Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / III. Befugnisse der Aufsichtsbehörden

Rz. 13 Die Befugnisse der Aufsichtsbehörden regelt die DSGVO in Art. 58. Sie gliedern sich grob in Untersuchungs-, Abhilfe-, Genehmigungs- und Beratungsbefugnisse. Rz. 14 Die Untersuchungsbefugnisse umfassen unter anderem das Recht den Verantwortlichen, den Auftragsverarbeiter und gegebenenfalls den Vertreter des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters anzuweisen, der ...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / 1. Anforderungen an die Unabhängigkeit

Rz. 4 Art. 51 DSGVO verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Etablierung einer oder – wie in Deutschland bereits der Fall – mehrerer unabhängiger Behörden, denen die Aufgabe der Überwachung der Einhaltung der Verordnung übertragen wird (sog. Aufsichtsbehörden). Dabei spielt vor allem der Aspekt der Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde im Konzept einer wirksamen Datenschutzaufsich...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / IV. Adressaten – Organhaftung?

Rz. 37 Eine direkte Organhaftung sieht die DSGVO nicht vor, so dass neben der verantwortlichen Stelle (dem Unternehmen) nicht auch ihre Organe für Datenschutzverstöße einzustehen haben. Gleichwohl sind in der jüngeren Vergangenheit im Rahmen kartellrechtlicher Auseinandersetzungen vermehrt Versuche unternommen worden, für Kartellgeldbußen bei den jeweils handelnden Organen R...mehr

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§ 3 Prüfung der Erfolgsauss... / B. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

I. Vergütung Rz. 6 Ist der Anwalt nur mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels beauftragt, richtet sich die Gebühr nach Nr. 2100 VV. Dem Anwalt steht danach ein Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,0 zu. Die Mittelgebühr beträgt 0,75. Die Gebührenhöhe bestimmt der Anwalt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG im Einzelfall. Insoweit will das LG Köln[9...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / 4. Musterklage

a) Anfechtungsklage vor dem VG wegen angeordneter unzulässiger – medizinisch-psychologischer – Doppelbegutachtung Rz. 27 Muster 10.1: Anfechtungsklage wegen Doppelbegutachtung Muster 10.1: Anfechtungsklage wegen Doppelbegutachtung Verwaltungsgericht _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen ______...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / I. Grundsätzliches

1. Möglichkeit des Widerspruchs und der Klage Rz. 9 Gegen alle abschließenden Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde kann derjenige, zu dessen Ungunsten eine solche Entscheidung ergeht, Rechtsmittel erheben. Als Rechtsmittel kommen in Betracht Widerspruch im Verwaltungsverfahren (wo dies die Ausführungsgesetze zur Verwaltungsgerichtsordnung vorsehen) und Klage vor den Verwal...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / X. Verfassungsbeschwerde

1. Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde Rz. 50 Grundsätzlich kommt auch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde in Betracht. Diese ist immer wieder gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes in Fahrerlaubnissachen eingelegt worden.[37] 2. Möglichkeit der einstweiligen Anordnung durch Bundesverfassungsgericht Rz. 51 Es ist von dem Grundsatz auszugehen, dass es grunds...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / IX. Revision/Sprungrevision

Rz. 49 Bei Berufungsurteilen bedarf es stets gemäß § 132 Abs. 1 VwGO der Revisionszulassung.[36]mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / I. Einspruch gegen Strafbefehl

1. Form, Frist und mögliche Rücknahme sowie Beschränkung Rz. 12 Die Möglichkeit des Einspruchs gegen den Strafbefehl richtet sich nach § 410 StPO:mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Rechtsmittelverfahren bei Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot

A. Rechtsmittel gegen vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis Rz. 1 Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen sind die Rechtsmittel und das Rechtsmittelverfahren, welche sich speziell auf Maßnahmen beziehen, die im Zusammenhang mit der vorläufigen bzw. abschließenden Entziehung der Fahrerlaubnis und sonstiger hiermit verbundener Maßnahmen einschließlich des Fahrverbotes im St...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / XI. Wiedereinsetzung

1. Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren Rz. 52 Wurde im Verwaltungsverfahren eine Frist versäumt, so richtet sich die in Betracht kommende Wiedereinsetzung nach § 32 VwVfG. Diese Vorschrift regelt die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung gesetzlicher Fristen. Rz. 53 § 32 VwVfG findet Anwendung auf alle gesetzlichen Fristen, also auch zum Verwaltungsverfahren der Fahrerlau...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / I. Der Einspruch

1. Allgemeines, Frist und Form a) Allgemeines Rz. 57 Das gegen den Bußgeldbescheid gegebene Rechtsmittel ist der Einspruch gemäß § 67 OWiG. Rz. 58 Einspruchsberechtigt ist der Betroffene. Auch kann im Namen des Betroffenen durch den Verteidiger Einspruch eingelegt werden. b) Frist Rz. 59 Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen und beginnt mit der gemäß § 51 OWiG wirksamen Zustellung...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / VI. Vorgehen gegen Anordnung der sofortigen Vollziehung

1. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung a) Widerspruch und aufschiebende Wirkung Rz. 32 Im Verwaltungsrecht gilt der Grundsatz, dass die Einlegung eines Widerspruchs gegen die angefochtene Verfügung grundsätzlich aufschiebende Wirkung hat, weil vor Unanfechtbarkeit der Entscheidung, z.B. der Fahrerlaubnisentziehung, gemäß § 80 Abs. 1 VwGO keine vollendeten Tatsachen gescha...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / 2. Die gerichtliche Prüfung und Aussetzung der sofortigen Vollziehung

a) Das Antragsverfahren Rz. 35 Ist die sofortige Vollziehung einer Maßnahme zur Fahrerlaubnis angeordnet, so steht dem Betroffenen die besondere Verfahrensregelung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO über die gerichtliche Aussetzung der sofortigen Vollziehung zur Verfügung. Der Antrag ist darauf gerichtet, dass das Gericht der Hauptsache die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs/der Klag...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Rechtsmittelverfahren

A. Maßnahmen außerhalb des förmlichen Rechtsmittelverfahrens I. Die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens – Begutachtung für Fahreignung (BfF) Rz. 1 Die Anordnung der Begutachtung ist geregelt in § 11 Abs. 5 FeV. Eine Begutachtung kommt – auch nur dann – in Frage, wenn Eignungszweifel vorliegen. Das Verfahren bei der Anordnung der Beibringung ist in § 11 Abs. 6 FeV gerege...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / III. Anfechtungsklage

1. Form und Frist Rz. 18 Für die Anfechtungsklage gelten die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Für die Form ist maßgebend § 81 VwGO, für die inhaltlichen Anforderungen § 82 VwGO, für die örtliche und sachliche Zuständigkeit § 83 VwGO sowie für die Klagefrist einschließlich der Untätigkeitsklage §§ 74, 75 VwGO. Die Frist für die Einreichung der Klage ist nur g...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / 1. Allgemeines, Frist und Form

a) Allgemeines Rz. 57 Das gegen den Bußgeldbescheid gegebene Rechtsmittel ist der Einspruch gemäß § 67 OWiG. Rz. 58 Einspruchsberechtigt ist der Betroffene. Auch kann im Namen des Betroffenen durch den Verteidiger Einspruch eingelegt werden. b) Frist Rz. 59 Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen und beginnt mit der gemäß § 51 OWiG wirksamen Zustellung des Bußgeldbescheides.[44] Ei...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / 1. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung

a) Widerspruch und aufschiebende Wirkung Rz. 32 Im Verwaltungsrecht gilt der Grundsatz, dass die Einlegung eines Widerspruchs gegen die angefochtene Verfügung grundsätzlich aufschiebende Wirkung hat, weil vor Unanfechtbarkeit der Entscheidung, z.B. der Fahrerlaubnisentziehung, gemäß § 80 Abs. 1 VwGO keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden sollen. Bei einer Fahrerlaubnis...mehr

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§ 3 Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

A. Überblick Rz. 1 Ist der Anwalt mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, also einer Beschwerde oder einer Rechtsbeschwerde, beauftragt, gilt Teil 2 Abschnitt 1 VV. Dem Anwalt darf allerdings noch kein unbedingter Verfahrensauftrag für das Rechtsmittel erteilt worden sein. Anderenfalls wird seine Tätigkeit durch die entsprechende Verfahrensgebühr für das Rech...mehr

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§ 3 Prüfung der Erfolgsauss... / C. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens

Rz. 13 Nach Nr. 2101 VV erhält der Anwalt für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens über die Erfolgsaussicht einer Beschwerde oder Rechtsbeschwerde eine 1,3-Gebühr. Diese Vorschrift ist lex specialis zu § 34 Abs. 1 S. 2 RVG und geht den dortigen Regelungen vor. Beispiel 6: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachte...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / b) Die Begründung des Aussetzungsantrages

Rz. 37 Wesentlicher Aspekt des Antrages auf Aussetzung der Vollziehung ist die Darlegung, dass für die Dauer des Rechtsmittelverfahrens keine Umstände vorhanden sind, die dafür sprechen, dass eine besondere Straßenverkehrsgefährdung zu besorgen ist, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis einstweilen weiter als Fahrzeugführer am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Dies kann da...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / III. Berufungsbegründung

Rz. 34 Gemäß § 317 StPO kann die Berufung binnen einer Frist von einer Woche nach Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels oder, wenn zu dieser Zeit das Urteil noch nicht zugestellt war, nach dessen Zustellung bei dem Gericht des ersten Rechtszuges begründet werden. Eine Berufungsbegründung ist also gesetzlich nicht vorgeschrieben. Allerdings ist die Staatsanwaltscha...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / a) Allgemeines

Rz. 57 Das gegen den Bußgeldbescheid gegebene Rechtsmittel ist der Einspruch gemäß § 67 OWiG. Rz. 58 Einspruchsberechtigt ist der Betroffene. Auch kann im Namen des Betroffenen durch den Verteidiger Einspruch eingelegt werden.mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / I. Rechtsmittel gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO

Rz. 2 Bei einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis ist gegen den Beschluss des erkennenden Gerichtes gemäß §§ 304, 305 S. 2 StPO die Beschwerde zulässig.[1] Beschwerdeberechtigt ist außer dem Beschuldigten die Staatsanwaltschaft, wenn ihr Antrag auf Anordnung der Fahrerlaubnisentziehung abgelehnt worden ist. Trotz eines laufenden Revisionsverfahrens ist eine Beschwerde...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / J. Übersicht: Fristen im OWi-Verfahren

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / II. Sprungrevision

Rz. 44 Gegen ein Urteil, gegen das Berufung zulässig ist, kann statt der Berufung gemäß § 335 Abs. 1 StPO Revision (sog. "Sprungrevision") eingelegt werden. Im Übrigen ist zu beachten, dass ein Rechtsmittel grundsätzlich zunächst auch als unbestimmtes Rechtsmittel eingelegt werden kann. In diesem Fall hat der Beschwerdeführer die Wahl zwischen Berufung und Revision. Die endg...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / 1. Möglichkeit des Widerspruchs und der Klage

Rz. 9 Gegen alle abschließenden Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde kann derjenige, zu dessen Ungunsten eine solche Entscheidung ergeht, Rechtsmittel erheben. Als Rechtsmittel kommen in Betracht Widerspruch im Verwaltungsverfahren (wo dies die Ausführungsgesetze zur Verwaltungsgerichtsordnung vorsehen) und Klage vor den Verwaltungsgerichten. Die Möglichkeit zur Einlegung...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / V. Vorbeugende Feststellungsklage

Rz. 31 Grundsätzlich kommt auch eine vorbeugende/negative Feststellungsklage in Betracht. An diese Rechtsschutzform ist zu denken, wenn Gefahr besteht, dass durch die Ablehnung der Fahrerlaubnis oder deren Verlängerung vollendete Tatsachen geschaffen werden, wie Kündigung durch den Arbeitgeber wegen fehlender oder anderweitiger Einsatzmöglichkeiten des Fahrerlaubnisbewerbers...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / 1. Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde

Rz. 50 Grundsätzlich kommt auch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde in Betracht. Diese ist immer wieder gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes in Fahrerlaubnissachen eingelegt worden.[37]mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / 2. Spezielle Einzelfälle

Rz. 10 Zu denken ist aber auch daran, dass im Bereich des Fahrerlaubnisrechtes nicht nur Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde der Anfechtung unterliegen können, sondern auch sonstige Einzelmaßnahmen. Rz. 11 Die Eintragung von Entscheidungen im Fahreignungsregister kann unter verschiedenen Gesichtspunkten rechtlich angreifbar sein. Hierbei können im Einzelnen folgende Maßna...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / II. Nicht gewährtes rechtliches Gehör

Rz. 6 Ist das gem. § 33 Abs. 3 StPO zu gewährende rechtliche Gehör im Verfahren zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nicht beachtet, so kann dies mit der Beschwerde angefochten werden.mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / VIII. Berufung

Rz. 48 Gegen Urteile des Verwaltungsgerichts kann Berufung eingelegt werden, wenn diese von dem VG oder dem OVG zugelassen wird. Die Regelungen über die Berufungszulassung befinden sich in §§ 124 Abs. 2, 124a VwGO. Lässt das VG die Berufung nicht zu, ist der Antrag auf Zulassung der Berufung innerhalb eines Monats zu stellen (§ 124a Abs. 4 VwGO).mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / a) Anfechtung der Veranlassung der Eintragung

Rz. 12 Die Mitteilung einer Entscheidung zur Eintragung in das Fahreignungsregister ist nicht selbstständig anfechtbar, weil sie mangels rechtlicher Außenwirkung keine Verwaltungsaktqualität hat.[10]mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / XII. Übersicht über Rechtsbehelfsfristen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / A. Maßnahmen außerhalb des förmlichen Rechtsmittelverfahrens

I. Die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens – Begutachtung für Fahreignung (BfF) Rz. 1 Die Anordnung der Begutachtung ist geregelt in § 11 Abs. 5 FeV. Eine Begutachtung kommt – auch nur dann – in Frage, wenn Eignungszweifel vorliegen. Das Verfahren bei der Anordnung der Beibringung ist in § 11 Abs. 6 FeV geregelt.[1] Rz. 2 Die Anordnung zur Begutachtung ist kein anfechtb...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / E. Die Berufung

Rz. 25 Gegen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichtes ist gemäß § 312 StPO die Berufung zulässig. I. Einlegung Rz. 26 Die Berufung muss gemäß § 314 StPO bei dem Gericht des ersten Rechtszuges binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich eingelegt werden. Adressat der Berufung ist das Gericht, dessen Urteil angefoch...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / IV. Beschränkung der Revision, speziell auf Entziehung der Fahrerlaubnis

1. Der Umfang der Anfechtung des Urteils durch Revision Rz. 48 Durch die Revisionsanträge muss unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden, inwieweit das Urteil angefochten wird.[35] Rz. 49 Wichtig ist zu beachten, dass die Revisionsgründe, soweit eine Verfahrensrüge (§ 344 Abs. 2 S. 1, 1. Alt. StPO) geltend gemacht wird, gem. § 344 Abs. 2 S. 2 StPO nur bis zum Ablauf der ...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / F. Revision und Sprungrevision

I. Revision Rz. 42 In der Revisionsinstanz ist grundsätzlich eine Überprüfung der Tatsachenfeststellungen durch das Rechtsmittelgericht ausgeschlossen. Das Revisionsgericht ist an die Feststellungen des Tatrichters gebunden. Es kann nur geprüft werden, ob die Tatsachenfeststellungen rechtlich einwandfrei zustande gekommen sind und ob der Tatrichter die Beweise fehlerfrei gewü...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / II. Rechtsbeschwerde

Rz. 67 Nachfolgend wird die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde hinsichtlich Form, Frist und Begründung dargestellt. Weiter wird die Frage der möglichen Beschränkung der Rechtsbeschwerde, speziell auf ein verhängtes Fahrverbot, behandelt.[53] Rz. 68 Beschlüsse, die im schriftlichen Verfahren gemäß § 72 OWiG ergangen sind, und Urteile können mit der Rechtsbeschwerde gemäß § 79 O...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / b) Anfechtung der Eintragung

Rz. 13 Im Übrigen wird nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur die Eintragung von Entscheidungen in das Fahreignungsregister ebenfalls nicht als Verwaltungsakt qualifiziert, weshalb auch insoweit eine Anfechtungsmöglichkeit entfällt.[11] Allerdings können Mitteilungen der Justizbehörden an das Kraftfahrtbundesamt zwecks Eintragung in das Fahreignungsregist...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / c) Form

Rz. 61 In § 67 Abs. 1 S. 1 OWiG ist bestimmt, dass der Einspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde einzulegen ist mit der Maßgabe, dass gemäß S. 2 die §§ 297 bis 300 und 302 der StPO über Rechtsmittel entsprechend gelten. Fernschriftliche Einlegung ist ebenfalls zulässig und auch per Telefax. Rz. 62 Muster 15.6: Einspruch Muster 15.6: Einspruch An d...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / 3. Fahrerlaubnis auf Probe

Rz. 44 Ist gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, so besteht gemäß § 2a Abs. 6 StVG bei einem Rechtsmittel gegen die Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar keine aufschiebende Wirkung. Lässt sich nicht feststellen, ob die weitere Teilnahme eines ansonsten bisher unauffälligen Verkehrsteilnehmers am Straßenverkehr so g...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / 3. Anfechtung der Wiedereinsetzungsentscheidung

Rz. 59 Ob dem Betroffenen im Verwaltungsverfahren Wiedereinsetzung zu bewilligen war oder nicht, haben die Verwaltungsgerichte im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung der erhobenen Klage zu entscheiden.[41] Wird Wiedereinsetzung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bewilligt, ist diese Entscheidung unanfechtbar (§ 60 Abs. 5 VwGO). Lehnt das VG indes die Wiedereinsetzung ab, so k...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / 2. Wiedereinsetzung im gerichtlichen Verfahren

Rz. 55 Gemäß § 60 VwGO ist bestimmt, dass auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten. Anwendungsbereich des § 60 VwGO sind alle gesetzlichen Fristen, auch die Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist. Insbesondere gilt dies auch für die Versäumung der Klagefrist gemäß § 74 VwG...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / V. Das Berufungsverfahren

Rz. 38 Die Berufung bedarf – mit Ausnahme der Fallgruppen des § 313 StPO – keiner Annahme. In den Fällen des § 313 StPO entscheidet das Berufungsgericht durch Beschluss über die Annahme, § 322a StPO. Die Entscheidung ist unanfechtbar und bedarf, wenn sie die Annahme ausspricht, gemäß § 322a Abs. 3 StPO keiner Begründung. Rz. 39 Ist die Berufung angenommen worden, so findet ge...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / II. Der Widerspruch

Rz. 16 Das Widerspruchsverfahren gegen belastende Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde richtet sich nach den Vorschriften der §§ 68 ff. VwGO, § 79 VwVfG. Es ist allerdings jeweils zu überprüfen, ob das Widerspruchsverfahren nach den Bestimmungen der einzelnen Bundesländer noch statthaft oder sofort Klage zu erheben ist.[16] In Nordrhein-Westfalen schließt z.B. § 110 JustG...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / I. Revision

Rz. 42 In der Revisionsinstanz ist grundsätzlich eine Überprüfung der Tatsachenfeststellungen durch das Rechtsmittelgericht ausgeschlossen. Das Revisionsgericht ist an die Feststellungen des Tatrichters gebunden. Es kann nur geprüft werden, ob die Tatsachenfeststellungen rechtlich einwandfrei zustande gekommen sind und ob der Tatrichter die Beweise fehlerfrei gewürdigt hat.[...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / 1. Form und Frist

Rz. 18 Für die Anfechtungsklage gelten die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Für die Form ist maßgebend § 81 VwGO, für die inhaltlichen Anforderungen § 82 VwGO, für die örtliche und sachliche Zuständigkeit § 83 VwGO sowie für die Klagefrist einschließlich der Untätigkeitsklage §§ 74, 75 VwGO. Die Frist für die Einreichung der Klage ist nur gewahrt, wenn vor ...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / 3. Die Anfechtungsklage im Einzelnen

Rz. 23 Bei der Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1, 1. Alt. VwGO), die sich gegen eine belastende verwaltungsrechtliche Entscheidung (auf der Grundlage des Widerspruchsbescheides, wenn ein Widerspruchsverfahren durchgeführt wurde) richtet, sind folgende, verschiedene Fallgestaltungen zu unterscheiden: Entziehung der Fahrerlaubnis, Vorgehen gegen die Verhängung von Auflagen oder Ei...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / IV. Verpflichtungsklage/Untätigkeitsklage

Rz. 29 Die Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1, 2. Alt. VwGO) hat die Verpflichtung des Prozessgegners zum Erlass eines Verwaltungsaktes zum Ziel. Die Verpflichtungsklage ist die gebotene Klageart deshalb immer dann, wenn mit der Klage die Verpflichtung einer Behörde zum Erlass eines Verwaltungsaktes begehrt wird. Für den Bereich des Rechtes der Fahrerlaubnis bedeutet dies, das...mehr