Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbscheinsverfahren / 1. Grundsätzliches

Rz. 157 Durch die Beschwerde wird eine neue Tatsacheninstanz eröffnet, §§ 68 Abs. 3, 26 FamFG.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbscheinsverfahren / 1. Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen

Rz. 136 Nach § 58 Abs. 1 FamFG sind grundsätzlich nur noch Endentscheidungen mit der Beschwerde anfechtbar. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Gesetz etwas anderes bestimmt. So sieht das FamFG in den §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 5, 21 Abs. 2, 33 Abs. 2, 35 Abs. 5, 42 Abs. 5 und 355 Abs. 1 FamFG die Anfechtung mit der sofortigen Beschwerde in entsprechender Anwendung der §§ 567–572 ZPO ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Gesetzestexte / I. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4.11.1950 (SEV Nr. 5) (Europäische Menschenrechtskonvention – EMRK)

Rz. 9 (BGBl 1952 II S. 685)[31] In Erwägung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 verkündet wurde; in der Erwägung, dass diese Erklärung bezweckt, die universelle und wirksame Anerkennung und Einhaltung der darin erklärten Rechte zu gewährleisten; in der Erwägung, dass das Ziel des Europarats die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbscheinsverfahren / c) Form und Frist

Rz. 169 Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Frist von einem Monat nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses durch Einreichen einer Beschwerdeschrift bei dem Rechtsbeschwerdegericht einzulegen, § 71 Abs. 1 FamFG.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Formularteil / IV. Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren

Rz. 69 Muster 13.64: Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren Muster 13.64: Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az _________________________ In der Familiensache der _________________________ – Antragstellerin/Mutter – Verfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / 1. Statthaftigkeit

Rz. 43 Die im Verfahren der einstweiligen Anordnung ergangenen Entscheidungen sind grundsätzlich unanfechtbar (§ 57 S. 1 FamFG), auch wenn in der betreffenden Entscheidung in der Rechtsmittelbelehrung irrtümlich auf die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde hingewiesen wird.[102] Lediglich in den in § 57 S. 2 FamFG enumerierten Ausnahmefällen ist eine Beschwerdemöglichkeit e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Kostentragungspflicht ... / E. Rechtsschutz

Rz. 12 Gegen die Kostenentscheidung der Verwaltungsbehörde kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung gerichtliche Entscheidung beantragt werden, § 62 OWiG. Rz. 13 Über den Antrag entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde ihren Sitz hat, §§ 25a Abs. 3 S. 2 StVG i.V.m. §§ 62 Abs. 2, 68 OWiG. Hiergegen ist kein weiteres Rechtsmittel mehr möglich.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbscheinsverfahren / 2. Entscheidungen des Rechtspflegers

a) Beschwerde, § 11 Abs. 1 S. 1 RPflG i.V.m. § 58 Abs. 1 FamFG Rz. 131 Nach dem Rechtspflegergesetz ist gegen Entscheidungen des Rechtspflegers das Rechtsmittel gegeben, das nach den "allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften" zulässig ist, § 11 Abs. 1 RPflG. Das bedeutet, dass in den Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit Verfügungen des Rechtspflegers grundsätzlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbscheinsverfahren / a) Zuständigkeit

Rz. 167 Zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde ist der Bundesgerichtshof berufen, § 133 GVG.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / cc) Zurückweisung des Antrags auf Anordnung der Nachlassverwaltung

Rz. 400 Gegen die Zurückweisung des Antrags auf Anordnung der Nachlassverwaltung ist die sofortige Beschwerde nach § 58 ff. FamFG statthaft. Beschwerdebefugt ist der Antragsteller, § 59 Abs. 2 FamFG.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbscheinsverfahren / b) Statthaftigkeit

Rz. 168 Die Rechtsbeschwerde eines Beteiligten ist statthaft, wenn sie das Beschwerdegericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug in dem Beschluss zugelassen hat, § 70 Abs. 1 FamFG.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbscheinsverfahren / d) Vertretung

Rz. 170 Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Beteiligten durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen, § 10 Abs. 4 S. 1 FamFG.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbscheinsverfahren / 3. Verfahren vor dem Rechtsbeschwerdegericht

Rz. 172 Das Rechtsbeschwerdegericht hat zu prüfen, ob die Rechtsbeschwerde an sich statthaft ist, ob die Voraussetzungen für die Zulassung nach § 70 Abs. 2 FamFG vorliegen und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist, § 74 Abs. 1 S. 1 FamFG.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbscheinsverfahren / aa) Materielle Beschwer, § 59 Abs. 1 FamFG

Rz. 145 Eine Rechtsbeeinträchtigung im Sinne des § 59 Abs. 1 FamFG liegt vor, wenn ein privatrechtliches oder öffentlich-rechtliches subjektives Recht des Beschwerdeführers durch die angefochtenen Entscheidung berührt wird. Als verletzte Rechtsposition kommt dabei in Nachlasssachen vor allem das Erbrecht in Betracht. Dagegen führt die bloße Verletzung von Verfahrensrechten n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Abänderungsverfahren na... / A. Grundlagen

Rz. 1 Einem auftretenden Bedürfnis nach Abänderung einer Sorge- oder Umgangsrechtsregelung kann – auf Antrag oder von Amts wegen[1] – durch § 1696 BGB Rechnung getragen werden. (Antragsmuster im Formularteil, siehe § 13 Rdn 37 ff.) Diese – verfassungsrechtlich unbedenkliche[2] – Vorschrift erfasste nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht gerichtliche Verfügungen; also mus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbscheinsverfahren / b) Unbegründete Beschwerde

Rz. 163 Ist die Beschwerde im Ergebnis unbegründet, wird sie zurückgewiesen. Für die Tenorierung gilt im Übrigen das zur unzulässigen Beschwerde Ausgeführte (siehe oben Rdn 161). Wird Beschwerde gegen einen Feststellungsbeschluss eingelegt, so kann das Beschwerdegericht zwar den Beschluss aufheben, es darf aber nicht einen oder mehrere Erbscheinsanträge endgültig zurückweise...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Formularteil / III. Beschwerdeschrift Hauptsache

Rz. 68 Muster 13.63: Beschwerdeschrift Hauptsache Muster 13.63: Beschwerdeschrift Hauptsache An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht Az _________________________ In der Familiensache der _________________________ – Antragstellerin/Mutter – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt: _________________________ gegen den _________________________ – Antragsgegner/Vater –...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbscheinsverfahren / e) Begründung

Rz. 171 Die Begründung der Rechtsbeschwerde muss enthalten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbscheinsverfahren / IV. Rechtsbeschwerde

1. Grundsätzliches Rz. 166 Gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts besteht die Möglichkeit der Rechtsbeschwerde nach §§ 70–75 FamFG. 2. Zulässigkeitsvoraussetzungen a) Zuständigkeit Rz. 167 Zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde ist der Bundesgerichtshof berufen, § 133 GVG. b) Statthaftigkeit Rz. 168 Die Rechtsbeschwerde eines Beteiligten ist statthaft, wenn sie das Beschw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbscheinsverfahren / 2. Zulässigkeitsvoraussetzungen

a) Zuständigkeit Rz. 167 Zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde ist der Bundesgerichtshof berufen, § 133 GVG. b) Statthaftigkeit Rz. 168 Die Rechtsbeschwerde eines Beteiligten ist statthaft, wenn sie das Beschwerdegericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug in dem Beschluss zugelassen hat, § 70 Abs. 1 FamFG. c) Form und Frist Rz. 169 Die Rechtsbeschwerde ist binnen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kostenrecht / A. Kostenverteilung

Rz. 1 Die Regelungen zu den Gerichtskosten und Verfahrenswerten in Familiensachen und in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind seit dem 1.9.2009 im FamGKG enthalten.[1] Das FamGKG wurde allerdings durch das zum 1.8.2013 in Kraft getretene 2. KostRMoG modifiziert.[2] Rz. 2 Kosten im Sinn des FamFG sind die Gerichtskosten sowie die zur Durchführung des Verfahrens notwend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbscheinsverfahren / 5. Beschwerdeentscheidung

Rz. 161 Je nachdem, ob die Beschwerde unzulässig, unbegründet, begründet oder teilweise begründet ist, kommt es zu unterschiedlichen Tenorierungsmöglichkeiten des Beschwerdegerichts. a) Unzulässige Beschwerde Rz. 162 Die unzulässige Beschwerde wird verworfen.[293] Entsprechend lautet der Tenor: Hinweis "I. Die Beschwerde wird verworfen." Über die Kosten muss nach § 84 FamFG befun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbscheinsverfahren / 3. Entscheidungen des Oberlandesgerichts

Rz. 133 Gegen die Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts kann gegebenenfalls die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof statthaft sein, §§ 70 ff. FamFG.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbscheinsverfahren / 1. Grundsätzliches

Rz. 166 Gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts besteht die Möglichkeit der Rechtsbeschwerde nach §§ 70–75 FamFG.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / I. Grundsätzlich aufschiebende Wirkung

Rz. 25 Widerspruch und Anfechtungsklage haben grundsätzlich aufschiebende Wirkung, § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO. Diese gesetzgeberische Wertung spielt insbesondere auch bei der von der Behörde angeordneten sofortigen Vollziehung (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO) eine große Rolle. Während der Gesetzgeber nämlich in den Fällen des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–3 VwGO selbst die Ausnahmetatbestä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Vereinbarungen über den... / I. Zeitliche Reichweite des Formerfordernisses

Rz. 103 Das Formerfordernis gilt für alle Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich, die vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung geschlossen werden (§ 7 Abs. 1 VersAusglG). Wird die Vereinbarung später geschlossen (z.B., um den Ausgleich nach der Scheidung zu regeln), unterliegt sie keinem Formerfordernis mehr.[53] Das eröffnet gewisse Sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbscheinsverfahren / 2. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens

Rz. 158 Der Gegenstand des Beschwerdeverfahrens wird auch im Erbscheinsverfahren durch den Beschwerdeantrag bestimmt. Er entspricht regelmäßig dem Verfahrensgegenstand der ersten Instanz.[282] Wird das Beschwerdegericht mit einem neuen Antrag konfrontiert, bedarf es einer Abhilfeentscheidung des Nachlassgerichts.[283] Das Oberlandesgericht ist nicht befugt, den Beschwerdegeg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die elterliche Sorge / d) Genehmigungsbedürftige Geschäfte

Rz. 123 Im Zusammenhang mit besonders wichtigen oder riskanten Geschäften bedarf es zur Legitimation des gesetzlichen Vertreters einer gesonderten gerichtlichen Genehmigung. § 1643 BGB ist zwingendes Recht, wobei ein Elternteil den dort genannten Beschränkungen aber nur unterliegt, wenn er als gesetzlicher Vertreter des Minderjährigen auftritt. Davon ist etwa dann nicht ausz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vollstreckungsrecht / f) Das Jugendamt

Rz. 81 Für das Jugendamt[210] stellt sich zuweilen die Frage, ob es an der Vollstreckung mitwirken soll (§ 88 Abs. 2 FamFG bzw. § 9 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 IntFamRVG), wenn es mit der richterlichen Entscheidung nicht einverstanden ist. Eine Verpflichtung allein aufgrund einfachen Rechts besteht nicht (Wortlaut der vorgenannten Vorschriften: "in geeigneten Fällen"). Lehnt das Jugen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbscheinsverfahren / 4. Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts

Rz. 173 Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, ist die Rechtsbeschwerde als unzulässig zu verwerfen. Ergibt die Begründung des angefochtenen Beschlusses zwar eine Rechtsverletzung, stellt sich die Entscheidung aber aus anderen Gründen als richtig dar, ist die Rechtsbeschwerde zurückzuweisen, § 74 Abs. 2 FamFG. Hinweis Der Prüfung des Rechtsbeschwerdegerichts unterliegen nu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Das Verfahren in Verso... / d) Vorbehalt des schuldrechtlichen Ausgleichs nach der Scheidung

Rz. 227 Sind Anrechte nicht ausgleichsreif, kann ein Wertausgleich bei der Scheidung nicht erfolgen. Diese Fälle sind abschließend in § 19 VersAusglG aufgeführt (siehe oben § 8 Rdn 87 ff.). Betroffen sind insb. diejenigen Anrechte, bei denen ein Rechtsanspruch der ausgleichspflichtigen Person selbst auf eine Leistung noch nicht hinreichend verfestigt ist. Rz. 228 § 224 Abs. 4...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Prozessfinanzierung im... / G. Anhang: Muster Prozessfinanzierungsvertrag

Rz. 81 PROZESSFINANZIERUNGSVERTRAG zwischen der LEGIAL AG Thomas-Dehler-Straße 2 81737 München – nachfolgend "LEGIAL" genannt – und [Name Anspruchsberechtigter] [Straße Anspruchsberechtigter] [PLZ, Ort Anspruchsberechtigter] – nachfolgend auch bei mehreren Personen "ANSPRUCHSINHABER" genannt –mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbscheinsverfahren / 3. Gegenstandswert

Rz. 103 Der Gegenstandswert richtet sich in gerichtlichen Verfahren und bei vorangehender Tätigkeit nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften, § 23 Abs. 1 RVG, §§ 35 ff. GNotKG. Rz. 104 In vermögensrechtlichen Angelegenheiten, zu denen Nachlasssachen gehören, ist der Wert vom Gericht nach freiem Ermessen zu bestimmen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltsp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Aktiv- und Passivprozes... / F. Testamentsvollstrecker im weiteren FamFG-Verfahren

Rz. 130 Des Weiteren kann der Testamentsvollstrecker auch Anträge beim Nachlassgericht stellen, wie z.B. die Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten unter Mittestamentsvollstreckern nach § 2224 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 BGB oder einen Antrag auf Aufhebung einer Verwaltungsanordnung nach § 2216 Abs. 2 BGB. Dabei handelt es sich freilich nicht um eigentliche "Amtsklagen", sondern le...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2017, Zulässigkeit de... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unzulässig. Gegen die Festsetzung des vorläufigen Streitwertes nach § 55 Abs. 1 S. 1 FamGKG ist das Rechtsmittel der Beschwerde nach § 59 FamGKG nicht gegeben. Die nach § 59 Abs. 1 FamGKG statthafte Beschwerde bezieht sich nur auf die (endgültige) Streitwertfestsetzung nach § 55 Abs. 2 FamGKG am Ende des Verfahrens, nicht dagegen auf die – wie hier – vorläu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Formularteil / II. Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

Rz. 67 Muster 13.62: Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Muster 13.62: Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ In der Familiensache der _________________________ – Antragstellerin/Mutter – Verfahrensbev...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Das Verfahren in Verso... / H. Anfechtung von Entscheidungen in Versorgungsausgleichssachen

Rz. 257 In Versorgungsausgleichssachen finden dieselben Rechtsmittel statt wie in allen anderen Verfahren nach dem FamFG: die Beschwerde (§§ 58 ff. FamFG) und die Rechtsbeschwerde (§§ 70 ff. FamFG). Auch soweit über den Versorgungsausgleich im Verhandlungs- und Entscheidungsverbund entschieden worden ist (§§ 137 ff. FamFG), kann die Entscheidung über den Versorgungsausgleich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / 5. Nachholen der Begründung

Rz. 58 Ob und inwieweit § 114 S. 2 VwGO analog oder direkt auf das Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO angewendet werden kann, ist streitig.[86] Richtigerweise wird die Anwendung der §§ 39, 45 VwVfG – direkt oder analog – abgelehnt.[87] Rz. 59 Mit Blick auf den Ausnahmecharakter des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO und auf die Bedeutung der Begründung, wonach der Betr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / IV. Wiederaufnahme eines unterbrochenen oder ausgesetzten Verfahrens

Rz. 41 Nach § 250 ZPO erfolgt die Aufnahme durch Zustellung eines bei Gericht einzureichenden Schriftsatzes. Aufnahmebefugt ist der Rechtsnachfolger. In diesen Zusammenhang ist auch § 62 ZPO zu beachten (siehe auch Rdn 59 ff.). Danach müssen notwendige Streitgenossen auf jeden Fall gemeinsam den Rechtsstreit aufnehmen. Eine Aufnahme ist lediglich in den Fällen entbehrlich, in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbscheinsverfahren / 3. Tatsachenfeststellung

Rz. 159 Wie bereits dargetan, kann das Beschwerdegericht neue Tatsachen berücksichtigen und selbst Beweis erheben, §§ 68 Abs. 3, 26 ff. FamFG. Eine Zurückweisung von Vorbringen der Beteiligten kommt wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes, der auch im Beschwerdeverfahren gilt, nicht in Betracht. § 296 ZPO kann nicht analog angewendet werden. Das Beschwerdegericht darf auch Ermi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbscheinsverfahren / 4. Erledigung der Hauptsache

Rz. 160 Auch im Beschwerdeverfahren kommt eine Erledigung der Hauptsache in Betracht, wenn sich die Sach- und Rechtslage so geändert hat, dass der Verfahrensgegenstand weggefallen ist.[288] Als erledigendes Ereignis kommt im Erbscheinsverfahren hauptsächlich die rechtskräftige Feststellung in einem Zivilprozess, dass der Antragsteller nicht Erbe ist, in Betracht.[289] Hingeg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbscheinsverfahren / 4. Existenz der Entscheidung

Rz. 134 Die Entscheidungen müssen bereits erlassen sein, d.h. mit Willen des Gerichts aus dessen Verfügungsgewalt entlassen worden sein. Nicht notwendig ist die Wirksamkeit der Entscheidung nach § 40 FamFG.[248] Der Feststellungsbeschluss stellt eine beschwerdefähige Entscheidung dar, solange der Erbschein nicht tatsächlich erteilt (ausgehändigt) worden ist. Die faktische Ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbscheinsverfahren / c) Zulässige und begründete Beschwerde

Rz. 164 Die zulässige und begründete Beschwerde führt zur Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung. § 69 Abs. 1 FamFG bestimmt Voraussetzungen und Folgen einer Zurückverweisung an das Gericht der ersten Instanz. Diese kommt nur in Betracht, wenn das Verfahren des Nachlassgerichts an schwerwiegenden Mängeln, z.B. unzureichender Sachaufklärung gelitten hat und die Sachents...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 59 Streitwert und Streitw... / I. Grundsätze

Rz. 3 Grundsätzlich besteht keine Bindung an den Streitwertkatalog.[2] Grundgedanke des Katalogs ist es, zur Vereinheitlichung und Vorhersehbarkeit der Streitwertfestsetzung beizutragen. Der derzeit nach § 52 Abs. 2 GKG geltende Auffangwert beträgt 5.000 EUR. Rz. 4 Wie schon bei der Erstellung der Streitwertkataloge 1996 und 2004 orientiert sich die Kommission an der im Wege e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 1/2017, Ausreichende Fa... / Sachverhalt

Die Frist zur Berufungsbegründung war für den Bekl. bis zum 21.7.2015 verlängert worden. Am 20.7.2015 ging bei dem LG per Telefax ein mit "Berufungsbegründung" überschriebener Schriftsatz ein, dessen Übertragung auf der nicht vollständig übermittelten Seite 6 abbrach. Die Berufungsbegründung hatte eine Länge von 25 Seiten; auf der letzten Seite befand sich die Unterschrift d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Tilgung und Verwertung... / IV. Beginn der Tilgungsfrist (§ 29 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 StVG a.F.)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbscheinsverfahren / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Das Umgangsrecht / 1. Ablehnung der Verfahrenseröffnung

Rz. 252 Nach § 165 Abs. 1 S. 2 FamFG kann das Gericht die erstrebte Vermittlung ablehnen, wenn bereits ein früheres Vermittlungsverfahren oder eine anschließende Beratung erfolglos geblieben ist. Da es sich bei dem Vermittlungsverfahren um ein eigenständiges Verfahren handelt, ist die Ablehnungsentscheidung als Endentscheidung anzusehen, gegen die nach § 58 Abs. 1 FamFG das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Das Mandat in Versorgun... / 1. Anwaltszwang für die Eheleute

Rz. 28 Für die im Verbund stehenden Verfahren in Versorgungsausgleichssachen (siehe Rdn 9–11) besteht für die Ehegatten Anwaltszwang; denn nach § 114 Abs. 1 FamFG müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen vor dem Familiengericht und dem OLG durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Das gilt auch dann, wenn das Verfahren in Versorgungsausgleichssachen abgetrennt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 57 FamGKG zulässig und begründet. Die Bevollmächtigte der Antragsgegnerin kann gem. § 32 Abs. 2 RVG aus eigenem Recht Rechtsmittel gegen die Gebührenstreitwertfestsetzung des Gerichts einlegen, da die Festsetzung auch für die Höhe ihrer Gebühren maßgebend ist. Die Höhe des Verfahrenswertes bestimmt sich gem. § 36 Abs. 1 S. 1 FamGKG, § 38 GNotKG nach d...mehr