Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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zfs 12/2017, Beginn der Kün... / Sachverhalt

Der Kl. nimmt die Bekl. auf Leistungen aus einer Unfallversicherung wegen zweier Unfälle v. 8.10.2009 und 2.3.2010 seiner mitversicherten und inzwischen verstorbenen Ehefrau in Anspruch. Dem Versicherungsvertrag zwischen den Parteien liegen die AUB 2000 zugrunde. In diesen heißt es unter anderem: "2.1.2.2.1 Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genann...mehr

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AGS 12/2017, Gebührenauslös... / Leitsatz

Bei der Rücknahme einer vorwiegend zur Fristwahrung eingelegten Beschwerde ist die ermäßigte Verfahrensgebühr nach Nr. 3201 VV zu erstatten, wenn der Beschwerdegegner seinen Verfahrensbevollmächtigten bereits vor der Rücknahme des Rechtsmittels für das Beschwerdeverfahren beauftragt hat, dieser eine gebührenauslösende Tätigkeit wahrgenommen hat und wenn ein verständiger und ...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / A. Regelungen zur Abtrennung in § 140 FamFG

Der Verbund zwischen einer Scheidungssache und familienrechtlichen Folgesachen, die für den Fall der Scheidung von einem Ehegatten rechtzeitig anhängig gemacht werden oder von Amts wegen einzuleiten sind (§ 137 FamFG), dient dem Zweck einer einheitlichen Entscheidung in Scheidungs- und Folgesachen (§ 142 Abs. 1 FamFG). Dieser Verbund führt zu einer gemeinsamen Verhandlung un...mehr

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AGS 12/2017, Terminsgebühr ... / 1. Säumnis des Rechtsmittelführers

Erscheint der Rechtsmittelführer nicht und ist er auch nicht ordnungsgemäß vertreten, reduziert sich die Terminsgebühr auf 0,5 (Nrn. 3202, 3211 VV), da das Rechtsmittel dann ohne weitere Prüfung zurückgewiesen wird. Insoweit kann auf die Ausführungen zur ersten Instanz zurückgegriffen werden. Ebenso ist zu rechnen, wenn bei Säumnis des Rechtsmittelführers nur ein Antrag zur ...mehr

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FF 12/2017, FF 12/2017 / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 16.8.2017 – XII ZB 21/17 1. Die Berücksichtigung von Nachteilen, die einem Ehegatten aus einer verfrühten Scheidungsantragstellung erwachsen, kann im Versorgungsausgleich allenfalls nach § 27 VersAusglG erfolgen. 2. Die Einbeziehung einer laufenden Invaliditätsrente in den Versorgungsausgleich erscheint grundsätzlich unbillig, wenn und soweit der ungekürzte Aus...mehr

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AGS 12/2017, Terminsgebühr ... / 2. Säumnis des Rechtsmittelgegners

Ist der Rechtsmittelbeklagte in der mündlichen Verhandlung säumig, kommt die Reduzierung nicht in Betracht. Es bleibt bei der vollen 1,2-Terminsgebühr im Berufungsverfahren (Nr. 3202 VV) und der 1,5-Terminsgebühr im Revisionsverfahren (Nr. 3210 VV), da das Gericht in diesem Fall in eine Sachprüfung einsteigen muss. Es muss prüfen, ob ausgehend vom Sachvortrag des Rechtmittel...mehr

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zfs 12/2017, Unbestreitbare... / Sachverhalt

Das AG hat den Angekl. eines Vergehens des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gesprochen und ihn zu einer Geldstrafe verurteilt. Auf die Berufung des Angekl. hat das LG die Höhe des Tagessatzes ermäßigt und das Rechtsmittel im Übrigen verworfen. Nach den Feststellungen des LG befuhr der Angekl. am 27.1.2014 mit einem Pkw die G-Straße in L. Dabei verfügte er le...mehr

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AGS 12/2017, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte beantragt, ihm den Umgang mit dem während der – weiterhin bestehenden – Ehe der Beteiligten zu 2) und 3) geborenen Kind zu gewähren. Er hat hierzu eine eidesstattliche Versicherung dahingehend vorgelegt, der Beteiligten zu 2) während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben und trägt vor, auch in der Vergangenheit ernsthaftes Interesse an dem Kind gezei...mehr

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AGS 12/2017, Keine Terminsg... / 2 Anmerkung

Zutreffend ist, dass im Normkontrollverfahren keine Terminsgebühr entsteht, wenn ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, da eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist. Unzutreffend ist allerdings, dass auch ein Anwalt Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss in eigenem Namen einlegen kann. Bereits die zitierten Paragraphen (§ 11 RVG) zeigen, dass das OVG...mehr

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AGS 12/2017, Vertretung bei... / 1 Aus den Gründen

Das zulässige Rechtsmittel der den Eltern beigeordneten Rechtsanwältin hat in der Sache keinen Erfolg. Mit Recht hat das AG bei der Festsetzung der der Beschwerdeführerin aus der Landeskasse zu zahlenden Vergütung zugrunde gelegt, dass es sich bei der Vertretung der Eltern um eine Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 RVG handelt. Die Frage, ob von einer oder von mehreren Angelegen...mehr

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AGS 12/2017, Streitwert ein... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel der Beklagten ist als Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung nach den §§ 68 Abs. 1, 66 Abs. 3 S. 2 GKG zulässig. Die Beschwerde ist in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfange begründet. Der Senat geht in ständiger Rspr. davon aus, dass der Streitwert einer isolierten Klage eines Patienten gegen seinen Arzt auf Herausgabe von Kopien der Behandlungsunterlage...mehr

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AGS 12/2017, Fortdauer der ... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin wendet sich gegen die im Verfahrenskostenhilfeüberprüfungsverfahren getroffene Ratenzahlungsanordnung. In einem Verfahren war der Antragstellerin mit Beschl. d. FamG v. 8.7.2013 ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung ihres Verfahrensbevollmächtigten bewilligt worden. Mit Beschl. v. 29.9.2014 änderte das AG Donaueschingen diesen Beschluss dahinge...mehr

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zfs 12/2017, Prozessauftrag... / 2 Aus den Gründen:

" … Die sofortige Beschwerde des Kl. gegen den am 30.11.2016 zugestellten Beschl. ist gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 ff. ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG zulässig. Sie hat auch in der Sache selbst in vollem Umfang Erfolg." Nach der eindeutigen Rspr. des III. ZS des BGH (BGHZ 209, 120 ff. = zfs 2016, 285 m. Anm. Hansens = RVGreport 2016, 186 mit kritischer Besprechung Hansens, RVGReport 2...mehr

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FF 12/2017, Begrenzung des ... / 1 Gründe:

I. [1] Die Beteiligten streiten zweitinstanzlich noch für die Zeit ab Dezember 2016 um die Abänderung der nachehelichen Unterhaltspflicht des im April 1960 geborenen Antragstellers (fortan: Ehemann) gegenüber der im Juli 1963 geborenen Antragsgegnerin (Ehefrau). [2] Die Beteiligten, beide Deutsche, heirateten einander am 4.3.1983. Aus der Ehe gingen die Töchter N., geboren am...mehr

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AGS 12/2017, Prozesskostenh... / 2 Aus den Gründen

Die für die Durchführung des Rechtsbeschwerdeverfahrens beantragte Prozesskostenhilfe ist nicht zu bewilligen, weil das beabsichtigte Rechtsmittel keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 114 Abs. 1 S. 1 ZPO). Das LG hat die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Prozesskostenhilfe für das Mahnverfahren versagenden Beschluss des AG im Ergebnis zu Recht zurück...mehr

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zfs 12/2017, Prozessauftrag... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung bedarf einiger Anmerkungen, weil das OLG Köln nicht sämtliche verfahrensgegenständliche Probleme erörtert hat. I. Verfahrensgebühr nach dem Hauptsachewert Soweit das OLG Köln die Notwendigkeit der vollen und der ermäßigten Verfahrensgebühr nach dem Wert der Hauptsache verneint hat, wird der Entscheidung bei dem gegebenen Sachverhalt wohl zuzustimmen sein. Der ...mehr

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AGS 12/2017, Zulässigkeit e... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Antragstellers ist zulässig (lit. a.) und in der Sache begründet; insofern führt sie zur Aufhebung des Beschlusses des FamG v. 11.1.2017 (lit. b.). a) Die Verfahrenswertbeschwerde des Antragstellers, mit der er eine Ermäßigung des am 11.1.2017 festgesetzten Wertes erstrebt, ist zulässig, § 59 FamGKG. Denn das FamG hat im Ausgangspunkt zutreffend nach dem (T...mehr

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zfs 12/2017, Angaben gegenü... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… II. Das Rechtsmittel führt zur Zulassung der Revision und gem. § 544 Abs. 7 ZPO zur Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung der Sache an das BG." [10] 1. Dieses hat die von der Bekl. erklärte Arglistanfechtung für beide Versicherungsverträge durchgreifen lassen. Die Angaben in den Antragsformularen seien objektiv falsch gewesen; der Kl. habe nicht nur alle ...mehr

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AGS 12/2017, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin ist gem. § 59 Abs. 1 FamGKG zulässig und hat teilweise Erfolg. Der Verfahrenswert für das erstinstanzliche Verfahren ist mit insgesamt 6.025,20 EUR zu bemessen. Der Teilwert für den Verfahrensgegenstand Scheidung beträgt 4.896,00 EUR, der für den Verfahrensgegenstand Versorgungsausgleich 1.129,20 EUR. 1. Die nac...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 1. Allgemeines

Rn 1 Nachdem in § 1 die Berechnungsgrundlage und in § 2 die Berechnung der Regelvergütung nach dem Wert der Insolvenzmasse geregelt wurde, folgen in § 3 die Kriterien für die Festsetzung einer angemessenen Vergütung des Insolvenzverwalters unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Einzelfalls. § 3 ist damit eine Konkretisierung des bereits in § 63 Abs. 1 Satz 3 InsO ...mehr

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FoVo 11/2017, Die Vollstrec... / 5. Nichtergreifung eines Rechtsmittels durch den Schuldner

Schuldner muss Eigenobliegenheiten wahrnehmen Verzichtet der Schuldner auf einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid, steht dies der Durchbrechung der Rechtskraft nach § 826 BGB grundsätzlich nicht entgegen. Anders verhält sich dies allerdings dann, wenn der Schuldner anwaltlich vertreten war (BGH NJW1987, 3259, 3260 (a.E.); Gott...mehr

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zfs 11/2017, Neuere Rechtsp... / VII. Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem

Anfang des Jahres 2017 hat sich das BVerwG[27] erstmals zum neuen Punktsystem geäußert. Die Reform des Verkehrszentralregisters wurde mit dem 5. Gesetz zur Änderung des StVG und anderer Gesetze vom 28.8.2013 (BGBl I S. 3313) und der neunten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5.10.2013 (BGBl I S. 3920) ...mehr

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zfs 11/2017, Weitergabe von... / 2 Aus den Gründen:

" … II. 1. Die Beschwerde ist unzulässig, soweit mit ihr in Ergänzung des Antrags zu 2) (sinngemäß) noch beantragt wird," die AG im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig zu verpflichten, die genannten Daten nicht an die Überwachungsorganisationen (Dekra, TÜV, etc.) zu übermitteln. Die Einbeziehung einer Übermittlung der Daten an privatrechtliche Empfänger stellt eine unzu...mehr

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FoVo 11/2017, Die Vollstrec... / 1. § 826 BGB als Ausgangspunkt

Alleiniges Rechtsmittel: Klage aus § 826 BGB Der BGH folgt dieser Linie grundsätzlich und postuliert abweichend von den sonst sehr strengen Voraussetzungen für eine Rechtskraftdurchbrechung abgemilderte Anforderungen zur Durchbrechung der Rechtskraft. Hinweis Dabei muss gesehen werden, dass die Rechtskraft nur insoweit unterlaufen werden kann, wie die nachfolgenden Voraussetzu...mehr

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AGS 11/2017, Verzicht auf d... / Leitsatz

Erklären die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt und verzichten sie auf eine Begründung eines § 91a ZPO-Beschlusses und auf Rechtsmittel hiergegen, tritt keine Ermäßigung der Gerichtsgebühr ein. LG Aachen, Beschl. v. 22.2.2017 – 2 T 1/17mehr

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AGS 11/2017, Zustellung ein... / Leitsatz

Bei mehreren Bevollmächtigten genügt die Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses an einen von ihnen; gegebenenfalls ist für den Fristlauf die frühere Zustellung maßgebend. Der Umfang eines unmissverständlich nur gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss für die zweite Instanz eingelegten Rechtsmittels kann nicht durch eine – gegebenenfalls auf Nachfrage des Gerichts – erfolg...mehr

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FoVo 11/2017, Die Vollstrec... / II. Die Lösung im Prozessrecht

Grenze von Einwendungen: § 767 Abs. 2 ZPO Materiell-rechtliche Einwendungen, damit auch der Einwand, dass Kontoführungsgebühren als Verzugsschaden oder als Schadensersatz aus unerlaubter Handlung nicht zu erstatten sind, sind grundsätzlich bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung oder einem dem gleichstehenden Zeitpunkt – beim Vollstreckungsbescheid wie dem Versäumnisurteil...mehr

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AGS 11/2017, Terminsgebühr ... / 1 Sachverhalt

Im Verfahren erging ein Gerichtsbescheid, mit dem der Klage vollumfänglich stattgegeben wurde. Auf Antrag des Klägervertreters erließ der Urkundsbeamte einen Kostenfestsetzungsbeschluss und setzte die Kosten antragsgemäß – einschließlich einer Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3104 VV – fest. Hiergegen stellte die Erinnerungsführerin, der als Beklagten die Kosten des...mehr

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AGS 11/2017, Verzicht auf d... / 1 Sachverhalt

Im Termin zur mündlichen Verhandlung hatten die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt und übereinstimmend auf eine Begründung des zu erlassenden Kostenbeschlusses nach § 91a ZPO verzichtet. Das AG erließ daraufhin einen Beschluss, wonach die Kläger die Kosten des Rechtsstreits zu je 15 % und die Beklagte 70 % zu tragen haben. Eine B...mehr

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AGS 11/2017, Zustellung ein... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Beklagten ist unzulässig und daher zu verwerfen. 1. Der Beklagte hat die sofortige Beschwerde nicht fristgerecht eingelegt. Nach § 569 Abs. 1 S. 1 ZPO ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen. Diese Frist hat der Beklagte durch seine Beschwerdeeinlegung am 13.7.2017 nicht gewahrt, da die Zustellung des angefocht...mehr

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AGS 11/2017, Unanfechtbarke... / 1 Sachverhalt

Das LG hatte den Streitwert für den Rechtsstreit, mit dem die Klägerin nach Kündigung des Girokontovertrags mit dem Beklagten von diesem die Rückzahlung des offenen Saldos begehrte, vorläufig auf 5.631,02 EUR festgesetzt. Die gegen diesen Beschluss gerichtete Beschwerde des Beklagten hat das OLG als unzulässig verworfen, weil ein Rechtsmittel gegen die vorläufige Streitwertf...mehr

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zfs 11/2017, Höchstgeschwin... / 2 Aus den Gründen:

" … Das Rechtsmittel hat Erfolg. Der Senat teilt die Auffassung des AG, Schrittgeschwindigkeit sei angesichts der örtlichen Gegebenheiten hier eine solche von bis zu 15 km/h, nicht. Eine Geschwindigkeit von mehr als 10 km/h kann nach dem Wortsinn nicht mehr als Schrittgeschwindigkeit angesehen werden. Der Begriff “Schrittgeschwindigkeit' kann auch nicht je nach den örtlichen...mehr

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zerb 11/2017, Erfordernis e... / Sachverhalt

Die im Grundbuch als Eigentümerin von Wohn- und Teileigentum eingetragene Bauträgerin verkaufte die Wohnung und den Tiefgaragenstellplatz mit Urkunde vom 1.3.2016 an den Vater des Beteiligten. Die gleichzeitig zu dessen Gunsten bewilligte Vormerkung wurde in den Grundbüchern jeweils am 7.3.2016 eingetragen. Der Vater des Beteiligten verstarb am 5.6.2016. Der Beteiligte beantr...mehr

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zfs 11/2017, Anspruch des n... / 3 Anmerkung:

1. Die unfallbedingt eingetretene Beeinträchtigung der Eigenversorgung des Verletzten rechtfertigt unter Anwendung des § 843 BGB den Schadensersatzanspruch wegen vermehrter Bedürfnisse (vgl. Schah Sedi, Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 5, Personenschäden, 2. Aufl., § 3 Rn 149; Jahnke, Der Verdienstausfall im Schadensersatzrecht, 2. Aufl., Kapitel 7 Rn 4; Zoll, in Wussow, ...mehr

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zerb 11/2017, Beschwer bei ... / Aus den Gründen

I. Nach Ansicht des Berufungsgerichts war die beschränkte Erbenhaftung dem Beklagten trotz § 780 Abs. 2 ZPO vorzubehalten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hafte der Erbe nur dann persönlich, wenn ihm das Halten der Wohnung als ein Handeln bei der Verwaltung des Nachlasses zugerechnet werden könne. Der Beklagte habe keine Handlungen vorgenommen, die diese Zurec...mehr

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zfs 11/2017, Richtige Bemes... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Das als Sprungrevision nach § 335 Abs. 1 StPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsmittel dringt mit der Sachrüge in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang durch." 1. Die Verfahrensrüge in Bezug auf die Verwertung des Ergebnisses der Blutprobe genügt nicht den Darlegungsanforderungen nach § 344 Abs. 2 S. 2 StPO. a. Eine Revisionsbegründung muss aus sich herau...mehr

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FF 11/2017, Zeitaufwand bei... / 1 Gründe:

[1] I. Die 18-jährige, in Ausbildung befindliche und im Haushalt ihrer Mutter lebende Antragstellerin nimmt den Antragsgegner, ihren Vater, auf näher spezifizierte Auskunft über sein Einkommen und Vorlage entsprechender Belege in Anspruch, um die Abänderbarkeit eines am 20.6.2011 geschlossenen Unterhaltsvergleichs zu überprüfen. Das Amtsgericht hat den Anträgen stattgegeben....mehr

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AGS 11/2017, Erhöhungsbesch... / 2 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist gem. § 68 Abs. 1, Abs. 2 S. 7, § 66 Abs. 3 S. 1, 2 GKG statthaft und auch sonst form- und fristgerecht eingelegt. Insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG, denn ein maßgebliches Kriterium insoweit ist die Differenz der Kosten des Rechtsstreites, die sich aus der begehrten Streitwertfestsetzung im Ge...mehr

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zfs 11/2017, Anspruch des n... / 2 Aus den Gründen:

" … 4. Der Kl. hat Anspruch auf Ersatz eines Haushaltsführungsschadens i.H.v. 4.026 EUR." a. In dem Verlust der Fähigkeit, weiterhin Haushaltsarbeiten zu verrichten, liegt ein ersatzfähiger Schaden. Er stellt sich je nachdem, ob die Hausarbeit als Beitrag zum Familienunterhalt oder den eigenen Bedürfnissen des Verletzten diente, entweder als Erwerbsschaden i.S.d. § 843 Abs. 1...mehr

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zerb 11/2017, Erfordernis e... / Aus den Gründen

Das nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsmittel des beschwerdeberechtigten Beteiligten gegen die formal unbedenkliche Zwischenverfügung des Grundbuchamts (§ 18 Abs. 1 GBO) hat in der Sache Erfolg, weil das beanstandete Hindernis – Fehlen eines Erbscheins zum Nachweis der Erbfolge und der Nichtanordnung von Testamentsvollstrec...mehr

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Jansen, SGB X § 36 Rechtsbe... / 2.2 Form und Inhalt der Belehrung

Rz. 12 Die Belehrung hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Sie muss aber nicht mit dem schriftlichen oder elektronischen Bescheid verbunden sein, sondern kann auch als separate Anlage beigefügt sein. Sie kann auch nachgeholt werden, allerdings mit dementsprechend auch erst später beginnenden Fristen. Eine nachgeholte Rechtsbehelfsbelehrung muss jedoch unzweideutig den Besch...mehr

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Jansen, SGB X § 36 Rechtsbe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung beschränkt sich auf den Rechtsbehelf gegen einen schriftlichen oder schriftlich bestätigten Verwaltungsakt (VA). Sie gilt ab der Einführung von § 36a SGB I zum 28.8.2002 auch für den elektronischen Verwaltungsakt. Nach seinem Wortlaut regelte § 36 bisher lediglich das Erfordernis einer Rechtsbehelfsbelehrung für schriftliche Verwaltungsakte und die Anforde...mehr

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Jansen, SGB X § 36 Rechtsbe... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Dörr/Jährling-Rahnefeld, Hypertrophie des Verwaltungsaktes, SGb 2003 S. 549. Stollmann, Die neuere Rechtsprechung zur fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung, BayVBl. 1993 S. 200. Udsching/Link, Aufhebung von Leistungsbescheiden im SGB II, SGb 2007 S. 513. Zeihe, Folgen der Belehrung über ein falsches Rechtsmittel – Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverwalt...mehr

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Jansen, SGB X § 36 Rechtsbe... / 2.1 Belehrungspflicht

Rz. 4 Durch die Rechtsbehelfsbelehrung soll der von einem VA Betroffene darüber unterrichtet werden, dass die Entscheidung der den VA erlassenden Behörde rechtlich überprüfbar ist. Er ist daher durch die Belehrung in der Lage, zur Vermeidung der Bestandskraft (§ 39 Abs. 2) aber auch gezwungen, sich darüber zu erklären, ob er die getroffene Entscheidung für sich akzeptiert. E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 36 Rechtsbe... / 2.3 Folgen fehlerhafter Belehrung

Rz. 20 Die fehlende, unrichtige oder unvollständige Rechtsbehelfsbelehrung hat keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit des VA selbst (BSG, Urteil v. 20.10.2010, B 13 R 15/10 R). Sie eröffnet lediglich die Möglichkeit, noch innerhalb eines Jahres den Rechtsbehelf einzulegen (§ 66 Abs. 2 SGG). Dabei ist es unerheblich, ob die Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung im konkrete...mehr

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Jansen, SGB X § 37 Bekanntg... / 2.6 Folgen fehlerhafter Bekanntgabe

Rz. 24 Die Folgen von Mängeln der Bekanntgabe sind in §§ 40, 41 nicht geregelt. Da die Bekanntgabe aber zu den wesentlichen Voraussetzungen des VA gehört und dieser erst ab Bekanntgabe überhaupt wirksam wird (§ 39), sind nicht (nachweisbar) bekannt gegebene VA unwirksam und wie nicht existente zu behandeln (objektiver Wirksamkeitsmangel). Widerspruchsfristen beginnen nicht z...mehr

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AGkompakt 10/2017, Keine Ge... / 2 Die Entscheidung

Das KG hat der Erinnerung abgeholfen. 1. Auffassung: Gebührenfreiheit nur für statthafte Rechtsmittel Nach einem Teil der Rechtsprechung sollen nach § 57 Abs. 8 FamGKG und den vergleichbaren Vorschriften des GKG, des RVG oder des GNotKG Beschwerdeverfahren nur dann gerichtsgebührenfrei sein, wenn die Beschwerde statthaft ist. Sofern ein nicht statthaftes Rechtsmittel eingeleg...mehr

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FF 10/2017, Verjährung des ... / 2 Anmerkung

Der klagende Schwiegervater verlangte vom Schwiegersohn einen finanziellen Ausgleich für Arbeitsleistungen. Der Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts veranlasste ihn zur Rücknahme seiner Berufung. Im "Kernbereich" dieses Beschlusses, der allerdings noch weitere wertvolle Hinweise gibt, stehen zwei Feststellungen, einmal zum Verfahrens- bzw. Rechtsmittelrecht, sodann zum mat...mehr

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FoVo 10/2017, Neue Praxis: der elektronische Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher

Reform: neue Möglichkeiten der Antragstellung Mit Inkrafttreten des § 754a ZPO am 26.11.2016 ist es möglich, den vereinfachten Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher unter Beachtung der in § 754a ZPO genannten Voraussetzungen elektronisch zu versenden. Mit einer über vierjährigen Erfahrung bei der Einreichung von elektronischen Anträgen auf Erlass von Pfändungs- und ...mehr

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AGS 10/2017, Keine Mindestb... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 129 Abs. 1 i.V.m. § 136 Abs. 1 Nr. 2 GNotKG statthaft. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen liegen vor. Die Beschwerde ist binnen der gesetzlichen Frist gem. § 130 Abs. 3 S. 1 GNotKG, § 63 Abs. 1 FamFG und in der gem. § 64 Abs. 2 S. 1 FamFG vorgeschriebenen Form bei dem LG eingelegt worden. Die Kostenschuldnerin ist beschwerdeberechtigt. Beschwerdeberecht...mehr