Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / e) Adressat der Beschwerde

Rz. 198 Nach § 64 Abs. 1 FamFG ist die Beschwerde bei dem Gericht einzulegen, dessen Beschluss angefochten wird, also beim Nachlassgericht (iudex a quo). Für das Beschwerdeverfahren besteht kein Anwaltszwang, § 64 Abs. 2 FamFG. Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen. Ein bestimmter Antrag muss nicht gestellt werden, auch eine Begründung ist nicht v...mehr

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§ 30 Das Nachlassgericht / 1. Beschwerde

Rz. 22 Gegen Entscheidungen des Rechtspflegers ist gem. § 11 Abs. 1 S. 1 RPflG i.V.m. § 58 FamFG die befristete Beschwerde das statthafte Rechtsmittel.mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / II. Zuständigkeit für Sicherungsmaßnahmen

Rz. 17 Wird dem Nachlassgericht ein Todesfall bekannt, so hat es zu prüfen, ob zu einer amtlichen Fürsorgemaßnahme nach den Vorschriften der §§ 1960–1962 BGB Anlass besteht. Dies gilt auch für jedes Amtsgericht, in dessen Bezirk das Bedürfnis der Fürsorge für die Sicherung des Nachlasses auftritt (§ 344 FamFG). Dies führt jedoch nicht dazu, dass das Amtsgericht der Fürsorge ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / VI. Beschwerde

Rz. 405 § 43 Abs. 1 IntErbRVG sieht die Beschwerde als statthaften Rechtsbehelf gegen folgende Entscheidungen des Nachlassgerichts an, § 33 Nr. 1 und 3 IntErbRVG: Daraus folgt, dass gegen die Erteilung einer weiteren beglaubigten Abschrift oder gegen die Verlängerung der ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 3. Entscheidung über die Beschwerde

Rz. 200 Die Abhilfe- bzw. Nichtabhilfeentscheidung des Nachlassgerichts erfolgt durch zu begründenden Beschluss.[167] Dabei ist eine Bezugnahme auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung nur insoweit ausreichend, als die Beschwerde keine neuen, in der angefochtenen Entscheidung nicht abgehandelten Gesichtspunkte aufzeigt. Ein Nichtabhilfebeschluss, der nicht erkennen lässt...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / qq) Zuschlag

Rz. 332 & Zuschlagsbeschluss Die Entscheidung über den Zuschlag ergeht nach Anhörung aller Beteiligten durch Beschluss. Er ist dem Meistbietenden zu erteilen, wenn das geringste Gebot erreicht ist (§ 81 ZVG). Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann er versagt werden (§§ 33, 83, 85a ZVG). Die Zuschlagsversagungsgründe können in zwei Gruppen eingeteilt werden:mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / III. Verwaltung des Nachlasses

Rz. 46 Dem Testamentsvollstrecker steht nach § 2205 BGB die Verfügungsbefugnis über den Nachlass zu.[51] Die Verfügungsbefugnis bezieht sich auf sämtliche der Testamentsvollstreckung unterliegenden Gegenstände, wie beispielsweise die Belastung oder Veräußerung von Grundstücken,[52] die Tilgung von Nachlassverbindlichkeiten etc., wobei zu beachten ist, dass das Verfügungsgesc...mehr

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§ 30 Das Nachlassgericht / 2. Befristete Erinnerung

Rz. 23 Ausnahmsweise ist die befristete Erinnerung bei Entscheidungen des Rechtspflegers das statthafte Rechtsmittel, § 11 Abs. 2 RPflG. Bei nachlassgerichtlichen Entscheidungen kommt dies beispielsweise in Betracht, wenn die Beschwerde mangels Erreichens der Beschwerdesumme (§ 61 Abs. 1 FamFG) oder mangels Zulassung (§ 61 Abs. 3 FamFG) unzulässig wäre.[13]mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / d) Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung der Nachlassverwaltung

Rz. 157 Gegen die Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung der Nachlassverwaltung ist ebenfalls das Rechtsmittel der befristeten Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG, insbesondere § 63 FamFG zulässig.mehr

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§ 30 Das Nachlassgericht / I. Gegen Entscheidungen des Gerichts

1. Beschwerde Rz. 20 Gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Endentscheidungen ist die befristete Beschwerde der statthafte Rechtsbehelf, §§ 58 ff. FamFG. Die Beschwerde ist aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung bei dem Gericht einzulegen, dessen Beschluss angegriffen wird, § 64 Abs. 1 FamFG.[10] Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 ...mehr

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§ 30 Das Nachlassgericht / Literaturtipps

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / IV. Typischerweise vereinbarte Bedingungen

Rz. 27 Die Ausgestaltung der Prozessfinanzierungsverträge ist bei vielen Anbietern ähnlich. Die von den gewerblichen Finanzierungsunternehmen verwendeten Verträge stellen allgemeine Geschäftsbedingungen dar und unterliegen als solche der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB, soweit eine solche nicht wegen der sog. Bereichsausnahme nach § 310 Abs. 4 S. 1 BGB für die Regelunge...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / c) Zurückweisung des Antrags auf Anordnung der Nachlassverwaltung

Rz. 156 Gegen die Zurückweisung des Antrags auf Anordnung der Nachlassverwaltung ist die sofortige Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG statthaft. Beschwerdebefugt ist nur der Antragsteller, § 59 Abs. 2 FamFG.[170]mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / e) Aufhebung der Nachlassverwaltung

Rz. 158 Gegen den Beschluss über die Aufhebung der Nachlassverwaltung steht sowohl den Nachlassgläubigern als auch den Erben die befristete Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG zu. Gegen die Aufhebung der Nachlassverwaltung ist ein Nachlassgläubiger auch dann beschwerdeberechtigt, wenn die Nachlassverwaltung nicht auf seinen Antrag angeordnet wurde.[171]mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / cc) Kausalität zwischen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung und Fristversäumnis

Rz. 98 Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 17 Abs. 1 und 2 FamFG kommt aber nur bei Kausalität zwischen der fehlenden oder unzureichenden Rechtsbehelfsbelehrung und der Fristversäumnis in Betracht.[73] Daran mangelt es nicht nur bei einer anwaltlich vertretenen Partei, sondern auch bei einer sach- und rechtskundigen Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die A...mehr

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§ 30 Das Nachlassgericht / II. Gegen Entscheidungen des Rechtspflegers

1. Beschwerde Rz. 22 Gegen Entscheidungen des Rechtspflegers ist gem. § 11 Abs. 1 S. 1 RPflG i.V.m. § 58 FamFG die befristete Beschwerde das statthafte Rechtsmittel. 2. Befristete Erinnerung Rz. 23 Ausnahmsweise ist die befristete Erinnerung bei Entscheidungen des Rechtspflegers das statthafte Rechtsmittel, § 11 Abs. 2 RPflG. Bei nachlassgerichtlichen Entscheidungen kommt dies ...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / 2. Entscheidung über Einrede durch Zwischenurteil

Rz. 49 Über die Einrede der Schiedsvereinbarung kann gem. § 280 ZPO ein Zwischenurteil ergehen, das in Bezug auf die Rechtsmittel wie ein Endurteil behandelt wird, § 280 Abs. 2 ZPO.mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 1. Erreichen des Vertragszwecks

Rz. 30 Das Ende des Mandatsverhältnisses hat Auswirkungen sowohl haftungs- als auch verjährungsrechtlicher Natur: Die vertraglich übernommenen Pflichten erlöschen und die Verjährung des anwaltlichen Anspruchs auf Vergütung beginnt mit Schluss des Jahres zu laufen. Rz. 31 Beendet wird das Mandatsverhältnis in der Regel mit Auftragserledigung. Zu welchem Zeitpunkt genau der Auf...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / IV. Die Bestimmung des Gegenstandswerts im Einzelnen

Rz. 46 Die Bestimmung des Gegenstandswerts in erbrechtlichen Angelegenheiten ist bisher nicht einheitlich und abschließend geklärt. Die Bewertungsproblematik liegt in der Frage, ob für die Streitwertbestimmung eine formell-rechtliche oder eine wirtschaftliche Betrachtungsweise heranzuziehen ist. Die Bestimmung des Gegenstandswertes erfolgt nach § 23 RVG i.V.m. §§ 48 ff. GKG. ...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / c) Exhumierung zur Feststellung der Vaterschaft

Rz. 14 Das Interesse des Kindes an der Klärung der Vaterschaft hat meist auch vor den Rechten eines verstorbenen Putativvaters Vorrang. Bei der für die Feststellung der Vaterschaft erforderlichen Untersuchung und damit einhergehenden Exhumierung des Verstorbenen tritt das postmortale Persönlichkeitsrecht regelmäßig hinter das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstamm...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Anordnung der Nachlassverwaltung auf Antrag des/der Erben

Rz. 154 Wurde einem übereinstimmenden Antrag aller Miterben bzw. des Alleinerben auf Anordnung der Nachlassverwaltung stattgegeben, so ist eine Beschwerde gegen den Anordnungsbeschluss nicht statthaft, § 359 Abs. 1 FamFG. Haben einzelne Miterben Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung gestellt, so dürfte diesem Antrag gem. § 2062 S. 1 BGB nicht stattgegeben werden. Ein en...mehr

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§ 30 Das Nachlassgericht / 2. Rechtsbeschwerde

Rz. 21 Gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts ist die Rechtsbeschwerde (§§ 70 ff. FamFG) zum Bundesgerichtshof statthaft, wenn das Beschwerdegericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug sie in dem Beschluss zugelassen hat, § 70 Abs. 1 FamFG. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts od...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / V. Weisungsgebundenheit

Rz. 56 Grundsätzlich ist der Rechtsanwalt an Weisungen, die ihm der Mandant erteilt, gebunden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 665 BGB, da es sich bei dem Anwaltsvertrag um einen Geschäftsbesorgungsvertrag (§§ 667 ff. BGB) handelt, für welchen die Vorschriften des Auftragsrechts entsprechend anwendbar sind. Rz. 57 Die Weisungsgebundenheit des Rechtsanwalts kollidiert je...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Anordnung der Nachlassverwaltung auf Antrag eines Nachlassgläubigers

Rz. 155 Hat ein Nachlassgläubiger die Nachlassverwaltung beantragt, so ist gegen den stattgebenden Anordnungsbeschluss die sofortige Beschwerde gem. § 359 Abs. 2 FamFG statthaft. Beschwerdebefugt sindmehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (7) Das Abhilfeverfahren nach § 321a ZPO

Rz. 413 & Möglichkeit der Selbstkorrektur nicht berufungsfähiger Urteile Ist eine Berufung gegen ein Urteil nicht zulässig, weil entweder die Berufungssumme nicht erreicht ist oder das erstinstanzliche Gericht die Berufung nicht zugelassen hat und wurde im erstinstanzlichen Verfahren das rechtliche Gehör verletzt, so kann auf Antrag ("Gehörsrüge") eine Selbstkorrektur des Urt...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 1. Berufungssumme

Rz. 104 Berufungsfähig sind in Zivilsachen erstinstanzliche Endurteile der Amts- und Landgerichte. Hierzu können auch Teilurteile gehören.[134] Wird die Berufung nicht ausnahmsweise vom erstinstanzlichen Gericht zugelassen, ist sie nur zulässig, wenn die Beschwer einen Wert von mehr als 600 EUR hat, § 511 Abs. 2 ZPO. Rz. 105 Bei einer stattgebenden Entscheidung ist nicht das ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 8. Vergleich vor Nachlassgericht

Rz. 164 Vor dem Nachlassgericht als einem FG-Gericht können auch Vergleiche geschlossen werden. Soweit sich der Vergleich auf den Verfahrensgegenstand bezieht, hat er verfahrensbeendende Wirkung. Diese Rechtswirkung kann auch nicht durch eine Vereinbarung im Rahmen des § 278 Abs. 6 ZPO (Vergleichsabschluss im schriftlichen Verfahren) beseitigt und das Verfahren sodann fortge...mehr

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Entzug des Wohnungseigentums: Bruchteilseigentum

Leitsatz Wohnungseigentum, das mehreren gemeinschaftlich zusteht (Bruchteilseigentum), kann insgesamt entzogen werden, wenn auch nur einer der Miteigentümer einen Entziehungstatbestand nach § 18 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 WEG verwirklicht. Der nicht störende Miteigentümer ist entsprechend § 19 Abs. 2 WEG berechtigt, die Wirkungen des Entziehungsurteils bis zur Erteilung des Zusc...mehr

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Bescheidänderung nach § 32a Abs. 2 KStG nur bei Berücksichtigung von verdeckten Einlagen

Leitsatz § 32a Abs. 2 KStG verlangt, dass gegenüber dem Gesellschafter ein Steuer- oder Feststellungsbe­scheid mit Rücksicht auf das Vorliegen einer verdeckten Einlage ergeht. Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids des Gesellschafters wegen der Erfassung von Schwarzeinnahmen und nicht hinsichtlich der Berücksichtigung einer verdeckten Einlage kann folglich die Änderung ...mehr

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Feststellung der Ausgangslohnsumme und der Zahl der Beschäftigten für Zwecke der Schenkungsteuer

Leitsatz 1. Die Feststellung der Ausgangslohnsumme und die Feststellung der Anzahl der Beschäftigten i.S. des § 13a Abs. 1a Satz 1 ErbStG sind zwei getrennte Feststellungen, die jeweils eigenständig einer Überprüfung im Einspruchs- und Klageverfahren zugänglich sind. 2. Allein aus der Feststellung einer Ausgangslohnsumme lässt sich regelmäßig nicht herleiten, ob der Betrieb m...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.6 Rechtsmittel

Rn 77 Trotz erheblicher Bedeutung für die frühzeitige Einflussnahme der Gläubiger auf das Insolvenzeröffnungsverfahren steht den Verfahrensbeteiligten wegen § 6 Abs. 1 Satz 1 kein Rechtsmittel gegen die gerichtlichen Entscheidungen nach dieser Vorschrift zu. Dies gilt sowohl für ein Absehen von der Einsetzung eines obligatorischen vorläufigen Ausschusses nach Abs. 1 trotz Vo...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts (§ 231 Abs. 3)

Rn 37 Wegen der erheblichen Bedeutung der Entscheidung des Gerichts räumt § 231 Abs. 3 dem Vorlegenden gegen den Beschluss der Zurückweisung des Plans, den der Richter erlässt (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 RpflG), – im Hinblick auf § 6 Abs. 1 ausdrücklich – das Recht der sofortigen Beschwerde (§ 577 ZPO) ein. Die beauftragende Gläubigerversammlung ist mangels eigenem Vorschlagsrecht ni...mehr

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zfs 9/2018, Pießkalla/Quarch/Reisert/DeVol, Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung, Deutscher Anwaltverlag, 6. Aufl. 2018, 936 Seiten, 94 EUR, ISBN 978-3-8240-1469-9

Das Praxishandbuch "Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung – Verwaltungs-, Straf- und OWi-Recht sowie MPU", erschienen beim Deutschen Anwaltverlag, liegt in der nunmehr 6. Auflage vor. Wie auch die Vorauflagen ist das bereits gut am Markt eingeführte Werk vorwiegend auf den verkehrsrechtlich tätigen Rechtsanwalt zugeschnitten. Die insgesamt 934 Seiten umfassende Darst...mehr

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zfs 9/2018, EU-Fahrerlaubni... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Der Antrag ist teilweise unzulässig. Soweit der Antrag zulässig ist, ist er auch begründet." Der ASt. begehrt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederherzustellen, soweit er gegen Ziff. 1 und Ziff. 2 des Bescheids der AG vom 15.3.2018 gerichtet ist und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen, soweit er gegen Ziff. 4 des Bescheids der AG vom 15.3....mehr

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zerb 9/2018, Kraftloserklär... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat Erfolg und führt unter Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung zu der Anweisung an das hierfür zuständige Amtsgericht, über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung der von den Antragstellern formulierten Kraftloserklärung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts neu zu entscheiden. 1. Das Rechtsmittel ist zulässig. Gegen den die...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.2.1 Heilbarer Mangel

Rn 14 Handelt es sich um einen heilbaren[11] Fehler, muss das Gericht dem Ersteller des Plans aufgeben, dass dieser den festgestellten Mangel innerhalb einer vom Gericht zu setzenden angemessenen Frist abzuhelfen hat. Erst mit Ablauf dieser Frist weist das Gericht dann den Vorschlag durch Beschluss zurück. Rn 15 Die Frage der Angemessenheit der Frist ist abhängig von den Umst...mehr

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FF 9/2018, FF 9/2018 / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 20.6.2018 – XII ZB 285/17 a) Gegen eine Entscheidung, mit der die Beschwerde im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels nach § 64 AUG verworfen wird, ist die Rechtsbeschwerde zulassungsfrei statthaft. b) Die Beschwerde im Verfahren der Vollstreckbarerklärung nach § 64 AUG unterliegt dem für Familienstreitsachen geltenden Begründungserfor...mehr

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zfs 9/2018, Gemeinsamer Ger... / 2 Aus den Gründen:

"… [4] II. Die Vorlage ist zulässig." [5] Nach § 36 Abs. 3 S. 1 ZPO hat ein OLG, wenn es bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen OLG oder des BGH abweichen will, die Sache dem BGH vorzulegen. Diese Voraussetzung ist gegeben. [6] 1. Das nach § 36 Abs. 2 ZPO zur Zuständigkeitsbestimmung berufene OLG Stuttgart will seine...mehr

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zfs 9/2018, Öffentlicher Ve... / 2 Aus den Gründen:

"… Das Rechtsmittel bleibt ohne Erfolg. Die Überprüfung des Urteils lässt keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten erkennen." 1. Die Feststellungen des AG tragen den Schuldspruch wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gem. § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB. a. Nach den Feststellungen des AG fuhr die Angeklagte am 19.6.2017 gegen 16:10 Uhr trotz des deutlich sichtbaren Schild...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Gerichtskosten bei Anhörungsrüge

Frage: Wie man weiß, kann die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Finanzprozess im Rahmen einer vom FG zugelassenen Revision (§ 115 Abs. 1 FGO), durch Nichtzulassungsbeschwerde (§ 116 Abs. 1 FGO), wenn die Revision nicht zugelassen wurde, sowie mit einer Anhörungsrüge (§ 133a FGO) geltend gemacht werden (ordentliche Rechtsbehelfe). Als außerordentlicher Rechtsbehelf...mehr

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zerb 8/2018, Keine Beschwer... / Aus den Gründen

Die gemäß §§ 352 ff, 58 ff FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Beteiligten Ziff. 1 und 8 hat Erfolg. Soweit die Beschwerde auch im Namen der Beteiligten Ziff. 9 und 10 eingelegt wurde, ist sie nur in Bezug auf das Testamentsvollstreckerzeugnis zulässig und begründet, im Übrigen unzulässig. Die gemäß §§ 352 ff, 66, 58 ff FamFG statthafte und auch im Ü...mehr

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zfs 8/2018, Ist immer Vorfa... / K. Rechtsprechung zum Thema

Dem Verfasser sind keine veröffentlichten Entscheidungen bekannt geworden, bei denen die Problematik des Zeichens 205 bei § 10 StVO im Ordnungswidrigkeitenrecht behandelt wurden. Im Hinblick auf die Einordnung der Straße, ob es ein Fall des § 10 StVO oder des § 8 StVO ist, hat das LG Kiel[19] ausgeführt: "1. Die Abgrenzung zwischen einem anderen Straßenteil i.S.d. § 10 StVO u...mehr

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zfs 8/2018, Beweislast für ... / 2 Aus den Gründen:

"… 11. Die Berufung des Kl. ist nach den hierfür maßgebenden Bestimmungen der §§ 511 ff. ZPO nicht nur statthaft und im Übrigen zulässig (sub a), sondern das Rechtsmittel könnte auch begründet sein." Denn das angefochtene Urteil leidet insofern unter Rechtsfehlern i.S.d. § 513 Abs. 1 ZPO, als das LG zum einen zu Unrecht den Kl. hinsichtlich der nachteiligen Folge des Software...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Rechtsbehelfsverfahren: Abrechnung des Einspruchs- ­verfahrens – übrige Tatbestände (§ 40 Abs. 6-8 StBVV)

1. Besprechung (§§ 40 Abs. 6, 31 StBVV) Die Geschäftsgebühr des § 40 Abs. 1 StBVV ist nach § 40 Abs. 6 StBVV einer Kappung unterworfen. Die Vorschrift lautet: "Erhält der Steuerberater in dem Verwaltungsverfahren, das dem Verfahren nach Abs. 1 vorausgeht, eine Gebühr nach § 31, so darf die Summe dieser Gebühr und der Gebühren nach Abs. 1 25/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle ...mehr

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Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG stellt keine europarechtswidrige Beihilfe dar

Zusammenfassung § 8c Abs. 1a KStG, wonach in Sanierungssituationen Verlustvorträge auch bei einem Gesellschafterwechsel erhalten bleiben, ist keine europarechtswidrige Beihilfe; der entsprechende Beschluss der EU-Kommission ist nichtig. Der Hintergrund des Urteils – die sog. Sanierungsklausel Die Entscheidung des EuGH betrifft die sog. Sanierungsklausel in § 8c Abs. 1a KStG. D...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / V. Rechtsmittel des Verfahrenskostenhilfebedürftigen

Sehr häufig sind für Beteiligte, die verfahrenskostenhilfebedürftig sind, Rechtsmittel zu führen. Dies wirft vielfältige verfahrensrechtliche Probleme auf, die letztlich im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu lösen sind. Wie ist ein Vorgehen zu beurteilen, bei dem ein Rechtsanwalt auftragsgemäß und fristgerecht gegen eine Entscheidung des FamG Beschwerde einl...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Gerichtliche Entscheidung, Zuständigkeit, Rechtsmittel (§ 303 Abs. 3)

Rn 10 Für die Entscheidung über den Antrag eines Insolvenzgläubigers auf Widerruf der Restschuldbefreiung ist das Insolvenzgericht zuständig (§ 303 Abs. 1). Die Entscheidung des Insolvenzgerichts ist stets dem funktionell zuständigen Insolvenzrichter vorbehalten (§ 18 Abs. 1 Nr. 4 RPflG).[32] Die Entscheidung über den Widerrufsantrag ergeht regelmäßig im schriftlichen Verfahr...mehr

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FoVo 7+8/2018, Verletzung d... / 2 II. Aus der Entscheidung

Streitfrage: Verstoß gegen Art. 103 GG? Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Schuldner eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG und einen Verstoß gegen das Gebot des fairen Verfahrens. Das LG habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG unter mehreren Aspekten verletzt. Es habe bei der für die Entscheidung erheblic...mehr

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FoVo 7+8/2018, Feststellung... / 2 II. Die Entscheidung

Feststellungsklage ist unzulässig Die Klage ist bereits unzulässig. Zwar ist die sachliche Zuständigkeit des AG gegeben, weil das Gericht den Streitwert der Klage nicht höher als mit 5.000,– EUR bewertet. Die Feststellungsklage ist jedoch als solche unzulässig. Gemäß § 256 ZPO kann eine Feststellungsklage erhoben werden, um das Bestehen oder Nichtbestehen eines konkreten Rech...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / 2. Überlange Verfahrensdauer

Ab 2004 und damit in einem nicht zufälligen zeitlichen Zusammenhang mit dem Amtsantritt der vormaligen Bundesverfassungsrichterin Renate Jaeger als (deutsche) Richterin am EGMR[19] hat es in zunehmendem Maße Verurteilungen von Deutschland wegen überlanger Verfahrensdauer gegeben, einmündend zunächst in die Entscheidung "Sürmeli", bei der neben einer Verletzung des Anspruchs ...mehr