Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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AGS 10/2016, Nachfestsetzun... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 ff. ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG statthafte und auch ansonsten unbedenklich zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache selbst keinen Erfolg. Die vom Rechtspfleger durchgeführte Nachfestsetzung ist rechtsfehlerfrei erfolgt. 1. a) Es besteht in Rspr. und Lit. Einigkeit darüber, dass versehentlich in einem ersten Kostenfestsetzungsverfahren n...mehr

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AGS 10/2016, Nachfestsetzun... / Leitsatz

Wird ein Rechtsmittel vor Inkrafttreten einer Gesetzesänderung eingelegt, erhält der Anwalt des Rechtsmittelgegners aber erst nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung den Auftrag, den Rechtsmittelgegner im Rechtsmittelverfahren zu vertreten, richtet sich seine Vergütung nach neuem Recht. Unerheblich ist, ob der Anwalt des Rechtsmittelgegners bereits zuvor über die Einlegung d...mehr

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AGS 10/2016, Keine Terminsg... / 1 Sachverhalt

Nach Berufungseinlegung erließ der Senat einen Beweisbeschluss gem. §§ 525, 358a ZPO. Nach Erstattung des Gutachtens wies er die Klägerin und Berufungsklägerin schriftlich darauf hin, dass ihr Rechtsmittel angesichts der Darlegungen des Sachverständigen keinen Erfolg haben dürfte. Nunmehr nahm die Klägerin die Berufung zurück. Es erging Kostenbeschluss nach § 516 Abs. 3 ZPO....mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Die Verjährung von Masseverbindlichkeiten

Rn 18 Verbindlichkeiten gegenüber der Insolvenzmasse sind bei zulänglicher Insolvenzmasse grundsätzlich[31] ohne Einschränkung gegen die Insolvenzmasse durchsetzbar und verjähren daher nach den allgemeinen Regeln.[32] Mit Anzeige der Masseunzulänglichkeit nach § 208 treten die Verteilungsreihenfolge des § 209 Abs. 1 und das Vollstreckungsverbot des § 210 ein; dadurch können ...mehr

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AGS 10/2016, Keine Ermäßigu... / Leitsatz

Die Gebührenprivilegierung der Nr. 1211 Nr. 2 GKG-KostVerz. ist für den Fall, dass sich die Parteien vergleichen, die Kostenentscheidung dem Gericht überlassen und auf eine Begründung der Kostenentscheidung sowie Rechtsmittel verzichten, nicht analog anwendbar. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.6.2016 – I-10 W 66/16mehr

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FF 10/2016, Keine Verletzun... / 1 Gründe:

Die Berufung des Beklagten, Widerklägers und Berufungsklägers gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 9.12.2014, verkündet am 1.7.2015, (Az.: 2 O 5350/14) wird durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, da das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung...mehr

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AGS 10/2016, Keine Fiktive ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist falsch. Mit dem 2. KostRMoG ist in die Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV der Zusatz "und eine mündliche Verhandlung beantragt werden kann" eingefügt worden[1] Damit ist – wie auch in anderen Fällen – das Entstehen einer "fiktiven" Terminsgebühr auf die Fälle beschränkt worden, in denen der Anwalt durch sein Prozessverhalten eine mündliche Verhandlung erzw...mehr

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AGS 10/2016, Ermäßigte Gebü... / 1 Sachverhalt

Nach Zustellung der Klage über 1.000,00 EUR hatte die Beklagte ihre Verteidigungsbereitschaft anwaltlich anzeigen lassen. Hiernach wurde die Klage zurückgenommen, ohne dass ihr Anwalt bereits einen Sachantrag gestellt oder Sachvortrag eingereicht hatte. Der Anwalt meldete daraufhin eine 0,8 Verfahrensgebühr (Nrn. 3100, 3101 Nr. 1 VV) aus dem Wert der Hauptsache an sowie eine...mehr

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AGS 10/2016, Erstattung des... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg, weil es für die Klägerin erforderlich war, ihren in Stadt 1 ansässigen Prozessbevollmächtigten mit der Prozessführung und mit der Wahrnehmung des Verhandlungstermins zu beauftragen (§ 91 Abs. 2 S. 1 ZPO). Der Senat sieht keinen Anlass, von der bereits im Beschl. v. 6.10.2010 (6 W 7/10) getroffenen Einschätzung abzugehen, dass es sich bei so...mehr

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zfs 10/2016, Übergangsrecht... / Sachverhalt

Das LG Köln hatte die Klage der Kl. durch Urt. v. 10.7.2013 auf deren Kosten abgewiesen. Am 18.7.2013 erließ der Rechtspfleger des LG wegen der Kosten der ersten Instanz antragsgemäß einen Kostenfestsetzungsbeschl. zugunsten der Bekl. Am 22.7.2013 ging beim OLG Köln die Berufungsschrift der Kl. ein, die dem Prozessbevollmächtigten der Bekl. erster Instanz ausweislich seines ...mehr

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FF 10/2016, Keine Verletzun... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des OLG Nürnberg (XI. Senat als Zivilsenat) beschäftigt sich mit einem nicht so seltenen Fall aus der Prozesspraxis von Familienrechtsanwälten. Die Gemengelage ist schwer durchschaubar, weil sie verschiedene Verfahrensbereiche betrifft und sich der Anwalt mit Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn, Gesamtschulden, Einkünften, Belastungen, Immobilien beschäftigen...mehr

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AGS 10/2016, Freistellung v... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung ist begründet. Der Berufungsbeklagte hat über die von der Berufungsklägerin bereits erbrachten Zahlungen hinaus keinen weiteren Kostenfreistellungsanspruch mehr. 1. Die Regelung in § 2 Abs. 3a) ARB 75 ist auch auf den streitgegenständlichen außergerichtlichen Vergleich anwendbar. Die Kammer schließt sich insoweit der Rspr. des BGH an, wonach die streitge...mehr

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zfs 10/2016, Einstellung na... / 2 Aus den Gründen:

" … II. 1. Die Rechtsbeschwerde ist gem. § 79 Abs. 1 Nr. 2 OWiG statthaft und entsprechend den §§ 79 Abs. 3 OWiG, 341, 344, 345 StPO form- und fristgerecht bei Gericht angebracht worden." 2. Die Rechtsbeschwerde hat mit der Einrede des Strafklageverbrauchs Erfolg. Hierzu führt die GenStA des Landes Brandenburg in ihrer Stellungnahme v. 2.5.2016 aus: “Die erhobene Sachrüge führ...mehr

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FF 10/2016, Totalrevision e... / 2 Anmerkung

Nach § 51 Abs. 1 VersAusglG können Altentscheidungen (Entscheidungen, die auf Grundlage des bis zum 31.8.2009 geltenden Rechts ergangen sind) im Versorgungsausgleich bei Überschreiten der Grenzwerte nach § 225 Abs. 3 FamFG im Wege eines Abänderungsverfahrens in das neue Recht übergeleitet werden. Werden die Grenzwerte nicht erreicht, verbleibt es bei der alten Entscheidung; ...mehr

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AGS 10/2016, Klage auf Erla... / 1 Aus den Gründen

In der Sache ist die Beschwerde ohne Erfolg. Das AG hat den Gebührenstreitwert zutreffend nach dem Jahresbetrag des voraussichtlichen Untermietzinses bemessen. § 41 GKG enthält keine Wertvorschrift für die Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung. Gem. § 48 Abs. 1 GKG richten sich die Gebühren, wenn – wie hier – im GKG nichts anderes bestimmt ist, nach den für die Zuständig...mehr

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AGS 10/2016, Nachfestsetzun... / 1 Sachverhalt

Unter dem 22.7.2013 ging die Berufungsschrift der Klägerin beim OLG ein, die dem Prozessbevollmächtigten der Beklagten erster Instanz ausweislich des Empfangsbekenntnisses am 3.8.2013 zugestellt wurde. Bereits mit Schreiben v. 24.7.2013 hatte der Prozessbevollmächtigte der Klägerin demjenigen der Beklagten mitgeteilt, es sei Berufung eingelegt worden, und unter Hinweis darau...mehr

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AGS 10/2016, Erstreckung de... / 1 Aus den Gründen

Die gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG zulässige Beschwerde des Vertreters der Staatskasse ist nicht begründet. Das AG ist zutreffend davon ausgegangen, dass dem Bevollmächtigten der Antragstellerin für seine Tätigkeit auch die Verfahrensdifferenzgebühr nach Nr. 3101 VV aus einem Verfahrenswert von 2.000,00 EUR sowie eine 1,2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV aus einem Wert ...mehr

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zfs 10/2016, Übergangsrecht... / 3 Anmerkung:

Ich halte die Entscheidung nicht in allen Punkten für zutreffend. I. Übergangsrecht Das OLG geht zu Recht davon aus, dass die Vergütung der Prozessbevollmächtigten der Bekl. nach dem neuen Recht berechnet wird. Dies folgt aus § 60 Abs. 1 S. 1 RVG, wonach auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung abzustellen ist. Den unbedingten Auftrag zur Vertretung im Berufungsverfahren hat di...mehr

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FF 10/2016, Kinderehe und o... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten H., geb. am 1.1.1994, und A., geb. am 1.1.2001, sind syrische Staatsangehörige. Sie sind zueinander verwandt als Cousin und Cousine und in der gleichen Stadt in Syrien aufgewachsen. Aufgrund der Kriegsereignisse in Syrien sind die beiden vorgenannten Beteiligten über die sogenannte "Balkanroute" von Syrien aus nach Deutschland geflüchtet, wo sie am 27....mehr

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Grenzen der widerstreitenden Steuerfestsetzung

Leitsatz 1. Das Tatbestandsmerkmal "bestimmter Sachverhalt" in § 174 AO erfordert, dass der dem geänderten sowie der dem gemäß § 174 Abs. 4 AO zu ändernden Steuerbescheid zugrunde liegende Sachverhalt übereinstimmt; dies setzt keine vollständige Identität voraus. In dem geänderten Bescheid dürfen aber keine Sachverhaltselemente enthalten sein, die bei der Beurteilung in dem ...mehr

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Betrieblicher Schuldzinsenabzug bei Mitunternehmerschaften

Kommentar Die OFD Nordrhein-Westfalen äußert sich in einer Verfügung zum betrieblichen Schuldzinsenabzug bei Mitunternehmerschaften nach § 4 Abs. 4a EStG im Zusammenhang mit Investitionsdarlehen. Betrieblich veranlasste Schuldzinsen sind teilweise nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt werden. Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden typisiert mit ...mehr

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zfs 9/2016, Rechtsbeschwerd... / 2 Aus den Gründen:

"Die Rechtsbeschwerde der StA erweist sich gem. § 79 Abs. 1, § 80 Abs. 1 OWiG als unzulässig, da kein Zulassungsgrund besteht. Denn die Rechtsbeschwerde bedarf gem. § 79 Abs. 1 S. 2 OWiG der Zulassung, da kein Fall von § 79 Abs. 1 S. 1 OWiG vorliegt." Die Rechtsbeschwerde der StA ist nicht gem. § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 OWiG zulässig. § 79 Abs. 1 Nr. 3 OWiG erfasst grds. die den...mehr

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FoVo 9/2016, Keine Kosten, ... / 2 II. Aus der Entscheidung/Der Praxistipp

OLG zweifelt an grundsätzlicher Bedeutung Die weitere Beschwerde ist nach § 5 Abs. 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 GKG zulässig, weil das LG sie ausdrücklich wegen angeblich grundsätzlicher Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage, ob ein Gläubiger auf die Übersendung eines bereits erteilten Vermögensverzeichnisses des Schuldners verzichten kann, zugelassen hat. Zweifel um ...mehr

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zfs 9/2016, Rechtsbeschwerd... / Sachverhalt

Gegen den Betr. wurde ein Bußgeldbescheid über 130 EUR sowie ein Fahrverbot von einem Monat Dauer mit Schonfrist angeordnet. Das Fahrverbot beruhte auf § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV. Mit dem angefochtenen Urt. hat das AG ebenfalls eine Geldbuße von 130 EUR festgesetzt und ein Fahrverbot von einem Monat Dauer mit Schonfrist verhängt. Aus den Feststellungen ergibt sich jedoch, dass ge...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / 3. Exkurs: Der Nachlassinsolvenzverwalter und ggf. mit diesem "konkurrierende" Ämter

Im Zusammenhang mit Nachlässen gibt es bekanntlich unterschiedliche Ämter, beispielsweise das des Testamentsvollstreckers oder des Nachlassverwalters. Mit der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens endet das Amt des Nachlassverwalters (§ 1988 Abs. 1 BGB) im Gegensatz zur Nachlasspflegschaft gem. § 1960 BGB. Diese bleibt trotz Insolvenzeröffnung nicht nur bestehen; selbst ...mehr

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zerb 9/2016, Beschwerdefris... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO iVm § 99 Abs. 2 S. 1 ZPO statthaft. Zwar ist regelmäßig gemäß § 99 Abs. 1 ZPO die isolierte Anfechtung von Kostenentscheidungen nicht möglich. § 99 Abs. 2 ZPO macht hiervon jedoch für die Kostenentscheidung von Anerkenntnisurteilen eine Ausnahme. Die Annahme des Landgerichts, die Klägerin hätte gegen das zu ihren Gunsten ergang...mehr

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zfs 9/2016, Adressat des ge... / 2 Aus den Gründen:

" … II. 1. Die gegen dieses Urt. gerichtete, gem. § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 OWiG Rechtsbeschwerde des Betr. ist zulässig, mit der er eine Verfahrensrüge wegen Verletzung rechtlichen Gehörs und die allgemeine Sachrüge erhoben hat, die keiner Entscheidung bedarf. Denn das Rechtsmittel hat bereits mit der Verfahrensrüge Erfolg." a.) Die Verfahrensrüge der Verletzung des recht...mehr

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zerb 9/2016, Irrtum über de... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel führt zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Beklagte sei Erbin zu 1/4 geworden. Sie habe die unstreitig erfolgte Versäumung der Ausschlagungsfrist des § 1944 BGB nicht wirksam angefochten. Der Bundesgerichtshof habe zu § 2306 Abs. 1 BGB aF entschieden, dass ei...mehr

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zerb 9/2016, EU-Erbrechtsverordnung Kommentar

Bergquist/Damascelli/Frimston/Lagarde/Odersky/Reinhartz Auflage 2015, broschiert, 422 Seiten, 59,80 EUR, Otto Schmidt Verlag ISBN: 978-3-504-08000-6 Im Hinblick darauf, dass die EU-ErbVO den Erbrechtler in seiner täglichen Praxis immer mehr zu beschäftigen beginnt, ist es nicht überraschend und hilfreich zugleich, dass inzwischen, neben zahlreichen Aufsätzen und Kommentierungen...mehr

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Jansen, SGB X § 38 Offenbar... / 2.5 Rechtsbehelfe

Rz. 19 Da die Berichtigung keine inhaltliche Änderung des VA, sondern nur eine richtige Verlautbarung desselben darstellt, löst weder die von Amts wegen noch auf Antrag eines Beteiligten durchgeführte Berichtigung neue Rechtsbehelfsfristen aus. Rz. 20 Ergeben sich aus dem ursprünglichen Bescheid in der berichtigten Form Nachzahlungsansprüche, kann bei Nichterfüllung auf Zahlu...mehr

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Jansen, SGB X § 31 Begriff ... / 2.1 Verwaltungsakt als Zweckbegriff

Rz. 3 Der Begriff des VA ist ein zweckorientierter Rechtsbegriff. Rz. 4 Der VA und sein Regelungsinhalt konkretisiert sich i. d. R. in schriftlichen Bescheiden, ohne dass dies jedoch zwingend erforderlich wäre (§ 33 Abs. 2).Verwaltungsakte können auch mündlich oder auf sonstige Weise (z. B. durch Zeichen) ergehen. Ausdrückliche gesetzliche Regelungen im materiellen Recht, die...mehr

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Jansen, SGB X § 35 Begründu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt allgemein die Begründungspflicht für Verwaltungsakte (VA), die vor dem Inkrafttreten des SGB X scheinbar eher zufällig und sporadisch nur in Einzelvorschriften verlangt wurde. Die Begründungspflicht ergibt sich aus dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Die Vorschrift entspricht weitgehend § 39 VwVfG und der früheren Rechtsprechung für eingreifend...mehr

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Jansen, SGB X § 33 Bestimmt... / 2.3 Bestätigung formfreier VA (Abs. 2 Satz 2, 3)

Rz. 16 Da einem mündlich erlassenen VA die jederzeitige Dokumentation nach außen und gegenüber jedermann fehlt, ist die erlassende Behörde zur schriftlichen Bestätigung eines mündlich erlassenen VA verpflichtet, wenn der Betroffene dies unverzüglich (§ 121 BGB – ohne schuldhaftes Zögern) verlangt und daran ein berechtigtes Interesse besteht. Für einen in sonstiger Weise erla...mehr

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Jansen, SGB X § 31 Begriff ... / 2.2.2 Regelung eines Einzelfalles

Rz. 11 Die Entscheidung zur Regelung eines Einzelfalles dient einerseits der Abgrenzung gegenüber Rechtsetzungsakten (durch Gesetze, Verordnungen, Satzungen), die sich, außer durch die Form des Zustandekommens und die dafür zuständigen Institutionen, von VA durch ihre generelle und abstrakte Regelung unterscheiden. Mangels gesetzlicher Klarstellung, ob, worüber und in welche...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / e) Rechtsmittel

Die Entscheidung erfolgt durch Beschluss. Hat der Richter über die Rechtspflegererinnerung abschließend entschieden, ist ein weiteres Rechtsmittel nicht zulässig (Walker in Schuschke/Walker, a.a.O., Anhang zu § 793 Rn 14).mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / e) Rechtsmittel

Die Entscheidung ergeht in Beschlussform. Falls der Beschluss nicht verkündet wurde, ist er den Parteien zuzustellen. Gegen die Entscheidung ist nur dann die Rechtsbeschwerde gegeben, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO).mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Burhoff/Kotz (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, 2. Aufl. 2016, 1.833 S., ZAP Verlag, 119 EUR

Um der Kontrollfunktion der Verteidigung nachzukommen, muss der Verteidiger unter Umständen an Rechtsmittel- und/oder Rechtsbehelfsverfahren teilnehmen. Dabei ist vorliegendes Werk eine wertvolle Hilfe für den Strafverteidiger und stellt eine konsequente Ergänzung der bekannten Handbücher von Burhoff für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren bzw. die strafrechtliche Haupt...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / d) Abhilfe, Rechtsmittel

Erachtet das Grundbuchamt die Beschwerde für begründet, hat es ihr abzuhelfen (§ 75 GBO). Hilft es ihr nicht ab, entscheidet über die Beschwerde das Oberlandesgericht, in dessen das nämliche Grundbuchamt seinen Sitz hat (§ 72 GBO), und zwar der Senat (§ 81 Abs. 1 GBO). Die Entscheidung des Beschwerdegerichts ist mit Gründen zu versehen und dem Beschwerdeführer mitzuteilen, §...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / III. Die Rechtsbehelfe im Einzelnen

1. Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO a) Statthaftigkeit Die Erinnerung nach § 766 ZPO ist der in dem Zwangsvollstreckungsverfahren mit Abstand am häufigsten vorkommende Rechtsbehelf. Sie ist statthaft gegen das gesamte vollstreckungsrelevante Verhalten des Gerichtsvollziehers (= Vollstreckungsmaßnahmen, Amtsverweigerung und unrichtige Kostenansätze; vgl. Zöller/Stöber, a.a.O...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / II. Die Rechtsbehelfe im Überblick

1. Rechtsbehelfe im Vollstreckungsverfahren Es ist zwischen den folgenden einzelnen Rechtsbehelfen zu unterschieden: Vollstreckungserinnerung gem. § 766 ZPO: Mit ihr wird die Fehlerhaftigkeit einzelner Vollstreckungsakte (Art und Weise der Zwangsvollstreckung), d.h. das Verfahren der Vollstreckungsorgane, gerügt; Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 S. 1 RPflG: Sie richtet sich gegen di...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / g) Rechtsmittel

Gegen die Entscheidung über die Erinnerung ist die sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO gegeben. Ihr kann der Vollstreckungsrichter abhelfen (§ 572 Abs. 1 ZPO). Hilft er nicht ab, legt er die sofortige Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdegericht zur Entscheidung vor (§ 572 Abs. 1 ZPO). Gegen die Entscheidung des Gerichts der sofortigen Beschwerde ist die Rechtsbeschwerde nu...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / 1. Rechtsbehelfe im Vollstreckungsverfahren

Es ist zwischen den folgenden einzelnen Rechtsbehelfen zu unterschieden: Vollstreckungserinnerung gem. § 766 ZPO: Mit ihr wird die Fehlerhaftigkeit einzelner Vollstreckungsakte (Art und Weise der Zwangsvollstreckung), d.h. das Verfahren der Vollstreckungsorgane, gerügt; Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 S. 1 RPflG: Sie richtet sich gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers, wenn n...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / 6. Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO

a) Statthaftigkeit Mit der Drittwiderspruchsklage (auch als Interventionsklage bezeichnet) kann sich ein Dritter gegen eine Vollstreckung in sein Vermögen wehren (vgl. u.a. ausführlich Wittschier JuS 1998, 926). Diese Klagemöglichkeit ist wegen der Formalisierung der Zwangsvollstreckung dem Dritten einzuräumen, denn es darf nur in das Vermögen des Schuldners die Zwangsvollstr...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / 5. Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO

a) Statthaftigkeit Mit der Vollstreckungsabwehrklage (auch als Vollstreckungsgegenklage bezeichnet) kann der Vollstreckungsschuldner Einwendungen gegen den titulierten Anspruch geltend machen. Mit dieser Klage (vgl. ausführlich auch: Wittschier JuS 1997, 450), die sich gegen den Vollstreckungsgläubiger richtet (das ist grundsätzlich der im Titel bezeichnete Gläubiger, ausnahm...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / 7. Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO

a) Statthaftigkeit Die Klage auf vorzugsweise Befriedigung soll die vorrangige Befriedigung eines nichtbesitzenden Pfand- oder Vorzugsgläubigers sichern, sofern ihm ein gegenüber dem Pfändungspfandrecht rangbesseres Recht dieser Art zusteht. Dem durch das Pfand- oder Vorzugsrecht gesicherten Interesse wird dadurch – hinreichend – Rechnung getragen, dass eine Vorabberücksichti...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / 1. Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO

a) Statthaftigkeit Die Erinnerung nach § 766 ZPO ist der in dem Zwangsvollstreckungsverfahren mit Abstand am häufigsten vorkommende Rechtsbehelf. Sie ist statthaft gegen das gesamte vollstreckungsrelevante Verhalten des Gerichtsvollziehers (= Vollstreckungsmaßnahmen, Amtsverweigerung und unrichtige Kostenansätze; vgl. Zöller/Stöber, a.a.O., § 766 Rn 2, 14–19) sowie gegen alle...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe im Verfahren der Zwangsvollstreckung

– Ein Überblick I. Allgemeines Die Zwangsvollstreckung bringt (fast) immer schwerwiegende Eingriffe in die Rechtsstellung sowie das Vermögen des Vollstreckungsschuldners mit sich. Daher müssen ihm Rechtsbehelfe zustehen. Aber auch der Vollstreckungsgläubiger muss die Gelegenheit haben, sich gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung zu wenden, wenn sie seinen Anträgen ode...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / 4. Beschwerde nach § 71 GBO

a) Statthaftigkeit Gegen Entscheidungen des Grundbuchamts findet das Rechtsmittel der Beschwerde statt (§ 71 Abs. 1 GBO). Das gilt auch für Entscheidungen, die das Grundbuchamt im Zwangsvollstreckungsverfahren trifft. § 71 GBO greift also ein, wenn das Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan tätig wird. Das ist der Fall, wenn bei der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / 2. Erinnerung gegen Entscheidungen des Rechtspflegers, § 11 Abs. 2 RPflG

a) Statthaftigkeit Es gibt Entscheidungen im Zwangsvollstreckungsverfahren, die – falls sie der Richter getroffen hätte – nach allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften nicht anfechtbar wären (z.B. die Entscheidungen nach den §§ 766 Abs. 1 S. 2, 732 Abs. 2 ZPO (OLG Köln NJW-RR 2001, 69), § 769 ZPO (Walker in Schuschke/Walker, a.a.O., § 769 Rn 15) sowie §§ 1081 Abs. 3, 31...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / 3. Sofortige Beschwerde, § 793 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG

a) Statthaftigkeit Die sofortige Beschwerde nach § 793 Abs. 1 ZPO ermöglicht es, Entscheidungen (zur Abgrenzung zwischen Entscheidung und Vollstreckungsmaßnahme gilt das oben Gesagte, vgl. III. 1.), die im Zwangsvollstreckungsverfahren ohne mündliche Verhandlung ergehen können, vor Eintritt der formellen Rechtskraft durch eine höhere Instanz überprüfen zu lassen. Sie ist der ...mehr