FGO Rz. 2 und Erläuterungen s. § 52a FGO). Die Begründung ist – wie die Revision selbst – beim BFH (nicht beim FG!) einzureichen (§ 120 Abs. 2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Verwertung von Ergebnissen aus anderen Prozessen

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Verwertung der Ergebnisse aus anderen Prozessen gilt im Hinblick auf den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme Folgendes: Zeugenprotokolle aus anderen Verfahren können im Finanzprozess grds. als Urkundsbeweis im finanzgerichtlichen Verfahren verwertet werden, wenn die Beteiligten damit einverstanden sind (st. Rspr., z....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 54 Beginn des Laufs von Fristen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 54 FGO bestimmt den Beginn des Fristlaufs (§ 54 Abs. 1 FGO) und die Fristberechnung unter Verweis auf die entsprechenden Vorschriften der ZPO (§ 54 Abs. 2 FGO). Die Vorschrift gilt ausschließlich für prozessuale Fristen, während für die Fristen im Verwaltungsverfahren die §§ 108ff., 355 AO gelten (BFH v. 18.01.1974, VI R 252/70, BStBl ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Verfahren der Streitwertfestsetzung

Tz. 92 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 63 Abs. 1 Sätze 3 und 4 GKG wird der Streitwert für die Bestimmung der vorfälligen Gebühr (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 GKG; s. Rz. 29 vorläufig nach § 52 Abs. 5 GKG, in den meisten Fällen nach dem Mindeststreitwert in Höhe von 1500 Euro bestimmt (§ 52 Abs. 4 Nr. 1 GKG). Allerdings ist in Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer (§ 155 Sat...mehr

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FoVo 10/2018, Keine Ausweis... / 2 II. Die Entscheidung

Zulässige weitere Beschwerde nach § 5 GvKostG Die weitere Beschwerde der Beschwerdeführerin hat keinen Erfolg. Sie ist zwar zulässig, aber unbegründet. Die weitere Beschwerde gegen den Beschluss des LG ist gem. § 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG zulässig, weil das LG als Beschwerdegericht entschieden und die weitere Beschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeut...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Statthaftigkeit der Beschwerde

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beschwerde an den BFH ist das gegen Entscheidungen der FG, die nicht Urteile oder Gerichtsbescheide (§ 90a FGO) sind, gegebene Rechtsmittel, über das durch Beschluss im schriftlichen Verfahren entschieden wird. Jedoch ist es dem BFH unverwehrt, seine Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung zu erlassen (§ 90 Abs. 1 Satz 2 FGO). G...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 67 Klageänderung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 67 FGO geregelte Klageänderung betrifft die Änderung der Klageart, der Beteiligten, des Anfechtungsgegenstands sowie des Streitgegenstands während der Rechtshängigkeit (s. § 65 FGO Rz. 4; s. § 66 FGO Rz. 1 ff.). § 67 FGO betrifft nur die gewillkürte, d. h. von einem Beteiligten beantragte Klageänderung, während die Klageänderung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 88 Weiterer Grund für Ablehnung von Sachverständigen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Sachverständige muss – wie der Richter – unparteiisch sein. Daher lässt § 82 FGO i. V. m. § 406 ZPO seine Ablehnung unter denselben Voraussetzungen zu, wie sie § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO i. V. m. §§ 41ff. ZPO für Richter vorsehen (s. § 51 FGO Rz. 2 ff.). § 88 FGO ergänzt die Vorschriften über die Sachverständigenablehnung (auch § 51 Abs....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Einspruchsverfahren

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung ist der Einspruch gegeben. Da der Vorbehalt der Nachprüfung als unselbstständige Nebenbestimmung mit dem Steuerbescheid eine Einheit bildet, kann er nicht selbstständig, sondern nur zusammen mit diesem angefochten werden (BFH v. 20.12.2000, III R 17/97, BFH/NV 2001, 914 m. w. N...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 59 Streitgenossenschaft

Schrifttum Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 59 ZPO Streitgenossenschaft bei Rechtsgemeinschaft oder Identität des Grundes Mehrere Personen können als Streitgenossen gemeinschaftlich klagen oder verklagt werden, wenn sie hinsichtlich des Streitgegenstands in Rechtsgemeinsc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Sachverständigenbeweis

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Erhebung des Sachverständigenbeweises gilt § 82 FGO i. V. m. §§ 402 bis 414 ZPO. Ergänzt werden diese Regelungen durch § 88 FGO. § 402 ZPO Anwendbarkeit der Vorschriften über Zeugen Für den Beweis durch Sachverständige gelten die Vorschriften über den Beweis durch Zeugen entsprechend, insoweit nicht in den nachfolgenden Paragraphen...mehr

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AGS 10/2018, Verfahrenskost... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des AG, mit dem ihr Antrag auf Erstreckung der bereits bewilligten Verfahrenskostenhilfe auf die Durchführung des Güterrichterverfahrens abgelehnt wurde, hat in der Sache keinen Erfolg und ist daher zurückzuweisen. Die Verweisung an den Güterichter in rechtshängigen Güterrechtsverfahren gem. § 113 Abs....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Ruhen des Verfahrens (§ 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 251 ZPO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Ruhen des Verfahrens wird durch übereinstimmende Anträge der Beteiligten herbeigeführt und vom Gericht beschlossen. Für das Ruhen des Verfahrens gilt § 155 FGO i. V. m. § 251 ZPO: § 251 ZPO Ruhen des Verfahrens Das Gericht hat das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, wenn beide Parteien dies beantragen und anzunehmen ist, dass wegen Schweb...mehr

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zfs 10/2018, Umfang der pas... / 2 Aus den Gründen:

"… II. 1. Der erstmals im Revisionsrechtszug gestellte Antrag auf Feststellung einer Verpflichtung der Bekl., das Schadenabwicklungsunternehmen anzuweisen, dem Kl. tarifgemäßen Deckungsschutz für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen das Energieunternehmen zu gewähren, ist (…) unzulässig." a) Im Allgemeinen ist es nicht gestattet, im Revisionsrechtszug die Klage zu ändern (...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 84 Zeugnisverweigerungsrecht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch im Finanzprozess haben die Zeugen das Recht in den gesetzlich bestimmten Fällen (§§ 101 bis 103 AO) das Zeugnis zu verweigern und sind vor der Vernehmung hierüber zu belehren (§ 84 Abs. 1 FGO i. V. m. § 101 Abs. 1 Satz 2 AO). Die sinngemäße Geltung der §§ 101 bis 103 AO – und nicht der Regelung in den §§ 383 bis 385 ZPO – erklärt si...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Ermessen

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es liegt im Ermessen des FA, ob es einen rechtswidrigen Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit oder für die Zukunft zurücknimmt. Die Ermessensausübung muss sich am Sinn und Zweck des § 130 AO orientieren, der eine Abwägung zwischen dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 GG) und dem des Vertrauensschutzes tri...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 130 Abhilfe oder Vorlage beim BFH

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Gericht (Senat, Vorsitzender/Berichterstatter nach § 79a Abs. 1 FGO, Einzelrichter nach § 6 FGO oder konsentierter Einzelrichter nach § 79a Abs. 3, 4 FGO) oder der Vorsitzende bzw. der Berichterstatter, dessen Entscheidung mit der Beschwerde angefochten wird, ist verpflichtet, sich darüber schlüssig zu werden, ob das (zulässige!) Rec...mehr

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AGS 10/2018, Entfallen der ... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel gegen den die Kosten des erstinstanzlichen einstweiligen Verfügungsverfahrens betreffenden Kostenfestsetzungsbeschluss des LG vom 27.10.2017 ist als sofortige Beschwerde (§ 104 Abs. 3 S. 1, § 567 ZPO) statthaft und auch i.Ü. zulässig. Soweit die Kostenerstattungspflicht des Antragstellers zu 1 betroffen ist, kann eine Sachentscheidung nicht ergehen. gem. § 10...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 60a Begrenzung der Beiladung

Schrifttum Von Wedelstädt, Hinzuziehung und Beiladung, AO-StB 2007, 15 (Teil 1) und 46 (Teil 2). Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 60a FGO regelt ein vereinfachtes Beiladungsverfahren für die Fälle, in denen mehr als 50 Personen notwendig beizuladen sind (§ 60 Abs. 3 FGO). Die Vorschrift hat in § 360 Abs. 5 AO ein Gegenstück für das Einspruchsverfahren. § 60a FGO dient d...mehr