Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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§ 9 Rechtsmittel / I. Statthaftigkeit

Rz. 59 Gemäß § 70 Abs. 1 FamFG kann gegen eine Entscheidung des Beschwerdegerichts Rechtsbeschwerde eingelegt werden, wenn das Beschwerdegericht diese durch Beschluss zugelassen hat. Über die Zulassung ist im Ausgangsbeschluss zu entscheiden. Enthält dieser keinen ausdrücklichen Ausspruch zur Zulassung, ist das Rechtsmittel nicht zugelassen. Die nachträgliche Zulassung der R...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / 2. Beschwerdebegründung

Rz. 38 Nach § 65 FamFG soll die Beschwerde – im Interesse der Verfahrensförderung – begründet werden. Da § 65 Abs. 1 FamFG (anders als der in Ehe- und Familienstreitsachen geltende § 117 Abs. 1 FamFG) jedoch als Soll-Vorschrift ausgestaltet ist, führt eine mangelnde Begründung nicht dazu, dass die Beschwerde als unzulässig verworfen wird.[107] Auch in Fällen, in denen eine i...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / 1. Beschwerdeeinlegung (§ 64 FamFG)

Rz. 34 Zu beachten ist, dass – abweichend von der bisherigen Rechtslage –, die Beschwerde grundsätzlich nur noch bei dem Gericht eingelegt werden kann, dessen Entscheidung angefochten wird ­(iudex a quo, § 64 Abs. 1 S. 1 FamFG). Es entfällt damit die Beschwerdeeinreichung direkt beim Beschwerdegericht (iudex ad quem). Diese wesentliche Neuerung hat der Gesetzgeber mit einer ...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / 1. Gang des Beschwerdeverfahrens (§ 68 FamFG)

Rz. 40 Die Abhilfebefugnis des Ausgangsgerichts ist durch § 68 Abs. 1 S. 2 FamFG ausgeschlossen, wenn sich die Beschwerde gegen eine Endentscheidung im Sinn des § 38 Abs. 1 S. 1 FamFG in einer Familiensache richtet (zur einstweiligen Anordnung siehe § 7 Rdn 51). Wird dennoch abgeholfen, ist diese Entscheidung unwirksam und auf ein Rechtsmittel hin aufzuheben.[113] Lediglich ...mehr

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§ 13 Teilungsversteigerung ... / II. Befristete Erinnerung

Rz. 195 Die befristete Erinnerung ist zulässig bei Rechtspflegerentscheidungen, gegen die nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften ein Rechtsmittel nicht gegeben ist (z.B. § 567 Abs. 2 S. 2 ZPO: Beschwerdewert nicht über 200 EUR). Zuständig zur Entscheidung über diese Erinnerung ist gem. § 11 Abs. 2 S. 3 RPflG der Richter des Vollstreckungsgerichts. Zuvor kann ...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / II. Beschwerdeberechtigung

Rz. 19 § 59 FamFG knüpft bei der Frage der Beschwerdeberechtigung inhaltlich an § 20 Abs. 1 FGG an. Nach altem wie neuem Recht steht die Beschwerde jedem zu, dessen Recht durch die gerichtliche Maßnahme beeinträchtigt ist.[50] Allein daraus, dass ein Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an einer Entscheidung hat, folgt noch kein subjektives Recht, aus dem sich eine Be...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / 3. Fristbeginn

Rz. 31 Die Rechtsmittelfrist beginnt gemäß § 63 Abs. 3 S. 1 FamFG mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses. Ist die Entscheidung einem im Ausland lebenden und anwaltlich nicht vertretenen Beteiligten bekannt zu geben, so beginnt die Rechtsmittelfrist nicht, wenn für das Gericht erkennbar die Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung nicht vorliegen, d.h. etwa di...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / II. Frist und Form der Rechtsbeschwerde

Rz. 65 Die Rechtsbeschwerde ist nach § 71 Abs. 1 FamFG binnen einer Frist eines Monats nach schriftlicher Bekanntgabe des Beschlusses beim Rechtsbeschwerdegericht, also beim BGH durch einen dort zugelassenen Anwalt einzureichen (§ 114 Abs. 2 FamFG; siehe aber für Behörden § 114 Abs. 3 FamFG).[180] Das Beschwerdegericht hat keine Abhilfebefugnis, auch um eine Beschleunigung d...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / III. Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts

Rz. 69 Auch das Rechtsbeschwerdegericht nimmt eine Zulässigkeitsprüfung vor. Ebenso wie nach § 561 ZPO wird die Rechtsbeschwerde in Verfahren nach dem FamFG zurückgewiesen, wenn zwar eine Rechtsverletzung vorliegt, sich die angegriffene Entscheidung aber aus anderen Gründen als richtig erweist (§ 74 Abs. 2 FamFG). Die Begründetheitsprüfung wird im Übrigen durch die Rechtsbes...mehr

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / 2. Umfang der Darlegung und substantiierter Vortrag bzgl. der Zulassungsgründe

Rz. 83 Neben der konkreten Benennung eines Zulassungsgrundes bedarf es näherer Erläuterung, aus welchen Gründen der geltend gemachte Zulassungsgrund vorliegen soll. Erforderlich ist daher z.B. in Bezug auf den Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegen...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / IV. Anschlussrechtsbeschwerde und Sprungrechtsbeschwerde

Rz. 72 Nach § 73 FamFG kann bis zum Ablauf einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe der Begründungsschrift hinsichtlich der Rechtsbeschwerde Anschlussrechtsbeschwerde eingelegt werden. Rz. 73 Abweichend von der bisherigen Rechtslage wurde mit § 75 FamFG die Sprungrechtsbeschwerde eingeführt. Unter Verzicht auf das Beschwerdeverfahren kann direkt eine Entscheidung der Rech...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / II. Grundsätze des Widerspruchverfahrens

Rz. 6 Bei gesetzlich normiertem Wegfall des Widerspruchsverfahrens fehlt es an einer Ermächtigungsgrundlage zum Erlass eines – kostenpflichtigen – Widerspruchsbescheids. Die gegen einen solchen Widerspruchsbescheid gerichtete Klage ist begründet. Der Widerspruchsbescheid ist rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 VwGO). Die Rechtswidrigkeit des ...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / c) Verfahren

Rz. 108 Grundsätzlich ist das Verfahren nichtförmlich (§ 10 VwVfG); aber auch hier Spezialregelungen beachten, insbesondere:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Als Steuerschuldner

Rz. 18 [Autor/Stand] Steuerschuldner der Erbschaft-/Schenkungsteuer ist der Erwerber, Steuerschuldner der Schenkungsteuer ist auch der Schenker (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Als Steuerschuldner der Grunderwerbsteuer kommen insb. die in § 13 Nrn. 1, 2, 5 und 6, 7 GrEStG genannten Beteiligten in Betracht.[2] Da mit der Bedarfsbewertung Besteuerungsgrundlagen gesondert festgeste...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / 2. Beschwerdeentscheidung

Rz. 45 Das Beschwerdegericht entscheidet durch Beschluss. Grundsätzlich hat es in der Sache selbst zu entscheiden (§ 69 Abs. 1 S. 1 FamFG). Eine Zurückverweisung an das erstinstanzliche Gericht ist nur statthaft, wenn (§ 69 Abs. 1 S. 2 und 3 FamFG)mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / a) Die Formalien der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 419 Die nach § 39 FamFG vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung muss sich auf das statthafte Rechtsmittel oder den statthaften Rechtsbehelf, das für die Entgegennahme zuständige Gericht und dessen vollständige Anschrift, die bei der Einlegung einzuhaltende Form und Frist und einen ggf. bestehenden Anwaltszwang erstrecken.[391]mehr

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§ 13 Teilungsversteigerung ... / III. Vollstreckungserinnerung gem. § 766 ZPO

Rz. 196 Die Vollstreckungserinnerung ist zulässig bei Vollstreckungsmaßnahmen. Das sind Vollstreckungsakte zur Durchsetzung des Gläubigeranspruchs, die auf Antrag und ohne vorherige Anhörung des Schuldners ergehen. Die Erinnerung ist unbefristet, jedoch zeitlich auf das Ende der Vollstreckungshandlung begrenzt.[119] Über die Erinnerung entscheidet der Richter des Vollstreckun...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 4. Streitgenossenschaft und Gerichtsstand

Rz. 65 Rügt in einem solchen Fall einer der beklagten Streitgenossen die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts, muss der Kläger umgehend reagieren.[97] Entweder er stellt einen Antrag gem. § 281 ZPO auf Verweisung oder aber er beantragt die Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstandes nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Die Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstandorts ist nach d...mehr

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§ 13 Teilungsversteigerung ... / IV. Kostenerinnerung gem. § 66 GKG

Rz. 197 Gegen den Kostenansatz des Kostenbeamten ist gem. § 66 GKG die unbefristete Erinnerung gegeben. Der für den Kostenansatz zuständige Beamte kann der Erinnerung abhelfen. Hilft er ihr nicht ab, so legt er sie zur Entscheidung dem Rechtspfleger vor, der für die Entscheidungen im Versteigerungsverfahren zuständig ist. Ist der Rechtspfleger selbst der Kostenbeamte, muss e...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 1. Antragstellung und Bedürftigkeit

Rz. 8 Insoweit gelten für die Verfahren nach dem FamFG keine von der ZPO abweichenden Vorgaben. Ebenso wie im allgemeinen Zivilprozess bedarf es gem. § 76 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO eines gesonderten Verfahrenskostenhilfeantrags (Antragsmuster im Formularteil, siehe § 13 Rdn 63 ff.), wobei die Kostenarmut durch eine Erklärung über die persönlichen und wirtscha...mehr

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AGS 1/2017, Tätigkeit im Ad... / 1 Aus den Gründen

Zu entscheiden war nach Vorlage an die zuständige Strafkammer über die von Rechtsanwalt G. mit Schriftsatz eingelegte "Beschwerde" gegen den Beschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Die Eingabe ist zwar als "Beschwerde" bezeichnet worden. Tatsächlich ist jedoch die Erinnerung statthaft. Denn gem. § 55 Abs. 1 S. 1 RVG wird die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütu...mehr

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§ 56 Verwaltungsgerichtlich... / VIII. Ordnungsgemäße Klageerhebung

Rz. 27 Die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung sind:mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / VI. Keine Vorwegnahme der Hauptsache

Rz. 126 Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Ausnahme vom Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache ist allerdings möglich, wenn auf andere Weise kein effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) gewährleistet werden kann. Eine derartige Vorwegnahme kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn es für den ASt. schlechthin unzumutbar ist, den Ausgang ...mehr

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§ 2 Fahrerlaubnisrecht und ... / VII. § 37 Abs. 2 VwVfG: Schriftform der behördlichen Verfügung nötig?

Rz. 42 Die FE ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen (§ 2 Abs. 1 S. 3 StVG, § 4 Abs. 2 S. 1 FeV). Der Führerschein hat konstitutive Bedeutung insofern, als die FE durch die Aushändigung des Führerscheins erteilt wird (§ 22 Abs. 4 S. 7 FeV). Der Führerschein wird nach Mustern 1 bis 4 der Anlage 8 zur FeV ausgefertigt (§§ 25 Abs. 1 S. 1, 26 Abs. 1, 4...mehr

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AGS 1/2017, Kosten des Erin... / 1 Sachverhalt

Im Kostenfestsetzungsverfahren hatte der Kläger versehentlich die Kosten seines Anwalts nach der alten Gebührentabelle angemeldet. Nach Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses bemerkte er seinen Irrtum und legte Erinnerung ein. Mit der Erinnerung machte er geltend, dass die Gebühren nach der neuen Gebührentabelle zu berechnen seien. Das Gericht wies den Kläger sodann darauf...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / I. Nach h.M.: kein isolierter Rechtsschutz gegen die Aufforderung, ein Gutachten beizubringen

Rz. 30 Häufig wird der Rechtsschutz bereits damit abgelehnt, weil es sich bei der behördlichen Aufforderung nicht um einen Verwaltungsakt i.S.d. § 35 VwVfG handele.[57] Die Anordnung, ein Gutachten beizubringen, ist nach der nach wie vor h.M. vor allem eine bloß vorbereitende Maßnahme (also gerade noch keine Regelung im Sinne eines Verwaltungsaktes). Als solche dient sie im ...mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / VIII. Faktischer Vollzug eines feststellenden Verwaltungsaktes (§ 80 Abs. 5 VwGO entsprechend); Auslegung des Rechtsschutzbegehrens

Rz. 69 Stellt eine Fahrerlaubnisbehörde – ohne die sofortige Vollziehung anzuordnen – fest, dass eine FE (im Fall: EU-Fahrerlaubnis) nicht zum Führen von Kfz im Bundesgebiet berechtigt und weist in der Entscheidung auf die Strafbarkeit weiterer Verkehrsteilnahme hin, so liegt ein faktischer Vollzug eines feststellenden Verwaltungsaktes vor. Rechtsschutz hiergegen ist in ents...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Bedeutung

Rz. 1 § 309 Nr. 12 BGB entspricht dem seinerzeitigen § 11 Nr. 15 AGBG und verbietet Beweislaständerungen zum Nachteil des Vertragspartners des Verwenders. Bedeutung hat diese Klausel daher vornehmlich in Gerichtsprozessen und im Schiedsverfahren. Der für derartige Verfahren zu beachtende allgemeine Grundsatz der Beweislastverteilung lautet: Jede Partei, die den Eintritt eine...mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / bb) Feststellung einer offensichtlichen Rechtmäßigkeit des VA

Rz. 75 Der VA ist offensichtlich rechtmäßig, zumindest ist eine Rechtsverletzung des ASt. offensichtlich nicht gegeben. (1) Fälle des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–3 VwGO Rz. 76 Bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit der Hauptsacheklage überwiegt entsprechend der gesetzgeberischen Bewertung in § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO in der Regel das Vollzugsinteresse. Rz. 77 Bei unaufschiebbaren...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / b) Form

Rz. 100 Der Erlass eines VA erfolgt grundsätzlich formfrei, § 37 Abs. 2 VwVfG ; aber Spezialregelungen beachten, z.B.: § 10 Abs. 7 BImSchG; § 16 StAG; §§ 69 Abs. 2 S. 1 und 74 Abs. 1 i.V.m. § 69 Abs. 2 VwVfG. Rz. 101 Danach kann ein VA erlassen werden: Rz. 102 Ein VA ist in anderer Weise erlassen, wenn er durch Zeichen oder kon...mehr

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§ 43 Rechtsgrundlagen (Über... / 1. Grundverfügung: Wegfahrgebot

Rz. 2 Denkbar ist hier zunächst eine Vollstreckungsmaßnahme nach zuvor erlassener Grundverfügung. Danach kann der VA, der auf Vornahme einer Handlung gerichtet ist (hier: ein auf Wegfahren des Fahrzeugs gerichteter VA), mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, wenn er unanfechtbar ist oder wenn ein Rechtsbehelf gegen ihn keine aufschiebende Wirkung hat.mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / bb) Fall des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO

Rz. 91 Die aufschiebende Wirkung ist wiederherzustellen, wenn das Vollzugsinteresse nicht hinreichend gewichtig und dringlich ist oder wenn es das vom Gesetzgeber in § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO angeordnete Suspensivinteresse nicht überwiegt. Dabei ist das Suspensivinteresse des Betroffenen umso stärker, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die behördlich...mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / V. Entfallen deür aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gem. § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO im Fahrerlaubnisrecht

Rz. 33 Der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs durch ein Bundesgesetz gem. § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO setzt ein formelles Gesetz voraus.[46] 1. Widerspruch und Anfechtungsklage im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Punktsystems Rz. 34 Die aufschiebende Wirkung ist ausgeschlossen (§ 4 Abs. 9 StVG) bei einem Widerspruch bzw. ein...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / IX. Vorbereitung auf die MPU und gezielter Einsatz der MPU

Rz. 104 Die MPU ist als "Idiotentest" verschrien. Ihre Durchführung und die abschließende Begutachtung sind legendenbehaftet. Die "Flucht" vor ihr ist einer der Hauptgründe für den "Führerscheintourismus". Obergutachtenstellen sind bundesweit erforderlich, weil dort strittige Fälle geklärt werden können; für die Stellen sind Qualitätsstandards festzulegen.[232] Die MPU ist g...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / 1. Grundsätzlich keine Vorwegnahme der Hauptsache

Rz. 65 Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine derartige Vorwegnahme kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn es für den ASt. schlechthin unzumutbar ist, den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten. Davon ist nur dann auszugehen, wenn dem ASt. ohne die begehrte Erteilung schwerwiegende Nachteile drohen, die ihm nicht zuzumuten sind. Hierfü...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / I. Allgemeines

Rz. 168 Im Unterschied zum Familienrecht spielt das Ausnützen des einstweiligen Rechtsschutzes im Erbrecht nur eine untergeordnete Rolle. Dennoch ermöglicht auch im erbrechtlichen Verfahren der vorläufige Rechtsschutz nicht selten die rechtzeitige Sicherung. Im Einzelnen unterscheidet man zwischen Rechtsbehelfen der ZPO und solchen des FamFG. Hinzu kommt der nicht gesetzlich...mehr

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§ 13 Teilungsversteigerung ... / I. Sofortige Beschwerde

Rz. 191 Die sofortige Beschwerde ist gem. § 11 Abs. 1 RPflG, § 793 ZPO zulässig bei Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts. Vollstreckungsentscheidungen sind richterliche bzw. Rechtspfleger-Beschlüsse des Vollstreckungsgerichts, die nach vorheriger Anhörung auf eine tatsächliche und rechtliche Würdigung des beiderseitigen Vorbringens ohne mündliche Verhandlung ergehen kön...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / F. Anwaltszwang

Rz. 85 Der Anwaltszwang[256] vor den erst- und zweitinstanzlichen Gerichten für Familiensachen im Sinn des § 111 FamFG ist in § 114 Abs. 1 FamFG abschließend geregelt. Demnach besteht in Kindschaftssachen, die als Scheidungsfolgesachen geführt werden, durchgängig Anwaltszwang. Dies gilt nach zutreffender Auffassung auch für den Fall, dass erstinstanzlich ein Scheidungsverbun...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / 3. Anschlussbeschwerde

Rz. 53 § 66 FamFG ermöglicht die Anschlussbeschwerde. Sie muss angesichts des fehlenden Begründungszwangs für die Beschwerde ebenfalls nicht begründet werden (arg. § 65 FamFG). Sie unterliegt keiner Anschlussfrist, kann also auch noch nach Ablauf der eigenen (Haupt-)Beschwerdefrist eingelegt werden.[133] Unerheblich ist hierbei, wann die Tatsachen entstanden sind, auf die di...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 1. Allgemeines

Rz. 26 Während des Stillstands des Verfahrens kann auch durch übereinstimmende Erklärungen der Parteien vor dem Gericht erfolgen. Nach § 251 ZPO muss jedoch die Anordnung nach dem Antrag der Parteien zweckmäßig seien. Sofern das Verfahren eilbedürftig ist, scheidet damit das Ruhen des Verfahrens grundsätzlich aus. Die Anordnung des Stillstandes erfolgt entweder formlos oder a...mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / IX. Anspruch auf Schadensersatz

Rz. 23 Erweist sich im Rechtsbehelfs- oder im Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung als von Anfang an ungerechtfertigt, waren also Anordnungsanspruch oder Anordnungsgrund nicht gegeben, dann hat der ASt. dem AG nach § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 945 ZPO den durch die Vollziehung entstandenen Schaden zu ersetzen.[35] Der Anspruch ist im Zivilrechtsweg geltend zu machen...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / A. Grundlagen

Rz. 1 Das aus dem Jahr 1922 stammende und zuletzt Anfang der 60er Jahre modifizierte Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) wurde mit Wirkung zum 3.10.1990 in den neuen bzw. zum 1.1.1991 in den alten Bundesländern durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (KJHG) ersetzt. Von den insgesamt 14 Artikeln des KJHG enthalten die in Artikel 1 getroffenen Regelungen, d...mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / 3. Einschränkung der aufschiebenden Wirkung durch Landesrecht

Rz. 36 Mit § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Alt. 2 VwGO ist dem Landesgesetzgeber die Befugnis zur Einschränkung der aufschiebenden Wirkung in Bezug auf das Landesrecht gegeben worden. Hierher gehört vor allem der Hinweis darauf, dass nach Landesrecht bestimmt sein kann, dass Rechtsbehelfe gegen Vollstreckungsmaßnahmen keine aufschiebende Wirkung haben.[49] Rz. 37 Fälle:mehr

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AGS 1/2017, Kosten des Erin... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend und eigentlich selbstverständlich. Sie gibt aber Anlass, auf eine typische Fehlerquelle hinzuweisen. Häufig bemerken Anwälte erst im Nachhinein, dass sie nicht alle Kosten angemeldet haben. Der Fehler fällt in der Regel erst dann auf, nachdem zugunsten der Gegenpartei die entsprechenden Kosten festgesetzt worden sind. Solche Fehler kommen z.B. –...mehr

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§ 49 Rechtsschutz / B. Widerspruch – Anfechtungsklage – Fortsetzungsfeststellungsklage

Rz. 2 Wird der Betroffene zum Wegfahren seines Fahrzeugs aufgefordert, so kann er sich gegen einen derartigen VA mit Widerspruch und Anfechtungsklage wehren (vgl. im Einzelnen § 55 Rdn 1 ff. und die darauffolgenden Kapitel).[4] Im Falle des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VwGO kann ein Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden, § 80 Abs. 4, Abs. 5 VwGO. Zumeist...mehr

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§ 7 Betäubungsmittel und Ar... / 2. Feststellung von regelmäßigem Cannabiskonsum

Rz. 56 Wer täglich oder nahezu täglich Cannabis konsumiert, ist in der Regel ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Das hat zur Folge, dass einem FE-Inhaber die Verkehrsbehörde die FE (in der Regel sofort vollziehbar, d.h. Rechtsbehelfe entfalten keine aufschiebende Wirkung) entziehen muss (§ 46 Abs. 1 FeV i.V.m. Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV). Wird der regelmäßige Konsu...mehr

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§ 13 Punktsystem in der ab ... / G. Rechtsschutz

Rz. 21 Der Entzug der FE ist nach § 4 Abs. 9 StVG kraft Gesetzes sofort vollziehbar. Das entspricht der Regelung nach altem Recht. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung. Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs zu stellen (§ 80 Abs. 5 S. 1 H...mehr

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§ 23 Verkehrsunterricht (§ 48 StVO)

Rz. 1 Wer Verkehrsvorschriften nicht beachtet, ist auf Vorladung der Straßenverkehrsbehörde oder der von ihr beauftragten Beamten verpflichtet, an einem Unterricht über das Verhalten im Straßenverkehr teilzunehmen, § 48 StVO.[1] Rz. 2 Zweck der Norm ist es, die Sicherheit und Ordnung auf den Straßen durch Belehrung derjenigen, die im Straßenverkehr Fehler begangen haben, zu h...mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / (2) Fall des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO

Rz. 79 Die Feststellung der Rechtmäßigkeit des VA reicht hier mit Blick auf die in solchen Fällen ja zunächst einmal gegebene gesetzgeberische Wertung des § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO, der – anders als in den Fällen des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–3 VwGO – gerade von einer aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ausgeht, nicht aus. Es bedarf hier also der positiven und ausdrücklichen Fe...mehr

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§ 39 Rechtmäßigkeit des auf... / 1. Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

Rz. 11 Entsprechend dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung muss sich die Aufstellung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an Recht und Gesetz orientieren. Als Rechtsgrundlagen kommen hier insbesondere die Tatbestände des § 45 StVO [12] sowie die Regelungen der StVO bzgl. der einzelnen Zeichen in Betracht. Rz. 12 Insgesamt sind nach § 45 Abs. 9 S. 1 StVO [13] ...mehr